Nassauische Allgemeine Zeitung.
vVr S/ Dienstag den 19. April 1853.
Dir „dniffauifdic SNUgrnttiiir sinnig*' Wit, dtm btiUtriflifdjen Beiblatt „Drr UBânbrrrr" trfdiriiit, SonniagS auflgtiiommtn, tagliA «nt betragt brr yränumrr«ti»n8prei6 für WikSbad,N unb , nach bttji neuen Poftregulaiiv nunmehr auch ür den flamm "MiisanA des tbârn> trüb Irfrie’Afitrf Peew«UudgSbegrtS mit Indlqriff des PoiiaosfcklaqS 2 N., für die übrigen Länder des brntMxögrrreidiifcfirn Postvereins, wie für das Ausland le fl. 2« kr. — In fers le werden die eierfpaltig Petitreilr ober deren Raum mit 3 fr.tbrrrdinet. — totilrUttiiflen beliebe man in ber Buchhandlung von Illi. ^t i ebr i <6 , Vanggafse 42, auSwâriS bei den nädiftgetegenen PoNâmrein, au machen,
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Die Ucncnburger Angelegenheit
Deutsche Blätter brachten kürzlich die Nachricht, das bekannte Londoner Protocoll in Betreff Neuenburgs habe in neuester Zeit einen Zusatz erhalten, durch welchen Preußen die Ermächtigung eingeräumt wurde, seine Ansprüche aus daö schweizerische Fürstenthum mit Waffengewalt geltend zu machen. Der Berner „Bund" und die halbossicielle Pariser „Patrie" leugneten dieß sofort ab; nun bringt aber die „Times" in einer Mittheilung ihres wohlunterrichteten Pariser Korrespondenten Aufschlüsse, aus denen sich ergibt, daß der Widerspruch jener beiden Blätter zwar formell begründet, der Sache nach aber doch die erste Angabe richtig ist. Der erwähnte Pariser Korrespondent der „Times" berichtet nämlich „aus authentischer Quelle": Die ersten Unterhandlungen Preußens für Wiederherstellung seiner Autorität im Kanton Neuenburg datiren aus dem Anfang deö Jahres 1852 und wurden in dem Petersburger Cabinet eröffnet. Kaiser Nikolaus nahm sich der Sache gern an. Hierauf wandte sich Preußen auch an Oesterreich, und das Wiener Cabinet kam seinen Wünschen ebenso bereitwillig entgegen, zumal sie von Rußland unterstützt waren. Nun war noch England zu gewinnen; hier trat eine Verzögerung der Angelegenheit hauptsächlich dadurch ein, daß man sich über den Fortbestand des Cabiuetö Derby vergewissern wollte, und nachdem dieß geschehen war, nahmen die Unterhandlungen ihren Anfang. Zuerst handelte Preußen allein, dann aber unterstützten es die beiden kaiserlichen Cabinette, und es wurde der Wunsch ausgesprochen, London zum Ort der Specialconferenz auszuersehen, wo eine neue und solenne Sanction der Verträge von 1815 erfolgen sollte. Tas britische Cabinet schloß sich bereitwillig der Collectivpolitik der drei Mächte an, erkannte ohne Bedenken die Rechte des Königs von Preußen auf Neneuburg au und erklärte, daß es ein Gegenstand großer Wichtigkeit sei, in Zukunft keine Verletzung der Verträge von 1814 und 1815 mehr zu dulden. Da aber England es zugleich als wünschenswerth bezeichnete, daß in diesem Puncte die europäischen Großmächte sich vereinigten, so wurde die französische Regierung eingeladeii, sofort beizutreten. Im Anfänge zweifelte man eiln'germaßen sehr an ihrer Zustimmung, und zwar blos wegen der delicaten Stellung des Prinz - Präsidenten Ludwig Napoleon und seiner bekannten Abneigung gegen jeneVer- trage. Die Einladung Seitens der vier Mächte an Frankreich erfolgte in einer Collectivdepesche vom 20. April. Die französische Regierung erhob kein Bedenken, sondern erkärte sofort ihren Beitritt, und das Protocoll wurde auf solche Weise ein Act der fünf Großmächte. Die Substanz desselben "ist: „Die Mächte erklären, daß in Gemäßheit des Art. 23 des Wiener Vertrags der König von Preußen der legitime Souverän des Can- tons Neuenburg ist und daß kein Act fähig geweseu sei oder sein werde, ihn dieser Souveräuetät zu berauben.^ Was die Art und Weise des Vollzugs betrifft, so bleiben die drei Mächte mit demselben beauftragt. England wünscht keinen Theil zu nehmen, und für Frankreich genügt es, das Protocoll mit unterzeichnet zu haben. Ueber die „Art und Weise" aber spricht sich ein geheimer Artikel aus. Preußen verpflichtet sich, dem Protokoll keine Publicität zu geben bis nach den all-' gemeinen Wahlen in England, um die ohnehin schwierige Stellung des Cabinets Derby nicht noch mehr zu gefährden. Der Fall, daß die Unterhandlungen zwischen Preußen und der Schweiz keinen Erfolg haben sollten, ist in einem zweiten, nur von Oesterreich, Preußen und Rußland unterzeichneten, dem britischen Cabinet aber mitgetheilten Protocoll vorgesehen. Kraft desselben ist der König von Preußen autorisirt, im Fall die schwel zerische Regierung seiner Besitzergreifung durch einen königl. Kommissär sich widersetzen sollte, die Frage der deutschen Bundesversammlung vorzulegen, um die Genehmigung zum Durchmarsch preußischer Truppen durch deutsches Bundesgebiet nach der Schweiz zu erwirken."
Deutschland.
*f Wiesbaden, 19. April. In der heutigen Sitzung ber ersten Kammer wurden die Gesetzentwürfe 1) die Gemeindeverwaltung betr., 2) die Wahlordnung für die Gemeinden, 3) die Kreisamtsverwaltung betr., 4) den Eintrag von persönlichen Servituten in die ö ent- lichen Bücher und 5) Lie Auflösung des Gemeindeverbandes der Gemeinde Sespenrod, Amt Wallmerod betr. übergeben. Zur Prüfung derselben werden gewählt: für die Gesetzentwürfe 1 und 2 die Abgg. Kraus, Höchst, Bertram, Marburg, v. Eck, für den Gesetzentwurf, die
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Kreisverwaltung betreffend, Graf von Walderdorsf, von Syberg, Lossen, Trombctta, Müller; für den Gesetzentwurf, den Eintrag dinglicher Rechte betr.: Möller, Bertram, v. Eck. Für den Gesetzentwurf, die Auflösung der Gemeinde Sespenrod betr.: Graf Walderdorff, Höchst, Marschall. Hierauf rechtfertigte der Abgeordnete Höchst seinen Antrag, die Ueberweisung des Gerichts- Vollzuges au die Schultheise bet«, v. Eck spricht gegen die sofortige Jnbctrachtnahme; dafür: Bellinger, Präsident Lex, Höchst. Die Kammer entscheidet sich für sofortige Jnbetracbtnahme des Antrages und wählt zur Prüfung desselben eine Commission, bestehend aus den Abgg. Bellinger, v. Eck, Lossen.
^Wiesbaden, 16. Avril. Die in diesen Blättern erwähnte Nichtigkeitsklage des gUiescirten Conrec- tors Christian Ludwig Diesterweg zu Haiger wurde in der gestrigen Sitzung des Cafsationshofs unter Verurtheilung des Beschwerdeführers in die Kosten verworfen.
* Wiesbaden, 17. Agril. Ueber das Entstehen und die bisherige Wirksamkeit des Krankenhauses zu Langenau liegt uns nun ein gedruckter Bericht vor. Die Anstalt, in welcher Kranke ohne Unterschied der Religion und Konfession, der Heimath, des Alters, Geschlechtes und Vermögens Verpflegung finden, wurde durch einen Verein von Staatsbeamten und Seelsorgern in's Leben gerufen. Ein von diesem Verein im Nov. 1850 erlassener Aufruf fand allseitigen Anklang, so daß am 12. Sept. 1851 ein Betrag von 1930 fl. durch Subscription zusammengebracht und das Comite im Stande war, Kranke in das von Ihrer Erlaucht der Frau Gräfin v. Giech im Schloß Langenau zur unentgeltlichen Benutzung eingeräumte Local aufzunehmen. Am 14. Sept. 1851 fand die festliche Einweihung der Anstalt statt. DasSchloß Langenau liegt auf einem Schieferfclsen im Lahnihal, am Ausfluß der Gelbach, Arnstein schräg gegenüber, in einer der schönsten Gegen den des Landes, eine kleine Stunde von der Stadt Nassau entfernt.---Seine Lage ist gesund und die obersten Räume des Schlosses, welche zum Hospital eingerichtet sind, erheben sich über die das Ganze umgebenden alten Schloßmauern unb Thürme, von jeder Seite Licht und Luft empfangend, so daß die äußern Momente zur glücklichen Geliesulig der Kranken alle sehr günstig sind. Wie schon bemerkt, ist der oberste Stock des Gebäudes zum Hospital eingerichtet, und zwar der linke Theil desselben, 4 Stuben enthaltend, zu Krankenzimmern, der rechte für die ökonomischen Zwecke der Küche, der Speisekammer und die Wohnung der Vorsteherin. Die 4 Krankenzimmer enthalten bis jetzt 9 Betten, die hoffentlich im Jahr 1853 auf 13, die höchste Zahl, welche zu stellen sind, vermehrt werden können. Das größte Rimmer ist für weibliche Kranken bestimmt, das zweitgrößte für männliche Kranke, die übrigen beiden werden nach Bedürfniß verwendet. Die Behandlung der Kranken besorgt der in der Stadt wohnende Dr. Haupt, dem auch zugleich vom Comite das Directorat der Anstalt übertragen ist? Da die Entfernung von der Stadt tägliche Besuche kaum gestattet, so beschränkt sich die Aufnahme vor der Hand fast nur auf chronische Kranke. Uebrigens werden acute Kranke keineswegs ausgejchlos, sen, sie haben im Gegentheil in dringenden Fällen jetzt schon öfters Aufnahme gefunden, die mit der Zeit vollständig ermöglicht sein wird, wenn die Erweiterung der Anstalt unb das Wachsen der finanziellen Kräfte die Anstellung eines Hilfsarztes im Hause selbst gestattet. Das Wärterpersonal besteht vor der Hand nur aus einer Wärterin; einen augestellten Wärter besitzt die Anstalt noch nicht, da die Einnahme die Besoldung desselben nicht gestattet, allein ein im Hospital der Genesung nahe geführter Kranker versieht diese Dienste. Was die Zahl der bis jetzt in der Anstalt behandelten Kranken betrifft, so ist dieselbe nur noch sehr gering. Es wurden bis jetzt 30 Kranke aufgenommen, 20 Evangelische und 10 Katholiken , davon wurden einige Lurch die Dauer eines ganzen Jahres und darüber in der Anstalt verpflegt. Von diesen wurden 19 geheilt, 3 wurden als unheilbar entlassen und 8 sind dermalen noch in der Anstalt. Von diesen Kranken wurden verpflegt: 14 auf Kosten der Anstalt, 5 auf eigene Kosten, 1 auf Kosten der Frau Grâfiu v. Giech, 8 auf Kosten der betreffenden Gemeinden und 2 auf Kosten des Schaumburgischen Landarmenfonds. Im Jahr 1851 ergab sich ein Ueberschuß der Einnahme von 318 fl. 54 fr., im Jahr 1852 betrugen die Einnahmen 1614fL 35 kr., sie überstiegen die Ausgaben (1218 fl.) um 396 fl. 35 kr. Die Summe der subscribirten jährlichen Beiträge stieg von 244 fl. 4 7, kr. im Jahr 1852 auf
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395 fl. 217, kr. Die Kranken werden, soweit ihr Zustand es zuläßt, angemessen beschäftigt und mit guten Büchern aus der Stadtbibliothek zu Nasfali versehen, sowie das Comitö des in demselben Gebäüde befindlichen Rettungshauses (einer von dem obetigenannten Verein zugleich gegründeten, nachträglich aber von dem Krankenbause getrennten Anstalt zur Rettung verwahrloster [protestantischer] Knaben) kranke Knaben bisher bereitwillig den Unterricht ihrer Anstalt hat mitgenießen lassen. Am 31. Jan. 1853 wurden der Anstalt durch Verfügung Herzog!. hohen Staatsministeriums die Cor- porationsrechte verwilligt.
N Aus dem untern Rheingau. Kürzlich wurde durch die Gensd'armerie zweimal innerhalb acht Tagen eine allgemeine Visitation sämmtlicher Ortschaften, namentlich auch der Wirthshäuser, nach verdächtigem Gesindel theils bei Tag, theils zur Nachtzeit vorgenommen, und eine ziemliche Anzahl Personen zur Haft gebracht. Diese Maßregel ist, wie ich höre, nicht nur in allen Orten des Herzogthums Nassau, sondern auch allenthalben in dem uns gegenüberliegenden Theile des Königreichs Preußen gleichzeitig zur Ausführung gekommen, beruht also wohl auf vorheriger Vereinbarung der Oberbehörden. Ein solches planmäßiges Zu- sammenwirken der Polizeibehörden der verschiedenen Staaten, wodurch allein der Zweck zu erreichen ist, muß für die Freunde gesetzlicher Ordnung zu großer Beruhigung gereichen.
München, 15. April. Mit großem Bedauern hört der Volksbot', daß Ihre Majestät die Königin Therese in Folge der Wunde, welche sie bei der Explosion des Liebig'schen Experiments erhalten, gestern noch das Bett hüten mußte. Die Verwundung in der Wange ist anderthalb Zoll lang. Ebenso ist die Wunde, welche die Gräfin Luxemburg davon getragen, der Art, daß sie sehr leicht hätte gefährlich werden können, waS gleichfalls bei der Gräfin Sandizell der Fall ist, wo nur sehr wenig gefehlt hatte, daß eine Pulsader verletzt worden wäre.
Seine Majestät der König hat nach gestern eine getroffenen Briefen eine Reise in's Innere von Si- cilien angetreten j und wird erst Ende Mai'S zurück- kommen.
Vor dem k. Kreis- und Stadtgericht Augsburg war ein Proceß gegen das Frankfurter Bankhaus Moritz Stiebel und S. wegen PreßvergehenS anhängig. Dasselbe hatte Frankfurter Lotterieloose in Baiern abzusetzen gesucht. Das Frankfurter peinliche Verhöramt, welches um die Vernehmung der Angeklagten angegangen war, hat die Vornahme derselben abgelehnt. — In Erwägung, daß gegen die Angeschuldigten deßhalb mit Erfolg nicht weiter vorgeschritten werden kann, hat daS Augsburger Stadtgericht das Strafverfahren eingestellt und nur auf Vernichtung der Loose erkannt.
Weimar, 16. April. (F.P. Ztg.) Unserem Landtag ist ein Ministerialdecret zugegangen, welches ihm aufgibt, während seines jetzigen Beisammenseins nur die dringlichsten Vorlagen zu erledigen, dann aber, den 7. k. M., sich bis zum September zu vertagen, in der | Zwischenzeit aber die wichtigsten Gesetzentwürfe durch die gewählten Ausschüsse vorzubereiten.
* Bremen. 12. April. Heute wurde bei dem bekannten DemokratenführerJohannes RösingHaus- suchung gehalten.
Es wurden die von der Auflösung des demokratischen Vereins herrührenden, von Rösing in Verwahrung gehaltenen Effecten weggenommen. Eine Vernehmung des Betreffenden hat bis jetzt nicht stattgefunden.
Die Schützengilde ist aufgelöst worden. Nachdem man seitcus der obersten Polizeibehörde den Vorstand angegangen war, 17 bei der Todtenbundsangelegenheit gravirte und deßhalb noch in Untersuchung befindliche Mitglieder zu excludiren, soll derselbe erwidert haben, daß es nicht in seiner Bcsugniß stände, Namen von Mitgliedern ans der Gesammtzahl zu delireu, welche noch nicht rechtskräftig und enbgiltig bestraft, somit noch keines criminellen Verbrechens überwiesen seien. Die oberste Polizeibehörde beschloß daraus die Auflösung der Schützengilde.
Rostock, 14. April. (Hamb. N.) Heute Abends um 77, Uhr kam mit dem combinirten Personen- und Güterzuge ein Commando Executionsttuppen von Wismar hier an, bestehend aus einer etwa 120 Mann starken Compagnie deö dortigen Bataillons. Die Ursache dieser für Rostock sehr neuen Erscheinung liegt in der fortgesetzten Weigerung des Rathes, den Forderungen der Regierung nachzugeben, und speciel in bim vom Rathe gefaßten Beschlusse, den einzelnen von ihm ab-