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Nassauische Allgemeine Zeitung.

^ S/S Freitag dell 9. September «833.

Die ,,Naffamscht 2lt!gemeine Zeitunq" mit dem belletristischen BeiblattDer Wanderer" erscheint, Sonntags ausgenommen, täglich und-beträgt der PränumeralionSpreiS für Wiesbaden unb , nach dem neuen Postregiilaiiv nunmehr auch ur den ganzen Umfang des Thurn- und STariSWn Verwaltungsbezirks mit Jnbtgriff.dkS Postaufschlag« 2 fl., für die übrigen bänder des deutsch-österreichischen PostvereinS, wie für das Ausland 2 st. 24 kr. Inserate werden die vierspaltig Pctitjeile oder deren Raum mit 3 kr. berechnet. Bestellungen beliebe man in der Buchhandlung von W, Friedrich, Langgaffe 42, auSwärtS bei den »ächstgelegctien Postämtern, zu machen.

Das Contirungssystem

* Die Leipziger ContirungSangclegenheit bringt die Frage über die Zweckmäßigkeit des Contirungsystems neuerdings zur Verhandlung. Das Wesen dieser Ein­richtung ist bekannt. Sie besteht darin, daß dem mit fremden Manufacturen und Fabricaten handelnden Kauf­mann bei der Steuerbehörde ein Conto eröffnet und auf diesem der Eingang wie der Wiederabgang jener nach dem Auslande notirt wird. Steuer oder Zoll wird nur von dem Theil jener fremden Waaren entrichtet, der im Jnlande Absatz gefunden hat, was von der Steuerbehörde von Zeit zu Zeit dadurch ermittelt wird, daß sie die Lager der mit fremden Waaren handelnden Kaufleute untersucht und können Letztere inzwischen mit den Waaren ungehindert und frei verkehren.

Das ContirungSsystem ist unter den bestehenden Verhältnissen das einzige Medium, durch welches Deutsch­lands gegenwärtiger Zwischenhandel erhalten und ge­hoben werden kann. ES bildet keinen unwesentlichen Zuwuchs der Verkehrsfreiheit. Neben den Hansestädten ist es nur noch das Contirnngsrecht, welches Deutsch­land aus seiner ehemaligen Welthandelsstcllung noch einige Ueberreste gerettet, das Reich noch immer zur dritten der handelstreibenden Nationen macht. Das Contorecht, ist das für Deutschlands Zwischenhandel, was Hamburg und Bremen für Deutschlands Proprehandel sind. Einige deutsche Plätze werden gleichsam durch dasselbe zu inneren Hansestädten ; denn wie diese, neben ihrem Charakter als Förderer des deutschen Eigen- Handels, die Transithändler für alle Länder und Völker sind, so bilden die inneren Messen die Vermittlerinnen deS deutschen Zwischenhandels nach dem Sndostcn des Continents. Das Contirnngsrecht ist so gleichsam der Compaß, der den Südslaven, Griechen, Persern, ja selbst den überseeischen und transatlantischen Käufern den Weg nach dem innern Deutschland zeigt.

Es ist wahr, das Contirnngsrecht ist eine seinen Besitzern eingeräumte ganz außerordentliche Besugniß; es läßt die Entrepots- und Freilagersysteme, welche allein vermöge der Zollgesetzgebung fürs Binnenland zulässig sind, weit hinter sich; ein jeder Inhaber des­selben bildet gleichsam einen Freihafen für sich. Auch mag es bisweilen dem Absätze inländischer Fabricate im Wege stehen, indem der vereinsländische Käufer durch den Anblick besserer und billigerer fremder Stoffe leicht veranlaßt sein dürfte mit Zurücksetzung jener, diese zu erwerben, obgleich dieses nur dazu dienen kann, den inländischen Fabrikfleiß anzuspornen. Allein auf der anderen Seite wird zugleich in dem wohlassortirten binnenländischen Gewölbe die Aufmerksamkeit des aus­ländischen Kaufmannes auf inländische Erzeugnisse ge­lenkt und zu deren Export veranlaßt. Bei der hohen Ausbildung, welche der vereinsländische Gewerbefleiß erreicht, greift man nicht fehl, wenn man den Ausfall dieser Wechselmöglichkeit zu Gunsten des deutschen Eigen­handels annimmt. Es ist dies aber nicht hoch genug angeschlagen, denn dem deutschen Fabricate werden da­durch Absatzquellen eröffnet, die sonst verstopft blieben. Der Ursprung der nicht unansehnlichen vereinslgndischen Ausfuhr nach dem Oriente muß auf den deutschen Meßverkehr zurückgeführt werden.

Die Contirungöfrage, die man von Jahr zu Jahr vertagt, ist jetzt durch den Leipziger Proceß zu einer brennenden geworden, und es ist wie eine Fügung, daß gerade jetzt die Männer in Berlin versammelt sind, die sie zu lösen vermögen. Werden die Angeklagten vcr- urtheilt, wird die Ausübung deS ContirungsrechteS, wie es heißt, nur unter lästiger strenger Controlle zugestan­den, so ist auch zugleich' daS System verurtheilt und dem deutschen Meßverkehre und Transithandel ist Le­benslust entzogen, denn die großen deutschen Messen fallen und stehen mit dem ContirungSsysteme, welches allein sie zu Wclthandelsplätzcn erhebt. In dem Au­genblicke, wo Leipzig desselben verlustig geht, muß diese blühende Stadt, welche gegenwärtig einen jährlichen Zwischenhandel von circa 20,00030,000 Ctr. im Werthe von 80 bis 10 Millionen Thaler treibt, zum Binnenmarkt heruntersinken und Tausende von Händen, die gegenwärtig auf den Straßen wie in den Gewölben beschäftigt sind, in Unthätigkeit setzen. Werden sie aber, was zu erwarten, freigesprochen, so ist hiermit kundge­than, daß dem System, nachdem eS seit seinem zwanzig­jährigen Bestehen gänzlich stationär und unausgebaut geblieben, für den gegenwärtigen Verkehr zu enge Gren­zen gezogen sind, welche nun jedenfalls erweitert wer­den müssen. Mit Recht ist man daher auf den Aus­gang der Verhandlungen, welche der sächsische Finanz­

minister v. Behr aus Anlaß der in Leipzig statt- gehabten Kontraventionen diesfalls in Berlin führt, wie auf die Entscheidung der ContirungSfrage überhaupt gespannt. So viel-läßt sich wohl im Voraus sagen, daß eS so lange fortbestehen wird und mnßj, als der Zollverein bei seiner gegenwärtigen Organisation ver­harrt. Erst wenn ein totaler Umbau des Ganzen statt- findet, erst wenn die dem Vereine zu Grunde liegen­den streitigen Principien , aus welchen auch nur strei tige Konsequenzen hervorgehen können, beseitigt sind, wird auch fürs Contirnngsrecht .eine neue Ordnung beginnen.

Der Verein ist ein Schutzstaat, daS Wesen des Schutzstaates ist aber einmal der Jntercsseukampf. Die Fabricanten sind geschützt auf Kosten der Urproduceuten und Konsumenten. Die Eisenverbraucher leiden durch die Protection der Eisenveredler, diese wiederum durch den Schutz der Eisenerzcuger; die Interessen des Fär­bers benachtheiligen den Weber, dieser ist wiederum ge­hemmt durch die Schlagbäume des Spinners, und so erblickt man in fast allen Zweigen des Schaffens die einen Arbeiter auf Kosten der anderen zehren unb sich bereichern. Das ContirungSsystem ist nun eine Fort­setzung des Jntcresseu-Kampfes auf dem Gebiete des Handels.

Deutschland.

* Wiesbaden, 9. Septbr. Die auf. den 14. d. MtS. angesetzte Vermählung Sr. Durchl. des re­gierenden Fürsten zu Waldeck mitI. Durchl. der Prin­zessin Helene ist auf den 26. d. Mts. verschoben.

* Wiesbaden, 8. Septbr. (Assiseuverhandlung gegen den vormaligen Amtsarmencassirer Math. H el s p er aus Neudorf, wegen Veruntreuung im Dienste und Unterschlagung.) Der Angeklagte wurde von den Ge­schwornen für schuldig befunden und von dem Ässtsen« Hofe zu einer Zuchthausstrafe von fünf Jahren unter Niederschlagung der Untersuchungskosten verurtheilt.

* Wiesbaden, 9. Septbr. (Assisenverhandluug gegen Andrews I a ii z, M Jahre alt, Küfer und dessen Kinder Christoph 30 I., Catharine Rosine 28 J. und Johann Baptist Janz 27 J. alt, von Winkel, wegen Verletzung des Offenbarungseides.) Ueber das Ver­mögen des Andreas Janz wurde am 7. April v. I. der Concursprozeß eröffnet und wurde von dem Ange­klagten so wie von dessen Kindern Chr. und Cath, der Offenbarungseid dahin geleistet, daß außer den am 15. Mai inventarisirten Vermögens ihm resp. ihrem Vater gehörige Vermögensgegenstände nicht vorhanden sind und allenfalls vergessene nachträglich zum Inventar gebracht werden sollen. Die Untersuchung hat ergeben, daß der Ange­klagte unter Mitwirkung seiner Kinder eine Menge von Gegenständen verbracht und selbe bei der Jnventarisirnng verheimlicht habe. Diese Gegenstände (darunter Wein, Fässer, Betten, Möbel) werden auf 298 fl. 27 kr. ge­schätzt. Ferner befanden sich unter den verheimlichten Gegenständen zwei liquide Forderungen von 264 fl. nebst Zinsen vom 1. Nov. 1848 und von 10 fl. Joh. Bapt. Janz ist bloß der Mitwirkung bei Vervortheilung der Concursgläubiger angeklagt.

Die Verhandlung leitet Asstsenpräsident Trepka; als Staatsanwalt snugirt StaatSprocurator - Substitut Flach; als Vertheidiger Procurator H e e ser.

Dillenburg, 6. Sept. (Assisenverhandluug gegen Joseph Stähler von Hintermeilingen wegen Nothzucht.) Präsident: Herr Hofgerichtsrath v. Bier­brauer, Staatsanwalt: Hr. StaatSprocurator Laux Vertheidiger : Hr. Procurator Brau n. Die Verhand­lungen finden bei verschlossenen Thüren statt. Soviel ich indessen erfahren konnte, ist Joseph Stähler 37 Jahre alt, Taglöhner, wurde bereits im November des Jahres 1839 wegen versuchten gleichen Verbrechens zu 8 Jahren Zuchthaus verurtheilt, und ist seit seiner Ent­lassung als ein frecher Wüstling bekannt/ Heute ist er ange­klagt im Sommer 1850, und am 30. April d J. dasselbe Verbrechen versucht zu haben. Er wird schuldig er­klärt, und hierauf von dem Gerichtshöfe zu einer Zucht­hausstrafe von 9 Jahren, durch zeitweise Beschränkung der Kost geschärft, verurtheilt.

Dillenburg, 6. Sept. (Assisenverhandluug gegen Peter Friedrich Klers ans Wied,wegen Schrift­fälschung.) ^rafibent : Hr. HofgerichtSrath v. Bier­brauer, Staatsanwalt: Hr. Substitut Schröder, Vertheidiger: Hr. Procurator Braun. Die Verhand­lung findet ohne Zuziehung der Geschwornen statt. Der Angeklagte war im Decbr. 1852 Willens sich nach Ge­münden, wo er als Knecht diente, zn vcrheirathen, zu welchem Zwecke er sich von dem Bürgermeister seines

Orts einen VermögenSscheiu ansstellen ließ. Der Bürger­meister hatte nun darin sein Vermögen zn 80 fl. ange­geben , was dem Angeklagten zur Erreichung seines Zweckes zu niedrig schien, er setzte daher vor 80 noch bie Zahl 4 und übergab so die gefälschte Urkunde dem Bürgermeister in Gemünden. Das Vergehen wurde hier jedoch gleich entdeckt, waS der Angeklagte ehe cs zur Anzeige gelangte erfuhr, er schrieb nun, um die Anzeige zu verhüten, an den Bürgermeister in Wied, und suchte diesen dahin zu bringen, daß dieser die Ur­kunde als richtig anerkenne, überhaupt seine Aufnahme in die Gemündener Gemeinde befürworte. Diesen Brief unterzeichnete er mit dem Namen des Bürgermeisters von Gemünden, und beging somit eine zweite Fälschung. Er ist der gegen ihn vorgebrachten Vergehen geständig und wird von dem Gerichtshöfe zu 4 Wochen Amts- gefângniß verurtheilt.

Frankfurt, 7. Sept. Die heutige Postzeitung bringt unter ihren Inseraten den folgenden Artikel: In der heutigen Postzeitnng wird das Resultat der Abstim- mung über das Gesetz, die Erweiterung der staatsbür­gerlichen Rechte der Israeliten und Landbewohner be­treffend , bekannt gemacht, dabei aber vergeßen zu be­merken , daß ungefähr 6000 stimmberechtigte christliche Bürger an dieser Abstimmung keinen Theil genommen haben, und daß, da in keiner der drei Abtheilungen die erforderliche Mehrheit der Bürger abstimmte, die gemeldete Annahme in der That nicht erfolgt ist.

Hana«, 6. September. Die Hoffnung, die Ei­senbahn von hier nach Aschaffenburg noch in diesem Jahr beendigt zu sehen, scheint sich nicht verwirklichen zu wollen, denn dem Benehmen nach sind mehrere Grundbesitzer mit den Schätzungen der neulich aufge­stellt gewesenen Taxationscommissiou nicht zufrieden, und es soll daher eine neue Commission ernannt wer­den, was natürlich eine neue Zögerung herbeiführt.

Karlsruhe, 7. Sept. Eine heute im Regierungs­blatt erschienene Bekanntmachung betrifft die Wahlen für die grundherrlichen Abgeordneten zur ersten Kammer der Ständcversammlung und theilt die Liste der stimm­fähigen und wählbaren Grundherren mit.

Freiburg, 5. Septbr. (Schwäb. Merk.) Heute Vormittag hat das Examen der Aspiranten des geistli­chen Standes den Anfang genommen. Schon mehrere Tage hieß cs, daß dießmal von der Absendung eines landesherrlichen Kommissars werde abgesehen werden. Und wirklich ist bis jetzt auch ein solcher noch nicht er­schienen, um der Prüfung beiznwohnen.

Bamberg, 6. Sept. (N. C.) Durch Beschluß des hiesigen Stadtmagistrats als Polizeibehörde, vom 5. d. M., wurde die vor kurzem für einen politischen Verein erklärte Schützengesellschaft auf Grund des Art. 19 Nr. 5 des Vereinsgesetzes aufgelöst. Das Eigenthum der Gesellschaft geht nach ihren Statuten nunmehr an die Stadtgemeinde über.

München, 6. Sept. Der Besuch des Kaisers von Oesterreich dahier ist nun auf den 4. kommenden Mts. angekündigt. Anch während des Carnevals wird der Kaffer einige Zeit hier zubringen.

Kassel, 7. Septbr. Se. k. Hoheit der Kurfürst und dessen Gemahlin , I. Durchl, die Fürstin von Ha­nau, sind mit Gefolge gestern Abend von Scheveningen wieder in Wilhelmshöhe eingetroffen.

Von der Mosel, 4. Sept. So erfreulich die Aussichten auf ein gutes Weinjahr waren, so ist doch seit den letzten drei Wochen diese Hoffnung bei uns dergestalt herabgesunken, daß selbst bei noch eintretenden günstigsten Witternngsverhältnissen kaum noch ein mitt­lerer Wein erwartet wird. Hier ünd da wird man schon zufrieden sein, wenn sich die diesjährige Weinernte der vorigen gleiä'stellt. Die besseren und guten Jahr­gänge, die mit jedem Jahr hier seltener werden, dürften daher noch im Preise steigen, welcher Umstand jedoch weniger den Weinproducenlen als den Weinhändlern zu Gute kommt. Die Roggenerute ist nur eine halbe, da­gegen die Kartoffelernte durchweg eine gute zu nennen. Obst ist in diesem Jahre reichlich.

Hannover, 6. Sept. Wie derN. Pr. Ztg." mitgetheilt wird, hielt letztverflossenen Samstag daS Ministerium eine Sitzung, in welcher lediglich die Ver­fassungsfrage zur Sprache kann Die Majorität desselben stimmte dafür, die beiden bekannten Gesetzentwürfe vom 25. April d. J. den Kammern demnächst unverändert vorzulegen, während allein der Finanzminister Bacmeister für völlige Zurücknahme oder Abänderung der betref­fenden Entwürfe stimmte. AuS dieser Meinungsver­schiedenheit entwickelte sich eine Art von Conflict im Ministerrathe, welcher zur Folge hatte, daß der Finanz-