Nassauische Allgemeine Zeitung.
^ SSS Dienstag den 20. December 1833.
Bestellungen auf die Nassauische Allgemeine Zeitung für das 1. Quartal f. I. werden baldigst erbeten.
Die,,Nassauische Allgemeine Zeitung" mit dem belletn|tifrf)tn Beiblatt „Der Wanderer" erscheint, SonttcagS ausgenommen, täglich und beträgt der PränumerationSprelS für Wiesbaden und , nach dem neuen Postregulariv tnunme^r auch fâr den ganzen Umfang deS Tburn- und Taris^fchen Verwaltungsbezirks mit Inbegriff des Postaufschlags 2 st., für die übrigen Vander des deutsch-österreichischen PostvereinS, wie für daS Ausland 2 fl. 24 kr. — Inserate werden die vierspaltige Vetitzetle oder deren Raum mit 3 kr. berechnet. — Bestellungen beliebe man in der Buchhandlung von W. Friedrich, Langgasse 42, auSwärtS bei den nächstgelegenen Postämtern, zu macken.
Deutschland.
5 Limburg, 18. Dec. In der gestrigen Nr. der N. A. Z. (297) wird auf unsere Erklärung vom 6. l. Mts. bezüglich des gegen das bischöfliche Ordinariat wegen Betrugs und Erpressung eingeleiteten Criminal- Processes replicirt und bemerkt, daß wir über die Thatsache , um die sich nach der jetzigen Behauptung des Einsenders des Wiesbadener Correspondenz-ArtikelS Alles drehen soll, geschwiegen hätten. Wir erlauben uns einfach auf die Spalte 3 unserer Erklärung in der Nr. 289 der N. A. Z. binzuweisen, wo wir uns, wie über die anderen Momente der Wiesbadener thatsächlichen Darlegung v. 3. d., so auch über diesen Punct hinreichend ausgesprochen haben, und wiederholen hiermit daß der Kirchenvorstand zu Neudorf nicht verhindert worden ist, auf die Klage des A. Corden'schen Fovds sich einzu lassen. Anden Kirchenvorstand ist überhaupt, wie wir genau wissen, vor erfolgtem Contumacial - Erkenntniß irgend eine Ordinari- atsweisung nicht ergangen, sondern nur an den Pfarrverwalter, ohne Zweifel deßhalb, weil daS Ordinariat nur diesen, und nicht den Kirchenvorstand als in der Sache bctheiligt zu betrachten hatte. Aber auch der Pfarrverwalter war vom Ordinariat nicht verhindert, sich auf die Klage einzulassen; er war nur verhin tert, die Klage als rechtlich unbegründet zu bestreiten, und zwar nicht blos weil das Ordinariat, sondern auch und vor Allem, weil er selbst den Entstehungs- grund der Forderung als einen rechtlich unbestreitbaren anerkannt und erklärt hatte, wie er denn auch dem klagenden Fonds seine ihm vom Ordinariat zugesprochene Forderung cedirt hatte; so daß es nach den Grundsätzen der Ehrlichkeit nicht erst eines Ordinariatsverbots bedurfte, um ihn an einer negativen, also chicanösen Klageinlassung, aus die allein unser Gegner Werth zu legen gewillt zu sein scheint, zu verhindern. Weiterhin haben wir ebenfalls lediglich aus unserer früheren Erklärung zu wiederholen, daß nach erfolgtem Contumacial - Erkenntniß das Ordinariat allerdings, zwar nicht den Kirchenvorstand, aber die weltlichen Kirchenvorsteher mit Entlassung für den Fall bedroht hat, baß dieselben dem mit Strafbestimmung begleiteten Ministerialbefehle gemäß das ergangene Erkenntniß anfechten lassen würden. Wir geben übrigens unserm Gegner bereitwillig zu, daß wenn die weltlichen Kircheiivorsteher schon vor dem Contumacial Erkenntniß einenMinisterialbefehl zurAnfcchtungder Klage erhalten haben würden, unserer Ansicht nach dasOrdi- nariat ihnen ohne Zweifel ebenfalls bei Strafe der Dienstentlassung verboten haben würde, diesem Befehle nachzukommen. Das Ordinariat legt sich nämlich die Be- fugniß bei, die Verwaltung erledigter Kirchenstèllen an- zuordnen und unabhängig von Dritten, namentlich von den weltlichen Kirchenvorstehern, zu bestimmen, wie der als Verwalter fungirende Geistliche aus dem Beneficial- Einkommen zu honoriren sei: dasselbe wird hiernach eine auf solcher Anordnung beruhende Forderung als eine zweifelhafte weder selbst ansehen, noch von untergebenen Kirchendienern ansehen, am Wenigsten aber heim Civilgerichtc als unbegründet anfechten lassen, konsequent wird dann auch bas Ordinariat in einem so gearteten Falle, wo nicht Berufung an den Erzbischof vorliegt, gegen widersetzliche Kirchenvorsteher (was die Nendorfer aber nicht gewesen sind) seine geistliche Strafgewalt eben so gebrauchen, wie analog die Staatsbehörden es thun würden. Darnach wird der Einsender der Artikel aus Wiesbaden über unsere Antwort auf die von ihm aufgeworfene Frage nicht weiter im Ungewissen sein, und wir glauben, daß er unsere Antwort nicht werde verwerfen wollen, wenn er in Betracht zieht, welche Stellung das Kirchenrecht dem Bischof bezüglich der angeregten Anordnungen zuweist, und in welchem Sinne der Hr. Bischof von Limburg bei Einreichung der Denkschrift des Episcopates der ober- rheinischen Kirchenprovinz vom 18. Juni b. I. seine Amtsrechte zu handhaben erklärt hat. Wir haben noch zu bemerken, daß die Untersuchung allerdings „von den Gerichten" eingeleitet worden ist; es hätte aber zugefügt werden müssen, daß dies auf Verfügung der H. Staatsministeriums und auf Betreibung des Herrn Staatsprocuralors zu Wiesbaden geschehen ist. Wer endlich, wie unser Gegner, selbst einräumt, daß der Hr. Bischof „eine mindestens zweiselhaste For- derung" eingeklagt habe, der räumt damit ausdrücklich ein, daß gar kein Grund zu einer Untersuchung vorhanden ist, denn er gibt zu, daß der Herr Bischof
ein wahres oder mindestens vermeintliches Recht geltend gemacht, also bona fide gehandelt hat.
Im Uebrigen stehen wir neuerdings für die Richtigkeit dessen ein, was wir am 6. d. auf die jenseitige Darlegung der die Untersuchung motivirenden Thatsachen, nicht wie unser Gegner nach freier Auswahl der Momente, sondern an seine Darlegung gebunden, unter dem Erbieten der NamenszeichnuNg als wirklichen Sachverhalt berichtigend erklärt haben. Mehr werden wir nach den Gesetzen der Ehre auf die Einleitung des Artikels vom 11. d. nicht zu sagen brauchen.
Wir sind von der Ehrenhaftigkeit ter Redaction überzeugt, daß sie die Aufnahme dieser abermaligen Entgegnung, mit der wir die Verhandlung in diesen Spalten unserer Seils schließen zu können glauben, nicht versagen wird.
Stuttgart, 17. Dec. Die bischöfliche Commis- sion aus Rottenburg, welche seit letzten Samstag hier war, um wegen der Kirchenfrage mit der Regierung die Verhandlungen wo möglich vollends zu Ende zu führen und die aus dem Generalvicar v. Oehler und Dvmca- pitular v. Ritz bestand, ist, nachdem sie seither auf dem Kultministerium gearbeitet und zum Schlüsse noch eine Audienz bei dem Könige gehabt, wieder nach Rottenburg zurückgekehrt. Es dürfte daher bald Entscheidendes in dieser Angelegenheit bekannt werden.
München, 16. Dec. Am 14. December waren es 100 Jahre, daß die bayerische Gerichtsordnung pub- licirt wurde. Das Standbild des Staatskanzlers Kreit- mayr, ihres Verfassers, welches sich auf dem Promenade- Platz in München befindet, war mit einem Jmmortellen- Kranze geziert. Die dortigen Anwälte feierten den Tag durch ein Festessen, wozu sie ihre Collegen in der Kammer der Abgeordneten geladen hatten.
Kassel, 17. Dec. Die heutige hiesige Zeitung bringt ein Gesetz vom 15. Dec. zur Herbeiführung einer gleichen Besteuerung des Grundeigenthums im ganzen Kurstaate, ferner von gleichem Tage ein Gesetz von 10 8§, die Klassensteuer betr., das mit dem 1. Jan. 1854 ins Leben tritt.
Düsseldorf, 17. Dec. Der bekannte Maler I. P. Hasencleve,r ist hier gestern am Nervenfieber gestorben.
Berlin, 17. Dec. Vom königl. Kriegsministerium sind für den Wiederaufbau deS abgebrannten Landwehr- zeughauses in der Festung Glogau 10,000 Tblr. angewiesen worden. — Der General v. Radowitz war in den letzten Tagen wieder mehr leidend, befinde! sich aber, nach dem Ausspruche seiner Aerzte, Prof. Schoen- lein und Dr. Vehsemeper, wieder etwas wohler, so daß dieselben auf fortschreitende Genesung hofften. — Es ist gelungen, das Fallissement des KroU'schen Instituts, das so viel Aussehen machte, in außergerichtlicher Einigung mit den Gläubigern zu ordnen. Wie das „C-B." erfährt, ist die Abwickelung der Schuldenverhältnisse vor sich gegangen, ohne in dem Besitzstände oder in der Verwaltung eine Aenderung herbcizusühreii. — Die von O. Hübner seit einem Jahre hier in Berlin her- ausgegebenen „Nachrichten aus dem Gebiete der Staats- und Volkswirtyschaft", denen im Laufe des Sommers eine „Versicherungs Zeitung" als Beilage hiuzngctrcten ist, werden am 1. Januar mit dem „Bremer Handelsblatt" vereinigt. Nach Aufnahme dieser wertbvollen Bestandtheile wird das „Bremer Handelsblatt", welches übrigens in Bremen sorterscheinl, nach Art des „Econo- mnt" ein größeres volkswirthschaftliches Organ für Deutschland und Oesterreich bilden.
Als preußischen Bevollmächtigten für die binnen kurzem in Wien zu eröffnenden Conferenzen für die Münz- Convention nennt man den Geheimrath im Finanzministerium Delbrück.
Nach einer der „Fr. Pstztg." aus Berlin zugehen, den Mittheilung würde der Austritt Palmerstons nicht sofort einen Wechsel oder eine Abschwächung der poliii- schen Stellung des englischen Ministeriums zur Folge haben, sondern im Gegentheil werde das letztere, um dem Lord Palmerston keine Handhabe zu einer populä- ren Opposition zu bieten, in der nächsten Zeit sich voraussichtlich den Schein erhöhter Energie in der orientalischen Frage zu geben bemüht sein. Gleichwohl ist die Bedeutung des Ereignisses nicht zu unterschätzen, indem es unzweifelhaft sei, daß der Austritt Palmerstons eigentlich der Haltung des engl. Ministeriums in der oriental. Angelegenheit gelte (s. Paris.) Lord Palmerston, bisher schon von den entschiedeneren Männer der liberalen
Partei für ernste Eventualitäten als künftiger Führer betrachtet, wurde in Folge der offenen und nächsten Ursache seines Austritts den Tories näher gebracht. Auf diese Weise eröffne sich für ihn die Aussicht, cintreten- den Falls ein Coalitionsministerium weniger aus C a - pacitäten als vielmehr aus Charakteren bilden und im Verein mit dem Kaiser der Franzosen, dessen sofortige Anerkennung nach dem Staatsstreiche damals bekanntlich seinen Sturz veranlaßte, den Weg einer entschiedenen Politik betreten zu können, die sich namentlich in der russisch - türkischen (Streitfrage zuerst geltend machen würde.
Dresden, 17. Dec. In dem „Dresdener Jour, nal" finden wir folgende officielle Erklärung: „Die „Hamb. Börsenhalle" und nach ihr auch andere öffentliche Blätter erwähnen die Untersuchungen wegen der laufenden Zollcouti zu Leipzig in einer Weise, die einer thatsächlichen Berichtigung bedarf. Diese Untersuchungen sind ihrem Schluffe bis zur Vertheidigung der Angeschuldigten, ganz nahe. Bei keiner einzigen derselben ist ein Fall vorgekommen, in welchem ausländische con- tirte Waaren mit inländischen Waaren vertauscht worden waren; ein Fall, der einen ganz anderen Charac- ter haben und einer ganz anderen Beurtheilung unterliegen würde, als die allerdings vorgekommene Vertauschung contirter ausländischer Waaren mit dergleichen bereits versteuerten. Uebrigens kann von Aufhebung des vertragsmäßigen Contenwesens zu Leipzig für die Dauer der bereits abgeschlossenen Verträge nicht die Rede sein. Auch ist diese Einrichtung für Leipzig kein eigentliches Privilegium, sondern nur ein sehr mangelhafter Ersatz der frühe genossenen, unbeschränkten Han- delssreihcil; ein Ersatz, ohne welchen Sachsen in den Zollverein nicht hätte eintreten können, und der allerdings in keiner Weise sich als ausreichend gezeigt hat, um der von den Einrichtungen des Zollvereins besorg* ten Benachtheiligung des Leipziger Zwischenhandels von Ausland zu Ausland auf die Dauer genügend vorbeugen zu können. Diese Benachtheiligung aber ist lediglich dem Zollvereinsauslande zugutgekommen und kommt ihm täglich mehr zu gut."
Wien, 17. Dec. Se. k. k. ap. Majestät haben mit allerhöchster Entschließung vom 25. October d. J. die Organisirung des österreichischen ConsUlarwesens auf den jonischen Inseln allergnädigst zu genehmigest geruht. — Um den österreichischen Industriellen die Beschickung der allgemeinen Ausstellung deutscher Jndustrie- und Gewerberzeugnisse, welche vom 15. Juli bis 15. October 1854 in München stattfinden wird, zu erleichtern, und um zu ermöglichen, daß die österreichische Industrie bei dieser Ausstellung in würdiger Weise vertreten werde, hat sich das k. k. Handelsministerium bewogen gefunden, den dahin bestimmten Ausstellungsgegenständen den gebührenfreien Transport auf den österreichischen Staatseisenbahnen für den Hinweg, und wenn dieselben unverkauft zurückgelangen, auch für den Rückweg zu bewilligen, im Falle diese Gegenstände von den betreffende» Handels- und Gewerbekammern als für jene Ausstellung bestimmt bezeichnet sind,
An der hiesigen Börse war gestern das Gerücht verbreitet, daß der Fürst von Serbien der Türkei den den Krieg erklärt habe und die Serben mit den Russen gemeinsame Sachen machen würden. Außerdem, daß bi« zur Stunde keine officielle Bestätigung desselben eiiigelaufen, klingt die Nachricht auch an und für sich ganz unwahrscheinlich. Eine andere wichtige und angeblich besser verbürgte Nachricht ist aus der kleinen Walachei eiiigelaufen, von einer bedeutenden Schlacht nämlich, welche General Fischbach den Türken am 8. d. bei Saltscha geliefert hat, um sie von Calafat über die Donau zurückzutreibcu. Der Erfolg soll inzwischen kein günstiger gewesen sein; die osmanischen Truppen behaupteten sich und der Verlust der Russen an Todte» und Bewundeten soll einige Tausend erreichen.
Der Courier, welcher am 6. d. M. Wien verlassen hat, um, das neue Vermittelnngsproject der Wiener Conserenz nach Constantinopel zu bringen, konnte nicht vor dem 16. December dort anlangen. Die Antwort der Gesandten kann, selbst mit Benutzung des Telegraphen, vor Weihnachlcu nicht in Wien einfrcffen.
Nach der in der VoreriNncrung zum neuen Zolltarife enthaltenen Bestimmung sind vom Durchfuhrzölle befreit: Die Waaren, welche über die Seeküstc Oesterreichs ein- und »l was immer für einer