Nassauische Allgemeine Zeitung.
2Vr zsy. Donnerstag den 11. August 1883.
Vik „Nassauische allgemeine 3eitung" mit bem belletristischen Beiblatt „Der Wanderer" erscheint, Sonntags ausgenommen, täglich und beträgt der Pränumerationspreis für Wiesbaden und , nach dem neuen Postregulariv nunmehr auch für den ganzen Umfang des Tburn- und TariS'schen BcrwaltungSbezirkS mit Jnbtgriff des Postausschlags 2 fl., für die übrigen Länder deS deutsch-österreichischen PostoereinS, wie für da- A»-land 2 st. 24 kr. — Inserate werden die vierspaltig yetiheile oder deren Raum mit 3 kr. berechnet. — Bestellungen beliebe man in der Buchhandlung von W. Friedrich, Langgaste 42, auSwärtS bei den nâchstgelegenen Postämtern, zu macken.
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Amtlicher Theil.
Dienstnachricht.
Der mit Versehung der Lehrgehülfenschule zu Montabaur seither beauftragt gewesenen Schulcaudidat Kremer ist zum Lehrgehülfen daselbst ernannt worden.
Nichtamtlicher Theil.
DeuLschlnud.
t* Wiesbaden, 3. Aug. (Verhandlungen der zweiten Kammer, die Gemeindeverwaltung betr. Schluß.) Keim: Außer mathematischen Dingen gebe es wenige, worüber man nicht zweierlei Meinung sein könne. Dieses gelte auch von der vorliegenden Frage. Schon im Jahre 1848 bestanden darüber verschiedene Meinungen. Damals sei er gegen Mitglieder der Opposition der Ansicht gewesen, daß die Staatsdiener in den Gemeiudevcrband gehörten und dieser Ansicht sei er noch. Die Staatsdiener nehmen Theil an allen Gemeindevortheilen und müssen deßhalb auch die Lasten dazu tragen. Wenn sie davon befreit würden, so müßten andere für sie zahlen Und diese Jucousequenz wäre größer, als die von der Regierungscommission hervorgehobene; vielmehr erscheine ps ganz konsequent, sie in dem Gemeindeverband zu belassen und nur von denjenigen persönlichen Lasten freizugeben , welche sie mit der Erfüllung ihrer Berufspflichten in Conflicte bringen. Seiner Ansicht nach sollen sie nicht zu Gemeindearbeit zugezogen werden, weil sie, indem sie dem Staate dienen, doch auch der Gemeinde dienen, und Niemand an zwei Orten arbeiten kann. Sie sollen aber zu den Gemcindc-Reallasten zugezogen werden, weil sie die Vortheile der Gemeinde genießen. Dasselbe Verhältniß bestehe auch in anderen Staaten. In Preußen wären zwar die Staatsdiener nicht Gemeiudcmitglieder, zahlten, auch nicht Gemeindesteuern, allein sie müßten zu den Lasten der Gemeinden beitragen, z. B. zur Unterhaltung der Schulen, der Vicinalwege rc. Die Sache sei also dieselbe und auf den Namen komme nichts an. Er stimme deßhalb gegen den Regierungsentwurf.
Metzler stimmt der Minorität des Ausschusses und dem Regierungsentwurf bei.
Braun: Für das Verbleiben der Staatsdiener im Gemeindeverbande sprächen sowohl finanzielle, als politische Gründe. Der Abgeordnete von Dillenburg habe die finanziellen Gründe bereits hervorgehoben. ' Was' die politischen Verhältnisse anlange, so halte er cs für unumgänglich nothwendig, daß der Staatsbürger auch Gemeindebürger sei. Ein Staatsbürger wäre ohne Gemeindebürgerthum gar nicht denkbar. Zur Regulirung der Domicilverhältnisse sei es nöthig, daß der Staatsbürger einer Gemeinde angehöre. Der Staat sei zur Aufnahme der Staatsdienerrelictcn nicht verpflichtet; der Entwurf erkläre die Gemeinde für verpflichtet, wo der Staatsdiener zuletzt angestellt war, ohne daß dieser selbst der Gemeinde angehört hat. Es liege darin eine offenbare Ungerechtigkeit. Die betreffenden Ver« träge mit auswärtigen Staaten seien ohne eine feste Domicilirung sämmtlicher Staatsdiener gar nicht durchführbar. Der Berichterstatter sei gegen das Verbleiben der Staatsdiener im Gemeindcverbande hauptsächlich deßhalb, weil der Staatsdiener als Gemeindebürger in die Lage kommen könne, oberen Behörden nicht die nö- thige^Obcdieuz zu leisten. Der Staatsdiener sei aber auch dem Gesetze Gehorsam schuldig und wenn die Verfügung der oberen Behörde und das Gesetz sich widerstreiten, so habe er dem Gesetz Folge zu geben. Ein besonderes Gewicht sei noch daranf gelegt worden, daß der Staatsdiener lediglich vom Staate abhängig sei, allein der Staatsdiener sei nicht bloß Diener des Staats, sondern er sei auch Bürger und Mensch und als solcher auch von den Gesetzen des Staates und den Gesetzen der Natur abhängig.
Heydenreich: Für das Verbleiben der Staatsdiener in dem Gemeindcvcrband werde geltend gemacht, daß sie auch Theil nehmen an den Gemeindcvortheilen; allein diese Vortheile würden allen, welche sich nur temporär aufhalten, zu Theil und wenn man einer Gemeinde die Wahl ließe, ob sie auf den Sitz der Behörde, oder auf die Steuern der Staatsdiener verzichten wolle, so würde die Entscheidung wohl nicht zweifelhaft sein. Ferner werde angeführt, daß in Preußen die Staatsdiener zu den Gcmcindelasten beitragen; seines Wissens fei dieses nicht der Fall; die Preußische Städteordnung befreie wenigstens ausdrücklich die Staatsdiener von beti
Gemeindesteuern. In politischer Beziehung sei, so würde behauptet, das Verbleiben im Gemeindcverbande deßhalb nöthig, weil ein Staatsbürgerthum ohne ein Ge- meindebürgerthum nicht denkbar wäre; allein die Zeit von 1816 bis 1848 habe bewiesen, daß dieses sehr wohl denkbar und auch ausführbar sei. Bezüglich der Do- micilverhältnisse der Staatsdiener und deren Relicten sei allerdings eine feste Bestimmung zu treffen, allein die höheren Staatsdiener und deren Relicten kämen so leicht nicht in die Lage, daß die gesetzlichen Bestimmungen über die Domicilverhältnisse zur Anwendung gebracht werden müßten. Die bestehenden Verhältnisse hätten sich thatsächlich so gestaltet, daß die Mehrzahl der Beamten das Mißliche ihrer Doppelstellung fühlend sich gänzlich von den Gemeindeangelegenheiten zurückgezogen haben. Die Gemeinde verlange aber von ihren einzelnen Gliedern die Theilnahme an ihren Angelegenheiten, und bringe dadurch den Staatsdiener in Conflicte mit seinen Berufspflichten. Der Staatsdiener müsse die Berufspflichten höher stellen, als die Pflichten gegen die Gemeinde, und wenn er diese deßhalb schlecht erfülle, so gäbe er den übrigen Gemeindebürgcrn ein schlechtes Beispiel. Außerdem hätten die Gemeinden selbst kein großes Wohlgefallen an dem Verbleiben der Staatsdiener in dem Gemeideverband; sie hätten noch selten Staatsdiener zu Gemeindebeamteu gewählt und damit ihre Ansicht ausgesprochen, daß sie sie nicht wollen; nur an Einem hätten sie Wohlgefallen, nämlich an der Zuziehung zu den Gemeindesteuern. Indessen sei von Niemanden behauptet worden, daß die Besoldungen zu hoch seien, man müßte sie deßhalb billigerweise um diesen Betrag erhöhen, wodurch aber nur die Staatscasse zum Besten einzelner Gemeindecassen besteuert werden würde. Er werde für den Regierungsentwurf stimmen.
Keim: Es sei gesagt worden, daß die gleichzeitigen Pflichten des Beamten gegen den Staat und die Gemeinde störend auf ihre Stellung eingewirkt hätten, er möchte deßhalb fragen, ob die Staatsdiener sich seit dem 1. Januar 1849 unfähiger gezeigt und ihre Berufspflichten nicht so gut erfüllt haben als früher. Rück- sichtlich der Richter möchte er fragen, ob sie als bloße Staatsdiener unparteiischer in Processen der Gemeinden gegen den Staat urtheilen würden; sollen sie recht unparteiisch sein, so dürfen die Richter nicht einseitig Ge- meiudebürgcr, und ebenwohl nicht bloß Staatsbürger, sondern sie müssen beide zugleich sein. Es sei ferner gesagt worden, die Domicilverhältnisse kämen bei Verarmung von Relicten der Staatsdiener selten zur Sprache, weil durch Pensionen für dieselben gesorgt werde. Wenn aber das Alter der Pensionsfähigen überschritten ist, und die Relicten arbeitsunfähig geworden sind, so müßten sie doch von einer Gemeinde übernommen werden. Es frage sich also von welcher? Dasselbe gelte, wenn ein Staatsdiener seines Dienstes entsetzt wird und verarmt. Es liegen Fälle vor, in welchen zwei Städte sich um die Ehre gestritten, die Relicten eines solchen entlassenen Staatsdieners nicht zu besitzen. Man habe ferner gesagt, die Gehalte der Staatsdiener seien vor Heranziehung derselben zu den Gemeindesteuern regulirt worden, und die Gehalte seien nicht der Art, daß sie die Steuer bezahlen könnten. Allein die Beweisführung sei unhaltbar; vor 1809 bezahlten z. B. die Geistlichen keine Steuer, demnächst wurden sie zur Steuerzahlung angezogen und zwar von Rechts wegen. Ihre Besoldungen wurden nicht anders regulirt. Ebenso sei durch die Zehntablösung das Ein- kommen eines Theils derselben verringert worden und die Versammlung habe sieb doch nicht dafür ausgesprochen, sie darum von der Steuerzahlung zu befreien. Nur hinsichtlich der persönlichen Leistungen sei zu bedenken, ob sie auch diese neben! ihren 'Berufspflichten erfüllen können. Dieses sei nicht der Fall, deßhalb seien sie von den persönlichen Leistungen zu befreien; damit wäre jeder Anlaß zu einem Conflict gehoben. — Bei der hierauf folgenden Abstimmung wurde der Mi« noritätsantrag so wie die Bestimmung des Rrgierungs- eutwurfes abgelehut.
* Wiesbaden, 10. Aug. Freiherr v. Reden macht in einem Circular den Vorschlag, die in München 1854 bevorstehende.deutsche Gewerbe-Ausstellung zu einer geschichtlich-industriellen zu machen. Er sagt: Man schreibt viel über Erfolge des Zollvereins, über das Fortschreiten der Industrie desselben, über die günstige Entwicklung des Wohlbefindens seiner Bewohner. AlS ob dergleichen aus jenen dürftigen Tafeln mit Geld- oder Gentner - Ziffern sich ableiten ließe, welche veröffentlicht: — Auch i ch glaube an ein (im Großen
und Ganzen) sehr bedeutendes Vorangehen der deutschen Industrie seit etwa 20 Jahren. Aber nicht weil in den Zollcasfen das Geld sich gemehrt hat, oder weil in den Handelstafeln die Centnerzahl größer geworden ist, sondern vielmehr weil ich seit 20 Jahren viele Hunderte verschiedener Fabriken besucht, auch eine Anzahl gewerblicher Ausstellungen mit geleitet oder studirt habe; dabei aber eine Vergleichung der Leistungen in verschiedenen Zeiten ganz unwillkührlich und nothwendig sich aufbringt. — Diese Art des Studiums der Geschichtsguelleu der Industrie ist allerdings zeitraubend und mühevoll, allein wie kann ein Privat- mann anders dazu gelangen. Den Regierungen ist ein weit leichteres Mittel geboten, ohne bisher dazu benutzt zu sein; das sind die gewerblichen Ausstellungen. Eine solche, wahrscheinlich für ganz Deutschland, steht binnen Jahresfrist in Aussicht, möchte man dieselbe benutzen, um — „Stoff zur Geschichte der deutschen Industrie" — zu sammeln. Es würde wahrscheinlich nur einer Aufforderung bedürfen, um die dem- nächstigen Aussteller zu veranlassen, ihren Einsendungen auch ein geschichtliches Interesse dadurch zu verleihen, — daß sie, — mittelst Nebencinanderstellung ihrer Rohstoffe und Fabricate, etwa von einem zwanzigjährigen Zeiträume und Angabe der entsprechenden Preisverhältnisse — den Gang ihrer Fabrikation von Stufe zu Stufe und von Jahr zu Jahr darlegeu. Die vollständigsten derartigen Zusammenstellungen jedes Industriezweiges müßten durch Auszeichnungen belohnt und aus denselben eine geschichtlich-industrielle Sammlung gebildet werden, welche durch jede spätere Gewerbe- Ausstellung einen neuen Zuwachs empfinge.
Z Schlangenbad, 9. Aug. J. k. Hoheit die Prinzesfin Karl von Preußen fuhr gestern 8% Uhr nach Mainz, traf dort mit ihrer Tochter, der Prinzessin A n n a, k. Hoheit zusammen und begab sich in deren Gesellschaft nach Schloß Rheinstein, wo die hohen Herrschaften das Diner einnahmen. Abends fuhren dieselben über den Rhein nach Rüdesheim, wo die Equipagen warteten, die sie Abends 9% Uhr wieder zurück nach Schlangenbad brachten. — Se. Maj der König von Württemberg fuhr heute nach Etville.
< Biebrich, 10. Aug. Heute gegen Abend ereignete sich dahier ein sehr beklagenswertheS Unglück. Ein fleißiger und braver Bürger MoSbachs, Schuhmacher, Girz, Vater mehrerer noch unerzogenen Kindern, kam mit einer Ladung Weizen nach Hause und stürzte beim Abladen von einem Gerüste der Scheuer in die Tenne herunter und (blieb auf der Stelle todt. Seine bedauernswürdige Frau war in diesem Augenblicke noch am Fruchlschneiden im Felde und wurde von der traurigen Nachricht aufs furchtbarste überrascht.
Frankfurt, 7. Aug. (N. Cor.) Von dem Generalmajor Grafen von Bentinck im Haag ist abermals eine Eingabe, in Bezug auf den Knyphausen'schen Siiccessionsstreit, an die Bundesversammlung gelangt; sie hat die Bestimmung, die Ansprüche der Grafen von Bentinck auch auf die Herrschaft Varel auszudehnen und zu begründen.
Frankfurt, 9. Aug. (F. I.) Das große Diner, welches an einem der letzten Tage voriger Woche auf Schloß Rumpenheim veranstaltet worden, und zu welch, m das hiesige diplomatische Corps geladen war, war durch die am Samstag erfolgte Abreise des Prinzen und der Prinzessin von Schleswig-Holstein-Sonderburg- Glücksburg und der Frau Großherzogin von Mccklen- burg-Strelitz veranlaßt. Wie wir vernehmen, so war Prinz Christian, welchem das am 2. August veröffentlichte Thronfolgegesetz die Thronfolge überträgt, indem es ihm zugleich den Titel eines Prinzen von Dänemark verleiht, in außerordentlicher Weise zu dem Könige nach Kopenhagen berufen worden. Die Prinzessin hat sich nach Flensburg und die Großherzogin von Mecklenburg- Strelitz nach ihrem Hofe begeben.
Gotha, 9. Aug. Zur allgemeinen Freude beehrte Se. Hoheit der Herzog vorgestern und gestern unsere Stadt mit einem kurzen Besuch. Der Fürst, von seiner Krankheit vollständig wieder bergeftedt, nahm gestern Gelegenheit, die unter seinen Auspicien unternommene allgemeine thüringische GcwerbcanSstellung in Augenschein zu nehmen, fuhr aber schon gegen Mittag wieder nach dem Thüringer Walde, wo er auf dem höchstgelegenen Dorfe desselben, in Oberhof, einige Zeit sich auszuhalten beabsichtigte. Der mit Sr. Hoheit dem Herzoge zugleich hierher gekommene Graf Alexander von Mens- dorsf-Pouillv, k. k. Gesandter am Hofe zu Petersburg, hat sich gestern zum Gebrauch der Kur nach einem See- bad begeben.