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Nassauische Allgemeine Zeitung.

TVr HO. Donnerstag den 12. Mai 1883.

DieNassauische Allgemeine Zeitung" mit dem belletristischen BeiblattDer Wanderer" erscheint, Sonntags ausgenommen, täglich und beträgt der PränumerationSpreis für Wiesbaden und , nach dem neuen Postregulaiid nunmehr auch für den ganzen Umfang des Zliurn» und TariS'sche» Verwaltungsbezirks mit Inbegriff deS Postausschlags 2 st für die übrigen Länder deS deutsch-österreichischen PostvereinS, wie für das Ausland 2 ff. 24 fr. Inserate werden die »ierspaltig Petitzeile oder deren Raum mit 3 kr. berechnet. Bestellungen beliebe man in der Buchhandlung von 2B. Friedrich, Langgasse 42, auswärts bei den nächstgelegeneri Postämtern, zu machen.

Die Neise des Königs der Belgier nach Deutschland

ist nicht ganz ohne politische Tragweite, und es hat ihr die französische Diplomatie schon seit längerer Zeit eine besondere Wichtigkeit beigelegt, wie auch aus den Aeu­ßerungen, die bis jetzt in der französischen Presse über die Intentionen derselben laut wurden, hervorgeht. Die heutige, fast durchaus eventuelle Politik der Sinterten überwachte in der letzten Zeit mit besonders mißtraui­schen Blicken die Verbindungen, welche Belgien, das so leicht zum Sündenbock für etwaige Niederlagen der französischen Diplomatie in den europäischen Hauptfra­gen auSersehen sein kann, mit den östlichen und nordi­schen Mächten offenkundig einzugehen bemüht ist. Na- mentlich war es das durch eine fast tägliche Correspon- denz documentirte persönliche Verhältniß zwischen dem belgischen Monarchen und dem Kaiser von Rußland, welches an dem kaiserlichen Hofe zu Paris das größte Befremden erweckte. Dieser lebhafte Briefwechsel ist eine Thatsache und es kann schwerlich fehlen, daß der­selbe auch die beständig bedrohte und allen Eventuali­täten preisgegebene Situation des kleinen Königreichs, Frankreich gegenüber, betroffen habe. Die ansfallende Mittheilung, welche dieAugsburger Allgemeine Ztg." kürzlich aus Paris brachte, hat sich dem thatsächlichen Verhalt nach nur bestätigen können, da die Verbalnote,' welche der französische Gesandte in Brüssel dem dorti­gen Ministerium im Auftrag seines Gouvernements vor- zulesen hatte, in voller Wirksamkeit existirt. Diese Note, welche gleichzeitig auch im Haag und in Turin vorge­lesen wurde, deutete auf die supponirteu Absichten der europäischen Mächte hin, Frankreich in eine isolirte Stel­lung zu bringen, und verwies damit zugleich auf eine eigenthümliche Eventualität für Belgien, auf welches Land Frankreich leicht sein Mißvergnügen in kriegerischer Weise abwerfen könnte, wenn es durch die Politik ge­wisser Großmächte noch fernere Kränkungen zu erleiden haben sollte (que la Belgique devait se tenir pour avertie de ce mécontentemenl de la France). Diese starke Demonstration, welche ihre Spitze natürlich in^den Ereigniffen im Orient findet, sielte unmittelbar auf die Mächte ab, von denen die Unabhängigkeit Bel­giens garantirt worden, und welchen König Leopold auch sogleich von dieser ihm gewordenen wunderbaren Mittheilung Kenntniß gab. Es sieht zwar in diesem Augenblicke in Coustantinopel nicht mehr so bedrohlich aus, als in dem Moment, wo jene Weisung im Cabi- nette Napoleons 111. beschlossen worden war und wo die französische Kaiserpolitik, in dem bitteren Gefühle, im Oriente überholt und bei Seite gedrängt worden zu sein, bei einer etwaigen Theilung der Türkei leer ausgeben zu müssen fürchtete. Der französische Kaiser glaubte dann mit Fug und Recht, seine Entschädigung an Belgien, etwa auch an Holland und Piemont neh­men zu können. Die neueste Lage der Dinge in Constantinopel, die fast - schon einem friedlichen Ab­schlusse der erhobenen Differenzen ähnlich sieht, hat nun freilich die Erhaltung Her Türkei auf ihrem bisherigen Bestände so gut wie zur Gewißheit gemacht. Indeß ist dem König Leopold doch die precäre Lage, in der Napoleon III. ihn und sein Land von der für Frankreich mehr oder weniger vortheilhaften euro- pâischen Konstellation abhängig machen will, mehr als je zum Bewußtsein gekommen, und seine Reise nach Berlin und Wien spricht das Bedürfniß eines immer innigeren Einverständnisses mit den östlichen Mächten und mit ihrer den Weltfrieden bedingenden Politik aus. Friedrich Wilhelm IV. von, Preußen ist überdies schon seit längerer Zeit ein aufrichtiger persönlicher Freund des Königs der Belgier und zeigte dies bei mehreren Gelegenheiten, zuletzt durch den eigenhändigen Brief, den er bei Erklärung der Großjährigkeit des Herzogs von Brabant an den König Leopold schrieb, und worin er die lebhaftesten Sympathien für denselben und für das Schicksal des belgischen Staats ausdrückte, ein Brief, der damals in der Diplomatie das größte Auf­sehen erregte. Es scheint jedoch nicht, daß beide Monar- chen jetzt die Reise nach Wien gemeinschaftlich antreten werden: hingegen scheint es in Wien auf ein gleich­zeitiges Zusammentreffen der Könige von Preußen und Belgien mit dem Kaiser von Rußland abgesehen zu sein, der nach den neuesten Nachrichten zwischen dem 12. und 18. d. M. in Warschau erwartet wird, um sich von dort zu einem Besuch bei dem Kaiser von Oester- reich zu begeben. Diese längst beabsichtigte Zusammen­kunft wird nicht die Form eines Congresses an sich tra­gen, da es auf principielle Verhandlungen wenig mehr aukommen dürfte, sondern nur auf eine persönliche und

thatsächliche Constatirung derjenigen Politik, in deren Angeln das Heil der heutigen europäischen Weltlage hängt. (Kass. Ztg.)

Deutschland.

* Wiesbaden, 11. Mai. Die gestern erwartete Rückkehr Sr. Hoheit des Herzogs ist nicht erfolgt. Se. Hoheit der Herzog werden nach mittlerweile ein­gelangten Nachrichten erst nach dem Pfingstfeste in Biebrich eintreffen.

*t Wiesbaden, 11. Mai. (Sitzung der zweiten Kammer vom l0. d. Schluß.) Reg.-Comm. Schepp befürwortet Namens der Regierung die Jnbetrachtnahme des von dem Abg. Vogler gestellten Antrages auf Einführung dreijähriger Landtagsperioden. Rau er­klärt sich dagegen. Er halte es nicht für rathsam, jetzt einen einzelnen Paragraphen aus der Verfassung hcr- auszunehmen, um über dessen Aenderung zu discutiren. Sollte diese Aenderung zweckmäßig sein, so müsse man doch hiezu eine passende Veranlassung abwarten, die sich darbieten werde zur Zeit, wann die Kammer die Edicte vom 25. November 1851 nach den Bestimmungen un- screr Verfassung und nach der Vorschrift der deutschen Bundesacte in Berathung nehme. Uebrigens erkläre er sich gegen eine dreijährige Landtagsperiode und zwar aus folgenden Gründen: Die Landstände haben die Budgets zu prüfen. Der Regierung würde cs schwer fallen, ein dreijähriges Budget aufzustellen. Im eben verflossenen Winter sei in derselben Frage in der Kam­mer zu Berlin verhandelt und dabei behauptet worden, in Preußen, dem es doch an geschickten Finanzmännern nicht fehle, sei Niemand, der 'ein dreijähriges Budget auf stellen könne. Die Prüfung des einjährigen Bud- gets könne genauer und mit verhältnißmäßig wenigeren Kosten vorgenommen werden. Hierzu brauche unsere Kammer in der Regel nur einige Wochen, während an­dere Landtage, welche alle drei Jahre zusammenkommen, mehrere Monate lang verhandeln müßten. Durch eine Annahme des Antrages würde also an Kosten nichts erspart. Die Ständeversammlung habe aber auch noch den Beruf, bei der Gesetzgebung mitzuwirken. In dieser Beziehung solle ihre Wirksamkeit besonders auf die Er­haltung und auf den Schutz des Tbrones gerichtet sein. Nachtheilig sei es, wie der Antragsteller erst gestern noch erklärt habe, wenn die Kegieruiig oft provisorische Ge­setze erlasse. Durch Einführung einer dreijährigen Land­tagsperiode dürfe man die Regierung nicht in die Lage blingen, diese außerordentliche Maßregel anzuwenden. Redner weist auf die Beispiele in Baden, Nassau und Preußen hin. Von 1825 sei in Baden zum großen Mißvergnügen des Landes eine dreijährige Periode eingefübrt, aber schon im Jahre 1831 die ursprüngliche Verfassung wiederhergestellt worden. Die nassauische Deputirtenkammer habe 1820, ungeachtet des Vorgangs in Baden, einen von der Herrenbank angenommenen Antrag auf dreijährige Periodicität einstimmig abge- lehnt/besonders mit Hinweisung auf die vom Thron ausgegangene Antwort, daß der gnädigste Her­zog gerne die Stände jedes Jahr um sich versammelt sehe, damit sie sich von seiner | guten Absicht, den Staatshaushalt in Ord­nung zu erhalten, überzeugten. In Preußen sei erst vor wenigen Tagen ein Antrag auf zweijährige Periodicität abgelehnt worden. Er wolle sich auf die einzelnen Bemerkungen des Antragstellers um so weniger einlassen, da sie doch gegen solche gewichtige Gründe von keinem Belang seien. Er erwarte, daß die Kam­mer den Antrag nicht in Betracht ziehe.

Braun gratulirt der Kammer zu der Geduld und Ordnung, womit sie die fast nur aus Vorwürfen be­stehende Begründung Vogl er's augehört und wodurch sie den besten Beweis für deren Unwahrheit gelief.rt habe. Die Tugend der Stände bestehe nicht blos im Streichen" , auch könnten sie keine kostenlose Staats­verwaltung erfinden; schon die Existenz der Stände an sich fei ein großer Vortheil, verhüte sie manche Budget­anforderungen ; überhaupt liege die Wirksamkeit der Stände nicht blos in Schaffung positiven Nutzes, säu­bern hauptsächlich auch in Heilung eingetretener Schä­den und Abwendung drohender Nachtheile, indem sie die Regierung ausklärten 2C. Das ließe sich nicht nach dem commerciellen Maaßstabe des Herrn Antragstellers berechnen, welcher damit wenig Einsicht in das Wesen der ständischen Verfassung verrathe. Der Landtag koste zwar Geld; das sei aber bei jeder Staatsanstalt der Fall, und es sei leicht, sich bei Einsichtslosen damit populär zu machen, daß man ihnen (jedoch ohne Ver­zicht auf seinen eigenen Antheil) die Landtagskosten

vorrechne. Früher habe allerdings der Landtag, beson­ders wie er nur die Budgets zu berathen hatte, kürzer gedauert; seine längere Dauer seit 1848 rechtfertige sich jedoch durch die Berathung vieler wichtigen und um­fangreichen Gesetze, wobei man nicht mit Leichtsinn ver­fahren dürfe. Wohl fei schon im Jahr 1825 einmal der Antrag auf Einführung Zjähriger Finanz- und Le­gislaturperioden gestellt, aber blos von der aus nur 5 Mitgliedern bestehenden I. Kammer angenommen, von der II. Kammer dagegen einstimmig verworfen worden. Bei der jährlichen Anforderung von 20,000 fl. für das Theater sei es auffallend, dieselbe Summe für die Ständeversammluug zu beanstanden. Schon wegen der Lage der Vcrfassungsangelegenheit könne man dem An­trag nicht beistimmen, da diese nur einen Theil jener bilde, daher nicht außer allen Zusammenhang gewesen, sondern erst dann berathen werden könne, wenn die in die Verfassung eingreifenden und dieselbe wesentlich um- ändernden Edicte vom November 1851 so, wie eS die Grundsätze des conftitutioneden StaatsrechtS und das Bundesrecht selbst vorschrieben, den Ständen zur Beur­theilung und Beschlußfassung vorgelegt würden; daß dieses noch nicht geschehen, sei sehr zu tadeln. Der schwebende Zustand der Verfassung könne nur befestigt werden durch eine constante, sichere und überlegte Uebung. Die Versammlung möge fortfahren, ihre ganze Kraft und Zeit dec bereits vorliegenden eben so wich­tigen als schwierigen legislativen Arbeit zum Wohle deS Landes baldigst zu widmen, ohne sich ewig durch da­zwischen geworfene Anträge und Interpellationen unter­brechen zu lassen, deren Tragweite man kaum übersehe und deren Berathung die Kräfte der Kammer resultat­los erschöpfe.

Vogler sucht den Vorredner zu bekämpfen, indem er Verhandlungen der badischen II. Kammer vom Jahr 1825 Aeußerungen des Ministers Winter, mit dem sich jene doch nicht messen könnten, vorliest; er hat aber das Unglück, hierbei wiederholt nur Stellen zu treffen, welche auf die vorliegende Frage gar keinen Bezug ha­ben, so daß ihm zuletzt das Wort zu den sruchtlofln Vorlesungen entzogen werden muß.

Nachdem noch Abg. Knapp sich lebhaft gegen den Antrag Vogler's erklärte, als welcher das constitutionelle System schwäche, die Prüfung deS Budgets und Rech­nungswesens erschwere, provisorische Gesetze provocire, und keine Kosten ersparen werde, wird die Jnbetracht­nahme des Antrags einstimmig abgelehnt. Selbst der Antragsteller stimmte für die Ablehnung.

Schließlich werden in den Ausschuß für Knapp's Antrag auf Einführung von Pfandgeldern gewählt die Abgg. Eigener, Münch und Rullmann.

"Die in dem Bericht über die Sitzung der vereinig­ten Kammern am 9. d. M. (Nr. 108 d. Bl.) enthal­tene Angabe über Genehmigung einer von Seiten der Regierung behufs der Wicderbesctzung der Gesandt­schaftsposten in Berlin, Wien und im Haag gemachten Anforderung von 6000 fl. ist unrichtig. Die Berathung über die diesfällige in der erwähnten Sitzung einge­brachte Regierungsvorlage steht noch zu erwarten.

* Wiesbaden, 12. Mai. Der kürzlich in Mainz wegen Hochverraths in Untersuchung gewesene und von den Geschworenen freigesprochene Reining er ist nicht auf Requisition Frankreichs, sondern Bebufs seiner Ab­lieferung in dir Heimath nach seiner Freisprechung wie­der in Haft genommen werde». Es sind bereits Schritte von der großherzoglichen Staatsbehörde in Mainz an daS herzogliche Kreisamt zu Idstein geschehen, um Stete ninger's Uebernahme zu bewirken. Reininger'S Söhn­chen, in dessen Begleitung Steininger die Reise von Paris nach Mainz unternommen hatte, befindet sich seit der Verhaftung seines Vaters in der nassauischen Ge­meinde Niederhausen, wo Letzterem Heimathsrechte zu­stehen.

Frankfurt, 10. Mai. Die für das Verfassungs« wesen nicbergesetzte Senats-Commission ist dem Vee. nehmen nach gegenwärtig mit Ausarbeitung eines neuen Wahlgesetzes beschäftigt.

Nach Angabe des Frankfurter Journals werden sich die Bischöfe der oberrheinischen Kirchenprovinz nach Pfingsten abermals in einer Conferenz einfinden, um sich über ihr ferneres Verhalten zu berathen und den Regierungen ihre Erklärung zu geben. Der Bischof von Fulda wird, wie das genannte Blatt weiter be­richtet, au den Schritten der übrigen Bischöfe keinen Antheil nehmen, weil er zuvor die Absichten der Regie­rung zu Kaffel in Bezug auf die von ihm begehrten Abänderungen in der neuen dortigen Verfassung abwartet.

Die Errichtung einer Bank an hiesigem^ Platz ist