Nassauische Allgemeine Heilung
TVt US. Montag dcu 23. Mai 1S$3.
Die „Nassauische Allgemeine Zeitung" mit dem belletristischen Beiblatt „Der Wanderer" erscheint, Sonntags ausgenommen, täglich und beträgt der Prânumerationspreis für Wiesbaden und , nach.dein neuen Postregulaii» nunme-r auch für den ganzen Umfang des Tdurn« und Taris'fchen Verwaltungsbezirks mit Inbegriff deâ Postaufschlags 2 fl., für die übrigen Länder des deutsch«österreichischen PostvereinS, wie für das Ausland 2 ft 24 tr. — Inserate werden die »itrfpaltig Petitzeile oder deren Raum mit 3 kr. berechnet. — Bestellungen beliebe man in der Buchhandlung von W. Friedrich, Langgasse 42, auswärts bei den'nächstgklegenen Postämtern, zu machen.
Amtlicher Theil.
Verordnung.
(Die Einführung eines neuen Maßes und Gewichts betreffend.)
Mit Beziehung auf die in Nr. 2. des Verordnungsblatts vom 8. Januar dieses Jahres enthaltenen Vorschriften über Beschaffenheit, Abgleichung und Stempelung der Maße, Gewichte und Waagen werden folgende nähere Bestimmungen zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
1) Bei Flaschen darf der Aichstrich nicht weniger als einen Zoll vom oberen Rande abstehen, weiter abwärts ist derselbe noch zulässig so lange er an den engen Theil der Flasche, d. i. an den s. g. Hals trifft.
2) An den gleichweiten oder cylindrischen Gläsern darf der Aichstrich nicht näher als zwei Linien an den oberen Rand kommen, und nicht weiter als fünf Linien davon abstehen.
3) Die Buchstaben H. N. dürfen bei den gläsernen Gefäßen in den Fabriken angebracht werden; die übrigen Buchstaben und Aichzeichen sind dagegen nur bei den Aichstellen von den betreffenden Aich- meistern einzuschleifen.
4) Bei gußeisernen Gewichten, welche zu schwer sind, kaun die innere Oeffnung zwar erweitert, oder auch vertieft werden, jedoch muß dieses mit Wiederan- bringung der Riefen so geschehen, daß die nach der Stempelung verbleibende Höhlung einerlei Weite bis zu dem Bleistempel erhält.
5) Die Schnkllwagen mit Eintheilungen unter 25 Pfund dürfen nicht gestempelt werden; die mit Eiutheilungen über 2ö Pfund sind zu stempeln, wenn sie den Vorschriften der Instruction entsprechen, und namentlich bei Auflegung der für die Fehlergrenzen bezeichneten Gewichte noch die erforderliche Beweglichkeit zeigen.
6) Die vor dem ersten August dieses Jahres gestempelten Gewichte, bei welchen das Zeichen H. N. fehlt, bleiben gültig, so. lange sie richtig und die Stempel unversehrt sind; sie dürfen jedoch späterhin nicht wieder neu gestempelt werden. Vom 1. August dieses Jahres an, sind nur Gewichte von der vorgeschriebenen Form und Beschaffenheit zu stempeln.
7) Die Aichgebührcn für alte Gewichte, welche nicht die im Tarif angegebene Psundzahl haben, sind der Art zu berechnen, daß aus den Preisansätzen der nächst kleineren und nächst größeren Pfundzahlen das arithmetische Mittel genommen wird.
8) Da an den Waagen der herrschaftlichen Salzmagazine Ketten und eiserne Schalen nicht haltbar sind, theils wegen des schnellen Oxydirens in Folge Einwirkung des Salzes, theils wegen der zu wiegenden schweren Lasten, so können bei denselben ausnahmsweise Seile und hölzerne Schalen (Bretter) angebracht werden.
Diese Waagen sind öfter zu justireu, jedoch nicht zu stempeln. Die Gebühr ist nach dem Tarif mit zwölf Kreuzer zu berechnen.
9) Die gewöhnlichen hölzernen Maßstäbe aus einem einzigen Stück oder aus mehreren kürzeren, durch Gewinde mit einander verbundenen Gliedern bestehend, bei welchen die Theilstriche mit dem Meisel eingeschlagen werden, sind in gleicher Weise wie die Werkruthen zu prüfen. Hierfür beträgt die Aichgebühr im Ganzen drei Kreuzer. Sind dagegen Maßstäbe von feinem Holz, mit Theilstrichen von Messing- oder Silberblech oder fein gezogenen Linien zu prüfen, so geschieht solches, wie bei den metallenen Maßstäben, mittelst des Stangen« und Federzirkcls, wofür per laufenden Fuß sechs Kreuzer zu vergüten sind.
Wiesbaden, den 13. Mai 1853. Herzogliche Ministerialabtheilung des Innern. Faber.
vdt. Schmidt.
Nichtamtlicher Theil.
Die Reise des Königs von Preußen nach Wien.
Wir haben kürzlich den bedeutsamen Artikel mit. getheilt, welchen die amtliche Wiener Zeitung aus Anlaß des bevorstehenden Besuches des Königs von Preu
ßen in Wien brachte. Wir stellen dem gegenüber, was die Berliner ministerielle „Zeit" bei Gelegenheit der Reise Sr. Maj. des Königs nach Wien in ihrer Nummer vom 18. d., also am Tag der Abreise des Königs, sagt. Der betreffende Artikel lautet: „Wenn schon an und für sich die erhabene Stellung eines Monarchen eS mit sich bringt, daß keine seiner öffentlichen Handlungen als der Politik gänzlich fremd betrachtet werden darf, so können wir uns nicht verbergen, daß der Besuch, den Se. Maj. der König Seinem erhabenen Bundesgenossen und Verwandten, dem Herrscher des österreichischen Kaiserstaates, abzustatten im Begriffe steht, durch die Umstände, unter denen derselbe erfolgt, eine ungewöhnlich hohe Bedeutung erhält. Der mit Oesterreich abgeschloffene Zoll- und Handelsvertrag hat, wie Manches auch im Einzelnen noch zu wünschen übrig bleiben mag, doch im Allgemeinen die Verkehrsverhält- nisse in einer Weise geordnet, welche voraussichtlich iq den wichtigsten Beziehungen des materiellen Daseins das engste Band zwischen Bevölkerungen knüpfen wird, die zwar durch Stammverwandtschaft und eine uralte Geschichte zu einander hiugezogen, aber zugleich bis jetzt durch die Schranken der Zollgesetzgebung beinahe wie durch eine unübersteigliche Mauer getrennt waren. Der Freundschaftsbund zwischen den Monarchen, der in ihren Zusammenkünften und gegenseitigen Besuchen einen Ausdruck findet, ist das Siegel, welches auf die freundschaftlichen Beziehungen zwischen den Nationen gedrückt wird; und wir erhalten dadurch eine neue Bürgschaft dafür, daß Oesterreich und Preußen auch in jenen Wechselfällen, die aus den politischen Verwicklungen der Gegenwart hervorgehen können, z u s a m m e n st e h e n und den Stürmen, die in einer näheren oder entfernteren Zukunft uns bedrohen mögen, nicht, wie früher so oft zum beiderseitigen Schaden und Verderben, mit getrennten Kräften, sondern mit gemeinschaftlicher Anstrengung begegnen werden. Hierin sehen wir in der gegenwärtigen Lage der europäischen Verhältnisse, welche durch die Verschiedenartigkeit und selbst durch die Unvereinbarkeit der einander gegenüber- stehenden und dämpfenden Interessen so manchen An- , laß zu ernstlichen Zerwürfnissen bietet, die sicherste Bürgschaft für die Erhaltung des Friedens, der, wie er immer der größte Segen bleibt, so in unserer Gegenwart während noch so viele durch eine nicht weit entfernte Vergangenheit geschlagene Wunden kaum oberflächlich vernarbt sind, für alle europäischen Staaten und Nationen das dringendste aller Bedürfnisse ist. Oesterreich und Preußen vereint, im festen Bunde mit dem gcsamm- tr« übrigen Deutschland, können zwar nicht der Welt in despotischer Weise das Gesetz, wohl aber können sie Europa unter allen Umständen den Frieden gebieten; und daran, daß Dies geschehen würde, sofern von der einen oder von der andern Seite ehrgeizige Gelüste oder selbstische Interessen eine Störung versuchen sollten, ist bei der mit Sicherheit zu erwartenden Förderung des so glücklich hergestellten Einverständnisses zwischen den deutschen Mächten nicht zu zweifeln"
Deutschland.
Wiesbaden, 23. Mai. Heute wurden die Assi- sen für das II. Quartal l. J. im diesseitigen Hofgerichtsbezirke unter dem Vorsitz des Assisenpräsidenten, HofgerichtSdirectors Flach, eröffnet. Gegenstand der heutigen Verhandlung ist die Anklage gegen Ludwig Semmler von Hallgarten wegen Schriftfälschung.
— Dillenburg, 20. Mai. Assisenverhandlung gegen Franz und Carl Baldus von Ballingen wegen Verbreitung von falschem Gelde. Präsident: Herr Hofgerichtsrath von Reichenau, Staatsanwalt: Herr Substitut Schröder, Vertheidiger: Herr Procurator Braun. Franz Baldus und dessen Sohn Carl Baldus von Dollingen, Amts Marienberg, sind angeklagt, sowohl falsches Papier-, als auch Silbergeld, wissend daß es falsch sei und im Einverständnisse mit dem Verfertiger, verausgabt zu haben. Aus den Verhandlungen geht hervor, daß die beiden Angeklagten schon längere Zeit im Verdacht waren, daß sie sich mit der Verausgabung von falschem Gelde beschäftigten. Trotz aller Mühe wollte es der Polizei nicht gelingen; den Angeklagten auf die Spur zu kom« meu, bis endlich der Landjäger Klein von Montabaur zufällig in Erfahrung brachte, bag ein gewisser Ehl von Kleinholbach sich als Mithelfer der Angeklagten ebenfalls mit der Verausgabung von falschem Gelde befasse. Durch Drohungen gelang es Klein, den Ehl soweit zu bringen, daß dieser ihm versprach, ihn au die eigentliche Quelle des falschen Geldes zu führen, wenn
er ihm verspreche, daß er ihn unbehelligt lassen wolle. Klein versprach dies, machte sich durch.Entfernung seines Bartes und durch Verkleidung unkenntlich, begab sich nun in Begleitung des Ehl zu Baldus, präsentirte sich dorten als Metzger und wechselte sich gegen Silbergeld mehrere falsche preußische Fünfthalerscheine aus. Auf diese Weise wurde der Zweck der Behörde erreicht, die Angeklagten in Untersuchung gezogen und hierauf verhaftet. Bei der bei denselben stattgefundenen Haussuchung fand man denn auch mehrere Geräthschaften, die wohl zur Verfertigung des falschen Geldes gedient hatten. Unter den Zeugen, 19 an der Zahl, befinden sich mehrere bereits bestrafte und noch in Haft befindliche Verbrecher, die meistens den Angeklagten als Helfer bei der Verbreitung des falschen Geldes dienten. Die Angeklagten leugnen ans das Hartnäckigste, doch wird ihre Schuld nur zu klar erwiesen, so daß eS dem Vertheidiger schwer fällt, etwas zu ihren Gunsten vorzubringen. Sie werden von den Geschworenen schuldig erkannt, und hierauf von dem Gerichtshöfe Franz Baldus zu 5 Jahren Zuchthaus, Carl Baldus dagegen zu 3 Jahren Zuchthaus und beide zum Ersatz der entstandenen Kosten im Brtrage von 516 fl. verurtheilt.
Mainz, 21. Mai. Die bei Hrn. Dr. Strecker gestern stattgefundene Haussuchung war durchaus nicht politischer Natur, sondern bezweckte lediglich, in seinen Geschäftsbüchern und Papieren nach heimlich Ausgewanderten zu forschen. DaS Ergebniß rechtfertigte Dr. Strecker' s Geschäftsführung vollkommen, indem Nichts gefunden wurde, wodurch demselben irgend einer Begünstigung heimlicher Auswanderung zur Last gelegt werden könnte. — Auch in Oppenheim fand gestern gleichzeitig mit den Haussuchungen bei Cahn und Strecker in Mainz eine gerichtliche Durchsuchung der Wohnung des früheren Lehrers und Abgeordneten Schmitt ans Bessungen, welcher hier ein Detailgeschäft hat, statt, und wie man vernimmt wurden vielerlei Schriften u. dgl. mit vorläufigem Beschlag belegt. — Gestern wurde hier den beiden Kindern des kürzlich zum Katholicismus zurückgetretenen deutsch-katholischen Pfarrers zu Offenbach, Herrn Keilmann, die katholische Taufe ertheilt.
AuS Darmstadt vernimmt man, daß der Geh. Legationsrats v. Rabenau zum zweiten Regierungs- commissär bei der Bank für Handel und Industrie und Hofgerichtsadvocat Werle zum Anwalt der Bank ernannt worden sind.
Stuttgart, 21. Mai. Heute früh ist Se. Maj. der König nach Baden-Baden abgereist. — Der Kronprinz und die Frau Kronprinzessin haben behufs der Unterstützung der durch das letzte Hochgewässer Verunglückten die Summe von 1000 fl. beigetragen.
München, 18. Mai. Die Nachricht von einer beabsichtigten Kleiderordnung für das Gesinde ist nach der „A. A. Z." die Erfindung eines müßigen Kopfes-
Weimar, 21. Mai. Am 19. d. M-, Abends 8 Uhr, erfolgte im Residenzschlosse die Trauung Sr. kön. Hoh. des Prinzen Heinrich der Niederlande mit Ihrer Hoh. der Prinzessin Amalie von Sachsen-Weimar in Gegenwart Ihrer Maj. der verwiltweten Königin der Niederlande, II. kk. HH. und HH. des Großherzogs, der Frau Großherzogin, des Herzogs Bernhard, sowie der übrigen Mitglieder des großherzogl. Hauses, ferner des Prinzen und der Prinzessin von Preußen, des Herzogs von Meiningen nebst Gemahlin, des Erbprinzen von Meiningen nebst Gemahlin und des Prinzen Moritz von Altenburg.
Altona, 18. Mai. Die Hamburger Nachrichten erfahren aus guter Quelle, daß die Altona-Kieler Eisenbahn-Gesellschaft in diesen Tagen die Concession zum Bau einer Eisenbahn von hier nach Lübeck erhalten habe.
Glückstadt, 18. Mai. Dem Vernehmen nach sollen mit nächstem sämmtliche B ü rge rwehre n im Herzogthum Ho lstein aufgehoben werden. Die hiesige muß in diesen Tagen schon Waffen und Munition nach Rendsburg abliefern.
Königsberg, 18. Mai. (K. Z.) Es ist nun die bestimmte Weisung des Ministers v. d. Heydt eingegangen, daß die Bahnstrecke von hier nach Braunâ- berg, mithin der Betrieb der ganzen Ostbahn, am 3. August d. J. eröffnet werden soll. Die Arbeiten werden demnach auf das äußerste beschleunigt. Ueber den Weiterbau der Bahn erfährt man, daß dieselbe über Gumbinnen nach der russischen Grenze geführt und durch eine Zweigbahn mit der Veste Boyen (bei Lotzen) in Verbindung gesetzt werden soll.
Berlin, 20. Mai. Se. Durchlaucht der Landgraf