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Nassauische Allgemeine Zeitung.

Wr /»« Mittwoch Den 6. Mi ISS«

Bestellungen auf das mit dem 1. Juli beginnende dritte Quartal der Nassauischen Allgemeinen Zeitung werden baldigst erbeten.

Dtk,,Nassauischk Allgemeine Zeitung" mit dem beUeinstischen BeiblattDer Wanderer" erschein!, SonniagS ausgenommen, täglich ent beträgt der PränumerattonSpreiS für Wiesbaden und , nach dem neuen Poâregulaiiv nunmehr für den ganzen Umfang deS Zturn» und TariS'fchen Verwaltungsbezirk- mit Jnbtgriff des Postaufschlags 2 st., für die übrigen Länder deS deutsch-österreichischen Postvereins, wie für das Ausland 2 fl. 24 kr, Insetale werden die siersp« Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebt man in der Buchhandlung von W. Friedrich, Langgaffe 42, auSwärtS bei den nächstgelegenen Postämtern, zu machen.

Vorschlag für die neue Münzcouvention.

Aus Mitteldeutschland. Die Verhandlungen über die durch Art. 19 des Handelsvertrags vom 20. Febr. l. Js. in Aussicht gestellte Münzconvention sollen, so hieß es vor einiger Zeit, in dem Monat Juni zu Wien beginnen. Schon früher hatte, nach öffentlichen Meldungen, Oesterreich eine Zollwährung beantragt, nach welcher sowohl die Eintheilung nach Gulden und Kreuzern, als nach Thalern und Groschen stattfinden könne, und zwischen dem Gulden, dem Thaler und dem Fünffrankenstücke ein einfaches, in ganzen Zahlen aus­drückbares Verhältniß hergestellt werden soll." Welche Zollwährung dürfte nun diese sein? Denn es ist kein Zweifel, daß nur eine solche dem Bedürfnisse entspricht, und dadurch svon der Nord- und Ostsee bis zum Kir­chenstaat, vom atlantischen Meere bis an die Gränzen Rußlands und der Türkei eine Münzeinigung gewonnen und Vortheile erzielt werden, wie man sie bis jetzt nie erlebt und genossen hat.

Es scheint, daß zu so großem Zwecke nicht viel mehr zu thun ist, als den bei der Münzconvention im Jahr 1837 begangenen Fehler wieder gut zu machen. Der von Preußen 1750 angenommene, 1764 erneuerte 14-Thalerfuß war kein anderer, als der sogenannte Grau­mannische oder 21 fl.-Fnß. Warum hat man also einen 24ya fl.-Fuß geschaffen, anstatt lieber den schon gege­benen, zugleich dem 20 fl.-Fuß nähern Graumaunischen anzustreben? Dahin geht nun gegenwärtiger, übrigens anspruchloser Vorschlag, daß für alle durch jenen Han­delsvertrag zu einigenden Länder der Graumannische 14-Thaler-, resp. 21 fl.-Fuß zur gemeinschaftlichen Zoll­währung gewählt; der bisherige preußische Thaler all­gemeiner Reichsthaler werden; im Norden zu 30 Gro­schen, 360 Pfenningen; im Süden sowohl zu 30 Gro­schen und 360 Pfenningen, als auch zugleich zu 1 fl. 30 kr. genommen werden möge. Reichsthaler hat cs in Deutschland immer gegeben; und immer wurde, wenn gleich der Münzfuß nicht derselbe war, der Reichsthaler zu 1 y2 fl. berechnet. Nach Gulden und Kreuzern zu rechnen will aber dem Norddeutschen nicht eingehen; der Süddeutsche kann sich der Gulden- und Kreuzerrechnung nicht entschlagen. Mau lasse also denselben allgemeinen Thaler im Norden blos in Groschen und Pfennige, im Süden sowohl so, als in drei halbe Gulden und 90 Kreuzern theilen. Ein großer Gewinn, wenn nicht blos der Thaler selbst, sondern sogar die Groschen- und Pfen­nigtheile desselben im Norden und Süden dieselben sind.

Wie wird aber der Graumannische 14-Thaler- oder 21 fl.-Fuß mit dem metrischen Münzsystem Übereins gebracht? Denn übereins gebracht muß er werden, da letzteres wegen seiner Verbreitung und Grundlage nicht geändert werden kann. Die französischen Fünffranken­thaler wurden bisher im gewöhnlichen Verkehre zu 2 fl. 20 kr. des 24% fl.-FnßeS genommen. Folglich 4 preuß. Thaler = 3 Fünffrankenthaler, gewiß ein einfaches Ver­hältniß! Das französische Frankenstück würde gleich 24 fr., und man würde damit, wie bisher mit Zwanzigern, rechnen. Der österreichische Conventionsgulden zu 1 fl. 12 kr. des rheinischen, eigentlich 1 fl. 13% kr. des 24y2 fl.-Fußes steht dem beantragten neuen Gulden so nahe, daß der Annahme des letzter» keine Schwierig­keit entgegenstehen möchte, die nicht vor dem Belange des Resultats verschwände.

Es ist jedoch zu bemerken, daß die Annahme deS Fünffrankenthalers zu 2 fl. 20 kr. des 24% fl.-Fußes hinter seinem wahren Werthe zurücksteht. Ec ist nicht gar 6 Pfennige mehr werth; 10% Stück aber 24 fl. 45 kr. Um gewisse Industrien abzuschneiden wird es sich empfehlen, 21 neue Gulden oder 14 Thaler an innern feinen Silbergehalte 10'/, Fünffrankenthaler voll­kommen gleich zu macken. Zu diesem Ende müßte die deutsche Silbermark etwas verbessert, d. h. 236 */4 fran­zösischen Grammen gleich gemacht werden; denn so viel seinen Silbergehalt haben 10% Fünffrankenstücke. Die alte Augsburger Münzmark hielt gut 236%, die Nürn­berger stark 238% Grammen, und es ist überhaupt immer die Annahme der Münzmark nach Ort und Zeit eine wechselnde gewesen. Im Jahr 1837 wurde die Mark ein wenig kleiner gemacht; aber ihre Geltung,

*} Nach einem Artikel in der Beilage zu Nr. 55 der Allg. Ztg. vom 24. Februar 1850 beruht das cireulireude Zahlungs­mittel in Oesterreich ohnehin schon auf einem 20% Gulden-Fuß.

um die prcuß. Thaler von 1 fl. 42 kr. 7 hl. auf 1 fl. 45 kr. zu bringen, um 30 kr. erhöht, resp, das vor­handene, im 24 fl.-Fuß geprägte süddeutsche Geld um mehr als 2 Procente verschlechtert. Es wird also keine Sünde sein, es jetzt um ein gutes Procent (15 kr. auf 24% fl. dieses Fußes, 12% kr. auf 20 fl. dieses Fußes) zu verbessern.

Den gegenwärtigen Vorschlag zu recapituliren, würde derselbe folgende drei Hauptpuncte umfassen:

1) Festsetzung der gemeinschaftlichen Münz- (und wohl auch zugleich der Silbergewichts-) Mark auf 236y4 Grammen, 233,,, wie bisher.

2) Prägung von 14 Reichsthalern aus einer solchen Mark feinen Silbers in allen Ländern der Münzcon- vention und des Handelsvertrages.

3) Prägung von 21 Guldenstückcn ans derselben feinen Mark in allen Guldenländcrn.

Alles weitere wäre bloße Folge, als nämlich das einfache Verhältniß des Guldens und Thalers zum Fünfsrankenstücke; die Gleichheit der Groschen und Pfennige im Norden und Süden; der Kreuzer im gan­zen Süden und Osten u. s. w.

Von untergeordnetem Belang wäre es, ob und wo Drittelthaler oder halbe Gulden, oder Zwanziger, d. h. % Gulden, oder Vierundzwanziger, welche dem Franken ganz gleich wären, geprägt und gegenseitig angenommen werden sollten?

Sollte den an einen leichteren Gulden gewöhnten Süddeutschen der neue Gulden des 21 fl.-Fußes zu stark werden, so könnte, wenn es durchaus sein und ein Denkmal deutscher Confusion auch hierin bleiben müßte, etwas Aehnlichcs geschehen, wie nach Einführung des 20 fl.-Fußes, dessen Zehner, Zwanziger, Gulden und (sächsische) Thaler zu resp. 12 und 24 kr., 1 fl. 12 kr. und 1 fl. 48. kr. berechnet wurden; d. H., cs könnte dem Münzfüße ein Rechnungsfuß an die Seite gestellt, der Reichsthaler zu 1 fl. 45 krn., der neue Gulden zu 1 fl. 10 kr»., der halbe Gulden zu 35 krn., der Fünf­frankenthaler zu 2 fl. 20 krn. nach einem 24% fl. Rechnungs-, nicht mehr Münzfuß berechnet werden. Allein wer möchte zu einer neuen Unordnung in der Ordnung rathen? Wem könnten die Nachtheile im Ver­kehre an den Gränzen deS RechnungSfußes entgehen? Er würde unmittelbar Abusivwcrthe zu Folge haben, wie auch jetzt an der Gränze der Gulden- und Thaler länber ein solcher, man weiß nicht, soll man sagen, thörichter oder pfiffigerVollwerth" des preuß. Thlrs. zu 1 fl. 48 krn., d. h. fast drei Procente zu Ungunsten der Gulbenländer, praktisch und thatsächlich besteht. Die Schwierigkeiten, auch die Rechnung nach dem 21 fl.- Fuß allgemein zu machen, sind schon zu überwinden, wenn man will!

Deutschland.

Wiesbaden, 5. Juli. (Sitzung der ersten Kammer). Tagesordnung: Berathung und Abstimmung über den Gesetzentwurf, Abänderung der mit den bisherigen Bestimmungen über die Com- petcnz der Gerichte zur Untersuchung und Bestrafung der Verbrecher und Vergehen verbundenen Belastung der Schwurgerichte betreffend.

Abg. Höchst stellte den Antrag:In Bezug auf die Verhandlungen, welche im vorigen Jahre zu dem provisorischen Gesetze vom 23..Dec. 1851, die Ab­theilung der politischen und Prcßvergehcn betreffend stattgefunden haben, insbesondere auf die von dem damals bestellten Ausschuß über diesen Gesetzentwurf erstatteten Berichte und darin gestellten Anträge, wolle die hohe Kammer den jetzt vorliegenden Gesetzentwurf bis zur Vorlage des Entwurfs einer vollständigen Strafprozeß­ordnung, wie solche im Eingang des provisorischen Ge­setzes vom 23. Dec. 1851 zugesagt sei, der Regierung zur näheren Erwägung znrnckzugeben." Der damals bestellte Ausschuß bestand aus den Herrn v. Löw, Bertram und v. Eck, welche den Bericht erstattet und die Anträge gestellt hatten, worauf in dem vou dem Abg. Höchst heute gestellten Antrag hingewiesen wird (Seite 125 und 126 der 1852er Verhandlung der 1. Kammer). Gegen den Antrag des Abg. Höchst stimmten: Bertram, v. Eck, v.Bock, v. Syberg, Wilhelmi, Marburg, Müller, Trombetta und Möller. Für denselben stimmten: Graf von Walderdorf, Bellinger, Höchst und Kraus.

Nach diesem kommen die Berichte des Ausschusses,

der Minorität, Möller, (der Majorität, von Eck u Bock) zum Vortrag.

Der Antrag der Minorität ging dahin, von d Entwurf den §. 1 A 2 anzunehmen, die §§. 3 ganz zu streichen, dann a) als 8. 3 einzuschalte»2 den nach §. 1 von dem Assisenhof ohne Zuziehung v Geschwornen abzunrtheilenden Verbrechen treten i Richter in der Art an die Stelle der Geschwornen, d sie über den Thatbestand ebenso, wie es für die 6 schwornen vorgeschrieben ist, zugleich aber auch über i Strafe erkennen"; b) als §. 4:Im ganzen übrig Lauf des Verfahrens finden die Bestimmungen 1 Edicts vom 14. April 1849 unverändert forthin if volle Anwendung"; c) als §. 5:Den 8 22 t Entwurfs anzunehmen."

Dieser Antrag wurde mit allen gegen eine Stim! (Möller) verworfen. Der Antrag der Majorität (J richterstatter vvn Eck) ging dahin, den Entwurf n einigen Zusätzen und Abänderungen anzunehmen. D< gegen stimmten: Graf von Walderdorf, Belling, Möller, Höchst und Kraus. Dafür: v. Eck, v. Bo v. Syberg, Wilhelmi, Marburg, Möller, Trombetta u Bertram, und wurde somit der Gesetzentwurf mit gegen 5 Stimmen angenommen.

Derselbe Gesetzentwurf kam in der Sitzung der zw e ten Kammer vom 4. d. zur Verhandlung und wur auch dort nach Antrag der Commission mit wenigen M dificationen angenommen. Abg. Heydènrei hatte die Zurückgabe des Gesetzentwurfes beantragt, roi er einzelne Bestimmungen desselben für unrichtig ui bedenklich hält, und weil er vor Erlassung eines Co> petenzgesetzes über die Schwurgerichte die Revision d Strafgesetzes, vorgenommen wissen will.

O Aus dem Norden des Herzvgthum

2. Juli. Die Vermehrung der Dungmittel zum vo theilhafteren Betrieb der Landwirthscbast ist in neuer Zeit eine Frage von der größten Bedeutung für d öffentlichen Wohlstand geworden, welcher mit Recht bi Erfindungsgeist der Praktiker und der Männer der W senschaft in hohem Grade beschäftigt. Nach diesen M teln wird jedoch häufig auf künstlichem Wege gefnd während sie die Natur in reichlichem Maaße darbieb In dieser Hinsicht ist Nassau wieder vorzüglich gesegn durch seine Braunkohlen auf dem Westerwalde, wo i wegen dem allgemein noch üblichen Weidgang besonder an zureichendem Dünger gebricht. Die Landwirthe b selbst pflegen zwar in neuerer Zeit an vielen Orten dc Braunkohlenklein zu benutzen, sie verbrennen es ab vorher, wodurch die wirksamsten Bestandtheile beffelbt zerstört werden; während die zerkleinten Braunkohle! die in dem bcigemengtcn Thon eine Menge schwefe saure Salze enthalten, alle Erfordernisse eines gute Dungmittels, das, wie angestellte kleinere Versuche gi zeigt haben, und an der üppigen Vegetation auf de Halden der Gruben und an den Ausgehenden dt Flötze zu ersehen ist, darbieten. Da dieß Braunkohlen klein auch für entferntere Punkte wohlfeil zu haben is so wäre es sehr wünschenswerth, wenn tüchtige Land wirthe diesem Dungmittel größeren Eingang zu ver schaffen suchten. In der Gegend von Koblenz nn Neuwied wird eine mulmige Braunkohle, die daselbst t! dünnen Ablagerungen vorkommt, schon lange Zeit mi großem Erfolg unter dem NamenEsch" benutzt; wo durch auch Hr. Wilh. Breitbach zu Limburg veran laßt worden ist, eine solche mulmige Braunkohle, di auf einer ihm zugehörenden Grube bei Ahlbach ode Dehren in großen Massen vorkommen soll, als Dünge! in dasiger Gegend einzuführen und sie zu diesem Be Hufe sehr billig abläßt. Diese Sache ist für unser Lani von solcher Tragweite, daß cs wohl der Mühe werfl ist, die öffentliche Aufmerksamkeit darauf zu lenken und besonders dem landwirthschaftlichen Verein die weitere Verfolgung derselben angelegentlichst zu empfehlen. Au­ßer dem Westerwalde kommen auch Braunkohlen im Rheingau, am Main, bei Dommersheim und bei Rei­chelsheim vor.

4 Vom Westerwalde, .30 Juni. Mit ge­spannterer Erwartung als in einem der letzten Jahre verfolgt man gegenwärtig hier die Kainmerverhandlun- gen, besonders die über die wichtigen Gesetzesvorlagen bezüglich Verwaltungs-Reformen. Man Hofft, daß di^ Kammern den auf, Förderung der materiellen Interessen, des Landes gerichteten Bestrebungen der Regierung enh gegen komme» werde. Mit ebenso großer Spannung