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Nassauische Allgemeine Zeitung.

2Vi SS^. Freitag den 23. September 1853«

Bestellungen auf das vierte Quartal der Nassauischen Allgemeinen Zeisung werden baldigst erbeten-

DieNassauisch« SUIßemrinr Zeitun«" mit dem belletristischen BeiblattDer Wanderer" erscheint, Sonntags ausgenommen, täglich und beträgt der PrânuinerationSpreiS für Wiesbaden unS, nach dem neuen Postrcgulaiiv nunmehr auch für den ganzen Umfang deS Tdurn- und TaiiS'schen Verwaltungsbezirks mit Inblgriff des Postausschlag« 2 fl., für die übrigen Länder des deutsch.österreichischen PostoereinS, wie für daS Ausland 2 fl. 24 fr. Inserate werden die vierspaltix Petitjeile oder deren Raum mit 3 tr. berechnet. Bestellungen beliebe man in der Buchhandlung von W. Friedrich, Langgaffe 42, auSwärtS bei den nächstgelegenen Postämtern, zu machen.

Amtlicher Theil.

D i e n 6 n a ch r i ch te «

Lehrer Alzen zu Holler ist in den Ruhestand ver­setzt, Lehrer T h u y zu Hachenburg zum Lehrer in Hol­ler, Lehrer Bndecker zu Eiscubach zum Lehrer in Hachenburg, Lehrgehilfe Schränk! er zu Wiesbaden zum Lehrgchilfen in Eiseubach ernannt und Schulcandi- dat Joseph K u » de r in a n n von Nicderselters mit Versetzung einer Lehrgehilfenschule zu Wiesbaden beauf­tragt worden.

Nichtamtlicher Theil.

Dio officieUe Erklärung

des Petersburger Cabinets über die drei Abänderungen, welche die ottomanische Pwrte in der österreichischen Note getroffen hat, lautet wie folgt:

1) In dem Wiener Projecte heißt cs-: Si â toule époque les empereurs de Russie ont témoigné leur active sollicitude pour le mäinlién des immunilés et Privileges de lEglise orthodoxe grecque dans rern- pire ottoman, les sultans ne se sont jamais refusés â les consacrer de nouveau par des actes solcn- nels .... (Wenn die Kaiser von Rußland jeder Zeit ihre thätige Sorge für die Aufrechthaltung der Immu­nitäten und Privilegien der orthodoxen griechischen Kirche im osmanischen Reiche bezeugt haben, so haben die Sul­tane niemals verweigert, sie von Neuem durch feierliche Acte zu bestätigen.)

Man verändert diese Stelle folgendermaßen: Si â toute époque les empereurs de Russie ont témoigné leur active sollicitude pour le culle et lEglise ortho- 'döxe grecque, les sultans nonl jamais cessé de veiller au maintien des immunités et privilèges de ce culte et de cette Eglise dans lempire ottoman et de les consacrer de nouveau etc. (Wenn die Kai­ser von Rußland jeder Zeit ihre thätige Sorge für den griechischen orthodoxen Cultus und dessen Kirche bezeugt haben, so haben die Sultane niemals aufgehört, über der Erhaltung der Immunitäten und Privilegien dieses Cultus und dieser Kirche zu wachen und sie von Neuem durch feierliche Acte zu bestätigen.)

Die Worte: dans lempire ottoman, so wie die an­deren: le maintien des immunités et privilègcs etc. sind beseitigt, um weiter unten gesetzt und ausschließeud auf die Sultane angewandt zu werden. Diese Aus­lassung nimmt der verstümmelten Stelle alle Bedeu­tung, ja allen Sinn, denn Niemand bestreitet den Son- verainen Rußlands ihre thätige Sorge für den Glau­ben, den sie selbst bekennen, und der jener ihrer Unter­thanen ist. Das, was anerkannt werden sollte, war, daß zu allen Zeiten von Seiten Rußlands eine thätige Sorge für ihre Glaubensgenossen in der Türkei, so wie für die Aufrechthaltung ihrer religiösen Freiheiten gezeigt worden, und daß die ottomanische Regierung entschlossen ist, Rücksicht auf diese Sorge zu nehmen, so wie diese Privilegien unverletzt zu lassen.

Die gegenwärtige Redewendung wird um so weni ger annehmbar, als man durch die nachfolgenden Aus­drücke den Sultanen mehr zuschreibt, als Sorge für den orthodoxen Cultus. Man behauptet, daß sie nie aufge­hört haben, über die Erhaltung dieser Immunitäten und Privilegien zu wachen und dieselben durch feierliche Acte zu bekräftigen. Es ist aber gerade das Gegentheil von dem, was man behauptet, was, da es in der letzten Zeit mehr als einmal und namentlich in der Angelegen- Heit der heiligen Orte stattgefunden, uns gezwungen hat, durch das Verlangen einer bestimmteren Garantie für die Zukunft Abhilfe zu schaffen. Wenn wir uns her­beilassen, anzncrkennen, daß die ottomanische Regierung niemals aufgehört hat, über die Aufrechthaltung der Privilegien der griechischen Kirche zu wachen, was wird dann aus den Klagen, die wir gegen sie erhoben ha­ben? Wir erkennen dadurch selbst an, daß wir keine gerechten Beschwerden haben, daß die Sendung des Fürsten Mentschikow ohne Grund war, daß mit einem Worte sogar die Note, die man an uns richtet, über­flüssig ist.'

2) Die Auslassungen und Hinzufügungen von Wor­ten, die hier mit auffallender Affectation angebracht sind, haben zum offenbaren Zwecke, den Vertrag von Kainardschi

zu entkräften, während man gleichzeitig den Schein an­nimmt, als ob man ihn bestätige.

Es war in der ursprünglich zu Wien entworfenen Redaction gesagt: fidèle n la lehre el â fesprit des stipulations des traités de Kainardji el dAdriandpel, relatives â la protection du culle chrélien, le Sultan regarde comme étanl de son honneur..... de pré- server de tonte alléinte .....les immtmilés et privi-, lèges accordés â lEglise orthodoxe......Diese Fassung, die von dem Geiste des Vertrages, d. h. von dem in dem Artikel VIII. niedergelegten allgemeinen Grundsatz die Aufrechterhaltung der Immunitäten ab- leiten ließ, entsprach der Ansicht, die wir aufgestellt hatten und noch anfstellen. Denn unserer Meinung zufolge, schließt das Versprechen, einen Cultus und seine Kirchen zu schützen von selbst die Aufrechthaltung der Immunitäten ein, die sie besitzen. Dies sind zwei untrennbare Dinge. Diese ursprünglich zu Wien beliebte Redaction hat später zu Paris und London eine Abänderung erfahren, und wenn wir dagegen seiner Zeit keine Einwendung er­hoben haben, wie wir berechtigt waren, dies zu thun, so ist c§ nicht deshalb unterblieben, weil wir uns über die Bedeutung dieser Abänderung getäuscht hätten. Wir hatten den Unterschied wohl wahrgenonimen, der zwischen zwei Puncten gemacht wurde, welche für unS untreuu- bar mit einander verbunden sind; aber diese Unter­scheidung war doch immer noch auf eine so zarte Weise angedcntet, daß wir im Geiste der Versöhnung und in dem Wunsche, sobald als möglich zu einer endlichen Lö­sung zu kommen, auch eine solche Redaction annehmen konnten, die wir von nun an als unveränderlich bc- trachteten Diese Beweggründe der Nachgiebigkeit finden keine Anwendung mehr -auf die neue Abänderung, welche man in derselben Stelle zu Constantiuopel getroffen hat. Die Trennungslinie zwischen den beiden Gegen­ständen ist viel zu scharf gezogen, als daß wir sie an- nehmen könnten, ohne alles das zu verleugnen, was wir gesagt und geschrieben haben. Die Erwähnung des Vertrages von Kainardschi wird überflüssig und seine Bestätigung zwecklos von dem Augenblicke, wo man auf» hört, den allgemeinen Grundsatz auf die Aufrechterhaltung der religiösen Immunitäten des Cultus anzuweudeu. Zu diesem Zwecke hat man die beiden Worte: la le Ure et lesprit unterdrückt. Man hebt ohne irgend eine Nothwendigkeit die Thatsache hervor, deß die Beschützung des christlichen Glaubens durch die Pforte anSgeübt wird, als ob wir den Anspruch erhöben, diesen Schutz selbst in den Staaten des Sultans auszuüben: und da man zugleich versäumt zurückzurufen, daß nach dem Wort­laute des Vertrages der Schutz ein von dem Sultan gemachtes Versprechen, eine von ihm übernommene Ver- bmdlicpkeit ist, so gewinnt cs den Schein, als ob man das Recht in Zweifel ziehen wollte, welches wir haben, über der pünktlichen Erfüllung dieses Versprgchens zu wachen.

3) Die Abänderung, welche man au dieser Stelle der österreichischen Note trifft, ist besonders unzulässig.

Die ottomanische Regierung würde sich nur ver­pflichten, die orthodoxe Kirche an den Vortheilen Theil nehmen zu lassen, die sie jenen übrigen christlichen Ge­nossenschaften verliehe, die der Pforte Unterthan sind. Aber sofern diese Genossenschaften, gleichviel ob katho­lische oder andere, nicht von emgebornen Najas, son- deru von fremden Geistlichen oder Laien gebildet wären (und dies ist beinahe bei der Gesammtheit der Klöster, Hospitäler, Seminare und Bisthümer des lateinischen Ritus in der Türkei der Fall), und sobald es, sagen wir, der Pforte gefiele, diesen Etablissements neue reli­giöse Vortheile und Privilegien zu verleihen, so würden «ach den Worten, die man in der Note einschalteu will, die orthodoxen Genossenschaften, da sie der Pforte Unter­than sind, nicht das Recht haben, die gleichen Begünstigun­gen anzusprechen und Rußland nicht das Recht, sich sür sie zu verwenden.

Die übelwollende Absicht der Minister der Pforte wird noch mehr offenbar, wenn wir ein Beispiel, einen möglichen Fall anführen. Setzen wir den wahrschein­lichen Fall, daß der zuletzt eingesetzte lateinische Pa triarch von Jerusalem von der Pforte Privilegien er­hält, die der griechische Patriarch nicht hat. Jede Re- clamation von Seiten deS letzteren würde alsdann zu­rückgewiesen werden, weil er Unterthan der Pforte ist.

Derselbe Einwand würde von dem ottomanische« Ministerium in Bezug auf die katholischen Etablisse­ments in Palästina gemacht werden, sobald ihnen in

der Folge zum Nachtheile der eingebomen Genossen­schaften »irgend ein neuer Rechtsvortheil gewährt würde/ ' der in den letzten FirmackS nicht erwähnt ist.

Deut sch land.

* Wiesbaden, 23. Sept. Gestern fand die er­hebende Feier der G r u n d st e i n l e g u n g zu dem Bau der neuen evangelischen Kirche in der bereits an- gedeuteteN Weise statt. Der bedeutungsvolle Act, an welchem sich beinahe die ganze Einwöhncrschaft bcthei- ligte, begann mit einer Vorfeier in der alten Kirche. Dort war an der Stelle, wo früher die Kanzel stand/ eine Tribune errichtet, welche dem düstern Eindruck, den die Brandstätte erregt, anpaffend decörirt war. Pfarrer Eibach hielt eine ergreifende Rede, in welcher er von den Trümmern des Gotteshauses Abschied nahm. Unter Klängen der Musik und Glockengeläute setzte sich hierauf der Zug in der a«gedeuteten Ordnung nach dem Bauplatz in Bewegung. Unter den Theilnehmern be­merkte man die angesehensten Katholiken derStadt, die ka­tholische Geistlichkeit der Stadtpfarre und viele evan­gelische wie katholische Geistliche der Umgegend, den Rabbiner rc. Als der Zug ans dem Bauplatz angc- langt war, die Sänger unb die übrigen Theilnehmen« den und beteiligten Personen die ihnen angewiesenen Plätze eingenommen hatten, begab sich der Kirchenvorstand in das H. Palais, um Se. Hoh. den Herzog abzu­holen, höchstwelcher die Grundsteinlegung in eigener Person vornehmen zu wollen die huldvolle Zusicherung ertheilt hatte. Se. Hoheit der Herzog erschien in Be­gleitung Ihrer Hoheit der F au Herzogin Adel­heid, Ihrer königlichen Hoheit der verwittwetcn Frau Herzogin Pauline, Ihrer Durchlaucht der Prin- cessin Sophie (Ihre Durchlaucht die Princessiix H e- l e n e war durch Unwohlsein verhindert, an deL Feier theilzunehmcn) und gefolgt von Sr. Durchtaucht Vnu Staatsministcr Prinz Wittgenstein, dem Kammer- Herrn Freiherrn v. Syberg, dem Hofmarschall Grafen v. Uexküll-Gyldenband und dem Flügcladju- tanten Hauptmann v. Bose, welche sämmtlich in gro­ßer Uniform waren. Als Se. Hoheit der Her­zog und die Glieder des herzoglichen Hauses Platz genommen hatten, wurde die Feier durch Gesang und ein Gebet des Pfarrers Steubiug eröffnet. Nach einem Chorgesang hielt Kirchenrath S.ch u l tz die'auf die Feier des Tages Bezug nehmende Rede, in welcher er mit erhebenden Worten die Bedeutung des Actes hervorhob und in sinniger Weise den Zweck andeuteke, der durch die Hinterlegung der gewählten Gegenstände in den Grundstein erreicht werden sollte. Diese Gegen­stände waren Saatfrucht aller Gattung, Rheinwein der vorzüglichsten Sorte, eine zum Andenken an die Feier des Tages geschlagene Denkmünze, von welcher ein zweites Exemplar durch den MünzdircctorZollmaun Sr. Hoheit dem Herzog überreicht wurde, die ver­schiedenen Herzog!, nassauischen Laudesmünzen in Silber -vom Kreuzer bis zu dM 3%, Guldenstück, .ein Ver^ zeichniß der StaatSbeauâ , ein Verzeichniß ber Ein­wohner hiesiger Stadt und die über die Feier aufge­nommene Urkunde, die won dem Kirchenrath Schulz ihrem vollen Inhalt nach verlesen wurde.

Dcr Inhalt der Urkunde ist folgender: Im Ra­in e n Gottes; Amen! Unter des Durch- lauchtigsten Herzogs und Herrn, Herrn Adolph, Herzogs zu Nassau, Regierung, im Jahre des Heils Eintausend Achthundert Fünfzig drei, am zweiundzwanzigstkn des Monats September, wurde zu der evangelischen Hauptkirche von Wiesbaden der Grundstein gelegt. Wir, der unterzeichnete Kirchcuvor- stand legen 'deß zum Gedächtniß diese Urkunde in ben Grultdstein nieder, mit dem Wnuscke, daß dieser Stein lange Jahrhunderte hindurch ungeöffnet unb unentweiht das Gotteshaus trage» möge, das über ihm errichtet werden soll. Wird dereinst gebrochen was wir bauen, und geöffnet, was wir verschließen, so mögen die Nach­kommen aus dieser Urkunde ersehen, daß die vorige Kirche unserer Gemeinde, genannt die Pfarrkirche zum h. Mauritius, in der Kirchgasse, zunächst dem nord­westlichen Eckhaus der Schulgasse, gegen Westen an die Straße, gegen Osten an das Kirchgäßche» grenzend, gestanden hat. Von Graf Adolph Hl. zu Nassau war diese Kirche erbaut; auf den Tag Valentini 1488 war der erste Stein zu ihr gelegt; 1540 war die Re­formation unter Graf Philipp zu Nassau durch 91 i c o hm 6 Gomp e, Wiesbadens ersten protestann-