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Nassauische Allgemeine Heilung

TVt US. Montag dcu 23. Mai 1S$3.

DieNassauische Allgemeine Zeitung" mit dem belletristischen BeiblattDer Wanderer" erscheint, Sonntags ausgenommen, täglich und beträgt der Prânumerationspreis für Wiesbaden und , nach.dein neuen Postregulaii» nunme-r auch für den ganzen Umfang des Tdurn« und Taris'fchen Verwaltungsbezirks mit Inbegriff deâ Postaufschlags 2 fl., für die übrigen Länder des deutsch«österreichischen PostvereinS, wie für das Ausland 2 ft 24 tr. Inserate werden die »itrfpaltig Petitzeile oder deren Raum mit 3 kr. berechnet. Bestellungen beliebe man in der Buchhandlung von W. Friedrich, Langgasse 42, auswärts bei den'nächstgklegenen Postämtern, zu machen.

Amtlicher Theil.

Verordnung.

(Die Einführung eines neuen Maßes und Gewichts be­treffend.)

Mit Beziehung auf die in Nr. 2. des Verordnungs­blatts vom 8. Januar dieses Jahres enthaltenen Vor­schriften über Beschaffenheit, Abgleichung und Stem­pelung der Maße, Gewichte und Waagen werden fol­gende nähere Bestimmungen zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

1) Bei Flaschen darf der Aichstrich nicht weniger als einen Zoll vom oberen Rande abstehen, weiter ab­wärts ist derselbe noch zulässig so lange er an den engen Theil der Flasche, d. i. an den s. g. Hals trifft.

2) An den gleichweiten oder cylindrischen Gläsern darf der Aichstrich nicht näher als zwei Linien an den oberen Rand kommen, und nicht weiter als fünf Linien davon abstehen.

3) Die Buchstaben H. N. dürfen bei den gläsernen Gefäßen in den Fabriken angebracht werden; die übrigen Buchstaben und Aichzeichen sind dagegen nur bei den Aichstellen von den betreffenden Aich- meistern einzuschleifen.

4) Bei gußeisernen Gewichten, welche zu schwer sind, kaun die innere Oeffnung zwar erweitert, oder auch vertieft werden, jedoch muß dieses mit Wiederan- bringung der Riefen so geschehen, daß die nach der Stempelung verbleibende Höhlung einerlei Weite bis zu dem Bleistempel erhält.

5) Die Schnkllwagen mit Eintheilungen unter 25 Pfund dürfen nicht gestempelt werden; die mit Eiutheilungen über Pfund sind zu stempeln, wenn sie den Vorschriften der Instruction ent­sprechen, und namentlich bei Auflegung der für die Fehlergrenzen bezeichneten Gewichte noch die er­forderliche Beweglichkeit zeigen.

6) Die vor dem ersten August dieses Jahres gestem­pelten Gewichte, bei welchen das Zeichen H. N. fehlt, bleiben gültig, so. lange sie richtig und die Stempel unversehrt sind; sie dürfen jedoch später­hin nicht wieder neu gestempelt werden. Vom 1. August dieses Jahres an, sind nur Gewichte von der vorgeschriebenen Form und Beschaffenheit zu stempeln.

7) Die Aichgebührcn für alte Gewichte, welche nicht die im Tarif angegebene Psundzahl haben, sind der Art zu berechnen, daß aus den Preisansätzen der nächst kleineren und nächst größeren Pfund­zahlen das arithmetische Mittel genommen wird.

8) Da an den Waagen der herrschaftlichen Salz­magazine Ketten und eiserne Schalen nicht haltbar sind, theils wegen des schnellen Oxydirens in Folge Einwirkung des Salzes, theils wegen der zu wie­genden schweren Lasten, so können bei denselben ausnahmsweise Seile und hölzerne Schalen (Bretter) angebracht werden.

Diese Waagen sind öfter zu justireu, jedoch nicht zu stempeln. Die Gebühr ist nach dem Tarif mit zwölf Kreuzer zu berechnen.

9) Die gewöhnlichen hölzernen Maßstäbe aus einem einzigen Stück oder aus mehreren kürzeren, durch Gewinde mit einander verbundenen Gliedern be­stehend, bei welchen die Theilstriche mit dem Meisel eingeschlagen werden, sind in gleicher Weise wie die Werkruthen zu prüfen. Hierfür beträgt die Aichgebühr im Ganzen drei Kreuzer. Sind da­gegen Maßstäbe von feinem Holz, mit Theilstrichen von Messing- oder Silberblech oder fein gezogenen Linien zu prüfen, so geschieht solches, wie bei den metallenen Maßstäben, mittelst des Stangen« und Federzirkcls, wofür per laufenden Fuß sechs Kreu­zer zu vergüten sind.

Wiesbaden, den 13. Mai 1853. Herzogliche Ministerialabtheilung des Innern. Faber.

vdt. Schmidt.

Nichtamtlicher Theil.

Die Reise des Königs von Preußen nach Wien.

Wir haben kürzlich den bedeutsamen Artikel mit. getheilt, welchen die amtliche Wiener Zeitung aus An­laß des bevorstehenden Besuches des Königs von Preu­

ßen in Wien brachte. Wir stellen dem gegenüber, was die Berliner ministerielleZeit" bei Gelegenheit der Reise Sr. Maj. des Königs nach Wien in ihrer Num­mer vom 18. d., also am Tag der Abreise des Königs, sagt. Der betreffende Artikel lautet:Wenn schon an und für sich die erhabene Stellung eines Monarchen eS mit sich bringt, daß keine seiner öffentlichen Handlun­gen als der Politik gänzlich fremd betrachtet werden darf, so können wir uns nicht verbergen, daß der Be­such, den Se. Maj. der König Seinem erhabenen Bun­desgenossen und Verwandten, dem Herrscher des öster­reichischen Kaiserstaates, abzustatten im Begriffe steht, durch die Umstände, unter denen derselbe erfolgt, eine ungewöhnlich hohe Bedeutung erhält. Der mit Oester­reich abgeschloffene Zoll- und Handelsvertrag hat, wie Manches auch im Einzelnen noch zu wünschen übrig bleiben mag, doch im Allgemeinen die Verkehrsverhält- nisse in einer Weise geordnet, welche voraussichtlich iq den wichtigsten Beziehungen des materiellen Daseins das engste Band zwischen Bevölkerungen knüpfen wird, die zwar durch Stammverwandtschaft und eine uralte Geschichte zu einander hiugezogen, aber zugleich bis jetzt durch die Schranken der Zollgesetzgebung beinahe wie durch eine unübersteigliche Mauer getrennt waren. Der Freundschaftsbund zwischen den Monarchen, der in ih­ren Zusammenkünften und gegenseitigen Besuchen einen Ausdruck findet, ist das Siegel, welches auf die freund­schaftlichen Beziehungen zwischen den Nationen gedrückt wird; und wir erhalten dadurch eine neue Bürgschaft dafür, daß Oesterreich und Preußen auch in jenen Wechselfällen, die aus den politischen Verwicklungen der Gegenwart hervorgehen können, z u s a m m e n st e h e n und den Stürmen, die in einer näheren oder entfernte­ren Zukunft uns bedrohen mögen, nicht, wie früher so oft zum beiderseitigen Schaden und Verderben, mit ge­trennten Kräften, sondern mit gemeinschaft­licher Anstrengung begegnen werden. Hierin se­hen wir in der gegenwärtigen Lage der europäischen Verhältnisse, welche durch die Verschiedenartigkeit und selbst durch die Unvereinbarkeit der einander gegenüber- stehenden und dämpfenden Interessen so manchen An- , laß zu ernstlichen Zerwürfnissen bietet, die sicherste Bürg­schaft für die Erhaltung des Friedens, der, wie er im­mer der größte Segen bleibt, so in unserer Gegenwart während noch so viele durch eine nicht weit entfernte Vergangenheit geschlagene Wunden kaum oberflächlich vernarbt sind, für alle europäischen Staaten und Natio­nen das dringendste aller Bedürfnisse ist. Oesterreich und Preußen vereint, im festen Bunde mit dem gcsamm- tr« übrigen Deutschland, können zwar nicht der Welt in despotischer Weise das Gesetz, wohl aber können sie Eu­ropa unter allen Umständen den Frieden gebieten; und daran, daß Dies geschehen würde, sofern von der einen oder von der andern Seite ehrgeizige Gelüste oder selbsti­sche Interessen eine Störung versuchen sollten, ist bei der mit Sicherheit zu erwartenden Förderung des so glück­lich hergestellten Einverständnisses zwischen den deut­schen Mächten nicht zu zweifeln"

Deutschland.

Wiesbaden, 23. Mai. Heute wurden die Assi- sen für das II. Quartal l. J. im diesseitigen Hofge­richtsbezirke unter dem Vorsitz des Assisenpräsidenten, HofgerichtSdirectors Flach, eröffnet. Gegenstand der heutigen Verhandlung ist die Anklage gegen Ludwig Semmler von Hallgarten wegen Schriftfälschung.

Dillenburg, 20. Mai. Assisenverhandlung gegen Franz und Carl Baldus von Ballingen wegen Verbreitung von falschem Gelde. Präsident: Herr Hofgerichtsrath von Reichenau, Staatsan­walt: Herr Substitut Schröder, Vertheidiger: Herr Procurator Braun. Franz Baldus und dessen Sohn Carl Baldus von Dollingen, Amts Marien­berg, sind angeklagt, sowohl falsches Papier-, als auch Silbergeld, wissend daß es falsch sei und im Einver­ständnisse mit dem Verfertiger, verausgabt zu haben. Aus den Verhandlungen geht hervor, daß die beiden Angeklagten schon längere Zeit im Verdacht waren, daß sie sich mit der Verausgabung von falschem Gelde be­schäftigten. Trotz aller Mühe wollte es der Polizei nicht gelingen; den Angeklagten auf die Spur zu kom« meu, bis endlich der Landjäger Klein von Montabaur zufällig in Erfahrung brachte, bag ein gewisser Ehl von Kleinholbach sich als Mithelfer der Angeklagten eben­falls mit der Verausgabung von falschem Gelde be­fasse. Durch Drohungen gelang es Klein, den Ehl soweit zu bringen, daß dieser ihm versprach, ihn au die eigentliche Quelle des falschen Geldes zu führen, wenn

er ihm verspreche, daß er ihn unbehelligt lassen wolle. Klein versprach dies, machte sich durch.Entfernung sei­nes Bartes und durch Verkleidung unkenntlich, begab sich nun in Begleitung des Ehl zu Baldus, präsentirte sich dorten als Metzger und wechselte sich gegen Silber­geld mehrere falsche preußische Fünfthalerscheine aus. Auf diese Weise wurde der Zweck der Behörde erreicht, die Angeklagten in Untersuchung gezogen und hierauf verhaftet. Bei der bei denselben stattgefundenen Haus­suchung fand man denn auch mehrere Geräthschaften, die wohl zur Verfertigung des falschen Geldes gedient hatten. Unter den Zeugen, 19 an der Zahl, befinden sich mehrere bereits bestrafte und noch in Haft befind­liche Verbrecher, die meistens den Angeklagten als Helfer bei der Verbreitung des falschen Geldes dienten. Die Angeklagten leugnen ans das Hartnäckigste, doch wird ihre Schuld nur zu klar erwiesen, so daß eS dem Ver­theidiger schwer fällt, etwas zu ihren Gunsten vorzu­bringen. Sie werden von den Geschworenen schuldig erkannt, und hierauf von dem Gerichtshöfe Franz Bal­dus zu 5 Jahren Zuchthaus, Carl Baldus dagegen zu 3 Jahren Zuchthaus und beide zum Ersatz der ent­standenen Kosten im Brtrage von 516 fl. verurtheilt.

Mainz, 21. Mai. Die bei Hrn. Dr. Strecker gestern stattgefundene Haussuchung war durchaus nicht politischer Natur, sondern bezweckte lediglich, in seinen Geschäftsbüchern und Papieren nach heimlich Ausge­wanderten zu forschen. DaS Ergebniß rechtfertigte Dr. Strecker' s Geschäftsführung vollkommen, indem Nichts gefunden wurde, wodurch demselben irgend einer Be­günstigung heimlicher Auswanderung zur Last gelegt werden könnte. Auch in Oppenheim fand gestern gleichzeitig mit den Haussuchungen bei Cahn und Strecker in Mainz eine gerichtliche Durchsuchung der Wohnung des früheren Lehrers und Abgeordneten Schmitt ans Bessungen, welcher hier ein Detailgeschäft hat, statt, und wie man vernimmt wurden vielerlei Schriften u. dgl. mit vorläufigem Beschlag belegt. Gestern wurde hier den beiden Kindern des kürzlich zum Katholicismus zurückgetretenen deutsch-katholischen Pfarrers zu Offenbach, Herrn Keilmann, die katho­lische Taufe ertheilt.

AuS Darmstadt vernimmt man, daß der Geh. Legationsrats v. Rabenau zum zweiten Regierungs- commissär bei der Bank für Handel und Industrie und Hofgerichtsadvocat Werle zum Anwalt der Bank er­nannt worden sind.

Stuttgart, 21. Mai. Heute früh ist Se. Maj. der König nach Baden-Baden abgereist. Der Kron­prinz und die Frau Kronprinzessin haben behufs der Unterstützung der durch das letzte Hochgewässer Verun­glückten die Summe von 1000 fl. beigetragen.

München, 18. Mai. Die Nachricht von einer beabsichtigten Kleiderordnung für das Gesinde ist nach derA. A. Z." die Erfindung eines müßigen Kopfes-

Weimar, 21. Mai. Am 19. d. M-, Abends 8 Uhr, erfolgte im Residenzschlosse die Trauung Sr. kön. Hoh. des Prinzen Heinrich der Niederlande mit Ihrer Hoh. der Prinzessin Amalie von Sachsen-Weimar in Gegenwart Ihrer Maj. der verwiltweten Königin der Niederlande, II. kk. HH. und HH. des Großherzogs, der Frau Großherzogin, des Herzogs Bernhard, sowie der übrigen Mitglieder des großherzogl. Hauses, ferner des Prinzen und der Prinzessin von Preußen, des Her­zogs von Meiningen nebst Gemahlin, des Erbprinzen von Meiningen nebst Gemahlin und des Prinzen Moritz von Altenburg.

Altona, 18. Mai. Die Hamburger Nachrichten erfahren aus guter Quelle, daß die Altona-Kieler Eisenbahn-Gesellschaft in diesen Tagen die Concession zum Bau einer Eisenbahn von hier nach Lübeck erhal­ten habe.

Glückstadt, 18. Mai. Dem Vernehmen nach sollen mit nächstem sämmtliche B ü rge rwehre n im Herzogthum Ho lstein aufgehoben werden. Die hiesige muß in diesen Tagen schon Waffen und Muni­tion nach Rendsburg abliefern.

Königsberg, 18. Mai. (K. Z.) Es ist nun die bestimmte Weisung des Ministers v. d. Heydt eingegangen, daß die Bahnstrecke von hier nach Braunâ- berg, mithin der Betrieb der ganzen Ostbahn, am 3. August d. J. eröffnet werden soll. Die Arbeiten wer­den demnach auf das äußerste beschleunigt. Ueber den Weiterbau der Bahn erfährt man, daß dieselbe über Gumbinnen nach der russischen Grenze geführt und durch eine Zweigbahn mit der Veste Boyen (bei Lotzen) in Verbindung gesetzt werden soll.

Berlin, 20. Mai. Se. Durchlaucht der Landgraf