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Nassauische Allgemeine Zeitung.

M 128. Freitag dw 3. Juni 1SS3.

Die,,Nassauische All^emeiue Zeikung" m dem belleiristischen 'BeiblattDer Ußanbcrer" erscheint, Sonina»« ausgenommen, täglich und beträgt der PrânumeraiionSpreiS für Wiesbaden und , nach dem neuen Possregulaiiv nunmehr auch für den ganjen Umfang des Lbnrn- und Tariâ'fchen NerwaltungsbessrkS mit Inbegriff des Poffausschlags 2 N für die übrigen Länder des deutsch.bsserreichischen PosIverkinS, wie für daS Ausland 2 fL 24 fr. Inserate werden die Sierspaltix Petitjeilc oder deren Raum mit 3 kr. berechnet, Bestellungen beliebe man in der Buchhandlung von 28. Friedrich, Langgasse 42, auswärts bei den nächstgelegenen Postämtern, zu machen.

Geographie und Diplomatie.

Die Schweiz hat schlecht Unfrieden halten mit ihren Nachbarn. Sie beansprucht jeden Tag die Gastlichkeit derselben für ihre Bürger wie für ihre Güter. Sie hat die Pforte znm Meere nicht, die wahre Pforte zur factischen Selbstständigkeit eines Staates. Die Schweiz hat hohe Berge, steile Pässe, allerdings vortreffliche, natürliche Festungen des Landes. Sie könnte auch vielleicht durch diese unabhängig sein von ihren Nach­barn, wenn ihre Bevölkerung im Urzustände lebte, und von der Milch ihrer Heerden, von dem Korn ihrer Felder allein sich zu nähren vermöchte. Aber die Schweiz hat sich sehr civilistrt, und jeder Fortschritt ihrer Cultur ist der Ring einer Kette gewesen, welcher sie in einen gewissen Grad der Abhängigkeit von ihren Nachbarn gebracht hat. Kein Ballen Baumwolle kann in die Schweiz gelangen, keine Elle Spitzen auS ihr den Weg finden, ohne die Wege zu berühren, welche ihrer Hoheit nicht Unterthan sind. Zu allen Pforten des Berglandes haben Fremde den Schlüssel und jeder Streit, den die Schweiz mit irgend einem ihrer Nach­barn beginnt, hat zur natürlichen Folge, daß dieser um­gedreht wird.

Es ist wahr, alle civilisirten Staaten haben das mit einander gemein, daß sie in irgend einem Grade von einander abhängig sind, oft in ganz gleichem Grade einander bedürfen. Die Schweiz bildet aber hier eine Ausnahme. Sie bedarf ihrer Nachbarn, wie sie der Lebenslust bedarf. Ihre Nachbarn bedürfen ihrer, ge­rade so wie man eben zufällig eines Luxusartikels be- nöth'gt. Man kann ihn benützen, man kann ihn ent­behren. Die weiz kann ihre Grenzen absperren gegen ihre Nachbarn, ohne zu besonderen großen Kla­gen Veranlassung zn geben. Sie kann ihre Bürger wie ihre Güter innerhalb ihrer Grenzen behalten, ohne daß sich eine sehr ängstliche Nachfrage nach dem einen oder nach dem andern Artikel erheben würde.

Man sollte denken, daß ein Staat in solcher Lage niemals aggressiv Auftreten würde. Man sollte glau­ben, daß, wenn ihm auch jedes höhere Princip der Moral abhanden gekommen wäre, doch der eigene Vor­theil als ein Surrogat dienen würde, der ihn lehrte mit scrupulöser Sorgf.lt alle völkerrechtlichen Satzungen zu beobachten. E n Staat, |ber so wenig im Stande ist zu schaden, der so leicht beschädigt werden kann, der so vieles zu fürchten hat und der selbst so wenig furcht­bar ist, sollte aus purem Interesse vorwurfsfrei dazu- stehen suchen. Es gehört eine geringe Tugend dazu für den Schwachen, sich dem Gesetze zu unterwerfen, welchem auch der Starke zu gehorchen bereit ist. Es ist ja für diesen eine Fessel, für jenen eine Schutzwehr. Aber die Schweiz ist noch nicht zu dieser Erkenntniß gelangt, oder ihre intelligente Verwaltung kennt noch nicht das Verhältniß ihrer eigenen Kraft zu der Macht der sie umgebenden Staaten. Wer die Depeschen ihrer Centralbehörde liest, der, sollte in der That glauben, es sei die erste Macht Europas, und nicht eine der letzten Mächte dieses Wcltiheiles, die hier das große Wort führt. Was unter der einen Voraussetzung viel­leicht impouireud lauten würde, dürfte, vom Gesichts­punkte der factischen Sachlage betrachtet, doch etwas lächerlich erscheinen.

Man kann leicht groß scheinen, wenn man sich auf Stelzen stellt. Schade nur, daß man nie lange auf Stelzen gehen kann. Die natürlichen Proportio­nen der Schweiz werden gar bald izum Vorschein kom­men. Ihre natürliche Abhängigkeit von ihren Nach- bareu, und die natürliche Unabhängigkeit ihrer Nach- barcu von ihr, können nicht lange mehr verborgen bleiben. Das Maulheldenthum ihrer kleinen Staats­männer und Ihrer kleinen Journale wird schwerlich große Siege erringen. Die Prahlerei und die Aufgeblasen­heit jenes kleinen Staates, dem Jedermann seine Rechte gönnt, aber von dem Niemand ein Unrecht ertragen wird, werden bald genug durch materielle Nothstände niedergedrückt werden. Die Gewalt der Umstände selbst wird hoffentlich genügen, um der Schweiz die Lection zu ertheilen, der sie so dringend bedarf; immer wün- schenswerther, als wenn eine' andere Gewalt zu diesem Zwecke in Bewegung müßte gesetzt werden.

Dculschland.

* Wiesbaden, 2. Juni. (Assisenverhandlung gegen j) Joh. Heinrich Hehner von Nastätten, wegen Verletzung des Offenbarungseidcs und Vervortheilung seiner Gläubiger Mnd gegen 2) Daniel H a xe l von da, wegen Beihülfe zu letzterem Verbrechen). Die bei­

den Angeklagten wurden von den Geschwornen für schuldig befunden und von dem Assisenhofe Ersterer zu 1/2 Jahren Correctionshausstrafe und Letzterer zu acht Ta­gen Gefängniß verurtheilt. Die Kosten betragen 82 fL 38 kr.

(Assisenverhandlung gegen Andreas D orauf von Bommersheim wegen ausgezeichneten Diebstahls.) Andr. Dor nauf, 21 Jahr alt, Küfer, ist angeklagt im Dee. v. J. in der Wohnung des Maurers Peter Dinges zu Bommersheim aus einer von ihm gewaltsam eröff­neten Kiste eine Geldtasche mit 2 fl. und einen Geld­beutel mit 15 fl. und im Januar L I. im Hause des Eberhard Rathgen, in welches er mittelst Einsteigens gelangtes 45 Ellen Tuch im Werth von 11 fl. 45 kr. gestohlen zu haben. Der Angeklagte wurde von den Geschwornen für schuldig befunden und von dem Asst- senhofe zu einer Correctionshausstrafe von 1% Jahren veru> theilt. Die Kosten betragen 83 fl. 18 kr.

* Wiesbaden, 3. Juni. (Assisenverhandlung gegen August Höhn, 17 Jahre alt, Leonhard Dries, 17 Jahre alt und Wilhelm Dries, 22 Jahre alt, aus Rüdcöheim, wegen ausgezeichneten Diebstahls.) Aug. Höhn ist angeklagt, nach vorausgegaugcucr Ver­abredung mit Leonhard Dries, in der Nacht vom 8. auf den 9. December v. I. in das Haus des Wir­thes Georg Aumüller in Lorch mit Hilfe des Leon­hard Dries, der auch später im Hose Wacht stand, eingestiegen, dort in der Wohnstube eine Commode ge­waltsam geöffnet und aus derselben eine Anzahl von Gegenständen, darunter ein silbernes Petschaft im Werth von 1 fl. 45 kr., einen Säbel im Werth von 6 fl. und einen Geldbetrag von 1 fl. 30 kr. gestohlen zu haben. Wilhelm Dries ist angeklagt, das von Aug. Höhn ge­stohlene silberne Petschaft, wissend, daß cs gestohlen sei, verkauft und den Erlös von 24 kr. für sich behalten zu haben. Gegen Aug. Höhn liegt nach dem Anklageakt auch noch die Verausgabung eines gestohlenen und als unecht erkannten Scchsbätznerö vor. Aug. Höhn wurde schon im Aller von dreizehn Jahren-L^ebstahls wegen zu einer Correctionshausstrafe von sechs Monaten und Wilhelm Dries im vorigen Jahr zu einer Gefängniß­strafe von zwei Monaten verurtheilt. Eine gegen ihn v. Js. anhängige Untersuchung wegen Straßenraubes wurde für beruhend erklärt. Leonhard Dreis stand Diebstahls wegen in Untersuchung, seine Züchtigung wurde jedoch der Schulbehörde überlassen. Die Ver­handlung leitet Assisen-Vice-Präsident Trepka, die Staatsbehörde vertritt Staatsprocurator-Substitut Flach, die Angeklagten vertheidigt Prokurator A. Wilhelmi.

Zur Verhandlung kommen noch folgende Fälle:

Am 6. Juni die Anklage gegen Peter Kastleiner in Medenbach, wegen Diebstahls, und gegen Christian Löcher in Langeuschwalbach, wegen Meineids.

Am 7. Juni die Anklage gegen Beruh'. Gietz und dessen Ehefrau von Erbach, A. Eltville, wegen Ver­letzung des Offenbarungs-Eides und Vervortheilung ihrer Gläubiger.

Wiesbaden, 2. Juni. Im Monat Mai wurden auf der Taunus-Eisenbahn, ausschließlich der Militär­trausporte, 73,494 Personen befördert. Die Einnahmen betrugen während dieser Zeit 42,002 fl. 1 kr.

Dillenburg, 30. Mai. (Assisenverhandlung gegen Joh. Heinr. P u l v e r i ch aus Rodenbach, Amts Dillenburg, wegen Ableistung eines falschen Haudgelöb- nisscs.) Präsident: Hr. Hofgerichtsrath von Rei­chenau; Staatsanwalt: Hr. Substitut Schröder; Vertheidiger: Hr. Procurator Schenck. Der Ange­klagte wurde im März v. I. von Conrad Pulverich von Rodenbach aus ein Darlehen von 5 Thalern ver­klagt, welches derselbe ihm am 27. August 1837 gelie­hen haben wollte. Bei der gerichtlichen Verhandlung erklärte der Angeklagte daß es unwahr sei, daß ihm Conrad Pnlverich am 27. Aug. 1837 ein solches Dar­lehen gemacht habe, und erhärtete diese Aussage durch ein Haudgelöbniß. Diese seine Aussage soll falsch sein und er steht deßhalb heute vor Gericht. Bei der Verhandlung wird ein Schuldschein producirt,- der an­geblich von dem Angeklagten ausgestellt worden sein soll, dessen Aechtheit indessen bezweifelt wird, Ebensowenig kann die Schuld des Angeklagten durch die Aussagen der Zeugen bestätigt werden, und wird er daher von den Geschwornen für nicht schuldig erklärt und von dem Assisenhof freigesprochen.

Dillenburg, 30. Mai. (Assisenverhandlung gegen Gottfried Flick von Emmerichenhain, wegen Schriftfälschung.) Präsident: Hr. Hofgerichtsrath von Bierb r au er; Staatsanwalt: Hr. Assessor Gieße; Vertheidiger: Hr. Procurator Braun. Gottfr. Flick

von Emmcrichenhain, Amts Rennerod, ist an geklagt, in einer ihm zugestelltcn Verstcigerungsbenachrichtigung den darin ans den 1. Febr. lautenden Termin durch Zusetz­ung der Zahl2" in 21. umgeändert zu haben, um damit den Gerichtsvollzieher zu bewegen, die Versteige­rung nicht am 1. sondern am 21. Febr. abzuhalten. Die Angeklagte war nämlich von Daniel Thomas auf eine Summe von 20 Thaler verklagt, in Folge dessen gepfändet und die Versteigerung der Pfänder verfügt. Der Termin zur Vcrstkigcruug war auf den 1. Febr. d. J. festgesetzt, und ihm die übliche Benachrichtigung hiervon zu gestellt worden. Da es nun dem Angeklag­ten von Interesse sein mochte, daß die Versteigerung erst später abgehalten werde, weil er so lange im Be­sitze der Pfänder bliebe, so änderte er den Termin aus den 21. Febr. ab, und zeigte die gefälschte Urkunde dem Gerichtsvollzieher, der am 1. Febr. erschien, vor, behauptete, die Urkunde so empfangen zu haben. Der Gerichtsvollzieher ließ sich indessen nicht irre machen und zeigte die Sache bei dem Herzogl. Justizamte Rennerod an, und wurde auf diese Weise Gottfried Flick wegen Urkundenfälschung und Gebrauch derselben in Anklage­stand versetzt. Von den Geschwornen schuldig erklärt wird er von dem Assisenhofe zu vierzehn Tagen Amts- arrest und zur Bezahlung der entstandenen Kosten ver­urtheilt.

Dillenburg, 1. Juni. (Assisenverhandlung gegen Adam Fröhlich aus Simmern wegen Tödtung.) Präsident: Herr Hofgerichtsrach von Reichenau, Staatsanwalt: Herr Assessor Gieße, Vertheidiger: Herr Prokurator Schenck. Adam Fröhlich aus Simmern, Amts Montabaur, 21 Jahre alt, Taglöbner ist angeklagt am Abende des 7. November 1852 bett Peter Ferdinand aus Hillscheid mit einem Hirsch­fänger dergestalt in die linke Seite gestochen zu haben, daß dies die Folge seines einige Tage daraus erfolgten Todes gewesen sei. Wie aus den Verhandlungen her­vorgeht, so traf Fröhlich an oben genanntem Abende tiM Peter Ferdinand und anderen Burschen im Wirths- Hause zu Simmern zusammen, gerieth hier mit jenem in Streit, und wurde von ihm iu's Gesicht geschlagen. Mit der Aeußerung, er werde ihn (Ferdinand) später noch sprechen, entfernte sich Fröhlich und paßte nun mit einem Hirschfänger bewaffnet dem Ferdinand auf, der einige Zeit hierauf sich aus dem Wirthshause ent, fernte um nach Hause zu gehen. Fröhlich überfirl ihn und stach ihn in die linke Seite, in Folge dessen derselbe zusammensank und einige Tage darauf starb. D^r Leumund des Angeklagten ist kein guter, er wird als rauf- und händelsüchtiger Bursche geschildert. Die Zeugen 15 an der Zahl erläutern und bestätigen im Ganzen das oben gesagte und so wird denn der An­geklagte von den Geschwornen des Verbrechens schuldig erklärt von dem Assisenhofe zn einer Zuchthausstrafe von 10 Jahren und zum Ersatz der Kosten verurtheilt.

Von der Lahn, 28. Mai. (Kass. Z.) Es ist gegründete Aussicht vorhanden, daß die so viel bespro­chene Lahnbahn in baldigen Angriff genommen wird. Der nassauische Commissär, welcher nach Berlin geht, I um die betreffenden Verhandlungen zum Schluffe zu bringen, ist schon auf dem Wege. Während im Nas­sauischen manche Rivalitäten gegen die Lahnbahn be­standen, hat Preußen die strategische Bedeutung dersel­ben immer fest im Auge behalten. Diese Bahn wird sich sowohl für das Hcrzogthum Nassau, als auch für die Gesammtindustrie Deutschlands von den segeusrcich- stcu Folgen erweisen; denn die überraschend reichen mi­neralischen Schätze des unteren Lahnthals haben sich bereits weit über die Grenzen Dcntschlaiids hinaus eine große Bedeutung für die verschiedensten Zweige der Ge- werbthätigkcit erworben. Nur waren sie für den größe­ren Theil Deutschlands nach Osten hin zu schwer zu beziehen. DaS Nheingebiet allein und von hier aus Frankreich und England, hatten einen wohlfeileren Trans­port, so daß die nassauischen Producte uichr der Freurde als dem Vaterlande selbst zu statten kamen. Das wird nun anders werden, indem das iiassauische Lahnthal mit der großen Vcrkchrsstraße der Main -Weser-Bahn ver­knüpft wird. Zwei Mitbürgern der Stadt Kassel ge­bührt das Verdienst, die Lahubahn zuerst angeregt und dann kräftig gefördert zu habe». Herr Moldevhauer aus Kassel lenkte schon 1845 die Aufmerksamkeit Deutsch­lands in entschiedenster Weise aus die hohe Wichtigkeit der Lahnbahn, unb in den letzten Jahren lieferte Herr Ingenieur Splingart, ebenfalls aus Kassel, einen mei# sterhasten Plan derselben, welcher natürlich viel Kraft, Zeit und Geld kostete. Unter den nassauischen Städten zeichnete sich besonders Weilburg durch unermüdlichen