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Nassauische Allgemeine Zeitung.

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E /S F Montag den 30. Mai 1833.

Die ,,Nass<mische 91 Ußemetne Zeitung" m «dem belletristischen BeiblattDer Wanderer" erscheint, SSnntagS ausgenommen, täglich und beträgt der Pränumerationspreis für Wiesbaden und , nach dem neuen Psstreguiariv nunmehr auch für den ganzen Umfang deS Tburn» und Taris'schen Perwallungsbezirts mit Inbegriff deS Postausschlagâ 2 fl., für die übrigen Länder des deutsch-österreichischen Postvereins, wie für das Ausland 2 st. 24 tr. Inserate werden die »infpattig Petitjeilc oder deren Raum mit 3 kr. berechnet. Bestellungen beliebe man in der Buchhandlung von W. Friedrich, Langgasfe 42, auSwärtS bei den nächstgelegenen Postämtern, zu machen.

Amtlicher Theil.

D i e n st n a ch r i ch t e n.

Seine Hoheit der Herzog haben den Pfar- rer Wasmuth zu Kirberg zum Decan des Bezirks Kirberg zn ernennen geruht.

Der Kandidat der Berg- und Hüttenkunde Carl Huthst ein er von Holzappel ist zum Accessisten bei der Bergmeisterei Weilburg mit dem Wohnsitze in Ober­tiefenbach ernannt und der Bauaccessist Cramer zu Wiesbaden an die Kreis-Banmeisterei Limburg versetzt worden.

Der zum Lehrer in Probbach ernannte Lehrvicar- Wollweber zu Schneidhain ist auf sein Ansuchen an seiner bisherigen Stelle zu Schneidhain belassen und zum Lehrer daselbst ernannt, Lehrgehülfe Meiling er von Flörsheim zum Lehrer in Probbach ernannt und der nach Schneidhain bestimmt gewesene Schulcandidat Ullrich von Oberbrechen mit Versedung der Lchrge- Hülfenschule zu Flörsheim beauftragt worden.

Nichtamtlicher Theil.

üeutrdjhinK

Wiesbaden, 28. Mai. Der k. franz. Gesandte am Herzoglichen Hofe hat die officielle Mittheilung ge­macht, daß eine allgemeine Ausstellung von Producten des Ackerbaues und der Industrie den 1. Mai 1855 zu Paris eröffnet werden solle, mit der Zusicherung al­ler wünschenswerthen Erleichterung bei den Douancu, sowie auch einer sorgfältigen Behandlung, bezüglich der Aufnahme, Aufstellung und Ueberwachung der Ausstel- lungs - Gegenstände. Nähere Mittheilungen über die Ausführung des Unternehmens werden Vorbehalten. Das Ministerium des Innern hat das Directorium nass. Land- und Forstwirthc hiervon vorläufig in Kenntniß gesetzt, damit von demselben die ersten geeignet und Vortheilhaft erachteten Maßregeln zu einer angemessenen, den Verhältnissen entsprechenden Betheiligung des Her- zogthums getroffen werden.

Ministerial-Assessor Odernheimer geht, in den nächsten Tagen nach Neuholland ab, um für eine Ge­sellschaft bedeutender Banquiers in England die metal­lurgische Prüfung einer von derselben vor mehreren Jahren angekauften, ungefähr 100 Stunden von Syd­ney gelegenen, vermuthlich sehr goldreichen Strecke Lan­des vorzunehmen. Herr Odernheimer wird drei Jahre lang abwesend sein. Seine jâhrl. Besoldung beträgt dem Vernehmen nach 1400 Pf. St.

* Wiesbaden, 28. Mai. (Assisenverhandlung gegen Rosine Opfermann vou Eltville wegen Unter­schlagung rc.) Rosine Opfermann von Eltville, 33 Jahre alt, Bötin und Taglöhnerin von Gewerbe, ist angeklagt: einen Geldbetrag von 54 kr., welchen sie von der Ehefrau des Adolph Herber zu Eltville zur Ablieferung an den Färber Vaupel zu Wiesbaden er­halten hatte, sich widerrechtlich zugeciguet, auf die Rech­nung des Färbers Vaupel die Worterichtig er­halten 54 kr." geschrieben, und von dieser gefälschten Quittung dadurch Gebrauch gemacht zu haben, daß sie solche der Frau Herber übergab. Die Angeklagte ist geständig, behauptet aber, sie hätte im Augenblicke das Geld wegen der Krankheit ihrer Mutter sehr nöthig ge­braucht und cs später auch au Vaupel ausgeliefert. Sie wurde von den Geschworenen für schuldig befunden und von dem ÄWenhofc zu zwei Monaten Correctionshaus verurtheilt. Die Kosten betragen 27 fl. 24 kr.

t Wiesbaden, 30. Mai. (Assisenverhandlung gegen Franz Stassen von Hattenheim wegen Veraus­gabung eines falschen Guldenstückes.) Franz Stassen, 63 Jahre alt, Weinbcrgsarbcitcr, ist angeklagt, im De­cember v. I. ein falsches bairisches Einguldenstück, nach erkannter Unechtheit desselben, zur Bezahlung einer Schuld dem Jacob Korn zu Hattenheim als ächt ge­geben zu haben. Die Falschheit des ausgegebenen Geld­stückes wurde sofort entdeckt. Die Verhandlung leitete Assisen-Vice-Präsidcnt Trepka, die Staatsbehörde ver­trat Staatspr. Substitut Flach, als Vertheidiger fuu- girte Procurator Dr. Geiger.

Dillenburg, 26. Mai. (Assisenverhandlung gegen Jacob Hennemann aus Mensfelden, wegen Verletzung des Offenbarungscides und Vcrvorthcilung seiner Gläubiger, und Anton Scheid aus Oberneisen, wegen Meineid und Theilnahme an dem Verbrechen des Ersteren.) Präsident: Hr. Hofgerichtsrath von Bier­brauer; Staatsanwalt: Hr. Substitut Schröder; Vertheidiger: die HH. Proc. Braun und Keller.)

Am 2. Juni 1851 gab der Angeklagte Jacob Henner mann von Mensfelden, Schuhmacher von Gewerbe, bei dem Herzogl. Justizamtc Limburg seine ZahlnngS- unfähigkeit an. Bei der am 7. desselben Monats von Herzogl. Landoberschultheißerei vorgenommenen eidlichen Vernehmung, antwortete der Angeklagte auf die Frage ob er keine Ausstände habe", mitNein". Es stellte sich indessen später das Gegentheil heraus, der Ange­klagte hatte jedoch diese Ausstände an Anton Scheid von Oberneisen cedirt, das Datum der Cession aber viel früher resp, vor AuSbruch seines Concurses ange­führt. Aus diesem Grunde ist H e n n c m a n n des oben erwähnten Verbrechens angeklagt, und weil Scheid wußte, daß der Erstere von Herz. Justizamtc in Concurs erklärt war, trotzdem aber die Cession annahm, der Theilnahme an dem Verbrechen. Bei der späteren eid­lichen Vernehmung bei Herzogl. Kriminalgerichte in Dillenburg, erklärte Scheid, das Datum der Cession sei allerdings richtig, Hennemann habe damit seine Forderungen an ihn tilgen wollen, es hätte damit keine Vervortheilung der Gläubiger des Letztgenannten be­zweckt werden sollen, und habe er Hennemann zu­gleich gesagt, daß er, im Falle Beträge, die in der Ccf- sion enthalten wären, bei ihm eingingen, ihm diese er­statten solle. Diese Aussagen erwiesen sich indessen als unwahr und gründet sich hierauf die Anklage gegen Scheid, wegen Meineid. Die Verhandlungen wurden heute nicht beendigt, vielmehr um halb 11 Ubr geschlos­sen und werden morgen fortgesetzt.

(Die Angeklagten wurden von den Geschworenen schuldig erkannt und von dem Gerichtshöfe Jacob Hennamann zu drei Jahren Zuchthaus und Anton Scheid zu einem Jahr und drei Monaten Correc­tionshaus und beide zum Ersatz der entstandenen Kosten ini Betrage von 191 fl. verurtheilt.)

Dillenburg, 27. Mai. (Assisenverhandlung gegen die Ehefrau des Johs. Rembs aus Höhe, we­gen Schriftfälschung.) Präsident: Hr. HofgerichtSrath von Reichenau; Staatsanwalt: Hr. Assessor Gieße; Vertheidiger: Hr. Procurator Braun. Die Ehefrau des Johs. Rembs aus Höhe, Amts Montabaur, ist angeklagt, in einer von dem Gemeinderechner des Orts ausgestellten Quittung über 10 fl. 10 kr., die Ziffer 1 Guldenbetrag in 2 umgewandelt zu haben, um dadurch eine Zahlung von 20 fl. 10 kr. nachzuweisen. Das Benehmen der Angeklagten während den Verhandlungen ist ein höchst freches und macht einen sehr schlechten Eindruck, sowohl auf die Geschworenen, als auch auf das anwesende Publicum. Die Zeugenaussagen erläu­tern im Wesentlichen die Schuld der Angeklagten, und so wird sie denn von den Geschworenen schuldig er­kannt, von dem Gerichtshöfe zu vier Wochen Aintsgc- fängniß, und zum Ersatz der entstandenen Kosten ver. urtheilt.

Dillenburg, 27. Mai, Abends 9'/, Uhr. So eben starb dahier der Hof- und AppcllatiousgerichtS- Procurator Keller in Folge eines Brustkrampfes. Heute Morgen noch führte er in Gemeinschaft mit Hrn. Procurator Braun die Vertheidigung in der Anklage gegen Hennemann und Scheid, und war sogar erst eine halbe Stunde vor seinem Ableben von einem Spazier­gange in seine Wohnung zurückgekehrt. Ein unersetzli­cher Verlust für seine zahlreiche Familie, und gewiß eine überraschend traurige Kunde für seine vielen Freunde und Bekannten.

Hachenburg, 27 Mai. Die vielseitig gehegten Hoffnungen, daß der hiesigen Stadt das Glück noch zu Theil werden könne, später das hiesige schöne und ge­räumige Schloß zum zeitweisen Aufenthalt der Herzog­lichen Familie, oder eines andern Gliedes des Herzog­lichen Hauses, benutzt zu sehen, scheinen nunmehr gänz­lich verschwunden zu sein, da dasselbe jetzt zu Zwecken benutzt wird, welche darauf hindenten, daß dieser Fall nicht mehr eintreten kann. So wird z. B. jetzt der große Speisesaal als Holzstall benutzt, Mansardenzim- wer werden in Fruchtspeicher und Hühnerställe umgewau- delt und die Schloßküchr scheint als Waschküche dem all­gemeinen Gebrauche überlassen zu sein. Es hat dieses bei dem größeren Theile der Stadtbewohner, welche fort­während mit besonderer Liebe unserm verehrten Fürsten­hause anhängen, einen schmerzlichen Eindruck hervorge­rufen. Wie wir vernehmen, soll eine von den sämmt­lichen Bürgermeistern und Gcmeinderäthcn deS hiesigen Justizamts unterzeichnete Petition, in welcher um Auf­hebung des Instituts der Gerichtsvollzieher und Finanz- cxecutantcu in ihrer jetzigen Gestalt und Einführung ei­nes den dermüligen Zeitverhältnissen angemessenen Ge- richtsvollzngs uachgesucht wird, an Herzogliches Gesammt-

Staatsministerium abgegangen sein und cs wäre sehr zu wünschen, daß dieser gewiß ernste Gegenstand Be­rücksichtigung finden und einer gründlichen Prüfung un­terworfen werden möge.

Frankfurt, 28. Mai. Der königlich hannoversche Bundestagsgesandte, Staatsrath v. Bothmer, von dem es bei seiner neulichen Abreise von hier hieß, daß er bestimmt sei, seinen Posten zu verlassen und durch Herrn v. Lenthe ersetzt zu werden, ist vorgestern wie­der hier eingetroffen. Die Bundesversammlung hat bis jetzt die Vorfrage, oh sie in der v. Ketten burg- scheu Angelegenheit competcut sei, noch nicht durch einen Beschluß beantwortet, der übrigens als nahe bevorstehend bezeichnet wird. Wenn also dieAllg. Zeitung" und dieD. Volksh." sich schon schreiben ließen, Preußen habe sich gegen die Kompetenz erklärt, so könnte damit nicht eine in der Bundesversammlung abgegebene Er­klärung gemeint sein. Die heute ausgegebene Nr. 64. des Amtsblatts der freien Stadt Frankfurt enthält die Publication deö zwischen der freien Stadt Frank­furt und dem Kaiserreich Frankreich am 9. April 1853 abgeschlossenen Staatsvertrags, wegen gegenseitiger Aus­lieferung von Verbrechern. Dem Professor Dr. Herrmann in Göttingen, einem geborenen Frankfurter, soll das Rectorat des hiesigen Gymnasiums angeboten worden sein.

Einer gestern Abend hier eingetroffenen Privatde­pesche nach wären die Unterhandlungen zwischen Rußland und der Pforte facti sch abgebrochen worden und hätte Fürst Menczi ko ff Konstan­tinopel am 21. d. M. wirklich verlassen.

Darmstadt, 27. Mai. (F. I.) Auf dem freien Platze zwischen dem Hoftheater und dem Zeughause sind jetzt Arbeiter damit beschäftigt, die Fundamente für die beiden colossalen Standbilder von Philipp dem Groß­müthigen und Georg I. zu legen, welche demnächst dort ausgestellt und, wie es heißt, am 25. Augast feierlich enthüllt werden sollen. Vor einigen Tagen ist für die hier zu errichtende Bank für Süddeutschland ein Haus in der Neckarstraße (das vormals Prinz Wittgen- steinsche) für 'deu'Preis Von^32jMÜfl. Mgetaust wvrdrrr.

* Freiburg, 26. Mai. Die Bischöfe der oberrhei­nischen Kirchenprovinz werden Anfangs nächster Woche hier eine Conferenz halten, um sich über ihr ferneres j Verhalten zu vereinbaren. ,

Visen ach, 26. Mai. In der heutigen (ersten): Sitzung der Abgeordnetenversammlung der deutsch-evan-: gelischen Kirchenconferenz wurde Oberhofprediger Dr. Grün eisen von Stuttgart wieder zum Vorsitzenden,, Obercousistorialrath Dr. Richter von Berlin zum Vice-j Präsidenten und Prälat Zimmermann von Darmstadt, j Hofprediger Leo von Rudolstadt und Dr. Runk aus, Oldenburg zu Secrctäreu gewählt. Der erste Gegen-, stand der Besprechung war der von einer Commission ansgearbeitete Entwurf eines deutsch-evangelischen Ge-z sangbuchs. Es wurde beschlossen, denselben nebst 6en:: Protocollen der Commission und einem davon divergie­renden Entwurf des Pastor Dr. Geffkeu in Hamburg,, einer aus dem Oberhofprediger Ackermann aus M«i:in-^ gen, dem Präsidenten Dr. Harleß aus München und, Consistorialrath Niemann aus Hannover bestehenden), Commission zur Berichterstattung in bA Sitzung am:- nächsten Montag zu unterbreiten. Man war für diex Verschiebung dieser wichtigsten Verhandlung der dies-e- jährigen Konferenz auf einen spätern Termin, damit die-r Mitglieder, welchen der neue Gesangbucheutwurf erste gestern in die Hände kam, sich über denselben und diefi Verhandlungen der Commission noch vor der Discussionw näher instruiren könnten. Außerdem berichtete iiochic Regicruugsrath Küster auS Hannover über einen ihmw im vorigen ^Jahre zum Referate übertragenen, im Juor tcresse der öffentlichen Sittlichkeit wichtigen Gegenstand:f< die Verhütung der so häufigen wilden Ehen der Aus-nr Wanderer. Die erste Sitzung wurde um halb 2 Uhrr- geschlossen und die sämmtlichen Dcputirteu vereiuteiül sich später zu einem gemeinsamen Mittagsmahl. 16

Dessau, 25. Mai. Der heutige StaatSanzeigeide enthält die Patente wegen Vereinigung der Herzog-v- thümer Anhalt-Dessau und Anhalt-Köthen zu Einenrr« Herzogthume. 'ie

Köln, 25. Mai. Nach der Köln. Ztg. ist die Ge-M nehmigling zu dem Einigungsvertrage zwischen der köhen Nischen und der düsscldorfcr Dampfschifffahrlsgesellschasier seitens des Herrn Ministers für Handel rc. erfolgt, umli5 ter dem Vorbehalte, daß später etwa beabsichtigte Preis^r erhöhungen vorab feiner Zustimmung unterliegen. DüM Ausführung deS Vertrags, namentlich de- vereinigte^1 Fahrplans (wonach täglich 7 Fahrlcu zwischen Köln u