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Nassauische Allgemeine Zeitung.

^ SSS. Domerstag dc« 1. December 1853.

Dir,»Nassauische Allgemeine Zeitung" mit dem belletristischen BeiblattDer Wanderer" erscheint, Sonntag« ausgenommen, täglich und beträgt der PränumcraiionSxreiS für Wiesbaden und , nach dem Neuen Postregulaiid nunmehr auch ür den ganzen Umfang de« Ldurn- und TariS'schen Verwaltungsbezirk« mit Inbegriff des PostaufschlagS 2 fl., für die übrigen Länder deâ deutsch.osterreichifchen PostoereiüS, wie für da« AnSland 2 ff. 24 fr. Inserate werden die vierspaltig Petitjeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in der Buchhandlung von W. Friedrich, Langgasse 42, auSwärl« bei den nächstgelegenen Postämtern, zu machen.

Amtlicher Theil.

Dienst Nachrichten.

Der mit Versetzung der Letzrgehülfenschule zu Wol­fenhausen seither beauftragte Schuleandidat Friedrich ist zum Lehrgehülfen daselbst ernannt worden.

Der mit Versetzung der Lehrgehülfeiischule zu Lin- denholzhausen beauftragte Schuleandidat Kilb ist zum Lehrgehülfen daselbst ernannt worden.

Nichtamtlicher Theil.

Die Fusion-

Das, was am 16. November in Frohsdorf gespro­chen und geschehen ist, verdient in zwiefacher Beziehung eine ganz besondere Beachtung. Wer sich einbildete, es bedürfe nur der Anerkennung des Herrn Grafen von Cham bord durch seine Vettern, um die französische Bourgeoisie zum legitimistischen Princip zu bekehren, würde sich verrechnen; aller Wahrscheinlichkeit nach wird sich diese Bourgeoisie jetzt in drei Theile spalten, von denen der eine, als heute schon durch Familien oder gesellschaftliche Verbindungen der Aristokratie nahestehend, dem Vorgänge der Prinzen von Orleans folgen, der andere sich mit den Republikanern verschmel­zen wird. Der dritte wird sortfahren, sich um die ge- genwârlige Regierung zu schaaren, aber nicht, weil man sie mehr liebte, als die aus der Juli-Revolution hervorgegangene, sondern weil dieser Theil der Bour­geoisie, die Masse derselben, jedes thatsächlich bestehende Gouvernement anerkennt. Der Vortheil, den die legi­tim i sti sche Partei als solche ans dem Ereignisse von Frohsdorf zieht, ist in der That nur der negative der Zerbröckelung der O rle au i sti schen Bourgeoisie. Der Partei des Gouvernements gegenüber giebt es von jetzt an nur noch zwei politische Parteien, die Legiti­misten und Republikaner. Unter den ersteren sind nur sehr wenige unzufrieden über die Aussöhnung zwischen dem Herrn Grafen v. Chambord und den Prinzen der jüngeren Linie seines königl. Hauses: es sind das theils Unversöhnliche, denen der Haß gegen die jüngere Linie zur andern Natur geworden, theils solche, welche ver- drießlich darüber sind, daß es ihnen hinfüro an einem schicklichen Vorwande fehlt, der Gewalt zu huldigen. <Es ließen sich aber doch auch noch andete Gründe der Unzufriedenheit denken.) Pastoret und Larockejacquelin, die früheren Legitimisten, saßen heute nicht im Senate, wenn die Fusion vor zwei Jahren stattgefunden hätte. In einer inspirirten französischen Correspondenz lesen wir:Aus Furcht vor den revolutionären Mitteln scheint die Bourgeoisie geneigt, Alles anzunehmen, was den Gang der Revolution aufhält, aber sie bleibt den­noch dem Princip getreu. Was das Glück LouiS Na­poleons am besten erklärt, ist, daß er, obgleich sie nie­derhaltend , die Revolution vorstellt." Es ist viel Wahres in diesen Worten, aber wenn die Bourgeoisie zurückschreckt vor den revolutionären Mitteln, so sind ihr doch nicht alle antirevolutionären Mittel gerecht und willkommen, und gewaltig würde sich irren, wer da glaubte, daß der Verlust jeder Art von politischer Frei- Veit nicht gefühlt werde. Die Regierung Louis Napo­leons hat die Sache des Herrn Grafen v. Chambord insofern gefördert, als sie zeigt, daß es keine unbe­schränktere Gewalt gibt, als die wau8 dem Volke" hervorgegangene. Auch muß man den Umstand nicht unberücksichtigt lassen, daß die besitzenden Klassen, ob­gleich den Regentenfähigkeiten Lovis Napolous volle Anerkennung zollend, noch immer nicht recht an die Zu­kunft der Dynastie glauben können, und aus diesem Gesichtspunkte betrachtet, dürfte ihr die Fusion wie eine Bürgschaft gegen die Anarchie in der Zukunft er- scheinen. Von größerer augenblicklicher Wichtigkeit, bemerkt ein Pariser Korrespondent der N. Pr. Ztg., ist das Ereigniß von Frohsdorf jedoch in einer andern Beziehung: Es findet da ohne Widerrede eine Wechsel- Wirkung statt; ohne die Eventualität eines allgemeinen Krieges würde die Versöhnung der beiden Linien des Hauses Bourbon schwerlich geschehen sein, und diese Versöhnung macht jenen Krieg wahrscheinlicher, weil sie den Kaiser Louis Napoleon mißtrauisch ge­gen die Absichten und die Politik der alten Dyna- stiern macht, von denen er glauben wird, daß sie zur Herbeiführung der Fusion mitgewirkt haben. Dies könnte ein« Stimmung erzeugen, welche der friedlichen Abwickelung der orientalischen Frage keinen Vorschub listen würde. Die inspirirten Korrespondenten

haben bereits angesangen, die Fusion entweder wie ein Ereigniß ohne Tragweite darzustcllen, oder sie ganz wegzuläugnen, da in der Zusammenkunft zu Frohsdorf von der Frau Herzogin von Orleans keine Rede gewesen sei. Diese Argumentationen find nur insofern interessant, als sie den Eindruck verrathen, den die Kunde von der Zusammenkunft der beiden Fürsten in den höchsten Re­gionen zu Paris hervorgebracht hat. Die inspirirten Korrespondenzen zweifeln an der Beipflichtung der Kö­nigin Wittwe, des Prinzen von Joinville und des Her­zogs von Montvensier, aber es ist offenbar, daß der Herzog von Nemours nichtim Namen seiner Brü­der" ohne Wissen und Willen dieser Letzteren gespro­chen haben würde, und was die Frau Herzogin von Orleans betrifft, so ist es erklärlich, daß sie den Ent­schlüssen ihres minderjährigen Sohnes, des Grafen von Paris, nicht vorgreifen will sie könnte.es nicht einmal der Pariser Korrespondent der N. Pr. Ztg. glaubt jedoch zu wissen, daß sie sich in einer den Freun­den des Grafen von Chambord ganz befriedigend er­scheinenden Weise geäußert hat.

DieZeit" faßt den Besuch in Frohsdorf nur als einen persönlichen Act des Herzogs von Nemours auf, der als solcher nickt geeignet ist, auf die Lage der Dinge einen bestimmten Einfluß zu üben.

Deutschland.

* Wiesbaden, 1. Dec. Im Interesse des hie­sigen Fruchtmarktes, wie nicht minder in jenem des öf­fentlichen Verkehrs mit Früchten wurde durch eine Ver­fügung des hiesigen Herzog!. Polizei-Kommissariats vom 28. v. M. für die Fälle, in welchen Käufer und Der- käufer es vorziehen, aus's Gewicht zu contrahiren, ein bestimmtes Normalgewicht, welches dem Maltcrmaße der verschiedenen Fruchtgattungen möglichst genau ent­spricht, bestimmt. Dieses Normalgewicht beträgt bei Waizen inclus. Sack 160 Psund, bei Korn 150, bei Gerste 130, bei Hafer 100, bei Kartoffeln 150 Pfund, und sind hiernach die Preise zu bestimmen.

Frankfurt, 29. Nov. Die Bundesversammlung hat in ihrer letzten Sitzung auf Antrag des Präsidiums mit großer Stimmenmehrheit beschlossen, die Gehalte der Subalternbeamten wegen der gegenwärtig herrschen- den Theuerung zu erhöhen. Dieser Beschluß gilt für die Dauer von drei Monaten und begreift alle jene Beamten in sich, welche 1500 fl. und weniger Gehalt beziehen. Die Erhöhung wurde auf 20 pCt. augesetzt.

Nach einer Corresp. aus Frankfurt imSchwad. Merk." soll die jüngst erwähnte Mittheilung derKarlsr. Zeitung", nach welcher die Regierungen von Sacksen, Bayern und Hannover im Zusammenhang mit der öster­reichischen ünd preußischen Erklärung hinsichtlich der orientalischen Frage am Bunde besondere Erklärungen abgegeben hätten, worin jede Regierung unter Auer- kennung der Bemühungen unter Aufrechterhaltung des europäischen Friedens den Wunsch darlegt, daß von Seiten des PräsidialhofeS öfter Mittheilungen in dieser Angelegenheit erfolgen möchten, worauf die Gesandten der übrigen Bundesglieder sich dem Vernehmen nach zu einer Gesammterklärung geeinigt hätten, nicht ganz genau sein. Während sich nämlich die übrigen Staa­ten zu einem Collectivdank auf die Eröffnung einigten, hätten Sachsen und Hannover ein Separalvotum abge­geben, welches neben dem Dank Andeutungen darüber enthalte, daß sie gerne eine Neutralitätserklärung ge- wünscht hätten. Ob Bayern sich diesem Separalvotum angeschlossen, kann der Corresp. desSchw. M." nicht bestimmt behaupten.

Frankenthal, 26. Nov. (Pf. Z.) Es wurde heute das Urtheil in dem Prozesse gegen die abwesen- den Handelsleute Anselm Blum und Salomon Deutsch von Mußbach, beide des Gewohnheitswuchers und der Prellerei beschuldigt, durch das kön. Zuchtpolizeigericht hier gesprochen Hiernach sind die beiden wegen ge­meinschaftlichen Wuchers zu 12,000 fl. und wegen Se- paratwuchers Blum zu 3000 fl. und Deutsch zu 400 fl. Geldbuße, sowie wegen Prellerei jeder zu 6 Monat Ge- fängnißstrafe verurteilt worden. Die stellte Kautions­summe von 20,000 fl. erscheint demnach zur Deckung der Geldbuße und der GericklSkosten vollkommen hin­reichend.- Auf den 8. und 9. December nacksthin ist die erst vor Kurzem eingeleitete Wucheruntersuchung gegen Naphtali West von Lambsheim zur Verhandlung anberaumt. Es hat dieser Handelsmann, dem Verneh­me» nach, weit auSgebreitetere Geschäfte gemacht, als man erwartet hatte, weßbalb die Untersuchung denn auch dreißig und einige strafbare Fälle festgestellt ha­ben soll.

* Aus Baden, 26. Nov. Gegen mehrere De­cane und Priester ist von kirchlicher Seite schon ein- Untersuchung eingeleitct, und wie wir aus zuverlâssige- Quelle vernehmen, ist ein Decan, welcher erklärte, nu- dann die erzbischöflichen Erlasse zu vollziehen, wenn st. von dem landesherrlichen Commissarius contrastguir- seien, entsetzt.

Dem Herrn Erzbischof ist in Betreff seines Protestes gegen die Vertreibung der Jesuiten aus Baden vom Ministerium des Innern Folgendes erwidert worden: Der Grund, ans welchem wir uns veranlaßt gesehen haben, den in Freiburg weilenden Mitgliedern der Ge­sellschaft Jesu den längeren Aufenthalt daselbst zu ver­sagen, besteht zunächst darin, weil wir aus einer Er­klärung, welche vor Kurzem eines jener Mitglieder dem Stadtdirector Burger abgegeben hat, entnehmen muß­ten, daß jener geistliche Orden eine bleibende Nieder­lassung in Freiburg zu gründen bezwecke, ohne hierzu vorgängig die nach den LandeSgesctzen erforderliche Ge­nehmigung eingeholt zu haben. Wenn wir aber schon im Allgemeinen Bedenken tragen müssen, Fremden, die in solcher Weise die StaatSgesetze umgehen, eine Nie­derlassung zu gestatten, so konnten wir uns hierzu ins­besondere unter den jetzigen Verhältnissen in keiner Weise verstehen. Die einzige Bürgschaft, welche wir für das Verhalten fremder Geistlichen haben, besteht nämlich in dem Vertrauen auf die von Ew. Excellenz über dieselben geführten Aufsicht. Dieses Vertrauen ist jedoch leider in neuester Zeit durch das feindseliche Ver­fahren gegen die Regierung in einer Weise gestört wor­den, daß wir uns nicht veranlaßt sehen können, für die Zukunft eine solche Niederlassung zu gestatten. Karls­ruhe, 23. Nov. 1853. (gez.) Wechmar»

Herr Pfarrer Hensler hat seine Pfarrei Urloffen verlassen und ist Samstags nach Konstanz gekommen, um die dortige Pfarrei, einstweilen als Pfarrverwescr, anzutreten. Er wurde jedoch, wie derSchw. M." meldet, vor Amt geladen und ihm bedeutet, daß der früher gemeldete Befehl, ihn auSzuweisen, noch bestehe, er also selbst einer so unangenehmen Maßregel zuvor- lommcn möge. Herr Hensler hat hierauf die Stadt verlassen und sich nach Meersburg begeben.

DemFrankfurter Journal" wird von Rastatt die Nachricht, daß der Vorstand deö hiesigen Oberamts, Herr Stadtdirector Graf v. Hennin, dem Ministerium des Innern angezcigt habe, man möge ihn mit dem Vollzug des seinem Gewissen widerstreitenden Edicts vom 7. d. M. verschonen, als unrichtig bezeichnet. Bis jetzt haben wir stets dasMainzer I." zuverlässiger gefunden, als dasFrankf. I." ES wird daher daS Nähere abzuwarten sein.

* * Ein vierter Artikel derFr. P. Ztg." über die katholisch-kirchliche Frage in Laden, macht darauf ausmeiksam, daß die katholischen Geistlichen nicht die Wahl zwischen Regierung und Episkopat haben, um zu entscheiden, für wen sie Partei nehmen sollen. Die Frage ist gestellt, ob sie überhaupt dem geistlichen Staude angchöreu wollen, und damit ist die Antwort von selbst gegeben. Bis zum Ausschluß aus der Kirche kann kein katholischer Geistlicher die Opposition gegen die kirchliche Oberbehörde treiben. Eben so erhellt, daß sich eine Opposition gegen Rom nur mit Hülfe der Landcsbisckèfe machen läßt, nicht aber gegen den fest ausgesprochenen Willen derselben. Die katholische Geist­lichkeit ist nun einmal der weltlichen StaalSdicnerschaft leicht gleichzüstclleu und außer den Temporalien gibt es auch noch Spiritualien, über die der Staat nicht ver­fügen kann. Dieß hätte man, bevor man den ersten Schritt gethan, wohl erwägen sollen. I dessen kann dieser Streit die gute Folge haben, daß man in den kleinere» deutschen ' Staaten gemischter Konfession zu einer klareren Ansicht des Wesens und der Verhältnisse der karhvlischcn Kirche gelangt und demgemäß verfährt. Alsdann hätten wir den Ausbruch eines Streites nicht zu beklagen, der lange schon unter der Asche glimmte« Die anderen Regierungen der oberrheinischen Kirchen­provinz scheinen nickt geneigt zu sein, dem Beispiele Badens nackzufolgen. Wenigstens vernimmt man nicktS von Verhaftungen und andern durchgreifenden Maß­regeln in ihren Diöcesen. Ein berühmter Kanzelredner hat den Stand der katholischen Geistlichkeit dem der Jungfrauen und Wittwen in der bürgerlichen Gesell­schaft verglichen. So wenig man die letzteren mit rauhen Händen anfassen und sie wie Männer behandeln darf, eben so wenig darf man cs gegen die erster» thun. Man. mag sie scheuen, sic fürchten und strafen, allein in den großen Haufen kann man sie nicht werfen, ohne sich selbst zu schaden. Thut mau es dennoch, ft