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Nassauische Allgemeine Zeitung

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Mittwoch den 29. Juni

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Bestellungen auf das mit dem 1. Juli beginnende dritte Quartal der Nassauischen Allgemeinen Zeitung werden baldigst erbeten.

Dit,,Nassauische Allgemeiue Zeitung" mit dem belletristischen BeiblattDer Wanderer" erscheint, Sonntags ausgenommen, täglich und beträgt der PränumerationSprei« für Wiesbaden und , nach dem neuen Postregulaiiv nunmehr auch für den ganzen Umfang des Lburn- und TaiiS'schen Verwaltungsbezirks mit Inbegriff deS PostanffchlagS 2 fl., für die übrigen Länder deS deutfchebsterreichischen PostvereinS, wie für daS Ausland 2 ft 24 fr. Instkate werden die »ierspallig Petitzeile oder deren Raum mit 3 kr. berechnet. Bestellungen beliebe man in der Buchhandlung von W. Friedrich, Langgaffe 42, auswärts bei den nâchstgelegeiicn Postämtern,^» machen.

Delrtschlaird.

*t Wiesbaden, 27. Juni. (Sitzung der ver- einigten Kammern vom 17. Juni. Schluß der Dis­kussion über Capitel X. Lehranstalten.) Nach Geneh­migung des ans der Staatskasse geforderten Zuschusses von 34,355 fl. zu dem Centralstudienfonb kommen fol­gende Anträge zur Berathung: Antrag des Ausschusses: das Schulgeld von 20fl. in den vier untern Klassen des G e le h rl engym n a siu m s zu Wiesbaden bestehen zu lassen; und des Abg. Reichmann: dasselbe auf Ofl.herabzusctzen. Der Ausschußbericht führte für jenen Antrag an: die Gymnasien zu Weilburg und Hadamar, welche sich auch durch die den Studien günstige Stille, Einfachheit und Wohlfeilheit jener kleinen Städte, sowie durch ihre ehe­malig große und eigene Fonds, zu besonderer Rücksicht empfehlen, seien in Verbindung mit 2 Pädagogien zu Dillenburg und Wiesbaden für die Bedürfnisse des Landes vollkommen genügend. Die Errichtung eines Gymnasiums zu Wiesbaden, welches nicht einmal einen Schulfonds habe, sei fast einzig im Interesse dieser Stadt geschehen, wie schon das überwiegende Verhält­niß der einheimischen Schüler (% der Gesammtzahl) beweise. Es wäre daher gar nicht unbillig, wenn man Wiesbaden die Kosten seines Gymnasiums selbst tragen ließe. Wolle man aber auch nicht so weit gehen, so könne man wenigstens verlangen, daß in den 4 untern Klassen dieses Gymnasiums bas bereits seit 1845 er­hobene höhere Schulgeld von 20 fl. auch ferner beste­hen bleibe. Reichmann. Wenn es sich um Einzieh­ung eines Gymnasiums handle, so sei der Bedarf zu berücksichtigen und es entscheide hierbei vor Allem die Frequenz, welche in Wiesbaden am größten, nicht der Ort. Eben sv wenig komme es auf die früheren eige-

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au, welche seit 18-47 ver-

einsgt und von der Regierung zu verwenden seien; im äußersten Fall hätten Hadamar und Weilburg nur ein Recht auf die Revenüe ihres eigenen Fonds und der Regierung verbleibe die Verwendung des Uebrigen. Wolle man aber absolut die Zahl der Lehranstalten re- ducken, so solle man Hadamar aufheben und 2 paritâ tische Gynasten diesseits und jenseits der Lahn zu Weil­burg und Wiesbaden gründen. Eine Erhöhung des Schulgeldes müsse an allen Anstalten gleichmäßig sein; so lange diese nicht auf gesetzlichem Wege herbeigeführt werde, müsse er gegen die jetzige ungesetzliche Erhöhung protestiren.

Rau will den Vorredner nicht tadeln, wenn er sich auf das Gesetz berufe, aber wünschen, daß er auch wohlerworbene Rechte achte, wie die Stiftungen für das Gymnasium zu Hadamar. Der Lahnfluß sei keine Grenze, um darnach die Gymnasien vertheilen zu müs­sen. Die Gymnasien zu Hadamar und Weilburg seien sogar dotirt, Wiesbaden nicht. Müsse also ein Gym­nasium aufgehoben werden, weil der Centralstudienfond in sehr erheblicher Weise die Steuerkraft des armen Volkes in Anspruch nehme, so sei es das zu Wiesba­den. Diese Stadt habe erst kürzlich einen Zuschuß von 20,000 fl. für das Theater erhalten; wolle sie eine solche Lehranstalt, so möge sie dieselbe auch bezahlen. Metzler: Die Gründe Reichmanns könnten durch eben so viele Gegengründe widerlegt werden; dies sei aber jetzt zwecklos, da vom Regierungs-Commissär in der Ausschußsitzung erklärt worden, daß die Regierung der­malen eine Reduction der Lehranstalten nicht beabsich­tige. Die Erhöhung des Schulgeldes sei eine Frage der Zweckmäßigkeit; er könne den Antrag Reichmanns nicht unterstützen. Braun: Die Absicht, eine Reduction der Lehranstalten nicht eintreten zu lassen, sei kein Grund gegen die Erörterung des Gegenstandes, viel­mehr müsse man gerade deßhalb die schon öfter vorge- brachte Beschwerde des Landes über die große Zahl der Lehranstalten wiederholt in Erinnerung bringen, da­mit die Regierung eine genauere Cognition anstelle und sich nicht blos auf das Urtheil der Techniker, welche den Geldpunkt bei ihrem Fach nicht zu be­rücksichtigen Pflegten , verlasse. H e y d e n r c ich : -^ch habe nicht die Absicht, das, was letzt und frn- der zu Gunsten der Stadt Wiesbaden gesagt worden isti weitläufig zu widerlegen. Die Sache ist so ein- ach daß sich jeder leicht ein Urtheil bilden kann; ich beschränke mich daher in dieser Hinsicht auf wenige Be- Vierkungen.

Früher bestand in den verschiedenen Landestheilen, welche das jetzige Herzogthum bilden, außer der hohen Schule zu Herborn, noch eine größere Anzahl von Gym­nasien und lat. Schulen, wie zu Idstein, Weilburg, Montabaur, Hadamar, Herborn, Dillenburg, Diez und Wiesbaden. Mil Ausnahmen der letzteren besaßen alle diese Anstalten eigene und zum Theil sehr bedeudente Schulfonds; auf allen war zwar der Schulplan und die ganze Einrichtung weit einfacher, als jetzt: dagegen boten sie, auf viele Punkte des Landes zweckmäßig ver­theilt, allenthalben die nahe und wohlfeile Gelegenheit zu einer höhern Ausbildung. Im Jahr 1817 wurden die Fonds und Stiftungen dieser sämmtlichen Schulan­stalten in einen Central-Studienfond vereinigt, mit den Schulen selbst aber seitdem mancherlei Veränderungen vorgenommen, welche je länger je mehr darauf hinaus- licfen, die Anstalten im übrigen Laude zu mindern, in Wiesbaden dagegen möglichst zu vermehren. So ist es allmählich dahin gekommen, daß im Lande jetzt nur noch die Gymnasien zu Weilburg und Hadamar, sowie das Pädagog zu Dillenburg bestehen, während Wies­baden allein eben so viele höhere Schulen hat, nämlich das landwirthschastliche Institut, das Gelehrten Gym­nasium und das Real-Gymnasium. Diese fortwährende Bevorzugung der Stadt Wiesbaden ist doppelt auffal­lend, da dieselbe als berühmter Badeort, als Residenz, als Sitz der hohen LaudeSbehörde und eines Theaters ohnehin schon so große Vortheile von dem übrigen Lande voraus hat, und da gar nicht abzusehen ist, warum gerade Wiesbaden, obgleich früher ohne eigenen Schulfond, jetzt der Haupterbe des Vermögens so vieler aufgehobenen Anstalten sein solle.

Die Ansicht des Abg. Reichmann, daß seit der Vereinigung der verschiedenen Fonds der Regierung das Recht zustehe, die Revenuen so zu verwenden, wie sie es den Interessen MMpes am anaemânsten halte, ist eben so falsch, als die, daß jedenfalls Hadamar und Weilburg nur ein Recht auf die Revenuen ihres eige­nen Fonds hätten und der Regierung die Verwendung deSj Uebrigen verbleibe. Die Verwendung des ganzen Ceu- tralstudieiifonds beruht eben so, wie die Gründung der jetzt bestehenden Anstalten, auf gesetzlichen Bestimmun­gen : und Beides kann nur durch ein neues Gesetz ab- gcändcrt werden. Wollte man aber den Centralstudien­fond in seine ursprünglichen Bestandtheile auflösen, so würden nicht nur Hadamar und Weilburg, sondern auch die übrigen Orte des Landes ihre früheren Fonds mit Recht reclamiren, für Wiesbaden dagegen gar kein be­sonderer Anspruch übrig bleiben.

Die höheren Schulen zu Wiesbaden heißen zwar alle Landesanstalten; sie sind aber in der That nicht, weil sie in weit überwiegender Zahl (das landw. In­stitut zu 7*, jedes der beiden Gymnasien zu 7$) nur von Wiesbadenern besucht werden. Wie groß aber die Bevorzugung dieser Einen Stadt vor dem ganzen üb­rigen Lande hinsichtlich der leichtern Benutzung höherer Schulanstalten geworden ist, ergibt std)| daraus, daß z. B. im Jahr 1852- 53, wo die Gesammt-Schüler- zahl auf den 6 höheren Schulen 685 betrug, Wiesba­den allein 224 (oder 7,), das übrige Land zusammen aber nur 461 (oder 7$) aller Schüler lieferte.

Diese große Frequenz der höhern Schulen zu Wies­baden hat übrigens ihren Grund nur darin, daß man gerade in diese Eine Stadt so viele Anstalten verlegt hat, und cs wird dadurch nicht |mi mindesten bewiesen, daß hier nun auch ein überwiegendes Bedürfniß für alle jene Anstalten sei. Denn in ganz ähnlicher Weise würde auch an andern Orten des Landes, denen man höhere Schulen gäbe, die Zahl der sie besuchenden einheimischen Schüler gegen vorher alsbald auffallend steigen.

Vergleicht man ferner jene Schülerzahlen mit der Zahl der Einwohner, so kommen im Jahr 185253 in der Stadt Wiesbaden auf 14,433 Einwohner 224 Schüler oder auf 1000 Einwohuer 15, 5.. Schüler; in dem ganzen übrigen Lande dagegen auf 413,785 Einwohner 461 Schüler oder aus 1000 Einwohner 1, 1... Schüler: so daß also Wiesbaden hinsichtlich des höheren Schulbesuchs mehr als 15mal so begünstigt erscheint, wie alle andern Orte des Landes zusammen, und daß es kein Wunder ist, wenn die aus jener Einen Stadt stammenden Staatsdiener ein immer wachsendes Uebergewicht, das man vergeblich in Abrede zu stellen sucht, erlangen.

Ebenso unverhältnißmäßig groß ist auch der Zu­schuß, welcher aus Staatsmitteln für die höher» Schul anstalten zu Wiesbaden gegenüber denen des Landes gegeben wird. Vertheilt man nämlich den für 1853 aus der Staatskasse angeforderten Zuschuß von 34,355 fL aus die beiderseitigen Anstalten nach ganz gleichem Maßstabe, nämlich blos nach dem Bedarf, so kommen davon aus die drei Schulen zu Wiesbaden 15,964 fl., auf die drei anderen Schulen des Landes 18,319 ft Bedenkt man aber, daß die letzteren beträchtliche eigene Schulfonds, Wiesbaden dagegen weder solche Fonds, noch einen rechtlichen Anspruch darauf hatte, so ist der auf Wiesbaden kommende Antheil jenes Zuschusses in der That noch weit größer.

Uebrigeus gehen die Anträge des CommissionSbe richts zunächst nicht, wie der Abgeordnete Re ich man" meint, dahin, das Gymnasium zu Wiesbaden aufzuhe­ben oder der Stadt allein hinzuweisen, was nur als ein an sich nicht unbilliges Verfahren bezeichnet wird, sondern vielmehr auf Verlegung des umzuändernden Real - Gymnasiums und des landwirthschaftlichen In­stituts.

Hierbei bemerke ich noch, wie theuer ein Schüler dem Staat auf dem Real-Gymnasium und landwirth- schaftlichen Institut zu stehen kommt. Jenes zählte 1852,53 in den drei oberen Classen oder dem eigentli­chen Real-Gymnasium 44, dieses in demselben Jahre 36 (nassauische) Schüler, jenes erfordert in 1853 ei­nen Zuschuß von 7,742, dieses von 6,689 fl.; dort (Real-Gvmnasium) kostet also im Jahre ein Schüler etwa 176, hier (landwirthschaftliches Institut) 185 fl.

Ich begnüge mich mit diesen wenigen BeMerkunger und überlasse es rnhig dem Urtheil dieser hohen Ver­sammlung, ob sie in der bisherigen Verfahrungsweis« eine Bevorzugung der einen nicht einmal besonders 1 bevölkerten Stadt Wiesbaden auf Kosten des übri I gen Landes erkeuueu und ob sie jenen Vortheilen und dem Anträge des Abgeordneten Reichmann nod neue hinzufügen will oder nicht.

Der Antrag des Abg. Reichmann wird gegen ' Stimmen abgelehnt.

* Wiesbaden, 27. Juni. In der heutigen Sitzun- der zweiten Kammer wurde endlich die Angelegenhei des Herrn Beda Weber zum Abschluß gebracht, in dem in Anbetracht, daß die Sache durch die Zurück nähme des an den Herrn Stadtpfarrer Weber in Frank flirt ertheilten Mandats ihre Erledigung gefunden habe mit 7 gegen 6 Stimmen zur Tagesordnung überge gangen wurde.

Frankfurt, 28. Juni. An der gestrigen Bör hat die Darmstädter Bank durch mehrere Geldoperatil nen, als: Ankauf von Discontowechsel und Darlehc auf verschiedene gangbare Staatspapier gegen Baar, ifr Geschäfte begonnen.

Freiburg, Ende Juni. Nach derD. VH." wir der Episcopar der oberrheinischen Kirchenprovinz i Folge seiner hier vor Kurzem gefaßten Entschlüsse dc bekannten Negiernngs-Entschließungen vom 5. d. J. mit einer sehr umfänglichen Denkschrift begegne welche die Motivirung der Verfahrungsweise abgebe ' soll, die zufolge der den einzelnen Regierungen zu ui terbreitenden Separat-Erklärungen in Ansehung der ve schiedenen Differenzvunkte fortan Seitens der Bischö wird eingehalten werden. Der Druck der verschieden- Schriftstücke wird ungefähr vier Wochen beanspruchet erst Ende Juli dürfte sonach die in der Vorerklârui des Episcopats vom 12. April d. J. vorbehaltene Vo lagc an die Regierungen gelangen können und spät wohl auch zur Publicität kommen. Der Episcop will sich einerseits weder durch die Regierungen irgei einschüchtern, noch andererseits durch die zwischenzeitli erfolgte Entlassung des Ministers von Marschall Unterstellungen bestimmen lassen, welche, wie sie d thatsächlichen Fundaments entbehrten, so auch keinesw ges geeignet wären, auf einen ersprießlichen Verlai der hochwichtigen Kirchenfrage hinzuwirken. (Di Frankfurter Journal will wissen, daß die obenerwähn Denkschrift, die in Freiburg gedruckt wird, bereits co: fiscirt, aber in Folge einer telegraphischen Depesche a> Carlsruhe wieder freigegeben worden sei.)

Augsburg, 26. Juni. Gegen die Druckschrb Die orientalische Frage und das deutsch-englische Bür niß" Berlin 1853 im Verlag von Franz Dunk, t hat das f. Kreis und Stadtgericht Neuburg, in der (