Nassauische Allgemeine Zeitung
TVr 99. Samstag den 2. April 1833.
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Dik ,,Naffa»is»e Allgemeine Zeining" mit dem belletristischen Beiblatt „Der Wanderer" erscheint, Sonntags ausgenommen, täglich und beträgt der PrânumerativtrSrreiS für Wiesbaden und , nach dem neuen Postregulativ nunmehr auch ür den ganzen Umfang des Ldurn» und TariS'schen VerwallungSbejirkâ mit Jnbigriff des Postausschlags 2 ff., für die übrigen Länder deS deuisch-österreichischen PostvereinS, wie für das Ausland 2 ff. 24 fr. — Inserate werden die vierspaltig Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. — Bestellungen beliebe man in der Buchhandlung von W. Friedrich, Langgaffe 42, auSwärls bei den nächstgelegenen Postämtern, zu machen.
Veseler und Gervinus.
* Für Gervinus ist, wie wir gestern gemeldet, ein neuer Kämpe in die Schranken getreten. Es ist Will- Helm Beseler meerumschlungenen Andenkens, der eine Schrift, der Proceß Gervinus betitelt, herausgegeben hat. Er behauptet zwar, jede Rücksicht auf die Person des Heidelberger Profeffors fei ihm fremd, er erhebe nur seine Stimme gegen die Gefahr, in welcher die „unbehinderte Veröffentlichung freier wissenschaftlicher Forschung" schwebe. Beseler beschränkt sich darauf, in einer kurzen Vorrede dieses Schlagwort anzubringen; im übrigen läßt er die facta und acta sprechen, unter denen, wie leicht begreiflich das Spccialvotum des Hofgerichtsraths Brauer und das Rechtsgutachten der Ju- ristenfacultät zu Göttingen figuriren. Ueber die beiden Reden, in welchen der Angeklagte selbst sich vertheidigte, sagt Beseler: „Uns scheint es, daß in Deutschland nicht so geredet worden ist, seitdem Lessing dahingegangen." Die Schrift ist von einem einseitigen Parteistandpunct verfaßt und findet wohl das beste Gegengewicht, die gründlichste Widerlegung in dem Urtheil des großher- zoglichen Hofgerichtes des Unterrheinkrciscs zu Mannheim, welckeS gleichzeitig mit dieser in den vom Oberhofgerichtsrath Bayer in Mannheim redigirteu „Annalen der großherzoglich badischen Gerichte" in extenso veröffentlicht wurde.
In den EntscheidungSgründen des Urtheils werden zunächst so ziemlich alle Stellen zusammengetragen, welche politisch bedenklich erscheinen, und durch Verbindung derselben miteinander wird der eigentliche Sinn und die Intention des Verfassers festzustellen gesucht. Dann folgen die einzelnen von dem Vertheidiger zur Ensschuldigung hervorgehobenen Stellen, mit deren einer jeden einzelnen angehängten Widerlegung. Nachdem das Gericht hierauf den Gedankengang der Schrift zusammengefaßt, spricht es aus, der Angeklagte habe sich de» Vergehe«» der Gefährdung der öffentlichen Ruhe und Ordnung durch Aufreizung gegen die constitutio- nelle Monarchie dadurch schuldig gemacht: „daß er gegen die Monarchie Vergehungen und Schwächen, die ihr zur Last liegen sollen, zusammengestellt, sie bet 23er« künnnerung der konstitutionellen Staatsform, der Verwandlung ihres Wesens in Schein beschuldigt, dagegen das gesetzwidrige Streben der gegen die Monarchie an- kämpfenden als ein Ringen nach Volksfreiheit ideatisirt; dass er der monarchischen RegiernugSgewalt der nahen Vergangenheit wie der Gegenwart jeden nachhaltig guten Willen abspricht, das Wohl des Volks zu fördern, dagegen der republicanischen StaatSfvrm America'», als der Befriedigung aller Ansprüche und der Vereinigung aller Vorzüge und darum als Zielpunct aller Freiheits- bestrebuiigen, das unbedingteste Lob verkündet; daß er die monarchische Regierungsform, unter welcher wahre und völlige Freiheit, wie sie jetzt von den Völkern angestrebt werde, nicht aufkommen könne, als volksfeindlich schildert, während er den solche Freiheit begehrenden Massen, durch welche er die Völker vertreten läßt, und deren Bundesgenossen die Eigenschaft der Volkskhümlich- keit beilegt: daß er der Monarchie vorwirft, ihre angebliche Berechtigung suche sie auf den Wahn von ihrer göttlichen Einsetzung zu stützen, während er die Berechtigung der Massen zum Abwerfen derselben anerkennt; daß er der monarchischen Gewalt, auch der verfassungsmäßigen, die Fähigkeit abspricht, gegen die Demokratie das Feld zu behaupten, die Vertheidigung der bestehenden Verfassungen als schwach und wehrlos darstellt, hingegen mit Zuversicht die Erwartung kundgibt, daß die in der Volkskraft unvertilgbar wurzelnde Demokratie, deren angreifenden Kräften er den Charakter der Unwiderstehlichkeit zuerkennt, wieder den Kampf auf« nehmen werde; daß derselbe die Siege der verfassungsmäßigen Gewalten über ihre Gegner nur für vorübergehend erklärt, den endlichen Triumph ihrer Feinde aber mit Entschiedenheit angekündigt; daß er mit dieser Prophezeiung den gegenwärtig herrschenden Parteien, den Verblendeten, droht, deren eitle Freude an augenblicklichen Vortheilen mitleidig zu belächeln sei, während er den im Kämpft Unterlegenen Trost für das Fehlschlägen ihrer Siegeshoffnungen spenden, den gesunkenen Glauben an die Gegenwart wieder aufrichten, den im Schiffbruche dieses Jahres Gescheiterten eine Rettungsstätte bereiten will; wie überhaupt auch durch die oben hinsichtlich der Anschuldigung des Hoch
verraths angeführten Aeußerungen. Eine solche auch gegen die constitutionelle Monarchie gerichtete Darstellungsweise ist geeignet, die Achtung vor dem grundgesetzlichen Zustande, die Liebe und das Vertrauen zu demselben und die Hoffnung auf sein gedeihliches Fortbestehen und seine gesunde Entwickelung zu untergraben und dadurch, daß gesetzwidrige strafbare Bestrebungen mit allem Aufwande von geschichtlicher Ausstattung als berechtigt und wünschenswerth daraestellt werden, den Abscheu zu vertilgen, mit welchem jeder Frevel am Gesetze, namentlich am Staatsgründgesetze, betrachtet werden soll. Der Inhalt der Schrift ist somit geeignet, auch gegen die constitutionelle Monarchie aufreizen und dadurch in Deutschland Zustände herbeizuführen, durch welche jede, auch die constitutionelle Monarchie, und diese insbesondere auch in Baden, wieder gefährdet würde. Die Schrift ist überdies bei der politischen und literarischen Bedeutung des Namens ihres Verfassers und bei den besonderen Verhältnissen unserer Zeit um so schädlicher zu wirken geeignet, da in Deutschland kaum erst die revolutionären Erschütterungen überwältigt sind, auf deren Erneuerung der Angeklagte Hoffnungen setzt, während in Folge derselben in stets noch bedrohlicher Weise Mangel an Gesetzlichkeit und weitreichende Begriffsverwirrung fortherrscht. Der Angeklagte steht auf einer fo hohen Stufe der Bildung und Einsicht, daß er über die staatsgefährliche Wirkung seiner Schrift klar sein mußte; wenn er nun in diesem Bewußtsein geschrieben und seine Schrift verbreitet hat, so folgt schon hieraus, daß es sein Wille und seine Absicht war, gegen die bestehende Ordnung zu wirken. Er hat aber auch, daß er mit Absicht handle, in der Vorrede und in einzelnen, oben hervorgehobenen Stellen seiner Schrift bestimmt genug ausgesprochen, indem er zum Vertrauen auf den Sieg der der Verfassung feindlichen Elemente ermahnt hat. Es ist daher nicht zu bezweifeln, daß die Absicht des Angeklagten auf den in §. 630 bezeichneten Erfolg, Aufreizung gegen die constitutionelle Monarchie, gerichtet war, dessen wirkliches Eintreten zum Thatbestände des hier in Frage stehenden Vergehens nicht erforderlich ist; es muß somit die Handlung , zu welcher stch der Angeklagte absichtlich bestimmt hat, nach §. 97 des Strafgesetzbuches ihm auch zum Vorsatz zugerechnet werden.
Wir konnten nicht umhin, diesen kurzen Auszug des Urtheiles und seiner Entscheidungsgründe mitzuthei- leu; man ersieht daraus, was es mit dem Anspruch auf „unbehinderte Veröffentlichung freier wissenschaftli-^ cher Forschung" für ein Bewandtniß habe; es ist das Begehren völliger Straflosigkeit für jeden Prcßunfug int wissenschaftlichen Gewände, vorausbedungene Amnestie für offenliegende, wenn gleich sorgfältig mit der Un- bezâhmbarkeit philosophischen Forscherdranges bemäntelte Verirrungen des Parteigeistes, ein gänzliches Verkennen der Würde und eigentlichen Bedeutung der Wissenschaft, ihrer Stellung zum Staat, eine unverzeihliche Selbstüberhebung der Männer der „Forschung". Es liegt eine Unredlichkeit darin, die Forderung auf „unbehinderte Veröffentlichung freier wissenschaftlicher Forschung" fo apodictisch zu stellen; es liegt ein Unterschied darin, was der Gegenstand derselben ist, und was als das Ergebniß 'derselben angegeben wird. Der Mathe- matiker, der eine neue Formel erfindet, der Chemiker, der ein neues Reagens entdeckt, wird die Ruhe des Staates nicht stören; aber eine Schrift, welche die bestehenden Staatsformen für unhaltbar erklärt und den nahen — angeblich nach Vernunftgesetzen unausblcibli- chen Sieg der Umsturzpartei verkündet, ist doch völlig geeignet, mindestens Aufregung und Mißvergnügen hcr- vorzubringen. Man mag die Weisheit deS Verfassers anerkennen, man muß aber seine Tacklosigkeit, wir wählen den gelindesten Ausdruck und gehen von den günstigsten Annahmen aus — unbedingt verdammen. Ueber die Appellationsverhandlung und das endliche Erkenntniß verspricht Beseler spätere Mittheilungen. Wann die Geschichte deS neunzehnten Jahrhunderts erscheinen wird, zu welcher Gervinus vorläufig die Einleitung schrieb, gibt Beseler nicht an.
Dcntschland
Frankfurt, 1. April. Die vierzehntägigcn Oster- Ferien der Bundesversammlung waren mit dem gestrigen Tage abgelaufen. Die übliche DounerstagMung fand jedoch gestern nicht statt. Im Laufe des mörgigcu
Tages wird die Bundesversammlung wieder Sitzung halten. — Frhr. v. Holzhausen, der Stimmführer der 16. Curie, ist von Wien wieder hier eingetroffen, wohin er sich gegeben hatte, um Sr. Maj. dem Kaiser das Beileid und die Glückwünsche des Herrn Landgrafen von Hessen-Homburg zu bezeugen. — Die Errichtung einer süddeutschen, mit 50 Millionen (?) Gulden fun- dirten Bank, die ihren Sitz zu Darmstadt haben wird, ist nach der „Augsb. Allg. Zeitung" jetzt endgültig feß« gestellt.
Würzburg, 30. März. Vorgestern wurden zwei Vereine dahier begründet, ein Elisabethen- und Vincen- tiusverein, die beide religiöse und sittliche Erziehung verwahrloster Mädchen und Knaben, Unterstützung braver der Hilfe bedürftiger Familien und sonstiger Armen und Kranken durch Abgabe von Naturalien, Geld, desgleichen Arbeitsermittelung u. A. bezwecken.
Aus Thüringen, 29. März. Die in Weimar j bestandene dcutschkalholjsche Gemeinde, welche mit den I Deutschkatholiken in Erfurt, Arnstadt und Mühlhausen einen Verband bildete, hat sich bei dem Mangel ausreichender Mittel zu Besoldung eines eigenen Geistlichen wieder aufgelöst.
Hamburg, 29. März. Dem Vernehmen nach soll eine officiclle Beschickung des demnächst stattfindenden Kirchentags abseiten Hamburgs nickt Platz haben.
Berlin, 30. März. Die Denkschrift über den Handels- und Zollvertrag vom 19. Februar d. J. zwischen Preußen und Oesterreich ist nunmehr im Druck vollendet und der betreffenden Commission zugegangen. — Die Mittheilung, Hr. Scköff Cöster sei mit Tod abgegangen, hat sich nicht bestätigt. Herr Schöff Cöster, der allerdings in Berlin ernstlich erkrankt und von einem Schlaganfalle betroffen worden ist, befindet sich wieder auf dem Wege der Besserung. — Professor Begas hat vom Könige den Auftrag erhalten, das Portrait des Jacob Grimm für die königl. Galerie berühmter Gelehrter und Künstler zu malen. — Mit Recht wendet sich die Aufmerksamkeit seit einiger Zeit allgemein und in hohem Grade den Erfindungen zu, welche eine Verbesserung oder Vervollkommnung der Schießwaffe betreffen. In England, wo bekanntlich die Eiusuhr von Feuergewehren untersagt ist, find die Gewehre des americanischcn Obersten Colt mit sechs rotirendcn Läufen, Revolvers, schon bei der letzten Industrieausstellung mannigfach besprochen, in Frankreich bei Pistolen auch nachgcahmt worden. Der englische Soldat in seinem rothen Rocke und gekreuzten weißen Lederzeuge erwies sich im Kaffernkriege â!s eine vortreffliche Scheibe für den dunkelhäutigen Feind, und es kam darauf an, Vorkehrungen zu treffen, wie sie die französische Regierung in Algerien durch Errichtung der Spahi und der Jäger von Vincennes mit Erfolg gegen einen ähnlichen Feind in Anwendung brachte. Die Officiere eines nach Africa beorderten englischen Regimentes erwirkten einen GeheimerathSbefehl, von Colts Gewehrcu kaufen zu dürfen. Sie bewährten sich so vortrefflich , daß Colt es unternehmen konnte, ein Patent zu lösen unb seine Fabrik von America nach London zu verlegen. In der americanischen Armee sind seine Gewehre längst eingeführt, und jetzt macht er auch in England ein ungeheures Geschäft. Das Feldzeugamt ließ sich einige Probewaffen einrcichcn und 1500 Schüsse daraus thun mit einmaliger Reinigung täglich. Briefe vom Cap erzählen, daß ein achtzölliges Pistol weiter getragen uud besser getroffen habe als eine Büchse, und daß die Kaffern von den Vorzügen der Waffe so eindringlich überzeugt seien, daß sie dieselbe Gottespistol neunen.
Ueber die Art und Weise der erfolgten Entdeckung des demokratischen Cvmplotes cursiren im Publicum zwei Gerüchte. Das eine Gerücht, daß die Gerichte bei der Aufnahme des Nachlasses des ermordeten Klempners Bontoux wichtige Papiere gefunden, welche denselben als Mitglied der demokratischen Propaganda bezeichnet und wichtige Aufschlüsse über die hier bestehenden Verbindungen mit dem Londoner Comite gegeben, — wird aus zuverlässiger Quelle als un richtig» bezeichnet. Zuverlässiger, meint die Neue Preuß. Ztg., dürste die Mittheilung sein, daß einer der kürzlich hier wegen auffallender Tracht mit Calabreser Hute zum Polizeipräsidium sistirten Personen bei der Entlassung ein Polizei- beamter in, Civil nachgefolgt und in dem Hause, wohin sich der Fremde begeben, zunächst Haussuchung gehalten