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Nassauische Allgemeine Zeitung.

â 964. Mittwoch St» 9. Rssemder 1SS3.

Die ,,Nâssauische Mllßemeine Zeit»»»" mit dem belletristischen BeiblattDer Wanderer" erscheint, SonntaqS ausqenoniânen, tâßlid) und beträgt der PränumerationSpreiS für Wiesbaden und , nach dem neuen Postreffulaiiv nunmehr 'auch fâk den ganzen Umfanß des Thurn» und TariS'fchcn KerwaltunftSbezirkS mit Znblqriff des PostaufschlastS 2 st-, rür die iibi icien Länder deS deutsch-bsterreichischen PostvereinS, mir für daS Ausland 2 st. 24 kr. Inserate werden die »ierfdaltig Petitzeile oder deren Raum mit 3 kr. berechnet. Bestellungen beliebe man in der Buchhandlung von W. Friedr l ch, stangstaffe 42, auswärts bei den nächstgelegenen Postämtern, zu machen.

Die Abänderungen des LoUvereinstarifs

Das Verordnungsblatt des Herzogthnms Nassau, Nr. 31 vom 5. November 1853, bringt das nach­stehende Gesetz: Wir Adolph, von Gottes Gna­den Herzog zu Nassau rc. rc. verordnen, nachdem die Regierungen der zum Zollvereine gehörenden Staaten übereingekommen sind, den seit dem 1, October 1851 gültigen Zolltarif in einzelnen Bestimmungen weiter ab- znändern und zu ergänzen, und Wir dieser Verabredung Unsere Genehmigung ertheilt haben, daß nachstehende Abänderungen und Zusätze zu diesem Tarife, welcher mit den seit der Publication desselben ergangenen Ver­ordnungen im Uebrigen in Kraft bleibt, vom 1. Januar 1854 an in Wirksamkeit treten sollen.

Erste Ab t h e i l u n g d e S T a ri fs. Den Gegen­ständen, welche keiner Abgabe unterworfen sind, treten aus der zweiten Abtheilung des Tarifs folgende Artikel hüizu: auS pos. 1: Abfälle von Glashütten, desglei­chen Scherben und Bruch von Glas und Porzellan; von der Bleigewinnung (Bleigekräz, Blei-Abzug oder Abstrich und Bleisache); von der Gold- und Silberbe- arbeitung (Münzgrätze); von Seifensiedereien die Unter« lquge; Blut von geschlachtetem Vieh, sowohl flüssiges als eingctrocknetes. Aus pos. 7.: Wasserblei (Reiß­blei) , Kobalt in folgender Fassung: Graphit (Wasser- blei, Reißblei); Kobalterze. Aus pos. 17.: Karden oder Weberdisteln. Aus pos. 38 a.: Töpferthon für Porzellanfabriken (Porzellanerde). Außerdem : Abfälle von Seidencocons, ingleichen Flockseide (Abfälle von Haspeln und Spinnen der rohen Seide).

Zweite Abtheilung des Tarifs. Bei den Gegenständen, welche bei der Einfuhr oder bei der Aus­fuhr einer Abgabe unterworfen sind, treten folgende Abänderungen ein: A. In Bezug auf bic Zollsätze. I. Vom Ausgangszoll werden befreit: Roheisen aller Art; altes Brucheisen, Eisenseile, Hammerschlag (pos. 6 Eisen und Stahl). II. Von folgenden bisher theils in der ersten Abtheilung des Tarifs stehenden theils im Tarif nicht namentlich aufgeführten Artikeln sind die beigefügten Eingangszollsätze zu erheben und zwar: 1) von Eisenbeizen, einschließlich Eisenrostwasser 7% Sgr. oder 26V4 kr. vom Centner (pos. 5. Droguerie- rc. Waaren) ; 2) den nachstehenden Waaren, auch in Ver­bindung mit Gummi elasticum oder Guttapercha, als: Waaren, ganz oder theilweife aus edlen Metallen, aus feinen Metallgemischen; aus Metall, ächt vergoldet oder versilbert; aus Schildplatt, Perlmutter, ächten Perlen, Korallen oder Steinen gefertigt, oder mit edlen Metal­len belegt, 50 Rthlr. oder 87 fl. 30 kr. vom Centner (pos. 20. kurze Waaren rc.); 3) von Kratzenleder, auch künstlichem, für inländische Kratzenfabriken auf Erlaub- njßscheine unter Controle vom Centner 3 Rthlr. oder 5 fl. 13 kr. (pos. 21. Leder rc.); 4) von allen mit Gummi elasticum oder Guttapercha überzogenen Ge­weben vom Centner 20 Reichsthaler oder 35 fl.; 5) von Gummidrucktüchern für Fabriken auf Erlaubniß, scheine unter Controle vom Centner 10 Reichsthaler oder 17 fl. 30 kr. (pos. 40. Wachsleinwand rc.). IU. Von nachfolgenden Artikeln sind anstatt der bis­herigen Ein - oder Ausgaugszollsätze die beigefügten Sätze zu erheben und zwar: 1) von schwefelsaurem Na­tron (gereinigtem, ungereinigtem, calcinirtem, krystalli- strtem), beim Eingänge vom Centner 15 Sgr. oder 5271 kr. (pos. 5. Droguerie. rc. Waaren); 2) von Myrobalanen und Palmnüssen nur beim Ausgange vom Centner 5 Sgr. oder 17% kr. (pos. 5. Droguerie rc. Waaren) ; 3) von Ziegenhaaren nur beim Ausgange vom Centner 5 Sgr. oder 17'4 kr. (pos. 11. Häute rc.); 4) von Schreibfedern- aus Stahl oder Metall- Composition beim Eingänge vom Centner 50 Rthlr. oder 87 fl. 30 kr. (pos. 20. kurze Waaren rc.); 5) Mühlsteinen mit eisernen Reifen beim Eingänge vom Stück 2 Rthlr. oder 3 fl. 30 kr. (pos. 33. Steine rc.); 6) von rohem Zink beim Eingänge vom Zentner 1 Rthlr. oder 1 fl. 45 kr. (pos. 42. Zink rc.) B. In Bezug auf die Tarasätze. An Tara wird bewilligt für: 1) Tabaksblätter, unbearbeitete, und Stengel (pos. 25. v. 1.); a. in Scronen (nicht von Thierhäuten) 12 Pfund vom Centner Bruttogewicht; b. in Thierhäuten 8 Pf. vom Centner Bruttogewicht; 2) Tabaksfabricate (pos. 25. v. 2. « und ß) in Kanasserkörben 12 Pfund vom Centner Bruttogewicht. C. In Bezug aus die Fassung einzelner Positionen. 1) In der pos. 5 I.Schwefel- felsaures rc. Kali" fallen die Worte:alle Abfälle von der Fabrikation der Salpetersäure" hinweg. 2) An die Stelle der Anmerkung 2. zur pos. 6.Eisen und Stahl" tritt folgende Bestimmung: Von RoWqhl, seewärts von

der Russischen Grenze bis zur Weichselmündung ein­schließlich auf Erlanbnißscheine für Stahlfabriken einge­hend, wird nur die allgemeine Eingangsabgabeerhoben. 3) Bei pos. 6 f. 2.Grobe Eisen - und Stahlwaa­ren" fallen die Worte:Maschinen von Eisen" hinweg. 4) Die Ausnahmen zu pos. e.Rohe Leinwand rc." soll künftig dahin lauten: Ausnahme. Rohe, unge­bleichte Leinwand geht frei ein: aa. in Preußen : auf den Grenzlinien von Leobschütz bis Seidenberg in der Oberlansitz und von Gronau bis Anholt nach Bleiche- reinen oder Leinwandmärkten; bb. in Sachsen: auf der Grenzlinie von Ostritz bis Schandau auf Erlaub- nißscheine.

Dritte Abtheilung des Tarifs. Beider Durchfuhr von Waaren , welche A. rechts der Oder, seewärts oder landwärts über die Grenzlinie von Me­mel bis Myslowitz (die Eisenbahnstraße über Myslo- witz ausgeschlossen) ein- und über irgend welchen Theil der Vereinszollgrenze wieder ausgchen; begleichen -welche B. durch die Odermündungen oder links der Oder ein« gehen, und rechts der Oder seewärts oder landwärts über die Grenzlinie von Memel bis Myslowitz (die Eisenbahnstraße über Myslowitz ausgeschlossen) wieder ausgehen; und endlich welche C. auf der Eisenbahn über Myslowitz ein- und rechts der Oder wieder aus- gehen, wird, mit Ausnahme der unter Nr. 8., 9. und 10. des ersten Abschnittes genannten Gegenstände, für welche die bischerigen Sätze gültig bleiben, erhoben vom Centner 3% Sgr. oder 12% kr.

Fünfte Abtheilung des Tarifs. Die Be­stimmung im zweiten Satz unter Ziffer V., wonach, im Fall eine Waare aus Seide oder Floretseide in Ver bindung mit andern Gespinnsten aus Baumwolle, Lei­nen oder Wolle besteht, die Declaration alshalbsei- dene Waare" geuügl, flnbct auf Gold und Silberstoffe und auf Bänder keine Anwendung. Die Ministerial- abtdeilung der Finanzen hat den niobifuiiten Tarif voll­ständig von Neuem zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.

So-Wgriwir"Bckrbr ich, dm 25. Orlobcr 1843. (L. ß.) A d o l p h. Wittgenstein. Lex. Faber. Habeln. Vollpracht.

Jritun߻fd)du.

Das gemeinsame Interesse der Großmächte. Der preu­ßische Don Pacifico. Dieösterreichische Presse."

* DiePolitik der vier Großmächte, sagt derLloyd," ist in allem Wesentlichen dieselbe, wenn auch die Mit­tel, durch welche sie ihr den Erfolg sichern wollen, ver­schiedene gewesen sind. Man hat dem Kaiser Nikolaus mehr Vertrauen in Wien und Berlin bewiesen, als in London und Paris. Weil man in den letzteren Haupt­städten Zweifel setzte in die Aeußerungen deS Grafen Nesselrode, hat man gerüstet, weil man in den erstge» nannten den Worten des Czaren unbedingt traut, konnte es den Regierungen nicht einfallen, ein Gleiches zu thun. Es kann jedoch nicht weniger das Bestreben die- ser Staaten als jener sein, die Integrität des türkischen Gebietes aufrecht zu halten. Wenn Franzosen und Engländer sagen, daß das Wohl ihrer Länder nicht mit der Besitzergreifung der europäischen Türkei oder irgend eines Theiles derselben durch Rußland verträglich ist, so wird sicherlich kein Oestreicher aufstchen und sagen, daß die Wohlfahrt seines Landes durch ein solches Er- eign nicht oder, daß es hiedurch weniger berührt würde. In dieser Sachlage findet derLloyd" die Haupt- garantie für den Frieden. Rußland kann sein Schwert aufheben gegen scineFeinde, aber nicht gegen seine Bun­desgenossen. Es kann und darf nicht eine Gebiets- erweiterung anstreben, welche diese eben so tief verwun­den würde, als entrisse es ihnen ein Stück ihres eige­nen Landes. Graf Nesselrode hat dieses thatsächliche Verhältniß in einer der Staatsschriften, welche in der orientalischen Angelegenheit veröffentlicht wurden, in sehr prägnanter und schlagender Weise auscinandergcsetzt. Das Cabinet von St. Petersburg, sagte er, verkenne nicht, daß die Integrität des Gebietes der Türkei eine nothwendige Bedingung für den europäischen Frieden sei, und daß ein allgemeiner Kampf entstehen müßte, falls sie verletzt würde. Es gibt keinen Staatsmann in Europa, der sich weigern würde, diesen Satz zu un­terschreiben. Aber die Thatsache eben, daß diese wahre und schlagende Aeußerung zuerst von Seite des russi-- schen Staatökanzlers ausgesprochen wurde, gibt der Welt eine Bürgschaft, daß die jetzige russische Regierung, gleichviel oh angreifend oder angegriffen, die Absicht nicht hat, den Frieden der Welt zu opfern, um für ihn irgend ein Stück Land einzutauschen. Was auch ge­

schehe, wir sind zu dem Schlüsse berechtigt, daß die per­manenten Grenzen der Türkei von dem jetzigen Streite mit Rußland eben so wenig werden berührt werden, wie seiner Zeit die Grenzen von Sardinien durch den Krieg dieses Staates mit Oesterreich.

* Nach einer Mittheilung desMainzer Journal" wird dieser Tage eine actenmäßige Widerlegung der un­würdigen Angriffe erfolgen, welche ein großer Theil der preuß. Presse sich neuerdings in Folge der Anspach'- schen Sacke gegen die großherzoglich heisiscke Regierung erlaubt hat. Namentlich war cs die N. Pr. Zeitung, welche einen äußerst heftig.» Artikel darüber brachte und der um so unbegreiflicher ist, da die Verhaftung des Anspach seiner Zeit rein im Interesse der prenß. Regierung erfolgte, um nämlich der Verbreitung falschen Papiergeldes, über welche in neuerer Zeit wieder so vielfach geklagt wird, vorznbengcn.

Wäre, sagt derLloyd" in einem gegen die Aus­fälle der Preuß. Blätter gerichteten Artikel, diese natür­lich für ganz Deutschland wichtige Begebenheit in Köthen, Dessau oder Eisenach vorgefallen, so würde die betreffende Regierung zwar ohne Zweifel den Irrthum ihrer Gerichtsbehörde beklagt haben, wie dieß auch von der großherzoglick hessischen vorauszusetzen ist; allein die preußische Regierung wie die preußischen Blätter hätten zuverlässig darin nur den allzu großen Eifer der thüringischen Behörde erblickt, die Verbreitung falscher königlich preußischer Cassenscheine zu verhindern, unb dieses Papiergeld in seinem wohlverdienten Credite zu erhalten. 9inn aber der Vorfall im Großb. Hessen arrivirke, mit welchem Preußen zur Zeit aus Gründen, die wir unbesprochen lassen, den diplomatischen Verkehr ffispeudirt hat, jo möchte dieNeue Preußische Ztg." den Ausgeber jenes unseligen Fünfthalerscheines, einen gewissen Hrn. Anspack, zu einem preußisch darmstädtischen Don Pacifico machen. Es scheint uns der gegenwär­tige Zeitpunkt mehr als irgend einer daran zu mahne», daß Dentjchland in seiner Gesammtheit fest und ein trächtig zusammenhalten müsse, daß es unpatriotisch ist, wegen kleiner und unbedeutender Dinge, über Vorfälle, die überdieß eine politische Bedeutung entfernt nicht haben, Mißstimmungen zwischen deutschen Regierungen, welche an und für sich schon zu beklagen sind, noch vergrößern zu wollen, und Worte des Hasses und des UebermutheS gegen ein deutsches Buiidesland im Munde zu führen.

DerFr. Pstz." wird geschrieben: Ueber die Ange­legenheit des Gutsbesitzers Anspach aus Elbing im Preußischen vernimmt man aus sicherer Quelle, daß seine Haft in Zwingenberg kaum zwei Tage dauerte und zu den Verdachtsgründen der Umstand gehörte, daß der Thalerschein, obgleich er ein Datum auS den dreißiger Jahren hatte, noch ganz neu war, so wje der Umstand, daß der Verhaftete keinen Paß bei sich hatte, da er denselben in Darmstadt bei seinen Essttten zurück- gelassen hatte.

DieN. Pr. 3 " bringt die Rückkehr des Zrbrn. Prokesch v. Osten nach Frankfurt mit einer ge­steigerten gegen Preußen gerichteten Thätigkeit der O e st c r r e i ch i s ch e n Presse (AugSb. A. Ztg. und Fr. P. Ztg.") in Verbindung. In diesem Artikel, der offen bar weit über das Ziel hinausschießt, wird daran erinnert, mit welcher Mlßilimmnsg Preußen die Ernennung des jetzigen Bundespräsidialgejandten ausge­nommen habe, und daß diese erfolgt fei, obgleich man als bekannt annehmen konnte, daß deren erfolgreiche Wirksamkeit ganz besonders auf dem gegenseitigen Ver­ständniß mit Preußen beruhe. Wahrscheinlich soll da­durch dargcthan werden, daß Preußen von Seite dieser Persönlichkeit nur feindseliges zu erwarten habe. Die R. Pr. Z." nimmt an, daß diese Augriffe, welche nur auS dem Bedürfniß hervorgehen, dem Unmuth gegen Preußen Luft zu machen, die Billigung der kaiserlichen Regierung nicht haben, daß dieselben pur einem Man­gel an Disciplin entspringen. Auf die jedenfalls na- türlichere Auslegung, daß der Bundespiäsidialgefandte den sämmtlichen Angriffen ganz fremd fel, verfällt die­ses Blatt nicht und schließt seinen Artikel mit folgen­den Worten:Sollte daher einem derartigen Vor­gehen nicht von der dazu competenten Stelle Einhalt geschehen, so würde Preußen aus dieser Unterlassung einen untrüglichen Maßstab für den Werth der officieb len FreuudschaflSvcrsicherungen gewinnen." Mir.falten daß das Datum deS Artikels: Berlin, Dessauer Straße Nr. 5 zu dem hochtragenden Inhalt desselben herzlich schlecht paßt und daß, wenn wirklich der Name des hochstehenden österreichischen Staatsmannes mit der prcußenseinblichen Thätigkeit" derösterreichischen Presse"