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Nassauische Allgemeine Zeitung.

TVf J». Samstag hra 26. Februar JS53.

DieNaffanische Allgemeine Zeitung" mit dem belletristischen BeiblattDer Wanderer" erscheint, Sonntags ausgenommen, täglich und beträgt der PränumerationspreiS für Wiesbaden und , nach dem neuen Postregulaiiv nunmehr auch für den ganzen Umfang deS Tdurn, und TariS'schen Verwaltungsbezirks mit Inbegriff des Postaufschlags 2 fl., für die übrigen Länder des deutsch.österreichischen PostvereinS, wie für daS Ausland 2 ft. 24 tr. Inserate werden die vierspaltig Petitjeilc oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in der Buchhandlung von W. Friedrich, Langgaffe 42, auSwärtS bei den nächstgelegenen Postämtern, zu machen.

Amtlicher Theil.

Dienstnachrichten.

Der Decan Senf ft zu Ufingen ist von der Schul- inspection über die Elementarschulen zu Usingen, unter Belassung derjenigen über die dasige Realschule, ent­bunden und die erstere dem Seminardirector Lex zu Usingen übertragen worden.

Die durch die Versetzung des Profesiors Lex zu Herborn zur Erledigung gekommene Schulinspection über einen Theil der Schulen im Herzogl. Justizamte Her­born ist, mit Ausnahme der zum Kirchspiel Herborn gehörenden Schulen zu Amdorf, Burg, Hirschberg, Hör­bach, Sinn und Uckersdorf, welche dem Schulinspections- bezirk desSchulinspectors Professor Bauer in Herborn zugetheilt worden sind, dem Pfarrer Mencke zu Bicken und die Schulinspection über die Schulen zu Eltville dem Domcapitular Schlenger daselbst übertragen worden.

Nichtamtlicher Theil.

Vcr zwischen Preußen und Wellerreich ab­geschlossene Handelsvertrag.

(Schluß.)

Art. 19. Die contrahirenden Staaten werden noch im Laufe des Jahrs 1853 über eine allgemeine Münz­convention in Unterhandlung treten. Schon jetzt haben sie sich dahin verständigt, dass keiner von ihnen die von ihm geprägten Münzen außer Verkehr setzen oder den von ihm denselben beigeleglen Werth verringern wird, ohne einen Zeitraum von mindestens vier Wochen zur Einlösung derselben zum bisherigen gesetzlichen Werth festgesetzt und denselben wenigstens drei Monate vor dessen Ablaufe öffentlich bekannt gemacht und zur Kennt­niß des andern Theils gebracht zu haben. Nur beim Uebergang zum 14-Thaler- oder 24'/2-Guldenfuß oder zum metrischen Münzsysteme bleibt es dem betreffenden Staate vorbehalten, das Werthverhältniß zu bestimmen, nach welchem er seine bisherigen Münzen einlösen oder in seinem Gebiet in Umlauf lassen will. Die contrahi­renden Theile werden ferner Verbrechen und Vergehen in Beziehung auf Münze oder Papiergeld des andern Theils mit gleichen Strafen, wie Verbrechen und Ver­gehen in Beziehung auf die eigenen Münzen oder das eigene Papiergeld belegen. Das unter ihnen abgeschlos­sene Münzcartel ist in der Anlage IV enthalten. Art. 20. Jeder der contrahirenden Theile wird seine Cousuln im Auslande verpflichten, den Angehörigen des andern Theils, sofern letzterer an dem betreffenden Platze durch einen Consul nicht vertreten ist, Schutz und Beistand in derselben Art und gegen nicht höhere Gebühren wie den eigenen Angehörigen zu gewähren. Art. 23. Noch im Laufe des Jahres 1853 sollen Commissäre der con- trahirenden Staaten zusammentreten, um die in Ge­mäßheit der vorstehenden Artikel erforderlichen Verein­barungen und Vollzugsschriften feststellen. Art. 25. Die Dauer dieses Vertrages wird auf zwölf Jahre, also vom 1. Januar 1854 bis zum 31. December 1865 festgestellt. Es werden im Jahre 1860 Commissäre der contrahirenden Staaten zusammentreten, um über die Zolleinigung zwischen den beiden contrahirenden Theilen und den ihrem Zolloerbande alsdann angehörigen Staa­ten oder, falls eine solche Einigung noch nicht zu Stande gebracht werden könnte, über weitergehende als die am 1. Januar 1854 eintretenden und durch die im Art. 3 erwähnten commissarischeu Verhandlungen nach­träglich festzustellendeu Verkebrserleichterungen und über möglichste Annäherung und Gleichstellung der beidersei­tigen Zolltarife zu unterhandeln. Art. 26. Der Bei­tritt zu diesem Vertrage bleibt denjenigen deutschen Staaten vorbehalten, welche am 1. Januar 1854 oder später zum Zollverein mit Preußen gehören werden. Nicht minder steht der Beitritt zu diesem Vertrag den jetzt oder in Zukunft mit Oesterreich zollverbündeten italienischen Staaten frei. Art. 27. Gegenwärtiger Ver­trag soll ratistcirt und es sollen die Natificationsurkun- den im Laufe des künftigen Monats in Berlin ausge­wechselt werden.

Die Zahl der eingangszollfreien Artikel ist sehr groß. Wir heben aus dem Vcrzeichmß A. hervor: gemeine Töpferwaarc mit oder ohne Glasur, Kohlen, Zink, Mühlenfabricate (als Grütze, Nudeln, Mehl re.) ungeleimtes Papier, Bücher, Landkarten, Musicalieu, Stahlstiche , Lithographiern, Vieh, Mineralwasser, Feldfrüchte aller Art, Holz, Kohlen, Obst, Eier,

Milch, Geflügel, Mehl, Brod u. s. w. AuS der Reihe der für den gegenseitigen Verkehr im Zoll er­mäßigten Waaren heben wir folgende hervor: Baum­wollengarn, Roheisen, Stabeisen, fayonnirtes Eisen, Ei­senblech und Draht, gewöhnliche Eisenwaaren, feine Eisenwaaren , Nähnadeln, Stricknadeln, rohes Leinen­garn, geleimtes Papier, Baumwollenwaaren, Leinen, Wollen- und Seidenwaaren. Bereits im Jahre 1854 sollen Commissarien zusammeutreteu, um sich noch über anderweite Zollbefreiungen oder Ermäßigungen zu einigen.

In die Kategorie der zollfreien Artikel gehören nur Rohproducte und einige wenige Industrie-Erzeugnisse, die zu den gewöhnlichsten Lebensbedürfnissen gezählt werden, wie gemeines Glas, Holz- und Flechtwaaren. Roheisen zahlt per Centner in Preußen 7'/, Sgr., in Oesterreich 22'/, Kreuzer; bei unmittelbarer Versendung von den Hüttenwerken mit Ursprungszeugnissen der Bergbehörden resp. 5 Sgr. und 15 kr.; Baumwollen­garn 1 Thlr. 22'/, Sgr. und 2 fl. 30 kr.; rohes, un- gezwirntes Leinengarn 15 Sgr. und 45 fr.; gebleichtes und gefärbtes, ungezwirnt 5 Thlr. und 7 fl. 30 kr.; gezwirntes 7 Thlr. und 10 fl.; baumwollene, leinene und wollene Webe- und Wirkwaaren in Preußen ohne Unterschied 30 Thlr.; in Oesterreich, in drei Klassen gesondert, 45, 100 (75 leinene) und 200 fl. der Centner.

Die in Aussicht stehende Ermäßigung der Zölle auf Wein, Kaffee, Thee, Zucker (raffinirten, rohen und für inländische Siedereien), Syrup, Tabakblätter auf resp. 4, 3, 6, (5, 4, 2%) 2, 3 Rthl. pr. Ctr. und der freie Austausch von Rohprodukten mit Oesterreich müs­sen zur Folge H a b e n, d a ß e i u e R e i h e v o n wichtigen und gewöhnlichen Lebens-Be­dürfnissen i m Preise sinken.

Englands Achillesferse.

Die englische Presse schüttelt ihr Füllhorn des Zornes und der Entrüstung über dieThorheit" des Mailänder Aufruhres aus; sie thut damit nichts Größeres als Kossuth, welcher nachträglich die übereilte Thorheit" dieser Mordexempel bespöttelt. Die Accommodations-Politik ist, sagt die N. Preuß. Ztg., zu lange die Lehrmeisterin dieser Presse gewesen, als daß man ihr Urtheil für aufrichtig halten könnte. Schmeichelt man sich in London, den Schrei des Unwillens, der sich gegen London richtet, immer wieder mit diplomatischen Noten besänftigen zu dürfen? Der Zorn dieser Presse gilt dem Unverstände, der vorzeitigen Ueber- stürzung in den mörderischen Revolten vom neuesten Datum; ihr Groll den ungeschickten Feldherren der Revolution, ihr Mitleid den umsonst und nutz­los geopferten Werkzeugen. Für das Elend, die Sturmesnoth, die Todespcin der treuen niederge­meuchelten Soldaten, der in ihrem Frieden und Wohl­stand vernichteten Tausende auf den Schauplätzen des Aufruhres, haben wir selten zwischen den Zeilen ihrer Fanfaronnaden eine Erkenntniß herausgelesen. Wissen doch dieTimes" nur die armseligen Worte zu finden, daß cs nöthig gewesen wäre, einen Haufen elender Narren einem unvermeidlichen Verderben zuzuschlcudern, welches aus den Ausgang des großen Kampfes keinen Einfluß üben könne; die Unruhen würden doch bald wiederkommen, wenn man auch die Ereignisse ihren ruhigen Gang gehen ließe." Man ist eifersüchtig auf seine Institutionen, läßt aber die Fremdenbill ein Blatt Papier bleiben! Das gesetzliche England duldet in stoischer Ruhe die Waffnung der Propa­gandisten auf seinem Boden.Es ist dasselbe Eng­land" , ruft das Deutsche Volksblatt aus,dessen high life jedes Jahr seit der polnischen Revolution Poleubälle zur Unterstützung russischer Revolutionäre hält; es ist dasselbe gesetzliche England, dessen Emis­säre, mit der Habeas corpus-2lcte in der Tasche, wie ein Policemann mit seiner Unverletzlichkeits-Marke,. Ita­lien und Ungarn vor und während der Revolution zahlend und hetzend durchzogen, dessen Gesetze nicht ein­mal einen General von der Armee des ältesten Alliir- ten vor der Rohheit des so gesetzlichen Volkes zu schü­tzen vermochte; dasselbe stolze Albion, welches die Hcse der Revolution unter Dach und Fach bringt, wenn sie nur den fashionablen Gentlemen« schont; ob sie ungari­sche Kronen im Sacke oder Latour'sches Blut auf dem Gewissen hat, das ist John Bull Nebensache." Das ist eine Moral, die das Erröthen verlernt hat; das ist eine Presse, welche einen Aufruf zu Schillingssubscrip- Honen für die Befreiung Europa's, somit ein offenes Revolutionsmanifest veröffentlicht und nachher mit küh­

lem Wortprunk und selbstgefälligem ^Achselzucken daS angerichtete Unheil kritifirt! '

Daß die jüngsten Thaten der Umwälzungspartei auch in der deutschen Presse so ziemlich überall Worte der tiefsten Entrüstung finden würden, ist zu erwarten gewesen. Zu bedauern ist nur, sagt dieKass. Ztg.", daß selbst die anerkannt wohlgesinntesten Blätter ihrem Herzen auf keine andere Weise, als in edeln Redens­arten (?) Luft zu machen vermögen, und daß sie das einfachste Mittel übersehen, auch die Quelle zu ver- stopfeu, auf der solche Unthaten stets neue Nahrung und Unterstützung ziehen. England ist, das fühlt Je­dermann, die Äeolshöhle, ans der alle Stürme über Europa kommen. Man irrt aber gewaltig, wenn man glaubt, es sei englische Sympathie für die Principien selbst, welche die Brandfackel schwingen und den Mord­stahl schleifen.

Nur das allervandgreiflichste materielle Interesse ist es, das ihnen in England Vorschub leistet. Wäre der drückeudste Absolutismus geneigt, den englischen Han- delsinteressen in den von ihm beherrschten Ländern freien Spielraum zu gewähren, so würde England keinen An­stand nehmen, in die innigsten Aüiauzverhältnisse zu ihm zu treten, während auch die freisinnigste Regierung auf Englands Feindschaft zu rechnen hat, sobald sie da­mit umgeht, ihr Land von der englischen HandelSsupre- matie zu befreien. Diese Politik hat sich in wahrhaft cynischer Blöße gezeigt, als England Edina mit Feuer­schlünden zwang, den Geist und Körper tödtenden Opiumhandel wieder bei sich zu gestatten. Weil aber England in seiner eigenen Politik keine anderen Argumente, als die aus seiner Handelsbilanz gezogesien kennt, die Unterstützung revolutionärer Umtriebe seiner­seits nur den Zweck hat, den Kontinent in eine Ver­wirrung zu stürzen, an welcher dessen materielle Pros­perität Schiffbruch leiden muß, so gibt eS nur ein Mittel, das sich als kräftige Repressalie gegen diese In­trigue darstellt.

Mögen die Mächte des Contineuts in noch so ein­dringlichen Noten dem englischen Cabinete wegen miß­bräuchlicher Anwendung des Asylrechts Vorstellung mu* chen, so wird dies doch wenig helfen, indem kein engli­scher Minister die Nachgiebigkeit seiner Regierung srernd- ländischen Anforderungen gegenüber vor dem Parlamente zu vertheidigen wagen dürfte. Nur in einem einzigen Falle würde es ihm nicht an Gründen fehlen, die Wohl­gerathenheit eines Eingehens auf eine solche Anforderung zu befürworten, wenn er nämlich zu gleicher Zeit von der Gefahr sprechen könnte, die bei Nichtbeachtung dieser Anforderung dem englischen Handel drohe. Ge­gen ein derartiges Argument ist auch der insolenteste englische Uebermuth nicht unempfindlich.

Wenn man also den Beschwerden gegen England rasche und entschiedene Abhülfe gewähren will, so nehme man zu dem Mittel, das auch Napoleon einst als das allein zugängliche gegen England erkannte, seine Zuflucht. Ueber kurz oder lang wird doch kein anderes übrig blei­ben; denn in demselben Maße, als der Kontinent, na­mentlich Deutschland, industrielle Fortschritte macht und in nationaler Wohlfahrt erstarkt, wird auch die englische Feindschaft wachsen und neue Unruhen und Gefahren bereiten. Nur, wenn einer j e d e n v o n Eng­land ausgehenden U u b i l d e mit einem er­höhten Zoll auf englische Waaren geant­wortet wird, dürfte die englische Regierung sich ge­zwungen sehen, Abhülfe zu gewähren und so nach und nach zu einer die Ruhe Europa's weniger gefährdenden Politik cinzulenken.

Deutschland.

Wiesbaden 25. Februar. (Assiscuverhandlung gegen C. Balthasar Dreiv, Franz Bruch Häuser und Franz Stork, sämmtlich von Lorch, wegen ver­suchten ausgezeichneten Diebstahls.)

Die Angeklagten wurden von den Geschwornen für schuldig befunden und von dem Assisenhofe, rc. Dreis zu 4 Wochen und rc. Bruchhäuser und rc. Stork zu 3 Wochen Gefängniß, verurtheilt. Die Kostenbeträgen 51 fl. 26 kr.

* Wiesbaden, 25. Febr. (Assiscuverhandlung gegen die Ehefrau deö Caspar Höhn, Barbara geb. Weber zu Geisenheim, wegen Schriftfälschung.)

Die Ehefrau des Zuckerbäckers Caspar Höhn, Barbara geb. Weber zu Geisenheim, 42 Jahr alt, ist angcklagt am 27. October v. I. sich auf einen falschen im Namen des Leonhard Höckel zu Geisenheim geschrie­benen Brief von der Elis. Schneider aus Höchst, Dienst-