Nassauische Allgemeine Zeitung.
^: SS5. Dienstag heu 27. September isM.
Bestellungen auf das vierte Quartal der Nassauischen Allgemeinen Zeitung werden baldigst erbeten.
Die,,Nassauische Allgemeine Zcltiinft" mit dem beUeiristischen Beiblatt „Der Wanderer" erscheint, Sonntags ausgenommen, täglich und beträgt der PränmneraiionSpieiS für Wiesbaden iin» , nach dem neuen Possregulaiid nunmehr auch für den ganzen Umfang des Thurn- und TariS'fchcn VcrwaltUllgSbczirkS Mit Inbegriff des PoffaufschlagS 2 fl., für die übrigen Länder des deiltsch-bsterreichischen PostvereinS, wie für das Ausland 2 ft. 24 fr. — In fr rate werden die einspaltig Petitzeile oder deren Raum mit 3 kr. berechnet. — Bestellungen beliebe man in der Buchhandlung »eh W. Friedrich, Langgasse 42, auswärts bei den nächstgelegenen Postämtern, zu niachcn.
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Amtlicher Theil.
© e f i’ fy.
W ir Adolph, von Gottes ©naben Herzog zu Nassau 2C. rc. haben, nachdem .durch Verordnung vom j 25. August 1851 die Trennung I cs SchnUehreiseminars i vorläufig eingefühit worden, mit Zustimmung Unserer ! Landstände beschlossen und verordnen wie folgt:
S- 1.
Es sollen zwei Schullehrerscminaiien bestehen', wovon das eine in Ufingen, das andere in Montabaur sich befindet.
§. 2.
Für jedes Scininarium wird die Einrichtung getroffen, daß die Zöglinge- der beiden unteren Klassen, ausnahmsweise auch einzelne der obersten Classe, im Gebäude des Seminarinms Wohnung und Verpflegung erhalten.
§. 3.
Alle aus die Einrichtung des Echullchrerseminars zu Idstein sich beziehenden Bestimmungen des Edicts vom 24. März 1817, soweit solche durch gegenwärtiges Gesetz oder früher erschienene Verordnungen nicht ansge- hobcn oder abgeändert werden, bleiben für die beiden Seminarien zu Usingen und Montabaur in voller Anwendung.
So gegeben Biebrich, den 17. September 1853.
(L 8.) Dolp H.
■ Wittgenstein. Lex. Faber. Vollpracht.
(Verordnungsblatt Nr. 26 Dom 17. S cptember 1853.)
G e s e y
Wir Adolph, von Gottes Gnaden Herzog zu Nassau 2c. rc. haben, da die gewünschte Beschleunigung bei Aufstellung der Steckbücher sich nicht überall hat erreichen lassen und in Rücksicht ans die durch das Gesetz vom 18. Juni d. I. nachträglich verordnete Eintragung der persönlichen Servituten in die Steckbücher, beschlossen und verordnen, wie folgt:
Der durch das Gesetz vom 5. Juni 1852, den Termin des Eintritts der Wirksamkeit der Gesetze vom 15. Mai 1851 betreffend, auf den 1. October l. J. hinaus- gerückte Tag des Eintiitts der Wirksamkeit des Gesetzes vom 15. Mai 1851, die behufs des Eintrags dinglicher Rechte an Immobilien zu führenden öffentlichen Bücher betreffend, sowie deS Gesetzes vom 15. Mai 1851, die Pfandrechte und die Rangordnung der Gläubiger imConcurse betreffend, wird auf den 1. April 1854 welcher an die Stelle des in den Bestimmungen des angeführten Gesetzes vom 5. Juni 1852 bezeichneten 1. Oct. 1853 tritt, unter Ausrechthaltung aller übrigen Bestimmungen dieses Gesetzes hiermit weiter hinaus- gesetzt.
So gegeben Biebrich, den 21. September 1853.
(L. S.) Adolph.
Wittgenstein. Lex. Faber. Vollpracht.
Verordnung.
(Die Aufstellung der Steckbücher betreffend.)
Unter Bezugnahme auf das Edict vom 21. September d. I., den Termin des Eintritts der Wirksamkeit der Gesetze vom 15. Mai 1851 betreffend, wodurch der in dem Gesetze vom 5. Hu ni v. L. auf den 1. October l. I. bestimmte Termin auf den 1. April 1854 weiter hinausgerückt worden ist, wird hiermit verordnet:
8. 1.
Die durch die Verordnung vom 4. Januar (. IS., die Ausstellung der Stockbücker betreffend, über die Vollziehung der darin bezeichneten Ab n»d Zuschreibungen und Nachtragungen für die Zeit vom 1. Januar 1853 bis zum 1. October 1853 ertheilten Vorschriften, mit der Erweiterung, welche dieselben durch die Verordnung vom 10. August 1853, den Eintrag der persönlichen Servituten in die öffentlichen Bücher betreffend, erhalten haben, werden auf die Zeit vom 1. April 1854 hierdurch erstreckt.
§. 2.
In den ersten Tagen des nächsten Jahres ist von dem Landoberschultheisen der Abschluß der Stockbücher als Steuercataster vorzunehmen, und sind Verzeichnisse
über den alten und neuen Eatästcrstand aller Gutsbesitzer, unter deren Namen irgend eine Veränderung vorgefallen ist, nach einem besonderen Formular auf zu st eilen.
Die Verzeichnisse müssen zugleich die Ab- und Zn- gänge, welche den Flächengehalt, das Steuercapital und Simptum der ganzen Gemarkung geändert haben, nachweisen und eine Probe der Richtigkeit des ganzen Ver- sahrens enthalten.
Sämmtliche Veränderungsverzeichnisse sind nach voll- । zogeuem Abschlusse an die Mintsterialabtheilüng der Fi- i nanzen einzurciciM.
8 3.
Sie Bürgermeister haben die Stenerheblisten aus dem Dnplieaie deS Stockbuchs- nach dem vorgeschriebenen Formular gleichzeitig auzufertigen und mit der Bescheinigung der Richtigkeit derselben an die Landober- schultheiserci einzusendeu, welche dieselben nach ihren Catasterabschlüssen zu prüfen, festzusctzen und vor dem ersten Erhebuugstermine des nächsten JahreS an die Receptur abzugeben hat.
Die Summen dieser Heblisteu müssen mit dem Catasterstand einer jeden Gemeinde, wie sich derselbe aus dem Abschlusse der Veränderungsverzeichnisse ergibt, übereinstimmen.
§• 4.
Die in dem §. 17 der Verordnung vom 4. Januar 1853 erwähnten Gcbührcnvcrzeichnisse werden nach dem Abschlusse der Stockbücher an den Landoberschultheisen eingeschickt, welcher die Einträge zu prüfen, die Schuldigkeit der Bürgermeister nach Abzug des ihnen und den Feldgerichten zustehenden Gebührenanthetls festzn- setzen und mit einer summarischen Uebersicht zum Behufe des Erhebungöübertrags an die obere Finanzbe- Hörde vorzulegen hat.
Wiesbaden, den 24. September 1853.
Herzoglich Nassauisches Staatsministerium, Abtheilung der Justiz. L e x.
vdt. G i i ni m.
(Verordnungsblatt Nr. 27 vom 24. Sept. 1853.)
Nichtamtlicher Theil.
BeuLschlund
-* 28iesb»rben, 27. Septbr. Die Vermählung Sr. Durchl. des' regierenden Fürsten zu Waldeck mit J. Durchl. der Prinecsstn Helene von Nassau wurde gestern zu der bereits angedenteten Abendstunde in dem Rondel des Herzog!. Residenzschlosses zu Biebrich vollzogen. Kirchenrath Diez nahm die heilige Handlung der Trauung vor. Die zu dieser Feier Einge- ladcncn und zwar das diplomatische Corps, die Fremden, die Militär- und Civildieuer, welche keine Hofcharge bekleiden, sowie sämmtliche Damen hatten sich um 7 Uhr in der unteren Gallerte versammelt, woselbst sie von den als Ccremonienmeistern fnuctionireuden Kammcrherrn, Freih. v. Gag e rn, und Jagdjunker, Freih. v. Ban in - b a ch, empfangen in das Rondel geführt und zu den Seiten des Altars placirt wurden. Um 7‘/2 U[)r erschienen die Höchsten Herrschaften unter VoranSiritt deS Cortöge und gefolgt von Höchst Ihrem Dienst worauf das Durchl. Brautpaar vor den Geistlichen an den Altar trat, die Höchsten Herrschaften Sich mit ihrem Dienst hinter dasselbe anfstellten und die heilige Handlung begann. Herr Kirchenrath Diez leitete dieselbe mit einem ergreifenden Gebete ein und hielt alsdann eine auf bk hl. Handlung bezügliche inhaltsvolle Rede. Nach den üblichem Ceremonien wurden sdie Ringe gewechselt und der Segen den Hohen Vermählten ertheilt. Beim Wechseln der Ringe wurde eine Salve von ein und zwanzig Kanonenschüssen gegeben. 9h$ vollzogener Trauung und nachdem die Durchlauchtigsten Stenoer-- mählten die Glückwünsche HöchstJhrcr Familie empfangen haben, begaben sich Höchstèieselben sammt den übrigen Höchsten Herrschaften, unter Voraustritt des Cortpge und gefolgt von dem Dienst, in die untere Galleric zurück, woselbst Höchstfic die Glückwünsche der Versammlung entgegenzunehmen geruhten.
Gestern wurde im Beisein einer großen Zahl von Gästen und Zuschauern mit den Grundarbeiten zu der concessionirten Wiesbaden - Niederlahnsteiner Eisenbahn unter angemessenen Feierlichkeiten begonnen. In der
Nähe der RrmcnrnhMühle bei Mosbach wurde die Bahn in Angriff genommen und waren dort ein geräumiges, fluni) und der Feier angemessen geschmücktes Zelt und mehre Bretter butten errichtet worden. Sc. Hoheit der Herzog hatte die Einladung des Vcrwaltungs- ralbes, den ersten Spatenstich zum Ban dieses neuen VeikchrSweges vorzunehmen, huldreichst angenommen und, verhindert persönlich zu erscheinen, die Vorstände der Ministenalablbeilmigen des J'incrn undder Fsnaiizeii, den Hrn. Präsidenten F a b e r und den Hrn. Präsidenten Vollpracht beauftragt seine Stelle zu vertreten. Unter den erschienenen Gästen von Distmctioii ist vornehmlich Sir Mallet, der bei der Bundesversammlung in Frankfurt accreditirte Gesandte J. Majestät der Königin von England zu erwähnen. Die Feier begann damit, daß der Gencraldiiector der neugegründeten Eisenbahnglsellschast Herr Moriati in der Nähe deS Zeltes mit einem Karst sein Stück Erdreich lockerte, worauf Herr Präsident Faber als Stellvertreter deS Herzogs die Erde mit dem Spaten anffaßte und in «ine» Schubkarren lud, den er hierauf über eine gelegte Bretterbahn hinabfnhrte und am Ende derselbe« wieder MiSlerrte. Dem Hrn. Präsident Faber folgte der englische Gesandte Sir Mallet, der, ein noch junger Mann, seine Ausgabe mit der Rüstigkeit und Behendigkeit von Altenglands kräftigen Söhnen löste. Auf Sir Mallet folgte Herr Präsident V ol spricht. Die Gäste kehrten hierauf in das Zeit zurück, wo denselben Champagner und seiner Rheinwein servirt wurde, während in den Bretterhütten kräftiges Bier nuferes Landsmannes Cremer in Limburg, Wein und kalte Küche den übrigen Zuschauern in reichlichstem Maße zu Gebot stand. Der Generaldirector Moriati brachte zuerst einen Toast aus das hohe Herzoaiichc^HauS und auf die hohen Neuvermählten aus, deren Hochzeitstag zur Vornahme und Erhöhung der Feier gewählt worden war. Diesem Toast ließ der Herr Gcueraldirector einen zweiten und dritten auf die Repräsentanten Sr. Hoheit des Herzogs folgen, woraus Herr Präsident Faber mit einem Toast aus das Wohl M General- dircctsrs und der Bauunternehmer antwortete. - Sir Mallet brachte einen Toast aus das Gedeihen der Bahn, den Gkiicralstaatsprociirator durch einen Gegentoast auf England, auf daS energische englische Volk und auf Sir Mallet den Gesandten Ihrer britischen Majestät erwiderte, „in dessen Anwesenheit er eine sichere Bürgschaft für den Ausbau der Bahn erblicke." — Die österreichische Militärmusik aus Mainz, welche aus dem mit einer Menge nassauischer, dessauischer, deutscher und englischer Fahnen geschmückten Platz ausgestellt war, verherrlichte das Fest durch den Vortrag gediegener Musikstücke, worunter die Nationalhymne „Heil unserm Herzog, Heil!" die mehrmals wiederholt werden mußte. Die Feier, die vom Wetter nicht sonderlich begünstigt war, schloß ungeachtet des rauhen Wetters erst ntit der hereinbrechenden Dämmerung.
" ZViesbndei», 26. Sept. Se. Hoheit der Herzog haben die der evangelischen Kirche bewiesene wahrhaft fürstliche Mnnificenz noch weiter dadurch bethätigt, daß Höchstdiesclben den Prof.. Hopfgarten beauftragten, nebst den fünf Statuen deS Erlösers und der vier Evangelisten noch eine Altarplatie und zwar die Einsetzung des h. Abcudmahls als Haut Relief ebenfalls in cararischem Marmor auszuführen. Die GypS- modtUe zu diesen in einem Maßstab über Lebensgröße auöznführenden Statuen sind bereits vollendet und ist Herr Prof. Hopfgarten gegenwärtig schon mit den keroplastischen Vorarbeiten beschäftigt. Die Composition ist eine in jeder Bezichnng vortrefsliäu' zu nennen. Namentlich ist es dem Künstler gelungen, den Figuren jenen Ausdruck zu geben, welcher den von Sr Hoheit dem Herzog Höchstselbst ihm angegebenen Bibclstellm entspricht. Die fünf erwähnten Statuen, deren jede 8V2 Fuß hoch sein wird, werden um den Altar der neuen evangelischcu Kirche gruppirt sein. Zu dem Altar führen, von einer Einfassung auS cararischem Marmor umgeben sechs Stufen. Auf dem Podest zwischen der dritten und vierten Stufe stehet rechts die Statue des Evangelisten Marcus, links jene des Evangelisten Lucaö, auf dem Podest der höchsten Stufe aus gleicher Fläche mit dem etwas zurücktretendeu Altar stehen rechts und links von demselben die Statuen der Evangelisten Johannes und MathäuS, während die Statue des ErlöstrS den vor ihr befindlichen Altar und die ganze Gruppe überragt. Christus hält die Arme anSgebreitet. Sein Antlitz