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Nassauische Allgemeine Zeitung

TVr Gl. Samstag den 12. März 1853t

DieNassauische Allgemeine Zeitung" mit dem belletristischen BeiblattDer Wanderer" erscheint, Sonntags ausgenommen, täglich und beträgt der P^änumerationspreiS für Wiesbaden und , nach dem neuen Postregulativ nunmehr auch für den ganzen Umfang deS Tburn- und TariS'schen Verwaltungsbezirks mit Inbegriff deS Postaufschlags 2 ff., für die übrigen Länder des deutsch-österreichischen PostvereinS, wie für das Ausland S fl. 24 tr. Inserate werden die vicrspaltig Petitzeile oder deren Raum mit 3 kr. berechnet. Bestellungen beliebe man in der Buchhandlung von W. Friedrich, Langgasse 42, auswärts bei den nächstgelegenen Postämtern, zu machen.

Die Lösung der türkisch - österreichischen Differenzen.

DieOesterreichische Correspondenz" vom 8. d. M. bringt eine Zusammenstellung der von Oesterreich der hohen Pforte gegenüber geltend gemachten Forderungen resp. der in Folge dessen erlangten Zugeständnisse. Ei­nen Auszug aus dem betreffenden Artikel haben wir vorgestern nach telegraphischen Berichten mitgetheilt, der Wortlaut des Artikels ist folgender:

Dermalen, wo die alten freundschaftlichen Beziehun­gen Oesterreichs zur Türkei wieder hergestellt sind, kom­men wir nur mit Widerstreben auf die diesem erfreuli­chen Ereignisse vorausgegaugeneu unangenehmen Ver­hältnisse zurück. Es ist jedoch ohne einen Rückblick auf die nunmehr beseitigten Beschwerdepunkte nicht möglich, die durchgeführten Verhandlungen, das getroffene Ueber- cinkommen und die dabei vom österreichischen Kabinette beobachtete Haltung richtig zu würdigen.

Seit einer Reihe von Jahren wurde von den türki­schen Behörden gegenüber österreichischer Unterthanen ein System theils der Umgehung, theils der directen Verletzung der zwischen Oesterreich und der Türkei be­stehenden Staatsvcrträgc cingehalten. Wie dringende und ernste Vorstellungen die österreichische Regierung unter Berufung auf die mit der Pforte bestehenden freundschaftlichen Verhältnisse auch erheben ließ, cs konnte nichts erreicht werden, als ausweichende Ant­worten und Zusicherungen, die sich fortwährend als Täuschungen erwiesen, und während die rechtswidrigen Vorgänge der türkischen Behörden in Vorwänden und Formen wechselten, trat in den Bedrückungen und Er­pressungen kein Stillstand ein, die verlangten Schadlos­haltungen der Beschädigten wurden hartnäckig verwei­gert, und selbst die äußerlichen Begegnungen der türki­schen Autoritäten zu unseren Consularagentcn nahmen eine Form vom Uebermuth und Rücksichtslosigkeit an, die mit den friedlichen Beziehungen beider Mächte und mit der Würde der kais. österreichischen Regierung nicht vereinbar schien.

Zu diesem seit Jahren angehäuften Stoffe von Kla­gen und Reclamationen gesellte sich die Unmenschlichkeit und Härte, womit die christlichen Bewohner der Nach­barprovinzen ebenfalls gegen die ausdrücklichen Bestim­mungen der Tractate behandelt wurden, eine Grausam­keit, die namentlich in der letzten Zeit eine solche Höhe erreichte, daß der Hülferus der Mißhandelten schon aus Gründen der Humanität von einem christlichen Staate nicht länger überhört werden konnte, ferner die auf­fallende Protection, welche die Pfortenregicrung allen flüchtigen Staatsverbrechers und Uebelgestnntcn ange­deihen ließ, die sie in Aemtern und Befehlshaber-stellen in den Nachbarprovinzcn verwendete, ein Vorgang, der eine Beleidigung der österreichischen Regierung und eine Gefahr für seine innere Sicherheit in sich schließt.

Während alle diese Verhältnisse der österreichischen Regierung,die Ueberzeugung einflößen mußten, daß es immer dringender werde, die Beziehungen zur Türkei, und sei es auch durch eine Kraftanstrengung zu ändern, wenn die redliche Absicht Oesterreich , den allgemeinen Frieden zu erhalten und den unverletzten Bestand des türkischen Reiches zu schützen, nicht um den Preis aller- freier Handelsinteressen und seines Ansehens im Oriente erkauft werden sollte, ließ sich die Regierung des Sul­tans an der dalmatischen Grenze in eine militärische Operation ein, die, wenn vollendet, mit einer mit der Sicherheit unseres Staatsgebietes unvereinbaren und eigenmächtigen Veränderung des Status quo verbunden gewesen wäre. Diese bereits begonnenen, mit großem Blutvergießen und schändlichen Ausschweifungen gegen Weiber und Kinder verbundenen Operationen gönnten keinen weiteren Spielraum zu Verhandlungen, sondern nöthigten Oesterreich, auf unmittelbaren Abschluß zu dringen.

Dies war die Veranlassung der von Sr. Maj. dem Grafen v. Leiningen übertragenen Sendung, die von vollständigem Erfolge gekrönt ward.

Wir möchten die Forderungen, über welche das kai­serliche Cabinet sich mit der Pfortenregierung einigte, in drei Categorien eintheilen. Sie nehmen ihren Aus­gang entweder vom Standpunkte des internationalen Rechtes oder sie betreffen privatrechtliche Ansprüche, oder endlich, sie gelten dem Interesse der allgemeinen Gesittung, der Humanität. Die Wichtigkeit dessen, um was es sich zwischen Oesterreich und der Türkei han­delte, erklärt sich zudem aus der Natur dieser Forderun­gen und wird sich, so hoffen wir, im Wege der That­sachen erweisen.

In Montenegro wird der Status quo ante bellum sowohl in territorialer als administrativer Hinsicht her­gestellt und das Land von den osmanischen Trupven geräumt. Die politischen Flüchtlinge aus Oesterreich, welche im türkischen Militärdienste stehen, und in die Truppengattungen gereiht sind, welche die an Oester­reich grenzenden Provinzen besetzt halten, werden unver­züglich internirt. Bezüglich der dalmatinischen En­claven Klek und Sutorina hatten wir bereits früher schon Gelegenheit einer irrthümlichen Annahme, als ob Oesterreich eine Gebietserwerbung beabsichtige, zu be­gegnen und wir haben hierüber heute nur zu bemerken, daß die Pforte sich zu befriedigenden Zusicherungen her­beigelassen und verpflichtet hat, in Betreff dieser Land­zungen nichts zu unternehmen, was einen Conflict zwi­schen ihr und der kaiserl. Regierung und eine Störung der freundschaftlichen Verhältnisse herbeiführen könnte. Den Rajah in den an den Kaiserstaat stoßenden Provinzen des osmanischen Reiches wird ein humane und gerechte Behandlung in genügender und feierlicher Weise zugesichert.

Die auf den materiellen Verkehr bezüglichen For­derungen endlich, welche Graf Leiurngen zu stellen hatte, haben in folgender Weise ihre Erledigung erhalten. Die von den türkischen Behörden in Bosnien und der Herzegowina widerrechtlich erhobenen ZollaMchläge auf österreichische Ein- und Ausfuhrartikel hören auf, und es tritt der Artikel II des Séned vom Jahr 1784 wieder in feine volle Kraft, nach welchem von österr. Unterthanen nun 3 % an directen oder inditecten Zoll­abgaben zu entrichten kommen. Ebenso erkennt Oesterreich die von der Pforte neuerlich eingeführte, dem Vertrage vom Jahr 1838 offenbar widerstreitende Besteuerung des Tabakbaues nicht an und es wird nur der gesetzliche Zehent, wie er von allen übrigen Erzeug­nissen im osmanischen Reiche erhoben wird, zu entrich­ten sein. Dem österreichischen Handelsmanne Douma wird unverzüglich die Summe von 178,640 Piaster zurückerstattet, welche ihm von Seite türkischer Behör­den unbefugter Weise genommen wurde. Die Pacht- Contracte, welche die Herren Klucky und Schönfeld mit dem früheren Gouverneur der Herzegowina und noch vor den Aenderungen abgeschlossen hatten, die in der türkischen Administration èingetreten find, bleiben in (traft: die genannten Herren können ihre Arbeiten ohne weiteren Aufenthalt fortsetzen und erhalten sofort für den von ihnen erlittenen Verlust eine aproximativc Entschädigung von 200,000 Gulden, indem sich die kaiserliche Regierung vorbehält, sich über die endgültige Entschädigung mit der Pforte zu vereinbaren. Das Ausfuhrsverbot, welches in den türkischen Grenzpro­vinzen auf dem Holze lastete, hört auf und es erstreckt sich dies auch auf jenes Holz, welches, obgleich ans Staatswaldungen gewonnen, verkauft und durch den Verkauf ein Handelsartikel wurde. Die von dem berüchtigten Bollyak entwendeten Juwelen und 2000 Stück Dukaten werden den Graf Zichy'schen Erben un­verzüglich ersetzt. Die mit Herrn Alois Gruber ein­gegangenen Verbindlichkeiten werden vollständig und ohne Aufschub erfüllt werden. Die dem österreichischen Handelsmanne Topp schuldigen i40,000 Piaster werden demselben ausbezahlt, sowie dies rücksichtlich der Summe von 15,000 Piaster geschieht, welche dem österreichischen Unterthan Flambauer zu erstatten ist. Was jedoch die seit einer Reihe von Jahren in der Schwebe befind­lichen Entschädiguugsaugelegenheiten der H. H. Cachic, Dr. Schwarzenfeld, Joh. Hjriako und Kanella rc., so­wie die HandelsschiffeOvidio" undGiovanni" des im Dienste der Pforte gescheiterten DampfersSeri Pervas" anbelangt, so hat sich die Pforte verpflichtet, dieselben ohne weitere Zögerung und Ausflucht zu schlichteu.

Indem wir auf diese Weise und gewiß zur Genug­thuung aller billig Denkenden den Erfolg der Sendung des Herrn Grafen von Leiningen constatiren, haben wir nur noch hinzuzufügen, daß die Pforte auf Rechnung der wegen der oben angeführten Reklamationen zu leistenden Zahlungen sogleich dritthalb Millionen Piaster in die Jnternuntiaturs - Casse erlegt habe. Unmittelbar nach der Abreise des Grafen hat der kaiserl. Geschäfts­träger in Konstantinopel die Einleitung getroffen, damit die türkische Regierung nunmehr rasch und fördersam die übernommenen Verpflichungen erfülle. Nachdem auf diese Weise alle Anlässe zu Mißverständnissen beseitigt sein werden, kann man zuversichtlich hoffen, daß der Handel Oesterreichs die ihm dort vertragsmäßig zuste­hende Stellung künftig unbeirrt einnehmen werde, daß die Beziehungen zur Pforte sich auf die frühere freund­

schaftliche Weise wieder gestalten, und daß die Psorte ihren wohlmeinendsten AÜiirten nicht länger verkennen und sich entfremden werde. Eben so ist den übrigen Mächten der Beweis geliefert, daß die Integrität und die Unabhängigkeit der Türkei von der Gerechtigkeit und Mäßigung der österreichischen Regierung in keiner Weise bedroht erscheine. ,

Deutsche Zuswandererund ihre Agenturen

(Fortsetzung.)

Wir kommen nun zu der genauen Beleuchtung aller der Phasen, durch welche der Auswanderer ab Rotter­dam (Hamburg oder Antwerpen) zu gehen hat, bevor er das englische Schiff bezeigt. Auf dieser Strecke häu­fen sich die großen und kleinen Betrügereien und Schwin­deleien an unwissenden Auswanderern verübt, in ecla- tantefier Weise und treten nur zu oft dem Rumänen Beobachter unter den scheußlichsten Fratzen cynischer Geldschneiderei entgegen.

Der deutsche Agent schicke in allen Fällen eine voll­ständige Avisliste des Reisegepäcks an die Dampfschiff- agenturen in Rotterdam, an den Spediteur in Hull und an die Spedition in Liverpool und schärfe den Auswan­derern ein, an allen diesen Orten ein genaues Auge auf die Umladung zu haben. Alsdânn mag er mit gu­tem Gewissen den Emigranten zur Versicherung ihrer Effecten gegen Feuer und Wasser rathen, aber nie­mals , wie uns vorliegende Kontrakte darthun , gegen Diebstahl und Verwechslung; denn Affecuranzen gegen Diebstahl und Verwechslung sind zu plumpe Lockvögel, und das Versprechen birgt die Unredlichkeit in sich. Hier möge beispielsweise der Contractsparagraph einer AuS- wanderungs-Agentur folgen, welche wir deßwegen noch nicht namentlich nennen wollten, weil wir hoffen, daß unsere Anregungen von erwünschtem Erfolge sein wer­den. Der Paragraph lautet:

Die Passagiere sind verpfichtet, ihr Gepäck von Mannheim bis nach America gegen Schiff- bruch zu versichern und hierfür eine Prämie von 2 fl. 30 fr. vom Hundert Gulden Werth ihrer Effecten zu bezahlen. In dieser Versicherung ist zugleich die Garantie für Diebstahl und Ver- wechslung bis zum Seehafen begriffen. Die Passagiere empfangen hierüber einen Versicherungs­schein, gegen den sie in Liverpool ihr Gepäck zurück, erhalten."

Haben aber die einzelnen Agenturen überhaupt ihre Geschäftsverbindung mit hier*) so eingerichtet, daß nölhi- genfallö die Policen hier im Momente der Verschiffung eine effektive Geltung haben? Wir wissen eS und sagen:Nein!" Der Auswanderer hat von dem Be­treten des englischen Bodens in Hull bis zum Bestei­gen des Schiffes hier keinerlei Disposition über seine Effecten, da dieselben der Obhut der englischen Zollbe­hörde übergeben werden müssen. Wenn er nun seine Sachen unvollständig aufs Schiff geliefert erhält, so wäre er in der Alternative, hier am Orte zu bleiben und die schwierige Erlangung seines Rechts zu versuchen, und somit sein Passagegeld aufs Spiel zu setzen, oder nach America zu segeln. Es liegt übrigens auch darin eine handgreifliche Ungenauigkeit, daß dem Paffa­gier gegen Rückgabe des Versicherungsscheins hier in Liverpool seine Effecten übergeben werden sollen. Wa­rum m u y er denn seine Effecten bis America versichern, wenn er ab hier sein Recht verlieren soll? Aber welche Verbindungen hat der deutsche Agent überhaupt in den überseeischen Häfen, so daß seine Policen dort aner­kannt würden? Wir wissendes und sagen:Keine!" Wir wissen ferner aus einzelnen Vorfällen, daß die deutschen, über Liverpool spedireudeu Agenturen bis jetzt noch keinen Schritt, weder bei der Hull-Liverpooler Ei­senbahn noch bei der englischen Douane gethan haben, um die Hände der einen wie der andern für etwaige Verluste verantwortlich zu machen, und doch nimmt man Affecuranzen gegen Diebstahl und Verwechslung an!

Sehr oft und besonders bei größeren Transporten haben es die Agenten vorgezogen, die Auswanderer von Rotterdam mit Dampfbooten direct nach Liverpool durch den Canal statt über Hull gehen zu lassen. Diese di- recte Tour kann rechtlicher Weise nur mit Zustimmung der Auswanderer ciugeschlagen werden, denen klar zu machen ist, daß der Weg über Hull höchstens zwei Tage, der direkte aber mindestens vier Tage dauert. Der

*) Der vorstehende (derAllgemeinen Auswanderungs- Zeitung" entnommene) Artikel ist von Liverpool (23. Ja­nuar) vatirt.