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Nassauische Allgemeine Zeitung.

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Donnerstag he« 21. April

im.

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DieNassamscke Allstem ei ne .-Zeitung" mit dem belletristischen BeiblattDer Wanderer" erfdieint, Sonntasts auSstenommen, täglich uni beträgt der PränumerationSpreiS für Wiesbaden und , nach dem neuen Postregulativ nunmehr auch ur den ganzen Umfanfl deS Lburn- und TariS'fchen PerwaltungSbezirkS mit Jnbigriff deS PostaufschlagS 2 fl., für die übrigen Länder deS deutsch-österreichischen Postvereins, wie für daS Ausland 2 fl. 24 fr. Inserate werden bis einspaltig Petitzeile oder deren Raum mit 3 tr. berechnet. Bestellungen beliebe man in der Buchhandlung von W. Fried r i ch, Langgasse 42, auswärts bei den nächstgelegenen Postämtern, zu macken.

Auitlichcr Theil.

D i e n st n a ch r i ch t e «.

Lehrer Hutter zu Kiedrich ist in den Ruhestand versetzt, der zweite Lehrer Christ daselbst zum ersten Lehrer daselbst, Lehrer Jäger zu Cadenbach zum zwei­ten Lehrer in Kiedrich, Lebrvicar Kilbinge» in Hor rossen zum Lehrer in Cadenbach ernannt, der mit Ver- sehung der Lehrgehilfenschule zu Singhofen seither be­auftragt gewesene Schulcandidat Hutter au die Lehr- vicarstelle in Horrossen dirigirt und der Schulcandidat Frucht von Laufenselden mit Versehung der Lehrgc- Hilfenschule in Singhofen beauftragt worden.

Lehrer Heep zu Hangenmeilingen ist aus dem Schuldienst entlassen, Lehrvicar Stähler zu Herschbach zum Lehrer in Hangenmeilingen ernannt, der seither mt Versetzung der Lehrvicarstelle zu Neustadt beauftragt gewesene Schulcandidat Faxet an diejenige zu Hersch­bach in gleicher Eigenschaft dirigirt und mit Versetzung der Lehrvicarstelle zu Neustadt der frühere Lehrvicar Malter zu Schneidhain beauftragt worden.

Nichtamtlicher Theil.

Der Zollverein im Hahr 1832.

Ueber die gemeinschaftlichen Zollcinnahmen im Zoll­vereinsgebiete vom Jahre 1852 und deren Vergleichung mit den Einnahmen vom Jabre 1851 theilt das Dres­dener Journal nach officicllen Unterlagen Folgendes mit. Die zur gemeinschaftlichen Theilung gestellten Brutto­einnahmen haben betragen:

im Jahre 1852 im Jahre 1851

Tblr. Tblr. bei den Eingangsabgaben 23,772,636 22,545,687 Ausgangsabgaben 329,920 264,989

/, V Durchgangsabgaben 367,165 445,375

zusammen:247469,721 23,256,051

Hiernach stellt sich für das Jahr 1852 im Ver­gleich zu.. 1851 bei den Eingangsabgaben ein Mehr von 1,226,949 Tblr., bei den Ausgangsabgaben ein solches von 64,931 Thlr., bei den Durchgangsabgaben aber ein Minus von 78,210 Thlr. heraus, so daß die Gesammteinnahme des Jahres 1852 die von 1851 im Ganzen noch um 1,213,670 Thlr. übersteigt. Zu den Mehreinnahmen bei den Eingangsabgaben haben hauptsächlich beigetragen : Kaffee, Tabaksblätter, Eisen und Eisenwaaren, Rohzucker, Reis, trockene Südfrüchte, Butter, Syrop, Talg, Oel, rohes und gebleichtes Lei­nengarn, Kakao. Es läßt sich hieraus erkennen, daß nicht allein Verkehr und Handel, sondern auch die In­dustrie und die Nahrungsverbältnisse sich günstiger ge­staltet haben. Das Vorschreiten der zoüverciuöländischen Gewerbstbätigkeit spricht sich zugleich darin aus, daß unter denjenigen Waarenartikeln, deren Verzolluugs- menge sich vermindert hat, Cigarren (in Folge der Mebreinfuhr rober Tabaksblätter), Baumwollengarn (wegen stärker» Bezugs roher Baumwolle), wollene und baumwollene Zeugwaaren oben anstehen. Das Mehr­einkommen bei den Ausgangsabgaben beruht auf ver­mehrter Ausfubr roher Schafwolle. Der Ausfall bei den Durchgangsabgaben in theils durch die Herabsetzung der Durchgangözollsätze, theils dadurch herbeigeführt worden, daß, bei der zeitweise stattgehabten Befreiung des Getreides vom Eingangszolle auch die Durchgangs- zollerbebung weggefallen ist.

DieA. Ä. 3hb" bringt bereits detaillirte Nach­weise über den Zollertrag und die Einfuhren in den Zollverein int Jahr 1852. Die Roheinnahme ohne die Rübenzuckersteuer betrug 24,469,721 Thaler, oder 1,213,670 Thlr. mehr als 1851. Bringt man den hohen Ertrag der Rübeuzuckersteuer (1,722,955 Thlr.) in Anschlag, so entspricht die Einnahme den früheren Jahren 1843, 1844, 1846 nicht den besten, wohl aber den guten Jahren der frühern Periode. Runkel- rübenzuckerfabrikcu bestehen gegenwärtig im Zollverein 235, in Preußen allein 178. Sie verarbeiteten in der Campagne, die Ende Augusts 1852 schloß, 18,381,412 Ctr. Rüben. Neducirt man diese Masse bei einem Zuckergehalt von 7*/2 Proc., der wohl im Durchschnitt jetzt gewonnen wird, so haben die verarbeiteten Quan- titâten ein Gewicht von 1,378,606 Ctr. Rübenzucker geliefert. Wäre statt seiner ebenso viel indischer Roh­zucker cingesührt worden (was sich jedoch nicht vollstän­dig behaupte» läßt), so hätte die Roheinnahme des Zollvereins 5,514,424 Thlr. mehr, als etwa 30 Mill, betragen . ein Ertrag, der noch in keinem Jahr er­

zielt worden. Wäre schon der Zentner Rüben im Jahr 1852 mit 6 Ngr. besteuert gewesen, so hätte die- benzuckersteuer unsere Einnahmen um 4,445,910 Thlr. vermehrt, und unsere Roheinnahme batte dann die höchste bisherige des Jahres 1845 (27,722,535 Thlr.) über­stiegen. Uebrigens hat trotz der starken inländischen Zuckerfabricalion die Einfuhr des indischen Zuckers im Jahr 1852 801,727 Ctr f, also mehr als 1851 betra­gen, wo nur 779,476 Centner eingingen. So befrie­digend für unsere Verhältnisse diese steigenden Einnah­men sind, so halten sie doch keinen Vergleich mit den englischen aus. In England werden jährlich 55 Mill. Pfund Thee verzehrt, dieser einzige Artikel trägt sechs Millionen Pf. jSt. an Zöllen, also bei einer um drei Millionen geringern Bevölkerung noch 50 Pröckut mehr als die ganze Zollvereinsnadme, und beinahe dreimal so (viel als die sämmtlichen Zolleinuahmen von ganz Oesterreich. Die Nachweise über unsere Einfuhren zei­gen gegen 1851 fast überall ein Aufblühen unserer In­dustrie und unsers Wohlstandes. Für diesen und die Zolleinnahmen ist es bedeutend, daß 944,715 Centner Kaffee, 40,000 mehr als im Jahr 1851, eingeführt wurden. Noch mehr hat sich der Tabak, von 291,882 Centner aus 335,714 Ctnr/ gehoben. Erfreulich ist die Zunahme beim Reis, von 291,882 Ctnr. sauf 335,714 Ctnr. Die Einfuhr von Roheisen hat sich von 1,924,536 Ctnr. auf 1,844,189 Ctnr. vermindert. Was die baumwollenen Fabrikate betrifft, so ist glück­licherweise überall eine nicht unbedeutende Abnabme wahrzunehmen, während wir vom Rohstoff 668,344 beinahe 80,000 Ctnr mehr als im Jahr 1851, bezogen. Bei Flachs, Hanf rc. Hat sich die Einfuhr von 243,604 auf 275,007 Cntr. gehoben. In Wolle und Wollen- waarcn haben sich die Ziffern des Jahres 1851 beinahe bewegungslos exhalten. Nicht unerheblich ist aber die Mehreinfuhr roher Seide von 14,870 Ctnr. auf 15,870 Ctnr. Denn in jedem Centner Seide, wenn er ver­arbeitet worden, steckt ein Handelsgewinn und Arbeits­lohn von mehr als 2000 fl. Unsere Mehrausfuhr an Seidenwaaren ist aber höchst bedeutend.

Deutfchtan-.

* Wiesbaden, 21. April. Der den beiden Stän­dekammern vorgelegte Gesetzentwurf, die Kreisverwaltung betr, bestimmt (unter Aufhebung des Gesetzes vom 4. April 1849, betr. die Organisation der Verwaltungs­stellen), dahin jedemJustizaintsbezirk(Reichelsheim aus­genommen, wo Justiz - und Verwaltungsamt vereinigt sind) neben dem Justizamt und am Orte desselben ein Verwaltungsamt bestehen soll. Die Zahl der beste­henden Kreisämter wird daher auf 28 vermehrt. Jedes Verwaltungsamt wird mit einem Amtmann besetzt. Dem­selben ist ein verpflichteter Scribent zugetheilt, der Justiz­amtsdiener ist, da die Geschäftslocale des Justiz- undVcr- waltungsamtes in der Regel vereinigt sein sollen, zu­gleich Kreisamtsdiener. Die Besoldung des Verwal- tungsbeamten beträgt 1200 2000 fl. mit 175 fl. für Halten eines Pferds und 75100 fl. als Vergütung für seine Amtörcisen, auch eine verhältnismäßige Aver« sionalsumme für den Gehülfen , die Schreibmaterialien, Feuerung, Beleuchtung ».Anschaffung öffentlicher Blätter. Das Verwaltungsamt besorgt die polizeilichen und Ad­ministrativgeschäfte des Amts nach Maßgabe der dem gegenwärtigen Gesetze beigefügten AmtsverwaltungSord- nung. Das Verwaltungsamt wird von der Führung der Untersuchungen bei unnatürlichen Todesfällen ent­bunden , übernimmt dagegen die Fortführung der Ge- welbesteuercataster und die Chaussee-Jnspcction als Of- ficialpflicht. Dem Verwaltungsbeamten steht gegen die unter ihm in seinem Geschäftskreis fungirenben Diener und Localbehördeu eine DiSciplinalstrafbefugniß bis zu 15 Gulden zu. Gegen widersetzliche kann er Geldstra­fen bis zu 15 Gulden und Arreststrafen bis zu drei Tagen verhängen. Gegen alle Straferkenntnisse des VerwaltungSbeamteu findet ein RecurS an die Landes­regierung und nicht weiter statt. Der Vollzug der Strafe wird hierdurch, jedoch nur dann, suspendirt, wenn der Verwaltungsbeamte nicht den sofortigen Vollzug zur Aufrechthaltung des amtlichen Ansehens oder zur Durch­führung seiner erlassenen Verfügung für nothwendig hält. Einem jeden Verwaltungsamt wird ein gewählter Amts­bezirksrath beigeordnet, der aus vier Mitgliedern besteht. Die Mitglieder des Bezirksrathes werden auf scckS Jahre nach de» Bestimmungen des Edictes vom 25. November 1851 von den für die Wahl der Abgeord­neten zur zweite» Kammer gewählten Wahlmännèr ge­wählt. Zu diesen treten die dem Amtsbezirke ange­hörigen höchstbesteuerten Grundbesitzer und Gewerb-

treibenden, welche in die mach §. 8 und 14 des EdicteS vom 25. November 1851 aufgestellten Wählerlisten zur ersten Kammer ausgenommen sind, sofern sie nicht als Wahlmänner gewählt sind, hinzu, bod) ist diese Berech­tigung davon abhängig , daß zur Zeit bet Wahl bet zur Zeit der Veröffentlichung der Liste zu zahlende Steucrbcitrag sich nickt vermindert bat.

sh Limburg a & Lahn, 20. April. Gestern Abend ist die Stadt so viele Jahre verschont von Brandunglück heimgesucht worden. Mit dem Feuerruf um 10*/2 Uhr stand auch schon das Haus ches Heinrich Unkelbach a. d. Blez in hellen Flammen, und es muß auf dem Speicher als dem Entstehungsort eine Maffe brennbarer Stoffe aufgehäuft gewesen sein. Man hatte dem U. vor ca. 2 Jabren der Reklamationen deS StadtvorstaudeS und der Nachbarn entgegen wohl auf Bericht k-cs damaligen Baumeisters gestattet, zwi­schen die hier sehr zusammenhängenden Gebäude, eine neue Scheune gleichsam hin ei »zu kei­len. Die Besorgniß der Nachbarn wurde deßhalb bei Entstehen des Feuers in dem Maße gesteigert, daß selbst die entfernter w ohne ndc n sich beeilen mußten, ihre Habe zu retten, was bei der herrschenden Windstill» ohne die Nähe dieser Scheune nicht nöthig gewesen wäre. Auswärtige Hilfe war erst spät eingetroffen, und es ist erst nach Verlust von 2 Häusern und einigen Ställen gelungen, das Feuer zu bewältigen. Durch Herabstürzen eines Giebels hat der Bruder des U. das Leben eingebüßt.*)

Es muß hier erwähnt werden, wie zweckmäßig die früher schon erbetene) Entfernung des alten Thurmes sein würde, damit in ähnlichen Fällen freiere Paffage vorhanden ist, und damit die Umwohnenden zugleich Licht, Sonne und Wârnie erhalten. Da dieser alte Thurm (sog. Diezcr Thor) halb aus Holz, halb aus Stein, weder architektonischen noch geschichtlichen Werth hat, so werden sich die Bewohner dieser Umgegend wohl der baldigen Entfernung dieses Hindernisses zu erfreuen haben.

11) Vom Westerwald, 16. April. Nachdem im Jahre 1848 das Gemeindegesetz von 1816 beseitigt und an dessen Stelle das jetzige getreten war, geht man nunmehr damit um, das letztere einer Revi­sion zu unterwerfen. Diese Revision ist nothwendig, da man durch die Erfahrung hinlänglich belehrt worden ist, daß das jetzige Gemeindegesetz nicht länger mehr so bestehen kann, wenn nicht die meisten Gemeinden dabei zu Grunde gehen sollen. Sich auf die Sache selbst weiter einzulassen, würde zu weitläufig werden und man hat hinlängliche Proben, die zur Genüge darthun kön­nen, daß es mit der Verwaltung der Gemeinden im engeren Sinne nicht mehr so bleiben kann. Die Be­hörden können hierüber schließlich den besten Aufschluß geben.

Zunächst handelt es sich nur, in welcher Art man eine Abänderung mit dem jetzigen Gesetze vor hat. Es cutftren hierüber verschiedenartige Gerüchte. Vor allen Dingen ist die Frage, wer soll an die Spitze der Gemeinde gestellt werden? Es läßt sich leicht bartbun, daß die meisten der jetzigen Bürgermeister unqualificirt und durchaus dem Dienste nicht gewachsen sind. Die vormaligen Schultheißen waren im Durchschnitte besser, doch haben auch Manche den gehegtem Erwar­tungen nicht entsprochen. Am Zweckmäßigsten würde eS sein, wie in Preußen tüchtige Männer als Bürgermei­ster zn ernennen, die nöthigenfalls vom Staate besol­det würden und denen man eine Anzahl Ortschaften als Bezirk Hinwiese. Auf diese Weise hätten die Be­hörden eine große Erleichterung und der Dienst würde bei weitem besser versehen werden, wie leicht einzusehen ist. Auf der andern Seite könnte vielleicht auch Man­ches gespart werden. Bei der jetzigen Einrichtung hat jedes auch noch so kleine Oertchen seinen Bürgermeister, der aus der Gemekndekasse bezahlt wird. Würde man z. B. 5 oder 6 Ortschaften, je nach Bedürfniß mehr oder weniger, zu einem Bezirk bilden, so könnte man einen Bezirksbürgermeister jedenfalls aus dem Beitrag, den die Gemeinden zu leisten haben, bezahlen, wenn angenommen einem solchen Bürgermeister je nach Um­ständen 500 bis 700 fl. als Gehalt ausgesetzt würden.

*) Nach einer anderen Mittheilung sind 4 Wohnhäuser ab» gebrannt und ist Johann Unkelbach durch einen Sturz aus dem dritten Stockwerk verunglückt. Derselbe befand ft» noch im oberstem Geschoß des Hauses, als der Boden unter seinen Fü­ßen und im unteren Stockwerk zusammenbrach. Unkelbach ver­letzte sich bei seinem Sturz an Kopf und Brust so bedeutend, daß er nach drei Stunden im Hospital, wohin er gebracht wor­den war, verschied. (D. Red.)