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Nassauische Allgemeine Zeitung.

M «S Montng )cu 14. Mây ISM.

I>ieNassauische Slügemeine Zeitung" mit dem belletristischen BeiblattDer Wanderer" erscheint, Sonntags ausgenommen, täglich und beträgt der Pränumerationspreis für Wiesbaden und, nach dem neuen Postregulati» nunmehr auch kr den ganzen Umsang des Lburn- und Taris'schen Verwaltungsbezirks mit Inbegriff des Postausschlags 2 fl., für die übrigen Länder des deutsch-österreichischen Postverëins, wie für das Ausland 2 fl. 24 tr. 1 Auftritte werden die Licrspaliig Petitzeile oder deren Raum mit 3 kr. berechnet. Bestellungen beliebe man in der Buchhandlung von W. Friedrich, Langgaffe 42, auswärts bei den nâchstgelegeuen Postämtern, zu machen.

Deutsche Auswanderer und ihre Agenturen

(Schluß.)

Geld muß man sich vor allen Dingen hüten oft umzusetzen; denn bei dem wiederholten Austausche z. B. badischer Münze gegen preußische, preußischer gegen holländische, holländischer gegen englische, englischer ge­gen amerikanische wird das Agio so viel Silber fort­fressen, daß dem Emigranten kaum mehr als der Ku- pferbeisatz in der Tasche bleibt. Das rathfamste ist, sich gute Wechsel auf Häuser dèS amerikanischen See­hafens zu kaufen, sonst aber mit der nöthigsten Origi- näimüiize bis nach dem andern Welttheile zu reisen. Ferner thut der Auswanderer am besten, sosort die ganze Contractsumme an den deutschen Agenten zu zah­len, da er die Sicherheit, welche er darin zu finden glaubt, daß er hier Restzahlungen leistet, sehr theuer bezahlen muß. Gesetzt, es hätte hier Jemand einen Rest von 100 Rthlr. zu zahlen, so wird er, da er am Thaler mindestens 2 Pence verliert, hier mehr als ö/j Proc. dafür zu geben haben, daß er das Geld 45 Tage länger in der Tasche behalten hat. Nurfder Agent gewinnt durch diese Restzahlungen, da er dadurch das Kaufen von kurzen Wechseln auf Liverpool oder London zur Remittirung nach hier erspart.

Ein weiteres sehr wichtiges Moment ist die Verschif- fuug der Passagiere und ihrer Güter. Dieselbe geschieht im Wesentlichen; natürlich durch den englischen 23er schiffer, nachdem der Wirth die Passagiere und ihre Ef­fecten in den betreffenden Dock geschickt hat. Der deutsche Agent muß aber unumgänglich durch seinen hier- ortigen Repräsentanten dabei erscheinen, denn hierbei er­eignen sich gewöhnlich Scenen, welche den Auswanderer schließlich mit sehr unangenehmen Eninnerungen an das civilisirte Europa erfüllen. Abgesehen von der babylo­nischen Sprachverwirrung bei den Katzbalgereien und Platzstreitigkcitcn zwischen Irländern und Deutschen wird oft die letzte Habe eines Scheidenden beim Ver­senken in den unteren Schiffsraum auf solche Weise ge- handhabt, daß der dadurch entstehende Schaden ein um so hferz^rreißeuderer wird, weil meistens das Eigenthum wirklich armer Menschen dabei im Spiele ist. Die Aus­wanderer sollen contractlich aber auch Nichts und nir­gends für Umladung ihres Gepäckes zahlen; wir waren aber nicht selten Zeugen, wie ihnen nicht nur auf hin­länglich handgreifliche Weise Zahlungen abgepreßt wur­den, sondern wie unverschämte Eckensteher sich nach Be­lieben die Geldstücke ans der offenen Hand eines ver­dutzten Deutschen hcraussuckten. Der englische Ver­schiffer ist in solchen Augenblicken mit den allgemeinen Arrangements zu sehr beschäftigt und der Wirth nach den verschiedensten Seiten hin zu abhängig um auf ge­eignete Weise einschreiten zu können. Vielleicht ist ge­rade der Eckensteher, welcher sich der bezeichneten Er­pressungen schuldig gemacht, einer der besten Loafer (mancatcher) des betreffenden Wirths für das Zusam- mencapern von Fremden auf Eiscnbahnhöfen und den Landungsplätzen der Schiffe!

Man hört und liest sehr oft von Zufricdeuheitszeug- uifscn von Auswanderern in Liverpool über ihre Beför­derung ausgestellt. Wir müssen die Mehrzahl derselben als schlaue Fabricate und erschlichene Docnmente bezeich­nen. Sie werden fast alle unterzeichnet, bevor der Aus­wanderer noch das Schiff, welches ihn tragen soll, gese­hen hat und sind meistens in dunkeln und allgemeinen Redensarten abgefaßt. Die Consulatslegalisation kostet drei Schillinge pr. Namen, kamt aber die moralische Gültigkeit derselben nicht um das Geringste erhöhen. Der Auswanderer, wenn er bis hierher schon ein leben­diges Klagelied geworden ist, von einer traurigen Noth­wendigkeit mürbe gemacht, glaubt sich der Gnade derer, welche ihn zu seinem wichtigsten Schritte, der Seefahrt, weiter dirigiren sollen, verfallen und unterzeichnet, sich selbst belügend, alle möglichen Certificate, um sich bei den Passagejuden wo möglich einen leidlichen Himmel bei der Wasserfahrt zu erkaufen. Der Arme! Nicht nur, daß er sich selbst ohrfeigt, so zieht er auch noch die ihm nachfolgenden in den schwindelnden Strudel der Passageschacherer! Man erlaube mir hier eine kleine, durchaus nicht von dem Thema abweichende Erzählung; sie ist so traurig - ernst, daß ich mich bemühen werde, ihren Eindruck durch einen möglichst humoristischen An­strich zu mildern.

Michel Schlemihl war soeben cs ist Mit­tags mit seiner Frau uud sieben Kindern in dem untern Decke eines großen, prächtigen, geku- tzserten, s ch n el l seg elude n Dr e imasters un« hergebracht worden. Der Zwischenvermäkler hatte ihm

zugesagt, den contractlich versprochenen Extraproviant in den Seegrasmatratzen und wollenen Decken verpackt, aufs Schiff zu senden. Schlemihl öffnet die Matratzen, Decken, die große Wasserkanne nirgends eine Erbse. Da stürzt er fort durch die Stadt, um das gemüthliche deutsche Haus aufzusuchen, wo er seinen Contract der G eselscy af t X. zum Schutze deutscher Aus­wanderer niedergelegt hat.

Ein reines Versehen, mein guter, lieber Mann" und man drückt ihm ein Packet in die Hand, mit dem Bemerken, daß dieß der sür ihn bestimmte Extra­proviant sei, und er möge sich beeilen, auf das Schiff zurück zu gelangen, da dasselbe sofort den Hafen ver­lassen werde. Michel Schlemihl findet nach stundenlan­gem Suchen athemlos sein Schiff wieder; es ist Abend seine Frau traurig und seine Kinder schreiend; die ganze Schlemihl'sche Famile hat seltnes Morgens noch nichts Warmes gegessen. Der Mschr Mäkelnde Wirth oder bewirthende Zwischcnmäkler hat den Leuten des Morgens Frühstück verabreicht und sie dann aufs Schiff gesandt, obgleich er als Sachkenner die Ueberzeugung haben mußte, daß das Fahrzeug noch nicht so weit in Ordnung war, um auf demselben kochen zu können. Schlemihl sendet seine Blicke verzweifelt gegen den öst­lichen Himmel, flucht und poltert gegen Agenten, Mäk­ler, Wirthe und Eckensteher, daß die ihn umgebenden Irländer in respcctvolles Schweigen versinken dann öffnet er das soeben erhaltene Proviantpacket, um seinen und seiner Familie Hunger zu stillen. Welcher Schre­cken eines Auswanderers madiger Schinken, sti nkeude Butter, hölzerner Stockfisch, eine Menge Zwiebeln rc. ch c l ist wüthend und wirft diesen Vorrath, den er mit circa 30 Gulden bezahlt hat, mit verzweifelnder Geberde über Bord.Canaillen" denkt erzeigt Euch an Bord des Schiffes und Ihr sollt mir herhalten" ! Da kommt die Fluth und mit ihr bewegt sich das Schiff aus den Docks hinaus in den Flnß, und Michel Schlemihl sieht nie einen seinerFreunde zum Schutze der Auswan­derer" wieder.

Der Unglückliche erzählt nun zu seinem Troste einem andern seiner deutschen Leidensgefährten, wie sie auf dem direkten Rotterdam-Livervooler Dampfboot zusammenge­packt gewesen wären und hätten Hungern- müssen, , daß ihm ein Fäßchen guter deutscher Kornbranntwein gestoh­len worden, 'daß seine Kiste mit Betten durch die Roh­heit von Packknechten ins Wasser gefallen und unbrauch­bar geworden sei rc. und doch hat er ein Zusneden- heits-Certificat unterzeichnet. Ein solches Michel Schlcmihl'schcs Verfahren erscheint unerklärlich, ist aber wirlich.

Man lege daher der Mehrzahl nach nur auf solche Zeugnisse Gewicht, welche, brieflich von America herüber gelangen, von den Auswanderern geschrieben, wenn sie der Controle aller blutsaugenden Hände entgangen sind!

Und doch müssen wir Live.«^ost als den größten und besten Hafen für die Auswanderung anpreisen! Unsere Vorschläge zur möglichen Beseitigung aller Mängel resu- mireu sich kurz dahin:

Die deutschen Agenten mögen sich directe Verbin­dungen mit reellen englischen Häusern suchen und die Ueberwachung ihrer und der Auswanderer Interessen, des Verfahrens der Dampfschiff-Compagnien, Zoll- und Eisenbahnbehörden, der Wirthe, Provisionsverkäufer und Geldwechler rc. in den Händen einer Liverpoo­ler Spedition möglichst centralisiren gegen eine Commission , die mit der wachsenden Anzahl von Auswanderern um so geringer wird.

Deutschland.

Dillenburg, 8. März. (Assisenverhandlung gegen Conrector Diesterweg von Haiger, Amts Dillenburg, wegen Schriftfälschung und Meineid.) Prä­sident: Herr Hofgerichtsdirector Ebhardt, Staatsan­walt: Herr Staatsprocurator La utz, Vertheidiger: Herr Procurator Braun. Conrector Christian Ludwig Diesterweg, 62 Jahre alt, ist angeklagt: 1) unter eine ihm übergebene Rechnung von Buchhändler Pa­genstecher in Dillenburg im Betrage von 60 fl. 57 kr. die Worte:Den 21./10. 1848 dankend empfangen.' Ed. Pagenstecher." gesetzt zu haben, um dadurch die gegen ihn hierauf erhobene Klage zu vernichten, 2) daß er im Februar 1845 ein im Namen des Procura- tors Winter in Limburg verfaßtes, mit der falschen Unterschrift: Dr. Winter, Herzogl. Prokurator," versehe­nes Schreiben an den Kaufmann Bärsch in Marburg gesandt habe, um. diesen, dem er Geld schuldete, von der angedrohten Klage abzuhalten, und 3) daß er in

dem Processe mit Gg. Bärsch von Marburg am 16. Aug. 1851 die Nichtüberlieserung zweier Schürzen und die Bezahlung von 31 fl. 44 kr. wissentlich falsch be­schworen habe. Der verlesene Leumundsbericht spricht nicht zu seinen Gunsten und geht aus den Verhaudlun- gen hervor, daß er im Jahre 1821 wegen Unterschlag­ung von Büchern, die der Bibliothek des Pädagogs in Dillenburg gehörten, in Untersuchung gestanden bat Bei dem Verhör zeigte er die größte Gleichgültigkeit 1 und suchte die gegen ihn vorgebrachten Verbrechen durch leere Ausflüchte zu widerlegen. Das Publicum ist un­gemein zahlreich vertreten und folgt den Verhandlungen mit der größten Aufmerksamkeit. Aus den Zeugenaus­sagen geht nur zu deutlich hervor , daß der Angeklagte die: ihm zur Last gelegten Verbrechen begangen und wird derselbe, wie zu erwarten stand, von den Ge­schwornen aller in der Anklage enthaltenen Verbrechen schuldig erkannt und hierauf von dem Assisenhofe zu einer 3/Jährigen Zuchthausstrafe , zur Entschädigung der Verletzten, zum Verlust seines 424 fl. betragenden Quiescentengchaits und zum Ersatz der entstandenen Kosten verurtheilt.

Dillenburg, 9. März. (Assisenverhandlung gegen Johs. Abel, Joh. G. Berger und Joh. G. Neuß, sämmtlich von Probbach, Amts Weilburg, we­gen Meineid.

Präsident: Herr Hosgcricktsrath von Reichenau, Staatsanwalt: Hr. Substitut Schröder, Vertheidiger : Herr Procurator Braun.

Johs. Abel, 22 Jahre alt, Soldat, Joh. G. Berg er, 29 Jahre alt, Maurer, und Joh. G. Neuß, 36 Jahre alt, Schäfer, sind an geklagt, in der Nach: des 9. Januars 1851 mit noch andern Personen im Gemeindewald von N'edershausen eine Eiche gefrevelt und mittels Fuhre n .ch Hause gebracht zu haben. Der Förster Anton Rinck von Dillhausen, Amts Weilburg, brachte den stattgefundenen Frevel bei Herzogs. Justiz- Amte in Weilburg zur Anzeige und nannte die drei Angeklagten als dabei beteiligt, Don Herzogs. Iustin- Amte vorgeladeu und aufgcsvrdcrt, sich hierüber zu er­klären, leugneten sie alle, irgendwie bei dem begangenen Diebstahl beteiligt] gewesen zu sein, wird erhärtete diese Aussagen durch einen Eid. -t- Es stellt sich inveffen später heraus, Luß sie dennoch Theil, an dem Frevel hatten und es vArde daher die Untersuchung gegen die Angeklagten eingeleitet. Sie genießen sämmtlich nach dem verlesenen Leumnudsberichte einen sonst guten Ruf.

Von den Geschwornen schuldig erkannt, wird jeder der Angeklagten zu 3 Monaten Correctidushaus und zum Ersatz der entstandenen Kosten verurtheilt.

Bom Nhei», 9. März. Die in den letzten Bundesgesetzen in Aussicht genommenen Buudesinspec- tionen der Bundesarmee sollen im kommenden Frühling durchgehends vorgenommen werden. Als feste Regel wird dabei gelten, daß k. k. österreichische Juspectoren den Zustand der t preußischen, k. bayerischen u. a. Hecrestheilè zu prüfen hätten, während L preußischen und andern Jmpectoren die technische Musterung der k. k. österreichischen u. a. Truppentheele Vorbehalten sein würde.

Heidelberg, 10. März. Heute wurde die von der Polizeibehörde neulich verhängte Beschlagnahme der Beilage zu Nr. 52 desFrankfurter Journal" durch oberamtliches Erkenntniß bestätigt. Die Klage des Staatsanwalts ist gegen die Redaction des genannten Blattes gerichtet und beantragtwegen Ehrcnkränkung des großherzoglichen Hofgerichts" eine Gefängnißstrafe von 4 Monaten.

Arolsen, 6. März. Se. Durchlaucht der Fürst hat den bisherigen Staatsrath Winterberg zum Geheimrath und Regierungs-Präsidenten ernannt. Die Staatsregierung wird den Titel Regierung führen.

Hamburg, 10. März. DieHamb. Nachr.", welche den vollständigen Text der Cessionsacte des Her­zogs von Augnstenburg mittheilen, machen dabei die Bemerkung, daß die Cessionsacte sichkeineswegs auf die Staatserbfolgeansprüche des herzoglichen augustenburgischen Hauses beziehe, als welche in jeder Hinsicht vorbehalten bleiben.

Berlin, 11. März. Da noch nicht alle Bevoll­mächtigten der Staaten des Zollvereins bis jetzt hier eingetroffen sind, so wird der Beginn der Berathungen erst in nächster Woche stattfinven. Die katholischen Abgeordneten der zweiten Kammer haben gestern einen ausführlich motivirten Antrag auf die Ausstattung der katholischen Kirche eingebracht. Derselbe ist provocirt durch die Denkschrift des evangelischen Oberkirchenraths, durch die hierauf gestützten enormen Ansätze im StaatS-