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Nassauische All

äVr 190.

Montag den 15. Arglist

Leitung.

ISO.

Die,,Naffa>iffche AN«emkine 3tifnnfl" mit dem belletristischen BeiblattDer Wanderer" erscheint, Sonntag« ausgenommen, täglich und beträgt der Pränumerationâpreis für Wiesbaden und , nach dem neuen Postregulativ nunmehr auch für den ganzen Umfang deâ Thurn- und Taris'schen Verwaltungsbezirk« mit Inbegriff des Postaufschlag« 2 ff., für die übrigen Länder des deutsch-österreichischen Postoerein«, wie für da« Ausland 2 fl. 24 kr. Inserate werden die Ditrfyalfig Petitzeile oder deren Raum mit 3 kr. berechnet. Bestellungen beliebe man in der Buchhandlung von W. Friedrich, Langgaffe 42, auSwärtâ bei den nächstgelegenen Postämtern, zu machen.

Amtlicher Theil.

Verordnung.

(Die Cession und Pfändung von Einstandscapitalien und der davon erfüllenden Zinsen betreffend.)

Da es vorgekommen ist, daß noch nicht verdiente Einstandscapitalien und die davon erfüllenden Zinsen cedirt oder in's Pfand genommen worden sind, so wird zur näheren Erläuterung des Conscriptionsgesetzes vom 8. September 1844 und der dazu gehörigen Instruc­tion Höchster Entschließung zufolge hiermit zur allge­meiner Darnachachtung bekannt gemacht, daß die Kes- sion sowie die Pfändung eines noch nicht durch erfüllte Dienstpflicht verdienten Einstandscapitals und der da­von noch nicht fälligen Zinsen von dieser Verkündigung an ungültig und unzulässig ist.

Wiesbaden, den 6. August 1853.

Herzoglich Nassauisches Staatsministerium. Wittgenstein.

vdt. Bismark.

(Verordnungsblatt Nr. 22 vom 13. August 1853.)

Nichtamtlicher Theil.

Jur orientalischen Frage.

* Wie die Patrie meldet, ist am 12. d. eine tele­graphische Depesche aus Triest in Paris ein­getroffen, nach welcher die hohe Pforte die Note, welche von den vier Mächten der Wiener Konferenz aufgestellt worden, in ihrem ganzen Inhalte und ohne Aenderung angenommen hätte. Diese in Aus­drücken der vollkommensten Courtoisie erfolgte Annahme fei von Versicherungen einer aufrichtigen Freundschaft von Seiten der ottomanischen Negierung begleitet. Der außerordentliche türkische Botschafter, welcher dem Czar die Beistimmung des Sultans zu überbringen beauf­tragt ist, werde nach St. Petersburg abreisen, sobald Sie russischen Truppen den Befehl erhalten haben wer­den, das türkische Gebiet zu verlassen. Der Tag an welchem die Annahme stattgefunden haben soll, ist nicht angegeben. Wir machen darauf aufmerksam, daß Oberst Ruff mit den Ausgleichungsvorschlägen erst 'am 2. Aug. von Wien nach Konstantinopel abgegangen ist und daß im günstigsten Fall die Rückäußerm'ig der Pforte wohl erst am 17. d. in Wien eintreffen wird. Eine vor­läufige telegraphische Nachricht von der Annahme des Vergleichsvorschlags mußte uns wohl zuerst über Wien zukommen und somit, wäre obige Nachricht keine ver­frühte, schon längst oder doch gleichzeitig mit der Mittheilung aus Paris zugekommen sein. Daß in­dessen die angedeutete Lösung die richtige und die zu erwartende sei, geht aus einer Aeußerung desMor- uing Chronicle" hervor. Dasselbe sagt: Die Antwort des Czaren auf den (ebenfalls am 2. Aug. nach St. Petersburg abgegangenen) definitiven Vergleichungsvor­schlag wird den 14. August in Wien eintreffen und von da unverweilt nach Konstantinopel Übermacht werden, wo sie den 20. Aug. anlangen wird. Ein türkischer Gesandter wird sich bereit halten, nach St. Petersburg sich zu begeben, und wir vernehmen, daß, sobald die russische Regierung durch den Telegraphen erfahren wird, daß dieser Botschafter sich unterwegs befindet, der Kaiser dem Fürsten Gortschakoff den Befehl ertheilen wird, die Donausürstenthümer zu räumen. Die alten Telegraphen functioniren freilich nicht mit derselben Schnelligkeit, wie die elektrischen Telegraphen, cs ist je­doch zu hoffen, daß die Ereignisse und die Telegraphen rasch genug gehen werden, um uns annehmen zu lassen, daß der letzte russische Soldat am 10. September über den Pruth zurückgekehrt sein wird.

Die Wiener Vermittelungsnote ist, wie es heiße, ein Protocoll, worin das russische Ultimatum im Sinne der Unabhängigkeit der Pforte erläutert wird. Der LondonerObserver" meint das­selbe, aber ausführlicher. Er sagt:Die Note ist eine Darstellung der Sache seit der Ankunft des Fürsten Menczikoff in Konstantinopel, in welcher man erzählt: 1) Die Vorlegung des Ultimatums durch den Fürsten Menczikoff; 2) die Antwort von Neschid Pascha im Namen des Sultans. In der Darstellung werden die verschiedenen Fragen in grundsätzlicher und förmlicher Beziehung weitläufig geprüft. Nachdem man die Mei­nung der Repräsentanten der verschiedenen Mächte ex- ponirt hat, setzt man deutlich auseinander, wie die Mit­glieder der Konferenz daö dem Kaiser von Rußland be­willigte Protectorat und die Integrität und Unabhängig­

keit des osmanischen Reiches verstehen." DerVos- sischen Zeitung" wird aus Wien versichert, daß die Er­mächtigung des Grafen Westmoreland zur Unterzeich­nung der Ausgleichungsvorschläge am längsten auf sich warten ließ. Das Wesen des Vermütelungsvorschla^ ges besteht, wie ein Wiener Korrespondent der Kasseler Zeitung mit Recht hervorhebt, darin, daß er, falls er definitiv von Rußland und der Türkei angenommen wird, ein von allen Großmächten garantir - ter Vertrag sein wird, einseitige Interpretationen desselben und daraus gefolgerte einseitige Rechtsansprüche damit also abgeschnitten wären. Zu den Forderungen Rußlands, welche in den Wiener Vorschlag ausgenommen sind und gegen deren materiellen Inhalt die Pforte nie einen Anstand erhob, aber noch neu hinzugekommen ist das Begehren Oesterreichs und Rußlands auf Aus­weisung der vielen politischen Flüchtlinge, die sich in neuester Zeit wieder in der Türkei angesammelt haben; auch diesem Verlangen kann die Pforte ihre Zustim­mung nicht wohl versagen, zumal dasselbe von Preu­ßen, Frankreich und England unterstützt wird.

DerMorning Herald" fordert das Parlament, so lieb ihm seine und des Landes Ehre sei, auf, vor dem Auseinandergehen eine kategorische Antwort auf folgende Fragen zuerpressen": 1) Sind nicht die ursprüngli­chen dem Czaaren gemachten Vorschläge von ihm ver­worfen worden? 2) Ist nicht Oesterreich im letzten Augenblicke vorgeschoben worden, weil der Czaar es rundweg abgelehnt hat, mit England und Frankreich zu unterhandeln oder das Recht dieser Mächte zur Dazwi schenkunft anzuerkennen? 3) Ist die unverweilte Räu­mung der Donausürstenthümer zur sine-qua-non-Sc» dingung der Unterhandlungen gemacht, oder ist die Frage aus Zartgefühl sub silentio übergangen worden? 4) Ist irgend eine Entschädigung der Pforte und ihrer Alliirten für erlittenen Schimpf und Schaden in Vor­schlag gebracht worden? Im Falle einer ausweichenden oder unbefriedigenden Beantwortung einer dieser vier Fragen sei es Pflicht und Schuldigkeit des Parlaments, dem Ministerium Aberdeen ein Miß­siran enS-Votum zu geben. Denn wessen man im Auslande die Koalition fähig halte, zeige die Behaup­tung fremder Zeitungen, baß die Bestca-Bai und die Donaufürstenthümer gleichzeitig geräumt, das heißt, daß die räuberische Ipiratical) Ueberziehung eines un­abhängigen Gebietes und das Einlaufen in eine aller Welt offene Bucht auf Eine und dieselbe Linie gestellt werden sollen. Die Flotte könnte binnen einer halben Stunde die Anker gelichtet haben, der Ausmarsch der Russen sei ein Werk mehrerer Wochen und, wenn die englische Flagge einmal verschwunden, vielleicht mehrerer Monate; und könnte nicht ein gelegener Cravall in Konstantinopel, oder eine Unabhängigkeitserklärung der Fürstcnthümer den Russen einen Vorwand geben, bis zum Frühjahr zu bleiben.

Das Manifest des Sultans Abdul Medschid an seine Unterthanen lautet:In Folge einer zwischen dem ottomanischen und russischen Kaiser schwebenden Streitfrage, welche das gute Einvernehmen dieser beiden Höfe beeinträchtigt, hat die letztere Macht die diploma­tischen Verbindungen mit der hohen Pforte abgebrochen. Ihr Repräsentant wurde abberufen und zugleich die Aufstellung einer beträchtlichen Kriegsmacht zu Wasser und zu Lande angeordnet. Diese außerordentlichen Vor­bereitungen haben dem Sultan die Pflicht geboten, ge­genüber jedem Ereigniß bereit zu sein, eine imposante bewaffnete Macht unter die Fahnen zu rufen und hiev'on die europäischen Kabinette in Kenntniß zu setzen. Die Ursache dieses Mißverständnisses ist die Forderung Ruß­lands, die türkischen Unterthanen griechischen Glaubens, ihre Religion und ihre Kirchen unter seine Protection zu nehmen, ein Ansinnen, aus welches die Hohe Pforte eine abschlägige Antwort ertheilte. Schon unter der Regierung des Sultans Mahmud haben die ^Griechen den Firman für die Immunitäten ihrer Kirche erhalten, und diese Privilegien wurden durch alle Nachfolger, wie auch durch den Sultan Abdul Meschid bestätigt, und weder jetzt, noch früher wurde der Ausübung des gricch. Cultus irgend ein Hinderniß in den Weg gelegt. Dieser Stand der Dinge, durch Verträge und allge­meine Uebung anerkannt, wurde durch den Kaiser von Rußland in Zweitel gezogen und bildet nun den Gegen­stand seiner neuen Forderungen. Ein solcher Vorgang läßt annehmen, daß der Kaiser von Rußland weder den Tractaten noch dem Sultan selbst Vertrauen schenkt. Die Protection über so viele Millionen Unterthanen des ottomanischen Reiches, welche ei- einer anderen Macht zugegeben werden soll, wäre ein

großer Eingriff in die Autorität des Sultans, und die Unmöglichkeit, sich einer solchen Forderung zu fügen, wurde bereits zu wiederholten Malen der russischen Re­gierung freundschaftlich auseinaudergesctzt. Dieses le­gale Vorgehen des Sultans hätte Rußland anders be­antworten sollen, als durch die Haltung, welche es ge­genwärtig entnimmt. Die russische Regierung hat ein­fach mit einer Wiederholung ihrer Forderungen und mit der Besetzung der Donausürstenthümer geantwortet. Der durch die russischen Truppen bewerkstelligte Uebergang über den Pruth kann den Sultan nur in Erstaunen ver­setzen. Es ist dieß eine Verletzung der Verträge und ein Ge­waltschritt gegen unsere Gränzen, gegen welche die Pforte auch sogleich protestirt hat. Dieser Protest ist allen Großmächten mitgetheilt worden, denn es besteht unter diesen ein Vertrag, welcher wechselseitig die Unabhängig­keit und Unverletzlichkeit ihrer Gebietstheile garantirt. Es ist daher die Pflicht jeder dieser Mächte, die Ver­letzung ihrer Gränzen gegenseitig einander anzuzeigen lind dem in seinen Rechten Beleidigten Hülfe zu leisten. Der Kaiser Nicolaus erklärt, daß er einen Krieg mit der Türkei nicht beabsichtige daß er nur eine Ga­rantie für die Erfüllung seiner Forderungen zu haben wünsche. Der Sultan hat alle Großmächte von den versöhnenden Schritten, die er bereits getroffen, in Kennt­niß gesetzt. England und Frankreich haben erklärt, die Türkei unterstützen zu wollen, sie haben ihre Flotten gesandt und die Pforte hält ilDe Verbindung mit den beiden Seemächten aufrecht. Inzwischen werden, um die Würde des ottoman. Reiches zu bewahren, die Trup­pen an den Ufern der Donau sowohl, wie an den Gränzen Asiens unter denWaffen bleiben, bis dieDifferenzen zwischen uns und Rußland ihre Lösung gefunden haben. Der dringende Wunsch des Sultans, das Land in Verthei­digungsstand zu setzen, ist durch die kriegerische Haltung Rußlands gerechtfertigt. Unser Wunsch ist, daß jeder un­serer Unterthanen, ohne Unterschied der Religion und des Staudes, sich ruhig verhalte, daß Jeder seinen Ge­schäften nachgehen und die Befehle vollziehen könne, die ihm von Seite der Obrigkeit zugehen werden. Wir er­klären, daß die in unserm Reiche lebenden Griechen die von Rußland zu Gunsten derselben gestellten Forderungen weder gekannt, noch sie von dem Kaiser von Rußland verlangt haben konnten, denn bis jetzt haben sich unsere griechi­schen Unterthanen immer zufrieden und gehorsam gezeigt. Sie selbst haben ihr Erstaunen über die Schritte, welche Rußland nun plötzlich zu ihren Gunsten trifft, zu er­kennen gegeben. Niemand erlaube sich daher den Grie­chen feindlich entgegen zu treten. Wie die Armenier, die Katholiken, Protestanten und Juden, so haben auch die Griechen dieses Reichs stets ihre Anhänglichkeit an die Regierung Sr. M. des Sultans zu erkennen gege­ben, und sie thun cs auch in diesem Augenblicke. Mö­gen alle Unterthanen des ottmanischen Kaiserreiches, sie seien Muselmänner, Armenier, Juden oder Griechen, in gutem Einvernehmen mit einander leben! Es ist der ausdrückliche Wunsch des Sultans , daß keiner dem an­dern Uebles zufüge, daß keiner dem andern böse Worte oder Beleidigungen sage. Der gegenwärtige Erlaß ist von unserm Großrathe beschlossen und durch unsern k. Firman sanctionirt worden. Er wird mit dem Befehle bekannt gemacht, daß Jedermann sich in Uebereinstim­mung mit diesem Erlasse zu benehmen hat und daß die dawider Handelnden als Ungehorsame betrachtet werden und eine strenge Strafe zu gewärtigen haben," (Folgen die Unterschriften.)

Dcutschlaud

* Wiesbaden, 15. August. Das Verordnungs­blatt Nr. 22 vom 13. August, welchem wir die oben mitgetheilte Verordnung entnehmen, enthält noch den zwischen der herzogl. nassauischen und der kaiserl. fran­zösischen Regierung abgeschlossenen Vertrag, die wechsel­seitige Auslieferung der Verbrecher betr. Wir werden den Wortlaut dieses Vertrages morgen mittheilen.

Frankfurt, 12. August. Nach Ablauf der Fe­rien der Bundesversammlung wird nach dem Berliner Correspondenz Bureau" der Vorschlag zur schließlichen Berathung kommen, ob der Bundes-Mili­tärcommission ein technischer Beirath für die Festungs­bau-Angelegenheiten beizugeben sei. Der Militär-Aus­schuß hat bekanntlich eine derartige Commissionsverstär- kung durch 7 Mitglieder vorgeschlagen. Bei Wiederer­öffnung der Bundesversammlung nach den Ferien dürfte auch die Erhöhung der jedesmaligen Umlage für die Kanzlci-Casse festgcstelll werden. Seither betrug Die je­desmalige Umlage für die Curiatstimme 2000 Gulden.

Stuttgart, 14.August. Das Aus sch reiben