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Nassauische Allgemeine Zeitung.

vVr -S. Dienstag den 29. Mây 1853.

Bestellungen auf dieNass. Allgem. Zeitung" für das zweite Quartal 1853 werden baldigst erbeten.

Die,,Nassauisch« Slltgeineine Zeitung" mit dein beUetriflifeben BeiblatiDer Wanderer" erschein!, Sonntag- ausgenommen, laglich und beträgt der PrânumeraNsnSprtis für Wiesbaden unb , nach dem neuen ^oftregulatiB nunmehr auch ür den ganjen Umfang des Ddnrn» und TaiiS'schcn PenvaNungSbtssrkS mit Inbegriff des PostansschlagS 2 sl für die übrigen Länder des deulsch.dsieireichischen Poffvereius, wie für das Ausland 2 fl. 24 tr. Inserale werden die dierspaliig Petiteeiie oder bereu Naum mit 3 lr. berechnet. Bestellungen beliebe man in der Buchhandlung von W. Friedrich, Langgasse 12, auSwâriS bei den nächsfgelegcueu Postämtern, ji, machen.

Amtlicher Theil.

Die n stnachrichten.

Seine Hoheit der Herzog haben den Zoll- inspcctor O lfen in s zu Niederlahnstein unter Belas­sung in seiner dermaligen Dienststelle, zum Revisor zu ernennen geruht.

Seine Hoheit der Herzog haben dem Pfar­rer Schilling zu Cleeberg die Pfarrei Fleisbach und dem Caplan Vetter zu Montabaur die Pfarrei Frauen­stein zu übertragen, sowie der von Seiten Seiner Kai­serlichen Hoheit des Erzherzogs Stephan erfolgten Prä­sentation des Kandidaten Adolph Stahl von Nassau zum Pfarrvicar zu Eppenrod die landesherrliche Bestä­tigung zu ertheilen geruht.

Lehrgehilfe Schnorr zu Osterspai ist zum Lehrer in Filsen ernannt und der Schulcandidat Schickel aus Niederselters mit Versehung der Lehrgehilfenschule zu Osterspai beauftragt worden.

Lehrer Harschy zu Filsen ist am 11. Februar, Lehrer Dietrich zu Gemmerich am 16. ejusd. und Lehrer Christ zu Zeilsheim am 20. ejusdem mit Tod abgegangen.

Nichtamtlicher Theil.

Für Auswanderer.

Das Bremer Nachweisungsbureau.

(Schluß.)

Ueber die in Bremen zum Besten der Auswanderer bestehenden Einrichtungen bemerken wir zur Orientirung:

Zwei Comptoire des mehrerwähnten Nachweisungs- Bureaus befinden sich im Bahnhofsgebäude und amAl- tcnwalle (dem Landungsplatz der Dampfschiffe). Diese find aber vorzugsweise bestimmt, die ankommenden Aus­wanderer zu bedienen und von dem zu unterrichten was zunächst für sie nöthig oder zweckmäßig erscheint. Wer dann noch weiter sich belehren oder Beschwerden erheben will, wende sich an das Comptoir des Nachwei­sungs-Bureaus unterm Schütting am Markte.

Um die Auswanderer vor Uebervortheilung zu schützen, find mit hiesigen Gastwirtheu Verabredungen getroffen, nach welchen dieselben in ihre Wirthslocale nicht mehr Personen aufnehmen dürfen, als bequem darin logiren können, auch an bestimmte Taxen für Logis, Beköstigung und Gepäcker-Expedition, welche den Auswanderern ein­gehändigt werden, gebunden sind.

Das Nachweisungs-Bureau behändigt den Auswau- dereru zu gleichem Zwecke einen Durchschnitts-Preis- Courant über ihre gewöhnlichen Bedürfnisse während der Seereise, namentlich Matratzen, Blechgeschirr, wollene Decken u. s. w.

Entstehen Klagen über schlechte Behandlung, $reb lereien oder dgl., so versucht das Nachweisungs-Bureau unterm Schütting entweder selbst Abhülfe zu schaffen oder solche durch genaue Angabe der betreffenden obrig­keitlichen, richterlichen oder sonstigen Behörden zu ge­währen. Es ertheilt ferner in den geeigneten Fällen die Adressen der Herren Konsuln, zuverlässiger Rechts- beistäude u. s. w.

Den Auswanderern wird empföhle», insofern sie dies nicht schon früher gethan haben sollten, in Bremen ihr Geld in die am Orte ihrer Bestimmung gangbarsten Münzen oder Wechsel umziisetzen. Wechsel erhält man von jedem respektablen Handlungs- oder Bankierhause. We­des Umsatzes in andere Münzen wende man sich aber an zuverlässige Geldwechsler. Der Ordnung halber lasse man sich auch von diesen stets eine Abrechnung über die geschehene Einwechselung ausstellen.

Neben den schon oben erwähnten Versuchen, Aus­wanderer für ein bestimmtes Wirthshaus, ein Fuhrwerk oder Schiffsgelegcnheit zu gewinen, und zum Theil wohl in Verbindung mit denselben, ward nämlich das Stre­ben offenbar, solche Personen gewissen Geldwechslern zuzuführen und diesen zu überlassen, wie die dafür ge­zahlte Vergütung wieder einznbringen. Es gelang dem Nachweisungs-Bureau, einige sehr augenfällige Benach- theiligungen zu entdecken und abzuwenden; die Direc- tion veranlaßte vier ehrenwcrthe Wechselhäuser, die sich gern dazu bereit erklärten, zu der Einrichtung, daß jedes derselben die Course, nach welchen eS die gangbarsten fremden Münzforten anbietet, dem Nachweisungs-Bureau anzeigt und außerdem über den einzelnen verwechsel­

ten Betrag immer eine deutlich geschriebene Rechnung ertheilt.

Die Kosten der Reise der Passagiere von Bremen nach Bremerhaven in verdeckten Kähnen trägt der Rhe­der oder SchiffS^Expedient, jedoch hat auf dieser Flußfahrt Jeder für seine Beköstigung selbst zu sorgen; wer indeß eine bequemere und raschere Fahrt dahin auf eigene Kosten vorzieht, findet solche mehrere Male täglich auf guten Dampsschiffen zu festen billigen Preisen. '

Von dem in den Ueberfahrtsbedingungen festgesetzte« Tage der Ankunft in Bremerhaven an beginnt sofort freies Logis und freie Beköstigung, entweder an Bord des für die Passagiere bestimmten Seeschiffes oder im Falle einer Verzögerung, ebenfalls für Rechnung der Rheder oder Expedienten, in dem von diesen anzuwei­senden Logirhausc. In der Regel wird letzteres das großeAuswandererhaus" sein. Wenigstens ist eS al­len Zwischendecks-Passagieren, die etwa vor dem festge­setzten Expeditionstage nach Bremerhaven kommen und hier verweilen wollen, zu rathen, ihren Aufenthalt im Auswandererhause" zu wählen, wo sie gut, sehr billig und sicher aufgehoben und durch feste Taxpreise vor al­len Prellereien geschützt sind.

Wünscht ein Passagier die bei sich führenden Effec­ten oder Baarschafteu gegen Seegefahr versichern zu las­sen, was sehr zweckmäßig ist, so ertheilt ihm das Nach­weisungsbureau auf Verlangen auch die dazu erforder­liche Auskunft.

Die hiesigen Aerzte und Wundärzte haben sich zur unentgeldlichen Behandlung der erkrankten und unbemit­telten Auswanderer bereit erklärt.

Daß die Bremische Gesetzgebung schon früher durch genaue Bestimmungen, namentlich über die Einrichtung der zur Passagierfahrt bestimmten Schiffe, deren Aus­rüstung und Verproviantirung, sowie durch die in dieser Beziehung angeordnete öffentliche Controle, für das Recht der Auswanderer während der Ueberfahrt die um­sichtigste Fürsorge getroffen hat, während eine Kaution von 5000 Thaler, welcher Jeder, der Schiffspassagiere annehmen oder befördern darf, zu stellen hat, für'alle den Passagieren gegenüber eingegangenen Verpflichtun­gen haftet, ist bekannt; wir können uns aber nicht ver­sagen, noch besonders aus dem Bericht des Nachwei- sungsbureaus hervorzuheben, daß unter andern für die Ueberfahrt nach New-Jork die Verproviantirung der von Bremen und Hamburg abgehenden Schiffe nach den darüber vorliegenden Listen eine bei weitem reich­lichere ist, als die der von Havre, Antwerpen, Rotter­dam und London abgehenden Schiffe. Eine wesentliche Annehmlichkeit der Auswanderer ist im vorigen Jahre durch die Bremische Gesetzgebung auch dadurch herbci- geführt, daß sie durch das'Regulativ vom 5. März v. I. die Rheder und Expedienten veranlaßte, die Passa­giere soviel thunlich nicht eher am Bord des für sie bestimmten Seeschiffes zu beherbergen und zu beköstigen als bis alle zur Reise erforderlichen Einrichtungen her­gestellt sind, indem es für die Auswanderer unleugbar weit bequemer ist, so lange als möglich, d. h. bis zum Augenblick der wirklichen Abreise, am Lande zu verwei­le» und verpflegt zu werden, zumal das große, in sei­ner Art einzig dastehende Auswandererhaus in Bremer- Hafen in jüngster Zeit noch verschiedene zweckmäßige Einrichtungen-erhalten hat, die namentlich eine bessere Ventilation und die Einräumung kleiner Zimmer an Solche, die dies wünsche», gestatten.

Wir lassen zum Schluß die bereits erwähnten Taxen für Logis und Beköstigung, welche von den mit dem Nachweisungsbureau in Verbindung stehenden Gastwir­then nicht überschritten werden dürfen, sowie die Durch­schnittspreise, für welche die Hauptbedürfnisse der Aus­wanderer in Bremen zu kaufen sind, folgen.

Taxen für Logis und Beköstigung. A. 1. Klasse. Preis für Erwachsene: 54 fr., für' Kinder unter 10 Jahren die Hälfte, Säuglinge zahlen Nichts. Gegeben wird: ein gutes Bett, Morgens Kaffee mit Zucker und Milch nebst Weißbrod ; Mittags Fleichsuppe, Fleisch und Zugemüse; Abends entweder Thee oder Kaffee mit Zucker und Milch nebst Butter und Brod , oder statt dessen warmes Essen.

B. 2. Classe. Preis für Erwachsene: 35 fr., für Kinder unter zehn Jahren die Hälfte, Säuglinge zahlen Nichts. Gegeben wird: Nachtlager (ohne Bett), Mor­gens Kaffee mit Zucker und Milch; Mittags dasselbe Essen wie in der ersten Classe; Abends Thee oder Laffee mit Zucker und Milch. In beiden Classen gelten die angeführten Preise, in welche die in der kälteren Jah­

reszeit nöthige Heizung und Erleuchtung der Gastzim­mer, ohne weitere Vergütung, kingeschlossen ist, für ei­nen Aufenthalt im Gasthause von vierundzwanzig Stun­den. Fällt auf Verlangen eines Gastes eine oder die andere angeführte Leistung aus, so ist der Gastwirth verpflichtet eine verhältnißmäßige Erniedrigung der Tax­preise eintreten zu lassen. Dagegen werden besondere Leistungen nach einer im Gasthause aufgehängten Taxe besonders vergütet. Durchschnittspreise, zu welchen ei­nige Hauptbedürfnisse der Auswanderer im Bremen zu kaufen sind: 1) Blechgeschirr sür 1 Person: 1 Eßme­nage 18 fr., 1 Trinkbecher 4 bis 5 kr., 1 Trinkflasche 13Vr kr., 1 Butterdose 9 fr., 1 Kaffeekanne 9 bis 13 kr., 1 Waschschaale 13 kr., Löffel und Gabel 5 bis 14 kr. 2) Für 4 bis 6 Personen: 1 Eßmeuage 36 bis 45 kr., 1 Trinkflasche 22 bis 26 fr., 1 Butterdose 18 bis 22 fr., 1 Kaffeekanne 22 bis 26 fr., 1 Waschschaale 18 kr. 3) Matratzen mit Stroh: einschläfig 54 kr. bis 1 fl. 8 fr., zweischläfige 1 fl. 45 fr. bis 2 ff. 12 kr., mit Seegras einschläfige 1 fl. 54 fr. bis 3 fl., zweischläfige 5 fl. 15 kr. bis 5 fl. 48 fr. 4) 1 Kiste (Proviant) 1 fl. 12 fr. 5) Wollene Decken. Decken, ganz wollene in verschiedenen Länge» und Breiten 1 fl. 30 kr. bis 2 fl. 24 kr., feinere 2 fl. 66 kr. bis 3 fl. 12 kr.

Deutschland

* Wiesbaden, 28. März. In Folge der von dem lündwirlhschastlichen Verein zur Hebung der Tabaks- Kultur veranstalteten Preisbewerbung sind bei dem Direktorium 11 Proben inländischen Tabaks von der vorjährigen Ernte eingegangen und zur Begutachtung an die Tabaksfabricanten W. HaaS, Brahm und W. E. Haas sen. in Dillenburg abgegeben worden. Drei der eingegangenen Proben wurden für preiswürdig erkannt, sowohl in Betreff des Blattes als auch der Behand­lung; nur wurden bezüglich der Behandlung nach der Ernte einige Ausstellungen au sämmtlichen eingesandten Proben gemacht. Die preiswürdig befundenen Proben waren bei Höchst, Biebrich und im Amte Limburg ge­zogen worden.

Frankfurt, 24. März. (N. C.) Professor Ger- vinus beabsichtigt nicht, wie es jüngst in öffentlichen Blättern geheißen, seinen Wohnsitz nach Bonn zu ver- legen. Er ist dem Vernehme» nach Willens, seinen blei­benden Aufenthalt in London zu nehmen.

Heidelberg, 23. März. Man will wissen, die Maßregeln gegen Professor Hagen seien auf Requisition von Berlin erfolgt.

München, 24. März. Neueren Briefen aus Neapel vom 15. d. zufolge hatte Se. Maj. der König sich an diesem Tage Nachmittags 2 Uhr auf dem Dampfer Ercolano" nach Sicilien cingeschifft. Das Wetter war das günstigste, und Se. Maj. erfreute sich der besten Gesundheit. Die Landung in Palermo sollte des an­dern Tages gegen Mittag erfolgen. Se. Maj. dem Könige wurde während seines Aufenthaltes in Neapel von der dortigen königlichen Familie stets die zarteste Aufmerksamkeit erwiesen, und alle Behörden wetteiferten in jeder Art von Zuvorkommenheit.- Besonders ver- dient auch die vou dem russischen Gesandte» in Neapel, Grafen Cbreptvwich, Se: Maj. bewiesene Aufmerksam­keit erwähnt zu werden. Der Aufenthalt des Königs auf Sicilien wird zwischen Palermo und Messina wechseln.

Koblenz, 23. März. Man spricht von neuen FestungSbaulen, mit denen beim Eintritt der besseren Jahreszeit der Anfang gemacht werden soll. Nament­lich würden auf der sogenannten Karthause (Fort Alexan­der), sowie auf der' Pfaffendorfer Höhe der rechten Rheinseite (Fort Asterstein) noch detachirte Werke ange­legt werden.

Stralsund, 23. März. In dem viclbesproche- uen Zollprozcsse wegen der von hamburgischen undpom- Merschen Kaufleuten verkaufte« und durch den Spediteur S. Lychenheim in Richtenberg aüf Schmuggelwegen in das Zollvereinsgebiet gebrachten Manufacturwaaren, ist endlich heute nach fast zweimonatlicher Verhandlung das Erkenntniß des hiesigen Kreisgerichts publicirt worden. Sämmtliche Hamburger Angeklagte sind, wie denH. 9L" geschrieben wird, ohne Ausnahme und in allen Punkten vollständig freigesproche».

Berlin, 26. März. (Fr. P. Z.) Die General- Confelenz der Zoüverciuöbevollmächligten, worin die näheren Berathungen über, die Tarif- und Verwaltungs- Angelegenheiten, sowie über die etwa zu erlassenden Verordiumgeii stattfinden sollen, wird, wie mau von hiesigen Finanzmännern andeuten hört, binnen 4 Wo-