Nassauische Allgemeine Zeitung.
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Deutschland.
Wiesbaden, 3. December. In öffentlichen Blättern wird die gegen den Bischof zu Limburg eingeleitete und auch gegen einzelne Mitglieder des Ordinariats des BiSthums wegen Erpressung ausgedehnte Untersuchung in Artikeln besprochen, welche bezüglich einzel- 11 er darin vorgetragener Thatsachen auf Entstellung beruhen.
Der in Neudorf vorhandene sog. Caplaneifond ist aus einem der dasigen Pfarrei für Haltung eines Ca- Plans und für Messen hinterlassenen Legat entstanden und wurde bereits im Jahre 1830 und zwar auf Antrag und in Ucbereinstimmuug der bischöflichen Behörde mit der dasigen Pfarrei unter der Bedingung incorpo- rirt, daß der Pfarrer für die Lesung der gestifteten Messen ohne weitere Vergütung zu sorgen habe.
Diese Jncorporation wurde bis in die neueste Zeit factisch und ausdrücklich von der bischöflichen Behörde, ja selbst von dem Ordinariat des Bisthums Limburg in seiner dermaligen Zusammensetzung stets anerkannt.
Dem jeweiligen Pfarrer zu Neudorf lag hiernach gegen Bezug der nunmehr einen Theil der' Pfarrcom- petenz bildenden Einkünfte der vormaligen Caplaneistif tung das Lesen der gestifteten Messen, welches nun einen Theil seiner Pfarrfunctionen bildete, ohne Anspruch auf eine besondere Vergütung ob, .und es ist während der dermaligen Erledigung der Pfarrei Neudorf der gegen eine bestimmte Taggebühr zur Verrich- tung sämmtlicher Pfarrfunctionen verpflichtete Pfarrverwalter jene Messen ohne besonderes Honorar zu lesen unzweifelhaft verbunden.
Nach der Bestimmung in 8> 1 pos. 9 des Edicts vom 19 October 1827 fließen die von dem Sterbe- monat bis zur Wiederbesetzung aller geistlichen Pfründen nach Abzug der Kosten für die iutermistische Verwaltung überschießenden Jntercalargefälle in den unter der Mitaufsicht und Mitwirkung der bischöflichen Behörde von derMinisterialabtheilung des Innern zu verwaltenden katholischen Centralkirchenfond.
Hiernach konnte auf das Ansinnen deS Ordinariats, dem früheren sowie dem dermaligen Pfarrverwalter zu Neudorf außer der festgesetzten Taggebühr für die Pfarrverwaltung aus dem vormaligen Caplaneifond für das Lesen der mehrerwähnten Messen noch eine besondere Vergütung im Gesammtbetrage von 117 fl. auSzahlen zu lassen, nicht eingegangen werden.
Die zur Begründung dieses Antrags vorgebrachte, ebenso ncucâals auffallende Behauptung, daß, weil s. Z. die bischöfliche JncorporationSurkunde nicht förmlich ans- geführt worden sei, eine gültige Jncorporation des Capla- neifonds zu Neudorf mit dem dasigen Pfarfond gar nicht stattgefundcu habe, konnte gegenüber den oben erwähnten Thatsachen und gegenüber weiter dem Um- stände, daß nachweisbar bis in die neueste Zeit jene von der bischöflichen Behörde früher beantragte, seit 22 Jahren im Einverständniß mit derselben bestehende gegen den Willen und die Absicht des Testators nicht verstoßende, Jncorporation von dem Ordinariat des Bisthums Limburg selbst als rechtsgültig war anerkannt worden, nicht berücksichtigt werden. Das Ersuchen der Regierung, daß Ordinal möge sich darüber äußern, ob es für billig erachtet werde, dem Pfarrverwalter eine weitere Renumeration mit Rücksicht auf die durch das Lesen der gestifteten Messen vermehrte Arbeit zu Theil werden zu lassen, wurde ahlehncnd beantwortet und übrigens bemerkt, für die Zukunft sei der Gegenstand dadurch, daß das Messelcsen eingestellt sei, und für die Vergangenheit durch das Urtheil des H. Justizamts zu Eltville vom 18. Juni 1853 erledigt.
Das Ordinariat hatte cs nämlich nicht anstößig ge- funden, sich die für den früheren und dermaligen Pfarr- vcrwaller Stähler und Müller aus dem angeblich fort- bcstehcnden Caplaneifond in Anspruch genommenen 117 fl. für den unter der ausschließlichen Verwaltung des bischöflichen Domcapitels stehenden Cordon'schen Fond, cediren zu lassen, wobei der Vorbehalt gemacht wurde, dag im Falle der Cordon'sche Fond in dem ge- gen den Pfarrfond zu Nendorf auf Auszahlung jener Forderung zn erhebende Rechtsstreit nicht obsiegen sollte, der Pfarrverwalter den ihm aus dem Cordon'schen Fond bezahlten Cesstonsprciö zurückzucrstat'.cw hätte.
Anstatt nun den durch diese Manipulation erlangten angeblichen Anspruch im Rechtswege zum Austrage zu bringen, trug das Ordinariat kein Bedenken, den Richterausspruch in der Weise abzuschneiden, daß eS, um der nach Lage der Sache sonst unmöglich günstigen Ausgang eines Rechtsstreites herbciznsühren , den mit der pflichtmäßigen Verwaltung des Kirchensonds zu Neu
dorf beauftragten Kirchenvorstande aufgab, sich gegen seine Dienstpflicht, welche erfordert, den Pfarrfonds vor ungerechtfertigten Ansprüchen zu schützen, auf die Namens der Cordon'schen Fonds einzureicheude Klage nicht zu erklären, was denn natürlich zur Folge hatte, daß der Pfarrfonds zu Neudorf in contumaciam ver- urtheilt wurde, an den Cordon'schen Fonds die bezeichneten Forderungen im Getümmtbehrage von 117 fl. zu zahlen.
Nachdem die mit der Oberaufsicht über die Verwaltung des Kirchenvermögens beauftragte Staatsbehörde von diesem — ihr bis dahin verheimlichten — Vorgang Kenntniß erhalten hatte, bcanflragtc sie zur schuldigen Wahrung der Interessen deS Pfarr- resp. Ceutral-KirchensondS sofort den Kirchenvorstand bestehend ans dem Pfarrverwalter Müller und drei weltlichen Kirchcnvorstehcrn, die zur Aufhebung jenes unzweifelhaft an unheilbarer Nichtigkeit leidenden Con- tumacialerkcnntnisscS geeigneten Rechtsmittel zu ergreifen, worauf das Ordinariat soweit ging, dem Decan sowie dem Kirchenvoistand zu Neudorf unter Androhung der im Ungehorsamsfalle ipso facto eintretenden Suspension, den weltlichen Kirchcnvorstehern aber unter Androhung kirchlicher Censuren, aufznzcbcn, der rücksichtlich der Vermögensverwaltung ihren vorgesetzten Staatsbehörde nicht zu gehorchen und in keiner Weise zur Aushebung des fraglichen, durch die— wie erwähnt — erzwungene Nichterklärung des Kirchenvorstandes in dem Termin erlangte Contnmacialerkeiintuiß mitznwirkcu.
Dieses sind die Thatsachen, welche die Veranlassung gegeben haben, daß die eingelötete Untersuchung von dem Untersuchungsgerichie auch auf den Bischof zu ßim- burg und einzelne Mitglieder des Ordinariats ausgedehnt werden mußte.
Von der Lahn, 1. Dec. (Kaff. Ztg.) Das schöne Wetter in diesem Spätherbst erfreute alle Welt, ausgenommen unsere Lahnschiffer, Berg- und Hüttcn- besitzer; denn dieselben befürchten mit Recht, daß, wenn nicht bald ein längeres Regenwetter, dagegen auch nur ein leichter Frost eintritt, es mit der Lahnschifffabrt in diesem Winter nicht weit her sein w-rde, während sich die Erzhaufen an den Ufern der Lahn immer höher aufthürmen, da auch durch Reparatur der Schleußet, die Schiffahrt in diesem Sommer längere Zeit ganz gehemmt war. DaS Bedürfniß einer Eisenbahn wird daher immer dringender. Durch den äußerst günstigen Wasserstand der' letzten Winter fühlte man den Mangel einer solchen noch weniger; aber einige kalte Winter werden der Eisenfabrication großen Nachtheil bringen. Die vor Kurzem erschienene Erwerbs- und Verkehrsstatistik Preußens von dem Freiherr» v. 'Reden macht auch mit Recht auf die große üaat^wirthschafklichc Bedeutung einer Lahnbahn für diesen Staat aufmerksam, die WieSbaden-Lahusteiner Bahn, zu welcher der engL Gesandte bereits einen Karren voll Grund gefahren und welcher so günstige Bedingungen verliehen worden waren, scheint leider aufs Neue auf ernste Schwierigkeiten ge. stoßen zu sein. (Der Verfasser des Artikels scheint nicht zu wissen, daß die Expropriation des Baugrundes bereits begonnen hat und daß die Vorarbeiten schon so weit voraugeschritleu sind, daß dieselben bereits Besorgnisse über die eigentliche Richtung der Bahn erregten und Veranlassung zu lebhaften Erörterungen in der Tagespresse wurden.) Eine wohlunterrichtete Feder in der Allg. AugSb. Ztg. weist auf einen Plan Preußens hin, auf der Nvrdscilc deS Westerwaldcö eine Bahn nach Gießen zu bauen, welche im Ganzen an vierzehn Millionen Thaler kosten würde, und mit einer Zweigbahn von Betzdorf nach Siegen 15‘/2 Million. Bei einer bloßen Wassclstiaße werden wir von der nieder- rheinischen Jndnsirie ausgebcutct werden, wo sich auch bereits wieder eine neue niedcrrhciuisch- naffauische Gesellschaft gebildet hat. Ein wichtiger Theil des Mittel- rheins wird dagegen industriell veiöbni.
Mainz, 2. December. HM. Vvlksz.) Gestern wurde zu Biebrich der frühere Redacteur der zu Worms erschienen „Neuen Zeit", Hr. Eugen EbertS, Dr. der Philosophie von Worms, verhaftet und hierher i>,s Cor- recilonShauS gebracht. Bekanntlich wurde Herr Dr. Eberls durch Urtheil deS großh. AfsiscngrrzchlS vorn 2. Novbr. 1852 wegen Beleidigung deS Kaisers von Rußlands und des Königs von Sardinien, verübt in No. 15 und 18 der „Neuen Zeit" in WormS vom 8. urrd 15. Juli 1851, in contumaciam zu einer Korrektion-- Hauöstrafe von 8 Mvnalcu nebst Kosten Der urtheilt, welche Strafe Hr. Dr. Eberts wahrscheinlich jetzt zu verbüßen hat, wenn er nicht vorziehen sollte, das gegen ihn er» ffene Contumacial Urtheil mit Opposition anzugreisen.
Hr EbertS, der seit mehreren Jahren in Liverpool wobnhaft und mit einem englischen Passe versehen ist, hat bereits durch seinen Anwalt die nöthigen Schritte thun lassen, um dem Vollzüge des gedachten Urtheils zu begegnen.
Frankfurt, 2. Dec. Die, gestrige Sitzung der Bundesversammlung war wieder^ vorzugsweise der Erledigung laüfeüder Geschäfte gewidmet. Von Seiten Oesterreichs übergebene JuspectionSberichte bezüglich der Bundescontingeule der sächsischen Herzogthümer und der freien Stadt Frankfurt wurden der Militärcommission überwiesen. Preußen übergab die neu erschienenen Sectivueu der Landesaufnahme des Königreichs. Eine von Dänemark für Lauenburg, ferner von Mecklenburg und Hamburg eingebrachte Beschwerde gegen die kön. preußische Regierung wegen einseitiger Aenderung in der Fahrordnung auf der Berlin-Hamburger Bahn wurde an einen aus drei Mitgliedern gebildeten Ausschuß zur Prüfung überwiesen. Nassau übergab die Standesliste des herzogl. nassauischen Bundescontingents
— Die in der 26. Sitzung der Bundesversammlung von dem Auöschüß für das Kassenivesen eiugebrachteu Anträge über die Art der Vertheilung der Auslagen zwischen der BundeSkanzlei und der Matricularkasse wurden zur Abstimmung gebracht und angenommen. — Endlich behandelte die Versammlung in vertraulicher Sitzung einige Vorlagen der Reclamationscommissiou. Ueber das Gesuch der AiiSschutzdepntirten von Lippe in der Verfaffnugsangclegeuhcil dieses Staates kam es noch zu keinem Beschluß.
Durmstadt, 1. Dcc. (S. M.) Der Professor der Theologie, C r e d i> e r in Gießen, seit Jahren durch feine Schriften auch in weiteren Kreisen bekannt als ein aufgeklärter und eulschiedencr Protestant, hat gelegentlich der Enthüllung des hier errichteten Standbildes Philipps des Großmüthigen eine kleine Schrift über diesen Fürsten verfaßt. Wegen des Inhaltes dieser Schrift hat Hr. v. Dalwigk sich veranlaßt gesehen, ihm einen Verweis zu ertheilen. Prof. Creduer war deßhalb im Begriffe, seine Entlassung zu fordern, doch ist die Sache I wieder ausgeglichen worden.
Worm^ 1. Dec. Wie die heutige hiesige Zcitung meldet, ist das Prosser für die Schiffbrücke bei Worms nunmehr zur unverzüglichen Ausführung höchsten Ort- genchmigt.
^tiiS Baden, 2. December. Der Stadtdirector Urin in Heidelberg, welcher erklärt hätte, daß er eS nicht mit seinem- Gewissen als Katholik vereinbar finde, der Verordnung ünsäres Ministeriums gemäß gegen die hiesige Geistlichkeit cinzuschrciten, ist mit einer Dienst- strafe, dem sögen» „Dtcucrgrad", belegt worden. Die driitmaligc Zuerkennung dieser Strafe zieht die Entlassung aus dem Staatsdienst nach sich. — Die neuesten Erlasse, welche vom Ordinariat ausgehen, sind sämmtlich von dem Hrn. Erzbischöfe selbst unterzeichnet. In Karlsruhe ist der Antrag gestellt worden, auf Grund des Hirtenbriefes unseren Oberhirten in Untersuchung zu nehmen.
Stilttgart, 2. Dee. Der „Schw. M." will aus einer in der Regel gut unletiichrclen Quelle erfahren haben, daß die Nachricht von einem von der königlich wütttembcrgischeu Negierung an die übrigen Regierungen der oberrheinischen Kirchenprovinz ausgcgangeneU Circular gebracht, worin die erwähnte Regierung ihre Absicht aussprecherr soll, den Forderungen des Bischofs von Rottenburg in der Art, wie solche in den Dsnk- fChristen des EpiscopatS jener Provinz enthalten fiub, zu entsprechen, durchaus unrichtig ist. (' inen officieUen Charakter, wie „Fr. P. Z." meint hat diese Erklärung wohl nicht.)
Mültcheu, 30. Rov. Die Anwesenheit des kön. sächsischen Ministerpräsidenten Frhrü. V. Beust soll den noch die Abschlicßnng einer noch weiteren verwandtschaftlichen Vclblndung der wiltclsbachischcn Linie mit dem sächsischen Königsbausè zur Veranlassung haben. — Der Kammer der Rcichsräthe sind gestern von dem StaaiSininister der Justiz zwei Gesetzentwürfe zur Berathung vorgclegl worden und zwar: 1) „die Auf- Hebung der lex anastasiana und andere bezüglich der Abtretung einer Schnldrordernng vorgeschriebenen Be« jchlänknngeu betr." , 2) „die Ebrenkräukungen bett." Wie ich höre bezweckt letzterer Gesetzentwurf, die Ehreiw kränknngen der Polizeibehörde zur Aburtheilung zuzu- wcisen. — Die Münchner Künstlerschaft hat beschlossen, zur Zeit bei allgemeinen JudustrieanöstelluNg des Zollvereins, bei welcher bekanntlich Gemälde ausgeschloßew sind, eine allgemeine deutsche Gemäldeausstellung zu veranstalten. Sie soll nicht von der Akademie, sondern