Nassauische Allgemeine Zeitung.
TVr L« • Montag heu 28. Februar 18&3.
Die „Nassauische Allgemeine Zeitung" mit dem belletristischen Beiblatt „Der Wanderer" erscheint, Sonntags ausgenommen, täglich und beträgt der PrânumsrationSpreiS für Wiesbaden und , nach dem neuen Postregulanv nunmehr auch für den ganzen Umfang deS Thurn- und Taris'fchen Berwaltungsbeiirks mit Inbegriff des Postaufschlags 2 fl., für die übrigen Länder des deutsch-österreichischen Postvereins, wie für das Ausland 2 fl. 24 !r. — Inserate werdest die vierspaltig Petitzeile oder deren Raum mit 3 tr. berechnet. — Bestellungen belieb man in der Buchhandlung von W. Friedrich, Langgaffc 42, auswärts bei den nächstgelegenen Postämtern, zu machen.
Der zwischen Preußen und Vesterreich «>• geschlossene Handelsvertrag
* Die große Frage, welche Deutschland Iahte lang in Spannung erhielt, und, Dânk den aufreizenden Bemühungen eines Theils unserer Presse, beinahe in zwei feindliche Lager spaltete, ist nun erledigt, ist durch den preußisch-österreichischen Handelsvertrag aus eine Weise entschieden, welche, wir heben nur die zunächst liegende Wirkung hervor, den Hoffnungen auf Steigerung des Nationalwohlstandes durch umfassende Verkehrserleichte- rungen, durch Eröffnung eines neuen umfangreichen Marktes, durch Vermehrung der Berührungspunkte nâch Außen vollkommen entspricht. Wir wollen uns an die erfreuliche Thatsache der endlichen Lösung halten und nicht, wie Andere thun, untersuchen, wie viel Zugeständnisse der eine oder der andere Theil gemacht, auf wessen Seite der „Sieg"; genug daß die Verständigung erfolgt und die Grundlage zur Herbeiführung der innigsten Handelsbeziehungen für ganz Deutschland gegeben ist. Die Zeit hat schon das ihre gethan, um die öffentliche Meinung über die Absichten jener aufzuklären, die nicht müde wurden, Besorgnisse vor der jetzt erfolgten Annäherung an Oesterreich zu erregen und politische wie konfessionelle Rücksichten zu ihren 'Agitationsmitteln zu benutzen; sie wird auch noch das übrige thun und durch unumstößliche Beweise, durch Erfahrung selbst die Zweifelsüchtigsten über die Vortheile der in Aussicht gestellten Zolleinigung mit Oesterreich belehren. Preußen hat seinem Programm gemäß eine Verbindlichkeit zur Eingehung einer Zolleinigung nicht übernommen, indessen ist der Handelsvertrag zwischen Oesterreich und Preußen abgeschlossen, um den Handel und Verkehr zwischen ihren Gebieten durch ausgedehnte Zollbefreiungen und Zollermäßigungen, durch vereinfachte und gleichförmige Zollbehandlung und durch erleichterte Benutzung aller Verkehrsanstalten in umfassender Weise zu fördern und in der Absicht, ihre Zolleinnaymen zu sichern und die allgemeine Deutsche Zolleinigung an- zubahnen und schon im Jahr 1860 werden, wenn nicht schon früher dieses Ziel erreicht ist, Kommissare sämmtlicher Paciscenten über die Herbeiführung der Zoll- einigung in neue Berathung treten. Die Zoll- einignng ist das letzte Ziel desVertrages, seine Bestimmungen enthalten die Grundbedingungen ihrer Ermöglichung.
Ist gleich die Autonomie beider Contrahentcn in Bezug auf die Tarifgesetzgebung forme! gewahrt, so ist doch durch einzelne Verabredungen das Interesse beider Zollkörper ein gemeinschaftliches geworden; die Tarif- änderungen des einen Theils sind von wesentlichem Einfluß auf den anderen Theil, ziehen gewisse Folgen nach sich, die es zuletzt als wünschenswerth erachten lassen, daß keine ohne vorläufige Zustimmung beider Theile erfolgt oder daß die Tarifgesetzgebung eine gemeinschaftliche sei. Erhöhungen des einen Tarifs sollen nämlich ohne Einfluß auf die Zwischenzölle der paciscirenden Staaten bleiben. Von Ermäßigungen aber muß dem andern Staate drei Monat vor dem Eintreten der Bestimmung Nachricht gegeben werden, wo es diesem dann freisteht, zu einem erhöhten oder ermäßigten Zwischenzoll zu greifen. In diesem Artilel liegt die Entwicklungsfähigkeit des ganzen Vertrages.
Nach dem Art. 26 des Handelsvertrags vom 19. Febr. 1852 ist derselbe zwischen den beiden Zollkörpern, dem preußisch - deutschen und dem österreichisch - italienischen abgeschlossen. Oesterreich übernimmt es, den Beitritt der bisherigen Verbündeten des Zollvereins zu dem preußisch'hannoverschen Verein zu erwirken, diesen zu einem preußisch-deutschen zu machen, somit für die Re- constituirung und Erweiterung des Zollvereins -zu sorgen. Preußen glaubt, dieß nicht thun zu können, da es die Unterhandlungen mit denselben, wie bekannt, abgebrochen hat. Es ist dieß nur eine Förmlichkeit, denn alles, was in Berlin verhandelt wurde, geschah nur mit Wissen und Willen der bei der Wiener Conserenz vertretenen Staaten einerseits und der durch den Septembervertrag gebundenen Regierungen andererseits und es haben die Bevollmächtigten der in Wien vertretenen Regierungen bei dem Schlüsse der Wiener Zollconferenz, wie wir bereits gemeldet, nicht nur ihre Zustimmung zu dem preußisch-österreichischen Handelsvertrag erklärt, sondern auch die befriedigendsten Versicherungen abgegeben, daß ihrerseits der Wiederherstellung und resp. Erweiterung des Zollvereins kein Hinderniß in den Weg gelegt werde. Es steht somit fest, daß Preußen und Oesterreich keineswegs nur ihre Gebietstheile, sondern Deutschland, das große einige Deutschland vor Augen
hatten, und daß die übrigen deutschen Regierungen von dem gleichen Bestreben beseelt waren.
Die politische Bedeutung des Handelsvertrages ist eigentlich größer, als die materielle. Aber schon in letzter Beziehung ist durch den preußisch - österreichischen Handelsvertrag für die Einheit Deutschlands mehr erreicht, als alles bisher versuchte je ermöglichen konnte. Der große Gedanke deutscher Einheit, das verwickelte Problem einer innern und organischen Uebereinstimmung der deutschen Staaten, hat, wir die „A. Allg, Z." mit Recht bemerkt, durch den Zoll- und Handelsvertrag seine praktische Lösung gefunden. Alle Elemente,dazu sind in dem Instrument enthalten, das nicht mehr bloß in allgemeinen Verheißungen, sondern durch positive Bestimmungen Bürgschaft dafür bietet, daß, was durch die deutsche Bundesacte in Aussicht gestellt, auf den Dresdener Conferenzen von Neuem angeregt, jedoch abermals unbeeinigt geblieben war, endlich zur Wahrheit und Wirklichkeit geworden ist. Nicht bloß, daß schon der natürliche Gang der Dinge zu einer Handelseinigung führen muß; die Einheit wird, Dank den zwischen Oesterreich und Preußen tractatmäßig getroffenen Verabredungen, die Gesammtheit der materiellen Interessen Deutschlands umfassen und auf dieser festen und gesunden Grundlage auch den Knoten unserer mehr ideellen und politischen Beziehungen immer fester schürzen. Der (im Wesentlichen auf den Wiener Entwurf gebaute) Handelsvertrag sichert vorerst die umfassendsten Verkehrserleichterungen, die mit Leichtigkeit zu einer endlichen Zolleinigung führen werden. Dem Vertrage schließt sich ein Zoll- und Münzcartel an. Ferner werden die beiderseitigen Consulu angewiesen, Unterthanen des andern Kontrahenten, „sofern letzterer an dem betreffenden Platz durch einen Eonsul nicht vertreten ist, Schutz und Beistand in derselben Art und nicht gegen höhere Gebühren, wie den eigenen Angehörigen, zu gewähren." Die Praxis wird hier hoffentlich zum System führen. Die Konsuln beider Staaten werden es als Ehrenpunkt ansehen, jenseitige Unterthanen wo möglich noch kräftiger als die einheimischen zu vertreten, und ss wird man sich allmählich rationell in die Vertretung theilen , nämlich so, wie es die Verhältnisse räthlich erscheinen lassen. Ueber Rechnungsführung „wollen" beide Contrahenten „alle gewünschten" Aufklärungen sich ertheilen. Schon jetzt gestehen beide Theile sich das Recht zu, an ihre Zollstellen Beamten zu dem Zweck, um von der wechselseitigen Geschäftsbchandlung Kenntniß zu nehmen und werden die Zollstellen in dieselben Orte verlegt. Alle Einfuhrverbote sind zwischen den beiden Staaten aufgehoben, mit Ausnahme der Gegenstände eines Monopols und Regals (Salz, Tabak, Spielkarten rc.) und gesundheitsgefährlicher Gegenstände. Die Zahl der bei der Einfuhr völlig zollfreien Producte ist eine unendlich große. Es sind darunter nicht nur sehr wichtige Naturproducte und HülfSstoffe, sondern auch eine Anzahl roher Holz- und irdene» Fabrikate. In dieser Ausdehnung der Zollfreiheit liegt ein großes Opfer von Seite Oesterreichs, das den größten Theil der zollfrei erklärten Artikel aus dem Zollverein bezieht. Eben so beträchtlich ist das Zugeständniß, welches Oesterreich in Bezug auf den Eisenzoll gemacht, indem es das mit Ursprungszeugnissen versehene Roheisen des Zollvereins, resp. Preußens, zu dem geringen Differentialzoll von 15 kr. zuläßt, während der jetzige österreichische Satz für binnenwärts 45 kr., resp. 22'/2 kr. beträgt. Wir wollen von weiteren Beispielen abseheu.
Die Köln. Ztg. stellt allerdings den unklugbaren Grundsatz auf, daß jedes umfassende Differenzialzollsy- stem die handelspolitische Autonomie der von ihm umschlungenen Staaten schwächt und zwar um so stärker, je mehr das System einer vollen Zolleinigung sich annähert, aber sie zieht daraus den Schluß, Preußen und Deutschland habe in dieser Beziehung das höchste Interesse, zu wünschen, daß die im Jahr 1854 bevorstehenden „kommissarischen Verhandlungen des Art. 3 — um sich über weitere, dem obigen Gesichtspunct (der Zolleinigung) entsprechende Verkehrserleichterungen zu einigen , nicht allzuviel Erfolg haben, d. h. nicht allzuglücklich sind in ihren Bemühungen — Preußen und Deutschland durch wirthschaftliche Verschmelzung „an den slavisch-romanischen Südosten" $u fesseln, und vom „atlantisch-germanischen Westen" künstlich abzuziehen, es sei also wünschenswerth, um einen Theil der handelspolitischen Autonomie, den man bei einem jeden Handelsvertrag mit fremden Staaten opfert, die Zolleinigung von ganz Deutschland hinzugeben. Wir wollen hoffen, daß dieser Mißton in dem Einklang der Ansichten und der Freude über die glückliche Lösung der HandelS
frage ohne Wiederhall bleibt. Lassen wir, so schließt ein Artikel der handelspolitischen Beilage der Frankfurter Postzeitung, das zollvereinte Deutschland wenige Jahre feine vereinte Thätigkeit einsetzen, Oesterreich in gleicher Frist, jetzt mit uns auf's engste verbunden, durch diese Wechselbeziehung in den Kreis dieser Bewegung hineingezogen/ seine reichen Mittel entfalten, so bietet dann eine Zolleinigung ein Bild, wie wir einem zweiten weder in der deutschen noch in der europäischen Geschichte begegnen. Dann wird man die Gründe gegen diese Zolleinigung ebensowenig mehr zu begreifen im Stande sein, als es uns jetzt schon Mühe kostet, die Gegenansichten verstehen zu können, die man gegen das heutige Bündniß der beiden Großstaaten vorgebracht hat,.
Deutschland.
* Wiesbaden, 27. Febr. (Assifenverhandlung gegen Joh. L e i m;b e r g e r von Eddersheim wegen Brandstiftung.) Der Angeklagte wurde von den Geschwornen für schuldig erkannt und von dem Assisenhofe |t* 6 Jahren Zuchthaus verurcheilt. Die Kosten betragen 85 fl. 56 kr.
Zu der Assifenverhandlung gegen Balthasar Dreis, Franz Bruch Häuser und Franz Stork von Lorch wegen versuchten Diebstahls bemerken wir nachträglich, daß die drei Angeklagten Knaben von 15 Jahren sind. Die Anklage geht dahin, daß Dreis am 23. December v. I. durch ein unverschlossenes Fenster in das Haus deS Kaufmanns Math. Jos. Dahlen zu Lorch eingestie- gen sei, während die beiden andern in der Nähe auf der Staße Wache standen. An der Vollendung des Diebstahls wurde Dreis jedoch durch die Dazwischenkunft einer Frau verhindert, indem die beiden anderen Knaben durch Pfeifen ein Zeichen gaben, worauf sich Dreis rasch davon machte. '
t Wiesbaden, 28. Februar. (Assisenverhand- lung gegen Jacob Seibold und Jos. Schramm von Weißkirchen wegen Diebstahls.) Jacob Seibold und Joseph Schramm sind angeklagt, in der Nacht vom 9. aus.den 10. Juli v. I. in den über dem Mühlengebäude des Peter O t t befindlichen, mit dessen bewohntem Gebäude zusammenhängenden Speicher eingestiegen und ein Malter Walzen , werth 10 fl. 20 kr., nebst dem Sack, werth 40 kr., gestohlen und in der Nacht vom 16. auf den 17. Juli die Wiederhvlmigdieses Getreidediebstahls versucht zu haben. Seibold war schon wegen eines au dem Stierstadter Müller 91. Schreiber versuchten Diebstahls zu einem Jahr Correc- tionshaus verurtbeilt; Schramm stand wiederholt im Verdacht begangener Diebereien und hat keinen guten Ruf.
Die Verhandlung leitet der Asfisen - Vicepräsident Jeckeln, als StaatSprocurator fungirt Staalsprocu- rator-Substitut Flach, als Vertheidiger der Angeklagten Prokurator Dr. Geiger.
Mainz, 26. Februar. Unsere Rheinbrücke mußte heute Morgen um 10 Uhr abermals abgefahren werden, da durch die in verflossener Nacht eingetretene Kälte von 9 Gr. R. im Main neues Eis von 1 Zoll Dicke entstanden war.
* Mannheim, 24. Febr. Der Grundgedanke, der im Proceß gegen den Professor Gerviuus von Soiron geführten Vertheidigung lag in der Behauptung, daß bas Hofgericht zur Entscheidung der vorwürfigen Frage nicht competent, d. h. nicht geistig und wissen- schaftlich fähig sei; eS existirten in der Welt nur sehr Wenige, welche das Zeug besäßen, das in Frage stehende Werk zu beurtheilen ; dem Urtheile von Zeitungen, von Gerichtshöfen und gewöhnlichen Kritikern könne Gerviuus sich nicht unterwerfen; er habe in dem Buche d ie Wege der Vorsehung vorgezeichnet, er habe einen Gedanken ausgeführt, den nur drei große Geister, nämlich Aristoteles , Macchiavelli und Hegel gekannt, aber auszuführcn nicht gewagt hätten. Er habe es unternommen und darum stehe kr, die inca rn(r|te W is- senschaft, vor Gericht. Daß das Urtheil nicht sofort gesprochen, sondern bis auf den 2. März vertagt wurde, will Vielen als kein ganz günstiges Auspicium für Gerviuus erscheinen.
Stuttgart, 24. Febr. Der Präsident der zweiten Kammer hat den Abgeordneten amtlich mitgetheilt, daß die nächste Sitzung Dienstag den 1. März, Vormittags 9 Uhr, beginnen und der Bericht der Justizge- setzgebungscommissiou über den Gesetzentwurf, betreffend die Wiedereinführung der Todesstrafe und die Strafe der körperlichen Züchtigung, Gegenstand der Tagesord- nung sein werde.