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Die,, Nassauische Allgem ti'»e ZâM" mit rech beüetrljlifdien BeiblattDer Wanderer" erscheint, So»n»ftS qdSgradmmen, «äfttzch-imd betrâfit brr PrSnumeraüon-prei- für WieSbadfn und ,ach dem rr - ür den «anten Umfang des EUmr« und Tar^'f.'lM.Nenwqlning-bejlrtS mit Inbegriff des Postausschlags 2 g-, für die übrigen. Länder pes dtlitsch.-sterreiKiscke» PostdereinS, wie für das Ausland 2 fl. 24 lr. - j NkiUieil,e oder deren Raum Mil 3 kr^ berechnet. Bess^ll^lgen beliebe man in der Buchhandlung von 8'3. Friedrich; kanggaffe 42, auswärts bei den nächstgelegenen P-stätfilerß) zu niachen.

SetBÖMOre ZvTSÄBÄtÄ ®s

Gesierreich und Sardinien

Der bereits erwähnte Artikel der Oesterr. Corr., die von der sardinischen Regierung in der Sequcstra- tionsangelegeuheit erhobenen Reclamatipnen betr., lautet: Die königlich sardinische Regierung hat sich bewogen gefunden, gegen die A. h. sanctionirte Maßregel der Sequestration aller beweglichen und unbeweglichen Gü­ter lombardischer Flüchtlinge, so weit solche diejenigen Emigranten betrifft, welche mittlerweile das sardinische Unterthanenrecht erworben haben, Einsprache zu' erhe­ben. Diese Angelegenheit ist aber eine solche, über welche eine völkerrechtliche Verhandlung nicht am Platze ist, da die Anordnung von Maßregeln öffentlicher Si­cherheit innerhalb des Staatsgebietes, zum Schutz der friedlichen und getreuen Unterthanen gegen unaushör-. lichè verbrecherische Versuche zur Anstiftung von Uimu j heu, Verschwörungen, Aufruhr und Meuchelmord, einer jeden souverainen Staatsgewalt unzweifelhaft und allein zusteht. Die Männer, welche von der kaisei lichen Am­nestie vom 12. August 1849 ausgeschlossen blieben, so wie diejenigen, welche das Bewußtsein ihrer Schuld und ihrer andauernden Feindschaft gegen die legitime Regie- rung abhielt von dem Gnadenacte Gebrauch zu machen, konnten sich zwar durch Annahme eines auswärtigen Unterthanenrechtes Oesterreich cMfremden: von dem schwe­ren und gerechten Verdachte des Hochverraihs und dcr Felonie haben sie sich nicht gereinigt. Das Benehmen der italienischen Emigration seit jener Zeit hat vor den Augen aller Welt nur zu sehr dargethan, daß sie den Haß gegen ihr Geburtsland nicht nur fortwährend im Herzen trägt, sondern auch mit den hoäwerrä therischen Planen, die in dem Komplotte von Mantua, in den Blutscenen von Mailand ihren Ausdruck fanden, sym- pathisirt, dieselben mit Geldmitteln unterstützt, den Er­trag ihrer Besitzungen in der LoMbardie zum Theil dazu verwendet, Unzufriedenheit und Unbotmäßigkeit zu för­dern, Haß und Feindschaft gegen die gesetzlichen Auto­ritäten des Landes zu verbreiten, unter dessen groß- mürhuzem Schutze sie eben jene Einkünfte bezogen. Die königlich sardiuffche Regierung kamiD die exceptionelle Lagè jener Männer bei deren Aufnahme in den jensei­tigen Uttterthanenverband, und es kinin ihrer Einsicht nicht entgehen,'daß die Verhältnisse derselben zu Oester­reich entfernt nicht mit denen ihrer übrigen Unterthanen verglichen werden können, welche in den k. t Staaten allen Schutz und alle Hilfe bereitwillig finden. War sodann, in Folge der Institutionen ihres Landes, die königlich sardinische Regierung zu ihrem Bedauern, wie sie selbst sich mehrfach geäußert daran gehindert, den auch ihr wohlbekannten Umtrieben und Machinatio­nen der lombardischen Emigration gegen den Friederr und die Ruhe des Nachbarlandes mit Nachdruck ent. e- geu zu treten; mußte sie freimüthig gestehen, wie sie sowohl gegen die feindlichen Entwürfe jener Männer, als gegen' die schmachvollsten Verläumdungcn einer Presse, welche Empörung predigt rind den Meuchelmord he- schönigt. Nichts thun vermöge; war sie sogar in deut Falle, die auf Grund bestehenden Staalsvcr- träge geforderte Auslieferung gemeiner Verbrecher I zu verweigern, weil die begangenen Unthaten zugleich eine politische Färbung trügen; glaubte sie die Aus­weisung eines als besonders gefährlich bezeichneten Flüchtlinges aus dem Motive ablchnen zu müssens: sie erachte sich -zu besonderer Rückstcktsnahmc gegen den Betreffenden verbunden, weil er von der Amnestie aus- ' geschlossen worden so wies sie damit die k. k. öster­reichische Regierung gewissermaßen selbst darauf an, ihre friedlichen Unterthanen gegen diese besonderen Gefahren mit allen Mitteln zu schützen. Oesterreich achtet den fremden Festungswall, unter dessen Schutz verschworene, offene Feinde bei jeder Gelegenheit auf und seine Unterthanen zielen, von dessen Mauern sic Brandraketen in die benachbarten Provinzen der Monarchie werfen; wie könnte aber der k. k. österreichischen Staatsregierung noch angemuthet werden, sie müsse aus ihrem eigenen Lvnde das Pulver, den Schießbedarf verabfolgen lassen, dessen Jene in ihrem sicheren Versteck bedürfen, um ihr verbrecherisches Spiel fortzutrciben ?

Die k. k. Regierung war es nicht nur sich selbst und den betreffenden Kronlanden , |ie war es dem ge- sammten conservativen Europa schuldig; diese dringliche Maßregel öffentlicher Sicherheit zu ergreifen. Oder wäre cs dem Turiner Cabinette etwa unbekannt, daß der Urheber der blutigen Attentate zu Mailand, weit entfernt ihre finstere Pläne aufzugeben^, bereits aufs Neue ihre Dolche schärfen, daß sie über Tag und Stunde neuer Scenen'des Aufruhrs und des Meuchel-

Hat auch dieses wahnsinnige und i belegt und sind dn auszufiudenden Eremplarc coh|Wit ruchlose Treiben glücklicher Weise nicht die entfernteste 1 worden, weil das Vorwort Stellen enthalte, welch

mordeS berathest^

Aussicht auf Erfolg , Wender sich gleich der Sinn der Bevölkerungen mit immer größeren Eckei von solch' fluchbeladenem Beginnen ab, und sind die öffentlichen Behörden zu jeder Zeit vollkommen ab der Lage, jeden derartigen Versuch im Augenblicke iiiederzuschlagen, so erheischt doch die Pflicht der Regierung-, die guten Un­terthanen, so viel ihr möglich ist, ^vr dem Unheil zu bewahren, das schon mit den Versuchen solcher Hochver- rätherischen Handlungen, uMweiMch verbunden ist. DieOesterr. Corresp." spricht am Schluß die Erwar­tung aus, die sardinische Regierung werde solchen übet- weiseuden Grürlden, geschöpft aus unzweifelhaften That­sachen und ans Rücksichten der bc^ai Politik, Gehör geben, und es vermeiden, durch Parteinnahme für die Sache der Flüchtlinge, deren Hoffnungen auf Mißver­ständnisse zwischen zweien befreundeten Höfen zu steigern.

Vet.tschlattd.

Wiesbaden, 16. April. In der gestrigen Sitzung erster Kammer stellte der Abgeordnete Höchst den An­trag, das Exee'vtionsverfahren wieder den Schultheisen zu übergeben und die 1848 geschaffenen Gerichtsvoll­zieher abznschaffen. ^Die Rechtfertigung dieses Antrags wird in nächster Sitzung erfolgen. Dem Vernehmen nach wird derselbe Antrag auch in Reiter Kammer ge» -st llt, wenigstens in Bezug auf die Gerichtsvollzieher der Dorfgemeinden.

K Bad-Gms, 14. April. Bei bevorstehender Re­vision des Gem-eindegesetzeS dürfte wohl auch der Pa­ragraph: betreffend das Bürger Eiukaufsgeld, eine Aen­derung erfahren. Dem Einsender dieses ist ein Fall aus jüngster Zeit bekannt, in welchem ein geborner Nassauer, der in einer Gemeinde durch längere Zeit be­dienstet war und dessen Frau die Tochter eines dortigen Bürgers ist, jener Gemeinde bei seiner Versetzung und Ueberstedlung - dorthin 60 fl. Bürgcr-Einkaufsgeld bezahlen mußte, während zuvor einem Ausländer bei gleichen Vermögensverhältnisfen die gesetzlichen 60 fl. Bürger-Emkaufsgc-id .erlassen D«W« Es beweist - dieß zur Genüge, daß in Betreff des Aufnahmegeldes, bei Soffen Erlassung oft die verschiedensten Rücksichten obwalten, eine große Willkür herrscht und eine Aenderung des bekreffeiiden Paragraphen sehr noth thut. Die Aufnahme des Auswärtigen muß, wenn Gerechtigkeit gehandhabt werden soll, entweder unter denselben Be­dingungen, wie früher und besser, stattfiuden können, oder der Gemeinde das Recht des Ertastens des Bür- ger-Einkallfsgeldes genommen werden.

Frankfurt. (Lpz. Z.) Hr. Moritz v. Haber (der vor kurzem sich nach England begab) erwartet dem­nächst die Entscheidung seines in London anhängigen Processes wegen einer Enischädigungsforderung an die portugiesische Regierung, welche nach dem Sturze Dom Miguel's eine von Herrn Moritz von Haber bei einem L i ssab o ner Handelsmanne depouirte Summe von 125,000 fl. hatte in Beschlag nehmen lassen. Hr. Moritz von Haber ließ vor einiger Zeit zu London ein jenem I Handelsmanne gehöriges Schiff gerichtlich saisireii, um sich zunächst auf diesem Wege schadlos zu machen. Soll­ten die, britischen Gerichte einen ihn nicht befriedigenden Spruch fällen, so wird, wie verlautet, Hr. Moritz von Haber die Verwendnilg der Bundesversammlung in An­spruch nehmen.

Darmstirdt, 16. April. Gestern versammelten sich dahier die' Mitglieder der Verwaltung berBank für Handel und Industrie", um sich zu coustituiren. Dieselben wählten einstimmig zum Ehrenpräsidenten Se. Durch!, den Prinzen Feltx zu Hohenlohe, Präsi­denten des Vereins zum Schtktze! vaterländischer Arbeit, dessen langjähriges rastloses Streben, für die Einigung der deutschen vaterländischen Interessen bekannt und durch den Handelsvertrag zwischen Oestckreich und den Zollverein erfüllt ist. Zum Präsidenten wählte die. Ver­waltung den in der bandelspolitischen Welt rühmlichst bekannten Hrn. Gustav Mevissen, zum Vicepräsiden­ten Hrn. A. Oppenheim aus Köln.

Mannbeim, 16. April. (Maunh. I.) Heute fand unter dem Vorsitz des Oberhofrichters Siabel die Gerichtsverhandlung im Gervi n u s'schen Processe statt. Richter waren: Brunner, Haas, Lauckhardt und Schrickel. Das Oberhofgcncht sprach die Nichtigkeit des hofgerichtlichen Erkenntnisses aus, nach dem Gesetze vom 5. Febr. 1851, wonach die Anklagesache vor das Schwurgericht gehört. Die Berathung des GerichtLhokA dauerte zwei Stunden. Wilhelm B ese l er's Druck­schrift:Der Prozeß Gcrvinus" , ist hier mit Beschlag

durch Aufreizung zum Hasse uud^nr Verachtung gegei eine großh. Staatsbehörde, die öffentliche Ruhe unt Ordnung gefährden.

Münc!)eir, 14. April. ^ Nach Briefen aus Paler­mo vom 4. d. erfreute sich Se. Mag. unser König bté besten Wohlseins. Se. Majestät hatte die Absicht am 11. d. nach Messina abzüreifen, und nach kurzem Aufent­halt daselbst nach Neapel zurückzukehren.

Kassel, 15. April. Se. k. Hob. der Kurfürst ist heute Morgen mit bem ersten Zug der Friedrich-Wil- helms-Nordbabn nach Berlin abgereist. Der General­adjutant, Oberst von Loßberg, und der Flügeladjutant, Rittmeister von Eschwege, befinden sich in dem kurfürst­lichen Gefolge. Die Neuwahl für den abgetretenen Vicepräsidenten hat bis jetzt noch nicht stattgefuudcn.

Köln, 16. April. Die D. VH. berichtet:Der Episcopat der oberrheinischenKirchenprovinz hat an die betreffenden Regierungen folgende vorläufige Erklärung abgegeben:

-Die gehorsamst unterzeichneten Erzbischof und Bischöfe der oberrheinischen Kirchenprovinz beehren sich, reu aller­höchsten und höchsten Regierungen, welche ihnen auf die vor etwas über zwei Jahre eingereichte Denkschrift unterm 5. v. M. eine Entschließung ertheilt haben, die ehrerbie­tige Anzeige zu machen, daß sie unterm ü. d. M. zu einer heute beenvigten Berathung in Betreff der er ha stemm Er­öffnungen zusammengetreten sind. Die Bischöfe konnten keinen Augenblick 'zweifelhaft sein , welche Haudelnsweise ihnen für die Zukunft obliege; das Resultat ihrer vor­jährigen Conferenz gab ihnen deßfalls 'Ataâ und Ziel: sie finden sich nunmehr auf den Standpunkt unausweich­lich hingetrieben, wo sie, wie bereits der mitunterzeichnete Erzbischof-feiner allerhöchsten Regierung erklärt hat, ihr Verhalten nach dem apostolischen Ausspruche zu bestimmen haben:Man muß Gott mehr, als den Menschen ge­horchen!"" Die Bischöfe erachten es aber für geboten, nicht bloß das Princip zu bezeichnen, von welchem sie fortan bei Ausübung ihres heiligen Amtes sich werden leiten lassen, sondern auch ausführlich die Gründe zu ent­wickeln, aus welchen sie sich wie berechtigt so verpflichtet erkennen, tusfünftige nur mehr das Dogma uno das darauf beruhende Verfassungsrecht ihrer h. Kirche als normirend für ihre Amtsverwaltung zu betrachten, Bett Vorschriften und Anordnungen aber, welche die aller­höchsten und höchsten Regierungen in Bezug auf die kath. Kirche bisher geltend zu machen beschlossen haben, auf das entschiedenste entgegen zu treten. -^- Vor­schriften und Anordnungen , die auf einem Systeme be­ruhen, welches wiederholt von dem Oberhaupte der Kirche

alS ein ganz und derrechtlich es «orten ist, und unstatthaftes hoffen, in einigen

gar Widerkatholisch es unt wi- nachvrücklichst und feierlichst verworfen welches eben tarum als ein schlechibi« betrachtet werden muß. Die Bischöfe Wochen die erforteriicben Ausarbeitun-

gen vollendet zu haben, und werden sich beeilen, alsdann den allerhöchsten und höchsten Regierungen eine weitere geziemendste Vorlage zu Machen. Wie sie schon jetzt für dieselbe eine wohlwollende und unbefangene Würdigung erbitten, so verwahren sie sich auch im Voraus gegen alle und jede V e r a n t w o r t l i ch k e i t für d i e F o l- gen, welche sich aus dem tief eingreifenden Gegensatze zwischen den von den allerhöchsten und höchsten Regie­rungen ausgesprochenen und den von den Bischöfen zu befolgenden Grundsätzen ergeben dürften. Die Unterzeich­neten schließen diese ihre Beiläufige Erklärung mit der ehrerbietigen Versicherung, daß sie unter allen llmständcn die ihren allerhöchsten und Höchsten Souverains schuldige U ii te rt h a n c n t re ue mit derselben unerschütterlichen Standhaftigkeit bewähren werden, mit welcher sie ihre bischöflichen Pflichten in Ansehung der Verthei­digung des Glaubens und der Verfassung ihrer l'. Kirche bis zum letzten Athemzuge zu erfüllen hoffen. So haben sie eS Gott dem Allmächtigen gelobt, und in feinem Na­men werden sie ihre Hülfe finden.

Freiburg, 12. April 1853. (Folgen die Unterschriften.)"

Arolsen, 12. April. (Z. f. N.) Die Ständc- vcrsammluug hat sich nach kurzem Beisammensein wieder vertagt, um der zur Bearbeitung der Vorlagen gewähl- 1 ten Commission, die während der Vertagung weiter ar­beitet, Zeit zu lassen.? Die Abgeordneteu haben be­schlossen, die Diäten, die bisher 3 TDr täglich betru­gen, auf 2 Thlr. herabzusetzm.

Hannover, 15. 21p ril. DieHannov. ZtgA be­richtet in ihrem nicht amtlichen Theile:Die mit Be- vollmächtigten der bcschwerdeführeudrm Land- und Ritter­schaften in letzter Zeit hier gepflogenen Verhandlungen