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Nassauische Allgemeine Zeitung.

â 51. Dienstag den 1. März 1853«

Die,,Nassauische Allgemeine ZeitNNg" mit dem belletristischen BeiblattDer Wanderer" erscheint, Sonntags ausgenommen, täglich und beträgt der Pränumerationspreis für Wiesbaden und , nach dem neuen Postregulaiiv nunmehr auch sür den ganzen Umfang deS Thurn» und Taxis'schen Verwaltungsbezirk« mit Inbegriff des Postaufschlags 2 fl., für die übrigen Länder deS deutsch-österreichischen PostvereinS/ wie für das Ausland 2 fl. 24 fr. Inserate werden die vierspaltig Petitzeile oder deren Raum mit 3 kr. berechnet. Bestellungen beliebe man in der Buchhandlung von W. Friedrich, Langgaffe 42, auswärts bei den nächstgelegenen Postämtern, zu machen.

Amtlicher Theil.

Verordnung

(Die Einführung eines allgemeinen Maßes und Gewichts im Herzogthum betreffend.)

In dem 8- 2 der Verordnung vom 8. Juni 1852/ die Einführung eines allgemeinen Maßes und Gewich­tes im Herzogthum betreffend, ist die Verfügung vorbe- balten, von welchem Zeitpunkte an in den Lager- und Stockbüchern eine Reduction des Localfeldmaßes in das metrische Maß auch in dem Falle vollzogen werden müsse, wenn nicht mittlerweile zur Consolidation oder Verbesserung geschritten worden sei. Im Hinblicke auf den Fortgang, welchen die Aufstellung der Steckbücher genommen hat, und in Anbetracht der Nothwendigkeit der baldigen vollständigen Durchführung des neuen Maß- und Gewichtsystcms wird hiermit verfügt, daß in allen Gemarkungen, in welchen nicht die Aufstellung der Stockbücher nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 5. Juni 1852 wegen Güteronesolidation oder Güter" regulirung suspendirt ist, das Localfeldmaß in das me­trische Maß in den Stockbüchern und Lagerbüchern zu reduciren und das letztere Maß künftig zur Anwendung zu bringen ist.

Wiesbaden, den 15. Februar 1853.

Herzogliche Ministcrialabthcilung des Innern. F a b c r.

vdt. Grimmel.

(Die Aufstellung der Stockbücher, insbesondere den Ein­trag der Flächengehalle betreffend.)

In §. 7. der Verordnung vom 25. Februar 1852, die Aufstellung der Stockbücher betreffend, ist bestimmt, daß bei der Angabe des Flächengehalts der eingetragen werdenden Liegenschaften, wo eine Vermessung nach Metermaß noch nicht stattgefnudeu ^ibe , zunächst nur das Localmaß anfzuführeN, in einer Vorbemerkung zilm Stockbuche jedoch das Verhältniß des Localmaßes zum Metermaße genau anzugeben sei. In Uebereinstimmung mit der Verordnung der Ministerialabtheilnng des In­nern vom 15. dieses Monats, die Einführung eines allgemeinen Maßes und Gewichtes im Herzogthum be­treffend, wird hierdurch bestimmt, daß in den aufgestellt werdenden Stockbüchern der Flächengchalt der Liegen­schaften auch da, wo eine Vermessung nach Metermaß noch nicht stattgefunden hat, nach vorher vollzogener Reduction durchgängig in metrischem Maße anzugeben ist. In den Hauptausfertigungen der Stockbücher wird der Flächengehalt in Localmaß unter dem Eintrag nach Metermaß mit rother Tinte beigefügt; in den Concep­ten dagegen wird zu dem nach der Verordnung vom 25. Februar 1852 bereits eingetragenen Loealmaß daS metrische Maß mit rother Tinte nachgetragen. In den Vorbemerkungen znm Stockbuche wird daS Verhältniß beider Maße gegeneinander genau angegeben.

Wiesbaden, den 24. Februar 1853.

Herzoglich Nassauisches Staatsministerium, Abtheilung dcr Justiz.

Le x.

vdt. G r i mm.

(Ertheilung der Corporatioiisrcchte an das Krankenhaus zu Langenau betreffend.)

Dem Krankenhause zu Langenau bei Obernhof, Herzoglichen KreisamteS Nassau, sind die Rechte einer juristischen Person ertheilt worden , was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

Wiesbaden, den 31. Januar 1853.

Herzogliche Ministerialabtheilnng des Innern. F a b e r.

vdL Horst m a n n.

(Ertheilung der Corporationsrechte au die RettungSanstalt zu Langenau betreffend.)

Der Rettungsanstalt zu Langenau bei Obernhof, Herzogl. KreiSamtes Nassau, sind die Rechte einer juristischen Person ertheilt worden , was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

Wiessbade», den 31. Januar 1853.

Herzogliche Ministerialabtheilnng des Innern. Faber.

vdt. Horstmann.

Dienstuachrichte n.

Seine Hoheit der Herzog haben dem Rhein­zolleinnehmer Revisionsrath Finkler zu Canb den Dienstcharakter als Stcuerrath gnädigst ertheilt , den Hanptsteueramtsassistenten Elbach von Limburg znm

Zollinspcctor und Salzmagazinsverwalter in Höchst, den Hauptsteueramtsassiftcntcn Ebel von Biebrich zum Con­troleur bei dem Haupsteueramte in Limburg und zuM Salzmagazinsverwalter daselbst und den Gehülfen M d - ritz bei dem Rheinzollamte zu Caub zum Assistenten bei dem Hauptsteueramte in Biebrich gnädigst ernannt, den Recepturaccessisten G r o o s von Limburg nach Herschbach gnädigst versetzt, sodann den Accessisten S c n f f t zu Eberbach zum Recepturaccessisten in Lim­burg gnädigst ernannt.

Seine Hoheit der Herzog haben die Medi- cinalrathe Dr, Stutz von Wehen nach Braubach und Dr. Lötsch è rt von Marienberg nach Wehen zu ver­setzen, den Medicinalassistenten Dr. Melior in Lorch zum Medicinalrath in Marienberg zu befördern, den Medicinalassistenten Dr. Lange von Runkel nach Lorch zu versetzen, den Medicinalaccessisten Dr. Forell zu Kirberg zum Medicinalassistenten in Runkel zu ernen­nen, den nach Oberursel bestimmten Medicinalaccessisten Dr. Bickel auf Ansuchen in Selters zu belassen, die Me. dicinalaccesststen: Dr. Trâgel von Reichelsheim nachKir- bcrg, Dr. Helmrich von Straßebersbach nach Oberursel, Dr. Schütz von Hachenburg nach Reichelsheim, Dr. Wuth von SelterS nach Straßcbersbach zu versetzen^ und den Candibateü der Heilkunde Dr. Cramer von Montabur znm Medicinalaccessisten in Hachenburg zu er­nennen geruht.

Die Medicinalaccessisten: Dr. Fohr zu Weilburg und Dr. Schmidt zu Rennerod sind als bei der Prac- tischen (zweiten) Prüfung bestanden angcNomntèn worä den. Sodann sind nach bestandener Prüfung in die Zahl der geprüften Candidaten der Heilkunde; Karl de Beauclair von Usingen, Dr. Moritz Büsgen von Weiburg, Dr. Eduard Ricker von Eltville und Dr. Heinrich Vogler von Ems; in die Zahl der geprüften Candidaten der Tierheilkunde : Karl Kayser von Höchst und Karl Hofmann zu Haiger ausgenom­men worden.

Todesfälle.

Am 27. Januar ist derKreisamtsaccessist StaMM zu Höchst, am 28. ejusd. der Commandant der Festung Marxburg Oberstlieutenant Wirths, am 31. ejusd. der Obersteuerrath Scholz, am 5. Februar der AMts- Apotheker Hergt zu Hadamar und am 19. ejusd. der Forstmeister Schlich ter zu Eltville mit Tod abgc- gangen.

(Verordnungsblatt Nr. 5 und 7.)

Nichtamtlicher Theil.

Der Schluß der Wiener Iolleonserenzen.

Am 23. Februar, Abends, nachdem Morgens der un­terzeichnete Zoll- und Handelsvertrag zwischen Oester­reich und Preußen eingetroffen war, versammelten sich in den Sälen der k. k. Hof- und Staatskanzlei die Be­vollmächtigten von Oesterreich, Baiern, Sach­s' e n , W ür t tcinb crg , beiden Hessen, Ba­den und N a s s a u , um den zum Abschluß gebrachten Vertrag C der ersten Wiener Confcrenz) nach den Modifikationen, welche derselbe in den nunmehrigen Con- ferenzen erfahren hatte, in Auftrag ihrer hohen Regie­rungen zn vollziehen. Und gleich, wie von Seiten der Krone Preußen bei Abschluß des Zoll- und Handels­vertrags mit Oesterreich, die Zusicherung erfolgte, den süd- und mitteldeutschen Staaten bei Wicderanschluß an den Zollverein weitere A n m u t h u n g e n nicht zu stcllchi, als solche, welche durch den September- vertrag mit Hannover und den N u n tu c h'- rigen Zoll- und H a n d e l s v e r t r a g Mit Oesterreich nothwendig und erforderlich sind, in gleich entgegenkommender Weise haben bei dieser Gele­genheit, wie bereits gemeldet, die Bevollmächtigten Bai- erns, Württembergs, Sachsens, beider Hessen, Badens und Nassau's die Versicherung niedergelegt, daß ihre hohen Regierungen den genannten beiden Staatsverträge» Preußens bei den nunmehr bevorstehenden Unterhand­lungen über ihren Wiedereintritt in den Zollverein ihre Zustimmung nicht vorenthalten wollen, und auch nicht beabsichtigen, bei der Erneuerung des Zollvereines son­stige Schwierigkeiten zn erheben. Die A. A. Z. bringt aus anscheinend ofsiciöser Quelle folgende Betrachtun­gen. Die Sachlage, heißt cs dort, ist somit klar, ein­fach und günstig. Preußen ist in großartiger Weise in die diesseitigen Intentionen eivgegangen, und die Haupt- bedingung der Staaten der Darmstädter Uebereinknnft, die Zoll- und Handelsverhältnisse zwischen dem Zoll- verein und Oesterreich uns genügende und befriedigende

Weise geordnet zu wissen, ehe sic dieZollvereinSverträge mit Preußen erneuern, ist erfüllt. Der loyalen und wahrhaft bundeSgenössischen Behandlung dieser Angele­genheit von Seite des kön. preußischen Cabinets in der Unterhandlung mit dem k. k. geheimen Rath Frecherm von Bruck gebührt die vollste Anerkennung jedes Patrio­ten. Der abgeschlossene Zoll- und Handelsvertrag be­ruht auf den ausgedehntesten gegenseitigen Zugeständ­nissen und wird unfehlbar die spätere völlige Zolleini­gung anbahnèn. Die bedeutsamen Principien, die cd feststellt, so wie die praktischen großen Folgen, die un­mittelbar eintreten müssen, werden allgemein befriedigen. Freilich bringt Oesterreich auch hierbei große Opfer; wie cs denn unter Anderin sicherlich auch als ein be­deutungsvolles, moralisches Zugeständnis anzusehcn ist, daß die diesseitige Einrichtung der Zollämter, die Regulative für die zollamtliche Behandlung und die Organisation der Gränzbcwachung noch vdt dem Ein­tritt der Wirksamkeit des Zoll- und HandelS - Vertrags mit Preußen (also noch in diesem Jahre) mit den entsprechenden preußischen Einrichtungen in thunlichstc Uebereinstimmung gebracht werden sollen. Die ae-- genseitigen Zollermäßigungen und Zollbefreiungen wer­den dem Handel und der Industrie des Zollvereins einen lebhaften Aufschwung verleihen, die alten Bande zwischen Deutschland und Oesterreich neu beleben und stärken. Zugleich stellt der zu Wien von der Zollconferenz vollzogene Vertrag der völligen Zolleinigung nicht nur die Thunlich- keit und Ausführbarkeit dieser großen Maßregel vor Augen, sondern gibt auch den hohen Contraheuten zll München, Stuttgart, Drcsdeu, Kassel, Darmstadt, Karlsruhe und Wiesbaden eine freie und würdige Stel­lung bei den nachfolgenden Unterhandlungen für die Erneuerung der Zollvereinsverträge mit Preußen, da sie ihren Ländern für etwaige jetzt aber glücklicher Weise fast nicht mehr denkbareEventualitäten die unbedingteste Handelspolitische und fiscalische Sicherheit bietet. Ihr voraussichtlicher Wiederein­tritt in den vergrößerten Zollverein ist also die freie ^ihat ihres Willens, und da Preußen nunmehr ihre Vorbedingung auf die liberalste Weise erfüllte, Oester­reich ihnen durch den vorläufig unterzeichnetcn Vortrag (für dessen Ratification ein Termin nicht feflgestcllt ist) eine Garantie seiner bundestreuen und innigen Gcflu- nungeN auch in handelspolitischer Beziehung gegeben hat, so stellt sich ihre bisherige Politik in dieser Ange- legcühei als glänzend gerechtfertigt dar: der Zoll­verein ist gerettet, die V o l l z i e h u n g d e s S cp tembervertra gs gesichert, die künf­tig e Z o l le in igun g Deutschlands Mit Oester­reich thatkräftig an gebah n t undwas sicher­lich nicht daS Unwichtigste ist die enge E'nigung nnd ungestörte Freundschaft zwischen Oesterreich' und Preußen hin fort durch kein partielles M i ß v e r h äl t n i ß Weyr ge­stört. Die handelspolitische Frage, welche allzulang ein bedenklicher Keim der Zwietracht zwischen den bei­den deutschen Großmächten war, ja die Gefahr der Zerreißung Deutschlands in zwei Lager im Gefolge führte, ist nunmehr eine moralische und politische Bürg, schäft der Eintracht und des Einverständnisses. Der Aufschwung des materiellen Wohlstands, welcher dadurch zu erwarten ist, wird an Bedeutsamkeit noch überwogen von den politischen Folgen einer Lösung, welche die moralische Kraft Deutschlands in den Augen der eige­nen Staaten und ihrer Bürger, wie in denen des Aus­landes so hoch stellt, wie in irgend einer glückliche» Periode seiner Geschichte.

Deutschland. .

f TKiesdade», 28. Februar. (Assisenvcrhand- lung gegen Jacob Seibold und Pet. Schramm von Weißkirchen wegen ausgezeichneten Diebstahls.) Die beiden Angeklagten wurden von den Geschwornen für schuldig befunden und vor dem Assismhofe Ersterer zu 2 Jahr Zuchthaus, geschärft durch Kostbcschränknng und Letzterer zu 2 Jahr CorrcctionShaus vcrurthcilt. Die Kosten betragen 134 fl. 32. kr.

* Die heutige AssisenverhandlUng gegen Carl Krä­mer von Eddersheim wegen Nothzucht findet bei ver- schloffenen Thüren statt.

Dillenburg, 24. Febr., Mittags. (Assiscnver- Hanblung gegen Carl Frie von Niederelbert, Amts Montabaur wegen Schriftfälschung.) Präsident: Herr Hofgerichtörath v. Reichenau, Staatsanwalt: Herr Substitut Schröder, Vertheidiger : Herr Prokurator Scheu f. Carl Frie von Niederelbert, Amts Montâ-