Nassauische Allgemeine Zeitung.
vVr -S. Dienstag den 29. Mây 1853.
Bestellungen auf die „Nass. Allgem. Zeitung" für das zweite Quartal 1853 werden baldigst erbeten.
Die,,Nassauisch« Slltgeineine Zeitung" mit dein beUetriflifeben Beiblati „Der Wanderer" erschein!, Sonntag- ausgenommen, laglich und beträgt der PrânumeraNsnSprtis für Wiesbaden unb , nach dem neuen ^oftregulatiB nunmehr auch ür den ganjen Umfang des Ddnrn» und TaiiS'schcn PenvaNungSbtssrkS mit Inbegriff des PostansschlagS 2 sl„ für die übrigen Länder des deulsch.dsieireichischen Poffvereius, wie für das Ausland 2 fl. 24 tr. — Inserale werden die dierspaliig Petiteeiie oder bereu Naum mit 3 lr. berechnet.— Bestellungen beliebe man in der Buchhandlung von W. Friedrich, Langgasse 12, auSwâriS bei den nächsfgelegcueu Postämtern, ji, machen.
Amtlicher Theil.
Die n stnachrichten.
Seine Hoheit der Herzog haben den Zoll- inspcctor O lfen in s zu Niederlahnstein unter Belassung in seiner dermaligen Dienststelle, zum Revisor zu ernennen geruht.
Seine Hoheit der Herzog haben dem Pfarrer Schilling zu Cleeberg die Pfarrei Fleisbach und dem Caplan Vetter zu Montabaur die Pfarrei Frauenstein zu übertragen, sowie der von Seiten Seiner Kaiserlichen Hoheit des Erzherzogs Stephan erfolgten Präsentation des Kandidaten Adolph Stahl von Nassau zum Pfarrvicar zu Eppenrod die landesherrliche Bestätigung zu ertheilen geruht.
Lehrgehilfe Schnorr zu Osterspai ist zum Lehrer in Filsen ernannt und der Schulcandidat Schickel aus Niederselters mit Versehung der Lehrgehilfenschule zu Osterspai beauftragt worden.
Lehrer Harschy zu Filsen ist am 11. Februar, Lehrer Dietrich zu Gemmerich am 16. ejusd. und Lehrer Christ zu Zeilsheim am 20. ejusdem mit Tod abgegangen.
Nichtamtlicher Theil.
Für Auswanderer.
Das Bremer Nachweisungsbureau.
(Schluß.)
Ueber die in Bremen zum Besten der Auswanderer bestehenden Einrichtungen bemerken wir zur Orientirung:
Zwei Comptoire des mehrerwähnten Nachweisungs- Bureaus befinden sich im Bahnhofsgebäude und amAl- tcnwalle (dem Landungsplatz der Dampfschiffe). Diese find aber vorzugsweise bestimmt, die ankommenden Auswanderer zu bedienen und von dem zu unterrichten was zunächst für sie nöthig oder zweckmäßig erscheint. Wer dann noch weiter sich belehren oder Beschwerden erheben will, wende sich an das Comptoir des Nachweisungs-Bureaus unterm Schütting am Markte.
Um die Auswanderer vor Uebervortheilung zu schützen, find mit hiesigen Gastwirtheu Verabredungen getroffen, nach welchen dieselben in ihre Wirthslocale nicht mehr Personen aufnehmen dürfen, als bequem darin logiren können, auch an bestimmte Taxen für Logis, Beköstigung und Gepäcker-Expedition, welche den Auswanderern eingehändigt werden, gebunden sind.
Das Nachweisungs-Bureau behändigt den Auswau- dereru zu gleichem Zwecke einen Durchschnitts-Preis- Courant über ihre gewöhnlichen Bedürfnisse während der Seereise, namentlich Matratzen, Blechgeschirr, wollene Decken u. s. w.
Entstehen Klagen über schlechte Behandlung, $reb lereien oder dgl., so versucht das Nachweisungs-Bureau unterm Schütting entweder selbst Abhülfe zu schaffen oder solche durch genaue Angabe der betreffenden obrigkeitlichen, richterlichen oder sonstigen Behörden zu gewähren. Es ertheilt ferner in den geeigneten Fällen die Adressen der Herren Konsuln, zuverlässiger Rechts- beistäude u. s. w.
Den Auswanderern wird empföhle», insofern sie dies nicht schon früher gethan haben sollten, in Bremen ihr Geld in die am Orte ihrer Bestimmung gangbarsten Münzen oder Wechsel umziisetzen. Wechsel erhält man von jedem respektablen Handlungs- oder Bankierhause. Wedes Umsatzes in andere Münzen wende man sich aber an zuverlässige Geldwechsler. Der Ordnung halber lasse man sich auch von diesen stets eine Abrechnung über die geschehene Einwechselung ausstellen.
Neben den schon oben erwähnten Versuchen, Auswanderer für ein bestimmtes Wirthshaus, ein Fuhrwerk oder Schiffsgelegcnheit zu gewinen, und zum Theil wohl in Verbindung mit denselben, ward nämlich das Streben offenbar, solche Personen gewissen Geldwechslern zuzuführen und diesen zu überlassen, wie die dafür gezahlte Vergütung wieder einznbringen. Es gelang dem Nachweisungs-Bureau, einige sehr augenfällige Benach- theiligungen zu entdecken und abzuwenden; die Direc- tion veranlaßte vier ehrenwcrthe Wechselhäuser, die sich gern dazu bereit erklärten, zu der Einrichtung, daß jedes derselben die Course, nach welchen eS die gangbarsten fremden Münzforten anbietet, dem Nachweisungs-Bureau anzeigt und außerdem über den einzelnen verwechsel
ten Betrag immer eine deutlich geschriebene Rechnung ertheilt.
Die Kosten der Reise der Passagiere von Bremen nach Bremerhaven in verdeckten Kähnen trägt der Rheder oder SchiffS^Expedient, jedoch hat auf dieser Flußfahrt Jeder für seine Beköstigung selbst zu sorgen; wer indeß eine bequemere und raschere Fahrt dahin auf eigene Kosten vorzieht, findet solche mehrere Male täglich auf guten Dampsschiffen zu festen billigen Preisen. '
Von dem in den Ueberfahrtsbedingungen festgesetzte« Tage der Ankunft in Bremerhaven an beginnt sofort freies Logis und freie Beköstigung, entweder an Bord des für die Passagiere bestimmten Seeschiffes oder im Falle einer Verzögerung, ebenfalls für Rechnung der Rheder oder Expedienten, in dem von diesen anzuweisenden Logirhausc. In der Regel wird letzteres das große „Auswandererhaus" sein. ‘ Wenigstens ist eS allen Zwischendecks-Passagieren, die etwa vor dem festgesetzten Expeditionstage nach Bremerhaven kommen und hier verweilen wollen, zu rathen, ihren Aufenthalt im „Auswandererhause" zu wählen, wo sie gut, sehr billig und sicher aufgehoben und durch feste Taxpreise vor allen Prellereien geschützt sind.
Wünscht ein Passagier die bei sich führenden Effecten oder Baarschafteu gegen Seegefahr versichern zu lassen, was sehr zweckmäßig ist, so ertheilt ihm das Nachweisungsbureau auf Verlangen auch die dazu erforderliche Auskunft.
Die hiesigen Aerzte und Wundärzte haben sich zur unentgeldlichen Behandlung der erkrankten und unbemittelten Auswanderer bereit erklärt.
Daß die Bremische Gesetzgebung schon früher durch genaue Bestimmungen, namentlich über die Einrichtung der zur Passagierfahrt bestimmten Schiffe, deren Ausrüstung und Verproviantirung, sowie durch die in dieser Beziehung angeordnete öffentliche Controle, für das Recht der Auswanderer während der Ueberfahrt die umsichtigste Fürsorge getroffen hat, während eine Kaution von 5000 Thaler, welcher Jeder, der Schiffspassagiere annehmen oder befördern darf, zu stellen hat, für'alle den Passagieren gegenüber eingegangenen Verpflichtungen haftet, ist bekannt; wir können uns aber nicht versagen, noch besonders aus dem Bericht des Nachwei- sungsbureaus hervorzuheben, daß unter andern für die Ueberfahrt nach New-Jork die Verproviantirung der von Bremen und Hamburg abgehenden Schiffe nach den darüber vorliegenden Listen eine bei weitem reichlichere ist, als die der von Havre, Antwerpen, Rotterdam und London abgehenden Schiffe. Eine wesentliche Annehmlichkeit der Auswanderer ist im vorigen Jahre durch die Bremische Gesetzgebung auch dadurch herbci- geführt, daß sie durch das'Regulativ vom 5. März v. I. die Rheder und Expedienten veranlaßte, die Passagiere soviel thunlich nicht eher am Bord des für sie bestimmten Seeschiffes zu beherbergen und zu beköstigen als bis alle zur Reise erforderlichen Einrichtungen hergestellt sind, indem es für die Auswanderer unleugbar weit bequemer ist, so lange als möglich, d. h. bis zum Augenblick der wirklichen Abreise, am Lande zu verweile» und verpflegt zu werden, zumal das große, in seiner Art einzig dastehende Auswandererhaus in Bremer- Hafen in jüngster Zeit noch verschiedene zweckmäßige Einrichtungen-erhalten hat, die namentlich eine bessere Ventilation und die Einräumung kleiner Zimmer an Solche, die dies wünsche», gestatten.
Wir lassen zum Schluß die bereits erwähnten Taxen für Logis und Beköstigung, welche von den mit dem Nachweisungsbureau in Verbindung stehenden Gastwirthen nicht überschritten werden dürfen, sowie die Durchschnittspreise, für welche die Hauptbedürfnisse der Auswanderer in Bremen zu kaufen sind, folgen.
Taxen für Logis und Beköstigung. A. 1. Klasse. Preis für Erwachsene: 54 fr., für' Kinder unter 10 Jahren die Hälfte, Säuglinge zahlen Nichts. Gegeben wird: ein gutes Bett, Morgens Kaffee mit Zucker und Milch nebst Weißbrod ; Mittags Fleichsuppe, Fleisch und Zugemüse; Abends entweder Thee oder Kaffee mit Zucker und Milch nebst Butter und Brod , oder statt dessen warmes Essen.
B. 2. Classe. Preis für Erwachsene: 35 fr., für Kinder unter zehn Jahren die Hälfte, Säuglinge zahlen Nichts. Gegeben wird: Nachtlager (ohne Bett), Morgens Kaffee mit Zucker und Milch; Mittags dasselbe Essen wie in der ersten Classe; Abends Thee oder Laffee mit Zucker und Milch. In beiden Classen gelten die angeführten Preise, in welche die in der kälteren Jah
reszeit nöthige Heizung und Erleuchtung der Gastzimmer, ohne weitere Vergütung, kingeschlossen ist, für einen Aufenthalt im Gasthause von vierundzwanzig Stunden. Fällt auf Verlangen eines Gastes eine oder die andere angeführte Leistung aus, so ist der Gastwirth verpflichtet eine verhältnißmäßige Erniedrigung der Taxpreise eintreten zu lassen. Dagegen werden besondere Leistungen nach einer im Gasthause aufgehängten Taxe besonders vergütet. Durchschnittspreise, zu welchen einige Hauptbedürfnisse der Auswanderer im Bremen zu kaufen sind: 1) Blechgeschirr sür 1 Person: 1 Eßmenage 18 fr., 1 Trinkbecher 4 bis 5 kr., 1 Trinkflasche 13Vr kr., 1 Butterdose 9 fr., 1 Kaffeekanne 9 bis 13 kr., 1 Waschschaale 13 kr., Löffel und Gabel 5 bis 14 kr. 2) Für 4 bis 6 Personen: 1 Eßmeuage 36 bis 45 kr., 1 Trinkflasche 22 bis 26 fr., 1 Butterdose 18 bis 22 fr., 1 Kaffeekanne 22 bis 26 fr., 1 Waschschaale 18 kr. 3) Matratzen mit Stroh: einschläfig 54 kr. bis 1 fl. 8 fr., zweischläfige 1 fl. 45 fr. bis 2 ff. 12 kr., mit Seegras einschläfige 1 fl. 54 fr. bis 3 fl., zweischläfige 5 fl. 15 kr. bis 5 fl. 48 fr. 4) 1 Kiste (Proviant) 1 fl. 12 fr. — 5) Wollene Decken. Decken, ganz wollene in verschiedenen Länge» und Breiten 1 fl. 30 kr. bis 2 fl. 24 kr., feinere 2 fl. 66 kr. bis 3 fl. 12 kr.
Deutschland
* Wiesbaden, 28. März. In Folge der von dem lündwirlhschastlichen Verein zur Hebung der Tabaks- Kultur veranstalteten Preisbewerbung sind bei dem Direktorium 11 Proben inländischen Tabaks von der vorjährigen Ernte eingegangen und zur Begutachtung an die Tabaksfabricanten W. HaaS, Brahm und W. E. Haas sen. in Dillenburg abgegeben worden. Drei der eingegangenen Proben wurden für preiswürdig erkannt, sowohl in Betreff des Blattes als auch der Behandlung; nur wurden bezüglich der Behandlung nach der Ernte einige Ausstellungen au sämmtlichen eingesandten Proben gemacht. Die preiswürdig befundenen Proben waren bei Höchst, Biebrich und im Amte Limburg gezogen worden.
Frankfurt, 24. März. (N. C.) Professor Ger- vinus beabsichtigt nicht, wie es jüngst in öffentlichen Blättern geheißen, seinen Wohnsitz nach Bonn zu ver- legen. Er ist dem Vernehme» nach Willens, seinen bleibenden Aufenthalt in London zu nehmen.
Heidelberg, 23. März. Man will wissen, die Maßregeln gegen Professor Hagen seien auf Requisition von Berlin erfolgt.
München, 24. März. Neueren Briefen aus Neapel vom 15. d. zufolge hatte Se. Maj. der König sich an diesem Tage Nachmittags 2 Uhr auf dem Dampfer „Ercolano" nach Sicilien cingeschifft. Das Wetter war das günstigste, und Se. Maj. erfreute sich der besten Gesundheit. Die Landung in Palermo sollte des andern Tages gegen Mittag erfolgen. Se. Maj. dem Könige wurde während seines Aufenthaltes in Neapel von der dortigen königlichen Familie stets die zarteste Aufmerksamkeit erwiesen, und alle Behörden wetteiferten in jeder Art von Zuvorkommenheit.- Besonders ver- dient auch die vou dem russischen Gesandte» in Neapel, Grafen Cbreptvwich, Se: Maj. bewiesene Aufmerksamkeit erwähnt zu werden. Der Aufenthalt des Königs auf Sicilien wird zwischen Palermo und Messina wechseln.
Koblenz, 23. März. Man spricht von neuen FestungSbaulen, mit denen beim Eintritt der besseren Jahreszeit der Anfang gemacht werden soll. Namentlich würden auf der sogenannten Karthause (Fort Alexander), sowie auf der' Pfaffendorfer Höhe der rechten Rheinseite (Fort Asterstein) noch detachirte Werke angelegt werden.
Stralsund, 23. März. In dem viclbesproche- uen Zollprozcsse wegen der von hamburgischen undpom- Merschen Kaufleuten verkaufte« und durch den Spediteur S. Lychenheim in Richtenberg aüf Schmuggelwegen in das Zollvereinsgebiet gebrachten Manufacturwaaren, ist endlich heute nach fast zweimonatlicher Verhandlung das Erkenntniß des hiesigen Kreisgerichts publicirt worden. Sämmtliche Hamburger Angeklagte sind, wie den „H. 9L" geschrieben wird, ohne Ausnahme und in allen Punkten vollständig freigesproche».
Berlin, 26. März. (Fr. P. Z.) Die General- Confelenz der Zoüverciuöbevollmächligten, worin die näheren Berathungen über, die Tarif- und Verwaltungs- Angelegenheiten, sowie über die etwa zu erlassenden Verordiumgeii stattfinden sollen, wird, wie mau von hiesigen Finanzmännern andeuten hört, binnen 4 Wo-