Nassauische Allgemeine Zeitung.
E N-/. Montag den 11. April 1853.
Die „Nassauische Allqemeiue Zeitunn" mit dem belletristischen Beiblatt „Der Wanderer" erscheint, Sonntags ausgenommen, täglich und beträgt der PrânumerationSpreiS für Wiesbaden und , nach dem neuen Postregulaiiv nunmehr auch Lr den ganzen Umfang des Dburn- und TariS'schen Verwaltungsbezirks mit Inbegriff des PostansschlagS 2 fl., für die übrigen -ander des deutsch.österreichischkN PostocrrinS, wie für das Ausland 2 fl. 24 fr. — Inserate werden die Sierfxaltig Petitleilc oder deren Raum mit 3 tr. berechnet. — Bestellungen beliebe man in der Buchhandlung von W. Friedrich, Langgasse 42, auswärts bei den uâchstgelegenen Postämtern, zu machen. ,
Amtlicher Theil.
Bekanntmachungen.
(Patent auf ein Verfahren, den Alkaligehalt aus dem Sericitschiefer des Taunus zu gewinnen.)
Höchster Entschließung zufolge ist dem Th. Cobley aus England, dermalen zu Usingen, auf eine durch Beschreibung bestimmte Erfindung eines Verfahrens, den Alkaligehalt aus dem Sericilschieler des Taunus zu gewinnen, ein Patent auf fünf Jahre in der Art ertheilt worden, daß binnen dieser Zeit innerhalb des Herzog- thums diese Erfindung ohne Uebereinkunft mit dem Patentträger von Dritten nicht angewcndet werden darf.
Zur Beachtung wird dieses andurch öffentlich bekannt gemacht.
Wiesbaden, den 30. März 1853.
Herzogliche Ministerialabtheilung des Innern. Faber.
vdt. Schmidt.
(Patent auf eine neue Methode der Fabrication von Soda.)
Höchster Entschließung zufolge ist der Direktion der Chemischen Fabrik Wohlgelegen und Heilbronn auf eine durch Zeichnung und Beschreibung bestimmte neue Methode der Fabrikation von Soda ein Patent auf zehn Jahre in der Art ertheilt worden, daß binnen dieser Zeit innerhalb des Herzogthums diese Erfindung ohne Uebereinkunft mit den Patentträger von Dritten nicht angewendet werden darf.
Zur Beachtung wird dieses andurch öffentlich bekannt gemacht.
Wiesbaden, den 30. März 1833.
Herzogliche Ministerialabtheilung des Innern. Haber.
vdt. H o rstmann.
Nichtamtlicher Theil.
Jur orientalischen Frage.
Mehrere öffentliche Blatter wollen wissen, daß Rußland durch den Fürsten Menzikoff ein Stück der Provinz Lasista« am östlichen Ufer des schwarzen Meeres sammt dem Hafen Battum um schweres Geld zu erwerben wünsche, während anderseits Schamil Bey als unabhängiger Herrscher von Daghestan von Seite Englands anerkannt worden sein soll. Der Wanderer weist darauf hin, welche unermeßlichen Folgen sich an diese Nachrichten knüpfen würden, falls sie sich bewahrheiten sollten. Jener Hafen von Battum sammt dem Gebiete der Provinz Laststan wäre das alte Kolchis des Argonantenzuges und für das moderne Rußland eine vortreffliche Ergänzung zu Odessa und Sebastopol. Während aber so die westliche Seite des kaukasischen Isthmus auf einem neuen, hochwichtigen Punkte von Rußland betreten würde, hätte England, diesen Nachrichten zufolge, Lie Absicht an den Tag gelegt, die entgegengesetzte Seite desselben, nämlich die westliche Küste des kaspischen Sees, sich zum Widerhalt gegen russische Fortschritte in Asien zu ersehen. Schamil Bey hätte somit für England gegen Rußland dieselbe Rolle zu spielen, wie man sagt, daß Abdel-Kader sie gegen Frankreich gespielt. Daghestan ist für ganz Mittelasien, insbesondere für Persien', ein sehr bedeutender Punkt, und sein Besitz, gegenüber Rußlands, welches über Chiwa langsam aber sicher Britische Indien entgegentritt, eine wahre Contrescarpe. Der oft besprochene Conflict zwischen Rußland und England auf astatischem Boden wäre durch diese Nachricht, die der „Wanderer" indessen noch keineswegs für verbürgt hält, bedeutend näher gerückt.
Die „Jndependance belge" bringt in einer Cor- respondenz aus Wien einen geschichtlichen Rückblick über die Angelegenheit der heiligen Orte. Diesem zufolge begann das französische Protectorat über dieselben erst mit dem Anfang des 16. Jahrhunderts (unter Franzl.) an Bedeutung zu gewinnen. Im Jahr 1620 erwirkte der französische Gesandte zu Constantinopel von dem Sultan Osman einen Hattischerif, wodurch das Eigenthumsrecht über die heiligen Orte den fränkischen Mönchen zugesprochen wurde. Vierzehn Jahre später wußten sich die Griechen einen Ferman zu erwirken, welcher ihnen das Eigenthums- und Besitzrecht über dieselben Orte zusprach. Im Jahr 1673 wurde das Protectorat Frankreichs über die heiligen Orte neuerdings und förmlich anerkannt, was jedoch die Pforte nicht abhielt, im Jahr 1690 abermals widersprechende Zugeständnisse zu machen. Um diese Zeit wurde das Heilige Grab und die Kirche von Betlehem kraft eines Urtheils den
lateinischen Christen zu Ungunsten der griechischen zuerkannt, welche das eine 14, die andere 58 Jahre besessen hatten. Trotz der Erneuerung der Kapitulationen und eines zu Gunsten der lateinischen Christen (im Jahr 1757) erlassenen Fermans, sprach die Pforte in demselben Jahre die unterirdische Capelle der heiligen Jungfrau und ihr Grab, sowie die kleine Kuppel über dem heiligen Grabe, die große Kirche von Betlehem und einen Schlüssel zur Geburtsgrotte, den Griechen zu. Im Jahr 1802 setzte die Pforte die lateinischen Mönche in Besitz der Grotte von Gethsemani. Als im Jahr 1808 eine Feuersbrunst die -große Kuppel zerstörte , erlangten die Griechen von der Pforte einen Ferman, wodurch sie ermächtigt wurden, die Kuppel und die andern durch das Feuer beschädigten Theile der Kirche wieder herzustellen. Obgleich eine im Jahr 1812 durch den französischen Gesandten von der Pforte erwirkte Erklärung sich dahin auösprach, daß die Arbeiten der Griechen in der Auferstchungskirche die früheren Rechte der Katholiken in nichts beeinträchtige, stützen die Griechen dennoch ihre Ansprüche auf die heiligen Orte auf den vorhin erwähnten Fèrman. Aus diesem ganzen Chaos von gewährten nnd wieder entzogenen Zugeständnissen geht klar hervor, daß die Pforte sich niemals ernstlich um das gesetzliche Eigenthumsrecht auf die heiligen Orte gekümmert hat, sondern daß je nach Umständen, d. h. je nachdem die eine oder die andere Partei mehr Ansehen oder Geld besaß, sie den Besitz, wem ihr eben beliebte, zusprach.
Bentschland
*t Wiesbaden, 10. April. Zur Ergänzung unseres Berichtes über die vierte Sitzung der zweiten Kammer theilen wir die uns übersendeten Bemerkungen mit, mit welchen der Abgeordnete Vogler seine Abstimmung gegen das provisorische Preßgesetz vom 27. Nov. 1852 molivirt hat.
Auch ich, meine Herrn, habe wie Sie das vorliegende Gesetz, dessen provisorischer Erlaß übrigens meiner Ansicht nach weder durch die höchste Dringlichkeit, noch verhältnißmäßig durch die Pflicht der Selbsterhaltung Seitens des Staats, geboten war, mit Freuden bei dessen Erscheinung begrüßt, besonders wegen der dadurch beabsichtigten Ersparung für die Finanzen ; ich habe mir deßhalb indessen, nicht dessen Schattenseiten verbergen können:
Erstens soll demselben eine rückwirkende Kraft beigelegt werden: — Staatsdiener, die bereits das Dienstalter zurückgelegt haben, wo sie, ihrem Dienstcontrakt gemäß, auf welchen ihnen nach unserer Staats- diencrpragmatik ausdrücklich ein Klagerecht vorbehalten ist, in den Ruhestand mit der normalmäßigen Pension zu treten verlangen können, dürfen nun, und wenn sie sich auch durch ihren Gesundheitszustand, den oft sie nur allein zu ermessen vermögen, ebenfalls durch dieses Gesetz ab — und zum Wetlerdiencn verwiesen iverdeu. Ich weis cs so gut wie sie, meine Herrn, daß unter der Herrschst des bisherigen Pensionsgesetzes Mißbrauch stattgefunden habe, daß nämlich Leute noch sehr gut hätten fortdienen können, die gestützt auf die Bestimmungen dieses Gesetzes in den Ruhestand mit Pension getreten sind; allein dieser Mißbrauch ereignete sich fast nie unter den CivilstaatSdienern. Es sind zwar schon einmal durch das Gesetz vom 8. Februar 1849, als Nachwche der tnmultuarischen Märzzeit, von der wir jetzt so Vieles wieder ausmärzen müssen, die Pensionsausprüche der Staatsdiener höchst bcdeuteud verkürzt worden, ohne daß Jemand gewagt hätte, ernstlichen Protest dagegen einzulegen; indessen hat man doch selbst damals diesem, wenn gleich überhaupt auf einem bedenklichen Boden stehenden Gesetze, keine so weit rückwirkende Kraft geben wollen, wie dem jetzigen; indem der §. 4 desselben ausdrücklich die erworbenen Rechte wahrt. Mit gleichem Rechte, wie in den letzten Jahren geschehen, konnte man früber oder später noch einmal die PcnfionSansprüche der Staatsdiener, selbst derer, die bereits lange gedient haben, verkürzen, vielleicht ganz abgeschlossen oder auch auf Beschuetduug der bereits gewährten Pensionen zurückgehen.
Zweitens. Das vorgelegte neue Gesetz enthält die Bestimmung, daß ein Staatsdiener, vor zurückgelegtem s i e b z i g st e m Lebensjahre , seine Pensionirung nicht verlangen könne; — ich frage Sie aber, meine Herren! ob diese Bestimmung für alle Dienstkategorien eine passende und gerechte sei? ob besonders der Landarzt (Me- dicinalrath) aller Pflichten seines für jugendliche Jahre schon schweren Berufes und der damit verbundenen großen Verantwortlichkeit, bis zum
siebzigsten Lebensjahre gewachsen sei? — Wohl bin ich überzeugt von den billigen Gesinnungen der hohen Behörden , und daß dieselben unter solchen Umständen geneigt sein werden, dem Staatsdiener durch einen Gehülfen eine Stütze an die Seite zu geben u. s. w.; indessen vermisse ich in dem vorgelegten Gesetze die hierüber den Staatsdieuerstand beruhigende Erklärung, obwohl sie in einem Gesetze nicht fehlen sollte.
Meine Herren! Seit dem März 1848 hat man sich überall gewöhnt, nur von den Beschwerden derjenigen Klassen der bürgerlichen Gesellschaft zu sprechen und für deren lPohlfahrt «Klein bedacht zu sein, die sich par excellehce die arbeitende nennt, als ob die übrigen Menschen, namentlich die Staatsdiener, Müßiggänger oder Raubbienen seien , die nichts thäten, als den von ersteren cingcsammclten Honig zu verzehren. Wohl ist dieses Bestreben edel und gut, aber die christliche Liebe will, daß dieselbe sich auf alle Menschenklaffen auödehne! — Nun gibt es aber wahrlich in unserer Zeit keinen gedrückteren, namentlich in seinen ökonomischen Verhältnissen mit größeren Sorgen belasteten Stand, als es im Allgemeinen der des Staatsdieners ist, zumal seiner unteren Klasse, auf welche Man seit 5 Jahren den Text aus dem Evangelisten Lucas anzu- weudeii scheint:
„Wer da hat, dem wird gegeben, wer aber nicht oder wenig hat, von deM wird auch das, was er hat, genommen werden."
Besonders seit 5 Jahren, wiederhole ich, hat man diesen dem Staate doch gewiß ebenfalls nöthigen Stand verhältnißmäßig sehr zurückgesetzt: — man hat die Besoldungen, wo immer thunlich, verkürzt, früher bezogene Evolumente abgeschnitten, obwohl seitdem die Preise der Lebensbedürfnisse erhöht, der Werth des Geldes gesunken ist und jetzt, durch das vorliegende Gesetz, droht ihm sogar die Gefahr, daß ihm der letzte Trost und Vorzug seines Standes verkümmert werden solle, — nämlich nach treu erfüllter Dienstpflicht und entern zurückgelegten Dienstalter, wo der Mensch durchschnittlich die Nothwendigkeit und das Bedürfniß der Ruhe in sich fühlt, auf den verdienten Ruhegehalt Anspruch Machen zu können, bevor er nicht das siebzigste Lebensjahr erreicht hat.
Ich trage daher darauf an, die Staatsregierung zu ersuchen, daß wenigstens für den letzten Punkt die Garantien in die Bestimmungen des neuen Gesetzes aufgenommen, oder doch eine den Staatsdieuerstand beruhigende Erklärung ertheilt werde."
A- Ems, 8. April. Gestern und heute waren hier die Examina in der Realschule; mit großer Theilnahme hat das Publicum den Prüfungen beigewohnt. Man konnte sich aber auch überzeugen, daß durch die Bestrebungen der würdigen Lehrer viel, sehr viel geleistet wurde, so daß alle Zuhörer mit wahrer Befriedigung das Examen verließen. Die hiesige Realschule besteht nur aus drei Klassen, indem die erste noch nicht zu Stande kam, was allerdings sehr zu bedauern ist, indem gerade in dem letzten Jahre am meisten gelernt wird. Wenn solche Realschulen gewiß viel Segen im Lande verbreiten, so wäre nur zm wünschen, daß hier auch eine höhere Töchterschule damit verbunden sein könnte, wie ès anderwärts ist. Au dem heutigen Nachmittage hatte nun die Schulfeierlichkeil im Saale des Braunschweiger Hofes Statt, die in Deklamationen, Gesängen und Musik bestand. Zum Schluß sprach der Herr Schulinspector Decan Spieß noch einige Worte an die zahlreiche Versammlung über die hohe Wichtigkeit der Schulbildung, die den beabsichtigten Eindruck nicht verfehlte.
Mainz, 8. April. Die bei Hr». Müller-Melchiors neulich vorgenommene Haussuchung hatte, wie man hört, unter Anderm auch den Zweck, nach der aus der eingegangenen „Neuen Mainzer Zeitung" abgedruckten und als Flugschrift verbreiteten Rede über den Zollverein, welche Hr. Müller-Melchiors auf dem Landtage hielt, zu suchen. Zugleich soll dem M.-M. durch den Untersuchungsrichter eröffnet worden sein, daß auf Veranlef- sung des Ministeriums eine neue Untersuchung wegen Verlatzung der Amts- und Dienstehre desselben, gegen ihn anhängig gemacht worden sei. Den 2. Mai kömmt vor den hiesigen Assiscu ein SeiteUstück des allbekannten Kölner Cvmmunistenprozesses zur Verhandlung. Joh. Georg Steininger, wohnhaft in Paris, wird als Angeklagter erscheinen und Dr. Stieber, kgl. Preuß. Polizeirath aus Berlin, ist als Belastungszeuge vorgeladen. Die Anklage lautet auf Hochverrath gegen den deutschen Bund insbesondere gegen das Großherzogthum Hessen.
Frankfurt, 9. April. Heute Morgen um halb 4 Uhr starb die Gemahlin des Frhrn. Carl Maher