Einzelbild herunterladen
 

Nassauische Allgemeine

TVt 13$.

Dienstag den 14. IM

-r. . ,^=g4

ISSS«

Die,,N.iffa»ffchk Allgemeine Zeitung" mit dem belletristischen BeiblattDer Wanderer" erscheint, Sonntag« ausgenommen, täglich und beträgt der PrânumerationSpreis für WieSbaren und , nach dem neuen Postregulaliv nunmehr auch für den ganzen Umfang des Tt urn- und TariS'fchen PerwältungSbezirk« mit Inbegriff deS Posta,tffchlag« 2 ft, für die übrigen Länder beS deulsch.östkrreichischen PostoeieinS, wie für daS Ausland 2 fl. 24 fr. Inserate werden die »lerspaltig Petitzeile oder deren Raum mit'3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in der Buchhandlung von W. Friedrich, Langgaffe 42, auSwârrS bei den nâchstgelegenen Postämtern, zu machen.

Zur orientalischen /rage

* VoN der polnischen Grenze, 8. Juni wird der A. A. Ztg. geschrieben: Außer der Herzogin von Leuchtenberg wird unter den gegenwärtigen politischen Verhältnissen kein Mitglied der kaiserlichen Familie inS Ausland reisen und schon die nach St. Petersburg er­folgte Berufung des Chefs deS Generalstabs der mobi­len Armee, Fürsten Gortschakoff, dcntet an, daß der Kaiser auch die Reise nach Warschau, wenigstens vorläu­fig, aufgescboben hat. Fürst Gortschakoff wird als Ge- «eralstabs-Cbef im Fall eines Krieges am rechten Platz sein, und seine Berufung nach St. Petersburg steht mit der türkischen Angelegenheit in Verbindung. Die Fol­gen seiner Berufung werden sich sehr bald in den Be­wegungen der activen Armee kundgeben. Nach den Ver­sicherungen aller Reisenden, welche auS Rußland und Polen kommen, herrsche dort im allgemeinen die Ansicht, daß nunmehr der türkische Streit nur mit dem Schwert beendigt werden könne, und der bekannte energische Cha­rakter des Kaisers, die kriegerische Stimmunif des Hee­res, und die mit Hinblick a if das Jahr 1853 in ganz Rußland herrschende Stimmung gegen die Türkei, 'chei- ne in der That diese Ansicht zur Wahrheit werden zu lasscn.

DasDresdner Journal" enthält dagegen aus anscheinend officiöser Quelle einen Artikel aus Wien, in welchem behauptet wird, daß die Erwartung auf eine friedliche Lösung der russisch-türkischen Differenz durch neuerdings aus Petersburg und aus Constantinopel ciu- gctrvffene positive Belege zur Gewißheit erhoben wird. Die dieSfälligen Versicherungen des Kaisers Nikolaus und in gleicher Weise das nun kingetretene rücksichts­vollere Benehmen der Gesandten von England und Frankreich verbürgen diesen Ausgang. Ebenso müsse eine unbefangene Prüfung der theilweise bereits ver­öffentlichten Actenstücke zu der Ueberzeugung führen, daß die Forderungen Rußlands an die Pforte keines. Wegs so gefahrdrohend waren, als sie von vielen Blär- teru Hurgestellt .worden , sind. , Von .t-iuM Proteclorate, welches Rußland über die Christen in der Türkei ge- fordert haben soll, sei nirgends die Rede, sondern nur von Bekräftigung der durch frühere Verträge von der Pforte an Rußland eingeräumten und von diesem bis­her factisch ausgeübten Rechte durch einen neuen Trac- tat, um das öfter vorgekommeue einseitige Abweichen türkischer Minister von früher im diplomatischen Wege gemachten Zusicherungen zu beseitigen. Diese Forderun­gen des Kaisers Nikolaus hätte die Pforte recht wohl aunehmen können, ohne ihre Selbstständigkeit und Würde irgendwie zu gefährden. Diese Angelegenheit würde auch in erwünschter Weise zur Erledigung gekommen sein, ohne Dazwischentreten des englischen Gesandten, Lord de Rcdcliffe, der bekanntlich von jeher von einem tiefen Hasse gegen Rußland beseelt war (die russische Regierung hatte gegen seine Absendung als Gesandter nach Petersburg s. Z. protestirt) und denselben auch bei dieser Gelegenheit wieder documenlireu zu müssen glaubte. Die schroffe Form, fährt der Corr, fort, in welcher Fürst. Menczikoff die Anträge Rußlands zur Geltung zu | bringen suchte, mag auch das Ihrige zu der eiugetretc- neu Verwickelung beigetragcu haben, und Rußland selbst schein! diesem Umstande Rechnung tragen zu wollen. Wie ans von glaubwürdiger Seite mitgetheilt wird, hat nämlich Rußland die Verhandlungen mit der Pforte wieder ausgenommen, indem die in dem Ultimatum deS Fürsten Menczikoff enthaltenen Punkte in modificirter Form nochmals an die Pforte gelangt sind und dieser eine Frist von acht Tagen zur Abgabe ihrer Entschei­dung gestellt worden ist. Man bat (in Verbindung mit der Nachricht von der durch Oesterreich übernommenen Vermittelung) allen Grund zu der Annahme, daß die hierdurch neu augebahnte friedliche Lösung nicht lange aus sich warten lassen werde.

DaSJournal des Debats" drückt ebenfalls in noch bestimmterer Weise als seither die Ueberzeugung aus, daß die Verwickelungen im Oriente nicht zu einer Störung des Friedens führen werden. Diese Ueber­zeugung sei auch in England die der politischen Welt, und der Ton der Journale zeige, daß sie mehr und mehr Fortschritte in der öffentlichen Meinung macht. Die von demMoniteur" angekündigte Sendung der beiden Flotten werde allgemein als eine Demonstration ange­sehen, welche zur Aufrechterhaltung des Friedens wirk­sam beitragen wird; man sei in jeder Weise daraus be­dacht, dieser Bewegung der Seeheere Frankreichs und Englands den Character einer Drohung zu nehmen, man zeigt sich schon bereit Concessionen zu machen.

DieTimes" z. B., kaum erst so aufgebracht, nehme die Besetzung der Donausürstentbümer, welche sie vor einer Woche als einen Casus belli ansah, ruhig hin, rathe jetzt de» Türken an, auf dem rechten Donau-Ufer in einer defensiven Haltung zu bleiben, und spreche sich sogar dahin aus, daß, sollten die Russen selbst bis Bucharest gehen, daraus für die britischen und franzö­sischen Admirale die Pflicht oder das Recht sich ergebe, die Dardanellen zu passire». Uebereiustimmend hier­mit meldet dieZeit" in ihrer Nummer vom 11., cs sei ihr aus London auf außerordentlichem Wege die Nachricht zugekömmen, daß in einem am 9. gehaltenen Cabinetsrathe der Beschluß gefaßt worden ist, dem britischen Gesandten zu Constantinopel die ausge­dehnt e st e n Vollmachten zu ertheilen, jedoch un­ter der Beschränkung, daß der bloße Einmarsch in die D o n a u rsteut Hüm er als keine Kriegs­erklärung zu betrachten' sei. Nach demselben Blatt soll der letzte Termin, welcher der Pforte zur Annahme des russischen Ultimatums gestellt war, mit dem 16. Juni Abläufen; man glaubte, sdaß Lord Stratford de Redcliffe der Pforte zur Annahme der Note- rathen werde. Wie derLloyd" berichtet, hat Fürst Menczi­koff vor seiner Abreise aus Constantinopel in einem Rundschreiben allen dortige» Gesandtschaften die Ursache des Abbrechens der Verhandlungen mit der Pforte an- gezeigt und am Schluß die Hoffnung ausgesprochen, daß Sc. Maj. der Kaiser von Rußland die dargelegten Ver­hältnisse würdigen und ohne Zweifel befehlen werde, daß die Verhandlungen wieder angcknüpft werden, die der Fürst aber, ohne seine speciellen Vollmachten zu überschreiten, selbstständig nicht weiter führen könne.

Der Entwurf des Sened oder des zwischen der hohen Pforte und Sr. Majestät dem Kaiser von Ruß­land vorgeschlagenen Uebereiukommens lautet nach der Times" wie folgt:

Se. Majestät der Kaiser und Padischah der Otto­manen und Se. Majestät der Kaiser aller Reußen sind in dem gemeinschaftlichen Wunsche, die Stabilität des orthodoxen griechisch-lussischen Cultus, zu dem sich die Mehrzahl ihrer christlichen Unterthanen bekennt, aufrecht zu halten und diesen Cultus für die Zukunft vor jedem Eingriff zu bewahren, nach dem Austausch gegenseitiger Erklärungen über nachfolgende Stipulationen überein- gekommen.

Art. 1. In den Rechten, Privilegien und Immuni­täten, in deren Besitz die orthodoxen Kirche», frommen Jiistitlitionen und deren CleruS in den Staaten der hohen oltomanischen Pforte ab antiquo gestanden sind, oder noch stehen, soll keinerlei Veränderung stattsinbcu; es gefällt der hohen Piorte, ihnen dieselben für alle Zeiten auf der Basis des Status quo, genau, wie er jetzt besteht, zuzusichern.

Art. 2. Alle Rechte und Vortheile, welche die ot- tomanische Regierung den andern christlichen Coiifessionen durch Tractale, Coiivcniionen oder kraft specieller An- ordnungcn verliehen hat oder noch verleihen wird, sol­len als dem orthodoxen Cultus ebenfalls verliehen be­trachtet werden.

Art. 3. Da es durch historische Traditionen und zahlreiche Docnmente zugestanden und dargethan ist, daß die orthodoxe «griechffche Kirche von Jerusalem, daß dessen Patriarchat unb die demselben snbordinirtcn Laicn von jeher, seit der Zeit der Kalifen und unter den nachfolgenden Regierungen aller türkischen Kaiser insbe­sondere geschützt, geehrt und in ihren alten Rechten und Immunitäten bestätigt worden sind, so verspricht die hohe Pforte in ihrer Fürsorge für das Gewissen und die religiösen Ueberzeugungen ihrer sich zu diesem Cul­tus bekennenden und so wie auch aller demselben ange- börenden Christen, deren Religiosität durch verschiedene Ereignisse allarmirt wurde, diese Rechte und Immunitä­ten sowohl inner- als außerhalb der Stadt Jerusalem aufrecht §ji erhalten und für deren Beachtung zu sorgen, ohne Benachtheiligung für die andern eingebornen chnst- lieben Genossenschaften, für Rajas oder Fremde, welche zur Anbetung des heiligen Grabes und der andern Heiligthümer entweder gemeinschaftlich mit den Grie­chen oder in ihren besonderen Bet - Localen zugelassen werden.

Art. 4. Da Se. Majestät, der gegenwärtig glor­reich regierende Sultan, es für nothwendig und billig erachtet hat, seinen souveränen, mit dem Hatli-Humayun gesiegelten Firman in der mittlern Periode des Monats Relial Mir 1268 (Ende Jänner, a. St. 1852) durch seinen souveränen Firman,. daiirt vom die Wieder­herstellung der großen Kuppel der heil. Grabcskirche anzuordncn, so sollen diese beiden Firmane wörtlich voll­

streckt und treu eingehalten werden, damit für immer der genaue Status quo der von den Griechen aus­schließlich oder gemeinschaftlich mit andern Confessionen iuucgehabtc» heiligen Stätten aufrecht gehalten werde.

ES wurde übereingekommen, zu einem weitern Ein­vernehmen bezüglich der Feststellung gewisser Detail­punkte zukommen, die in den vorbesagten Firmans keinen Platz gefunden.

Art. 5. Da sowohl die weltlichen als geistlichen ! russischen Unterthanen, denen cs Kraft der bestehenden Tractate gestattet ist, die heilige Stadt Jerusalem und andere Andachtsorte zu besuchen ein Recht haben, auf gleichem Fuße mit den Angehörigen der begünstigtsten Nationen betrachtet und behandelt zu werden und da diese letzteren, Katholiken sowohl als Protcstautèn, ihre Prälaten und ihre besonderen kirchlichen Institute haben, so verpflichtet sich die hohe Pforte, falls der kaiserlich russische Hof cs verlangen sollte, eine passende Lokalität in der Stadt Jerusalem oder deren Umgebungen zuut Bau einer Kirche Behufs der Abhaltung des Gottes­dienstes durch russische (Russian) Geistliche und eines Spitals für dürftige oder kranke Pilger anzuweiscn, welche Fundatioiicn unter der Ucberwachuiig (surveil- lance) des russischen Generalkonsulates für Syrien und Palästina gestellt werden sollen.

Art. 6. Es wird nbcreingekommcu, daß dieses, durch exceptionelle Umstände veranlaßte Aktenstück keine der zwischen beiden Höfen bestehenden Stimulationen beein­trächtigen darf und daß alle früheren, durch den Se- parat-Act des Traktates von Adrianopel verstärkten Trac* täte ihre volle Kraft und Giltigkeit behalten sollen.

Nachdem die sechs vorhergehenden Artikel festgesetzt und abgeschlossen worden, ist das gegenwärtige Akten­stück mit unserer Unterschrift und unserem Wappensiegcl versehen worden, welches Aktenstück der hohen Pforte in Austausch für jenes übergeben wurde, das uns der vorerwähnte einhändigte.

Gege.cn zu am 1853 und am der Hedschira außerordentlicher Gesandter und Be­vollmächtigter Sr. Maj. des Kaisers aller Reußen an der Ottomanischen Pforte.

Deutschland.

Dillenburg, 10. Juni. Gestern Abend hat­ten sich zwei Mitglieder einer Baptiste n g emeinde im Wnpperthal hier eingefuuden um abermals eine Anzahl zum Baptismus übergetretener Personen in der Dill zu taufen. Eine Anzahl derselben hatte wie be­kannt, von einem Mitglied der Baptistcngemciudè in Frohnhausen bei Marburg in der Dill ihre Taufe er­halten. Der Versammlungsort wurde jedoch ermittelt und die Versammlung von den Landjägern aufgehoben. Die zur Vornahme der Wiederkaufe requirirten Bapti­sten aus dem Wiippertbal (der eine ist seines Zeichens ein Maurergeselle) wurden in Haft genommen und an daS KreiSamt in Herborn abgeliefert.

Frankfurt, 10. Juni. Von einer Seite, welche wir für zuverlässig zu halten Grund haben, wird dem Nürub. C. bestätigt, daß unter den Großmächten ge­genwärtig Uuterhandluiigen über die Bildung eines CongreffeS gepflogen werden, auf welchem die russisch­türkischen Differenzen zum AuStrage gebracht werden sollen. Darüber, daß ein Congrcß zu diesem Zwecke statifinden solle, scheint eine Vereinbarung in Kurzem gehofft werden zu können. Russischerseits ist Petersburg als Congreßort in Vorschlag gebracht, österreichischer- scits Wien. Wahrscheinlich dürften die übrigen Groß­mächte sich für diese letztere Wahl cutscheiden. Nach dem F. I. hätte der Gedanke, die oriciibalische Ange­legenheit vor eilten Congrcß der europäischen Groß­mächte zu bringen, den Gegenstand von. Unterhandlun­gen abgegeben, die so weit gediehen sind, daß Oester­reich, Preußen, Frankreich und Rußland sich für f ine Verwirklichung auSsprachen. England hingegen soll Anstand nehmen, sich an dem Kongresse zu bethciligen, und ihm gegenüber eine znwartende Stellung einnchmcn wollen.

Wie derK. Z." berichtet wird, haben in der Kctteiiburg'schcn Klagesache für die Kompetenz der Bundes-Versammlung gestimmt: Oesterreich, die Königreiche Baiern und Sachsen, beide Hes­sen, Nassau und die Fürsteuthümer und die von Herrn von Holzhausen vertretene sechszehnte Curie.

Stuttgart, 10. Juni. Dem Vernehmen nach hat das mit den Ständen verabschiedete Gesetz über die Wiedereinführung der Todesstrafe und der Strafe der körperlichen Züchtigung die Allerhöchste Sanction erhal­ten und wird solches in einer der nächsten Nummern