Nassauische Allgemeine Zeitung.
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2Vr //3. Dienstag den 17. Mai 1853.
Dit,,Rassauischt Allgkmkinr Zritunff" mit dem bellelristischen Beiblatt „Der Wanderer" erscheint, SomnaftS ausgenommen, täglich und beträgt der PrânumerationSpreiS für Wiesbaden und , nach dem neuen Postregulaiiv nunmehr auch für den ganzen Umfang des Tdurn- und Tariâ'fchen Verwaltungsbezirk« mit Inbegriff de« PostaufschlagS 2 fl., für die übrigen Länder des deutfch.öfferrcichifchen PostoereinS, wie für das Ausland 2 ft. 24 fr. — Inserate werden die »irrfpaUij Vetitzeile oder deren Raum mit 3 kr. berechnet. — Bestellungen beliebe man in der Buchhandlung von W. Friedrich, Langgaffc 42, auSwättS bei den nächstgtlcgenen Postämtern,.zu machen.
Deutschland
$ Wiesbaden, 14. Mai. Der in Nr. 111. dieses Blattes vom 13. dieses Monats enthaltene Artikel über die Sitzung der ersten Kammer vom 12. dieses Monats ist in mehrfacher Beziehung so unvollständig und ungenau, daß derselbe auch vor Veröffentlichung der gedruckten Protocolle einer Berichtigung bedarf. Es wurde nämlich in dieser Sitzung in welcher sich der Domherr und Stadtpfarrer Beda Weber ebenfalls eingefunden hatte, von dem Präsidenten die Urkunde, durch welche der Herr Bischof von Limburg den genannten Domherrn zu seinem Stellvertreter für den diesjährigen Landtag ernannte, verlesen und darauf bemerkt, daß die Prüfung der Legitimation deS Herrn Domherrn B. Weber der dritten Abtheilung zu überweisen sein dürfte. Sodann verlas derselbe weiter eine schriftliche Mittheilung der landesherrlichen Commissarien an den Präsidenten, in welcher dieselben auf das Ersuchen des letzteren um Vornahme der Beeidigung des Herrn Domherrn Weber schon vorher im Auftrage des h. Staalsministeriums den Präsidenten benachrichtigt hatten, daß, da der Domherr und Stadtpfarrer zu Frankfurt, Beda Weber, nicht in dem Unterthanenvervande des Herzogthums stehe, er nicht zu denjenigen Domherren gehöre, durch welche der Herr Bischof zu Limburg nach Art. 7. des Gesetzes vom 25. November 1851 in Verhinderungsfällen sich vertreten zu lassen ermächtigt sei, daß mithin dessen Verpflichtung nicht vorgenommen werden könne. Der Abgeordnete Bellinger schloß sich hierauf der Bemerkung des Präsidenten, daß die Prüfung der Legitimation des Herrn Domherrn Weber der dritten Abtheilung zu überweisen sein dürfe, an. Nachdem hierauf der Herr Regierungs-Commissarius in einer kurzen Darlegung der einschlagenden gesetzlichen Bestimmungen anseinandergesetzt hatte, weshalb die Regierung zur Wahrung der Verfassung dem Herrn Domherrn Weber die Berechtigung zum Eintritte in die Kammer nicht zu- gesteben könne und Präsidium bemerkt hatte, daß dies eine Mittheilung der Regierung sei, welche einem Ausschusse zur Prüfung überwiesen werden müsse, wogegen die Prüfung der Legitimation des Herrn Domherrn Weber der 3. Abtheilung zu überweisen sei, stellte der Abg. v. Eck den Antrag, bei der Wichtigkeit der erhobenen Frage und den vorliegenden bedeutenden staatsrechtlichen Anständen gegen die Berechtigung des Hrn. Domherrn B. Weber zum Eintritte in die Kammer die Prüfung dieses Gegenstandes nicht der 3. Abtheilung, sondern einem besonderen Ausschüsse zu überweisen und zwar bei dem Zusammenhänge der Sache hierfür und für die Prüfung der Mittheilung der Regierung nur einen Ausschuß zu ernennen, vorher aber zu entscheiden, ob der Domherr B. Weber bis zur Erledigung dieser Fragen an den Verhandlungen Theil nehmen solle und zwar nach seiner Ansicht wegen der erhobenen bedeutenden Anstände zu beschließen, daß derselbe nicht Theil zu nehmen habe. Es entspann sich nun vorerst über letztere Frage eine Debatte, bei welcher der Abgeordnete Bellinger gegen, die Abgeordneten v. Eck, Bertram und Gh. Kirchenrath Wilhelmi für den Antrag des Abgeordneten v. Eck sprachen und in deren Verlauf der RegierungScommiffarius erklärte, daß die landesherrlichen Commissarien für den Fall nicht in» struirt seien, daß die Kammer Jemanden als Mitglied zulasse und die Theilnahme an den Verhandlungen gestatten wolle, welchen die Regierung als Stellvertreter des Herrn Bischofs von Limburg aus dem Grunde nicht zulassen könne, weil derselbe nicht im Nassauischen Unterthanenverbande stehe und daß deßhalb in diesem Falle die Commissarien um kein Präjudiz für die Regierung zu veranlassen, die Versammlung verlassen müßten. Bei der demnächst vorgenommenen Abstimmung wurde mit allen gegen fünf Stimmen beschlossen, daß der Domherr B. Weber als Stellvertreter des Herrn Bischofs zu Limburg vorerst an den Verhandlungen nicht Theil zu nehmen habe. Auf Aufforderung des Präsidenten entfernte sich derselbe deßhalb aus der Versammlung.
Hierauf entstand eine Discussion über den ferneren Antrag des Abg. v. Eck und zwar vorerst wesentlich darüber, ob die Prüfung der Legitimation des Domherrn B. Weber einer Abtheilung oder einem besonderen Ausschüsse zu überweisen sei, an welcher sich die Abgg. v. Eck, Bellinger, Freiherr von Syberg und Freiherr von M a r s ch a l l betheiligten und beschloß die Versammlung mit allen gegen 6 Stimmen von der Ueberweisung der Prüfung dieser Legitimation an eine Abtheilung nach §. 2 der Geschäftsordnung
abznsehen und dieselbe an einen besonderen Ausschuß zu verweisen.
Nachdem in Folge dieses Beschlusses Seitens des Präsidenten und der Abgg. Bellinger, Höchst, Kraus und Trombetta als gegen eine Verletzung der Geschäftsordnung Verwahrung eingelegt und dagegen von dem Negierungscommissarius so wie von den Abgg. Bertram und Müller ausgeführt worden war, daß eine Verletzung der Geschäftsordnung nicht vorliege, da der §. 3 derselben ausdrücklich sage, daß wenn vor der Zulassung ein Anstand erhoben werde, die Prüfung der Legitimation einem besonderen Ausschüsse überwiesen werde, entspann sich noch eine kurze Debatte darüber, ob nunmehr zwei Ausschüsse oder nach dem Anträge des Abg. v. Eck für die Prüfung der Legitimation des Domherrn B. Weber und die Mittheilung der Regierung nur ein Ausschuß zu wählen sei. Bei der Abstimmung wurde der Antrag des Abg. v. Eck angenommen und darauf die Commission, wie gestern gemeldet, zusammengesetzt.
) Von der Lahn, 14. Mai. Von Freihändler Seite wird die Vermuthung ausgesprochen, die in der Sitzung der Preuß. Kammer vom 30. April verheißene bedeutende Ermäßigung der Eisenzölle, werde von Seiten der Vereinsgenoffen auf keinen erheblichen Einwand stoßen. Alle süddeutschen Blätter haben indeß schon früher das Gegentheil für den Fall dringend gewünscht und gehofft, daß Preußen bei der nächsten Zoll- vereinsconferenz diesen Antrag des Herrn v. d. Heydt wirklich stellen sollte. Die Gründe für diesen Wunsch und diese Hoffnung sind nicht aus der Luft gegriffen, sondern beruhen auf factischen Verhältnissen, die sich nicht wegdisputiren lassen. Die Preußischen Eisenwerke selber können keine bedeutende, die süddeuschcn aber gar keine Ermäßigung der Eisenzölle leiden. Für keinen Verbrauchsartikel ist auch weniger Grund vorhanden, den Einfuhrzoll zu ermäßigen, da die Con- sumeuten, mit Ausnahme einiger norddeutscher Sckiffs- bauer, für welche ja anderweitig gesorgt werden soll, bei der Reduction auf die Dauer nicht allein nicht gewinnen, sondern ganz sicher verlieren würden. Gelänge es durch eine Ermäßigung der Eisenzölle der ausländischen Concurrenz unserer Eisenindustrie den Todesstoß zu geben, so würde jene den Eisenmarkt für alle Zukunft in Deutschland beherrschen, uns die Preise machen und diese ungleich höher stellen, als sie sich jetzt in Deutschland schon stellen und günstiger zu stellen versprechen. Oder glauben die Freihändler, die Engländer würden uns ihr Eisen, das gegenwärtig um 40 bis 50 pCt. gestiegen ist, billiger geben als unsere Hütten? Wird unsere Eisenindustrie, die an der Erneuerung und Erweiterung des Zollvereins, an dem Handelsverträge mit Oesterreich so lebhaft Interesse nimmt, in ihrer Entwickelung gestört, so kann sich die Hoffnung auf Ausdehnung des Eisenconsumos in Deutschland nicht erfüllen. Soll der Segen der Erneuerung und Ler- größer»ng des Zollvereins und sein inniges Verhältniß zu Oesterreich nicht zu einer puren Illusion herabsinken, so muß man sich in Berlin bei Zeiten daran gewöhnen, den Gedanken an eine Reduction der Eisenzölle fahren zu lassen. Kann man aber von gewissen Licblingsideen nicht lassen, so wissen wir, daß sich die Erfahrung erneuern wird, welche man zu machen mehr als einmal Gelegenheit hatte: daß zur Entscheidung über Lebensfragen in Zoüvereinssachcn die Stimmeneinhelligkeit der Bundesgenossen nöthig ist und zweifeln nicht, daß es in Bezug auf das Project der Zollreduction auf Eisen an derselben fehlen werde.
Mainz, 14. Mai Herr Joh. Bapt Müller-Melchiors, welcher bekanntlich zu zwei Monaten Gefängniß verurtheilt wurde und seine Strafe gegenwärtig im neuen Arresthau verbüßt, führte heute vor dem großh. Obergerichte Klage gegen seine Verhaftung, welche er gegen die Landesgesetze verstoßend erklärte, da er als Landtagsabgeorbneter, ohne Zustimmung der Kammer, nicht verhaftet werden dürfte. Der Gerichtshof hat daS Urtheil auf 8 Tage vertagt.
Frankfurt, 15. Mai. (Fr. P. Z.) Der in mehreren öffentlichen Blättern enthaltenen Nachricht, daß der Herzog von Augustenburg eine Herrschaft im Großherzogthum Posen gekauft habe, können wir, wie allen ähnlichen Nachrichten von Ankauf eines Hauses in Frankfurt oder in Gotha seitens des Herzogs, auf das bestimmteste widersprechen. Zwar sind dem Herzog viele Herrschaften sowohl in Posen wie anderswo zu Kauf angeboten, bisher ist es aber in Betreff derselben noch zu keiner Verhandlung irgend einer Art, geschweige denn zum Abschluß eines Kaufs gekommen.
Darmstadt, 12. Mai. Den obersten Verwaltungsrath der Bank für Handel und Industrie bilden: die Herren Fürst Felix v. Hohenlohe-Oehringen, Ober- studiendirector Breidenbach, die Bankiers v. Bethmann, B. H. Goldschmidt, P. N. Schmidt, Goll (Petsch) in Frankfurt, Humann in Mainz, Director Christ in Frankfurt, und die Bankiers Jakob vom Rath, Mewissen, A. und D. Oppenheim, Damian Leyden, W. Joest, Ph. Engels, L. T. Rautenstrauch, V. Wendelstadt in Köln. Die Berathungen über die Organisation der Baukverwaltung nehmen unter dem Vorsitze Sr. Durchl. des Fürsten Felix v. Hohenlohe-Oehringen ihren Fortgang. Als nächstem Ergebniß derselben darf man wei- teren organischen Bestimmungen entgegensehen, nach welchen nächstdem die Ernennung des Directoriums erfolgen wird.
Stuttgart, 14. Mai. Der „Staatsanzeiger" berichtet: Ueber das Ha gelwetter vom 13 unb die Verheerungen, welche dasselbe in der Umgegend von Göppingen angerichtet hat, erhalten wir eine Menge Mittheilungen, welche alle darin übereinstimmen, daß das Unglück, welches diese Gegend betroffen, größer ist, als man Anfangs glaubte. Das Gewitter erstreckte sich über einen großen Theil von Bayern, Baden und Württemberg, scheint sich aber in seiner ganzen furchtbaren Gewalt in das Filsthal und die angränzenden Thäler entladen zu haben. Doch erhalten wir auch Berichte aus Rottenburg, Reutlingen, Bopfingen, Ellwangen, I Kirchheim rc., daß auch dort das Gewitter heftig gewüthet hat. So soll z. B. bei Nicdernau ein Mann durch die schnell hereinbrechenden Fluthen mit fortgeris sen worden sein, während er eine kleine Brücke anbinden wollte, um sie vor dem Fortschwemmen zu retten. Der Minister des Innern, Freih. v. Linden, hat sich sogleich nach Eintreffen der Nachricht nach den so schwer heimgesuchten Ortschaften begeben. In Rechberghausen bei Hohenstaufen und an mehreren andern Orten find ganze Häuser von der Fluth, Weiler Zell aber ganz hinweggerissen worden, und werden in ersterem Orte 39 Personen ganz vermißt. Nächst der Bahn liegen vier Tobte, eine Frau mit ihrem Knaben und zwei Männer. Vieh ist in Masse ertrunken. Das Wasser stieg innerhalb anderthalb Stunden 6 bis 8 Fuß in Reichenbach, Ebersbach, Göppingen rc. Betten, Kisten rc. Alles liegt auf den Feldern. Die Bahn zwischen Plochingen und Reichenbach kann nicht so bald befahren werden. In Rechberghausen wollte sich ein Familienvater mit Frau und Kindern auf dem Heuboden retten, aber kaum dort angelangt, riß der Bergstrom das Grundgemäuer des Hauses ein und die Familie war den Wellen preisgegeben. Vater und Kinder schwammen auf den Wogen hin, bis die Balken borsteten; dann schwamm der Beter einem Baum zu, und Frau und Kind versanken in den Wellen. Unter dem Baume, auf dem der kühne Schwimmer saß, sah er einen Freund ertrin- ken und konnte ihm nicht rettend beispringen. Heute suchen Söhne ihre vermißten Mütter, Mütter ihre Kinder, Gatten ihre Frauen. In Göppingen selbst hat das Wasser arg gehaust; die neuerbaute Filsbrücke ist stark beschädigt. Die Straße von Göppingen nach Boll ist durch Erdstürze unfahrbar. Die Saaten sind weggeflößt, die Hoffnung auf Obsterndte vernichtet. Das Berzirksamt erhält immer neue Berichte vom Jammer aus den Bezirksorten. Die Bahnzüge sind unterbrochen, Eilwagen und Omnibus fahren durch unsere Straßen, eine seltene und jetzt traurige Erscheinung.
Koburg, 12. Mai. Heute Nachmittag 1 Uhr wurde im Rieseusaal des hiesigen Nesidenzschlosses der gemeinschaftliche Landtag von Sr. Hoheit dem Herzog eröffnet.
Hamburg, 11. Mai. (W. Ztg.) Es war vor- auszusehen, daß die mehrfach erwähnten erschwerenden Bestimmungen betreffs der hiesigen indirekten Auswanderer-Beförderung manchen Betheiligten das Handwerk ganz legen würden. Vielleicht war das auch ein wesentlicher Zielpunkt des sepr verschärften Gesetzes. Vorigen Sonnabend lief die verlängerte Frist ab, welche den bezüglichen Häusern zur Kautionsstellung — 12,000 Mark Banco in Hamburger Staatspapiereu, 4 pCt. Zinsen tragend — bewilligt war. Bisj dahin hatten erst drei Firmen, nämlich Valentin Lorenz Meyer, Cramer und Schmidt und Morris und C o m p., den Anforderungen des Gesetzes genügt. Ein paar Firmen sind uns genannt, welche es vorzogen, das Auswanderer- Befördernngs-Gcschäft ganz aufzugeben, und am Ende verringert sich die bisherige Zahl der indirecten Expedienten aus die Hälfte.
Der Staatsrach Dr. Fischer, welcher mit dem