Nassauische Allgemeine Zeitung.
i M yss. Dicnjla.li Heu 9. August 1833.
®ie Nassauische ANgenieinc Zeitun»" mit dem bellelristischen Beiblatt „Der Wanderer" erscheint, Sonntag« ausgenommen, täglich und beträgt der PränumerationSprei« für Wiesbaden und , nach dem neuen Postregulaiiv nunmehr auch für den aaneen Umfang deâ Lturn» und Taris'schen Verwaltungsbezirks mit Inbegriff des PoffaufschlagS 2 fl., für die übrigen Länder des deutsch.österreichischen PostoereinS, wie für das Ausland 2 fl. 24 fr. — Inserate werden die eierfpaltig Peltl,eile oder deren Raum mit 3 kr. berechnet. — Bestellungen beliebe man in der Buchhandlung von W. Friedrich, Langgasse 42, auswärts bei den nächstgelegenen Postämtern, zu machen.
Deutschland
t* Wiesbaden, 3. Aug. (Verhandlungen der zweiten Kammer, die Gcmei ndever- waltung betr. Fortsetzung.) Zu §. 69 wurde in«-- besondre von dem Abg. Reichmann der Antrag gestellt, den §. 67 des bisherigen Gemeindegesetzes wieder auszunehmen, und zwar mit dem weiteren Zusatz: „Den- I jenigen, die ein angebornes Bürgerrecht besitzens, das Bürgerrecht aber noch nicht angetrctcn haben, stehen die unter pos. 1, 5 und 7 genannten Rechte zu. Wer so von dem Recht, ein Gewerbe zu betreiben, Gebrauch macht, muß alle Gemeindelasten mittragen, ohne an den Vortheilen des Bürgerrechts Theil nehmen zu können"
I und von dem Abg. Knapp: Die hohe Kammer wolle beschließen, die hohe Staatsregierung zu ersuchen, in §. 69 aufzunehmen: „das Recht in der Gemeinde, deren Bürger Jemand ist, durch Heirath eine Familie zu gründen, wird jedoch von dem Gcmeinderathe bei einer Wiederverheirathung Einsprache erhoben, so hat der Kreisbeamte die Sache zur Entscheidung des Kreisbezirksraths zu bringen."
Reichmann bemerkt zur Motivirung seines Antrages: Im § 76 des Gemeindegesetzes vom sJahr 1848 seien die Rechte der einzelnen Gemeindebürger aufgeführt und könnten auch hier zweckmäßig zusammengestellt werden. Darauf gründet sich der erste Theil seines Antrags, der hiernach bloße Nedactionssache sei. Der zweite Theil dagegen betreffe eine wichtige Sache. Bekanntlich könne nach dem Gewerbegesetze derjenige kein Gewerbe betreiben, der nicht die Meisterprüfung bestanden hat, und das Gemeindegesetz schreibe vor, daß Jemand nicht Bürger werden könne, der nicht vorher die Nachweise der Ernährungsfähigkeit geliefert habe. Es könne danach vorkommen, daß Jemand die Meisterprüfung bestanden, auch das erforderliche Betriebscapital besitzt, dennoch die Reception in eine Gemeinde nicht erlangen könne, weil ihm die Gelegenheit abgeschnitten ist, vorher die Nackweise zn liefern, daß er mit dem von ihm erlernten Gewerbe auch eine Familie ernähren könne. Damit werde ihm aber auck zugleich die Möglichkeit abgeschnitten, sich selbst durch sein Handwerk zu ernähren. Wenn auch vielleicht im Allgemeinen die Gewerbe eines derartigen Schutzes bedürfen sollten, so wirkte diese Bestimmung doch besonders hart gegen die Bürgerssöhne. Der Bürgerstochtcr stehe das Recht dazu, ein Gewerbe zu betreiben und es sei deßhalb vollkommen in der Billigkeit gegründet, daß dem Bürgerssohn ein gleiches Recht zustehen müßte. Vor dem Jahr 1848 konnte der Vater einen Gewerbeschein lösen und der Sohn arbeitete im Namen des Vaters; damit war ihm die Möglichkeit gegeben, seine Ernährnngs- ähigkeit nachznwcisen. Nach der jetzigen Gesetzgebung ei dieses, wie gesagt, nicht mehr möglich und er beantrage deßhalb, diesem Uebelstand auf die bezeichnete Weise abzuhelfen. Es würden dadurch keine Rechte verletzt und Niemand werde beschränkt. Der gewerb- treibende BürgerSsohn müsse an allen Gemcindclasten Theil nehmen, an den Steuern, wie auch an den Hand- und Spanndiensten; dagegen dürfe er nicht heirathen, habe keinen Antheil an den Gemcindenutzungen und kein Stimmrecht. Er glaube, seinen Vorschlag empfehlen zu können, da derselbe nach den gemachten Erfahrungen vielen Chikanen vorbeugen wird. Er ver kenne nicht, daß durch eine solche Bestimmung das Gewerbegesetz abgeändert wird, allein es scheint ihm, wie gesagt, hinsichtlich der Bürgerssöhne in der Billigkeit begründet zu sein, und da man dermalen das Gewerbe- gesetz selbst nickt ändern könne, so bleibe nickts übrig, als die Sache durch eine Bestimmung des Gemeindegesetzes zu regeln.
Negierungscommissär Werren: Der Antrag scheine hanptsäcklich veranlaßt, weil nach der dermaligen Gesetzgebung eS an der Gelegenheit mangeln soll, die Nachweise der Ernährungsfähigkeit vor der Neception zu erbringen. Diese Möglichkeit dürfte aber doch nicht so ganz abgeschnitten sein. Das Hauptbedenken gegen den Antrag liege darin, daß derselbe das Gewerbegesetz vom Jahr 1849 in seinen Grundprincipien erschüttert und die Gewerbefreiheit wieder herstellt. Ueber die Zweckmäßigkeit des Gewerbegesetzcs wolle er seine Ansicht hier nicht aussprechen, allein es sei jedenfalls sehr bedenklich, eine so tief eingehende Frage so beiläufig zu entscheiden. Der gemachte Vorschlag würde dahin führen, daß viele Gewerbtreibende gar nicht Bürger werden würden, wenn sie nicht heirathen wollen, oder keinen Werth auf die Ausübung politischer Rechte legen, und das Bürgerrecht selbst würde damit des größten Theils seines Werthes entkleidet. Es erscheine da
nach wünschenSwerth, den gemachten Vorschlag bis zu einer Revision des Gewerbegesetzes zu verschieben. — Schellenberg fragt den Abgeordneten Reichmann, ob ihm solche Fälle bekannt sind, daß die Aufnahme einem Bürgcrssohne, der die Meisterprüfung bestanden hat, versagt worden wäre. In seiner Gegend sei dieses wenigstens anders. — Negierungscommissär Werren: Nach seiner dienstlichen Erfahrung seien diese Fälle allerdings sehr zahlreich.
B r\i n n hält das Gewerbegesetz gerad für gemein- schädlich. Es habe alle Nachtheile der Zunstverfassung ohne deren Vortheile. Er habe einen Antrag auf Revision derselben nicht gestellt, um die Thätigkeit der Kammer den gemackten Gesetzesvorlagen nicht zu cutziehen. Die Regierungscommisston bemerkte, es sei bedenklich, das Gewerbegesetz bei dieser Gelegenheit zu ändern. Der §. 1 desselben erfordere zum Betrieb eines Gewerbes die Eigenschaft als Bürger und die vorherige Meisterprüfung. Diese letztere sei die Hauptsache und diese bleibe bestehen. Die Grundlagen des Ge- werbegesetzeS werden demnach nur in weniger wichtigen Theilen aufgehoben. Im Ucbrigeu scheine der Antrag selbst im Interesse der Gemeinden zu liegen. Wollen nämlich die Gcmeindcrätbe einem Bürgerssohn die Möglichkeit verschaffen, sich durch ein Handwerk zu ernähren, so müssen sie die Reception ertheilen, ohne daß vielleicht die Fähigkeit, eine Familie zu ernähren, vollständig nach- gewieseii ist. Damit erlange der Recipirte zugleich die Erlaubniß zur Heirath, und die Gemeinde könne dahin kommen, die Kinder ernähren zu müssen. Sind dagegen die Gemeinderäthe in der Aufnahme streng, so machen sie es dem Bürgerssohn unmöglich, sein Brod zu verdienen. Man müsse deßhalb daS Bürgerrecht von dem Gewerbebetrieb trennen und cr stimme daher für den Antrag.
Abg. Knapp empfiehlt ebenfalls den Antrag des Abgeordneten Reichmann. Nach dem jetzt bestehenden Gesetz gehöre zu dem Gewerbebetrieb das Bürgerrecht, allein cs gebe viele Fälle, wo Jemand genöthigt ist, ein Gewerbe zu betreiben, ohne das Bürgerrecht zu besitzen, und in welchen die Billigkeit verlangt, daß es ihm ge- gestattet werde. Was den-Anttag auf die Gestattung der Wicderverehlichung der Gemeindebürger betreffe, so schließe er sich demselben an aus folgenden Gründen: Eine Bestimmung der Beschränkung der Wiedervcrehli- chung halte er für erforderlich. DaS jetzt bestehende Gemeindegesetz enthalte in dieser Beziehung keine Bestimmung. Es seien Fälle vorgekommen, daß Wittwer, die schon eine ziemliche Anzahl Kinder hatten, einen geringen Erwerb und kein Vermögen besaßen, um eine Familie zu ernähren, so daß sie eine Unterstützung auS der Gemeinde bedurften, sich wieder verglichen wollten und zwar mit Personen, die zugleich noch etliche uneheliche Kinder mit in die Ehe brachten; der Gemeinde, rath schlug das Gesuch ab, der Recurs wurde an den Kreisbezirksrath gerichtet und dieser entschied sich zu Gunsten der Nachsuchenden, weil das Gemeindegesetz keine Bestimmung der Beschränkung der zweiten Ehe enthielt. Aus diesem Grund halte er seinen Antrag für erforderlich.
Regierungscommissär Werren: Der Antrag des Abgeordneten Knapp ist zur Annahme zu empfehlen, da die von der Regierung gemachten Erfahrungen die Gründe desselben bestätigen. — Der Antrag des Abgeordneten Reichmann wird darauf zur Abstimmung gebracht und angenommen, womit zugleich der Antrag des Abgeordneten Knapp, welcher darin enthalten ist, erledigt erscheint. (Schluß folgt.)
N Biebrich, 7. Auglist. Se Maj der König v. Würtemberg kamen heute um 1 Uhr nach Biebrich um das Atelier des Professor Emil Hopfgarten in der Burg zu Mosbach zu beehren. Se. Maj. verweilten längere Zeit daselbst.
Schlangenbad, 7. Aug. Heute war I. k. Hoheit die Gemahlin des Prinzen Friedrich Wilhelm von Preußen auf Ihrer Reife nach Baden-Baden bei J. k. Hoheit der Prinzessin Karl auf Bssuck, J. k. Hoheit reiste an demselben Tage wieder ab, Prinzessin Karl begleitete sie bis Schierstem.
Limburg, 7. Aug. Eine Revolution ist zum Durchbruche gekommen bei uns — im Reiche der kleinsten Schoppen. DaS neue Maaß und Gewicht ist seit dem 1. August auch in unserer Stadt eingeführt und zwar so vollständig, daß bei einer vorgenommenen Polizei ' Visitation auch nicht Einer fehl gefunden wurde. Um jedoch die Gäste vom Uebermaße des Genusses abzuhalten, haben alsbald die Wirthe — die gute»! — eine derartige Preiserhöhung eintreten lassen, daß
sic dabei natürlich — zu kurz kommen. Auch die Herrn Bäcker haben mit rührender Einmüthigkeit beschlossen, daß fie, in Betracht der Einführung deS neuen Gewichtes, künftig die Zugabe-Wecken für sich behalten wollen. — Unsre Bierbrauerei ist in ansehnlichem Fortschreiten begriffen, indem zu den bereits vorhandenen Brauereien, welche ein reckt gutes Product liefern und die auswärtigen Biere längst verdrängt haben, daS neue Etablissement des Hrit. Krämer getreten ist, Mit welchem sich kaum ein anderes im Lande messen kann. — DeS reichen Ertrags der Feldfrüchte ungeachtet stehen auch bei uns, wie allerwärtS die Fruchtpreise immer noch sehr hoch; w^e man allgemein der Ansicht ist, lediglich in Folge orientalischer Einflüsse. — In dem benachbarten großen Orte Obertiefenbach find in neuerer Zeit wieder mehrfache Excesse verübt worden, wobei auswärtige Hetzer stark mitgewirkt haben sollen; es sind deßhalb von der hiesigen Gensd'« arMerfi^fwei Mann dorthin verlegt worden.
O Bab-Ems, 8. Aug. Unser Badeort hat auch in diesem Jahr ein ungemein zahlreiches und gewähltes Publicum angezogen. Die vielen Verschönerungen, die im Laufe dieses und des vorigen Jahres gemacht wurden, die vielen zweckmäßigen Einrichtungen, die man fortwährend zu treffen bemüht ist, beweisen, daß Alles aufgeboten wird, um den Gästen den Aufenthalt hier so angenehm als möglich zu machen. Für die Unterhaltung derselben ist ebenfalls bestens gesorgt. Die Concerte, welche von hier eintreffenden Künstlern gegeben werden, sind stets zahlreich besucht. Bis jetzt zählen wir drei derselben. Unmittelbar nach den Festlichkeiten zur Feier des Geburtstages Sr. Hoheit unseres allver- ehrten Herzogs, welche den Gästen hinreichende Gelegenheit boten, von den hier herrschenden loyalen Gesinnungen, von der Liebe der Bewohner zu dem angestammten Fürstenhaus sich zu überzeugen, und unter denen besonders der imposante Fackelzug, das Feuerwerk, die allgemeine Illumination der Stadt, die Freudenseuer auf den nahen Bergen und ein Festball zum Besten der Armen hervorgehoben sind, gab Fräulein Sophie Cruvelli ein Concert; dasselbe ist in diesen Blättern schon erwähnt. Diesem folgte das Concert des Frl. Diehl und des Violinvirtuosen Tomasini. Die Ausführung der täglich Morgens und Abends im Curgarten stattsindenden Concerte der durch die Trefflichkeit ihrer Leistungen bekannten Weilburger Regiments- capelle anvertraut. — Die Zahl der in dieser Saison eingetroffenen Fremden beträgt bis jetzt gegen 4300.— Der Bau einer neuen größeren katholischen Kirche stellt sich immer dringender heraus. Die jetzige ist in ihren Räumen so beschränkt, daß sie die ganze Zahl der sie besuchenden Andächtigen nicht mehr fassen kann.
Vom Westerwalde, 4. Aug. (F. I.) Die vor einiger Zeit hier und da auf dem Westerwald rege gewesene Befürchtung, die Ernte möge nicht gut ausfallen, ist völlig beseitigt. Das Heu ist in großen Quantitäten und überall sehr gut nach Hause gebracht worden; Gerste und Hafer stehen ausgezeichnet und werden reichlichen Ertrag liefern, ebenso der Weizen, der jedoch nur an dem Fuße des Westerwaldes gezogen wird. Die Kornernte wird ebenfalls sehr ergiebig ausfallen, ebenso werden die Kartoffeln, nach ihrer jetzigen Beschaffenheit zu schließen, gute und reiche Frucht geben. Bis jetzt hat man nur hier und da geringe Spuren der Kartoffelkrankheit bemerken wollen. Wenn die Speculation kein Theil an der Verbreitung dieser Gerüchte haben sollte, so ist das Vorkommen derselben doch so gering, daß man bis jetzt volles Recht hat, eine gute Ernte zu erwarten.
* Die kürzlich von der „A. Ztg." gebrachten, in Nr. 176 unseres Blattes erwähnten Angaben, die Mittelrheinische Ztg. betreffend, finden in dem nachstehenden Correspondenzartikel der „Kasseler Ztg." ihre Bestäti gung: Frankfurt, 6. August. Der Chef der Berliner Preßcentralstclle, Dr. Quehl, war mehrere Tage hier anwesend, um, wie man annimmt, dem Assessor Mittelmann neue Instructionen zu geben. Auch in Wiesbaden verweilte Dr. Quehl einen Tag und con- ferirte mit einigen Personen, die der Redaction der „unabhängigen Mittelrhein. Ztg." sehr nahe stehen. Gestern hat derselbe Frankfurt verlassen und sich nach Berlin begeben.
*Aus der Pfalz, 6. Aug. C.A. Spatz, früher Abgeordneter zur deutschen NationalVersammlung und Advocat, jetzt Eigenthümer, zu Frankenthal wohnhaft, wird gegen Ende des August zur Industrieausstellung nach New-Uork reisen, einige Monate in Nord-America verweilen und die Hauptstädte der Union besuchen. Ec