Nassauische Allgemeine Zeitung
Mittwoch dc« 24. August
1833°
Die,,Nassauische Allgemeine Zeitung" mit dem belletristischen Beiblatt „Der Wanderer" erscheint, SonntagS ausgenommen, täglich und beträgt der PränumerationSpreiS für Wiesbaden und, nach dem neuen Postregulariv nunmehr auch für den ganzen Umfang des Thurn« und TariS'schen Verwaltungsbezirks mit Inbegriff des Postausschlag« 2 ft, für,die übrigen Länder deS deutsch-österreichischen PostvereinS, wie für das Ausland 2 fl. 24 tr. — Inserate werden die vierspaltig Petitjeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. — Bestellungen beliebe man in der Buchhandlung non W. Friedrich, Langgasse 42, auSwârtS bei den nächstgelegenen Postämtern, zu machen.
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Gervinus und Zöpst.
(Schluß.)
Auf diese Weise hat H. Prof. Gerviuus den modernen demokratischen Ideen die Nativität gestellt und einen Stammbaum derselben entworfen, der ihnen den germanischen Protestantismus zum Ahnherrn gibt, und die Verzweigung so weit nachweist, bis die demokratischen Ideen ihren Familien- und Ahnenbrief bei Seite werfen, als erwachsene und zur Selbstständigkeit heran- gereifte Söhne ihr väterliches Stammhaus verlassen, und auf eigenen Namen von America herüber, von West nach Ost zurückspringend (S. 136), den Zug „der staatlichen und religiösen Freiheit nach Europa leiten". Es sind bei dieser unserer Darstellung der Ideen des H. Prof. Gewinus nur dessen eigene Aeußerungen wörtlich zusammengestellt worden, damit nicht etwa der Vorwurf gemacht werden könne, als sei durch einen freieren Auszug ein anderer Sinn unterlegt worden, als in der Meinung des Verfassers lag. Ob dem Protestantismus mit einer solchen Nach- Weisung der Vaterschaft der modernen demokratischen Ideen gedient sei, ob er sich das Alles, was H. Prof. Gewinns als seine Ausflüsse und Consequenzen darstellt, wird beimessen lassen oder sich hieraus sogar etwa einen Verdienst wird machen wollen, — ob mit einem Worte der Protestantismus diese Kausalität und Solidarität anerkennen und auf seine Schultern laden will, dies sind Fragen, worüber wir uns nicht zu entscheiden getrauen. Hierüber mögen die berufenen Wortführer des Protestantismus — und zwar jenes Pro- lestantismns, welcher durch den Augsburger Religionsfrieden und den Westphälischen Frieden die politische Gleichberechtigung mit dem Katholicismus in Deutschland grundgesetzlich erworben hat — die Koryphäen jener protestantischen Theologie urtheilen, welcher der Kern der protestantischen Bevölkerung Deutschlands zugethan ist. Nur so viel glauben wir von unserem Standpunkte aus sagen zu dürfen, daß kein nur cini- arrmaßen billig denkender Katholik sich erlaubflhabe» wurde, dem Protestantismus eine solche politische Cau- salilat und 'eine solche Solidarität mit der modernen Demokratie beizumessen, wie dies von H. Prof. Gervi- nus geschehen ist; vielmehr würde ein jeder billig denkende Katholik befürchtet haben, durch eine solche Beimessung politischer Erscheinungen sich einem nicht unbegründeten Vorwürfe des Mißverständnisses der Geschichte und übertreibender Verdächtigung auszusetzen. Schwerlich würde ein Katholik wagen, alle jene politischen Er- eignisie und Ideen , welche gleichzeitig in der Verbreitung der protestantischen kirchlichen Reformation hervortraten und neben ihr sich geltend machten, dem Protestantismus selbst auszubürden; im Gegentheile müßte der Katholik den Protestanten in Deutschland tief bedauern, wenn sich der Letztere, so oft er sich seiner nach so schweren Kämpfen errungenen Glaubensfreiheit freut, zugleich sagen müßte, daß der Preis für diese Glaubensfreiheit die Aufopferung der Macht, Größe und Einheit des Vaterlandes, die Schwächung desselben nach Außen und Innen war! Wie demüthigend wäre'es für den Protestantismus, wenn er mit H. Prof. Geroinus (S. 68) ein gestehen müßte, daß er in Deutschland „Frankreichs politisches Sonderinteresse" nothwendig gehabt hätte, um sich „halten" zu können, so wie der Protestantismus in England „das Aufgebot aller feiner demokratischen Kräfte" nothwendig gehabt habe, um sich zu halten. Wir sönnen uns nicht denken, daß so viele ächte Protestanten in Deutschland, die aus innerster Ueberzeugung an der Monarchie und an den strengsten conservätivcn Grundsätzen festhalten, den Ideengang des H. Prof Gerviuus für geschichtlich begründet anerkennen werden, wonach der Protestantismus der Großvater der französischen Revolution und aller ihrer traurigen noch fortwährend Europa erschütternden Folgen wäre, und der Protest»»- tiSmus in eine, wenn auch noch so weit hergeleitete und entfernte Solidarität gesetzt würde mit jenen Auswürflingen katholischer Länder, wie Italien, Ungarn und Polen, welche nicht sowohl die Armee als die Banditen der modernen demokratischen Propaganda bilden, und die H. Prof. GervinuS (S. 172) so schonend „die vom Despotismus vertriebenen Heimathlosen" nennt. Wir glauben, daß die Stellung des Protestantismus zur politischen Geschichte Europas wohl eine vielfach andere Auffassung zuläßt, als die, welche H. Prof. GervinuS vorgetragen hat; wir müssen eS aber den geschichtscrfahrencn Männern, die der protestantischen Kirche angehören, überlassen, daS was an
der Darstellung des H. Prof. GervinuS fehlgegriffen sein sollte, selbst in dem Geiste zu berichtigen, wie eS das eigene wahre Interesse des Protestantismus und seine Stellung zum gesummten Deutschland erfordert, wenn nicht alle Schuld der Zerrissenheit und Erniedrigung des Vaterlandes auf dem Protestantismus haften bleiben soll.
Fragt man nun darnach, was H. Prof. Gewinus als den Inhalt der Bestrebungen der neuen Demokratie betrachtet, so spricht er seine Ansicht darüber wohl am präcisesten auf S. 97 'aus, wo er die Verfassung Nordamericas als das „Vorbild" erklärt, „wohin die durchschnittliche Einsicht, die Unzufriedenheit und dcr Freisinn in allen Nationen strebt; seine 1776 erklärten Rechte sind das Glaubeusbekenntniß des Liberalismus in aller Welt geworden." Als eine Ergänzung dieser Erklärung über das Streben der Demokratie erscheint sodann die kurz vorher auf S. 95 stehende Aeußerung , wornach H. Prof. Gewinns den „Ruhm der americanischen Verfassung" nicht in die „geschickte Bewältigung verschiedenartiger Elemente," sondern in die „vollendete Folgerichtigkeit in der Ausführung eines einzigen Princips" setzt: „nämlich der Freiheit, dem Rechte, nur dem Gesetze zu gehorchen, und der Gleichheit, der allgemeinen Pflicht einem und demselben Gesetze zu gehorchen."
Das Ziel der Bestrebungen der 'modernen Demo- kvatie, abgesehen von jenem Theile derselben, der Wühlerei und Anarchie zum Selbstzwecke macht, dürfte somit H. Prof. Gewinus im Allgemeinen angegeben haben. WaS man hier vermisset, ist dagegen die sofortige scharfe Scheidung und Auseinanderhaltung der beiden ganz verschiedenen Gegenstände, auf welche hiernach die Bestrebungen der Demokratie in Europa, insbesondere in Deutschland gerichtet sind. Etwas anderes ist nämlich die Freiheit und Gleichheit der Staatsangehörigen an sich, etwas anderes die nordameri- c a n i s ch e Verfassungsform. Letztere ist eine Form, in welcher man die staatsbürgerliche Freiheit verwirklicht und geschützt findet, oder doch zu finden glaubt; ersteres aber sind Befugnisse und Pflichten der einzelnen — in so weit diese überhaupt als vernunstnothwendig anerkannt wird — wohl auch noch in anderen Staatsfor- men bewirkt und geschützt werden kann, als in der nordamericanischen Form. Dieser letzteren Ansicht scheint auch H. Prof. Gerviuus selbst zu sein, da er nicht nur in den verschiedenen Stellen seiner' Schrift, wo er auf die Verfassung von England zu sprechen kommt, dieser große Anerkennung zollt — sowie gewiß auch jeder Engländer den für verrückt erklären würde, der gegen ihn behaupten wollte, daß ^England keine freiheitliche Verfassung habe und der Engländer kein freier Mann sei — sondern H. Prof. GervinuS scheint dieser letzter» Ansicht um so mehr zu sein, als er S. 176, nachdem er den östlichen Siegeszug der Freiheit prophezeit hat, es dahin gestellt sein läßt, ob sich die Staatsformen als „Republik oder Monarchie, als constitutioucüe oder demokratische Monarchie gestalten werden," wobei er
anerkennt, daß wenn der „Geschichte
auch im Gro-
ßen ein gesetzlicher. Lauf geordnet ist, in den bcson- deren Gestaltungen der Ereignisse den
Menschen viel
Willkühr und ihren Begabungen viel Spielraum gelassen ist."
Ist dieß aber, und hierin glauben wir nicht zu irren die Ansicht des H> Prof. Gerviuus, so mußte mit der größten Schärfe, um Verwirrung und Mißverständnisse zu vermeiden, welche leicht zum Nachtheile des Verfassers aUsschlagen konnten, der geschichtliche Verlauf der Fr ei h e i t S b e st r e b u n g e n an sich, d. h. der Bestrebungen in den Völkern nach individueller Freiheit und Rechtsgleichheit, und der geschichtliche Verlauf der Verfassungsbestrebungen, d. h. der Bestrebungen nach demokratischer Staatsform unterschieden werden. Denn so nahe verwandt diese beiden Arten der Bestrebungen an sich sind, so vielfach sie auf einander einwirken und Einfluß haben können und zu haben pflegen, so sind sie doch auch in vieler Beziehung wesentlich verschieden und von einander unabhängig, was wenigstens derjenige zu bestreiten keinen Grund haben wird, der wie H. Prof. Gewinns, auch für den vollendeten Siegeszug der Freiheit noch eine Auswahl unter mehreren Verfassungöformen offen hält. Sollen wir es kurz aussprechen, so halten wir die Unterlassung dieser Unterscheidung zwischen allgemeinen, universell-menschlichen F r e i h e i t s b e st r e b u n g e» , und den stets nur eou- cret bei bestimmten Völkern möglichen und vorkommen
den V er fa ssun gs b e streb unge n , das unklare Durcheinanderwerfen dieser beiden Richtungen, für deü Hauptfehler der GervinuS'schen Schrift.
Denlschland
* Wiesbaden, 23. August. (Assisenverhandsung gegen Jakob Rumpf von Hasselbach wegen Mordversuchs.) Der Angeklagte wurde von den Geschwornen für schuldig befunden und von dem Assisenhose zn 12 Jahren Zuchthaus verurtheilt. Die Kosten wurden niedergeschlagen.
(Assiscuverhandlung gegen Moses Levi von Nastätten, wegen Schriftfälschung.) Moses Levi, 31 J. alt, Handelsmann, ist angeklagt, über eine von Wilh- Kunz zu Nastätten unterschriebene Quittung, die Auszahlung eines Fuhrlohns betreffend, einen Schuldschein über 80 fl. geschrieben und auf den Inhalt dieses falschen Schuldscheines den Wilhelm Kunz wegen Rückzahlung des erwähnten Betrages gerichtlich belangt zu haben.
Der Angeklagte wurde von den Geschwornen für schuldig befunden und von dem ,Assisenhose zu Einem Jahr Correctionshaus, geschärft durch Kostbeschränkung, verurtheilt. Die Kosten betragen 66 fl. 8 kr.
* Wiesbaden, 24. August. Die auf heute anberaumte Assiseuverhaudlung gegen Gottfried Frotscher von Aumenau wegen eines versuchten Verbrechens ge^ gen die öffentliche Sittlichkeit findet bei verschlossenen Thüren statt.
* Die Zahl der bis heute hier eingetroffcnen Fremden beträgt 19,787. Seit dem 17. sind 1,395, im Durchschnitt daher täglich 174 Fremde hier angelangt.
O Bad-Ems, 22. Aug. Die 40. Curliste vom 20. Aug. zählt 4742 Nummern. Wenn auch die Euc im Abnehmen begriffen so war dennoch die Frequenz eine so bedeutende, daß wir uns mit den besten Jahren messen können. ES beweist dieß die Zahl der gegebenen Bäder, die jene deS vorigen Jahres übersteigt. Noch nie ist ein solch Gedränge in den Badeanstalten gewesen, als in diesem Jahr, Wirthen deßhalb der Eröffnung deS neuen Badeyauses im nächsten Zahle mü Spannung entgegen; denn da cs jedem hier gestattet ist, sich ein Badebillet zu lösen um zu baden, wo und wann er will, so sind die Kranken oft nicht im Stande das vom Arzt angeordnete Bad zu erhalten. Seit einigen Tagen haben wir hier eine drückende Hitze, die durch die zeitweisen Gewitter nicht gemildert wird.
Mainz, 22. August. Dem hiesigen Journal zu- folge hat der Verwaltungsrath der hessischen Ludwigs- bahn, um vielfach geäußerten Wünschen zu entsprechen, die Einleitungen dahin getroffen, daß die Eröffnung des Betriebs auf der Strecke von Osthofen nach Worms bereits am kommenden Mittwoch, den 24. d. Mts. beginnt , an welchem Tage auch der neue Fahrplan in Kraft tritt.
Frankfurt, 23.. Aug. (Fr. I.) In bet heutigen Sitzung des großen Rathes wurden die Statuten der hier zu errichtenden Bank mit einigen Modificationen genehmigt.
* Darmstadt, 22. Aug. Nach dem Schw. M. betraf die vom Frhrn. v. Canitz an den Ministerpräsidenten Frhrn. v. Dalwigk gestellte Nachfrage, die Erbebring der bisherigen Gräfin von Schaumburg, Gemahlin des Kurfürsten von Hessen, nebst ihren Kindern in den Fürsten» und Fürstinenstand von Hanau, zu welcher Erhebung die Einwilligung des Großherzogs von Hessen, als Agnaten von Kurhessen, gewünscht und ertheilt worden war. Unsere Behauptung bezüglich der Veranlassung des Zerwürfnisses wird beiläufig bemerkt, dadurch nicht widerlegt. — Heute kam die Müller- Melchior'sche Sache vor dem Cassationshofe zur Verhandlung. Das Urtheil wurde aus eine der nächsten Sitzungen vertagt. „Die ganze Sache erscheint dermalen nur noch von principieller Wichtigkeit und ohne praktisches Interesse, da Herr Müller-Melchior mittlerweile gegen Kaution des DetentionSarrestes entlassen ist und den Rest seiner Strafe verbüßt hat."
München, 21. August. Nach einer aus Hohenschwangau heute hier angelangten telegraphischen Weisung wird sich schon morgen ein Abgesandter des Königs nach Ischl begeben, um dem Kaiser und der kaiserlichen Familie die Glückwünsche unserer königlichen Majestäten zur Verlobung des Kaisers zu überbringen. Ein baldiger Besuch des Kaisers hier steht wohl außer Zweifel. — Heute früh ist der König von Württemberg, der während seines zweitägigen Aufenthalts den Kunst- schätzen unserer Hauptstadt seine volle Aufmerksamkeit gewidmet hat, wieder von hier abgercist. Se. Majestät