Nassauische Allgemeine Zeitung.
JR 19. Samstag de« 14. Januar ISÜ.
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Zeitungs 'chau.
Das russische Getreidcausfuhrverbot. — Zum badischen Kirchenconflict. — Die Maßnahme gegen die Rundschauen der Neuen Preuß. Ztg.
** Die Berliner ministerielle „Zeit" stellt beachtens werthe Betrachtungen über das russische Getreideausfuhrverbot an; sie fragt: Gegen wen ist das Verbot gerichtet? Die Verordnung sagt: Gegen die Theuerung. Polen hat aber noch immer, und auch im verflossenen Jahre, mehr Getreide geerntet, als cS zum eigenen Gebrauche bedarf. Eigener Mangel kann also kaum das Motiv zu dem jetzigen Verbote sein. Will man der Maßregel ein politisches Motiv unterlegen, so kann eö wiederum die Türkei nicht sein, welche dabei im Auge gehabt ist. Denn in die türkischen Gebietstheile wird aus Polen kein Getreide eingeführt. In der Türkei baut man Mais , und mit Korn versorgt man sich, so weites nöthig, ans den Häfen von Alexandrien und Odessa. Daß Rußland die Türkei nicht im Sinne gehabt hat, das geht daraus auch schon ziemlich klar hervor, daß das Ausfuhrverbot nur auf Polen, nicht aber auf Rußland sich erstreckt, obgleich doch, wie bekannt, die Ausfuhr aus dem südlichen Rußland gar keine unbeträchtliche ist. Wenn nicht Alles trügt, wird man in dieser Maßregel kaum elntas anderes erblicken können, als eine Antwort auf den am 21. December in Eoustantinopcl eingetroffenen (man weiß nicht, ob bedingten oder unbedingten) Befehl zum Einlaufen der vereinten Flotten in's schwarze Meer. Sowohl England als Frankreich befriedigen zum nicht Heinen Theil ihr Getreidebedürsniß durch Bezug aus Polen. Charakteristisch ist überdieß, daß die österreichische Grenze (über Krakau) von dem Verbote nicht betroffen war. Wäre das Verbot gegen die Türkei gerichtet, so würde gerade die österreichische Linie erst recht haben gesperrt werden müssen. Wenn man aber die Maßregel sich als gegen England und Frankreich gerichtet benft, jo wird daS Offenlaffen der österreichischen Grenze erklärlich, da die Ostsee die natürliche und ausschließliche Ausfuhr- straße für polnisches Getreide nach Westen bildet. Leider wird Preußen trotz seiner neutralen Stellung von der Schließung der polnischen Grenze für den Gctrei- dehandel, das ganze preußische Gebiet entlang noch härter oder doch mindestens eben so hart betroffen, wie die Länder, gegen welche die Maßnahme eigentlich gerichtet ist. Zunächst ist cö der preußische Handel, der dadurch einen höchst empfindlichen Schlag erhält. Der Handelsverkehr in den preußischen Ostseeplätzen, ganz besonders in Danzig und Königsberg, gründet sich auf den Handel mit polnischen Producten, namentlich mit Waizen und Roggen. Ueber Tborn gingen seit der letzten Erndte allein über 22,000 Lasten, meist für Dan- zig bestimmt. Auch in Stettin hat der Handel mit polnischem Getreide in den letzten Jahren, vorzüglich seit Beendigung der Ostbahn bedeutend ^genommen. Diese« ganzen Handel macht das Ausfuhrverbot auf einmal ^nichte. Denn wenn auch Stettin vielleicht noch einen Sejug über Krakau sich erhalte» kaun , so steigern sich hoch auf diesem Wege die Transportkosten in dem Maße, hast sich noch nicht übersehen läßt, ob der Handel Stettins diese Mehrkosten wird ertragen können. Sodann aber wird nicht ausbleiben, daß das Ausfuhrverbot' auf unsere eigentlichen wirthschaftlichen Verhältnisse einen sehr fühlbaren Rückschlag übt. Frankreichs Ausfuhrverbot konnten wir ertragen. F ankreich leidet selbst Mangel; cs befindet sich also außerhalb der Lage, uns Getreide zuführen zu können. Eine Ausfuhr inländischen Getreides nach Frankreich aber ist so langein keinem nennend werthen Umfange zu erwarten, als der inländische Markt eine gleiche Höhe der Getrcidcpreise zeigt wie der französische. Die Aufhebung der Einfuhrzölle auf Getreide genügte, so lange cs Länder gab, die in der Zollfreiheit einen Sporn fanden, uns ihre Ucherflüffe zuzusüh- ren, oder vielleicht richtiger gesagt, so lange der Han. del sich dadurch zu erhöhter Anstrengung angeregt fühlte die Zuführung zu vermitteln. Es ist nicht zu verkennen , schließt die „Zeit", nachdem sic den dicßfälligen Beweis hingestellt hat, daß eS zunächst Preußen ist, welches von dem russischen Ausfuhrverbote in zweifacher Beziehung am empfindlichsten getroffen wird, und zwar um so empfindlicher, als man diesseits gar nicht darauf vorbereitet war. Ohne Zweifel hat die Regierung diese sehr ernsten Verhältnisse bereits in geeignete Erwägung gebogen, und wir dürfen von ihr im Vertrauen das er« warten, was schon in nächster Zeit geeignet ist, ganz natürlich aufkeimende Besorgnisse zu zerstreuen.
Endlich kommt von München auS der F. P. Z.
eine allem Anschein nach officielle Widerlegung der von uns bezweifelten und deßhalb nicht gebrachten Meldung zu, daß Se. Maj der Kaiser von Oesterreich bei seinem jüngsten Aufenthalte in der dortigen Residenz sich in der badischen Kirchenfrage dahin ausgesprochen habe, daß er „die offene Auflehnung der Geistlichkeit gegen die StaatSregiernng" verdammen müsse. Wir glauben gut unterrichtet zu fein, schreibt man dem genannten Blatte, wenn wir sagen, daß auch nicht eine Sylbe einer solchen Aeußerung von dem Kaiser gesprochen wurde. Ja wir hielten eine solche Aeußerung bei dem Kaiser, der die Sache genau prüfte und so genauen Bericht sich erstatten ließ / beinahe für unmöglich, und Jedermann wird dies zugeben, der diese so sehr entstellte Angelegenheit auf ihren wahren Gehalt zurückzu- führen sich bemüht. Vielmehr ist dem Kaiser der Gedanke, daß die badische Geistlichkeit durch Geltendmachung der Rechte der Kirche sich politisch compromitirt haben könne, nicht allein fern gewesen, sondern es scheint auch in diesem Fall das Axiom für den Monarchen leitend zu sein, welches für alle Wohldenkenden eine überwältigende Wahrheit hat, „daß bestehende Autoritäten im Staare in unserer Zeit nicht abgeschwächt werden, daß die Regierungen sich dieselben nicht zu Feinden machen sollten, da man mit blos menschlichen Dingen im Regieren nicht mehr auslange." Aber es ist beinahe zum Loosungsworte geworden, dag cs sich hier um eine förmliche Unlerordnung des Staates unter die Satzungen der Kirche handle, und daß in Baden ein Kampf geführt werde, bei dem sich jede deutsche Regierung beteiligen müsse, die ihre eigene Selbstständigkeit nicht freiwillig aufgeben wolle! Wie wenig dies die wahre Sachlage sei, möge aus der Thatsache hervorgehen, daß gerade in den beiden Großstaaten Deutschlands dasjenige gesetzlich schon der katholischen Kirche gewährt ist, was in Baden gegenwärtig derselben Kirche bestritten wird. Weitaus die Hauptfrage, welcher gegenüber alle übrigen Streitpunkte unwichtiger erscheinen, betrifft die Anstellung be^eigeu^n Kirchendiener durch die Kirche, und daß eine solche Frwge-â-4 die-Gefährdung oder gar die Unterordnung des Staates unter die Kirche zu ihrem Gegenstände hat, geht aus der Frage selbst mit Klarheit hervor. Ja es hat uns in dieser Frage stets befremdet, wie sehr man das Princip verkennt, auf dem diese Anstellung beruht, denn dieses Princip wird gerade von Jenen am stärksten gehandhabt, welcher dieser Anstellung jetzt am heftigsten gegenüber treten. Ist denn dieses AustcUungSrecht etwas anderes, als was jede Körperschaft und jede Gesellschaft für ihre Beamten in Anspruch nimmt? Würde nicht jede im Staate zugelassene Gesellschaft sich darüber beschweren, wenn der Staat die Eisenbahn - und andere GeschäflsbeMte selbst aufzustcUcn in Anspruch nehmen würde? Und warum soll es anders bei der Kirche sein, etwa weil sie die größte und älteste Körperschaft Europas ist, jene Gesellschaft, welche die meisten der jetzigen Staaten neben sich entstehen sah! Den Grundsatz der Selbslanstellung ihrer Beamten hat die Kirche zu keiner Zeit aufgegeben, er stammt aus den Tagen der ersten Stiftung und hängt bei der Kirche mit ihrem Bestehen selbst zn- jammen. Es ist derselbe Grundsatz, aus welchem der Staat auch seine Staatsbeamten sich selbst auswählt, und wenn man also von einer Gefährdung und Unter« orbnung des Staates unter die Kirche spricht, so hätte dies selbst redend nur dann einen Sinn, wenn die Kirche die Staatsbeamten anzustellcn verlangte, während umgekehrt hier der Staat in ter Kirche die Kirchcndc- amten anzustellcn sich berechtigt erklärt! Zu dieser Anstellung liegt für den Staat ein historisch begründetes Recht nicht vor, aber wir gehen einen Schritt weiter und sagen, daß, wenn ein solches Recht wirklich bestünde, dasselbe für den Stpat völlig werthloS erschiene, weil cs doch ohne Willen der Kirche nicht aüsgeübl werden kann! Solche Rechte sind für Staaten bloße Verlegenheiten, und der Entschluß der Regierung, daS Anstcllungsrccht der Geistlichen auszuüben wirbin kurzer Zeit in eine solche Unmöglichkeit des Handelns übergehen, aus welcher gar nicht mehr Herauszukommcn ist. Lassen Sie mich, ehe ich morgen diesen Satz mit Un- widerleglichkeit dartbue, heute damit schließen, daß die Einsicht in jene Unmöglichkeit die preußische Regierung und beide preußische Kammern bestimmt hat, das An- stellungsrecht der Geistlichen der Kirche selbst zu über- laffen und demgemäß in Art. 18 der VcrsassungSurkunke eine Bestimmung aufzunehmen, welche die badische Kirchenfrage mit diesem einen Satz besiegen geeignet wäre. Dieser Art. 18 lautet wörtlich wie folgt: „DaS Ernennungs-, Vorschlags-, Wahl- und Bestätigungsrecht
bei Besetzung kirchlicher Stellen ist, so weit es dem Staate zustcht, und nicht auf dem Patronate oder besondern Rechtstiteln beruht, aufgehoben." — In dem zweiten Artikel wird ausgcführt, daß die Ausübung deS ohne Mithülfe der Kirche für den Staat ganz wert» losen AnstcllungsrechlcS der Geistlichen auch nur so lange der Staat mit der Kirche und diese mit jenem im Frieden lebt, durch die Regierung möglich und ausführbar sei. In den Tagen kirälich-staatlichen Unfriedens gibt eS nur eine zwiefache Möglichkeit, von welchen cS zweifelhaft ist, welche von beiden der Staatfl* regierung Die größere Verlegenheit bereiten wird. Endweber nämlich schlagen sich die Geistlichen auf die Seite der Kirche, ober auf die Seite des Staats. In jenem Falle hat der Staat keine Geistliche», also nicht jene Personen, die er zu den Kirchcnäinter» haben muß, wenn er anders daS Anstellnngsrecht der Geistlichen auSüben will. In diesem Falle, wenn also die Geistlichen sich auf die Seite des Staats schlagen, brechen sie mit ihrer Kirche, und müssen, um Geistliche bleiben zu können, eine neue Kirche bilden. Sie müssen Ronge im Kleinen und Luther im Großen werden, und was dies heiße, ist eben so bekannt, als daß der Staat das Eine nicht will und das Andere nicht kann. Schließlich wird vor dem täuschenden Bilde äußerer Ruhe gewarnt. Eine Bevölkerung, die sich gleichgültig bei ihrem Glauben verhält, sei nicht weniger bedenklich, als jene, welche für ihren Glauben die Fahne erhebt. Und leider leben wir in Augenblicken so gefährlicher Krisen, daß wir aufrichtig unserem Schöpfer danken müssen, wenn uns gegönnt ist, unberufen der Ruhe noch ferner uns erfreuen zu dürfen.
** „Es überkommt uns, schreibt die „Dolkshalle" ein eigenes Gefühl, wenn wir sehen müssen, wie die Rundschauen der „R. Pr. Ztg," im preußischen Staate con- fiScirt werden, während die „Köln. Ztg." ihre verderblichen Tendenzen verfolgt. Auch dem Rundschauer muß ganz eigen dabei zu Muthe sein. Wir haben wohl genügend gezeigt, was wir von dem völlig unhaltbaren Standpunkt des Rundschauers iw. kirchlicher Beziehung denken, und wir machen uns auch für die Zukunft auf eine weitere Polemik mit ihm gefaßt f aber das hindert uns nicht, offen ausziisprechen, daß wir den Runvschauer für diejenige Persönlichkeit halten, welche im Jahre 1848 das Meiste bei Weitem zur Rettung deS preußischen Staates vor den Angriffen, der Revolution beigetragen hat. Er war der Erste, der ben Muth der Idee hatte, und um den sich die conservatlve Partei gruppirte und sammelte. Und noch jetzt ist er trotz aller seiner einzelnen paradoxen Sophismen und Widersprüche derjenige protestantische preußische Staatsmann, der die Krankheit der Zeit am besten erkennt, der am großartigsten und tiisten das erfaßt, was eigentlich Sioth thut, und der der gotteslästerlichen Idee bet absoluten Slaatsomnipo- tenz am kräftigsten und am ctfolgrcid ften cntgegenfâmpfL Er ist, wie keiner, cuf befruchtendes Princip in der protestantischen Gemeinschaft, und es ist für uns wahrhaft erschreckend, daß ein solcher Mann nicht die volle Freiheit hat, sich zu äußern. Man sagt freilich, die Behörden müßten mit gleichem Maaße messen, sie muß aber auch den Persönlichkeiten und den Tendenzen im Großen und Ganzen Rechnung trag.». Die Aeußerungen von Männern, wie der Ruudschaucr, müssen im Zusammenhänge anfgefaßt werden; sie schließen sich an frühere Aussprüche auf'S Engste an. Eine engherzige Sptciiftedwrei, die man aus das jedesmalige einzelne Wort anwenbet, durfte bei dem Rundichauer tim allerwenigsten Platz greifen. Der ehrliche Mann ,' der sich seiner conservativen Gesinnung bewußt ist, wägt seine Worte nicht so genau im Einzelnen ab, wie der Hinter- listige Wühler und Revolutionär, der von vorn herein mit bösem Gewissen die Feder ergreift. Dem Ersteren muß Manches erlaubt sein, waS dem Andern nicht durchgeht, oder man kommt zuletzt zu solchen Resultaten, wie bie oben angeführten: wo der Vertheidiger der Monar- chic in seinem Wirken gehemmt wird und der gefährlichste Feind derselben ungehindert operiern darf."
Dentichlund
* Wiesbaden, 14. Jan. Mit den von Seite bet Regierung verfügten Maßregeln gegen die von dem Hochw. Bischof in Limburg eingesehken Pfarrer wird, wie die „Mittelrh. Ztg." berichtet, in der von ihr an< gedeuteten Weise forlgefahrcn. Wie in Reudorf, so sind auch in den beiden vom Biisos einseitig besetzten Pfarreien Niederbrechen und Neulersbanjen am 7. d. M. die betreffenden Kreis- und R-cepturbeamten er» schienen und haben dem zusammengcrufenen Kirchenvor-