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Nassauische Allgemeine

^' 90^.

Mittwoch den 31. Angnst

1883.

D!e,,Nsffauische Allgemeine Zeitung" mit dem beUetristisclien BeiblattDer Wanderer" erscheint, Sonntags ausgenommen, täglich und beträgt der PrännmerationSpreiS sttr Wiesbaden und , nach dem neuen Postregulativ nunmehr auch ür den ganzen Umfang des Thurn» und Taris'schcn Verwaltungsbezirks mit Inbegriff des Postausschlag« S st für die übrigen Länder deS deutfch.bsterreichifchen Postvereins, wie für daS Ausland 2 ff. 24 fr. Inserate werden die vierspaliig Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in der Buchhandlung von W. Friedrich, kanggaffe 42, auswärts bei den nâchstgklkgencn Postämtern, zu machen.

Amtlicher Theil.

Die Tabelle zur Vergleichung der alten und neuen Fruchtmaße wird nachstehend zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Wiesbaden, den 13. August 1853.

E E

st

Alte Maße.

Vergleichung nach dem cubisch. Gehalt.

Herzogliche Mimsterialabtheilung des Innern.

Be n e n nun g.

U u tcrabthe iln n g e n.

Altes Maß.

Neues Maß.

(1 Malt - 100 Liter.)

Faber.

Vergleichung

vdt. Gri

in m e l.

der im Herzogthum Nassau bis zum Jahr 1853 bestandenen Frnchtmaße mit dem durch das Gesetz vom 12. December 1851 eingeführten neuen Fruchtmaß.

4 Viertel? 1 Viertel 4 Mäßchen ,.....

b) Für raube Frucht: 1 Malter = 16 Mesten, 1 Meste 4 Viertel, 1 Viertel = 4 Mäßchen......

a) Für glatte Frucht: 1 Malter 16 Mesten, 1 Meste- 4 Maß.......

Malter.

1000

Malter.

2967

Alt

e Maße.

Vergleichung nach dem cubisch. Gehalt.

E S SS 8t

B e n e u n u n g.

Un terabthei lu n ge n.

Altes Maß.

Neues Maß.

(1 Malt.--- 100 Liter.)

7

Herborner Maß . .

1000

1000

3600

2967

1

2

3

4

Altes Mainzer Maß . (auch Mainzer Virn- selmaß genannt.)

Diezer Maß . . .

Hachenburger Maß .

Montabaurer Maß .

1 Malter 4 Virnsel (Sim- mer), 1 Virnsel4 Kumpf (Sester), 1 Kumpf 4 Gc- scheid........

(Für rauhe und glatte Frucht gleich.) 1 Malter 12 Simmer, 1 Simmer 2 Sester, 1 Sester = 4 Viertel.....

(Für rauhe und glatte Frucht gleich.) 1 Malter 12 Mesten (Sim- mer), 1 Meste 2 Sester, 1 Sester = 6 Maß (auch 1 Sester 4 Mäßchen) . .

(Für rauhe u. glatte Frucht gleich.) 1 Malter = 12 Simmer, 1 Simmer 8 Viertel : .

Malter.

1000

1000

1000

1000

Malter.

1099

1972

2716

2212

8

9

Idsteiner Maß. . .

Nassauer Maß. . .

b) Für rauhe Frucht: 1 Malter 16 Mesten, 1 Meste 4 Maß . . . .

1 Malter 7 Simmer, 1 Simmer 8 Gescheid (Für rauhe u. glatte Frucht gleich.) a) Für glatte Frucht: 1 Malter

8 Simmer, 1 Simmer = 3 Sester, 1 Sester = 4 Mäßchen.....

b) Für rauhe Frucht:

bei Hafer 1 Malter = 12 Simmer, 1 Simmer = 3 Sester, 1 Sester = 4 Mäß­chen ........

bei Spelz 1 Malter = 10 Simmer, 1 Simmer 3

1000

1000

1000

1000

3566

1146

2249

3374

(Für rauhe u. glatte Frucht gleich.)

Sester, 1 Sester 4 Maß.

5

6

Das alte Friedberger Achtelmaß.

Dasselbe zerfällt in

1) Wehrheimer Spei­chermaß ....

2) Usinger Speicher- maß .....

Dillenburger Maß .

a) Für glatte Frucht: 1 Achtel = 8 Mesten, 1 Meste 8 Gescheid......

b) Für rauhe Frucht: 1 Achtel = 8 Mesten, 1 Meste 8 Gescheid......

a) Für glatte Frucht: 1 Achtel 8 Mesten, 1 Meste = 8 Gescheid......

b) Für rauhe Frucht: 1 Achtel 8 Mesten, 1 Meste = 8 Gescheid......

a) Für glatte Frucht: 1 Malter = 16 Mesten, 1 Meste ^

1000

1000

1000

1000

1310

1431

1310

1431

10

11

12

Hadamarer Maß . .

Weilburger Achtelmaß

Frankfurter Maß . .

chen. (Ein halbes Achtel bei allen Fruchtgattungen 2 Sester.)......

1 Malter = 12 Mesten, 1 Meste 8 Viertel . . .

(Für rauhe u. glatte Frucht gleich.)

a) Für glatte Frucht: 1 Achtel

= 6 Simmer, 1 Simmer = 2 Sester, 1 Sester 6 Maß.......

b) Für rauhe Frucht: 1 Achtel 7 Simmer, 1 Simmer 2 Sester, 1 Sester 6 Maß.......

1 Malter = 4 Simmer, 1 Simmer 4 Kumpf, 1 Kumpf = 4 Gescheid . .

(Für rauhe u. glatte Frucht gleich.)

1000

1000

1000

1000

1000

2811

1976

1344

1568

1147

Jur orientalischerr Frage.

* Uebercuiftimmcnb mit unseren gestern im Beiblatt gemachten Angaben werden die Modificationen, unter welchen die Pforte die Wiener Conserenz-Note anzu­nehmen erklärt hat, in französischen Blättern als in folgendem bestehend bezeichnet. Zuerst wünscht die Pforte,.daß man den Sinn der Stelle, welche sich auf die den Griechen zu gewährenden Vortheile bezicht, näher bestimme; zugleich protestirt sie gegen die Zu- muthung, die Griechen den Christen gleichzustellen, welche fremde Unterthanen feien und als solche beson­dere Vorrechte genießen. Was die Verträge von Kainardji und Mrianopel anbelange, so sei dadurch keineswegs Rußland ein Protectionsrecht über bie, grie­chische Kirche im Oriente gegeben. Schließlich äußert die Pforte den Wunsch jin Hinsicht der heiligen Stät­ten einen Separat-Vertrag mit Rußland abzuschließeu. Warum die Türkei auf diesen Punkt ein solches Ge­wicht legt, will uns nicht recht cinleuchten; jedenfalls ist er nicht geeignet irgend eine neue Schwierigkeit hcr- beizuführen. Wir gestehen, daß wir bezüglich der bei­den obenangezogenen Verträge nicht ganz ruhig sind und daß sie auf einmal wieder wie drohende Gewitter- Wolken aussteigen. Bekanntlich hat der Sultan lange i gezögert, bevor er der Wiener Conferenz-Note seine I

Nichtamtlicher Theil

Zustimmung gegeben. Diese Zögerung soll dadurch entstanden sein, daß er vorher eine Erklärung von den vier Mächten verlangte, wodurch sie die Pforte gegen jede Deutung dieser Note sicher stellen sollten, welche dahin zielen würde, Rußland irgend ein Einmischungs­Recht in die inneren kirchlichen Angelegenheiten der griechischen Nation, unter dem Titel eines Schutzherren oder unter irgend einem anderen Vorwande. Dies hätte dann natürlich zur Folge, das bei der ersten Mishelligkeit zwischen der Pforte und Rußland der Divan sofort Europa zum Schiedsrichter nehmen würde.

Die telegraphische Nachricht aus Constantinopel vom 19. d. M., welche die Annahme der Wiener Vermitt- lungsvorschläge meldet, ist am 25. d. auf dem kürzesten Wege über Senil in in Wien ein getroffen. Noch am 18. soll der Entschluß der Pforte nicht so festgestanden haben und wollte dieselbe weiter greifende Mvdificatio- ncn angebracht wissen. Die am 19. von ihr beliebten sind, wie man derNat.Ztg." aus bester Quelle ver- sichert, nichts weniger als präjudicicll und betreffen ein­mal bloß formelle Abänderungen des Ausdrucks, außer­dem aber wird das SouverainctätSrecht der Pforte ne- beu dem kirchlichen Patronate Rußlands heroorgehoben. In den bestunterrichteten Kreisen wird an der definiti­ven Annahme der Note von Seite Rußlands nicht ge. zweifelt und der kaiserlich russische Gesandte, Herr von

Mayendorff, selbst, hat sich dieser Ansicht mit voller Entschiedenheit angeschlossen. Der hier erwartete türki­sche Courier wird die von dem Sultan bereits geneh­migte Note bringen, womit alsdann die türkisch-russische Differenz als im Wesentlichen abgeschlossen anzusehen sein wird. An der Räumung der Donaufürstenthümer von Seite der kais. russischen Truppen ist alsdann kei­nesfalls zu zweifeln; das so bestimmt gegebene Wort des Petersburger CabinetS bürgt für die Er­füllung. Wie man ferner aus Constantinopel erfährt, hat Reschid Pascha ein Circularmemorandum an die Gesandten der Großmächte abgegeben, worin die Be­weggründe zur Entschließung der Pforte bezüglich der zu Wien ausgearbeiteten Vergleichungsnote dargelegt werden. Zuverlässig ist ferner, daß die Pforte ihre Genehmigung unter dem Vorbehalt der Räumung der Donaufürstenthümer ertheilt hat, eine Bedingung, die aber nur dann meritorische und gefährliche Schwierig­keiten veranlassen könnte, wenn Rußland überhaupt nicht gesonnen wäre, die Fürstenthümer zu räumen eine Annahme, die im Zusammenhalten mit der ge- sammten Sachlage keineswegs sich als wahrscheinlich darstellt. Muthmaßlich erfolgt die Ueberreichung der Note zu St. Petersburg durch die vermittelnde Macht in demselben Augenblick, als die ersten Kolonnen sich zur Räumung der Donauprovinzen anschicken werden.