Nassauische Allgemeine Zeitung.
Afa 163.
Donnerstag den 14. Mi
1958
Bestellungen auf das dritte Quartal der Nassauischen Allgemeinen Zeitung werden baldigst erbetei
Die „Nassamscht Ailqemcine Zeit»»»" mit dem beilelristisUien BeiblaU „Der Wanderer" erscheint, SonnUfgs au0qeno»im«n, läftlich unt brtrößt der PränumeraiionSpreiS für Wie-daden und , nach dem neuen Possregulaii» nunmehr < fär den »anzen Umfang des Tdurn» und TariS'schen BerwaUungsbezlrkS mit Jnbiftriss deS PdstausschlaA- r fl., für die übrigen Länder de« deuifch.dsterreichischen Postverein«, mir für das Ausland 2 f!. 24 fr, — Jnserale merden die vlersxa Petilielle oder deren Raum mit 3 kr. berechnet. — Bestellungen beliebe man in der Buchhandlung von 5B. Friedrich, Langgasse 42, auSwärtS bei den nächstgelegenen Postämtern, zu machen.
Deutschland.
*t Wiesbaden, 12. Juli. Rede des Abgeordneten Rau, die Errichtung zweier Seminarien mit besonderer Berücksichtigung der Confessio» betr. (Schluß.) Was die Trennung im Glauben betrifft, so sollten wir wohl bedenken, daß Gott diese Trennung zugelassen hat und daß es seinem Rathschluß allein vorenthallcn bleibt, wann dieselbe wieder aufgehoben wird. Die Aufgabe des Einzelnen ist, daß er ernstlich nach der Wahrheit strebe und gewissenhaft christliche Rechtschaffenheit übe. Die göttliche Wahrheit har die Verheißung, daß sie ewig und nnverânderlich bestehen und gemäß der ihr inwohnenden Kraft die Welt überwinden werde. Sie verträgt es durchaus nicht, daß man Gegensätze verbinde, und diese werden am wenigsten aufgehoben durch die Religionsgleichgiltigkeit. Dürfte es aber nicht genügen, wenn an den Schullchrer-Scminaricn nur eine Trennung hinsichtlich des Religionsunterrichtes vorgc- nommcn würde? Ist doch der Unterricht im Schreiben, Rechnen und anderen Profangegenständen, wie man häufig reden hört, weder katholisch, noch evangelisch. In der Wirklichkeit ist indessen nicht zu übersehen, daß die Religion die organische Einheit alles Schulunterrichtes bildet und der ganze Unterricht religiös sein soll. Die Religion erscheint also nicht als ein einzelner Unterrichts- gegenständ, den man neben anderen Gegenständen lehrt, sondern sie ist das einzig wahrhaft erziehende Princip, welches die ganze Schulbildung durchdringen muß, wenn man den Zweck einer christlichen Unterrichts- und Erziehungsanstalt erreichen will. Zudem darf daö Recht der Kirche nicht verletzt werden. Diese hat die göttliche Sendung erhalten, zu allen Zeiten die Jugend zu erziehen. Auf diese Sendung gründet sich die geschichtliche Thatsache, daß die Schule aus der Kirche hervor« gegangen ist, und daß sie als ein der Kirche angehöriges Institut betrachtet wurde. Das Recht der Kirche bezüglich der Schule wurde auch in völkerrechtlichen Verträgen, insbesondere in Art. V., 8. 31; Art. VII, §. 1, sowie 8. 37 des Westphäsischen Friedens und in §. 63 des Regensburger Reichsdeputationshauptschlusses anerkannt. Diese Friedenstractate sind von den europäischen Mächten bestätigt worden, und deshalb darf das in demselben für die Kirche sanctionirte Recht ebensowenig verletzt werden wie jedes andere Recht, welches sich auf die genannten Verträge gründet. — Es ist behauptet worden, daß die Errichtung confessiouell getrennter Seminare die Einführung der Confessionsschulen nothwendig zur Folge habe. Dieser Schluß hat keine richtigen Prämissen und ist darum irrig. Unsere Schul- tehrersemiiiaricn sind keine Anstalten wie die von Napoleon errichtete Universität zu Paris. Der Großmeister der Universität hatte alle Lehrer anzustellen,' aber der Seminardirector hat keineswegs einen solchen Einfluß auf das Volksschulwesen.
Unsere Schulen werden als Staatsanstalten von der Regierung beaufsichtigt, und von dieser erhalten auch die Lehrer ihre Anstellung. — Es ist wahr, wie vorhin von einem Redner bemerkt wurde, daß ein Mitglied im allgemeinen Ausschusse den Wunsch äußerte, die Elementarschulen möchten den betreffenden Konfessionen zurückgegeben werden. Ich bin das Mitglied, das diesen Wunsch äußerte. Ja, ich halte dies für Recht, und ich bin auch überzeugt, daß die - Confessionsschulen bessere Erziehungsanstalten sind. Zwischen meinem Wunsche und dessen Erfüllung ist aber wohl noch eine ziemlich weite Entfernung. Gleichwohl wäre die Einführung der Consessionsschulen doch möglich; denn sie haben bestanden und segensreich gewirkt bis in die neuere Zeit.
Uebrigens ist jetzt nicht von Elementarschulen, sondern von der Errichtung zweier, nach der Confessio» getrennten, Lehrerseminarien die Rede. Warum sollen wir lange um Phantasiegebilde und etwa zu fürchtende Möglichkeiten streiten ? Können wir nicht auf die Wirklichkeit sehen? In ganz Deutschland ist ja kein paritätisches Schullehrerseminar, wie schon ganz richtig von dem Herrn Abgeordneten von Idstein behauptet worden ist. Um die wirklichen Folgen der konfessionellen Seminare kennen zu lernen, braucht man nur den Zu- stand des Schulwesens in ganz Deutschland zn unter, suchen; denn überall sind, wie gesagt, confessionelle Anstalten. In einigen Staaten wurden gemischte Anstalten versucht, aber sie müssen sich nicht bewährt haben; denn sie sind alle wieder aufgehoben worden. Das letzte Simultaneum war zu Kaiserslautern; allein auch dieses wurde im Jahre 1837 von der baierischen Regierung getrennt; das evangelische Seminar blieb daselbst und
das katholische Seminar wurde zu Speier errichtet. Einzig in der Schweiz und zwar zu Lenzburg, im radi- caleu Canton Aargau besteht noch eine Mischanstalt. Die Zustände von Aargau dürfe» und aber doch wohl nicht zum Muster dienen. Eher verdient hierin Preußen liniere Nachahmung. Ju der ganzen Monarchie sind die Lehrerseminare zugleich confessionelle Anstalten. Anfangs des Jahres 1849 berief der UnterrichtSmiiii« ster eine Conferenz von Scminarlehrcrn nach Berlin. Bei den dortigen Berathungen wurde auch die Frage erörtert, ob die Seminare nach Confessio» getrennt werden sollten. Die intelligenteste« und erfahrenste» Schul- männer beantworteten diese ^rnße bejahend, und, mit Ausnahme eines Lehrers, erklärten sich sämmtliche Anwesende nach 8- 8 deS Protokolles für diese Trennung. Wollten wir nun allein in Deutschland paritätische Lehrerseminare erhalten; so würde ein solches Vorhaben eben so wenig gelingen, wie mit den früheren Versuche», dc» sogenannten allgemeinen Religionsunterricht in den Volksschulen zu lehren.
Lange hat man sich mit diesem Ausnahmezustände gerühmt; endlich aber mußte der allgemeine Religionsunterricht weichen : weil die Zeit dringend mahnte, dem Bedürfnisse deS christlichen Volkes auf eine bessere Weise zu entsprechen. Nicht anders ist cs dem paritätischen Seminare zu Idstein ergangen. Die Regierung hat das schon längst gehegte Verlangen nach bessern Bil- düngsimstalten für die Adspiranten des LehrerstandeS zu befriedigen gesucht durch die Errichtung eines katho- lischen und eines evangelischen Seminars. Obgleich der confessionelle Charakter nicht durch ein Gesetz be- stimmt wurde, so war er dennoch beabsichtigt, und thatsächlich ist das Seminar zu Montabaur nur eine katholische und daS zu Usingen nur eine evangelische Anstalt. Niemand in dieser verehrlichen Versammlung erklärte sich gegen die Errichtung beider Anstalten. Wo gibt es nun einen triftigen Grund, der uns hinderte, auch in dem vorliegenden Gesetze zu erklären, daß dieselben die confessionelle Einrichtung beibehalten sollen?
Die Haupteinwendungen habe ich schon widerlegt, ich will aber jetzt noch einzelne Bemerkungen, welche einige Vorredner vorgebracht haben, mit wenigen Worten berühren.
Der Herr Abg. von Limburg ist gegen die confessionellen Seminare, weil er cs nicht für angemessen findet, daß ein Familienvater von Montabaur deshalb seinen Sohn nach Usingen schicken solle. Das wird aber nach bem Ausschußantrage gar nicht vorgeschriebeu. Zudem ist die Entfernung von Montabaur bis Usingen keineswegs so bedeutend, daß daher irgend eine gegründete Einwendung gemacht werden könnte. Auch wird die Einführung deS Internates die von dem Herrn Abgeordneten befürchteten Nachtheile nicht haben. Disciplin ist nothwendig, aber die Negierung wird schon dafür sorgen, daß keine zu große Strenge 'cintrcten darf. In den Internaten erhalten die Zöglinge eine bessere Erziehung, deshalb besteht diese Einrichtung auch bei anderen Seminarien, und in Preußen wurden von der erwähnten Lehrerconserenz nach §. 7 des Protokolls die Internate wegen ihrer Zweckmäßigkeit empfohlen.
Der Herr Abg. von Eltville erklärte sich für paritätische Anstalten, weil durch dieselben, wie die Ersah- rung lehre, das Gefühl des Volkes für Gleichberechtigung in Religionssachen bewahrt werde. Dieses Gefühl ist aber häufig verletzt worden; deshalb hörte man so viele Klagen der Katholiken über Zurücksetzung. Das religiöse Gefühl kann auch abgestumpft werden in Folge schlechter Schulanstalten und dann entsteht Religions- gleichgilligkeit. Diese ist doch wohl nicht das Heilmittel unserer Zeit; denn wo Religionsgleichgiltigkeit herrscht, ist alle Achtung vor göttlicher und menschlicher Autorität verschwunden. Wenn derselbe aber den confessioiiel- lcu Religionsunterricht hoch gestellt wissen will, wie darf er dann gegen die konfessionellen Seminare sich er- klären?
Für dieselben hat der Herr Abg. von Dillenburg ausführlich geredet, dennoch will er den konfessionellen Character im Gesetze nicht ausgesprochen haben. Dieß ist ein Widerspruch, um so mehr, da der genannte Hr. Abg. den Antrag stellen will, daß durch das Gesetz eine bestimmte Anzahl von Lehrern vorgeschrieben werden solle. Die Trennung der Seminare nach der Confession ist möglich, weil sie in allen andern Ländern wirklich ist. Zu bestimmen aber, welche Anzahl Lehrer später erforderlich sein dürfte, ist jetzt so wenig möglich, wie im Jahre 1817. Damals wurde im Edikte eine
bestimmte Anzahl Seminarlehrer genommen, aber schi im Jahre 1825 konnte man diese Bestimmung nü mehr annchmen. Man hält die erwähnte Trennu für zweckmäßig. Wohlan denn! so spreche man di im Gesetze ans, und sei eS auch nur, um der Gerechti feit die gebührende Anerkennung zu zollen, Dieses E setz, das so ganz den Sitten und Gewohnheiten d Volke» entspricht, wird sicherlich Bestand haben. D Herr Abg. von Dillenburg macht dem Ausschüsse d Vorwurf, daß er nicht offen mit seinen Gründen h- vorgetreten sei. Jeder aber kann sich leicht überzeuge daß der Bericht sich ganz klar und allgemein verstän lich auSspricht. Ich darf dieß um so eher erklären, I es sich um ein Verdienst deS Hrn. Abg. von Weilbu handelt, welcher den Bericht abgcfaßt und dann erst de Ausschüsse vorgelegt hat.
WaS von diesem Redner weiter über chinesische Z> stände und in vielen Sprüchwörtern, z. B. „der Wei ist mehr werth als das Faß", vorgebracht würd gehört nicht hierher. Auch kann ich nicht darin m ihm übereinstimmcn, daß auf Formen so wenig Gewiä zu legen sei. Wir wissen, daß z. B. bei der Berathur über Gesetzentwürfe die Forme» keineswegs gleichgi tig sind.
Dagegen legt der Herr Abg. von Wiesbaden al zugroßes Gewicht auf die Schulhäuser, wenn er behaus tet, weil diese von den Gemeinden erbaut worden feiei könnten keine Confessionsschulen eingeführt werden. D Schule ist doch mehr werth, als das SchulhauS. Wen das Wesentliche der Schule zweckmäßig geordn« ist, so wird man sich mit der Nebensache' jetzt ebens gut zurecht finden, als in früheren Jahren. Uebrigtn handelt es sich nur um die Schullehrer Seminare. Dc her ist auch die Behauptung irrig, daß durch die At nähme des erwähnten Au'sschußantragcS das ganz Edict vom Jahre 1817, die Organisation deS Schul wesens betreffend, mit allen Cousequenzen abgeworfe werde. Die Wahrheit ist, daß einzig die Paragraphe bezüglich des SchullehrerseminarS geändert werden.
Ebenso muß ich der Bemerkung widersprechen, da Streit und Zank entstehen müßte, wenn verschieden Lehrer in demselben Locale nach katholischen und nac protestantischen Principien unterrichten würden. In an dern Ländern und auch in unserem Herzogthum komm es häufig vor, daß in demselben Locale katholische um evangelische Lehrer Religionsunterricht ertheilen, ohn daß deßhalb Streit entstünde.
Der Hr. Abg. von Langenschwalbach hält den An trag für ein Zeichen der schlimmen Zeit, und meint daß dadurch die confessionelle Kluft erweitert werde Die Kluft besteht aber, und sie wird keineswegs durst Förderung der Religionsgleichgiltigkeit geschlossen. Bes ser ist es, auch in dieser Sache die Wahrheit kennen zr lernen, als in Unwissenheit Gegensätze sich zu denken die nicht vorhanden find. Mit der Erkenntniß bei Wahrheit ist die Anerkennung der gegenseitigen Recht« verwandt, und anch in dieseni Wege fördert man den christlichen Frieden, besonders wenn die Religionslehre, ihren Zöglingen ernstlich anempfehlen, die christlichen Tugenden in Beziehung auf alle Menschen auszuüben.
Noch mehr befremdet mich aber die Behauptung des Hrn. Abg. von Hadamar, daß er dem Staate die Allgewalt zuerkenne, und daß er deßhalb für coufessto« nelle Seminare sich nicht erklären könne. Die Allgewalt des Staates ist eine veraltete Theorie des Beamtenthums. Die Allherrschaft dieser Bureaukratie ist aber vorüber. Sowie die Familien und die Gemeinden ihre Rechte haben, so auch die große und selbstständige Corporation der Kirche.
Gegen eine spätere Aeußerung des Hrn. Abg. von Eltville, daß von der GeistliLkest Revolution ausgehe, muß ich noch Verwahrung einlegen. Bekanntlich werden die Geistlichen von den Revolutionären als Feinde der Revolution betrachtet. Wenn die Kirche aber kämpft für jene Selbstständigkeit, die ihr der Heiland selbst gegeben hat, so ist dieß der Kampf um eine gute Sache, ein sicheres Zeichen, daß das religiöse Leben wieder erwacht ist. Wo ein solcher Kampf nicht mehr möglich ist, da ist auch kein Leben mehr.
Der Hr. Abg. von Usingen will schließlich in di« - Speichen deS RadeS der Zeit nicht eingreifen und deß* halb auch im Gesetze keine Bestimmung über confessionelle Seminare aufnehmen; denn vor 20 bis 30 Jahren sei darnach kein Verlangen gewesen und bald könnte eS sich wieder ändern. Dieß angenommen,^ so wollen wir jetzt bestimmen, was dem jetzigen Bedürfniss« ent-