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Nassauische Allgemeine Zeitung.

E 111. Freitag heu 13. Mai 1833.

DicNassauische Allgemeine Zeitung" mit dem belletristischen BeiblattDer Wanderer" erscheint, Sonntag- ausgenommen, täglich und beträgt der PrânumerationSpeei- für Wiesbaden und , nach dem neuen Postregulaiiv nunmehr auch für den ganzen Umfang des Tdurn, und TariS'fchen BerwallungSbezirkS Mit Inbegriff des Postausschlags 2 fl., für die übrigen Länder deS deutsch-österreichischen PostvereinS, wie für das Ausland 2 ft. 24 fr. Inserate werden die oierspallix Petitjeile oder deren Naum mit 3 tr. berechnet. Bestellungen beliebe man in der Buchhandlung von W. Friedrich, Langgaffe 42, auSwärtS bei den nächstgelegenen Postämtern, zu machen.

Zeitungsschau.

Die Inkarnation des constitntionellen Principes Zöpfl contra Gervinus. Gleiches Recht und gleiche Elle für Freiburg.

DerLpz. Ztg." wird geschrieben: Einige Zeitun­gen werden von ihren oder, vielleicht richtiger, ihrem Berliner Correspondenten mit der Nachricht überrascht, die Berliner Bevölkerung begegne dem König von Bel­gien deßhalb Mit ganz besonderer Aufmerksamkeit, weil sie in demselben den eigentlichen Vertreter des cousti- tutionellen Princips erblicke. Es verräth in der That eine eigenthümliche Art Scharfsinn, so etwas auch nur von dem Berliner Publikum voraussetzen zn können, und man wird dabei unwillkürlich an eine neuliche Aeußerung imMorning-Chronicle" erinnert: die einzigen Trägerder continentalen Cultur seien gegenwärtig Belgien, Piemont, Holland, die Schweiz und Dänemark! Die­jenigen unter den Berlinern, die in politischen Dingen ein Urtheil haben, wissen wohl, daß Deutschland keinen dieser Staaten, auch Belgien nicht, um seine Zustände und deren Grundlagen und Aussichten zu beneiden hat, englische Urtheile in solchen Fragen, wie überhaupt in Betreff des Auslandes, aber mehr als verdächtig sind. Damit sollen freilich die großen Verdienste, welche sich König Leopold in mehr als zwanzigjähriger Regierung um sein Land erworben hat, durchaus nicht geschmälert werden. Kein Fürst hat nachdrücklicher allen extremen Parteien und Entschließungen entgegengearbeitet, keiner weiß besser, welcher Mäßigung, Umsicht und Festigkeit es von Seiten der Regierung bedarf, um die mensch­lichen Leidenschaften im Zaume zu halten.

DerLloyd" meinte dereinst in Beziehung auf die Einleitung zu einer Geschichte des neunzehnten Jahr­hunderts von Gervinus, daß man in Oesterreich den Expectorationen eines verstimmten Gothaers ein viel zu geringes Gewicht beilege, um sie eines Verbots werth zu achten. Diesem Blatt wird nun hierüber aus Frank- furt geschrieben. Wenn auch Oesterreich so glücklich ist, kein guter Boden für derartige Expectorationen zu sein, wenn sie dort auch als ganz unschädlich erachtet werden dürfen, so erlauben Sie mir doch, Ihr Publicum auf eine Schrift aufmerksam zu machen, welche gegen die Schrift Gewinns gerichtet ist, ich meinedie Demo­kratie in Deutschland," von Prof. Zöpfl. dem bekannten Staatsrechtslehrer in Heidelberg. Ich empfehle sie auch nicht, weil sie gegen die Schrift Gervinus gerichtet ist, sondern weil sie empfohlen zu werden verdiente, auch wenn sie sich nur Selbstzweck, wenn sie nicht gegen Gervinus Schrift gerichtet wäre, denn sie enthält in gedrungener Kürze so viele treffende Bemerkungen eines praktischen, politischen Kopfes gegen den verschwommenen, unklaren und vulgär gewordenen seichten Doktrinarismus der schimmernden Phrase, daß cs sich wohl lohnt, es zu lesen. Leute, welche sich mit der Erforschung des Geistes des römischen Rechtes ausschließlicher befassen, dürften wohl manches gegen die Ansichten des Verfassers einzu­wenden haben, gegen den Politiker Zöpfl aber, wie er sich in seiner Brochure im Allgemeinen gibt, findet der praktische Politiker kaum etwas zu erinnern.

Die Schwyzer Zeitung verlangt gleiches Recht und gleiche Elle für Freiburg. Warum die erneuerte Haße gegen das so namenlos mißhandelte Volk des Cantons oder vielmehr der eidgenössischen Landvogtei Freiburg in gegenwärtigem Augenblick? Zweihundert Landleute haben einen nächtlichen Uebcrfall auf die Hauptstadt gemacht und gewaltsam die Regierung zu sprengen ver­sucht. Ist das nun so großen Entsetzens werth von eurer Seite, ihr Herren des entschiedensten Fortschritts ? Haben denn die 200 Bauern etwas anderes gethan, als was ihr duzeudmal vollbracht in einer Reihe von Cantonen, und wodurch ihr, statt in's Zuchthaus, zu hohen Aemtern, fetten Besoldungen und zu der Macht gelangt seid, eure politischen Gegner zu beherrschen? Ja freilich, die paar hundert Freiburger des 22. April haben etwas anderes unternommen^ als ihr vollbracht habt; sie haben ein nicht blos despotisches, nur aus einer winzigen Minderheit hervorgegangencs, sondern auch in jeder Beziehung usurpatorisches Regiment ver­jagen wollen ein Regiment, das seinen usurpatori- schcn Character beibehalten hat von Anfang an bis zu dieser Stunde, während ihr gerechte, rechtmäßig beste­hende, aus dem unbestrittenen Willen der Volksmchr- Heit Hervorgegangeue Regierungen mit bewaffneter Hand wiederholt angegriffen und auseinander gestäubt habt. Ja, das ist der 'Unterschied zwischen den gehetzten Frei­burgern und euch, uni) jene sitzen jetzt im Kerker und ihr auf den grünen Sesseln.

Deutschland

*t Wiesbaden, 13. Mai. In der gestrigen Sitzung der ersten Kammer übergab nach. Vorlesung des Protocolls das Präsidium die Legitimation des geistlichen Raths Beda Weber und bemerkte, daß dieselbe, der Geschäftsordnung gemäß, der dritten Ab­theilung zur Berichterstattung zu übergeben sei. Hieraus verlas der laudeSh. Commissarius Hr. Präs. Lex eine Er­klärung der Regierung, in welcher die Ernennung des geistlichen Raths Beda Weber zum Stellvertreter des Herrn Bischofs von Limburg aus dem Gründe, weil Herr Beda Weber dem nassauischen Uutcrtha- neuverbande nicht angeböre, als unstatthaft bezeichnet wurde. Herr Beda Weber könne deshalb zur Stell­vertretung nicht zugelassen werden und die Regierung werde dessen Beeidigung nicht vornehmen. Präsident Graf v. Walderdorff setzt darauf auseinander, in welcher Weise die Angelegenheit nach der Geschäftsord­nung zu behandeln sei. Die Ausführung des Herrn Commissarius, dem nach der Geschäftsordnung zu jeder Zeit das Wort ertheilt werden müsse, könnte zu weiterer Discussion nicht Veranlassung geben.

Bellinger. Es handle sich vorerst nicht um das materielle der obschwebenden Frage, sondern nur um die formelle GeschäftSbehandlnng; die Kammer werde die Prüfung nach dem ihr gesetzlich zustehenden Rechte und nach der in der Geschäftsordnung angege­benen Weise vornehmen. Was die Regierung thun werde, wenn die Kammer ihr Urtheil abgegeben habe, das müsse abgewartet werden.

v. Eck: Die Bedenken, welche von der Regie­rung gegen die Ernennung vorgebracht werden, seien sehr bedeutend; er halte es daher für nothwendig, daß dieselben gehoben werden, ehe Beda Weber zu den Verhandlungen zugelassen werde, und stelle er daher den Antrag, daß die Kammer dieses beschließen wolle.

Nachdem dieser Antrag von demAbg. Bellinger, als dem seitherigen Gebrauche zuwider, bekämpft worden war, erklärte der Regicrungscommissär Lex, daß die landesherrlichen Commissarien weitere Instruction nicht hätten und sich aus der Kammer entfernen würden, wenn der Geistliche Rath Beda Weber den Sitzun­gen beiwohne.

Bellinger. Die Kammer muß ihr Recht und ihre Würde wahren und dürfte ihre Beschlußfassung nicht abhängig machen von der Erklärung und einer einseitigen Gesetzesinterpretation der Regierung.

Bei der hierauf erfolgenden Abstimmung trat die Mehrheit dem Antrag des Abg. v. Eck bei und beschloß, ohne Rücksicht aus die Erklärung der Regierung :keine Beeidigung des Gcistl. Rathes Beda Weber vornehmen zu wollen" die Prüfung der Legitima­tion und der staatsrechtlichen Frage einem Ausschuß zu überreifen. Gewählt wurden die Mitglieder Graf v. W a l d e r d o r f, v. S y b e r g, Bellinger, Ber­tram, v. Eck. Petitionsberichte vorgetragen von den Abg. Höchst und Trombetta füllten die übrige Zeit der Sitzung.

4 Wiesbaden, 12. Mai. Auf die von der hie- I sigen Staatsbehörde gegen das Verweisungserkenntniß des Criminalsenats des H. Hof- und Appellationsgc- richts dahier, in der Untersuchung gegen Sophie Tresch von Caub, wegen ausgezeichneten Diebstahls, erhobene Nichtigkeitsklage hat der Herzogliche Cassationshof zur öffentlichen Verhandlung der Sache Sitzung auf Mitt­woch den 25. Mai l. IS., Vormittags 9 Uhr, auberaumt.

+ Aus dem Rheingau, 11. Mai. Verschie­dene in den letzten Tagen stattgehabte Weinversteige­rungen haben erfreuliche Gebote erzielt und überstiegen die gemachten Erlöse wieder alles Erwarten. Auch auS der Hand finden jetzt häufige Weiuverkäufe zu annehmbaren und sogar hohen Preisen statt. Der Winzer gewinnt dadurch neue Hoffnungen und neuen Muth. Die dem­nächst stattfindende größere Weiuversteigerung im Klo­ster Eberbacher Keller wird voraussichtlich stark besucht und dürfte ein glänzendes Resultat geben.

Frankfurt a. M., 8. Mai. (A. A. Z.) Es beginnt zu tagen in dem Bereich der schreckenerregenden Verbrechen, welche in neuester Zeit hier verübt worden. Der bald nach der Ermordung deS Johann Fritz ver­haftete Leichter von Isenburg, ein kaum einundzwanzig- jähriger Bursche, welcher sich beim HinauSspriugen aus dem ersten Stockwerk der Börse das Schienbein gebro­chen, und sich bei seiner Festnehmung in den Hals, aber ungefährlich, geschnitten hatte, ist nach langem Wider­streben und Säugnen endlich zum Geständniß vermocht worden. Bei der Seciruug des Ermordeten entdeckte

man nämlich, daß der Mörder sein Messer in einigen der Wunden umgcdrcht und dabei mit großer Gewalt selbst die Rippen verletzt hatte. Ein in denselben ge­fundener Stahlsplittcr ließ eine Scharte in dem Mord­instrument voraussctzeu, die auch wirklich bei dem Mes- ser des Leichter sich bot, so daß dieser, durch den Au- geuschein überführt, endlich sich als Mörder bekannte, und als seinen Mitschuldigen den Ausläufer des Strumpfwaarcuhändlcrs Friedrich Wilhelm Leichter, neue Kräme Nro. 9 (im Börseugebäude) bezeichnet. Dieser Ausläufer, Namens Carl Reuter, aus dem 1'/, Stunde von hier entfernten, im Herzogthum Nassau gelegenen Heddernheim, ist seit dem Augenblick, wo das Verbrechen begangen wurde, verschwunden, und wird steckbrieflich verfolgt. (Derselbe hat sich nun, nachdem er einige Tage in der Umgegend seines Heimachsortcs unstät Herumgetrieben, am 11. der dortigen Behörde ge­stellt und wird nun von dem Justizamt Höchst dessen Verhör vorgenommen werden.) Die Gerechtigkeit ver­muthet nun nicht ohne Grund, daß in diesen beiden Jn- dividnen, in Leichter und Reuter, die Mördes des Sig­mund Schwarzschild ebenfalls zu erkennen seien, was um so wahrscheinlicher wird, als der Bäckermeister Pflug, durch dessen Laden die beiden Mörder, nach dem an Schwarzschild verübten Verbrechen, gingen, bcnj Verhaf­teten als einen derselben erkennen will. So wäre denn der düstere Schleier zerrissen, welcher bisher die beiden Uebelthaten verbarg, die in letzter Zeit hier ein allge­meines öffentliches Entsetzen erregten, während anderer­seits die Einkerkerung der sieben Offenbacher, denen der Einbruch bei den Gebrüdern Schuster und die beabsich­tigte Beraubung des Dr. Wetzel zugeschrieben wird, dem Eigenthum mehr Sicherheit gewährt. Es liegt nun aber auch der Beweis vor, daß eben diese Ver­brechen von Menschen herrühren, welche unserer Stadt nicht angehören, sondern aus deren Nachbarschaft in dieselbe gekommen sind.

Frankfurt, 12. Mai. (F. P. Z.) Wie man hört, hätte die kurhessische Bundesgesandtschaft gegen die Errichtung einer Fruchthalle an dem hierzu bestimmten Platz vor der Villa Sr. königl. Hoheit des Kurfürsten von Hessen Verwahrung eingelegt. Heute wurde ein hiesiger Gerümpler, welcher bereit» vor einiger Zeit wegen Verdacht der Theilnahme an dem bei Gebrüder Schuster verübten Einbrüche verhaftet, aber bald darauf wieder in Freiheit gesetzt worden war, aus Verfügung des peinlichen Verhöramls wieder gefänglich eingezogen.

En der heutigen Bnudestagssitzung wurde in der Bentinck schen Sache auf Antrag der Commission be­schlossen, daß der Bundesbeschluß von 1845 über den hohen Adel der Bentinckschen Familie in allen Bundes­staaten publicirt werde, um ihm überall bei Behörden und Gerichten die volle Geltung und Nachachtung zu sichern. - Dies war nöthig, weil durch die gegen jenen Beschluß erhobenen Protestationen die Meinung begün­stigt wurde,. als könne der hohe Adel und das Recht der Ebrenbürtigkeit der Familie Bentinck noch einer richterlichen Untersuchung unterliegen. Hiermit wäre denn nicht bloß eine der Bentinckschen Reklamationen befriedigt, sondern auch für den SuccessionSstreit selbst die Entscheidung ausgesprochen und gesichert. Denn wie diese Entscheidung unter der Voraussetzung des EbenbürtigkcitSrechtS in der Familie Bentinck ansfallen müsse, kann sich, den notorischen Geburtsverhältnissen des factischen Besitzers gegenüber, ein jeder sagen. Für die Hauptreclamation, Herstellung der rechtmäßigen Regierung in Knipphausen, ist diese Vorfrage von großer Bedeutung, indem sich darin auSspricht, daß cs staats- und bundesrechtiiche Fragen, in denen den Gerichten keine Competenz zusteht.

Stuttgart, 9. Mai. Die zweite Kammer hat die Anwendung der Todesstrafe auf politische Verbrecher , abgelebt, die erste Kammer aber dieselbe in den Fällen eines Angriffes gegen die Selbstständigkeit deS Staates, ' so wie gegen die Staats-Verfassung genehmigt. Der Antrag der Minderheit, auf den hochverräterischen An- griff gegen die Staats - Verfassung die Todesstrafe zu ' erkennen, wird mit 48 gegen 32 Stimmen abgelchnt.

INünehen, 9. Mai. Wie man derA. Ztg." ; schreibt, dürfte in Aschaffenburg ein Zusaiw»entreffen ' deS Herrn Ministerpräsidenten v. d. Pfordten mit dem BundeStägsgesandten Frhrn. Schrenk stattstndcn. { Die Anordnung der Wegnahme von Anzeigen der Aus- wandcruugöageutcn aus Wirthshäusern und anderen ' öffentlichen Lokalitäten, welche neulich in Oberfranken erlassen wurde, scheint eine allgemeine für das ganze Königreich zu sein. Dr. Dingelstedt hat heute einen mehrwöcheUtlichen Urlaub angetreten und beab-