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Nassauische Allgemeine Zeitung.

Wr 1S1. Montag de« 8. Aagast esss«

Die,,Naffau,s»k «Ufltmrint Zeilnng" mit dem 6tUttnftif»rn BeiblattDer Wanderer" erschein:, Sonniaqs! an^nenammen, räkll» »Nd bekr-s,t der PrännmerarlonSpreiS für Wiesbaden und , nach dem neuen Soüreaulattv nunmedr auch für den qanzen Umfanfl deS Lburn- und Tar>S'schen Berwallun^SbeurkS mit Jnbiqrièf deS Pmtaâlag« 2 fl., für die übriflrn Vander deS rrHtim.öütrrnd'Hdrn PoE'ei«», mir für daS Ausland 2 ff. 24 tr. zsa!e werden die o cripaltie Petiereile aber deren Raum mit 3 fr. berechnet. Beffellunaen beliebe man in der Buchbandlung von -Ul. Friedrich, Vanaqaise 12, auSivârkS bei den närnftfletramm Bnffämrern, tu machen

Deutschland

* Wiesbaden, 8. August. Se. Hoheit her Herzog und Ihre Hoh. die Frau Herzogin find am 3. d. im besten Wohlsein in Norderney eing» troffen.

t * Wiesbaden, 3. August. (V e r h a n d l u u- gen der zweiten Ka min e r über die Ge­mei ndev er mal tun g. Fortsetzung.) Bei der Dis- russion über die einzelnen zu §. 61 gestellten Anträge bemerkt Braun: Es scheine ihm eine bedenkliche Be- fugniß, wenn die Regierung deßhalb, weil eine Gemeinde Zuschuß aus der Staatscasse erhält, dieselbe unter die curatorische Verwaltung des Kreisamts stellen könne. Man würde am Ende zu dem Resultat kommen, daß ungefähr ein Drittheil der Gemeinden unter Curatel gestellt wird. Vor allen Dingen müßte die Hauptstadt selbst unter Curatel gestellt werden, weil sie 20,000 fl. zu ihrem Theater und zu andern Zwecken aus der Staats­casse bezieht. (?) Wenn der Staat einer Gemeinde ei­nen Zuschuß gibt, so folge kein weiteres Recht für den­selben, als daß er die Verwendung dieses Zuschusses be­stimmen kann. Darauf beruhe sein Antrag.

Dem Abg. Schellenberg scheint der Entwurf deß­halb zu weit zu gehen, daß jeder Zuschuß aus der Staats­casse die curatorische Verwaltung zur Folge haben soll. Es könne für ganz vorübergehende, dringende Bedürf­nisse und auch ohne daß drei Stencrsimpel erhoben werden, ein Zuschuß aus der Staatscasse nothwendig werden, und für solche Fälle scheine die Anordnung einer Curatel weder geboten noch gerechtfertigt. Deß­halb habe er beantragt, die Curatel auf die Fälle zu beschränken, wenn die Gemeinde zu ihren gewöhnlichen Bedürfnissen nach Erhebung von drei Steuersimpeln einen ständigen Zuschuß erhält. Er sei auch nicht da­für, eine bestimmte Summe des Zuschusses festzusetzen, der Betrag sei dem Princip nach gleichgültig.

Regierungscommissär Schepp bemerkt: Seit vielen Jahren würden für solche Gemeinden, welche 2% bis 3 Simpel erheben, 4200 fl. zur Besoldung der Lehrer und zur ArmeuuutcMtzung.8000 fl. verwilligt Diese Summe wurde vertheilt zwischen 40 bis 50 Gemeinden. Seit dem Jahr 1849 hätten solche Gemeinden Ge- meindenutznuger,, aus welchen Einnahmen für die Casse erfolgen konnten, unter die Gemeindemitglieder uneut- geldlich vertheilt und Ausgaben veranlaßt, die ver­mieden werden konnten. Die Regierung wurde dadurch in die Nothwendigkeit versetzt, höhere Zuschüsse zu den Lebrcrgehalten und Armenunterstützungen geben zu müssen. Um solchen Mißbräuchen zu begegnen, müsse die Re­gierung in den Stand gesetzt werden, bei der Festsetzung der Gkmeindeeinnahinen mitwirken zu können. Es sei nicht die Absicht der Regierung, eine curatorische Ver­waltung eintreten zu lassen, wo es nicht geboten ist. Durch die Bestimmung der Regierung über die Art der Verwendung der Zuschüsse werde nichts erreicht, weil, wenn auch die Gemeinde ihren Haushalt nicht gut führt und deßhalb ihr die Mittel zur Bezahlung ihres Lehrers und zur Unterstützung ihrer Armen fehlen, dennoch die Regierung diese Mittel gewähren müsse. Ebensowenig genüge der Eventualantrag, wonach der Zuschuß wenig stens 100 fl. betragen soll, wenn die in Antrag ge brachte Maßregel eintreten darf, da die Mehrzahl der Gemeinden einen geringeren Zuschuß erhalten und diesen also durch unnölhiger Weise veranlaßt« Ausgaben er­zwingen können. WaS den Antrag des Abg. Schelle» berg am.ange, so sei zu bemerken, daß die erwähnten Zuschüsse von 4200 fl. und 8000 fl. gerade für Ge­meinden bewilligt werden, welche 2'4 oder 3 Simpel heben. Es liege bufft Ibe Verhältniß vor, wie bei dem Cenlralstudieufouds. Dieser bedürfe einen Zuschuß aus der Staatskasse und aus diesem Grunde werden dessen sämmtliche Einnahmen und Ausgaben geprüft und fest­gesetzt. Ebenso müsse eS von der Regierung gehalten werden, wenn eine Gemeinde eines Zuschusses bedarf.

Reichmann: M ncbe Gemeinde bekomme einen Zuschuß aus der St atscasse, weil ihr Vermögen zu gering ist, um die lausenden Bedürfnisse auch bei der größte» Einschränkung zu decken. In diesem Falle sei die Anordnung einer Curatel nicht gerechtfertigt und auch nicht nothwendig, da bei der Unzugänglichkeit des Vermögens auch die Curcuel nichts mehr helfen kann. Es wird hervorgehoben, daß Wiesbaden einen Vorschuß vom Theater erhalte und daß deßhalb diese Gemeinde nach den Bestimmungen des Entwurfs unter Curatel gestellt werden müsse. Eine solche Curatel würde ganz ungerechtfertigt sein. Die Curatel soll ferner nach dem Inhalt des Paragraphen eine Herabsetzung des Zins­fußes und einen Zwang zum Nachlaß zur Folge haben;

es würde also jeder, selbst der geringste Zuschuß aus der Staatscasse zu einer Verletzung der Rechte der Gläubiger führen. Die Bestimmung des Paragraphen gebe danach offenbar zu weit und er könne ihr deß­halb seine Zustimmung nicht geben.

Regierungscommissär Werren: Der Zuschuß zum Theater fließe nicht in die Gemeiudecasse, sondern stehe unter eigener Administration. Es werde dieserhalb auch deßwegen eine Curatel nicht angeordnet werden können, und die Furcht davor sei kein Anlaß, gegen den Para­graphen zu stimmen. Der von dem Abg. Braun vor« geschlagene Weg sei unzureichend. Die Regierung habe dermalen schon nicht allein das Recht, das Budget cin- zusehen, sondern cs werde jetzt von dem Kreisamt fest­gesetzt; allein diese Bestimmung sei nicht ausreichend, weil das Kreisamt nur zu prüfen hat, ob sich in dem Budget Abweichungen von den gesetzlichen Vorschriften finden, während, wenn sich darin überflüssige Posten be­finden, wodurch andere nothwendige Posten einen Zu­schuß erfordern, die Verwaltung nichtlin der Lage ist, hieran etwas ändern zu können, sie werde vielmehr, weil sie z. B. die Armen nicht verhungern lassen kann, genöthigt, einen Zuschuß zu geben. Um diesem Uebeh Hand abzuhelfen, bleibe nur die im letzten Satze vor­geschlagene Bestimmung übrig. Der Abg. Reichmann scheine die verschiedenen Bestimmungen des Paragraphen zu vermischen. Der dritte Absatz beziehe sich lediglich auf die Schuldentilgung, der letzte Absatz auf die laufen­den Ausgaben und es liege durchaus nicht in der Ab­sicht der Regierung, die Bestimmungen des Mittclsatzes auf den letzten Satz für anwendbar erklären zu wollen.

B.i der Abstimmung wird der Hauptantrag des Abg. Braun, der Antrag des Abg. Schellenberg und der letzte Absatz des Entwurfs abgelehnt. Die beiden ersten Absätze des 8. 61 mit dem bereits beschlossenen Zusatzantrag des Abg. Schellenberg werden sowie der erste Satz des dritten Absatz dieses Paragraphen von den Worten:In Folge" biserfolgt" angenommen. Der zweite Satz desselben Absatzes von den Worten: das Krcisamt" biszur Tilgung kommen" wird ab# abgelehnt. Ueber den letzten Absatz des Paragraphen ist sonach ein Beschluß nicht zu Stande gekomme, und darüber von der Commission weiterer Bericht zu er­statten. (Fortsetzung folgt.)

* Wiesbaden, 8. August. Die neueste Kurliste zählt 16,089 hier angekommene Fremde. Die Zahl der seit dcm 2. d. M. Hier angelangten beträgt 664. Ems zählte am 6. d. 4222 Badegäste und 737 durch- gereiste Fremde; Schwalbach bis zum 4. d. 1714 Badegäste, 140 Passanten; Schlangenbad bis zu demselben Tag 697 Kurgäste.

Mainz, 5. August. Kommenden Sontag werden abermals zwei Stationen der hessischen Ludwigsbahn : Mettenheim und Osthofen, dem öffentlichen Verkehre übergeben werden, zu welchem Ende beide Gemeinden der Wichtigkeit des Tages entsprechende Festlichkeiten ungeordnet haben. Die Eröffnung des Betriebs auf der Station Worms soll am 25. August als dem Na- meusfeste des Großherzogs, stattfinden, und es ist ge­gründete Hoffnung vorhanden, daß noch im Laufe des Monats October die ganze Bahnstrecke bis Ludwigsha- fen dem Verkehr übergeben werden kann.

Stuttgart, 5. August. Wie wir hören, (schreibt derSehw. Merc." Heute, und hält damit seine neu- liebe, von derBad. Landztg." auf das b c st i m m - teste bementirte Nachricht von der Ezcomunicalion des badischen KuchenralheS aufrecht), sind ähnliche Maßre­geln, wie die in Baden von der erzbischöflichen Kurie gegen die Mitglieder M badischen ObnkncbenrathcS er« griffenen auch von der bischöflichen Kurie gegen die geistlichen Mitglieder d e S w ü r- l e m b. katholischen K i r ch c u r a t h s entweder be­reits ergriffen oder im Werke.

Aus Württemberg, 2. August. (D. Volksb.) So eben fommt mir ein Leeret des bischöflichen Ordi­nariats an die Dekanate vom 26. Juli d. J. zu Ge­sicht, durch welches der Mlldungslermin für die Con- cursprüiung der Psarramtscandidatcn auf den 1. S>p tember festgesetzt wird. Nachdem darin die Eigcnschrf- tcn der Candldaten aufgezählt sind, heißt es weiter: Vorstehender Bekanntmachung fügen wir die Erklärung bei, daß wir in Betracht, daß die Prüfung für das geistliche Amt ganz innerhalb des dem Bischof zugewic- scnen Rechten- uiid PstichteukreiscS fällt, von nun an jedwede Art von Betheiligung an einer etwa von StaatS- wege» abzuhalte, «den, in das kirchlich-theologische Gebiet, zu welchem auch das Kirchenrecht gehört, sich einmischeu- den ConcurSprüfung als eine Mißachtung der kirchlichen

Ordnung, beziehungsweise Widerstreben wider dieselbe zu betrachten und in Anwendung der einem solchen Ver­halten gegenüber gerechtfertigten kirchlichen Censuren auch zu behandeln haben würden. Gegenwärtiges Dekret hat das Dccanat den betreffenden, in seinem Bezirke sich be- finlstichen Geistlichen, unter bestimmter Hinweisung auf die dem Bischof angelobte Obedienz alsbald zu eröffnen."

Müttcheu, 4. August. II. MM. der König und die Königin sind gestern Nachts gegen 11 Uhr in Hohenschwangau eingetroffen. Die Königin von Sach, sen begibt sich dieser Tage von dem nahen Poffenhofen nach Ischl, wohin sich am 15. d. auch die Frau Herzo­gin Max verfügen wird. Bekanntlich hatte Fürst Wrede gegen daS in der Duellgeschichte mit Frhr. von Lerchenfeld gefällte Coutumacialurlheil des königlichen Kreis- und Stadtgerichts hier Einsprache erhoben, wo­für bereits Termin anberaumt war, als durch die Per- horrescenz einiger Richter diese Verhandlung ausgesetzt und in der Richtung gegen den Herrn Fürsten eine (Um tersuchung wegen des Vergehens der Amtsehrenbcleidi- gnng eingeleitet wurde. Es kommt nun sowohl die Ein- spräche gegen das Urtheil in der Duellsache, als die Anklage wegen des Intern Reats den 6. August in öffentlicher Sitzung des königlichen Kreis- und Stadt­gerichts zur Verhandlung.

Kassel, 6. August. Der Kurfürst ist heute mit seiner Gemahlin nach Scheveniugcn abgereift. Dir erste Kammer hat den Wunsch ausgesprochen, die Re­gierung möge sie auf 68 Wochen vertagen.

Hannover, 6. August. Hoffmann aus Fal­lersleben ist ans dem Hannoverischen ausgewiesen. Hoff­mann hielt sich, wie schon öfter in den letzteren Jah­ren , seit längerer Zeit in dem nahegelegencu Dorfe Bolhfeld bei seinen Verwanden auf, ging von dort ab­wechselnd nach Göttingen , um die Bibliothek zu seinen Studien zu benutzen. Dort gaben ihm am letzten Mon­tag seine Freunde ein Abendfest, Bürger, Professoren und Andere. Das scheint der Anlaß gewesen zu sein, daß gestern eine Haussuchung in Hoffmanns Wohnung in Dotbfeld vorgenommen und hierauf dessen Auswei­sung verfügt wurde. Bei ber Haussuchung wurde ein von Hoffmann aus Fallersleben ausgestelltes Vcrzeich- niß des von ihm seit Jahren geführten Briefwechsels mitgenommen.

' Altona, 4. August. DerAlt. Merc." bringt das Patent für das Herzogtbnm Holstein, betreffend die Durchführung der Zoll Einheit des Königreichs Däne­mark, des Herzogihums Schleswig und tes Herzogthums Holstein.

Berlin, 5. Aug. Es soll demnächst ein höherer österreichischer Beamter hier eintreffen werde, um von verschiedenen in Zollsachen diesseits bestehenden Einrich. tu »gen genauere Kennt« ß zu nehmen. Die öster. Re­gierung scheint gewillt, den in dieser Richtung laut ge­wordenen Anträgen der Handelskammern nach Möglichkeit gerecht zu werden. Man erzählt, daß zwischen Däne­mark und Schweden eine Convention abgeschloffen sei, darnach sich beide Staaten zur Aufrechtdaltung einer bewaffneten Neutralität für alle Eoentualiläten, die an­der orientalischen Frage bervorgeben könnten, verpflichtet hätten. Wie in Berlin, so hat man auch in an­deren Städten des Landes die Erfahrung gemacht, daß die militärpflichtigen jungen Leute immer seltener das gcfordete Größenmaß und eine tadellose Leibesbeschaffen- beit haben. In Frankreich mußte man befanndid? in ben letzten 60 Jahren das Militärmaß fortwährend niedriger machen. Traurig ist es, wenn man eine größere Zahl Kinder aus dem Berliner Handwerker» und Bürgerstande beisammen steht. Die verkrüppelten und kränklicvcn sind überaus zahlreich unter ihnen. Für die Jnspecliou der thüringischen Contingente wird diZseilS der General v. Reyher, österreichischer S-its der Feldzeugmeister v. Heß bezeichnet Beide bohe Offiziere haben bekauntlich cur Kurzem eine Zusammen­kunft in Railbor gehabt. Für die HoheuzoUernschen Lai.de sind hier in Berlin jetzt preußische Gulden und Scheidemünzen in süddeutscher Währung geprägt und dorthin zur Circulation bereits versendet worden. DieZen" widerspricht den Gerüchten von einer Ex- pebiiioil der preußischen FloliUe gegen die Seeräuber in Marocco.

Der militärische Kongreß, so wird der A. Z. auS Berlin geschrieben, der so unerwartet in Rakibor statt» findet, soll ans erklärlichen Gründen zu keiner öffentli­chen Angelegenheit gemacht werden und ev fällt uns von ferne nicht ein, die Leser mit müßigen Vermuthungen über die Gegenstände und die Resultate der daselbst gepflogenen Berathungen zur ermüde». So viel aber