Nassauische Allgemeine Zeitung.
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Samstag heu 28. Mai
1SS3.
Dir,,Nassauische Allgemeine Zeitung" mit dem belletristischen Beiblatt „Der Wanderer" erscheint, Sonntags ausgenommen, täglich und beträgt der PränumerationâpreiS für Wiesbaden und , nach dem neuen Postreguiaiiv nunmehr auch für d„ ganzen Umfang des Thurn-und TariS'fchen Verwaltungsbezirks mit Inbegriff des Postaufschlags 2 fl., für die übrigen Länder des deutsch-österreichischen PostvereinS, wie für daâ Ausland 2 st. 24 kr. — Inserate werden die dierspaliix Vetitzeilc oder deren Raum mit 3 kr. berechnet. — Bestellungen beliebe man in der Buchhandlung von W. Friedrich, Langgaffe 42, auSwärtS bei den nächstgelegenen Postämtern, zu machen.
Deiltschland
Wiesbaden, 24. März. Sitzung der vereinigten Kammer. (Schluß.) Im weiteren Verlauf des Berichtes gelangte der Berichterstatter (Abg. Reichmann. Der Ausschuß besteht aus den Abgeordneten Eigner, Kraus, Metzler, Münch, v. Syberg, Ulrich.) an die Anforderung für Ver- wallungSaufwand. Hier wurde ein Mehrausgabe von 457 fl. 21 kr. gefunden. Dieselbe sei durch Aufwand an Porto, Estaffetten und Botenlohn, durch den Austausch von Verordnungsblättern, Adreßhandbüchern mit anderen Regierungen, und durch Inserate in öffentlichen Blättern und Druckkosten entstanden. Für letztere waren im Budget nur 500 fl. angefordert, es seien aber wie der Berichterstatter angab allein an die Schellenberg'sche Hofbuchhandlung für Inserate in dem amtlichen Theil der Nass. Allg. Zeitung 803 fl. 3 kr. bezahlt worden. Es fei bekannt, daß in dieser Zeitung alle im Verordnungsblatt erscheinenden Gesetze, Verordnungen und Dienstnachrichten ausgenommen werden, letztere zum Theil noch früher, als ein Verordnungsblatt ausgegebeu ist, und es zeige sich nun, daß diese Inserate bezahlt werden. Es entstehe dadurch ein bedeutender Kostenaufwand, und könne daraus ein bedeutender Vortheil nicht ersehen werden, da das Verordnungsblatt in allen Gemeinden, von allen Behörden gehalten werden muß, daher in mehr Hände als die Zeitung kommt. Es könne durch die Aufnahme der Gesetze der Verordnungen in die Zeitung aber der Nachtheil noch entstehen, daß diejenigen Privaten, welche seither das Verordnungsblatt hielten und auch die All. Nass. Zeitung beziehen das Verordnungsblatt abschaffen, da sie in jener Zeitung den Inhalt des Verordnungsblattes finden, wodurch sich auch der Ausfall in der Einnahme der Bibliothekcasie zum Theil erläutern wird, für welche wiederum ein größerer Zuschuß aus der Staatscasse nöthig wird. Im Jahr 1851 habe der Ueberschuß aus der Intelligenz- und VerordnungSblattscasse nur 3624 fl. 2 kr. betragen, welche Summe in früheren Jahren weit höher war, und im Durchschnitt 5500 fl. Betrug. Der Ausfall erläutere sich besonders dadurch, daß viele Bekanntmachungen öffentlicher Behörden in der Nass. Allg. Zeitung und den Kreisamtblättern, statt in dem Jntelligenzblatt erscheinen, daß namentlich in diesem die Holzversteigerun- gen zum geringsten Theil bekannt gemacht werden. Für das Ausland würden solche Bekanntmachungen in der Zeitung wenig Bedeutung haben und nebenbei doch noch in auswärtigen Zeitungen erscheinen müssen. Der Regierung könne das Recht nicht bestritten werden, in einer beliebigen Zeitung Bekanntmachungen aufuehmen zu lassen; .ine andere Frage aber sei, ob das eingehaltene Ver- fahren zweckmäßig und nicht der Kostenersparniß wegen eine Aenderung zu veranlassen sei, weßhalb die Commission den Antrag stellte, die hohe Versammlung wolle beschließen, die Herzogl. Regierung zu ersuchen, auf Kosten des Staats keine Gesetze, Verordnungen u. s. w. in einem andern als dem gesetzlich dazu bestimmten Verordnungsblatt abdrucken zu lassen.
Bei der hierüber sich entspinnenden Debatte beantragte der Abg. Kraus, weil er der Specialausschuß- sitzung nicht beiwohnen konnte, nachträglich als Separatvotum den U e b e r g a n g zur Tagesordnung. Die Regierung müsse ein Organ haben, das zu ihrer Verfügung stehe, über die Wahl desselben habe ihr die Kammer keine Vorschriften zu machen, daß die Regierung die Nass. Allg. Ztg. als die einzige eonservative im Lande gewählt, werde ihr Niemand verargen, da dieselbe ihr früher, so viel ihm bekannt, gute Dienste geleistet habe und viele Leute, welche jetzt gegen dieses Blatt sind, früher sehr froh gewesen wären, in ihm ein Organ gefunden zu haben, dessen sie sich bedienen konnten. Der Ausfall an der Bibliothekcasie sei nicht der Veröffentlichung der Verordnungen in der Nass. Allg. Ztg. zuzuschreiben, sondern rühre daher, daß die Druckkosten des Verordnungsblattes der vielen erschienenen Gesetze wegen bedeutender wurden, und daß sämmtliche Inserate der Gemeinden, welche früher im Jntclli- genzblatte erschienen, nun in die Kreisblätter eingerückt werden.
Schellenberg bestreitet der Regierung nicht das Recht, sich eine Zeitung als Organ zu wählen, um ihren Ansichten größere Verbreitung zu verschaffen und sie zur Geltung zu bringen, glaube auch, daß ihr deßhalb Geldmittel verwilligt werden müßten (I). Für die Regierung genüge es indessen, wenn diese in den gesetzlich bestimmten Blättern gegeben würden. (Das ist eben die Frage und darin scheint die H. Regierung eben anderer Meinung als der geehrte
Abgeordnete.)^ Wäre eine größere Verbreitung derselben durch die Zeitungen wünschenswerth, so läge es im Interesse der Zeitungen, dies auch ohne Zahlung zu thun, wie dies bekanntlich bei einer der beiden nassauischen Zeitungen der Fall sei. (Der Redner nennt das betreffende Blatt nicht.) Er schließt mit einer Anspielung auf die schwesterliche Liebe der beiden Zeitungen.
Metzler. Er wolle die Bemerkung des Abg/ Kraus, daß die Regierung der Nasi. Allg. Ztg. viel verdanke, gerade nicht widerlegen. Auch er wolle der Regierung das Recht nicht bestreiten, sich ein Organ für' ihre Ansichten und Verfahrungsweise, so wie für Publication der Gesetze, Verordnungen und Dienstnachrichten zu halten oder eine Zeitung als solche zu benutzen. Es sei nicht zu verkenne», daß die Nass. Allg. Ztg. früher ein geeignetes Organ für die Regierung abgegeben und diese ihre Aufgabe auch ziemlich ge- nirgend gelöst habe. Der Antrag der Commission beziehe sich auch nicht auf die Vergangenheit. Ihm sei nicht bekannt, daß die Regierung die Nass. Allg. Ztg. durch Zuschüsse unterstützt habe, wohl aber habe man dieses Blatt auf die mehrerwähnte Art und ferner dadurch unterstützt, daß sämmtliche nassauische Behörden gehalten sind, ihre Bekanntmachungen iik der Nass. Allg. Ztg. einrücken zu lassen. Hiergegen habe man natürlich nichts cinwenden können, in einer Zeit, wo politische Parteien sich schroff gegenüber gestanden haben (ist denn die Demokratie verschwunden?) und die Regierung von der Nass. Allg. Ztg. unterstützt worden sei. (Ist das nicht mehr der Fall?) In neuerer Zeit sei aber die politische Farbe etwas blässer geworden (Der Herr Abgeordnete irrt, eS sind nur Jene, die früher vor Furcht blaß waren, jetzt etwas röther geworden.) an die Stelle der politischen Mächte seien andere Mächte getreten (welche?) und es frage sich sehr, ob nicht der Charakter und der Geist der Zeitung der Regierung gegenüber sich dermalen geändert habe. Die Bemerkung der Regierung, daß die Nasi. Allg. Ztg. nicht ihr Organ sei, habe den Ausschuß zu dem Antrag veranlaßt, diesen Vortheil dem genannten Blatt zu entziehen. Das Verordnungsblatt reiche zur Publication der Verordnungen hin. Die dermalige Tendenz der Nass. Allg. Ztg. sei hier nicht zu erörtern (siehe oben).
König bestreitet, daß ein Bedürfniß vorliege, die Verordnungen noch durch Zeitungen zu publiciren. Das Verordnungsblatt sei gesetzlich dazu bestimmt. Die Nasi. Allg. Z. sei kein Regierungs-Organ, sie sei seiner Ansicht nach vielmehr ein Oppositionsblatt. Er stimme daher für den Antrag.
Eigner. Es sei Pflicht der Regierung, für die Landessteuerkasse zu sparen.
K c i m. Vorredner hätten behauptet, die Nass. Allg. Z. sei ein Regierungs-Organ, die Regierung habe daS in Abrede gestellt. In den Jahren 1848, 1849 und 1850 habe man von „gewisser Seite" her dasselbe öfter sagen hören, damals habe die Redaction der Nass. Allg.Z. dagegen protestirt. (Die Redaction protestirt auch heute noch dagegen. Die Nass. Allg. Z. wird übrigens nach wie vor unbeirrt das monarchische Princip und die con s e rv a t iv eu Interessen entschieden und con- fequent vertreten.) Man solle der Regierung kein Organ octroyiren, finde sie für gut, Bekanntmachungen einrücken zu lassen, so möge sie eS thun. (Der Herr Abgeordnete hat dennoch für den MajoritätS-Autrag deS Ausschusses gestimmt.)
KrauS. Er habe nicht behauptet, daß die N. A. Z. das Organ der Regierung sei oder sein solle, er wolle nur der Regierung die Mittel, sich ein Organ zu wählen, nicht entzogen wissen. Wähle die Regierung die Mittelrheinische Zeitung, so werde er auch hiergegen nichts einzuirenden haben.
Ran: Dieser kleine Ausgabeposten sei von dem Ausschüsse mit sichtlicher Vorliebe behandelt worden. Derselbe Ausschuß, welcher deu kurz motivirteu Antrag gestellt, die Zahl einer Beamtenclasse zu vermehren, obgleich die Regierung eine solche Vermehrung noch nicht verlangt hätte, beanstande in ausführlicher Darstellung die geringe Summe von 803 fl., die einzige Unterstützung, welche die Regierung der conservativen Presse gewähre; und in derselben Versammlung, welche beispiellos einen solchen Antrag so eben ohne Debatten angenommen, werde viel und lange gesprochen über die Unzuträglichkeit dieser geringen Unterstützung. Die Nassauische allgemeine Zeitung,, in unserem Lande daS einzige Organ der Journalpresse, welches die conserva- tiven Interessen vertheidigt, sei nicht von der Regierung gegründet worden; aber ein solches Organ sei dieser sehr nöthig gewesen und habe ihr sehr wesentliche Dienste
geleistet: darum benutze die Regierung genanntes Blatt, ihre Verordnungen baldigst zü publiciren. Die erwähnte Zeitung sei aber bisher durch nicht unbedeutende Opfer von einem Vereine conservativer Männer, auf welchen die Regierung zur Zeit der Gefahr sich gestützt habe, unterhalten worden; die Regierung leiste nur einen ver- hällnißmäßig sehr kleinen Beitrag durch Bezahlung der officiellen Bekanntmachungen- Seit Einführung der Preßfreiheit, liege es im Interesse des Landes, daß alle Verordnungen möglichst schnell zur Kentttniß des Publikums kamen. Dies könne durch daS seltener erscheinende und auf dem Geschästswege nur langsam beförderte Verordnungsblatt nicht erreicht werden. Gegenwärtig unterhalte jede Regierung in Deutschland eine Zeitung, für welche au manchen Orten sehr bedeutende Summe verausgabt würden. Ob die Nassauische allgemeine Zeitung nach ihrer Richtung geeignet sei, daß die Regierung sie zu öffentlichen Bekanntmachungen wähle, wolle er hier nicht untersuchen, und ebensowenig auf die Bemerkung, daß eS für die Zeitung selbst bester sei, wenn sie in keiner Verbindung mehr mit der Regierung stehe, irgend etwas erwiedern. Er beschränke sich auf die Erklärung, daß unsere Negierung so gut wie jede andere eines Organs in der Journalistik bedürfe, daß es im Hcrzogthum nur zwei Zeitungen gebe und daß die Regierung jedenfalls diejenige Zeitung wähle, welche ihr Princip in der Presse repräsentire. In dieser Beziehung müsse in unserem Lande der Regierung ebenso freie Wahl gelassen werden, wie das in alle» anderen Ländern üblich sei, da nickn nirgends vorschreibe, welches Blatt von einem Gouvernement zu genanntem Zwecke benutzt werden solle. Würde aber die Regierung, wie jetzt das Ansinnen an sie gestellt wird, die bisherige kleine Unterstützung der Nassauischen allgemeinen Zeitung entziehen, so würde sie jenem Vereine conservativet Männer, welcher der Regierung und dem Lande bis jetzt wesentliche Dienste geleistet habe, nur der Welt Lohn geben. Auch bei dieser Veranlassung müffe man übrigens wieder die Wahrnehmung machen, wie jede Verhandlung mit Gewalt auf das confesftonelle Gebiet gezogen werde. Welches seien denn die andere» Mächte, welche jetzt bei der genannten Zeitung thätig sein sollten. Zweifelsohne habe man mit diesen Worten auf die Kirchenfrage angespielt. Auf diesem Gebiete habe aber gerade die Nassauische allgemeine Zeitung sich ganz neutral verhalten, und dies sei auch fortwährend ihre Tendenz. Sollte sie jedoch vielleicht schon deshalb miß- beliebig oder regierungsfeindlich erscheinen, weil sie nicht gegen die Katholiken schimpfe? ES handle sich, wie schon gesagt, hier nur um die politische« Principien, welche in der Nassauischen allgemeinen und in der Mittelrheinischen Zeitung vertreten seien. Ein Theil des PublicumS lese lieber jene, ein anderer Theil ziehe diese vor; es komme hierbei also auf Geschmack an; jeder werde vorzugsweise diejenige Zeitung lesen, welche seinen Grundsätzen oder Ansichten znsage. Die Stände möchten es ebenso der Regierung überlasten, sich dasjenige Blatt zu wählen, welches mit ihrem , Principe übereinstimme.
Metzler: Er habe schon geäußert und wiederhole eS hier, daß die Nassauische allgemeine Zeitung durch ihren Geist und ihre Tendenz früher viel Gutes gewirkt habe; das sei seine feste Ansicht. Uebrigeus : glaube er nicht, daß sich, wie der Herr Vorredner be- : in erst habe, die fragliche Zeitung auf dem angeregten ' Gebiete neutral verhalten habe, und daß eine solche ' Neutralität Tendenz derselben wäre. Er habe allerdings f die Nassauische allgemeine Zeitung nicht mit der unend- ” !i$en Aufmerksamkeit gelesen, welche erforderlich sei, um über eine solche Zeitung in öffentlicher Verhandlung zu J discutiren, (!) allein trotzdem sei er doch der Ansicht, daß diese Zeitung von ihrer früheren Bahn abgewichen sei, was sich auch recht wohl Nachweisen lasse, wenn man ( auf Specialitäten eingchcu wolle. \
König beantragt den Schluß der Discussion. ( Dieser Antrag wurde mehrfach unterstützt. I
Berichterstatter Reichmann. Es sei nicht seine - Absicht gewesen, ein Urtheil über den Werth oder Un- werth einer Zeitung abzugeben oder eine Discussion zu ‘a veranlassen. Die Commission habe nur den Kostenpunct ’. im Auge gehabt und den betreffenden Antrag gestellt, x weil die Regierung erklärte, daß die Zeitung ihr Organ nicht sei. ES sei sogar die Publication der Verordnun- t gen durch Zeitungen möglicher Druckfehler wegen ge- t fâhrlich (!) Sei aber eine solche Zeitung gar ein oppo- sitionclleS Organ, dann würde sich mancher darauf be- t rufen, daß, waS in solcher Zeitung stehe, die Ansicht t der Regierung sei; er verweise auf Artikel über Zoll- k