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Nassauische Allgemeine Zeitung.

JR 19. Samstag de« 14. Januar ISÜ.

DieRaffauischk Mqemkint Zeitung" mit dem belletristischen BeiblattDer Wanderer" erscheint, Sonntags auSgenomnicn, täglich und beträgt der PränumerationSpreiS für Wiesbaden und , nach dem neuen Postregulaiiv nunmehr auch sir den ganzen Umfang deS Tburn- und TariS'schen Verwaltungsbezirks mit Inbegriff des Postausschlag« 2 fl., für die übrigen Länder deS deutsch-österreichischen PostvereinS, wie für daS Ausland 2 fl. 24 kr. Inserate werden die vierspaltige Petltjeile oder deren Raum mit 3 kr. berechnet. Bestellungen beliebe man in der Buchhandlung von W. Friedrich, Langgasse 42, auSwärtS bei den nächstgelegeneii Postämtern, zu machen.

Zeitungs 'chau.

Das russische Getreidcausfuhrverbot. Zum badischen Kirchenconflict. Die Maßnahme gegen die Rundschauen der Neuen Preuß. Ztg.

** Die Berliner ministerielleZeit" stellt beachtens werthe Betrachtungen über das russische Getreideaus­fuhrverbot an; sie fragt: Gegen wen ist das Verbot gerichtet? Die Verordnung sagt: Gegen die Theue­rung. Polen hat aber noch immer, und auch im ver­flossenen Jahre, mehr Getreide geerntet, als cS zum eigenen Gebrauche bedarf. Eigener Mangel kann also kaum das Motiv zu dem jetzigen Verbote sein. Will man der Maßregel ein politisches Motiv unterlegen, so kann wiederum die Türkei nicht sein, welche dabei im Auge gehabt ist. Denn in die türkischen Gebiets­theile wird aus Polen kein Getreide eingeführt. In der Türkei baut man Mais , und mit Korn versorgt man sich, so weites nöthig, ans den Häfen von Alexan­drien und Odessa. Daß Rußland die Türkei nicht im Sinne gehabt hat, das geht daraus auch schon ziemlich klar hervor, daß das Ausfuhrverbot nur auf Polen, nicht aber auf Rußland sich erstreckt, obgleich doch, wie bekannt, die Ausfuhr aus dem südlichen Rußland gar keine unbeträchtliche ist. Wenn nicht Alles trügt, wird man in dieser Maßregel kaum elntas anderes erblicken können, als eine Antwort auf den am 21. December in Eoustantinopcl eingetroffenen (man weiß nicht, ob bedingten oder unbedingten) Befehl zum Einlaufen der vereinten Flotten in's schwarze Meer. Sowohl England als Frankreich befriedigen zum nicht Heinen Theil ihr Getreidebedürsniß durch Bezug aus Polen. Charakteri­stisch ist überdieß, daß die österreichische Grenze (über Krakau) von dem Verbote nicht betroffen war. Wäre das Verbot gegen die Türkei gerichtet, so würde ge­rade die österreichische Linie erst recht haben gesperrt werden müssen. Wenn man aber die Maßregel sich als gegen England und Frankreich gerichtet benft, jo wird daS Offenlaffen der österreichischen Grenze erklärlich, da die Ostsee die natürliche und ausschließliche Ausfuhr- straße für polnisches Getreide nach Westen bildet. Lei­der wird Preußen trotz seiner neutralen Stellung von der Schließung der polnischen Grenze für den Gctrei- dehandel, das ganze preußische Gebiet entlang noch härter oder doch mindestens eben so hart betroffen, wie die Länder, gegen welche die Maßnahme eigentlich ge­richtet ist. Zunächst ist der preußische Handel, der dadurch einen höchst empfindlichen Schlag erhält. Der Handelsverkehr in den preußischen Ostseeplätzen, ganz besonders in Danzig und Königsberg, gründet sich auf den Handel mit polnischen Producten, namentlich mit Waizen und Roggen. Ueber Tborn gingen seit der letz­ten Erndte allein über 22,000 Lasten, meist für Dan- zig bestimmt. Auch in Stettin hat der Handel mit pol­nischem Getreide in den letzten Jahren, vorzüglich seit Beendigung der Ostbahn bedeutend ^genommen. Die­se« ganzen Handel macht das Ausfuhrverbot auf einmal ^nichte. Denn wenn auch Stettin vielleicht noch einen Sejug über Krakau sich erhalte» kaun , so steigern sich hoch auf diesem Wege die Transportkosten in dem Maße, hast sich noch nicht übersehen läßt, ob der Handel Stet­tins diese Mehrkosten wird ertragen können. Sodann aber wird nicht ausbleiben, daß das Ausfuhrverbot' auf unsere eigentlichen wirthschaftlichen Verhältnisse einen sehr fühlbaren Rückschlag übt. Frankreichs Ausfuhrverbot konnten wir ertragen. F ankreich leidet selbst Mangel; cs befindet sich also außerhalb der Lage, uns Getreide zuführen zu können. Eine Ausfuhr inländischen Getrei­des nach Frankreich aber ist so langein keinem nennend werthen Umfange zu erwarten, als der inländische Markt eine gleiche Höhe der Getrcidcpreise zeigt wie der fran­zösische. Die Aufhebung der Einfuhrzölle auf Getreide genügte, so lange cs Länder gab, die in der Zollfrei­heit einen Sporn fanden, uns ihre Ucherflüffe zuzusüh- ren, oder vielleicht richtiger gesagt, so lange der Han. del sich dadurch zu erhöhter Anstrengung angeregt fühlte die Zuführung zu vermitteln. Es ist nicht zu verken­nen , schließt dieZeit", nachdem sic den dicßfälligen Beweis hingestellt hat, daß eS zunächst Preußen ist, welches von dem russischen Ausfuhrverbote in zweifacher Beziehung am empfindlichsten getroffen wird, und zwar um so empfindlicher, als man diesseits gar nicht darauf vorbereitet war. Ohne Zweifel hat die Regierung diese sehr ernsten Verhältnisse bereits in geeignete Erwägung gebogen, und wir dürfen von ihr im Vertrauen das er« warten, was schon in nächster Zeit geeignet ist, ganz natürlich aufkeimende Besorgnisse zu zerstreuen.

Endlich kommt von München auS der F. P. Z.

eine allem Anschein nach officielle Widerlegung der von uns bezweifelten und deßhalb nicht gebrachten Mel­dung zu, daß Se. Maj der Kaiser von Oesterreich bei seinem jüngsten Aufenthalte in der dortigen Residenz sich in der badischen Kirchenfrage dahin ausgesprochen habe, daß erdie offene Auflehnung der Geistlichkeit gegen die StaatSregiernng" verdammen müsse. Wir glauben gut unterrichtet zu fein, schreibt man dem genannten Blatte, wenn wir sagen, daß auch nicht eine Sylbe einer solchen Aeußerung von dem Kaiser gesprochen wurde. Ja wir hielten eine solche Aeußerung bei dem Kaiser, der die Sache genau prüfte und so genauen Bericht sich erstatten ließ / beinahe für unmöglich, und Jedermann wird dies zugeben, der diese so sehr ent­stellte Angelegenheit auf ihren wahren Gehalt zurückzu- führen sich bemüht. Vielmehr ist dem Kaiser der Ge­danke, daß die badische Geistlichkeit durch Geltendmach­ung der Rechte der Kirche sich politisch compromitirt haben könne, nicht allein fern gewesen, sondern es scheint auch in diesem Fall das Axiom für den Monarchen leitend zu sein, welches für alle Wohldenkenden eine überwältigende Wahrheit hat,daß bestehende Autoritäten im Staare in unserer Zeit nicht abgeschwächt werden, daß die Regierungen sich dieselben nicht zu Feinden machen sollten, da man mit blos menschlichen Dingen im Regieren nicht mehr auslange." Aber es ist bei­nahe zum Loosungsworte geworden, dag cs sich hier um eine förmliche Unlerordnung des Staates unter die Satzungen der Kirche handle, und daß in Baden ein Kampf geführt werde, bei dem sich jede deutsche Regie­rung beteiligen müsse, die ihre eigene Selbstständigkeit nicht freiwillig aufgeben wolle! Wie wenig dies die wahre Sachlage sei, möge aus der Thatsache hervor­gehen, daß gerade in den beiden Großstaaten Deutsch­lands dasjenige gesetzlich schon der katholischen Kirche gewährt ist, was in Baden gegenwärtig derselben Kirche bestritten wird. Weitaus die Hauptfrage, welcher gegen­über alle übrigen Streitpunkte unwichtiger erscheinen, betrifft die Anstellung be^eigeu^n Kirchendiener durch die Kirche, und daß eine solche Frwge-â-4 die-Ge­fährdung oder gar die Unterordnung des Staates unter die Kirche zu ihrem Gegenstände hat, geht aus der Frage selbst mit Klarheit hervor. Ja es hat uns in dieser Frage stets befremdet, wie sehr man das Princip verkennt, auf dem diese Anstellung beruht, denn dieses Princip wird gerade von Jenen am stärksten ge­handhabt, welcher dieser Anstellung jetzt am heftigsten gegenüber treten. Ist denn dieses AustcUungSrecht etwas anderes, als was jede Körperschaft und jede Gesell­schaft für ihre Beamten in Anspruch nimmt? Würde nicht jede im Staate zugelassene Gesellschaft sich darüber beschweren, wenn der Staat die Eisenbahn - und andere GeschäflsbeMte selbst aufzustcUcn in Anspruch nehmen würde? Und warum soll es anders bei der Kirche sein, etwa weil sie die größte und älteste Körperschaft Europas ist, jene Gesellschaft, welche die meisten der jetzigen Staaten neben sich entstehen sah! Den Grundsatz der Selbslanstellung ihrer Beamten hat die Kirche zu keiner Zeit aufgegeben, er stammt aus den Tagen der ersten Stiftung und hängt bei der Kirche mit ihrem Bestehen selbst zn- jammen. Es ist derselbe Grundsatz, aus welchem der Staat auch seine Staatsbeamten sich selbst auswählt, und wenn man also von einer Gefährdung und Unter« orbnung des Staates unter die Kirche spricht, so hätte dies selbst redend nur dann einen Sinn, wenn die Kirche die Staatsbeamten anzustellcn verlangte, während umgekehrt hier der Staat in ter Kirche die Kirchcndc- amten anzustellcn sich berechtigt erklärt! Zu dieser An­stellung liegt für den Staat ein historisch begründetes Recht nicht vor, aber wir gehen einen Schritt weiter und sagen, daß, wenn ein solches Recht wirklich be­stünde, dasselbe für den Stpat völlig werthloS erschiene, weil cs doch ohne Willen der Kirche nicht aüsgeübl werden kann! Solche Rechte sind für Staaten bloße Verlegenheiten, und der Entschluß der Regierung, daS Anstcllungsrccht der Geistlichen auszuüben wirbin kurzer Zeit in eine solche Unmöglichkeit des Handelns über­gehen, aus welcher gar nicht mehr Herauszukommcn ist. Lassen Sie mich, ehe ich morgen diesen Satz mit Un- widerleglichkeit dartbue, heute damit schließen, daß die Einsicht in jene Unmöglichkeit die preußische Regierung und beide preußische Kammern bestimmt hat, das An- stellungsrecht der Geistlichen der Kirche selbst zu über- laffen und demgemäß in Art. 18 der VcrsassungSurkunke eine Bestimmung aufzunehmen, welche die badische Kir­chenfrage mit diesem einen Satz besiegen geeignet wäre. Dieser Art. 18 lautet wörtlich wie folgt:DaS Ernennungs-, Vorschlags-, Wahl- und Bestätigungsrecht

bei Besetzung kirchlicher Stellen ist, so weit es dem Staate zustcht, und nicht auf dem Patronate oder be­sondern Rechtstiteln beruht, aufgehoben." In dem zweiten Artikel wird ausgcführt, daß die Ausübung deS ohne Mithülfe der Kirche für den Staat ganz wert» losen AnstcllungsrechlcS der Geistlichen auch nur so lange der Staat mit der Kirche und diese mit jenem im Frieden lebt, durch die Regierung möglich und aus­führbar sei. In den Tagen kirälich-staatlichen Unfrie­dens gibt eS nur eine zwiefache Möglichkeit, von wel­chen cS zweifelhaft ist, welche von beiden der Staatfl* regierung Die größere Verlegenheit bereiten wird. End­weber nämlich schlagen sich die Geistlichen auf die Seite der Kirche, ober auf die Seite des Staats. In jenem Falle hat der Staat keine Geistliche», also nicht jene Personen, die er zu den Kirchcnäinter» haben muß, wenn er anders daS Anstellnngsrecht der Geistlichen auSüben will. In diesem Falle, wenn also die Geistli­chen sich auf die Seite des Staats schlagen, brechen sie mit ihrer Kirche, und müssen, um Geistliche bleiben zu können, eine neue Kirche bilden. Sie müssen Ronge im Kleinen und Luther im Großen werden, und was dies heiße, ist eben so bekannt, als daß der Staat das Eine nicht will und das Andere nicht kann. Schließ­lich wird vor dem täuschenden Bilde äußerer Ruhe ge­warnt. Eine Bevölkerung, die sich gleichgültig bei ih­rem Glauben verhält, sei nicht weniger bedenklich, als jene, welche für ihren Glauben die Fahne erhebt. Und leider leben wir in Augenblicken so gefährlicher Krisen, daß wir aufrichtig unserem Schöpfer danken müssen, wenn uns gegönnt ist, unberufen der Ruhe noch ferner uns erfreuen zu dürfen.

**Es überkommt uns, schreibt dieDolkshalle" ein eigenes Gefühl, wenn wir sehen müssen, wie die Rund­schauen derR. Pr. Ztg," im preußischen Staate con- fiScirt werden, während dieKöln. Ztg." ihre verderb­lichen Tendenzen verfolgt. Auch dem Rundschauer muß ganz eigen dabei zu Muthe sein. Wir haben wohl ge­nügend gezeigt, was wir von dem völlig unhaltbaren Standpunkt des Rundschauers iw. kirchlicher Beziehung denken, und wir machen uns auch für die Zukunft auf eine weitere Polemik mit ihm gefaßt f aber das hindert uns nicht, offen ausziisprechen, daß wir den Runvschauer für diejenige Persönlichkeit halten, welche im Jahre 1848 das Meiste bei Weitem zur Rettung deS preußischen Staates vor den Angriffen, der Revolution beigetragen hat. Er war der Erste, der ben Muth der Idee hatte, und um den sich die conservatlve Partei gruppirte und sammelte. Und noch jetzt ist er trotz aller seiner ein­zelnen paradoxen Sophismen und Widersprüche derjenige protestantische preußische Staatsmann, der die Krankheit der Zeit am besten erkennt, der am großartigsten und tiisten das erfaßt, was eigentlich Sioth thut, und der der gotteslästerlichen Idee bet absoluten Slaatsomnipo- tenz am kräftigsten und am ctfolgrcid ften cntgegenfâmpfL Er ist, wie keiner, cuf befruchtendes Princip in der protestantischen Gemeinschaft, und es ist für uns wahr­haft erschreckend, daß ein solcher Mann nicht die volle Freiheit hat, sich zu äußern. Man sagt freilich, die Behörden müßten mit gleichem Maaße messen, sie muß aber auch den Persönlichkeiten und den Tendenzen im Großen und Ganzen Rechnung trag.». Die Aeußerun­gen von Männern, wie der Ruudschaucr, müssen im Zusammenhänge anfgefaßt werden; sie schließen sich an frühere Aussprüche auf'S Engste an. Eine engherzige Sptciiftedwrei, die man aus das jedesmalige einzelne Wort anwenbet, durfte bei dem Rundichauer tim aller­wenigsten Platz greifen. Der ehrliche Mann ,' der sich seiner conservativen Gesinnung bewußt ist, wägt seine Worte nicht so genau im Einzelnen ab, wie der Hinter- listige Wühler und Revolutionär, der von vorn herein mit bösem Gewissen die Feder ergreift. Dem Ersteren muß Manches erlaubt sein, waS dem Andern nicht durch­geht, oder man kommt zuletzt zu solchen Resultaten, wie bie oben angeführten: wo der Vertheidiger der Monar- chic in seinem Wirken gehemmt wird und der gefähr­lichste Feind derselben ungehindert operiern darf."

Dentichlund

* Wiesbaden, 14. Jan. Mit den von Seite bet Regierung verfügten Maßregeln gegen die von dem Hochw. Bischof in Limburg eingesehken Pfarrer wird, wie dieMittelrh. Ztg." berichtet, in der von ihr an< gedeuteten Weise forlgefahrcn. Wie in Reudorf, so sind auch in den beiden vom Biisos einseitig besetz­ten Pfarreien Niederbrechen und Neulersbanjen am 7. d. M. die betreffenden Kreis- und R-cepturbeamten er» schienen und haben dem zusammengcrufenen Kirchenvor-