Nassauische Allgemeine Zeitung
Ji 700.
Freitag den 29. April
1853.
Die „Nassauische Allgemeine Zeitung" mit dem belletristischen Beiblatt „Der Wanderer" erscheint, Sonntag« ausgenommen, täglich und beträgt der Pränumerationspreis für Wiesbaden und , nach dem neuen Postregulaiiv nunmehr auch für den ganzen Unifang de« Lburn- und Taris'schcn Verwaltungsbezirks mit Jnbigriff des Postausschlags 2 st., für die übrigen Länder des drutsch.bsterreichischen Postverein«, wie für das Ausland 2 fl. 24 kr. — Inserate werden die »ierspaltiß Petitzeile oder deren Raum mit 3 kr. berechnet. — Bestellungen beliebe man in der Buchhandlung von W. Friedrich, Lauggasse 42, auswärts bei den nächstgelegeneu Postämtern, zu machen.
Amtlicher Theil.
Vienstnachrichten.
Seine Hoheit der Herzog haben die Justizamts- Secretäre Emminghaus von Königstein nach Marienberg, Steuding von Marienberg nach Rennerod und Kleinschmidt von Rennerod nach Königstein zu versetzen und den vormaligen Prokurator von Schütz zum Amtsprocurator mit dem Wohnsitz zu Jdsteiu zu ernennen geruht.
Seine Hoheit der Herzog haben dem Pfarrer Wasmuth zu Dotzheim die Pfarrei Kirberg, dem Pfarrer Büsgen zu Caub die Pfarrei Dotzheim, dem Pfarrvicar Vömel zu Höchst die interimistische Ver- waltung der Pfarrei Gaub zu übertragen, den Caplan Wirths von Montabaur nach Nied, den Bicar Hein von Nordenstadt nach Montabaur, den Caplan Ullrich von Heringen nach Nordenstadt zu versetzen und dem Candidaten der Theologie Nebe von Coblenz die Der- waltung der zweiten Pfarrei Herborn zu übertragen geruht.
Nichtamtlicher Theil.
Leitungsschau.
Die katholische Hierarchie, bad neue Ministerium in Niederland. — Kossuth contra Palmerston.
Die „Köln. Ztg." bespricht in einem Leitartikel das Verhältniß von Staat und Kirche in Nicderland. Nach einer geschichtlichen Darstellung der Sachlage spricht dieses Blatt mit Zuversicht aus, daß das jetzige Ministerium die Verfassung nicht gefährden und daß in einem Königreich wo neben 1,835000 Protestanten 1,161000 Katholiken wohnen, die Freiheit der katholischen Kirche nicht Gefahr laufen werden. Es sei möglich, wie in England eine Titelbill durchzusetzen, allein diese sei selbst in England, wo eine mächtige Staatskirche herrscht, ein todter Buchstabe geblieben; wie könne man etwas Anderes in Holland erwarte», wo die StaatSkirche längst abgeschafft ist! Es muß, sagt die „Köln. Z.", für verständige Protestanten gewiß sehr beschämend sein, wenn sie ihre Glaubensgenossen, die im sechszehnten Jahrhundert und fortan den Katholiken cs zum Vorwurfe machten, daß sie in dem geistigen Kampfe den Arm der weltlichen Obrigkeit zu Hülfe riefen, die den Protestantismus immer für gleichbedeutend mit Gewissens- und Glaubensfreiheit ausgaben, jetzt so häufig kläglich nach der Hülfe des StaateS schreien hören. Noch beschämender ist cs, wenn liberale Politiker, von der Jesuitenfurcht befallen, alle ihre Grundsätze vergessen. Bürgerliche und religiöse Freiheit über die ganze Welt! war ihr Feldgeschrci, so lange sie die Glaubensfreiheit für sich forderten; sobald sie diese viel- gerühmte Freiheit aber Anderen gewähren sollen, kriecht die Schnecke ins Haus. Mit jeglichem Hohne ward die Polizei übergossen, so oft sie gegen den klaren Buchstaben der Verfassung sich auf veraltete Verordnungen berief; aber wenn ein katholischer Geistlicher mit GenSd'armen an die Grenze geschafft wird, so kommen die staubigen Verordnungen und das ganze mecklenburgische Archiv wieder zu Ehren. Philosophen, die sich um die Evangelien nie gekümmert, entwickeln jetzt tiefsinnige Ideen über den „evangelischen Staat." Macaulay wird wie eine Offenbarung gepriesen , und blos vergessen, daß es der nämliche Macaulay ist, der so beredt auseinaudcrsctzt, es sei eben so großer Unsinn, von einem protestantischen Staate zu sprechen, wie von einer protestantischen Kochkunst.
Das neueste Amsterdamer Handelsblad sagt, das Ministerium sei nur in einer Beziehung gleichartig, nämlich in der feindlichen Gesinnung gegen den Mann, den es für den Augenblick aus dem Sattel gehoben; im übrigen könne man es ein Ministerium der Dissonanzen nennen. Van Hall und Donker Curtius wären politische Gegenfüßler, deren Zusammentreffen in einem Ministerium sich sonst niemand hätte träumen lassen. Ein gemeinsames Handeln dieser Männer erscheine unmöglich ohne Verleugnung ihrer ganzen politischen Vergangenheit; es sei also keine erfolgreiche Vertretung der Landesinteressen von ihnen zu erwarten. Wenn eS auch in Folge der antikatholischen Aufregung ans Ruder ge, kommen, werde cs doch die Einführung der katholischen Hierarchie nicht hindern können. Van Hall und Van Doorn hätten ja in der Kammer anerkannt, daß die Katholiken nur von einem verfassungsmäßigen Rechte Gebrauch gemacht, und könnten es jetzt als Minister
nicht in Zweifel ziehen. In der von ihm vorgcschlage> neu Tagesordnung habe zudem Van Doorn sich nur gegen die Form, nicht gegen die Sache erklärt. Die Losung des vorigen Ministeriums sei gewesen: „Wacht über unsere Thaten," dieses Ministerium liefere die Parodie dieses Spruches, indem seine erste Handlung die sei, der Volksvertretung Schweigen aufzuerlegen. Das „Handelsblad" weist schließlich nach, wie unbegründet die Angabe ist, das Interesse des Landes erfordere das längere Zusammtudkeiben der Generalstaaten nicht, da noch viele wichtige Gesetzvorschläge zu erledigen sind. — Dem abgetretenen Ministerium hält das Hau- delsblad wegen seiner Verfassungstreue eine Lobrede.
Aus Anlaß des gestern mitgetheilten von Kossuth an den Capt. Reid gerichteten Berichtes fertigt die Times den großen Agitator in einem Artikel ab. Kossuth, sagt die Times, scheint durch seine Erfahrungen in Ungarn mehr militärische Tactik gelernt zu haben, als man ihm in seinem Vaterlande zutraute. Es gibt ein Ding, das heißt, den Krieg in'S feindliche Lager hinüberspiclen, und damit befaßt sich der Ez-Dictator gerade in diesem Augenblicke. Obwohl vor dem Richter Kossuth'S Name nicht einmal genannt wurde, so gewann die Verhandlung doch nur dadurch Interesse, daß man ihn dabei beteiligt glaubte. Jetzt tritt der ungarische Führer plötzlich als Kläger auf, ergreift kühn die Initiative und bringt Anschuldigungen gegen die executive Negierung dieses Landes vor, von denen er das Meiste nicht wird beweisen können. Ein Brief an ihn, der an einen Freund gerichtet war, ist verloren gegangen. Natürlich wurde dieser Brief im Londoner Hauptpostamte zurückgehalten, dem Ministerium des Innern , dann dem Minister des Auswärtigen, dann der österreichischen Gesandtschaft und von dieser nach Wien geschickt. Kossuth weiß Alles, was da geschehen ist. In Folge dieses verrätherischen, niederträchtigen Schrittes sind hundert verdienstvolle Ungarn dem Henker anheim- gefaUcn. Noch mehr. Irr Notting-Hill lebt ein Schreib- waarenhändler — sein Name ist Dunford! Dieser Dun- ford hat Kossuth gesagt, daß verkleidete Policisten fein Haus und die Leute, Die aus- und eingingen, bewachten, letzteren sogar in Cabs nachfolgten. Ja wohl! Die britische Regierung schrickt selbst vor einer Droschkenfahrt von 18 Pence nicht zurück, um den Kossuth-My- sterien auf den Grund zu kommen. Mr. Dunford behauptet es, und da läßt sich weiter nichts sagen. Aber nicht genug. Mr. Kossuth sagt uns, er zittere davor, daß auf Befehl eines oder des anderen unserer Staats- drpartements ihm sein Schreibpult aufgebrochen werde. Was für ein pestilenzialischer Schreibtisch das sein muß, daß er mit dem Schicksale so vieler armen Ungarn schwanger ist, die, wohlgemerkt, zu Hanse sind, während Mr. Kossuth gemächlich in St. John's Wood sein Leben genießt! Dann kommt die Geschichte des Kärrners und des verkleideten Polizeimannes (Alles in Bezug auf Kossuth's Briefe an Kapitän Reid)... Wir wissen von all den Geschichtchen nichts; aber, wie gesagt, ein Punkt fällt uns auf. Kossuth lebt in Behaglichkeit in Alpha- Road. Seinem Correspoudenten, Capt. Reid, vergißt cr aber zu sagen, in welchem andern europäischen Lande sein Hals eine Stunde sicher wäre. Wer hält den den Faustgriff des österreichischen Generalprofoßen von seinem Kragen selbst in diesem Augenblicke ab? Mr. Kossuth thäte wohl daran, über diesen Punkt nachzudenken. Und noch ein anderer Punkt ist seines Nachdenkens werth. Um wessen Willen sind England und Oesterreich jetzt so gespannt, daß der flüchtige Reisende dort, wenn er Englisch spricht, Schimpf und Unbill leiden muß? Hat Mr. Kossuth's Sicherheit etwas mit der Frage zu thun? Der Brief, den Lord D. Stuart gestern int Unterhause vorlaS, und der eilige» standener Maßen von Kossuth ist, zeigt deutlich genug, daß wir verpflichtet sind, sein Treiben zu überwachen. Er sagt uns, daß er gegen Oesterreich überall, außer in England, im buchstäblichen Sinne des Wortes Krieg führt. Er muß uns daher entschuldigen, wenn wir uns zu überzeugen suchen, daß England selbst nicht inner- halb seiner Operationslinien liegt. Genug, Mr. Kossuth mag herzlich gern unter uns gelitten sein, so lange er unsere Gesetze nicht verletzt; und eines jener Gesetze verlangt, daß er gegen keine uns befreundete Macht von unseren Küsten aus Krieg führe.
Dciltschland.
* Wiesbaden, 28. April. Der dem Landtage borgefegte Gesetzentwurf über die Versorgung der Offi-- zierSrelicten lautet, wie folgt: Wir Adolph von Gottes Gnaden Herzog zu Nassau rc. haben zur Gleich
stellung Unserer Offiziere und Militärbeamten mit Of- fizicrsrang mit Unseren Civilstaatsdienern rücksichtlich der Versorgung ihrer Nelicten mit Zustimmung Unserer Landstände beschlossen und verordnen wie folgt: §. 1. Die Bestimmungen und Edicte vom 3/6. December 1811 und 8. Februar 1849 über die den Relikten von Civilstaatsdienern zukommenden Pensionen und deren Bezug aus Staatsmitteln sollen für die Zukunft ebenso auf die hinterlassenen Wittwen und Kinder der Offiziere und Militärbeamten mit Offiziersrang Anwendung finden. §. 2. Auch den Nelicten eines verheiratbet gewesenen Offiziers und Militärbeamten mit Offiziersrang wird die Besoldung, beziehungsweise Pension des Verstorbenen bis zum Schlüsse des Kalenderquartals, in welchem dessen Tod erfolgt, ausbezahlt, wegegen der Bezug des sogenannten Sterbequartals wegfällt. §. 3. Das Offiziers-Wittwen- und Waisen-Justitut ist aufgehoben ; das Vermögen des Fonds wird Unserer Landeskasse überwiesen. § 4. Gegenwärtige Bestimmungen treten vom 1. Juli L I. an in Kraft.
Von dem Abgeordneten Vogler wurde in der Sitzung der 2ten Kammer am 26. d. M. ein Antrag auf Reform des Brandassccurranzwesens gestellt. Es ist, sagt der Abg. Vogler zur Motivirung seines Antrages, nur Eine Stimme darüber, daß der bei Weitem größere Theil der im Brande ausbrcchenden Feuersbrünste einer groben Fahrlässigkeit, der Mißachtung der bestehenden Bau- und feuerpolizeilichen Verordnungen, oder gar verbrecherischer Absichten beizumessen ist und daß hinwieder diese Fahrlässigkeit und Verbrechen in den oft viel zu hohen Mobiliar- wie Gebäude-Versicherungen, besonders der ersteren, ihren Grund haben. Die Versicherungen der Mobilien, nicht selten aber auch der Gebäude, sind sehr häufig so exorbitant hoch gegriffen, daß bei ausbrechendem Brande oft die Löschenden dem Besitzer im Stillen zu dem guten Geschäft gratuliren statt zu condoliren ünd ihr Eifer zum Löschen dadurch sichtbar gemindert wird. Abgesehen von dem verderblichen moralischen Einfluß den ein solcher gräulicher Uebelstand und Leichtsinn im Allgemeinen ansübt, ist der direkte und indirecte Schade, der dadurch dem Lande zugeht, ein kaum zu berechnender, indem die den ärmeren Leute gehörigen Gebäude, welche bei solchen zufälligen Bränden versicherter Häuser mit verbrennen, wenn sie nicht verhypothecirt waren, oder zu einer vormundschaftlichen Masse gehörten, meistens nicht assecurirt sind. Wie sehr indessen die Zahl der Brände seit 5 Jahren gestiegen, ergibt sich aus der enormen Braudsteuer, die seit dieser Zeit entrichtet werden muß und der ofsicielle Ausweis über das Re- sultat des Geschäftsbetriebs der Aachen-Münchener Feuer-Versicherungs-Gesellschaft, welche während der letzten 10 Jahre in steigender Progression 45 Procent weniger Einnahme an Prämiengeldern im Herzogthum gehabt hat, als die von derselben geleisteten Brand- schadenvergütungen auSmachen. Diese älteste und best» sundirte Versicherungs - Gesellschaft würde deßhalb ihre Geschäfte im Herzogthum haben eingehen lassen, wenn sie es nicht in der Hoffnung auf eine bessere Zukunft fortsetze.
Die Verordnungen, betreffend das Brandversiche» rungswesen für Mobilien, so wie für Gebäude scheinen daher unvollkommen oder würden nicht streng genug gehandhabt. Er beantragt daher 1) daß die Taxationen der Gebäude wie der Mobilien mit größerer Gewissenhaftigkeit und Sorgfalt, als bisher geschieht, vorgenommen werden, und zwar erstere nicht durch die sogenannten Amtswerkmeister, sondern nur durch unsere angestellten höheren Local-Baubeamten (Staatsdiener) letztere durch technisch geeignete Taxatoren, die im Dienste der conceffionMen Feuer-Versicherungs-Gesell- schaften stehen, von diesen angeordnet werden und nicht im Wohnorte des zu Versichernden einheimisch find; 2) daß ein Viertheil des taxirten Betrags, wie dieses auch schon längst z. B. im Badischen eingeführt ist, nicht versichert werden darf, sondern 'im Nisico des Versicherten verbleibe, um seine Sorgfalt und Wachsamkeit gegen Feuersgefahr stets wach zu halten; daß alle 4 bis 5 Jahre, in einzelnen bedenklichen Fällen auch noch früher, oder zu jedweder den Behörden überlassenen Zeit von den betreffenden AbschätzungSbeamten eine Revision der versicherten Gebäude und Mobilien vorgenommen werde, da in einem solchen Zwischenraum eine bedeutende Dctcriorirung beziehungsweise Entäußerung derselben erfolgt sein kann.
* Wiesbaden, 28. April. Aus Anlaß der von den Hochw. Bischöfen der oberrheinischen Kirchenprovinz abgegebenen Collectiv-