Nassauische Allgemeine Zeitung.
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E /35. Samstag den 11. Jhm 1SS3.
Dle,,Nassauische AUgcmelnk Zeitung" mit dem belletristischen Beiblatt „Der Wanderers erscheint, Eonntaffâ audgrnoinmfn, täglich und beträgt der PrämimeiationSpreiS für Wiesbaden und, nach dem neuen Postregulatid nunmehr auch für den ganzen Umfang des Tburne und TariS'schen VermaitungSbezirks mit Znbrgriff deS PostaufschlagS 2 st., für die übrigen Länder deS dentfch.österreichischcn PostdereinS, wie für daS Ausland 2 fl. 24 kr. — Inserate werden die »ierspaltiH Netitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. — Bestellungen beliebe man in der Buchhandlung von W. Friedrich, Langgaffe 42, auSwäklS bei den nächstgelegenen Postämtern, zu machen.
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Folgendes ist der Text der letzten Note des Fürsten Meuczikoff au den türkischen Minister des Aus- wärtigen:
Dritte Note des Fürsten Menczikoff an Rcschid Pascha. Bujukdere, 18. Mai 1853.
Der unterzeichnete außerordentliche Gesandte Sr. Majestät des Kaisers aller Reußen hat die Ehre ge« habt, die vom 15. Mai datirte Mittheilung der hohen Pforte zu erhalten. Dieselbe ist weit davon entfernt, den Hoffnungen zu entsprechen, welche der wohlwollende Empfang und die huldreichen Worte Sr. Hoheit des Sultans in ihm erregt hatten. Als Antwort auf die sich folgenden Noten, welche der Unterzeichnete dem osmanischen Cabinet zuzustellen die Ehre hatte und die, unterstützt durch seine den Ministern der hohen Pforte " gegebenen mündlichen Erklärungen, keinen Zweifel über die uneigennützigen Absichten seines erhabenen Gebieters lassen konnten, hat er nichts erhalten als ausweichende und trügerische (illusoires) Versicherungen. Die beiden Fermans, welche die Streitfrage über die heiligen Stätten von Jerusalem schließen sollten, konnten Angesichts der bisherigen Erfahrungen (précédents) die von dem Kaiser gewünschten Bürgschaften nicht bieten. Das vereinzelte Versprechen, auf unsere Unterthanen die Vorrechte auszudehnen, deren zu Jerusalem die Pilger und die Anstalten der anderen Nationen sich erfreuen, ist weiter nichts, als die Bestätigung eines unbestreitbaren Rechtes, dessen Ausübung allein die allerhöchste Sanction erheischte. Indem die hohe Pforte mißtrauisch die Wünsche des Kaisers zu Gunsten des orthodoxen griechisch russischen Cultus zurückwies, hat sie die einem erhabenen und alten Bundesgenossen gebührenden Rücksichten außer Augen gesetzt. Sie hat damit nur die Zahl derjenigen Beschwcrdepuncte vermehrt, deren Abstellung zu verlangen der Unterzeichnete beauftragt war, und sie hat dadurch die ernstlichen Befürchtungen der kaiserlichen Regierung für die Aufrechterhaltung der alten Rechte der morgenläudischen Kirche lediglich gerechtfertigt. Die Identität des Cultus, das uralte, eben so sehr durch die Fürsorge und die wechselseitigen Interessen der beiden Länder, wie durch ihre geographische Lage befestigte Band werden auf diese Weise, anstatt Unterpfänder einer dauerhaften Freundschaft zu sein, durch einen beklagenswerthen Irrthum in den Gedanken der ottomanischen Regierung die fortwährende Ursache einer für Rußland verletzenden Haltung. Se. Durchlaucht der Minister der auswärtigen Angelegenheiten hat sich noch einmal bei dem Unterzeichneten zum Organ von Vorschlägen gemacht, welche unter den daran geknüpften Vorbehalten anznuehmen um so weniger in seiner Macht liegt als sie nur eine Wiederholung derjenigen bilden, die er schon vorher hat verwerfen müssen, und als der-Plan, die sie enthaltenden öffentlichen Urkunden zu trennen und abzustufen, augenscheinlich den Gedanken einschließen würde, obligatorisch nur diejenige zu machen, welche die Errichtung eines russischen Hospizes zu Jerusalem betrifft. Da Se. Durchlaucht Reschid Pascha zu verstehen gegeben hat, daß eine Antwort-Note auf Grundlage eben dieser Vorschläge noch erst im Ministerrathe dis- cutirt werden müsse, er auch die Bestimmungen derselben nicht hat präcisiren wollen, so erblickt der Unterzeichnete darin lediglich ein neues Verzögerungsmittel, welches seine Entschließungen in keiner Weise verändern kann. Da die Mittheilungen der hohen Pforte in ihrer Gesammtheit somit den Unterzeichneten von der Nutzlosigkeit seiner Bemühungen, über den Gegenstand seiner Reclamationen ein befriedigendes und der Würde seines erhabenen Gebieters entsprechendes Einverständniß her- bcizuführen, überzeugt haben, so sieht er sich verpflichtet, zu erklären: daß er seine Sendung als beendigt betrachtet; daß der kaiserl. Hof, ohne eine Verläugnung seiner Würde und ohne sich neuen Beleidigungen aus- zusctzen nicht ferner eine Gesandtschaft zu Constanti- uopel beibehalten und seine politischen Beziehungen zu der osmanischen Regierung nicht ans dem alten Fuße fortsetzen kann; daß in Folge dessen und kraft der dem Unterzeichneten ertheilten Vollmacht er Constantinopel verlassen und das gestimmte Personal der kaiserlichen Gesandtschaft mit sich nehmen wird, ausgenommen den Director der Handels-Cauzlei, welcher mit den ihm ad, jungirten Beamten fortfahren wird, die Schiffahrts- und Handelsgeschäfte wahrzunehmen, die Interessen der russischen Unterthanen zu schützen und die Expedition der Schiffe zu besorgen; daß er es tief bedauert, diesen Entschluß fassen zu müssen, daß er aber, nachdem er getreulich die Befehle des Kaisers erfüllt, der Erwägung
der hohen Pforte die versöhnlichsten, billigsten und den wahren Interessen des osmanischen Reiches am meisten entsprechenden Vorschläge unterbreitet und darauf die schmerzliche Gewißheit gewonnen hat, daß das Cabinet Sr. Maj. des Sultans nicht geneigt sei, dieselben anzunehmen und ihnen Recht widerfahren zu lassen, sich einer letzten Pflicht erledigt, indem er die Verantwort- lichkeit für alle Folgen, welche daraus entstehen könnten, auf das osmanische Cabinet wälzt, welches es sich zur Aufgabe gemacht zu haben scheint, ein ernsthaftes Zer- würfniß zwischen den beiden Reichen herbeizuführen; daß die Verweigerung von Bürgschaften für den orthodoxen griechisch-russischen Cultus fortan der kaiserl. Regierung die Nothwendigkeit auferlegen muß, solche. Garantien in ihrer eigenen Macht zu suchen; daß somit jedwede Beeinträchtigung des Status quo der morgenläudischen Kirche und ihrer Integrität von dem Kaiser betrachtet werden wird als gleichbedeutend mit einer Verletzung des Geistes und des Buchstabens der bestehenden Stipulationen, und als ein Act der Feindseligkeit gegen Rußland, welcher Sr. Majestät die Verpflichtung auferlegen würde, zu Mitteln zu greifen, welche Sie, in Ihrer steten Fürsorge für die Dauerhaftigkeit des osmanischen Reichs und in Ihrer aufrichtigen Freundschaft für Se. Maj. den Sultan und für dessen erhabenen Vater, zu vermeiden immer bestrebt gewesen sind.
Der Unterzeichnete bittet u. s. w.
gez. Menczikoff.
Ieuttchlaud.
< Biebrich, 10. Juni. Gestern Abend um 10 Uhr sind Se. Hoheit der Herzog mit Ihrer Hoheit der Frau Herzogin und dem Erbprinzen im besten Wohlsein dahier wieder eingetroffen.
*t Wiesbaden, 10. Juni. (Sitzung der ersten Kammer am 8. Juni.) Regierungscom- missär L e x übergibt einen Gesetzesentwurf, die Abänderung verschiedener Bestimmungen über die Competenz der Schwurgerichte betreffend, und erklärt sodann, cs sei der H erzogt. Legierung eur ÄlhiÜ£|.Äl Bischofs von Limburg zngegangen, worin derselbe erkläre, daß er auf Ansuchen des Herrn Domcapitulars Beda Weber denselben von dem ihm ertheilten Auftrag, ihn während der diesjährigen Landtagsperiode in der ersten Kammer zu vertreten entbunden und das demselben anfgetragene Commissarium eingezogen habe. — Die Regierung halte damit den Gegenstand der heutigen Tagesordnung, insoweit sie die Legitimation deS Vertreters des Herrn Bischofs betreffe, für erledigt und glaube daß hierüber eine weitere Erörterung überflüssig sei. — Präsidium setzte hierauf die Kammer in Kenntniß, daß ihm gleichfalls ein Schreiben des Herrn Bischofs von Limburg zugekommen sei, worin derselbe die Gründe, welche ihn dazu bestimmt hätten, den Hrn. Beda Weber zu seinem Vertreter zu bestellen, auseinandersetze.
Bertram stellte hierauf den Antrag, die Kammer wolle die Mittheilung der Regierung sowohl über die von Seiten des Herrn Bischofs zn Limburg erfolgte
Zurücknahme der Vollmacht des Herrn Domcapitular | dieselbe mit 10 Stimmen gegen 7 sich für nicht er* Beda Weber, sowie auch die Mittheilung des Herrn
Bischofs an das Präsidium der Kammer dem Ausschüsse zur weiteren Berichterstattung zuweifeu. — Die Gründe für seinen Antrag seien folgende: es würden sich voraussichtlich verschiedene Airsichten darüber in der Kammer bilden, ob der Herr Bischof von Limburg berechtigt sei, den dem Herrn Beda Weber ertheilten Auftrag, ihn in der Kammer zu vertreten, einseitig zurückzunehmen, oder ob dazu die ausdrückliche Zustimmung deS Herrn Beda Weber erforderlich sei; ferner sei dem Ausschüsse außer der Frage wegen der Legitimation auch die Aufgabe geworden über daS Verfahren der Herzogl. Regierung in dieser Angelegenheit zu berichten und sei es nach den von Seiten der Regierung und des Präsidiums soeben gemachten Mittheilungen, nun zweifelhaft; ob über diese Jncidenzfrage nun noch eine Berichterstattung nöthig wäre und endlich sei zu erörtern, wie sich die Kammer solchen schriftlichen Eingaben, wie die des Herrn Bischofs von Limburg, gegenüber zu verhalten habe, insbesondere ob sie dem Herrn Bischöfe das Reckt zugestehen wolle, sich mit ihr in sckriftliche Erörterungen über sein Vertretungsrecht und über das Verfahren der Regierung in dieser Angelegenheit einzu- lassen. Ueber diese drei Punkte erscheine eine weitere Berichterstattung wünschenswerth.
Bellinger. Er sei gegen den von dem Herrn Vorredner gestellten Antrag, da durch denselben nichts weiter bezweckt werde, als die Entscheidung der Haupt
frage ohne Grund hinauszuschieben. — Seiner Ansicht nach wäre es am zweckmäßigsten gewesen, wenn man diesen so sehr wichtigen Gegenstand, welcher allerdings zu Kollisionen mit der Regierung möglicher Weise hätte führen können, gründlich erörtert und in ruhiger und würdiger Weise seiner endlichen Erledigung und Entscheidung durch die Kammer zngeführt hätte. — Die Frage, welche nach dem gestellten Anträge erörtert werden sollten, seien wesentlich verschieden von denjenigen, welche die Commission ursprünglich zu erörtern gehabt habe. Es liege also kein Grund vor wegen der zur Begründung des fraglichen Antrags angezogenen Fragen den Gegenstand der Tagesordnung nochmals zu verschieben, umsomehr als die Berichte der Commission fertig vorlägen. Das Schreiben des Herrn Bischofs von Limburg an das verehrliche Präsidium betrachte er als eine Erklärung, zu welcher derselbe durchaus befugt gewesen sei und könne er in dieser Beziehung die Zweifel des Herrn Antragstellers nicht theilen.
Tr ombetta. Es sei durchaus nicht gerechtfertigt, wenn die Ausschußberichte heute nicht zum Vortrag und zur Verhandlung kämen; eine Verschiebung auf eine spätere Sitzung sei unzulässig. Wolle man auch der Ansicht sein, daß derjenige Theil der Frage, welcher die Prüfung der Legitimation deS Vertreters deS Herrn Bischofs zu Limburg betreffe, durch die der Versammlung gewordene Mittheilung des Inhalts der beiden Schreiben des Herrn Bischofs erledigt sei, so sei damit doch der andere ungleich wichtigere Theil der Frage über das in dieser Sache von der Regierung eingehal- teile Verfahren keineswegs erledigt. Letztere Frage sei von dem Ausschuß erörtert, die Berichte lägen vor und die Verhandlung hierüber müsse daher heute der Tagesordnung gemäß stattfinden.
Höchst und Kraus erklären sich mit dem Vorredner einverstanden.
Bertram. Er habe seinen Antrag im Interesse einer gründlichen Berichterstattung und Erörterung des Gegenstandes gestellt; werde der Gegenstand heute er« örlert, so würde man in eine Uebereiluug und Ueber« stürziing fallen, welche gewiß von der Versammlung nicht gewünscht werden könne.
Bellinger. Dieser Gegenstand sei dem Ausschüße schon so geraume Zeit zur Berichterstattung überwiesen, daß während dieser Zeit alle hier zur Sprache kommenden Punkte ausführlich und gründlich hätten erörtert werden können, und dieß sei wohl auch geschehen.
Bei der hierauf vorgenommcnen Abstimmung wurde der Antrag des Abg. Bertram mit 7 gegen 5 Stimmen angenommen.
Hierauf wurden die Ausschußberichte über die Gesetzentwürfe „die Aufhebung deS Gemeindeverbands von ScSpcnrod" und „den Eintrag der persönlichen Servituten in die öffentlichen Bücker betr." vorgetragen und die beiden Vorlagen der Regierung ohne erhebliche Dis- cussion angenommen.
Frankfurt, 10. Juni. In der gestern abgehaltenen Sitzung der Bundesversammlung hat
mächtigt erklärt, auf die von dem Hrn. v. d. Kettenburg gestellten Anträge und Beschwerden einzügehen. Der Antrag der Mehrheit der Ausschußmitglieder, die großherzoglich mecklenburgische Regierung unter Mittheilung der v. d. Kcttenbnrgschen Eingabe zur Erklärung über den Inhalt aufzufordern, wird damit beseitigt.— Die Berufung des Hrn. v. BiSmark nach Berlin schreibt man dem Nürnb. Corr., kann als die nächste, bedeutsame Folge der Reise des Königs von ' Preußen nach Wien angesehen werden. Man hat die . persönliche Theilnahme dieses Herrn an den näheren! Berathungen 'm Bezug auf mehrere wichtige Angelegenheiten für nothwendig erachtet, über welche eine principielle Einigung zwischen Oesterreich und Preußen zum Theil in letzterer Zeit schon zu Stande gekommen ist, ' zum Theil ganz in Kurzem bevorsteht. Diese Ange- 1 legenheiten betreffen nicht bloß bundesmilitärische Fragen, sondern auch solche,, welche die innere wie die auS«
wärtige Politik berühren. — Dem Director der St. Leonhardskirche, Herrn Kessel, ist von Sr. Maj. dem Kaiser von Oesterreich die Dekoration des Franz-Jo- sephs Ordens in Anerkennung der Verdienste verliehen worden, die er sich als Seelsorger um die unserer Garnison beizählenden österr. Truppen erworben hat. — Die Nachricht von der in Frankfurt und zwar auf
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der Bornheimer Haide beabsichtigten Errichtung eines, zoologischen Gartens entbehrt nach der F. P. Z. allen Grundes.