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Nassauische Allgemeine Zeitung.

M S« Montag ta 25. April mi

DieNass-nuschc Allgemeine Zeitung" mit dem bellctristiscken BeiblattDer Wanderer" erscheint, Sonntags ausgenommen, täglich und beträgt der Pränumerationspreis für Wiesbaden und , nach dem neuen Pollregulanv nunmehr auch âr den ganzen Umfang des Lburn- und TaiiS'fchcn Verwaltungsbezirks mit Inbegriff des Poffanffchlags 2 fl., für die übrigen Länder des deutsch-öfferreichiscken PoffoereinS, wie für das Ausland 2 fl. 24 kr. Inserate werden die Sierspaltrg Pttitzeile oder deren Raum mit 3 kr. berechnet. Bestellungen beliebe man in der Buchhandlung von W. Friedrich, Langgaffe 42, auswärts bei den nächstgelegenen Postämtern, zu machen.

Amtliches Theil.

V »e n st u a ch r i ch t e u

Der mit Versetzung der Lehrvicarstelle zu Huppert seither beauftragt gewesene Schulcandidat Neuroth ist zum Lehrvicar daselbst ernannt worden.

Lehrer K a l t e n h â u s e r zu Probbach ist zum Lehrer in Idstein, Lehrvicar Wollweber zu Schneid- Hain zum Lehrer in Probbach ernannt und mit Ver sehung der Lehrvicarstelle zu Schneidhain der Schul­candidat Ullrich zu Oberbrechen beauftragt worden.

Die erledigte Schulstelle zu Gemmerich ist dem Lehrer Chun zu Becheln übertragen, Lehrer Dönges von Dienethal zum Lehrer in Beckeln, Lehrer Türk von Manderbach zum Lehrer in Dienethal, Lehrvicar Schnurr zu Willingen znm Lehrer in Manderbach ernannt und mit Versetzung der Lehrvicarstelle in Wil­lingen der Schulcandidat Pfeifer von Idstein beauf­tragt worden.

Dem Lehrvicar Schermuly zu Bretthausen ist die durch Beurlaubung des Lehrgetzülfen Preß zu Löhnberg zur Erledigung gekommene Lehrgehülsenstelle daselbst übertragen und Schulcandidat Weber zu Bechtheim mit Versehung der Lehrvicarstelle zu Brett­hausen beauftragt worden.

(Todesfall.) Lehrer Kilb zu Idstein ist am 14. März mit Tod abgegangen.

Nichtamtlicher Theil.

Jeitungslchau.

Die neuesten Vorgänge in Constantinopel. Die Se­questrationsangelegenheit. Die außerpreußische, die Wiener Presse. Der Freiburger Aufstand.

DieOesterr. Corr." nennt in dem bereits erwähn­ten Artikel die neuesten (am 20.) aus Constantinopel eingetroffenen Nachrichtenernst und bedenklich." Je­denfalls seien sie, auch wenn sie sich nur zum Theil bewahrheiteten, geeignet, überall das höchste Interesse zu erregen. Der vielfach laut gewordenen Ansicht ge­genüber, die Peripetie der Geschicke des osmanischen Reiches sei vollendet, wünscht dieOesterr. Correspon- denz" ernstlich, dieselbe möge durch den Lauf der Dinge entkräftet und widerlegt werden. Auch zweifelt das ge- nannteKBlatt nichtan der Friedensliebe irgend einer der Mächte, welche an der Entwicklung der Sckicksale des osmanischen Reiches vermöge ihrer Interessen leb- Hafteren Antheil nehmen." DieOesterr. Correspon- denz" sieht daher keine Gefahr für dessen Bestand von Außen, und kann somit nur wünschen, daß der Decom- posttionsproceß, wofern er wirklich stattfindet, gehemmt, ja wo möglich ganz abgewendet werden könne." Hin­sichtlich der von der Pfortenregierung ergriffenen Maß­regeln zur Dämpfung des Aufstandes, hält sich die Oesterr. Correspondenz" zu der Hoffnung berechtigt, daß die aufgebotenen Mittel hinreichend sein und ihrem Zwecke entsprechen werden. Es handle sich dabei nicht blos um das Ansehen und die Stärke der gesetzlichen Autorität, sondern auch um die Sicherheit der christli­chen Bevölkerung, welche, wenn sich die Nachricht von der Niedermetzelung der Christen in Brussa bestä­tigt, ernstlich bedroht ist. Am Schluffe ihres Artikels äußert sich dieOesterreich Correspondenz" wie folgt: Was die Tendenzen der abendländischen Mächte be­trifft, so können sie in diesem fünfte nur übereinstimmen. Allen ohne Unterschied muß die Hintanhaltung empö­render, blutiger Christenverfolgnngen am Herzen liegen; hierin können alle nur gemeinsam denken und verfahren. Ueber dem Auftaucken einer so furchtbaren Calamität, die Gottes gnädiger Rathschluß abwenden möge, müßten alle untergeordneten politischen Rücksichten und sonst trennenden Differenzen in den Hintergrund treten. Dies gebietet das heilige Gesetz der Christenpflicht und der Humanität und wir hegen die feste Ueberzeugung, kei­ner der beteiligten Staaten werde sich in diesem ern­sten Augenblicke solcher höhern Mahnung entschlagen. In diesem Sinne dürften alle Mächte der Pforte aufrichtig und uneigennützig bei jenen Schritten, die sie zur Bewältigung des Aufstandes und der Wahrung der Ordnung zu unternehmen für gut befinden wird, zur Seite stehen."

Die Kölnische Zeitung bringt in ihrer Sonntags. Nummer einen Leitartikel über die Sequestration der Güter der lombardischen Emigrirten, in welchem, wie nicht anders zu erwarten, entschieden die Partei der sardinischen Regierung und der lombardischen Emigra­

tion ergriffen wird. Der Artikel versucht insbesondere die in der A. A. Z. gebrachte Darlegung der formellen Rechtsfrage als unrichtig darzustellen. Er beruft sich auf die in dem Memorandum der sardinischen Regie­rung angeführte Verfügung vom 29. December 1850, durch welche der Erlaß des Feldmarschalls Radetzky vom 12. März desselben Jahres, der alle bis zu jener Zeit nicht zurückgekehrten Lomlmrden für unbefugt aus- gewandert erklärte, angeblich außer Kraft gesetzt wird. Diese allerhöchste Verfügung gab, was die Köln. Ztg. Übersicht, dem Feldmarschall Radetzky nur die discretio- näre Gewalt, erlaubte ihm (so heißt es in der al­lerhöchsten Verfügung) dieselben so zu behandeln, wie diejenigen, welche die Ermächtigung zur Auswanderung erhalten haben. Daß Radetzky keinen oder nur spärli­chen Gebrauch von dieser Erlaubniß gemacht, ist be- kannt. Ferner übersieht die Kölnische Zeitung, daß die Sequestration wegen des Verhaltens verhängt ist, wel. ches die Emigrirten im Jahre 1847 beobacktet habe». Das hindert jedoch nicht dieses Blatt, in den maßlose­sten Ausdrücken gegen Oesterreich loszuziehem Ueber- Haupt wimmelt die bezeichnete Nummer von Ausfällen gegen die österreichische Regierung.

DieNeue Preuß. Zeitung" erklärt sich gegen die von der Regierung beanspruchte Ermächtigung, gegen die außer - preußische Presse auf administrativem Weg eiuzuschreite». Sie sieht darin ein Mißtrauensvotum gegen den Richterstand, einen formellen und materiellen I Rückschritt hinter das Obercensurgericht und glaubt, daß die bestehenden Gesetze zum Schutz der möglicher­weise durch die auswärtige Presse gefährdeten Rechte hinreichen, es sei nicht wohlgethan, wenn der Staat, der sich so gern den Staat der Intelligenz nennen hört, sich empfindsamen Nachbarn zu Gefallen mit einer Chinesischen Mauer umgeben, oder auf der andern Seite allen möglichen Reklamationen Thür und Thor öffnen will.

Ein Wiener Correspondent der F. P. Z. benutzt die bekannte Thatsache, daß keines der Wiener Blätter, die amtliche Wiener. Zeitung, die lithographirte öster­reichische Correspondenz Und die Austria, welche im Handelsministerium redigirt wird, ausgenommen sich einer höher» Inspiration erfreue, zu heftigen, theilweise gegründeten Ausfällen gegen diePresse."

Die Basier Zeitung steht, bis wirklicher Beweis von weiteren Verzweigungen geführt ist,das traurige Attentat" des Freiburger Aufstandes als eine Folgeber Lage an, in welche die herzlose Weisheit der Bun- deSbehörden den Kanton Freiburg versetzt hat, in welcher cs bei der an Verzweiflung gränzenden Erbitterung des Volkes einem jeden Hitzkopfe und Abenteuerer leicht wirb, einige hundert Menschen zu solchen verzweifelten Streichen zusammenzubringen.

Ventschland.

* Wiesbaden, 24. April. Der Herr Ober- medicinalrath und Abgeordnete zur zweiten Kammer, Dr. Vogler, beschwert sich in einem Inserat des gestri­gen Frankfurter Journals, daß die Interpellation des Abg. Rau, die ungebührliche Form der vom Abg. Vogler in der Angelegenheit des oberrheinischen Ep>s- copats gestellten Interpellation betr., in derNass. Allg. Zeitung" ausführlich Mitgetheilt wurde. Dr. Vogler infinuirt dabei, solche ausführliche Mitthei­lungen seien in diesem Jahre noch nicht vorgekomme», man habe die erwähnte Interpellation mit verschärf­ten Ausdrücken und ohne Zweifel in der Absicht veröffentlicht, ihn (Dr. Vogler) dadurch dem Haß und der Anfeindung seiner katholischen Mitbürger preiszu­geben.

Daß auch in diesem Jahr ausführliche Mitthei­lungen über die Kammerverhandlungen von derNass. Allg. fZeitung" gebracht werde», weiß Herr Dr. Vogler am besten, indem seine eigene Erklärung in Bezug auf die Abstimmung über das Pensionsgesetz in extenso mitgetheilt wurde.

Aus der mittlerweile erfolgten Verlesung des betreffen­den Sitzungsprolocolls wird Herr Dr. Vogler die Ueberzeugung gewonnen haben, daß die Interpellation des Herrn Abg. Rau von uns nicht mit verschärften Ausdrücken veröffentlicht wurde, daß vielmehr unser Bericht ganz genau und dem Sachverhalt entsprechend war. Wir sehen deßhalb auch einem Widerruf der von Hrn. Dr. Vogler erhobenen Beschuldigung entgegen. Inwiefern eine ganz objectiv gehaltene, actenmäßige Darstellung zu dem Vorwurf berechtigen kann, sie sei in irgend einer böswilligen Absicht erfolgt, vermögen wir nicht zu begreifen. Wir glauben, daß Herr Dr.

Vogler die Bedeutung seiner Anklage nicht ermessen hat. Wenn etwas geeignet wäre, den Abg. Vogl er demHaß und der Anfeindung" seiner kath. Mitbürger Preis zu geben, so müßte dieß eher in der Sache selbst, als in der Be­sprechung derselben, mehr in der gerügten Thatsache als in der Rüge liegen. Wer für die Oeffentlichkeit wirkt, darf auch die Oeffentlichkeit nicht scheuen. Der uns ge­machte Vorwurf ist daher um so unverzeihlicher, da wir uns, ohne ein Urtheil in der Sacke selbst abzugeben, auf die einfache Mittheilung des Sachverhaltes be­schränkt haben; es müßte denn Hr. Vogler mit Recht zu fordern berechtigt gewesen sein, daß wir seinetwegen eine Ausnahme in Bezug auf die Vollständigkeit unse­rer Kammerberichte machen. Uebrigens halten wir seine Befürchtungen für eben so unbegründet, als seine Beschuldigung es ist und sehen auch in dieser Bezie­hung einer genügenden Erklärung von Seite des Herrn Abg. Vogler entgegen.

Wiesbaden, 25. April. In der auf heute an­beraumten Sitzung der ersten Kammer wird die Vor­lage der Actenstücke über die Erneuerung des Zollver­eins gewärtigt, welche in der Sitzung vom 23. der zweiten Kammer zur Beschlußfassung vorgelegt wurden. Der von der zweiten Kammer zur Begutachtung der Zollvereinsverträge gewählte Ausschuß besteh aus den Abgg. Braun, Eichner, Knapp, Schäffer und Schlach­ter. In derselben Sitzung der zweiten Kammer wurde der Antrag der zur Prüfung der Eiseubahnfrage nieder­gesetzten Commission, welcher dahin geht:die Staats­regierung zu ersuchen, mit dem preußischen Gouverne­ment alsbald in directe Unterhandlungen zu treten, um von den in den Anträgen von Knapp, sowie von Braun und Genossen bezeichneten Bahnricktungen diejenigen zur baldigen Ausführung zu bringen, durch welche daS westdeutsche Bahnnetz vervollständigt und die industriel­len Interessen am erfolgreichsten gefördert werden", nach Anhörung des Berichterstatters Abg. Schellenberg einstimmig genehmigt. In der Sitzung der vereinigten Kammern übergab der Präsident des Finanzministeriums Vollpracht eine Vorlage über Einführung eines billigen Viehsalzes, welche an einen zu wählenden Ausschuß verwiesen ward.

* * Mainz 23. April« Die in Nr. 90 unsers Blat­tes abgedruckte Erklärung der oberrheinischen Bischöfe bedarf, wie das Mainzer Journal angibt, insoweit einer Berichtigung, als der Satz:die Bischöfe erachten es aber für geboten.......den Vorschriften und Anord­nungen, welche die allerhöchsten und höchsten Regierun­gen in Bezug auf die katholische Kirche bisher geltend zu machen beschlossen haben, auf das Entschiedenste entgegenzutreten" dahin abgeändert werden muß: den Vorschriften und Anordnungen aber, welche die allerhöchsten und höchsten Regierungen in Bezug auf die katholische Kirche bisher geltend gemacht und auch fernerhin geckend zu machen beschlossen haben u. s. w."

Auch die badische Regierung hat bereits auf daS Schreiben der Bischöfe der oberrheinischen Kirchenpro­vinz, im Wesentlichen wie die württembergische, geant­wortet. Herr v. Marschall zeigt Seiner Erzbischöflichen Excellenz an, daß die Großherzogliche Staatsregierung nur mit dem Erzbischof von Freiburg, nicht aber auch mit den Bischöfen anderer Staaten, int amtlichen Ver­kehre stehe. Werde der Herr Erzbischof in einer die Laiidcsgesetze verletzenden Weise procediren,so würden in einem solchen- Falle Se. K. H. der Prinzregent ebenso, wie Allerhöchstihnen der Glaube und das Wohl der katholischen Kirche heilig ist, die Gesetze und die Verfassung des Staates mit der Ihnen von Gott ver­liehenen Gewalt gegen jeden Eingriff schützen und Den­jenigen für die Folgen verantwortlich machen, der, in- dem erein vermeintliches Recht" geltend machen will, in anerkannter Wirksamkeit bestehende Gesetze verletzt."

Fürstenthum Lippe, 22. April. Heute ist die Beschwerde dcs ständischen Ausschusses in der Verfassungs­angelegenheit, wozu derselbe durch das Plenum er­mächtigt worden, an den Bundestag in Frankfurt abgegangen.

Flensburg, 20. April. Se. Excellenz der Herr Minister für Schleswig, Graf Karl Moltke, hat den vierten Band des Brockhaus'schen Conversations-Lexi- konö (Cevennen bis Deutschland) für unser Herzogthum verboten. Ein gleiches Schicksal hat dieWanderung an der Ostsee" und dieWanderung an der Nordsee" von Ernst Willkomm betroffen.

Dem Vernehme» nach schreibt dasNorddeutsche Portfolio" haben die in Kopenhagen garnisonirenden holsteinischen Bataillone den Befehl erhallen, ißre im Herzogthume zurückgebliebenen Depots nach der dâni-