Einzelbild herunterladen
 

Nassauische Allgemeine Zeitung. _______ - .-_ _ ,^-g^.---;.^.--j. ..j..;rr^^ .x.^s^tr^j.. ,. ^ 1 /a .'-t/.!^;-; . i > .-i"\^^^ ;; .eywu,11" ^'"ur/.- . '-. - --,-~r=^,- *. .,. m:-r - ^^r^. ^. . .^-^ ^ JS». Fmtag -kU 5. August 1833.

®if NassawsHt A»akMki»e Zeitu»«^ mit tun beiicniffischen BeiblattDer Uvanbeeer" erschentt, Sonniaqâ ausgenommen, täglich und beträgt der PränumerattonSpreiS für Wiesbaden und , nach dem neuen Postregulaiiv nunmehr aiuh für den ganzen Umfang des Eburn* und TariS'fchen BerwattungSbemIS mit Inbegriff des PoffauffchlagS 2 ff., für die übrigen Länder deâ deutsch.öfferreichifchen PoffvereinS, wie für das Ausland 2 ff. 24 tr. Inserate werden die merspalttr Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in der Buchhandlung von W. Friedrich, Langgaffe 42, auSwärtS bei den nächstgelegenen Postämtern, zu machen.

Zur orieutalischeu /rage.

Wiederum ist die frühere Ungewißheit über den AuS- gang der orientalischen Wirren zurückgckchrt, und cs knüpft sich daher ein zweifaches Interesse an eine St. Petersburger Korrespondenz derWehr-Ze itnn g", deren Autorität in dieser Frage man nicht gering anzu­schlagen haben wird. Es heißt dort unter Anderem: Daß die Leitartikel sämmtlicher europäischen Zeitungen hier (St. Petersburg) auch nicht den mindesten Eindruck machen, kann ich versichern. Es geht hier genau so zu, wie jährlich um diese Zeit. Die Petersburger sind auf ihren Datschen (Landhäusern), die Garden und Cabet- tencorps im Lager, der Kaiser exercirt, mauövrirt und regiert das Reich nicht nm ein Haar anders, als bis­her. Die ganze Sache macht hier durchaus Niemanden Kopfzerbrechen, weil sie in bet That sehr einfach ist und auch einfach zu Ende gebracht werden wird. Wenn der Kaiser von Rußland sagt:Ich will mein Recht," so wird er cs haben; unb wenn cr gesagt hat:Ich will nichts weiter als mein Recht," so wird er auch nichts weiter nehmen. Wenn die Türkei zu der offenkundigen Wortbrüchigkeit auch noch den Kampf fügen will, jo wird Rußland nicht davor zurückschrecken. Wenn sie aber bestimmt unb vor ganz Europa schriftlich verspricht, nicht wieder doppelzüngig und hinterlistig zu verfahren, so wird Rußland seine Truppen wieder aus den Do- naufürstcuthümern zurückzieben, und der Türkei auch nicht ein Dorf nehmen. Das wird geschehen, weil es der Kaiser gesagt hat. Einen Nebeuerfolg bei dem gan­zen Lärm wird sich aber Rußland nicht nehmen las­sen. Wir wissen seit dem Jahre 1849, daß Constan­tin o p e l ein wahres Asvl der Demokratie und der Auswürflinge von ganz Europa ist, daß in den revo­lutionären Conventen dort Wichtigeres vorgeht als selbst in den Londoner Flüchtlingsclubbs, und daß diese ganze Gcscllschaft dort ganz gut weiß, was sie will, die tür­kischen Behörden aber keine Ahnung von alle Dem haben, was unter ihren Augen vorgeht. Dieses Nest fegt Rußland aus Coustantinopel heraus, darauf können Sie sich verlassen. Es wird noch einige Zeit dauern, aber wie die polnischen Rebellen endlich aus Belgien fortgekommen sind, so kommen diese Succur- salen der Hrn. Kossuth, Mazzini und Bem endlich aus Constautinopcl fort!" Es heißt gewiß nicht zu viel gesagt, wenn man in diesen Aeußerungen die Anschau. ungSweise des russ. Hofes wieder erkennt, und darauf begründete Schlüsse für die bevorstehende Lösung der schwebenden Frage baut.

Der Petersburger Korrespondent der Hamb. Nachr. meldet, daß man dort der Ansicht sei, der Kai­ser werde einen Gesandten der Pforte schwerlich vorlas­se», wenn derselbe nicht mit dem unterzeichneten russi­schen Ultimatum erscheine. Zur Unterstützung dieser Ansicht wird angeführt, das hiesige 6ahmet habe die englisch-französischen Bermittlnugs Vorschläge abgclehnt. weil dieselben von einemMißverstäudniß" veranlaßt schienen, welchcs die Circular-Noten des Reichskanzlers beseitigen sollten. Die Ausgabe der österreichischen Ver­mittlung sei nunmehr, diese mißtrauische Auffassung der russischen Forderungen ans Seiten der Psorte zu zerstreuen und eine Verständigung herbeizuführen. Die Vermittlerrolle, meint der Korrespondent, sei nicht leicht, da von ebner Gcgcnnote Rußlands schon um deßhalb nicht die Rede sein kann, als sich dieselbe auf eine svom hiesigen Cabinct zu gebende Versicherung beheben sollte die der Kaiser bereits früher ausgesprochen hat." Dem nach will man hier an eine baldige Erledigung deö obschwebcndcn Streites nicht recht glauben, selbst bei Voraussetzung, es werde Oesterreich gelingen, einer Ruß- land günstigeren Auffassung der Differenzen bei der Pforte Geltung zu verschaffen. Mit einem Worte, nach allem was darüber hier verlautet, liegt die ganze Frage immer »och so: daß die Pforte sich zur nsn- bedingte» Annahme der letzte» r »ssische» Note verstehen müsse. Alles, was seit Ueberreichuug der­selbe» Seitens der Pforte und anderer Mächte auch ge­schehen ist, vermochte bisher nicht, das Petersburger Ca- binet zu überzeugen, daß reelle'Gründe vorhanden seien, welche die Ansicht der Pforte rechtfertigen, Rußland wolle durch die besagte Note das Recht erzwingen, die souverame Macht dcS Sultans zu beeinträchtigen.

DieA. A. Z." bringt in einer Correspondenz aus Wien vom 31. Juli folgende mit den bisherigen Nachrichten in Widerspruch stehende Mittheilungen. Was vorauszusehen war, ist ciugetroffcn. Nach langem Zögern hat die Pforte ihre Einwilligung zu der an­fänglich von Hrn. v. Bruck formultrterr Note ver­

weigert, und sich nur 'zu einem AuskunftSmittcl be­stimmen lassen, bestehend in einem Brief Neschid Pascha's an den russischen Staatskanzler, welchem der großherr. liche Ferman den Cultus betreffend, und die Protest­note gegen die Besetzung der Fürsteuthümer beigegeben ist, und der zugleich die Hoffnung ausspricht, daß Ruß­land in der erklärten Bereitwilligkeit einen außerordent­lichen Botschafter bië Sultans nach Petersburg abzv- fenbeu, die wohlmeinenden Absichten der Pforte erken­nen wird. Daß dieser Vorschlag der Pforte nicht ge­eignet ist, die Schwierigkeiten der obschwebenden Dif- ferenz zu heben, liegt auf der Hand, und erhellt schon daraus, daß der speciellen Garantie, die doch ben eigentlichen Kernpunkt der russischen Ansprüche bil- det, darin gar nicht Rechnung getragen wird, ohne daß dieser Abgang nur durch die Fassung des Schreibens selbst gemildert wird. Hiermit versteht es sich von selbst, daß diesem Project, welches (eben in den letzten Tagen) in Form einer türkischen Conimunicativn an das österreichische Cabinet gelangt ist, hierorts keine weitere Folge gegeben wird, sondern ein mit Zustim­mung der andern Mächte formulirtcr Vermittlungsvor- von der vermittelnden Macht als ihr letztes Ü 11 i> m a t n m gestern an die Pforte (nach Petersburg nur zum Zweck der Kenntnißnahme) abgegangen sein soll.

Deutschland.

Wiesbaden, 3. August. Den Verhand­lungen der zweiten Hammer über die G e- in e i n d e v e r w a l t u n g entnehmen wir noch folgendes: Für den §. 37 hat der Abgeordnete Rau folgende Fas­sung beantragt:Die Erhebung von binden Steu­ern zu Gemeilibebedürfnissen geschieht nach dcn für die Staatsstcuern bestehenden Catastern deS Gemeindebe­zirks mit der Beschränkung, daß das Diensteinkommen und die Pension der Geistlichen und Schullehrer der Semeinbebeftcuerung nicht unterliegt." Die Geistlichen, bemerkt der Antragsteller, seien früher zu den Gemeinde­steuern nicht zugezogen gewesen, auch verlangten dieses die Gemeinden nicht. Durch die Umwandlung der Naluralabgaben in Geld besonders durch die Zehnt- unb Gült-Ablösungen häten die Geistlichen viele Nach- theile erlitten. Ihr Einkommen sei auch insofern von der Besoldung der übrigen Angestellten verschieden, als die Letztere crhöht werden könne, was bei dem Ein- kommen der Geistlichen, für welches keine allgemeine Kasse, sondern eigene Fonds bestehen, nicht der Fall sei. Die vorgejchlagcne Befreiung von den Gemeiudcstenern sei auch nicht Neues. Die zweite Kammer in Berlin habe dieselbe noch vor Kurzem ohne weitläufige Dis- cusston beschlvsseii. Hier sei noch mehr Ursache dazu, da in Preuße» die Ablösung der Zehnten für den Psarr- und Schulsonds viel günstiger sei. Die beantragte Be­freiung wäre nur eine billige Rücksicht für die Geistli­chen. WaS die Schullehrer betrifft, so sei bekannt, daß deren Gehalte, wie die Gemeinde selbst durch Bewillig­ung von Gratificalionen anerkennen, »och zu gering sind. Früher seien dieselben von den Gemeindesteuern befreit gewesen und cS wäre im Interesse der Gemeinden selbst, diese Besreinng wieder gesetzlich eintreten zu lassen.

Keim ist mit diesem Antrag nicht einverstanden. Er könne nicht leugnen, daß durch die Ablösung der Zehnten und Gülten das Einkommen vieler Geistlichen verringert worden ; allein er finde daher keinen Grund, von der seitherigen Besteuerung dieser Personen abzu­gehe». Daß man in Preußen davon abgegangen, finde er begreiflich. Dort kenne man die Additionalsteuer nicht, wie by uns, wo seit dem Jahre 1808 gleiche Besteuerung eiugcführt sei. Er wenigstens wolle nicht dazu beitrage», in I. 1853 neue B esteueiun gsVorrechte zu schaffen. Er wolle keine neuen Privilegicn, keine neue Ausnahmegesetze, weder für sich noch für Andere. Wer die Vortheile einer Gemeinde genießt, habe auch die Lasten mitzutragen.

Abg. König kann ebenfalls nicht beistimmen. Die Geistlichen, bemerkt er, nehmen Theil an der Vortheilen des Gemeiedeverbandtö und haben deßhalb auch zu den Lasten beizutragen; um so mehr als deren Besoldung dennoch und zwar durch einen höheren Ertrag der Pfarr­güter erhöht werden könne. Außeidem genößen sie be­reits den Vortheil, daß die Grundsteuer von de» Pfarr­güter» aus der Kircheiicasse mit */10 Theilen vergü­tet wird.

Rau: Im eigenen Interesse habe er den Antrag nicht gestellt. Er würde denselben überhaupt nicht ge­stellt haben, wenn alle Geistliche unb Lehrer nur so be­soldet wären , wie der Abgeordnete von Dillenburg und er (der Redner) selbst; aber leider sei dieses nicht der

Fall. Es sei eine irrige Ansicht, daß die Besoldung der Geistlichen erhöht werde durch die VerbesferuiigdeS Bo­dens. Die Geistlichen seien meistens nicht in der Lage, das Pfarrgnt bebauen zu sönnen , sondern bezögen in Regel nur den Pachtzins. Die vorhin berührten Ver­luste seien aber ei »getreten und dafür habe man noch keine Entschädigung gegeben. Auch hinsichtlich derSteu- ern sei der Vorredner im Jrrthnm. Die Geistlichen hat­ten nicht blos Grundsteuern, sondern auch Additional» steuern zu bezahlen. Richtig sei es, daß die Geistli­chen in Preußen weniger Steuern zu dem Staat bei­zutragen haben, aber gerade deßhalb sollte man darauf denken, sie hier hinsichtlich her Gemeindesteuern zu er» leichtern. Sein Antrag bezüglich der Lehrer sei nicht bestritten worden, er erwarte, daß derselbe allgemeine Zustimmung erhalte. Der Antrag des Abgeordneten Rau wurde darauf gegen 4 Stimmen abgelehnt und die weitere Berathung des §. 37 bis zur Entscheidung des §. 69 ausgesetzt.

Zu dem §. 61 das Schulden- und Creditwesen der Gemeinde betr. resp die Stelle desselben:Falls sich hierdurch andere gesetzlich zulässige Mittel hierzu nicht ergeben sollten, hat das Kreisamt den Zinsfuß der Ca­pitalien auf diejenigen Procente herabznfetzen, welche die Gemeinde bei der möglichsten Beschränkung aller Ausgaben zu entrichten nur im Stande ist, wenn alle bisher für die Befriedigung der Gläubiger vorhanden gewesenen Fonds ferner dazu verwendet werden. Die Schuldentilgung ist sodann in der Weise zu ordnen, daß derjenige Gläubiger, welcher am Meisten nachtâßt, zuerst befriedigt wird, außerdem aber die Schulden der Zeit ihrer Entstehung nach zur Tilgung kommen" wurde zuerst von dem Abgeordneten Schellenberg folgender Antrag gestellt:Hiervon ausgenommen sind diejenigen Schulden, welche von der Publication deS Gesetzes vom 12. Dezember 1848 bis zur Publication deS gegen­wärtigen Gesetzes gemacht worden sind. Der Antrag­steller bemerkt, die Bestimmungen des §. 61 des Ent­wurfs seien in dem Gesetz vom Jahr 1848 nicht zu finden. Dieses enthalte die Grundsätze des gemeinen Rechts und entstehe jetzt die Frage, ob in Beziehung auf die Schulden, welche nach der Publication deS Ge­setzes vom Jahr 1848 gemacht worden sind, nach die­ser Bestimmung zu verfahren sei. Sollte diese» geschehen so würden sich die Gläubiger beeilen ihre Forderungen noch vor der Publication des jetzigen Gesetzes beizu- tretbeu. Die Gemeidecasse könne dadurch ins Gedränge kommen unb deßhalb scheine sein Antrag im Interesse beider Theile zu liegen. Rull mann erklärt sich für den gestellten Antrag, da die fragliche Bestimmung eine Rechisverletzung gegen die, welche seit 1848 Gläubiger der Gemeinde geworden sind, enthalten würde.

Abg. König ist mit dem ganzen Paragraphen nicht cinverstanden, weil dadurch der Credit der Gemeinde untergraben wird. Wenn der Zinsfuß willkührlich herab­gesetzt und eine Rückzahlung in Stückzahlungen beschlos­sen werden kann, wenn dem Gläubiger die Bcfugniß genommen ist, im äußersten Fall sich ans dem Gcmcin- dcvcrmögen bezahlt zu machen unb die Gemeinde ein Unterpfand nicht mehr bestellen kann.

Braun: Die Bcstimmuiig dieses Paragraphen iden- tificire den Credit des Staats mit dem Credit der Ge­meinden. Sinkt der Credit des Staates, so verliere damit auch die Gemeinde ihren Credit. Wenn vorge« schlagen wäre, das Gemeindevcrmögen wie ein fideicom- Missarischts Vermögen zu betrachten, so daß nur die Re- venüen deS Vermögens angegriffen werden können, dann würde man auf diesen Vorschlag eingeben können. Die vargeschlagene Bestimmung laute aber anders; eS soll gegen die Gläubiger ein Zwang ausgeübt werde». Ge­setzlich geschehe die Zahlung der Schulden nach der Priorität unb der Größe der Forderungen. Hier aber soll sie nach dem größten Nachlaß erfolgen. Es werden damit die rechtlichen Grundsätze verlassen und gewalt­same an bereu Stelle gesetzt: deshalb sei er gegen den ganzen Artikel.

Eigner schließt sich der Ansicht des Abgeordnete» König an. Der Antrag des Abg. Schellenberg wird darauf zur Abstimmung gebracht und in der oben er­wähnten Fassung angenommen. (Forts, folgt.)

t Wiesbaden, 5. August. Die Frankfurter Post- zeitung verwahrt sich gegen einelügenhafte" Aeußer­ung in einer der Weserzeitung aus Wiesbaden eingesen- deten Lobrede auf dieMittelrheinische Zeitung" nnd deren politische Unabhängigkeit. Hier, wo man die Verhältnisse genauer kennt, hat der Artikel der Weser- zeitllng und insbesondere dessen Stelle:die Mittelrheini­sche Zeitung hat nun mit gutem Tacte bisher zu ge-