Einzelbild herunterladen
 

Nassauische Allgemeine Zeitung.

Jsr fOl. Samstag den 30. April 185$.

DieNassauische Allgemeine Zeitung" mit dem bellelristischen BeiblattDer Wanderer" erscheint, Sonntagâ ausgenommen, täglich und beträgt der PrânumerationSpreiS für Wiesbaden und , nach dem neuen Postregulativ nunmehr e r für den ganzen Umfang deS Lburn- und TariS'schen Verwaltungsbezirks mit Inbegriff des Postauffchlagâ 2 fl., für die übrigen Länder des deutsch-österreichischen PoffvereinS, wie für das Ausland 2 fl. 24 kr. Inserate werden die »iersha :.g JJetitKite oder deren Raum mit 3 kr. berechnet. Bestellungen beliebe man in der Buchhandlung von W. Friedrich, Lan»gasse 42, auswärts bei den nächstgelegenen Postämtern, zu machen.

Die Differenz zwischen Westerreich und Sardinien.

Die kürzlich veröffentlichte Denkschrift der sardini­schen Regierung wirft Oesterreich Vertragsverletzungen vor. Die A. A. Z. bringt in einem Artikel von der Donau einige Anhaltspunkte in Betreff der Art und Weise wie die königl. sardinische Regierung ihre Vertragsverbindlichke i ten erfüllt. Der Art. II. des Fricdensvertrags von Mailand vom 6. August 1849 bestimmt ausdrücklich, daß alle zwischen Oester­reich und Sardinien abgeschlossenen Verträge und Ueber- cinkünfte, welche am 1. März 1848 in Kraft waren (mit alleiniger Ausnahme der durch Separatartikel VI. aufgehobenen Convention vom 11. März 1831), voll­kommen erneuert und bestätigt seien. Zu diesen Ver­trägen gehört das Kartell wegen der gegenseitigen Aus» Lieferung der Deserteurs vom 13. März 1817 und vom 11. Juli 1823 und der Vertrag wegen gegenseitiger Auslieferung von Verbrechern vom 6. Juli 1838. Der letztere bestimmt im Art. L,daß die k. k. Regierung die Auslieferung aller Personen zu verlangen berechtigt ist, welche in den k. k. Staaten sich eine Handlung ha­ben zu Schulden kommen lassen, die in dem österreichi­schen Strafgesetzbuch als Verbrechen qualificirt ist." Diese Verträge bestehen also zur Stunde noch in Kraft. Allerdings hat die sardinische Dcputirtcnkammcr bei ih­rer Zustimmung zu dem Friedensvertrage von Mailand den Vorbehalt angefügt, der Auslieferungsvertrag solle sich fortan nicht mehr' auf politische Verbrecher beziehen, allem diese Klausel hat lediglich keine völkerrechtliche Bedeutung, da es sich von bestehenden gegenseitigen Rechtsverbindlichkeiten handelte, welche offenbar einseitig weder aufgehoben noch abgeändert werden können. Die k. k. österr. Regierung konnte daher dem erwähnten parlamentarischen Vorbehalt zu dem unbedingt ratificir- tèn Friedensvertrag durchaus keinen Werth beilegen und die königlich sardinische Regierung selbst mußte ihn als nicht bestehend betrachten, wenn es ihr um Aufrechthal­tung des Glaubens an ihre gute Treue in Vollziehung völkerrechtlicher Verbindlichkeiten ernstlich zu thun war. Statt dessen versuchte das königlich sardinische Cabinct nicht nur zuerst sogar bei den Deserteurs eine Distiuc- tion zwischen déserteurs politiques und gemeinen De­serteurs aufzustellen eine Distinction welche so lächer­lich war, daß man sie später selbst fallen lassen mußte und die absichtliche nachgewiesene Konnivenz und Beihülfe seiner Beamten zur Beförderung österreichischer Deserteurs auf fremdländische Schiffe mit der (besonders bei Angestellten des Staates) vagen und nichtssagenden Ausflucht desétat actuel de lopinion publique zu beschönigen, so daß der kaiserlichen Regierung die Lust fernere 'Auslieferungsrequisttioneu gegen fahnenflüchtige Soldaten an Sardinien zu stellen gründlich vertrieben wurde. Was sodann den Vertrag von 1838 wegen Auslieferung von Verbrechern betrifft, so behauptet das sardinische Memorandum mit kühner Stirn:da der Friedensvertrag über diesen Punkt Stillschweigen beobachtet hatte (vergl. oben die Citation des Art. 1!), und die früheren Verträge in Masse wieder ins Leben rief, so wurde Chevalier d'Azeglio darüber in der Wahl­kammer interpellirt. Er erwiederte ohne Zögern, (sans hésiler) daß die politischer Vergehen Angeklagten als davon ausgenommen verstanden werden müßten. (Chevalier d'Azeglio behauptete nämlich, der Ausliefe­rungsvertrag spreche nur von politischen Verbrechern.) Es ist zwar richtig daß Oesterreich als cs im Jahr 1850 die Auslieferung eines Compromittirten dieser Kategorie verlangte behauptet hat, seine Regierung sei durch die Erklärung des Chevalier d'Azeglio nicht gebun­den. Allein es hat niemals förmlich protestirt." Soweit das Wort des Memorandums, welches naiv hinzufügt:die Auslieferung auf politische Vergehen angewcndet liegt nicht mehr in den gegenwärtigen Sitten" (dans les moeursactuel- les. Der in dem sardinischen Memorandum erwähnte, aber wohlweislich nicht näher mitgetheilte Fall möge das Verfahren der sardinischen Regierung beleuchten. Als nach den Ereignissen des Jahres 1848 in Venedig Ge­setzlosigkeit und Anarchie herrschten, hatte der dortige Patriarch sich bittschriftlich an das Municipium ge­wendet, es möge doch die schwierige und bedenkliche Lage der Stadt in reifliche Ueberlegung ziehen. Dieser bescheidene Schritt des greisen Kirchenfürsten, der sich des allgemeinen Vertrauens und der Liebe der recht­schaffenen Leute aller Parteien erfreute, brachte die Rotte, welche damals in Venedig ihr Unwesen trieb, zu dem Entschluß, ihre Wuth an dem Patriarchen zu stll- len. Eine Bande des ärgste» Gesindels, angeworbm

unter dem Auswurf der Diebe, Räuber und Banditen der Lagunenstadt, dringt unter der Anführung eines ge­wissen Hippolito Caffi in den erzbischöflichen Palast, zertrümmert alle Möbel, stiehlt, raubt alle vorhandenen Kostbarkeiten und verübt die schändlichsten Gräuel. Hippolito Caffi flüchtet nach Piemont; das Criminal- gericht von Venedig stellt ein Requisitorium in Betreff dieses Menschen, welches der k. k. Gesandte dem Mi­nister des Auswärtigen in Turin übergibt und auf Grund des in Kraft bestehenden Vertrags die Aus­lieferung verlangt. Allein das k. sardinische Ministerium findet in dem Verbrechen deS Caffi eine gewisse politische Färbung, und somit wird der Dieb und Räuber ver­tragswidrig der Gerechtigkeit entzogen, in Anerkennung der zugleich verübten politischen That. Nach der praktischen Interpretation des Turiner Cabinets wären also auch die Mörder Latours und Lamberts in Piemont wohl beschützt, weil espolitische Morde" waren! Oester­reich hat diese wahrscheinlichin den gegenwärtigen Sitten" Piemonts liegende Vertragsverletzung, wie das Memorandum selbst zugibt, niemals als gerechtfertigt gelten lassen und konnte cs auch nicht. Allein,es hat niemals förmlich protestirt," ja, noch mehr, Oesterreich hat seitdem aufgehört, die Auslieferung politischer Ver­brecher auch nur zu fordern," berichtet das sardinische Memorandum. Daß nach solchem Vorgang die k. k. österreichische Regierung sich enthielt, sonstige Requisi­tionen zu stellen, sollte Niemand Wunder nehmen, der das lebhafte Bewußtsein dieser Macht, was sie ihrer Würde schuldet, irgend zu beobachten Gelegenheit hatte. Protestationen aber sind papicrue Schanzen schwacher Staaten wie schwacher Parteien; eine Großmacht weiß sich durch wirksamere Mittel gegen hinterhältige Nach­barn zu schützen, welche bestehende Verträge nicht voll­ziehen und völkerrechtliche Verbindlichkeiten nach ihrem Belieben und ihrer Willkür unerfüllt lassen. Und nun beklagt sich Piemont über das Sequester und ruft die bona offtcia derallürten und befreundeten Souveräne" au! Beiläufig und schließlich bemerkt, ist uns zwar be­kannt daß Sardinien, wie gegenwärtig alle europäischen Staaten, mit den übrigen Mächten befreundet sich neu neu kann; Alliirte Sardiniens sind uns aber zur Stunde nicht bekannt. Das WortAlliirte hat eine bestimmte völkerrechtliche Bedeutung, und eS leidet keinen Zweifel daß z. B. Preußen, Oesterreich, Baiern u. s. w. aUi- trte, sogar sehr eng alliirte Mächte find, wie auch für minder allgemeine bestimmte Zwecke Allianzen zwischen verschiedenen Staaten, besondere Schutz- und Trutz - Bündnisse bestanden haben, und noch beste­hen. Mit wem aber Sardinien einen solchen be­ständigen und engen oder auch nur zeitweiligen und be­sondern Allianzvertrag haben soll, wären wir begierig zu hören. Von den Großmächten ist es keine, das wis­sen wir zuverlässig; so wenig als sonst ein deutscher oder ein italienischer Staat. Also eine Rcbcfloskel! Daß mag gelten; ist doch das Memorandum überhaupt zwar sehr rhetorisch, aber in der That rechtlich und besonders völ­kerrechtlich gar schwach abgefaßt.

Deutschland.

* Wiesbaden, 28. April. Das Schreiben, weU chcS die herzogliche Regierung aus Anlaß der von den Bischöfen der oberrheinischen Kircheuprovinz abgege­benen Erklärung vom 12. April an den hochw. Bischof von Limburg gerichtet hat, lautet:Hochwürdigster, Hochzuverehrendster Herr Bischof! Die von dem Herrn Erzbischof zu Freiburg und den übrigen Herren Diö- cesanbischöfen der oberrheinischen Kirchenprovinz aus Veranlassung der dem Herrn Bischöfe unter dem 5. v. M. ertheilten Entschließung au daâ unterzeichnete Staatsministerium gerichtete Eingabe haben wir zu empfangen die Ehre gehabt, und nicht versäumt, solche Seiner Hoheit dem Herzoge zur Vorlage zu bringen. Höchster Entschließung zu Folge haben wir vor allen Dingen den Herrn Bischof darauf aufmerksam zu machen, daß die herzogliche Regierung mit den Herren Bischöfen der oberrheinischen Kirchenpropinz in ihrer Gesammtheit in keinem amtlichen Verkehre steht und hiernach derartige Collectiveiugabcn derselben ferner nicht mehr annehmen wird. Aus der Eingabe haben übrigens S. H. der Herzog mit Befremden die Absicht des Herrn Bischofs entnommenden Vorschriften und Anordnungen in Bezug auf die katholische Kirche", welche von der herzoglichen Regierung in Uebereinstim­mung sowohl mit der Verfassung und Gesetzgebung des Landes, als auch mit den der Errichtung des Bls- thums Limburg vorausgegangenen Vereinbarungen, er­lassen worden sind,auf das Entschiedenste entgegenzu­

treten." Auf diese mit der gleichzeitigen Versicherung schuldiger Unterthanentreue" nickt in Einklang stehende Erklärung haben wir dem Herrn Bischof zu eröff­nen , daß Se. Hoheit der Herzog sich berechtigt wie verpflichtet halten, die Verfassung und Gesetze des Landes gegen Jeden, welcher denselben entgegen­treten sollte, mit der Ihnen von Gott verliehenen Gewalt zu schützen und aufrecht zu erhalten, und daß demgemäß Höchstsie nicht anstehcn werden, eintretenden Falles diejenigen Maßregeln ungesäumt anzuordnen, welche geeignet sind, die auch dem Herrn Bischof ob- liegcnde Unterordnung unter die Gesetze deS Landes herbeizuführen und zu sichern. Se. Hoheit der Her­zog, die Ueberzeugung in sich tragend, der katholischer. Kirche und ihren Bekeunern stets und in allen Bezie­hungen gerecht gewesen zu sein, müssen hiernach auch die Verantwortlichkeit für die Folgen, welche sich aus einer etwa versuchten Verwirklichung jener Absicht er­geben dürften, Demjenigen Hinweisen, welcher sich be­rechtigt hält, den Gesetzen, weichender Gehorsam gelobt, in offen ausgesprochenem Ungehorsam entgegenzutreten. Wiesbaden, den 26. April 1853. Herzoglich Nas­sauisches Staatsministerium: Wittgenstein- vdt. Bismar k."

L Wiesbaden, 27. April. Der Abgeordnete Dr Vogler hat in der zweiten Kammer darauf angetragen, der Landesbank eine viertel Million zu entziehen und damit Ausgaben für die Staatsverwaltung zu bestreiten. Es ist nicht unsere Absicht, diesen Antrag hier einer Kritik zu unterwerfen. Wir wollen nur über die Art und Weise, wie derselbe motivirt wurde, Einiges bemer­ken. Der Herr Antragsteller meint nämlich, wie wir aus den dieser Tage ausgegebenen gedruckten Verhand­lungen der Ständeversammlung ersehen, daß sein Vor­schlag um so mehr Eingang finden müsse, als das In­stitut der Landesbankwie die öffentliche Stimme sage" bei weitem den wohlthätigen Zweck nicht erfülle, den das Land davon erwartet habedem ärmeren Mann nämlich eine Creditanstalt zu sein, wo er gegen sichere Unterpfänder ein kleines Capital von 50 100 fl. entleihen könne, ohne, wie bisher und fortwährend, dem schauderhaftesten Wucher in die Hände zu fallen. Solche Anlehen sind (so sagt Herr Vogler weiter) für dieses Institut zu klein, machen ihm zu viel Umstände; selbst der Recepturbeamte, an den der Arme sich in sei­ner Noth wendet, setzt ihm so viele Schwierigkeiten ent­gegen, daß er davon absteht; gleich wie dieß (beiläufig gesagt) gewöhnlich der Fall ist, wenn ihm kleine Spar^ kassedarlehen übergeben werden sollen, weil keine Maus­fraß - und Speicherschrumpf-Procente damit verbunden sind(!), so daß die wohlthätigste (in jedweder Beziehung) aller Institutionen der neueren Zeit in unserem Lande ganz außer Brauch und Vergessenheit gerathen."

Wenn Jemand in der Aufregung und im Zorne spricht, so soll man ihm ruhig antworten.

Wir wissen ans guter Quelle, daß die Landesbank im vorigen Jahre im Ganzen 224,467 fl. 15 kr. aus­geliehen hat und zwar 47,880 fl. 15 kr. auf kürzere Zeit an 110 Personen und 219,587 fl. gegen Annui­täten an 402 Personen. Es befinden sich darunter eine Menge Darlehen von ganz wenigem Betrage, selbst von 20 fl. und noch weniger. Dies bedarf keiner besonde­ren Nachweise, da nach dem Gesagten leicht ausgerech­net werden kann, daß die Vorschüsse auf kürzere Zeit im Durchschnitt überhaupt nicht mehr als 435 fl. und die Darlehen, durch Annuitäten rückzahlbar im Durch­schnitt nicht mehr als 546 fl. betragen haben. Die Sparkasseeiulagen belaufen sich bereits auf 232,000 fl. und haben sich allein im Jahre 1852 um 96,000 fl. gegen früher vermehrt. Hiernach scheint die Landesbank dann doch nicht ganzaußer Gebrauch und in Verges­senheit gerathen zu sein". Auch dünkt unS, hat die Verwaltung der Landesbank nicht die Mühe und Arbeit gescheut, welche mit kleinen Darlehen verbunden ist und am Ende werden auch die Schwierigkeiten, welche die Recepturbeamten der Annahme von Sparkassedar­lehen cntgegeusteüen sollen, bei Licht betrachtet, ganz vernünftige Einwendungen sein.

Warum hat sich aber Herr Vogler, ehe er seinen Antrag stellte, nicht besser erkundigt? Es ist dieß um so auffallender, als er ohnehin auf der Landesbank ge­wesen sein soll, um sich den Gewinn zeigen zu lassen, welchen er zu holen vorgeschlagen hat. Nach unserer Erfahrung ist dasjenige, was Herr Voglerdie öffent» licke Stimme" nennt, sehr trügerisch. Nach der eignen Erfahrung des Herrn Ober - Medicinalraths scheint die öffentliche Stimme meistens recht gehabt zu haben. Der Herr Ober - Mediciualrath weiß doch gewiß so gut wie