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Nassauische Allgemeine Zeitung.

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Freitag den 27. Mai

1SS3.

DirNassäuffchk Nllftememe Zeitunft" mit dem belletristischen BeiblattDer Wanderer" erscheint, Sonntags ausgenommen, täglich und beträgt der PränumerationSpreiâ für Wiesbaden und , nach dem neuen Postregulaiiv nunmehr auch für den ganzen Umsang des Ldurn- und TariS'schen Verwaltungsbezirk« mit Inblgriff de« PostausschlagS 2 fl für die übrigen Länder des deutsch-österreichischen PostvereinS, wie für das Ausland 2 fl. 24 kr. Inserate werden die oierspallig Pktitzeile oder deren Raum mit 3 kr. berechnet. Bestellungen beliebe man in der Buchhandlung von W. Friedrich, Langgaffe 42, auSwärtS bei den nächstgelegenen Postämtern, zu machen.

Zcituugsschau.

Die Lage der Dinge in der Schweiz. Die Revolution in China und Englands Theehandel.

** Der schweizerische Bundesrath hat bis jetzt, schreibt man der L. Z. aus Süddeutschland, noch keine Schritte, directe oder indirekte, gethan, um eine gütliche Beile­gung der Differenzen zwischen Oesterreich und der Schweiz zu erlangen. Es ist deshalb die Nachricht nicht überraschend gekommen, daß der bei der Eidge­nossenschaft beglaubigte österreichische Gesandte, Graf Karnicky, mit Urlaub von Bern abberufen worden sei. Es ist dies allem Anscheine nach die letzte warnende Maßnahme, die man der Schweiz zur Erwägung gibt. In etwa einem Monate wird die Bundesversammlung ihre Berathungen in Bern eröffnen. Wird sie die Dinge ganz auf die Spitze treiben, oder den Weg der Versöhnlichkeit und Nachgiebigkeit betreten wollen? Verschmäht sie diesen letzten. Weg, so dürfte die Grenz­sperre von Seiten der süddeutschen Staaten gegen die Schweiz, die Verfügung der Grenzsperre auch im Vor­arlbergischen die nächste Folge davon sein. Der Bun­desrath würde in einem großen Irrthume befangen sein, wenn er es für möglich hielte, daß der passive Widerstand der Schweiz den Sieg davontragen würde. Oesterreich und seine Verbündeten werden, darin stim­men alle Mittheilungen überein, ihren wohlbegründeten und gerechten Forderungen durch eine konsequente Po­litik und ein dieser entsprechendes Handeln den Nach­druck zu geben wissen, der den Erfolg sichert.

DerBund" spricht sich über die gegenwärtige Lage der Schweiz in folgender Weise aus:Der Abbruch des diplomatischen Verkehrs zwischen zwei Staaten wird gewöhnlich als der letzte Schritt vor dem offenen Kriege betrachtet. Tritt ein solcher auch häufig doch nicht ein, sondern verbleibt es bei der bloßen Demonstration, so rüstet sich doch ein jeder auf jene letzte Eventualität. Die Schweiz ist hiervon nicht dispensiert , sondern es muß jetzt ihre unerläßliche Sorge sein, ihre Vertheidi- gungsmittel in kriegsfähigen Stand zu setzen. Wir glauben zwar Grund zur Annahme zu haben, daß un­ter der Hand in dieser Beziehung schon mehr geschehen, als vielleicht Mancher meint; allein das Genie und das Kommissariat haben sicherlich noch mehr zu thun: es gibt schwache Grenzpunkte zu decken und für alle schlimmsten Fälle die Geldmittel zu sichern. Eine ruhig entschlossene, aber auch augenscheinlich thatkräftige Hal­tung ist insbesondere nöthig gegenüber dem muthmaß- lichen künftigen Verlauf der Affaire. Wie gestern be­merkt, glauben wir, daß sie sich in erster Linie auf dem diplomatischen Boden abspinnen wird, und da gilt es vor Allem, die Freunde und die Feinde zu kennen, und die Schwankenden zu gewinnen oder abzuschrecken. Recht benutzt, erscheint auch die heutige Konstellation am diplomatischen Himmel uns nicht ungünstig. Ler- gessen wir nur nicht, daß Entschlossenheit zu allen Din­gen nütze ist, und übersehen auch unsere Behörden nicht, daß das Volk dieselbe vor Allem liebt."

** Die Jusurrection im chinesischen Reiche, die schon seit etlichen Jahren dort wüthet, besonders aber seit der Thronbesteigung des jetzigen Kaisers eiue höchst bedenk­liche Ausdehnung gewonnen, schreibt die Ocst. Corr, ist eine Thatsache von eingreifender Wichtigkeit, zunächst freilich nur für die Geschicke der ostastatischen Lander- gruppen, mittelbar aber vielleicht auch für Europa in» sofern dem chinesisch - europäischen Handelsverkehre hier­durch manche Modifikationen bevorstehcn dürften.

Bekanntlich ist die Ursache der Bewegung ein alter dynastischer Streit. Vor ungefähr drei Jahrhunderten hatten die aus der Mongolei gekommenen Mandschuren daS Reich erobert, und den Bevölkerungen desselben die Herrschaft einer neuen, nach ihrem Stamme benannten Dynastie aufgenöthiget. Die frühere Herrschcrfamilie der Ming verschwand vom Schauplatze und gerieth in tiefe Vergessenheit. Gleichwohl scheint sie ihren Stamm­baum und ihre Traditionen im Stillen bewahrt zu haben, denn Ticn-Teh das Haupt der Jusurrection be­zeichnet sich selbst als einen directen Abstämmling der Ming und solchergestalt als den berufenen Wiederher- steller der guten alten Ordnung des Rechtes. Die letzten von dem kaiserlichen Hofe zu Peking erlassenen Proklamationen beweisen ihrem Inhalte und Tone nach, daß die Bedrängniß dort sehr zugenommen hat und daß man nicht mehr wie früher in eitler Selbstvorspiegelung die Größe der hereinragenden Gefahr unterschätzt oder verkennt. Es werden darin das Volk und die Behörden zu bedeutenden Kraftanstrengungen aufgerufen. Der Kaiser verlangt namentlich wahrheitsgetreue Berichte ohne

jede Beimischung von Schmeichelei und verordnet zur Unterdrückung des Aufstandes große militärische Maß­regeln, wozu unter anderen auch die Organisation einer Art von Landwehr gehört.

Die Bewegung hat einstweilen große Fortschritte gemacht, Nanking die zweit Stadt des Reiches ist von einem Heerhaufen von 30,000 Insurgenten bedroht; eine Geld- und Handelskrisis ist ansgebrochen, der Preis des Opiums ist stark gefallen, Gold wird mit 23 Pro­cent Agio gesucht, die Großen verkaufen ihre Landgüter, in dem dicht bevölkerten gegen die Mongolei gelegenen Norden droht eine Hungersuoth, seit die Zufuhren aus dem tief zerwühlten Süden zu stocken beginnen und die bedrohliche Neigung zur Versteigerung der Steuern tritt in manchen Gegenden offen hervor. Die jetzigen Wir­ren haben den ohnedies losen Verband mit Thibet noch mehr gelockert und dem gänzlichen Zerreißen nahe ge­bracht. Mit einem Worte das Reich ist tief erschüttert in seinem innersten Grunde und scheint jedenfalls be­stimmt in eine wesentlich neue Phase seiner Existenz einzutreten.

Schon der Umstand, daß der Beherrscher des sonst den Fremden ganz unzugänglichen, in strengster Abge­schlossenheit gehaltenen Staates sich bewogen gefunden hat, um die bewaffnete oder unbewaffnete Dazwischen­kunft europäischer Seemächte anzusnchen, bedeute: einen unverkennbaren Umschwung der dortigen Verhältnisse, ein Fallenlassen des unhaltbar gewordenen Princips der Ab­sonderung gegenüber der drängenden Nothwendigkeit der neuesten Ereignisse. Es ist für sich klar, daß zunächst weniger von Rußlands als vielmehr von Englands Seite eine werkthätige Einflußnahme auf die chinesischen Vorgänge zu erwarten sein möchte. Denn nicht bloß die Macht Englands ist vorwiegend bedeutsam in jenen Gegenden, sondern auch seine Interessen bestimmen cs die Ausbreitung seiner Handelsverbindungen und die Vervielfältigung seiner Absatzwege in Hinterasien mit vorzüglichem Eifer anzustreben. Ob und für wen Eng­land in der schwebenden Differenz Partei nehmen wird, ob für die Mandschu's oder die Ming's, oder ob es vorziehen dürfte sich eben zum wohlverstandenen Nutzen und Frommen seiner commerciellen Interessen neutral zu verhalten, läßt sich vor der Hand gar nicht absehen. Allein sicher ist cs, daß es die dortigen Vorgänge mit aufmerksam prüfendem Auge begleitet, besonders seitdem bekannt geworden ist, daß die Unruhen sich nunmehr auch schon auf einen der vorzüglichsten Theebezirke er­strecken. Zieht man hierbei in Erwägung, daß Eng­land jährlich etwa 50 60 Millionen Pfunde Thee consumirt und hiervon allein eine Zollrevenüe von 5 bis 6 Million Lst. erhebt, so ist die Wichtigkeit seines dies- fälligen Interessent einleuchtend genug. Was aber auch England vor der Hand in China thun oder lassen möge, sicher ist, daß es sein Verhalten hauptsächlich nach seinem natürlichen Wunsche und Bestreben die bekannte chinesische Mauer zum Falle zu bringen einzurichten be­flissen sein wird.

Deulschluud.

* Wiesbaden, 26. Mai. Dem Vernehmen nach wird Herr Ministerialrath Bertram mit einem die Eisenba h n frag c betreffenden Auftrag in diesen Tagen nach Berlin abreisen.

f* Wiesbaden, 24. Mai. Sitzung der ver­einigten Kammer n. Gegenstand der Tagesordnung war Prüfung der Staatseinnahmen und AuSgabe-Rech nung vom Jahre 1851 resp., da einzelne Rechnungen von Verwaltungsbehörden noch nicht eingegangen waren, und diejenigen, welche eingegangen waren, wegen Ar­beitsanhäufung von der Rechnungskammer bis jetzt nicht sämmtlich revidirt und abgeschlossen werden konnten, eines Theiles derselben. Dcr Ausschuß stellte durch den Berichterstatter Abgeordneten Reichmann den Antrag, die Staatsregierung zu ersuchen, der H. Rcch- nungSkammer in Ausführung der Gesetze vom 9. und 11. September 1815 und 2. März 1816 zu ihrem Wirkungskreise hinzuweisen, sämmtliche Rechnungen über Staatseinnahmen und Ausgaben der Art zu revidireu, daß nicht allein alle Abweichungen von den festgesetzten Exigenz-Etats von den Verwaltungsbehörden speciell gerechtfertigt, sondern daß auch alle mit den bestehenden Gesetzen und Verwaltungs-Verordnungen nicht im Ein­klang stehenden Rechnungsposten notaminirt werden, wenn auch eine Verfügung des Herzoglichen Staats- ministerinmS bezüglich dieser Rechnungsposten vorliegt, und solche ausdrücklich genehmigt. Dieser Antrag des Ausschusses wurde einstimmig angenommen, ebenso der weitere Antrag, der Herzoglichen Regierung zur

Erwägung anheim zu geben, ob nicht einem jeden Land­tag bei Vorlage der Exigenz-Etats für das lausende Jahr auch eine Zusammenstellung der im verfloffenen Jahre stattgehabten Nachverwilligungen zur Genehmi­gung derselben vorzulegen sei. Der Ausschuß hatte ferner den Antrag gestellt, der Staatsregierung zur Er­wägung anheimzugeben, ob das Personal der Rechnungs­kammer ausreicht, alle Rechnungen in Jahresfrist ab- zuschlicßen und nicht eine Aushülfe gegeben werden Müsse; so wie die Regierung zu ersuchen, die Verwal­tungsbehörden anzuhalten, ihre Rechnungen zeitig auf­zustellen und vorzulegen. Auf den Antrag des Abge­ordneten Schellenberg wurde letzterer Antrag ge­trennt zur Abstimmung gebracht und der erste Theil hauptsächlich ans dem Grunde, daß man der Regie­rung die Initiative über die Mittel und Wege über­lassen müsse, wie eine schnellere Erledigung der der Rechnungskammer hingewiesenen Geschäfte herbeizuführen sei, mit geringer Majorität, der zweite einstimmig angenommen. Ein Antrag des Abgeordneten Höchst: die Hohe Staatsregierung zu ersuchen, dieselbe wolle dahin wirken, daß die Kirchen- und Gemeinderechnungen zeitig aufgestellt und deren Aufstellung zur Rechnungs­stellung qualificirten Individuen übertragen würde, er­langte gleichfalls die Majorität. Mit Rücksicht auf den ans der Hauptfinanzrechnung ersichtlichen Umstand, daß die Staatskasse in ihrer Abrechnung mit dem Fi­nanzministerium sowohl pro 1850, als auch pro 1851, die Zinsen von den durch das Zehntablösungsgesetz des Jahres 1848 nachgelassenen 7/« am Domanialzehnt- Ablösungscapitale im jährlichen Betrage von 48,749 fl. 38 kr. unter den Rückständen aufgeführt und auch im Soll sich eingetragen fanden, hatte der Ausschuß unter Bezugnahme auf den Beschluß der Ständeversammlung vom 26. Mai 1852 den Antrag gestellt, die Stände- Versammlung wolle beschließen, daß gegen die Verein­nahmung der Zinsen von den %s der Domanialzehnt- Ablösungscapitalien Verwahrung eingelegt werde, indem die Entscheidung hierüber mit der Vereinbarung über die Hofdotation zusammenhänge. Dieser Ausschußantrag wurde angenommen. Für den Fall der Annahme hatte der anwesende Regierungs-Kommissar vorher erklärt, daß er von der Regierung angewiesen sei, auch ihrer­seits für die Berechtigung Verwahrung einzulegen.

(Schluß folgt.)

2 ( Wiesbaden, 26. Nov. Der Kassationshof hat in seiner gestrigen öffentlichen Sitzung die in diesem Blatte angezeigte Nichtigkeitsklage der Staatsbehörde gegen das Verweisungserkenntniß des Criminalsenats in der Untersuchung gegen Sophie Tresch von Caub, wegen ausgezeichneten Diebstahls, verworfen.

* Wiesbaden, 27. Mai. (Assisenverhandlung gegen Heinrich Etz von Wiesbaden, wegen Meineides.) Heinrich Etz, 34Jahr alt, Bürger und Schmiedmeister zu Wiesbaden, ist angeklagt, in einem von ihm gegen Heinrich Schlocker zu Bierstadt anhängig gemachten Rechtsstreit wegen Forderung vor dem hiesigen Justiz­amt an Eides statt wider besseres Wissen fälschlich an­gegeben zu haben, daß er dem Kutscher Schäfer dahier im Jahr 1850 für eine dem Heinrich Schlocker ge­leistete Fahrt von hier nach Bierstadt zwei Gulden und dem Kutscher Groß dahier im Jahr 1851 für eine ebenfalls dem Heinrich Schlocker geleistete Fahrt von demgewachsenen Stein" nach Bierstadt 5 fl. bezahlt habe. Der Preis für eine Fahrt nach Bierstadt ist nach der Polizeitaxe 1 fl. und soll dieser Betrag nur von Etz bezahlt, resp, von einer Forde­rung, welche der Angeklagte an Schäfer zu stellen hatte, in Abrechnung gebracht worden sein. Dem Kut­scher Groß hat Heinrich Etz, wie durch Zeugen dargethan ist, nur 4 fl. bezahlt. In der Anklage wird auch einiger Versuche des Angeklagten gedacht, einzelne Zeugen in der gegen ihn wegen Meineides eingeleitelen Untersuchung zu günstigen Aussagen zu verleiten. Den Vorsitz führt Herr Assisenpräsident Tr epka, die Staats­behörde vertritt Herr Staalspr. Substitut Flach, den Angeklagten vertheidigt Herr Dr. Großmann.

Dillenburg, 23. Mai. (Assisenverhandlung gegen Georg Stähler von Waldmannshausen, wegen Körperverletzung mit tödtlichem Erfolge.) Präsident: Hr. Hofgerichtsrath von Bierbra u er; Staatsanwalt: Hr. Assessor Gieße; Vertheidiger: Hr. Procurator Keller. Georg Stähler vou Waldmannshausen, Amts Hadamar, ist angeklagt, am Abend des 12. Febr. l. I. den Joh. Herrmann von da, im Streite, den beide mit einander hatten, mit einem ungefähr 3 Zoll dicken Prügel auf den Kopf dergestalt geschlagen zu ha­ben, daß dieser Schlag die Ursache seines bald darauf