Nassauische Allgemeine Zeitung.
TV; 91. Donnerstag den 24, Mây 18»®.
Bestellungen auf die „Nass. Allgem. Zeitung" für das zweite Quartal 1853 werden baldigst erbeten.
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Die,,Nassauische Allftemr!nr Zeitung" mit dem belletristischen Beiblatt „Der Wanderer" erscheint, Sonntags ausgenommen, täglich und beträgt der PrönumerationSpeeiS für Wiesbaden und , nach dem neuen Posteegulaiiv nunmehr anch Lr den ganzen Umfang des Tdurn- unb TariS'schen Verwaltungsbezirks mit Inbegriff des Postaufschlags 2 fl„ für die übrigen Länder des deutfch.osterreichischen Posts-reinS, wie für das Ausland 2 ft. 2« fr. — Inserate werden die diersbaliig Ketitjeile oder deren Raum mit 3 kr. berechnet. — Bestellungen beliebe man in der Buchhandlung von W. Friedrich, ganggasse 42, auswärts bei den uächstgelegeuen Poftänttern, zu machen.
Für Issuswnnderer.
Las Bremer Nachweisungsbureau.
(Fortsetzung.)
Werden sich nun die Auswanderer unter Beobachtung dieser Lerhaltungsregeln davor bewahren können, daß sie nicht in die Hände gewissenloser Agenten fallen, so drohen ihnen, abgesehen hiervon, manche Nachtheile, in die/ sie ohne das Zuthun Anderer, durch ihre eigene Unbedachtsamkeit verwickelt werden können. Wir geben in dieser Beziehung nach dem mehrerwähnten Bericht folgende VerhaltungSrcgcln.
1) Die Gesetze der Vereinigten Staaten von Nordamerica verbieten zunächst die Einschiffung von Verbrechern, erfordern aber auch für solche Personen, die wegen Krankheit, Alter oder sonstiger Verhältnisse die Besorgniß erregen, daß sie den öffentlichen Anstalten zur Last fallen könnten, eine Caution, deren Größe je nach den besondern Umständen von dazu beauftragten Beamten fèstgesetzt wird. Namentlich in Rrw-Uork wird in dieser Hinsicht streng verfahren, und vorzüglich auf Mondsüchtige oder Blödsinnige, Taube, Stumme oder Blinde, Kränkliche oder Verstümmelte, Personen über sechzig Jahre alt, Wittwen mit Familie, Frauenzimmer ohne Ehemänner, aber mit Familie, Kinder unter dreizehn Jahren ohne Eltern und überhaupt solche Individuen geachtet, die außer Stande zu sein scheinen, sich selbst zu ernähren.
Da der Capitän eines Schiffes bei namhafter Strafe verpflichtet ist, bei seiner Ankunft zu erklären, ob und welche von seinen Passagieren einer der gedachten Kategorien angehören, so muß, und gewiß im Interesse der Leute selbst schon vor der Abfahrt eine genaue Prüfung angestellt und Derjenige vielleicht im letzten Augenblicke zurückgewiesen werden, der seine Gebrechen nicht früher offenbarte. Fast noch schlimmer steht es um völlig Arme, die, durch den Ruf der in Bremen bestehenden wohlthätigen Einrichtungen getäuscht, vermeinen, dort werde Alles umsonst verabreicht, freie Kost, freies Logis und freie Uebersabrt. Dieses Maß helfender Liebe zu erfüllen ist aber nicht möglich und so lange es unerreichbar scheint, halten wir für Pflicht, vor einem derartigen unbegründeten Vertrauen zu warnen. Die Bekanntmachung der Bremischen Polizei-Direction vom 7. October 1851 sagt ausdrücklich, daß Personen, denen cs an den nöthigen Geldmitteln fehlt, der Aufenthalt hier nicht gestattet werden kann, dieselben vielmehr ohne Weiteres in ihre Heimath zurückgewiesen werden müssen. Das Nachweisungsbureau darf niemals Geldunterstützung gewähren, und wenn gleich seinen Beamten mitunter gelang, von Freunden eine Beisteuer zu erhalten, so ist doch selbst diese Aussicht durch zu häufige Ansprache wesentlich verringert. Wir knüpfen hieran den Rath, daß, wenn nicht ganz besondere Verhältnisse dazu nöthigen, Niemand auswandere, der nicht auch für die nächste Zukunft in dem neuen Heimathlande einige Mittel besitzt, zugleich aber bitten wir sämmtliche Regierungen und Behörden, die von ihnen veranlaßte Auswanderung vermögensloser Gemeinden nicht blos um den niedrigsten, begreiflich dann auch /ine entsprechende Behandlung und Passage bedingenden Preis bewirken zu wollen, indem aus Baltimore, New-Pork und New Orleans herzzerreißende Klagen bei uns eingelaufen sind über den Zustand dahin auf Staatskosten über Liverpool, Havre und Antwerpen Beförderter.
Auch hiervon abgesehen, ist die Wahrnehmung, wie viele Menschen nüübcrlegt, unter leichtsinnigem Aufgeben dessen, was sie haben, mit thörichten Hoffnungen auf eine ungewisse Zukunft, ohne Benutzung der zu Gebote stehenden Rathschläge auswandern, leider nur zu häufig gemacht. Erst vor Kurzem kehrten einige Frauen aus Peru zurück, weil sie dort die Verwirklichung der ihnen vorgespiegelten Aussichten nicht gefunden hatten. Von Bremen aus war gegen eine Ueberstedeluug Deutscher nach jenem Lande zuerst gewarnt worden; wie Mancher mag jetzt bereuen, dieser Stimme nicht gefolgt zu sein!
2) Eine Hauptregel für Auswanderer ist, nicht zu viel Gepäck nach der neuen Heimath mitzunehmen. Es wird weit besser sein, das Ucberflüssige selbst mit einigem Schaden zu verkaufen, als in America für bi'e Weiterbeförderung theureö Geld anszugeben, zumal dort häufig ganz andere Bedürfnisse obwalten. Auch für die Reise auf der Eisenbahn werden dadurch manche Unzuträglichkeiten vermieden. Wir verweisen bei dieser Ge
legenheit der Vergleichung halber auf die später von uns mitzutheilende Liste der Durchschnittspreise, für die einige Hauptbedürfnisse der Auswanderer in Bremen zu kaufen sind.
3) Um oft sehr unangenehme Irrungen zu vermei den, thut Jeder gut, sein Gepäck gehörig zu bezeichnen, d. h. außer seinem Namen und dem Bestimmungsort auch noch den bisherigen Aufenthaltsort anzugeben, indem dann bei stattgehabter Verwechslung die Nachfrage erleichtert wird.
4) Auf der Reise selbst, namentlich auf den Eisenbahnen , sei man vorzüglich sorgsam. Nicht selten find Männer ohne Frauen, Kinder ohne Eltern hier angelangt, und umgekehrt, weil ihre Angehörigen unterwegs ausgestiegen waren und sich verspätet hatten.
5) Da die umfangreicheren Effecten während der Seereise häufig in dem Unterraum verpackt werden müssen, so ist eö rathsam, die während der Reise unentbehrlichen Sachen in eine kleine Kiste für sich zu packen, und die größeren Effecten, die in Kisten (nicht in Fässern) zu verpacken sind, ebenfalls mit dem Namen des Eigenthümers zu bezeichnen.
G) Gold und Pretiosen sind auf dem Schiff am sichersten beim Capitän ausgehoben. Doch lasse man sich einen Schein darüber geben.
7) Wein und Bier werden auf dem Seeschiffe nür verabreicht, wenn dies besonders ausbedungen und bezahlt worden ist. Wer sonst solche Getränke unterwegs genießen will, möge sich daher damit in Bremen oder Bremerhaven versorgen. Andere Lebensmittel braucht er dagegen nicht mitzunehmen, auch keinen Kaffee oder Thee.
8) Jeder lese die ihm von seinem Schiffs-Expedienten eingehändigten gedruckten „Bedingungen der Ueber- fahrt aufmerksam durch und präge sich deren Inhalt genau ein. Hier wird besonders darauf aufmerksam gemacht, daß Tabakrauchen und Fcueranmachen im Zwischendeck, so wie die Mitnahme von Reibzündhölzern und Pulver überhaupt verboten ist, Waffen aber auf Verlangen dem Capitän wahr nd der Seereise in Vcr- warung-zu- geben sind. (Fons, rolgr.)_____.... . • -;
Deutschland.
t Wiesbaden, 24. März. Die hier bestehende Spargesellschaft hat in der verflossenen Sparperiode, wie mir s. Z. ausführlich dargelegt haben, erfreuliche Resultate erzielt. Der wohlthätige Einfluß dieses nützlichen Institutes wird immer mehr und mehr erkannt und steht für die nächste Sparperiode eine gesteigerte Betheiligung zu erwarten, so daß der von der Gesellschaft angeregte Vorschlag, eine Brodcasse zu errichten — durch welche den Sparern ungeachtet widriger äußerer Einflüsse während des ganzen Jahres ein gesundes, gw tes Brod zu einem festen Preis geliefert werden soll, schon in diesem Jahr auSgeführt werden könnte. Die Beitrittserklärungen für die Sparperiode 1853 müssen bis zum 17. April erfolgt sein.
Frankfurt, 22. März. Der belgische Gesandte, Graf Briey, hat sich auf kurze Zeit von hier weg nach Brüssel begeben und wird nach seiner Rückkehr nach Petersburg abgehcn, wohin er, wie man jetzt in authentischer Weise auch hier vernimmt, versetzt worden ist.
Heidelberg, 21. März. (Bad. Ldz.) Die hier in Haft genommene und in Propaganda machende Dame, Hitzfeld, ist durch Erkenntniß hiesigen Criminalamts zu einer Kreisgefängnißstrafe von 6 Wochen verurtheilt und am 19. d. nach dem Straferstebuugöort Mosbach ab- geführt worden. — In dem Bergwerke zu Wiesloch ist in Folge eines Erdcinsturzes ein Arbeiter getödtct worden.
Kassel 22. März. Die Kammerausschüsse haben sich über die Osterferien vertagt und nach denselben treten die Kammern selbst zu ihren Sitzungen wieder zusammen. Die Kammerausschüsse sind äußerst thätig gewesen und haben fast ihre sämmtlichen Vorarbeiten beendet. Selbst die das Verfassungswesen betreffenden Vorlagen sind in der Bearbeitung durch Ausschüsse weit vorgerückt.
Berlin, 2L März. Von Seite des bayerischen Bevollmächtigten ist bei der Zollconsereuz der Antrag cingelangt, die ZollverciuSkasse in Zukunft mit dem Charakter einer Privatkaffe zu versehen, so daß Preußen nicht das Recht zustände, sich wegen Forderungen, die cs etwa an Mitglieder des Zollvereins stellte, । aus deren Antheil an den Einkpuften des Zollvereins |
durch Zurückhaltung desselben bezahlt zu machen. Veranlaßt ist dieser Antrag durch das Verfahren Preußens bet Gelegenheit der Differenzen, welche zwischen diesem Staate und Bayern wegen der Kosten für die Unterdrückung des Aufstandes in der Pfalz entstanden. Voraussichtlich werden noch andere Staaten, sich diesem Anträge anschließcu. — Wie man hört, war bei dcr Berathung des Staatsministeriums wegen der Forderung Rußlands, gemeinschastlicke Maßregeln für die Erschwe- rung der Reisen und des Aufenthaltes englischer Unter- thauen zu ergreifen, nur ein Minister für diese Forderung, alle ybrigen und auch der betreffende Unterstaats- secretär gegen dieselbe.
Prinz Karl von Bayern, Bruder König Ludwig s und bayerischer FeldmarschgU, ist von bayerischer Seite zur Juspection der österreichischen und preußischen Con- tingente bestimmt.
Dem Professor Rauke, der einen durch Geheimen Rath Dönniges vermittelten und eifrig betriebenen Ruf i an die Münchener Hochschule ausschlug, ist sein Gehalt I von 1800 auf 4500 Thaler erhöht worden, worüber die jüngere Generation der Docenten hiesiger Universität nicht sehr erfreut sein wird. Uebrigens war Ranke zugleich zum Historiographen des Hauses Wittelsbach ersehen.
Dem Lloyd wird aus Berlin geschrieben: „Sichere Nachrichten aus Petersburg bestätigen, daß der verstorbene Rendant des Militärinvalidenfonds einen Unterschleif gemacht, der sich auf mehr als eine Million Sil- berrubel beläuft. Sein Tod soll durch Selbstmord, und zwar durch Vergiftung, erfolgt sein. Die Commission von Generalen, welche seine Bücher zu rembiren und ihnen die Decharge zu ertheilen hatte, ist dadurch verantwortlich geworden, daß sie sich diesen Obliegenheiten gewöhnlich nach den Diners zn unterziehen pflegte, welche der Rendant bei dieser Gelegenheit für sie ser- viren ließ; JDieje DinerS waren in der ganzen Hauptstadt berühmt. Der Aufwand' des Rendanten war unermeßlich. Man erklärte ihn bei seinen Lebzeiten durch das Muck, welches ihm bei neu Spielparffeen günstig schien, die in seinen Cirkeln gebräuchlich waren."
Von großem Interesse sind Mittheilungen, welche die „Wrhrzeitung^ über das russische Kriegswesen gibt. Wir heben nur einen Punkt hervor, die Benutzung der Eisenbahnen zu militärischen Zwecken. Die „Wehrztg." sagt (in einem Briefe aus Rußland): „Ehe man noch die ersten Schienen der Eisenbahn von Petersburg nach Warschau legte, dachte man schon an die künftige mMi« tärische Benutzung. Tau ende von Transportwägen füt Truppen sind theils bereits fertig, theils in Arbeit und die Einrichtung der dazu bestimmten Waggons wahrhaft musterhaft Da ist für Alles gesorgt, Verpackung und Aufhängen der Waffen, Tornister, des Sattelzeuges für Kavallerie rc. In drei Tagen kann künftig die Hälfte, in acht Tagen das ganze Garde« und Grenadiercorps in Polen stehen, wozu früher Monate gehörten." Wie enorm wird dadurch die Macht Rußlands erhöht und in derselben Weise diejemge des benachbarten Preußens verringert! Gewiß werden diese Mittheilungeu der „Wchrzeitiing" viel dazu beitragen, unter den preußischen Militärs die Nothwendigkeit ähnlicher Einrichtungen in Preußen einleuchtender zu machen. Für Fcstungs- bauten werden in diesem Jahre 674,000 Thlr. ausge- geben; dieselbe Summe verfünffacht und auf Transportmittel verwendet,, gibt Festungen, die zugleich als An- griffscvlonnen benützt werden können und mehr schützen, als alle übrigen Festungen zusammengenommen.
Bei der Post ist die Einrichtung getroffen, daß, im Falle von Confiscationen einer debitirten Zeitung, durch gedruckte P,ostformulare sofort alle Abonnenten des bc- treffenden Blattes von dem Ausbleiben desselben unterrichtet werden.
Nach der „A. A. 3 " betrachtet man in den politischen Kreisen eine Annäherung zwischen dem Cabinette der Tuilcricca und dem Cabiuct von St. James als eine sich von selbst verstehende Thatsache und legt wenig Gewicht auf die Versicherungen von dem guten Einvernehmen zwischen der Regierung des Kaisers Napoleon und den contnrentglen Mächten. So sehr es im Jahr 1840 im Interesse Frankreichs sein mockte, den Pascha von Aegypten in seinen EmancipationSgelüsten gegen die Türkei zu unterstützen, so sehr finde Napoleon HI. seinen Vortheil dabei, die Autonomie des Padisckah nicht völlig an sich selbst zeZâöckelit zu lassen. Dies ist der Punkt, der naturgemäß Frankreich und Engkaud eiimn«
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