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Nassauische Allgemeine Zeitung.

2Vr zsy. Donnerstag den 11. August 1883.

VikNassauische allgemeine 3eitung" mit bem belletristischen BeiblattDer Wanderer" erscheint, Sonntags ausgenommen, täglich und beträgt der Pränumerationspreis für Wiesbaden und , nach dem neuen Postregulariv nunmehr auch für den ganzen Umfang des Tburn- und TariS'schen BcrwaltungSbezirkS mit Jnbtgriff des Postausschlags 2 fl., für die übrigen Länder deS deutsch-österreichischen PostoereinS, wie für da- A»-land 2 st. 24 kr. Inserate werden die vierspaltig yetiheile oder deren Raum mit 3 kr. berechnet. Bestellungen beliebe man in der Buchhandlung von W. Friedrich, Langgaste 42, auSwärtS bei den nâchstgelegenen Postämtern, zu macken.

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Amtlicher Theil.

Dienstnachricht.

Der mit Versehung der Lehrgehülfenschule zu Mon­tabaur seither beauftragt gewesenen Schulcaudidat Kremer ist zum Lehrgehülfen daselbst ernannt worden.

Nichtamtlicher Theil.

DeuLschlnud.

t* Wiesbaden, 3. Aug. (Verhandlungen der zweiten Kammer, die Gemeindever­waltung betr. Schluß.) Keim: Außer mathe­matischen Dingen gebe es wenige, worüber man nicht zweierlei Meinung sein könne. Dieses gelte auch von der vorliegenden Frage. Schon im Jahre 1848 be­standen darüber verschiedene Meinungen. Damals sei er gegen Mitglieder der Opposition der Ansicht gewe­sen, daß die Staatsdiener in den Gemeiudevcrband ge­hörten und dieser Ansicht sei er noch. Die Staats­diener nehmen Theil an allen Gemeindevortheilen und müssen deßhalb auch die Lasten dazu tragen. Wenn sie davon befreit würden, so müßten andere für sie zahlen Und diese Jucousequenz wäre größer, als die von der Regierungscommission hervorgehobene; vielmehr erscheine ps ganz konsequent, sie in dem Gemeindeverband zu be­lassen und nur von denjenigen persönlichen Lasten frei­zugeben , welche sie mit der Erfüllung ihrer Berufs­pflichten in Conflicte bringen. Seiner Ansicht nach sol­len sie nicht zu Gemeindearbeit zugezogen werden, weil sie, indem sie dem Staate dienen, doch auch der Ge­meinde dienen, und Niemand an zwei Orten arbeiten kann. Sie sollen aber zu den Gemcindc-Reallasten zu­gezogen werden, weil sie die Vortheile der Gemeinde genießen. Dasselbe Verhältniß bestehe auch in anderen Staaten. In Preußen wären zwar die Staatsdiener nicht Gemeiudcmitglieder, zahlten, auch nicht Ge­meindesteuern, allein sie müßten zu den Lasten der Gemeinden beitragen, z. B. zur Unterhaltung der Schu­len, der Vicinalwege rc. Die Sache sei also dieselbe und auf den Namen komme nichts an. Er stimme deß­halb gegen den Regierungsentwurf.

Metzler stimmt der Minorität des Ausschusses und dem Regierungsentwurf bei.

Braun: Für das Verbleiben der Staatsdiener im Gemeindeverbande sprächen sowohl finanzielle, als po­litische Gründe. Der Abgeordnete von Dillenburg habe die finanziellen Gründe bereits hervorgehoben. ' Was' die politischen Verhältnisse anlange, so halte er cs für unumgänglich nothwendig, daß der Staatsbürger auch Gemeindebürger sei. Ein Staatsbürger wäre ohne Ge­meindebürgerthum gar nicht denkbar. Zur Regulirung der Domicilverhältnisse sei es nöthig, daß der Staats­bürger einer Gemeinde angehöre. Der Staat sei zur Aufnahme der Staatsdienerrelictcn nicht verpflichtet; der Entwurf erkläre die Gemeinde für verpflichtet, wo der Staatsdiener zuletzt angestellt war, ohne daß die­ser selbst der Gemeinde angehört hat. Es liege darin eine offenbare Ungerechtigkeit. Die betreffenden Ver« träge mit auswärtigen Staaten seien ohne eine feste Domicilirung sämmtlicher Staatsdiener gar nicht durch­führbar. Der Berichterstatter sei gegen das Verbleiben der Staatsdiener im Gemeindcverbande hauptsächlich deßhalb, weil der Staatsdiener als Gemeindebürger in die Lage kommen könne, oberen Behörden nicht die- thige^Obcdieuz zu leisten. Der Staatsdiener sei aber auch dem Gesetze Gehorsam schuldig und wenn die Ver­fügung der oberen Behörde und das Gesetz sich wider­streiten, so habe er dem Gesetz Folge zu geben. Ein besonderes Gewicht sei noch daranf gelegt worden, daß der Staatsdiener lediglich vom Staate abhängig sei, al­lein der Staatsdiener sei nicht bloß Diener des Staats, sondern er sei auch Bürger und Mensch und als solcher auch von den Gesetzen des Staates und den Gesetzen der Natur abhängig.

Heydenreich: Für das Verbleiben der Staats­diener in dem Gemeindcvcrband werde geltend gemacht, daß sie auch Theil nehmen an den Gemeindcvortheilen; allein diese Vortheile würden allen, welche sich nur tem­porär aufhalten, zu Theil und wenn man einer Ge­meinde die Wahl ließe, ob sie auf den Sitz der Behörde, oder auf die Steuern der Staatsdiener verzichten wolle, so würde die Entscheidung wohl nicht zweifelhaft sein. Ferner werde angeführt, daß in Preußen die Staats­diener zu den Gcmcindelasten beitragen; seines Wissens fei dieses nicht der Fall; die Preußische Städteordnung befreie wenigstens ausdrücklich die Staatsdiener von beti

Gemeindesteuern. In politischer Beziehung sei, so würde behauptet, das Verbleiben im Gemeindcverbande deß­halb nöthig, weil ein Staatsbürgerthum ohne ein Ge- meindebürgerthum nicht denkbar wäre; allein die Zeit von 1816 bis 1848 habe bewiesen, daß dieses sehr wohl denkbar und auch ausführbar sei. Bezüglich der Do- micilverhältnisse der Staatsdiener und deren Relicten sei allerdings eine feste Bestimmung zu treffen, allein die höheren Staatsdiener und deren Relicten kämen so leicht nicht in die Lage, daß die gesetzlichen Bestimmun­gen über die Domicilverhältnisse zur Anwendung ge­bracht werden müßten. Die bestehenden Verhältnisse hätten sich thatsächlich so gestaltet, daß die Mehrzahl der Beamten das Mißliche ihrer Doppelstellung fühlend sich gänzlich von den Gemeindeangelegenheiten zurückgezogen haben. Die Gemeinde verlange aber von ihren einzel­nen Gliedern die Theilnahme an ihren Angelegenheiten, und bringe dadurch den Staatsdiener in Conflicte mit seinen Berufspflichten. Der Staatsdiener müsse die Be­rufspflichten höher stellen, als die Pflichten gegen die Gemeinde, und wenn er diese deßhalb schlecht erfülle, so gäbe er den übrigen Gemeindebürgcrn ein schlechtes Beispiel. Außerdem hätten die Gemeinden selbst kein großes Wohlgefallen an dem Verbleiben der Staatsdie­ner in dem Gemeideverband; sie hätten noch selten Staatsdiener zu Gemeindebeamteu gewählt und damit ihre Ansicht ausgesprochen, daß sie sie nicht wollen; nur an Einem hätten sie Wohlgefallen, nämlich an der Zuziehung zu den Gemeindesteuern. Indessen sei von Niemanden behauptet worden, daß die Besoldungen zu hoch seien, man müßte sie deßhalb billigerweise um die­sen Betrag erhöhen, wodurch aber nur die Staatscasse zum Besten einzelner Gemeindecassen besteuert wer­den würde. Er werde für den Regierungsentwurf stimmen.

Keim: Es sei gesagt worden, daß die gleichzeiti­gen Pflichten des Beamten gegen den Staat und die Gemeinde störend auf ihre Stellung eingewirkt hätten, er möchte deßhalb fragen, ob die Staatsdiener sich seit dem 1. Januar 1849 unfähiger gezeigt und ihre Be­rufspflichten nicht so gut erfüllt haben als früher. Rück- sichtlich der Richter möchte er fragen, ob sie als bloße Staatsdiener unparteiischer in Processen der Gemeinden gegen den Staat urtheilen würden; sollen sie recht un­parteiisch sein, so dürfen die Richter nicht einseitig Ge- meiudebürgcr, und ebenwohl nicht bloß Staatsbürger, sondern sie müssen beide zugleich sein. Es sei ferner gesagt worden, die Domicilverhältnisse kämen bei Ver­armung von Relicten der Staatsdiener selten zur Sprache, weil durch Pensionen für dieselben gesorgt werde. Wenn aber das Alter der Pensionsfähigen über­schritten ist, und die Relicten arbeitsunfähig geworden sind, so müßten sie doch von einer Gemeinde über­nommen werden. Es frage sich also von welcher? Dasselbe gelte, wenn ein Staatsdiener seines Dienstes entsetzt wird und verarmt. Es liegen Fälle vor, in welchen zwei Städte sich um die Ehre gestritten, die Relicten eines solchen entlassenen Staatsdieners nicht zu besitzen. Man habe ferner gesagt, die Gehalte der Staatsdiener seien vor Heranziehung derselben zu den Gemeindesteuern regulirt worden, und die Gehalte seien nicht der Art, daß sie die Steuer bezahlen könnten. Allein die Beweisführung sei unhaltbar; vor 1809 be­zahlten z. B. die Geistlichen keine Steuer, demnächst wurden sie zur Steuerzahlung angezogen und zwar von Rechts wegen. Ihre Besoldungen wurden nicht anders regulirt. Ebenso sei durch die Zehntablösung das Ein- kommen eines Theils derselben verringert worden und die Versammlung habe sieb doch nicht dafür ausgespro­chen, sie darum von der Steuerzahlung zu befreien. Nur hinsichtlich der persönlichen Leistungen sei zu be­denken, ob sie auch diese neben! ihren 'Berufspflichten erfüllen können. Dieses sei nicht der Fall, deßhalb seien sie von den persönlichen Leistungen zu befreien; damit wäre jeder Anlaß zu einem Conflict gehoben. Bei der hierauf folgenden Abstimmung wurde der Mi« noritätsantrag so wie die Bestimmung des Rrgierungs- eutwurfes abgelehut.

* Wiesbaden, 10. Aug. Freiherr v. Reden macht in einem Circular den Vorschlag, die in München 1854 bevorstehende.deutsche Gewerbe-Ausstellung zu einer geschichtlich-industriellen zu machen. Er sagt: Man schreibt viel über Erfolge des Zollvereins, über das Fortschreiten der Industrie desselben, über die gün­stige Entwicklung des Wohlbefindens seiner Bewohner. AlS ob dergleichen aus jenen dürftigen Tafeln mit Geld- oder Gentner - Ziffern sich ableiten ließe, welche veröffentlicht: Auch i ch glaube an ein (im Großen

und Ganzen) sehr bedeutendes Vorangehen der deut­schen Industrie seit etwa 20 Jahren. Aber nicht weil in den Zollcasfen das Geld sich gemehrt hat, oder weil in den Handelstafeln die Centnerzahl größer ge­worden ist, sondern vielmehr weil ich seit 20 Jahren viele Hunderte verschiedener Fabriken besucht, auch eine Anzahl gewerblicher Ausstellungen mit geleitet oder studirt habe; dabei aber eine Vergleichung der Leistun­gen in verschiedenen Zeiten ganz unwillkührlich und nothwendig sich aufbringt. Diese Art des Stu­diums der Geschichtsguelleu der Industrie ist allerdings zeitraubend und mühevoll, allein wie kann ein Privat- mann anders dazu gelangen. Den Regierungen ist ein weit leichteres Mittel geboten, ohne bisher dazu benutzt zu sein; das sind die gewerblichen Ausstellun­gen. Eine solche, wahrscheinlich für ganz Deutschland, steht binnen Jahresfrist in Aussicht, möchte man die­selbe benutzen, umStoff zur Geschichte der deut­schen Industrie" zu sammeln. Es würde wahr­scheinlich nur einer Aufforderung bedürfen, um die dem- nächstigen Aussteller zu veranlassen, ihren Einsendungen auch ein geschichtliches Interesse dadurch zu verleihen, daß sie, mittelst Nebencinanderstellung ihrer Rohstoffe und Fabricate, etwa von einem zwan­zigjährigen Zeiträume und Angabe der entsprechenden Preisverhältnisse den Gang ihrer Fabrikation von Stufe zu Stufe und von Jahr zu Jahr darlegeu. Die vollständigsten derartigen Zusammenstellungen jedes In­dustriezweiges müßten durch Auszeichnungen belohnt und aus denselben eine geschichtlich-industrielle Samm­lung gebildet werden, welche durch jede spätere Gewerbe- Ausstellung einen neuen Zuwachs empfinge.

Z Schlangenbad, 9. Aug. J. k. Hoheit die Prinzesfin Karl von Preußen fuhr gestern 8% Uhr nach Mainz, traf dort mit ihrer Tochter, der Prinzessin A n n a, k. Hoheit zusammen und begab sich in deren Gesellschaft nach Schloß Rheinstein, wo die hohen Herr­schaften das Diner einnahmen. Abends fuhren die­selben über den Rhein nach Rüdesheim, wo die Equi­pagen warteten, die sie Abends 9% Uhr wieder zurück nach Schlangenbad brachten. Se. Maj der König von Württemberg fuhr heute nach Etville.

< Biebrich, 10. Aug. Heute gegen Abend er­eignete sich dahier ein sehr beklagenswertheS Unglück. Ein fleißiger und braver Bürger MoSbachs, Schuh­macher, Girz, Vater mehrerer noch unerzogenen Kin­dern, kam mit einer Ladung Weizen nach Hause und stürzte beim Abladen von einem Gerüste der Scheuer in die Tenne herunter und (blieb auf der Stelle todt. Seine bedauernswürdige Frau war in diesem Augen­blicke noch am Fruchlschneiden im Felde und wurde von der traurigen Nachricht aufs furchtbarste überrascht.

Frankfurt, 7. Aug. (N. Cor.) Von dem Ge­neralmajor Grafen von Bentinck im Haag ist aber­mals eine Eingabe, in Bezug auf den Knyphausen'schen Siiccessionsstreit, an die Bundesversammlung gelangt; sie hat die Bestimmung, die Ansprüche der Grafen von Bentinck auch auf die Herrschaft Varel auszudehnen und zu begründen.

Frankfurt, 9. Aug. (F. I.) Das große Diner, welches an einem der letzten Tage voriger Woche auf Schloß Rumpenheim veranstaltet worden, und zu wel­ch, m das hiesige diplomatische Corps geladen war, war durch die am Samstag erfolgte Abreise des Prinzen und der Prinzessin von Schleswig-Holstein-Sonderburg- Glücksburg und der Frau Großherzogin von Mccklen- burg-Strelitz veranlaßt. Wie wir vernehmen, so war Prinz Christian, welchem das am 2. August veröffent­lichte Thronfolgegesetz die Thronfolge überträgt, indem es ihm zugleich den Titel eines Prinzen von Dänemark verleiht, in außerordentlicher Weise zu dem Könige nach Kopenhagen berufen worden. Die Prinzessin hat sich nach Flensburg und die Großherzogin von Mecklenburg- Strelitz nach ihrem Hofe begeben.

Gotha, 9. Aug. Zur allgemeinen Freude beehrte Se. Hoheit der Herzog vorgestern und gestern unsere Stadt mit einem kurzen Besuch. Der Fürst, von seiner Krankheit vollständig wieder bergeftedt, nahm gestern Gelegenheit, die unter seinen Auspicien unternommene allgemeine thüringische GcwerbcanSstellung in Augenschein zu nehmen, fuhr aber schon gegen Mittag wieder nach dem Thüringer Walde, wo er auf dem höchstgelegenen Dorfe desselben, in Oberhof, einige Zeit sich auszuhal­ten beabsichtigte. Der mit Sr. Hoheit dem Herzoge zugleich hierher gekommene Graf Alexander von Mens- dorsf-Pouillv, k. k. Gesandter am Hofe zu Petersburg, hat sich gestern zum Gebrauch der Kur nach einem See- bad begeben.