Nassauische Allgemeine Zeitung.
W' S-S Samstag brn 19. November 18 » ;.
Die,,Rassauischt SlUfltmtine Zeitung" mit dem belletristischen Beiblatt „Der Wanderer" erscheint, Sonntag» ausgenommen, täglich und beträgt der PränumeraiionspreiS für Wiesbaden und , nach dem neuen Postregulallv nunmehr auch ür den ganzen Umfang des Zburn» und Tari-'schen Verwaltungsbezirks mit Jnbegrist deS Postausschiags 3 ft„ für die übrigen Länder des deittsch.bsterreichrschen PostvereinS, wie für daS Ausland 2 ft. 24 kr. — Inserate werden die vierspaltig Pttitzeile ober deren Raum mit 3 kr. berechnet. — Bestellungen beliebe man in der Buchhandlung von W. Friedrich, Langgasse 42, auSwärtS bei den iiächstgelègenen Postämtern, zu machen.
Amtlicher Theil.
Vienftnachrichten.
Der zum Lehrgehülfen an der dritten Abtheilung der Elementarschule zu Wiesbaden ernannte Lebrvicar Weber zu Wisper ist an seiner bisherigen Stelle belassen , Lehrvicar Ernst zu Hinterwald zum Lehrgehül- fen an der dritten Abtheilung der Elementarschule zu Wiesbaden, Lehrvicar Best zu Norken zum Lehrvicar in Hinterwald ernannt und der nach Wisper bestimmt gewesene Sckulcandidat Winkel von Erdbach mit Der« sehung der Lehrvicarsteüt zu Norken beauftragt worden.
Der mit Versetzung der Lehrgebülfenstelle zu Niederreifenberg * beauftragte Schulcandidat Wengel ist zum Lehrgehülfen daselbst ernannt worden.
Der mit Bersèhung der Lehrvicarstelle zu Löhnfeld, Amts Marienberg, seither beauftragt gewesene Schul- cândidat Göbel ist zum Lehrvicar daselbst ernannt worden. z
Nichtamtlicher Theil.
Ventfchland.
* Wiesbaden, 19. Novbr. (Affisenvertzandlung gegen Heinrich K o w a l d, Förster von Würges, wegen Mordes.) Der Würgeser Gemeindeförster Schäfer hatte beiläufig am 10. August l. I. in dem Gemeindewald Gras gesteigert und war mehrere Tage lang beschäftigt mit seinem Sohne das Gras zu mähen. Am 18. August war Schäfer allein im Wald gewesen und Abends nicht nach Hause zurückgekehrt. Am 19. August ging der Jagdpächter Philipp Volkmer von Steinfischbach bei WürgeS Morgens auf die Jagd. In dem District Nonnenheck in der Würgeser Gemeindewaldung sah er in einer Schneuse einen Gegenstand auf der Erde; er ging darauf zu und fand den Gemeindeförster Schäfer von Würges dort todt liegen. Philipp Volkmer eilte nach Steinfischbach zurück und machte dem Bürgermeister die Anzeige. Dieser berichtete sofort an daS Justiz- amt und verfügte sich hierauf an Ort und Stelle. Er fand, daß es die vergangene Nacht stark gethaut hatte und alles unverändert; er trug Sorge, daß Niemand ßch der Leiche nähere, bis das JustizamtSpcrsonal zur Vornahme des Augenscheins ankam. Die Leiche lag auf der rechten Seite mit dem Kopfe nach unten gerichtet. Die Kleider waren stark mit Blut getränkt. Fünfzehn Schritte weiter oberhalb bemerkte man an einer Stelle, wo Gras frisch gemäht war, einen Blutflecken von der Größe einer Handfläche. Von dieser Stelle an bis zu dem Platz, wo die Leiche lag, bemerkte man Schritte im GraS, welche darauf schließen ließen, daß der Getödtete von oben herab getaumelt, und endlich niedergestürzt sei. Etwa fünfzehn Schritte von der Stelle, wo das GraS abgemäht war, nahe im Gebüsch, bemerkte man eine Stelle, an welcher das GraS zusawmengetreten war; es wurden die Tritte von zwei Füßen bemerkt, von welchen der rechte neben dem linken vorangestellt war. Von der Stelle in dem Busch, wo der Thäter gestanden, bis dorthin, wo das Gras gemäht war, lagen zerfetzte Stücke blauen LöschpapicrS, welches zum Gewehrpfrop- fcn gedient haben mußte. Durch das Gebüsch konnte man durchzielen. Am Rand des Gebüsches waren einige Blätter gesengt, die Entfernung so nahe, daß füglich ver in der Schneuse arbeitende Förster nicht verkannt, oder für ein Wild gehalten werden kpnnte. Spuren eines Kampfes fehlten. Schäfer war ohne Gewehr, die Sense lag nahe an dem obenbezeichueteu Blutflecken. Die nachträglich vorgenommene Sectio» der Leiche ergab, daß Schäfer einen Schuß von Schrot und einer Kugel und zwar von hinten in die Brust erhalte» habe. 150 Sck tte in gerader Linie von der erwähnten Stelle im Gebüsch war eine Buche 9 bis 10 Fuß hoch von einer Kugel gestreift, in der Brust wurden einige Schrot Nro. Null gefunden. Der Schuß war durch beide Lungen und daS Herz gegangen. Die Wunde war unbedingt tödtlich.
Der Verdacht fiel auf den als Domanialförster in Würges angestellten Förster Heinrich Kowald, der mit dem Ermordete» notorisch in Feindschaft gelebt hatte. Von Wilddieben war in der Gegend nichts zu spüren auch hatte Schäfer noch keinen derselben getroffen und ângezeigt, somit von ihrer Rache nichts zu fürchten. Heinrich Kowald hatte als Kind das Unglück den rechten Arm zu verlieren. Er konnte deßhalb ein Handwerk nicht erlernen. Bis zum Jahre 1833 ernährte er sich als Taglöhner, sodann wurde er Förstersgehilfe und
später Förster in Würges. Die Ereignisse im März 1848 hatten zur Folge, daß er seine Stelle verlor, indem die Gemeinde ibn factisch seines Dienstes enthob und die Staatsregierung auf Verlangen derselben den Andreas Schäfer von WürgeS zum Förster ernannte. Kowald wurde dadurch brodlos. Erst im Jahre 1850 wurde Kowald wieder für die Domanialwaldungen in der Gemeinde WürgeS angestellt, welche an die Gemeindewaldungen gränzen. Kowald bezog nur von 115 ihm zur Beschützung «»vertrauten Morgen Wald â 7 kr. 14 fl. 48 kr., während er früher für 1811 Morgen Wald 123 fl. 26 kr. und Schäfer für 2450 Morgen â 5 kr. 204 fl. 12 kr. jährlich bezog. Alle Bemühungen, eine bessere Stelle zu erhalten, blieben fruchtlos und er sah Schäfer als die Ursache seines Unglücks an, und hegte Rachegedanken. Schäfer wußte Dieses und äußerte wiederholt, wenn er einmal im Wald erschossen gesunden würbe, habe der Slumpsarm (Kowald) es gethan. Trotzdem, daß Kowald nur den linken Arm hat, ist er doch ein guter Schütze. Kowald äußerte wiederholt Drohungen gegen Schäfer und scheint auch schon wiederholt an die Ausführung gedacht zu haben. Vor anderthalb Jahren war Schäfer mit einem Zeugen im Wald. Beide hörten daS Knacken eines Astes, beim Umsehen erblickten sie den Kowald 50 biS 60 Schritte hinter sich. Schäfer sagte zu seinem Begleiter : sichst du den Spitzbuben? und der Zeuge er- widerte, es sei vielleicht sein Glück, daß er zugegen gewesen wäre. Im verflossenen Winter war Schäfer mit einem Holzhauermeister im Wald, um Frevlern aufzupassen. Es war in der Nacht, sie hörten Jemand kommen und glaubten es seien Frevler. Schäfer entfernte sich von feinem Begleiter und dieser hörte bald darauf ein Geräusch, dem ähnlich, als ob der Hahn einer Flinte aufgezogen würde. Schäfer rief jetzt seinem Begleiter zu: „Hast Du es gehört?" und als dieser herbei kam bemerkte er den Kowald, welcher nun sagte, wenn e r da wäre, so könne Schäfer sich ihm nähern. Schäfer und Kowald zankten sich nun und Letzterer behauptete , Schäfer habe i h n angreifen wollen. Im Juni 1852 ging Schäfer in Begleitung einiger Leute in den Wald, angeblich um Wilddieben auszupassen. In dem Walbbistrict Langenberg, der zu Schäfers Revier gehörte, bemerkte der eine Begleiter des Schäfer in einer Entfernung von 30 Schritten den Förster Kowald unter einer Fichte sitzend, feine Flinte in die Höhe nehmen und sich gegen Schäfer in Anschlag legen. Er hatte die beiden Hähne gespannt. Als Kowald den Zeugen be- merkte, setzte er die Flinte ab. Im Jahr 1850 schon hatte Schäfer eine Anzeige gegen Kowald wegen Be- drohung gemacht, welche zwar zur Untersuchung kam, aber kein Resultat hatte. Ein Zeuge sagt aus: Kowald habe ihm gesagt, Schäfer habe ihn ums Brod gebracht und Golt müsse ein schlechter Kerl sein, wenn er den Schäfer nicht von der Welt schaffe; auch gegen andere Zeugen hat er solche Aeußerungen gethan. Selbst ein erst 14 I. alter Sohn des Kowald hat schon Drohungen gegen Schäfer wiederholt laut werden lasse». Etwa 8 bis 9 Woche» vor der That, welche de» Gegenstand der Untersuchung bildet, bat Kowald einen Zeugen wiederholt, er möge sich für ihn bei dem Bür- meister verwenden, daß er wieder als Förster unbestellt werde, es müsse anders werden, en müsse sonst etwas anfangen. Einem Zeugen mit welchem Kowald am 2. Ostertag v. J. zusammenlraf und der ihn fragte, ob es wahr sei, daß er nur 12 bis 14 fl. Gehalt habe, während Schäfer 3 biö 400 habe, sagte Kowald indem er ihm auf die Schulter klopfte „glaube nur, der ist als Förster noch nicht gestorben, man hält ihm das hohle Eisen vor wenn er zu nahe kommt, dann ist die Sache abgemacht, dann kann ich die ganze Besoldung wieder bekommen." Einem anderen Zeugen sagte er mit Beziehung auf Schäfer: Der Spitzbube stirbt mir auf keinem Federbett. Auch gegen einzelne Gemeinderäthe von Würges hatte er gefährliche Drohungen ans' gestoßen. Der Leumund des Kowald war schlecht. Durch Urtheil vom 29. Dec. 1826 wurde er wegen Unterschlagung mit 3 Monat CorrectionShauS bestraft. Im I. 1840 stand er wegen Verwundung der Ehefrau des Joh. Eichhorn und im I. 1843 wegen Ehebruches in Untersuchung. Kowald zahlt jetzt 46 Jahre. Die Furcht, welche Schäfer vor Kowald hatte, war nicht »»gegründet, wie der Tod, der ihn am 18. Aug. ereilte, beweist. Am 17. Aug. war Kowald mit einem Manne aus Würges an der Schneuse im Walde Nonnew tzeck, wo Schäfer sein GraS mähte, vorübergegangen. Am 18. gegen halb fünf Uhr Nachmittags hörten mehrere Zeugen, welche in der auf dem Felde arbeiteten,
einen starken Schuß. Einigen Zeugen schien der Schuß im District Nonnenhccke, andern im District Laubach gefallen zu sein. Nach fünf Uhr kam Kowald aus dem Wald. Er fragte mehrere Leute, ob sie zu 4 Uhr gegessen hätten. Auf ihre Verneinung zog Kowald ohne weitere Veranlassung seine Uhr und sagte, es sei Punct vier Uhr. Die Zeuge» behaupteten, es sei später. Kowald blieb dabei, es sei vier Uhr. Die Cath. Görz von Würges, welche mit einer Last Leseholz zu ihnen gekommen war, notirte Kowald in seinem Frevlermanual mit dem Beisatz , er habe dieselbe um vier Uhr betroffen. Kowald ging von den Leuten rasch nach Würges, wo er erst um halb sechs Uhr anlangte. Als am anderen Tage die Nachricht von dem Morde in Würges sich verbreitete und in seiner Gegenwart erzählt wurde, zeigte cr eine vorübergehende Bestürzung, änderte in auffallender Weise die Farbe; auf die Frage ob er wisse, wo die Schneuse liege in welcher Schäfer Gras gemacht habe, gab er vor, dieß nicht zu wissen, obgleich er selbst dort vorüber gegangen war. Bei der bekannten Feindschaft, in welcher er mit Schäfer lebte, bei den wiederholt gegen diesen ausgestoßenen gefährlichen Drohungen wurde Kowald schom am 19. August verhaftet Bei einer in seiner Wohnung vorgenommenen Durchsuchung hat man blaues Löschpapier zu Gewehrpfropfen, Kugeln und Schrot Nr. Null gefunden. Am 21. wmdcn nochmals an Ort fund Stelle der verübten That Nachsuchungen gepflogen. Man fand an der erwähnten Stelle im Gebüsch, wo der Thater gestanden haben muß und sich die Fußspuren in der bezeichneten einem UnkSschießenden Schützen eigenthümlichen Stellung zeigten, durch das Dickicht hin noch weitere Eindrücke im Boden, von denen einer von einem Absatz mit in einer Reihe eingeschlagcne» Nägeln herrührte. An einem Schuh Kowald's fanden sich in der angedeuteten Weise befestigte Nägel. Kowald gibt an, am 18. Aug. nach einer andern Seite des Waldes gegangen und kurz nach vier Uhr mit Leuten auf dem Felde zusammengetroffen und von dort nach Hause gegangen zu sein. Auf Grund der angeführten Umstände ist Kowald angeklagt, dcnsFörster Schäfer vorsätzlich ermordet zu haben.
□ Dillenburg, 17. Nov. (Asfisenverhandlung gegen Philipp Helm aus Schenkelberg, wegen Meineids.) Präsident: Hr. Hofgerichtsrath von Bierbrauer, Staatsanwalt: Hr. Substitut Schröder, Vertheidiger : Hr. Procurator Thenges. — Philipp Helm, 49 Jahre alt, ist angeklagt, bei dem Justizamte Selkers nach Ablegung des Zeugeneides die Angabe gemacht zu haben, daß Joh. Wilh- Humerich von Goddert, der wegen Gewerbedcfraudation angeklagt war, zur Zeit des 9. October 1852 bei ihm als Geselle in Arbeit gestanden habe. Es wurde jedoch später erwiesen, daß diese Aussage unrichtig sei, und daß vielmehr jener Humerich zu dieser Zeit wirklich selbstständig gearbeitet habe. Er wurde in Folge dessen wegen Meineid in Untersuchung gezogen. Der Angeklagte stand schon früher wegen ähnlichem Vergehen in Untersuchung und spricht das verlese» werdende Leumundszeugniß sehr zu feinen Ungunsten. — Von den Geschwornen schuldig erklärt wird er von dem Gerichtshöfe zu einer Zuchthausstrafe von zwei Jahren ver- Urthkilt.
KB. In dem gestrigen Berichte, Verhandlung gegen die Wittwe des Johs. Knecht von Diez, muß eâ anstatt acht, zehn Jahre Zuchthausstrafe heißen, was man gefälligst berichtigen wolle.
D Hochheim, 15. Nov. Durch Anregung Les Hrn. Pfarrers und Hin. Bürgermeisters hat sich auch hier ein Frauenvercin behufs der Unterstützung der dürftige» Einwohner gebildet. Derselbe hat den Zweck während den Wintermonaten die von dem wohlhabendern Theile unser r Bevölkerung bereits bewilligten monatlichen Gaben an Geld und Naturalien zu »ertheilen. Wenn nun schon eine solche Anstalt im Allgemeinen sehr zu empfehlen sein dürfte, so ist dieselbe in der gegenwärtigen Zeit in welcher der Unbemittelte bei dem angestrengtesten Fleiße kaum das Brod für seine Familie zu verdienen im Stande ist, und deßhalb mit banger Ahnung dem herannadenden Winter, in welchem der Verdienst stockt, entgcgknsicbt, in mehrfacher Beziehung eine Wohlthat für den Ort, in welchem sie besteht; denn eine Bettelei im großartigen Maßstabe mußte durch die Theuerung entstehen, und daß durch eine solche der innere Mensch nichts gewinnt, sondern nur verlieren kann, ist eine längst anerkannte Wahrheit, und nebenbei wollen wir uns nicht verhehlen, daß bei einer allgemeinen Noth es der Bedrückte mit dem Mein und Dein eben nicht aUzugenau nehmen dürfte. Wir wünschen dem Vereine