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Nassauische Allgemeine Zeitung.

M 60. Freitaq Sw 11. My 1853.

Die,,Nassauische Allgemeine Zeitung" mit dem belletristischen BeiblattDer Wanderer" erscheint, Sonntags ausgenommen, täglich und beträgt der Pränumerationspreis für Wiesbaden und, nach dem neuen Postregulaiiv nunmehr auch fär den ganzen Umfang deS Tburn- und TariS'schen Verwaltungsbezirks mit Inbegriff des Postausschlags 2 fl., für die übrigen Länder deâ deutsch.öflerreichischen PostvereinS, wie für das Ausland 2 fl. 21 tr. Inserate werden die vierspalteg Pktitzeile oder deren Raum mit 3 kr. berechnet. Bestellungen beliebe man in der Buchhandlung von W. Friedrich, Langgaffe 42, auswärts bei den nächstgelegeucu Postämtern, zu machen.

Amtlicher Theil.

D i e n st n a ch r i ch t e ».

Der provisorische Lehrgebülfe Wagner zu Nor- dcnstadt ist definitiv zum Lehrgehülfen daselbst ernannt.

Nichtamtlicher Theil.

Deutsche Auswanderer und ihre Agenturen

Sachkennern die Nothwendigkeit bestehender Aus­wanderungs-Agenturen nachzuweisen ist überflüssig; aber der Masse von Auswanderern und Auswanderungslusti- gen wie solchen gegenüber, welche an dem Schicksale von Emigranten Antheil nehmen, dürfte cs nicht un- uöthig sein, diese Nothwendigkeit in aller Kürze zu er­klären.

Jeder Answanderungsagent übernimmt mit der Er­öffnung seines Geschäfts die Obliegenheit, mit sämmtli­chen Auswanderungshäfen in Korrespondenz zu treten, die couranten Passagepreise zu wissen und sich davon zu unterrichten, ob überhaupt in den Ländern, zu wel­chen die betreffenden Einschiffungshäfen gehören, gesetz­liche Vorschriften über den zu verabreichenden Schiffs­proviant existiren, und wenn dem so ist, in welcher Qualität und Quantität derselbe verabreicht wird. Seine Sachkenntniß der transatlantischen Communicationsmittel soll ihn in den Stand setzen, dem Auswanderer Rath­schläge über die Wahl von Segel- oder Dampfschiffen, Kajüte oder Zwischendeck zu geben und ihm annähernd genau mitzutheilen, wie vieler Reisemittel der einzelne Auswanderer oder eine ganze Familie, oder auch grö­ßere Gesellschaften mit Anschaffung von nöthigem Bett­zeug, Kochgeschirr und Extralebcnömitteln bis zur Er­reichung des überseeischen Hafens bedürfen. Ja, er soll ans Verlangen den Emigranten auch angeben können, welche Landstriche des fremden Welltheils sich am besten für Ackerbau, Handwerke, Künste rc. eignen. Kurz, ein LluLwandcrungsMnt foU, ein gewiegter Minister der auswärtigen Angelegenheiten seiner Äpplicanten sein. Von Allem, was er wissen muß, kann der einzelne Dorf- oder Städtebewohner nicht unterrichtet sein, und daher die Nothwendigkeit der Existenz von Answande- rungs Agenturen. Der mäßige Profit, welchen der Agent bei den contractlichen Passagepreisen macht, ist die Be­zahlung mühevoller Sachwaltnng.

Die besondere Beschaffenheit aller anderen Häfen, als Bremen, Hamburg, Havre, Antwerpen und Rotter- dam war den deutschen Agenten unvergleichlich klarer, als die Liverpools. Die Erfahrung der letzten Jahre hat bewiesen, daß gerade der ärmere Theil der Auswan­derer den Weg über England einschlagen mußte, da .in manchen Fällen bei größeren Gcmeindcansgcbvten die Agenten für Liverpool z. B. 1000 2000 Gulden niedrigere Uebernahmsprcise als die Agenten anderer Häfen machten; darin sehen wir eine um so dringendere Aufforderung für die deutschen Agenten, sich über die Route Liverpool haarscharfe Klarheit zu verschaffen.

Die sogenannte iudirecte Auswanderungsreise theilt sich deutlich in drei Perioden:

1) Die Reise bis zum letzten continentalen Hasen,

2) die Fahrt von demselben bis Liverpool,

3) die Fahrt von Liverpool bis zum überseeischen Landungsplätze.

Während der ersten Periode stehen die Emigranten unter dem Schutze der continentalen Behörden und wäh­rend der letzten unter dem des englischen Passagieracts. Es mag noch Manches an dem englischen Passagierge­setze und mit Recht zu bekrittln sein, jedenfalls aber ist es vorläufig eine hinreichende Garantie. Es muß und wird fortan dahin gestrebt werden, daß die Passagiere der von Liverpool anSlanfendcn americanischen oder eng­lischen oder anderer Schiffe ihre Klagen wegen Nichtein- haltens der Vorschriften des Passagieracts in America wie in Australien bei kompetenten, schnell entscheidenden Richtern anbringen können. In allen Fällen bleibt die Presse und alsdann zuförderst die Liverpooler die letzte und beste Instanz in solchen Klagen, wo der Gesetzes­buchstabe zu staar oder zu biegsam ist, um den in der Moral constituirten Vergehen gegen die Moralität die sofortige Strafe folgen zu lassen.

Aber die Beschwerden der Auswanderer gehen in der Hauptsache nicht oder doch nur seltener gegen die erste oder dritte Reiseperiode, sondern gegen die zweite. Die wunden Flecken der von uns abzu- handelnden sogenannten indirecten Ver­schiffung beschränken sich bei genauerem

Nachforschen fast sämmtlich (?) auf die Fahrt von dem letzten continentalen Ha­fen bis Liverpool. Und warum? Weil die Verbindung deutscher Agenten mit dem hiesigen Hafen bisher eine so pfuscherhafte war, daß den Auswanderern aus derselben keine Garantie für die Erfüllung con- tractlicher Versprechungen erwachsen konnte, und daß der Agent selbst mit den redlichsten Absichten auf die plumpste Art zu hintergehen war. Hier sei vor allen Dingen auf's Bestimmteste die Behauptung ausge­sprochen, daß bis auf den heutigen Tag von den deut­schen Agenten über die von den Auswanderern in Deutschland gezahlten Passagcsummen in sehr unsicherer Weise disponirt wurde. Die Liverpooler Verschiffer neh­men nämlich keine Passagiere an Bord, für welche der Passagcbetrag nicht vorgängig gezahlt worden ist. Wo hat der Auswanderer, und in diesem Falle besonders der Agent, die Garantie, daß seine Commis, welches zur Wahrung der resp. Interessen dort unter verschiedenen Namen und in verschiedenen Gestalten als Geschäfts­führer, Wirthe rc. ausgestellt sind, und denen die Pas sagegelder behufs Vermäkelung der Passagiere an den mindestfordernden Verschiffer cingehändigt werden müs­sen, wo, fragen wir, ist dabei die befriedigende Garantie für pünktliche Exccution des Nothwendigen? Man wird uns antworten, daß die Agenten sich ihren betreffenden Regierungen für alle Eventualitäten durch hohe Cau- tionssummen verantwortlich gemacht haben. Aber wir wollen auch nur wissen, wie diese Agenten bei dem bis­herigen Verfahren ihre eigenen Interessen wahren. Man bedenke nur, daß in einzelnen Fällen 1020,000 Gul­den Passagcgelder hierher zu remittiren sind, und man wird st u alsdann die folgerechte Antwort geben müssen, daß die Agenten die größtmöglichste Sicherheit nur in dem directesten Verkehr mit den Schiffseignern selbst oder den Hanptrhedern finden können. Wenn nun solche Eigner oder Rheder einem deutschen Agenten für einen bestimmten Bezirk die Generalvollmacht ertheilen, für ihre Schiffslinie Passagiere zu engagiren', so ver­langen sie, da sie gesetzlich gezwungen sind, die für ihre Rechnung eingeschriebenen Emigranten zu verschiffen, von dem deutschen Hause eine Garantie von mindestens Taufend Pfund Sterling. Ist eine solche ge­stellt, so wird die Verschiffung der Passagiere unter keinerlei Vorwand verzögert werden können. Wir wis­sen, daß bereits deutsche Passagemäkler in Liverpool be­stehen, wcläc der dortigen Regierung für reelle Be­treibung ihres Geschäfts gesetzlich einige Hundert Pfund Sterling Kaution gestellt haben und' welche dadurch dem deutschen Publicum gern beweisen möchten, daß sie die sichersten Assignöcs seien. Wir können aber nicht umhin, zu erklären, daß auch diese Art und Weise einer m o il o p o l i s i r t e n M i t t l e r s ch a f t die Auswan- derungs - Angelegenheit ebenfalls im Dunkel läßt und daß auch solche Passagemäkler überflüssig sind. Der deutsche Agent wende sich stets an die erste Instanz englischer Schiffer.

(Fortsetzung folgt.)

Deutschland.

Dillenburg, 7. März. Die am 23. vorigen Monats an dem Kinde des Schreiners Carl Christ da - hier vollzogene Taufe ist verschiedenen öffentlichen Blät- tern auf eine Weise erzählt, welche geeignet sein möchte, falsche Ansichten über diesen Vorfall zu verbreiten. Der unterzeichnete Kirchenvorstand findet sich daher veranlaßt die nachfolgende actenmäßige Erklärung abzugeben: Am 23. Februar dieses Jahres reichte der hiesige Bürger Carl Christ bei dem'Herzoglichen Dccanate dahier eine Erklärung seines Austrittes aus der evangelischen Lan­deskirche ein. Tags darauf erschien bei derselben Be­hörde dessen Frau und protestirte gegen den beabsichtigten Schritt ihres Mannes, verlangte auch, daß, da sie in einigen Tagen nicderkommcu werde, ihr zu erwartendes Kind getauft würde. Nach der Geburt des Kindes er­schien daselbst 19. Februar deren Mutter und erklärte zu Protocoll, daß ihre Tochter die baldige Taufe ihres Kindes verlange, welche dessen Vater verweigere, und daß sie für dicse den Schutz der Behörden anrufe. Die von dcr oberen Kirchenbchörde den hiesigen Geist­lichen ertheilte Weisung, das Kind zu taufen, wenn die Mutter cs verlange, wurde hierauf durch den Bürger­meister dem Carl Christ bekannt gemacht, wogegen die­ser am 21. Februar protestiren wollte, die Aufnahme eines Protocolls aber verweigerte. Am 23. Februar Vormittags erschien Heinrich Christ, der Vater des Carl Christ, bei dem ersten Geistlichen der hiesigen Stadt, bat in seinem und der ganzen Familie Namen, um so­

fortige Taufe seines Enkels und um bürgerlichen Schutz in seinem Hause gegen seinen Sohn. Der hierauf zu- sammengctrctene Kirchenvorstand sprach sich einstimmig darüber aus, daß die Mutter des Kindes in ihrem Rechte zu schützen und dieses nach dem Befehle der Oberbehörde zu taufen sei. Nachmittags 3 Uhr sollte das Kind auf einstimmiges Verlangen cher Familie ge­tauft werden. Ehe der Geistliche, Decan Keim, die Wohnung des Carl Christ betrat, hatte dieser seiner Frau das Kind mit Gewalt entrissen um es fortzutragen, sein Vater, seine Schwäger und Schwägerinnen hatten es ihm jedoch wieder abgenömmen, er selbst aber war als Störer des Hausfriedens auf Befehl des Bürger­meisters von einem Ländjäger abgeführt worden. Erst als Carl Christ entfernt war, betrat Decan Keim dessen Wohnung und vollzog auf wiederholtes Verlangen der ganzen zahlreich versammelten Familie die heilige Taufe an dem Kinde und zwar zur Zufriedenheit der ganzen Gemeinde. Der Kirchenv orstand. (folgen die Unterschriften.)

Mainz, 9. März. (Darmst. Ztg.) Der Proceß gegen Herrn Müller-Melchiors wegen Veröffent­lichung seiner Kammerrede über die Zollverhältnisse durch dieNeue Mainzer Zeitung" ist in eine neue Phase getreten. Am 4. März wurde er in zweiter Instanz vor großh. Obergerichte verhandelt. Bekanntlich war Hr. Müller-Melchiors in erster Instanz wegen mangeln­den Beweises freigesprochen, dagegen der Drucker der Zeitung, Herr Jörg, in eine fünfmonatliche Corrections« Hausstrafe verurtheilt worden. Er hatte gleich dem Staatsanwalte Appel ergriffen. Letzterer ließ indessen den Appel bezüglich zu geringer Bestrafung des Hrn. Jörg fallen und verfolgte nur solchen wegen der Frei­sprechung des Hrn. Müller-Melchiors, gegen welchen heute Hr. Jörg selbst anftrat mit der Erklärung, daß allerdings auf Hrn. Müller-Melchiors Verlangen der Abdruck erfolgt sei, auch habe dieser die Revission des­selben besorgt, noch einen besonderen Abdruck in Form einer Brochüre in mehreren Hundert Exemplaren ver­langt und erhalten rc. Die Staatsbehörde legte auch in diesen Beziehungen Beweisstücke vor. Hr. Müller- Melchiors verweigerte, mit Berufung auf seine Eigen­schaft als Kammermitglied, wie in erster Instanz, jede nähere Einlassung. Die Staatsbehörde, die Anklage nunmehr für hinlänglich bewiesen haltend, trug auf eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr bezüglich Hrn. Mül­ler-Melchiors an. Das Obergericht vertagte den Ur- theilssprnch auf den 11, d. M.

München, 8. März. Seit einigen Tagen befin­det sich Herr Ministerialrath Meixner, der Bevoll­mächtigte Bayerns beim Zollvereinscentralbureau in Ber­lin, in unserer Stadt, um, wie man vermuthet, dieJn- structiouen für die bevorstehende Zollvereinsconfercnz in Berlin persönlich zu empfangen. Derselbe wird schon morgen Abend oder übermorgen früh nach Berlin zn- rückkehren, da die Conferenz noch vor dem 12. d. M. eröffnet werden soll.

Bayern wird auf den in Berlin bevorstehenden Confe- renzen durch den diesseitigen Gesandten am preußischen Hof, Grafen Malzen, und den Ministerialrath Meix- n e r vertreten sein.

Kassel, 9. März. (F. P-Z.) Zu den am mor «enden Tag in Berlin wieder zu eröffnenden Zollcon- fcrcnzen hat die kurfürstliche Regierung den Geheimen Finanzrath Duysing abgeordnet. Derselbe ^rt sich heute Morgen schon auf die Reise begeben. Daß die­ser Auftrag lischt wieder unserm früheren Vertreter in Berlin und Wien, Herrn v. Meyer, zu Theil gewor­den, hat wohl nur seinen Grund in dessen Ernennung zum Geheimen Cabinctsrath Sr. königl. Hoheit des Kurfürsten und in der Geschäftsanhäufung, die an die­ser Stelle seit Abgang des Herrn von Bischoffshausen stattgcfundeu.

Berlin, 4. März. Auf Befehl Sr. Majestät des Königs soll zur Feier der Rettung und Genesung Sr. Majestät des Kaisers von Oesterreich an dem nächsten Sonntage den 13. d. M. in der hiesigen Garnisons­kirche ein katholischer und ein evangelischer Dankgottes­dienst abgchaltcn werden, an welchem sich die verschie­denen Truppen der Garnison durch Deputationen be- theiligen. Der sächsische Commissarins bei den hiesigen Zollconfcrercnzen Hr.v. Schimpfs ist hier eingetroffen. Hier cingctroffcne Privatbriefe aus New-Aorkvom 5. Febr. melden: daß am 6. Herzog Paul von Württemberg auf dem Clipper Peytona nach Au­stralien unter Segel gehen wollte. Das Schiff wird das Vorgebirge der guten Hoffnung anlauscu und ge­denkt die Reise nach Melbourne binnen neunzig Tagen