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Bekanntmachungen.

Decret auf die Klage des Christian Pl iesvon Reichen« berg, Klägers

gegen

Georg Heinrich Hilgc von Patersberg, der­malen in America, Beklagten

wegen Forderung von 120 fl. 18 fr. wegen Verwundung.

323] Dem Beklagten, dessen gegenwärtiger Aufenthalt unbekannt ist, wird aufgegeben, auf die Klage, deren Einsicht in hiesiger Amts- registratur offen steht, innerhalb neunzig Tagen vom Tage des ersten Erscheinen dieses Dekrets in öffentlichen Blättern an bei Vermeidung Ein- gestandniffeS des Klaggrunves und Verlustes der Einreden sich zu erklären. Die weiteren in dieser Sache ergehenden amtlichen Dccrcturen werden nur durch Anheften an das Gerichts­brett bekannt gemacht.

St. Goarshausen, den 4. Februar 1852.

Herzogs. Näss. Justizamt.

Siegfried.

Ausschreiben.

328] Joeob Wilhelm Remy von Quirnbach beabsichtigt mit Familie nach America auszu­wandern, was hiermit veröffentlicht wird. Hachenburg, den 7. Februar 1853.

Herzogs. Nasi. Kreisamt.

S t e u b.

Edictalladung.

Den ConciirSprozcß über kasVermögen des Fried, rich Klauer und dessen Ehefrau Katharina geb. Hübler von Sinter betr.

297] Nachdem über daS Vermögen dcrRubri- caten der Concursproccß rechtskräftig erkannt worden ist, werden Alle, welche dingliche und persönliche Forderungen an der vorhandenen Masse zu machen haben, aufgefordert, solche Donnerstag den 3. März l. Z.,

Morgens 8 Uhr, vor dem unterzeichneten Amte zu liquidiren, bei Vermeidung des von selbst cintrctendcn Recht-nachtheils des Ausschlusses von der vorhandenen Masse.

Limburg, den 4. Februar 1853.

Herzogs. Nass. Justizamt. Heye.

Regelmäßige wöchentliche Fahrgelegenheiten

-^g mit Post-Dampfschiffe» und Dreimaster» It Classe

nach den verschiedenen Häfen von

Ofc Nord- und Südamerica

über die Seehäfen von

Havre, Antwerpen, London, Bremen «Lr Mamburg nach

New Aork, Baltimore, Quebec, New Orleans, Zndianola-Teras-Galveston u. Australien.

Unter Zusicherung der bereits schon oft anerkannten reclen Behandlung erpedirt stets zu den billigsten Preisen die von Herzoglich Nassauischen Staatsministerium gehörig concessionirte

General-Agentur von

Biebrich u. Wiesbaden im Februar 1853. GcifVUdev* UlCSS»

Bekanntmachung.

326] Heinrich Diehl von Anaberg beab­sichtigt mit seiner Familie nach America aus­zuwandern, was hiermit in Gemäßheit^ der Verordnung vom 24. März 1849 zur öffent­lichen Kenntniß gebracht wird.

Idstein, den 8. Februar 1853.

Herzogs. Nass. Kreisamt. Spieß.

Angekommene Fremde.

Wiesbaden, den 11. Februar 1853.

Ädlek Hr. Wellmich, Kfm. aus Cöln. Hr. Ingnohl, Kfm. a. Neuwied. Hr. Winter, Kfm. a. Mainz. VrÜner Wald. Hr. Störing , Kfm. aus Iserlohn. Hr Schweizerbarth. Rent. a. Stuttgart. Hr. Krämer, Kfm. a. Lahr. Hr. Unzicker, Oekonom v. Hof Blumenroth. Hof von Holland. Hr. Schrey, Kfm. a. Aschaffenburg. Hr. Adler, Kfm. a. Frankfurt. TaUNNS Hotel Ur. Dr. Tabor a, Frankfurt.

Cheater-Anzeige.

(5onnabcnb den 12. Febr. Zum Bencfice des Herrn Musikdirectors L. Schin- delmcisser. Faust Große Oper in 4 Acten von Louis Spohr. Sonntag den 13. Febr. Hean, ovcr: Leidenschaft und Venie. Schauspiel in 5 Acten von Dr. A. E. Wollheim.

Wiesbadener tägliche Posten.

Abg-xg Son Wik-bad». Ankunft in Wiesbaden.

Mainz, Frankfurt (Eisenbahn.)

Morgen- 6, 10 Uhr. Morgens 8, 10 Uhr.

RachV. 2, L Uhr. 91. 12 U. 30®., 4, 7 U. 30 ®.

Limburg (Eilwagen).

Morgens 8 Uhr 30 Min. Nachm. 1 Uhr 15 Min.

Nachm. 3 Uhr Abend- 9 Uhr 15 Min.

Co bl enz (Eilwagen).

Morgen- 10 Uhr. Nachm. 34 Uhr.

Co blenz (Briespost).

Rächt- 11 Uhr. Morgen- 6 Uhr.

Rdeingau sEttwagen.)

Morgen- 7 Uhr 45 Min. Morgens 10 Uhr 30 Min.

Nachm. 3 Uhr 30 Min. Nachm. 5 Uhr 30 Mm.

Englische Post.

Abends II Uhr. Nachm. 3 4 Uhr, mit

Ausnahme Dienstag-, Fra nz »s ische Post.

Nachm. 5 Uhr. Morgens 9 Uhr.

Cours dec Staatspapiecc. Frankfurt, den 11. Februar 1853.

Abgang und Ankunft der Eisenbahnzüge.

Abgang von Wiesbaden. Morgens: Nachmittags: 6 U. 10 M. 2 U.

7 ,, 45 5 35 M.

10 35

Kn lunft in Wiesbaden

Morgen-:

8 U. 20 M.

9 40

12 40

Nachmittags:

2 U. 45 ®.

Oesterreich, 5% Met. lb. R.)

Papier

Geld 96

Darmstadt, 37,7, Obligat.

Papier

Geld 927,

Gold unv Silber.

Neue Louisd'or ....

fl.

11

fr.

3

5°,L.-B.(b. R.)

91

90

ZZ 4o zz

98%

Pistolen......

9

45

5% Mctalliqiies

85

50 ff. Loose. ..

96

954

Preuß. Friedrichöd'or . .

Holl. 10 fl. Stücke. . .

9

557,

5% do 1851. A.

85

25 fl. Loose ...

32%

9

51

471 Mctalliquks

767,

Nassau, 57o Obl. b. Rothsch.

1037,

Randducaten.....

5

36

Bank-Actien...

1508

4°/0

100

99%

20 Francöstücke ....

9

29

250 fl. Loose. ..

128

»

zz 3 7i % zz

927.

Engl. Souverains ...

11

52

v 500 fl. Loose...

1947, 941/,

25 fl. Loose.....

28

274

Gold al Marco....

379

Preußen, 3/, Slvsch.« 105 kr.

Frankfurt, 3y0 Obl.......

867,

867,

Preuß. Thaler ....

1

45

Bayern, 3'/, Obligationen .

937t

zz 37,% O. V. 1839

967,

5 Frankenthaler....

2

217,

Berbachcr Eisenbahn-Aktien

-

103

37,7, O. V. 1846

95%

Hochhaltig Silber . . .

24

34

Württemberg, 3'/,% Oblig.

917,

917,

Taunus-Eisendahn-Actien ..

316

113

Wien, 11. Febr. 5pCt. 3 vEt. 847.: Bankactien 1369

Retail. -

: 47.

47,% neue D.

102

1014

Holland, 27,7o Integralen.

-

647,

': 250 fl. Loose

Baven, 3%% Obl. v. 1842

92*,

92/,

Spanien, 370 innere Schuld

427,

427,

1397.. 5pCt. Lombard-Venet. 1007.

Wechsel

L.-A. a 50 fl. b. G. u. <io.

687,

1% Neue......

23%

auf London 10 ff. 54 fr.

3a-fl.-Loose v. 1.1845

40

39»/,

Sardinien, 36 Frs. L. b. B.

427,

Varis, 11. Febr. Franz. 4'/,vCt.

R. 105,

Kurheffen, Fr.-W.-N.°Actien

507,

50

Disconto..............

17,

45: 3pCt. Rente 79, 70. Neue 5pCt. Osterr

40 Thlr. L. b. R.

357,

357,

Vereins fl. 10 Loose.....

97.

97,

--; Neue Span. 3pCt.

-; 1pEt.--

Kreisblatt für das Kreisamt Wiesbaden.

Mr» 13 (Amtliches Blatt der Behörden.) 1853.

Bekanntmachung.

Ad Num. K. A. 475.

Die Polizei-Verordnung über den Gebrauch der

Landstraßen betr,

310] Die rubricirte Polizei-Berordnung vom 23. October 1825 wird hierdurch nachstehend in Erinnerung gebracht unv zur Verhütung von Unglücksfällen weiter verfügt, daß das die Chausseen des hiesigen Kreisamtes benutzende Fuhrwerk, namentlich die Frachtwagen, beladen oder unbe­laden, bei eintretender Dunkelheit mit einer, sowohl von vorn als von hinten sichtbaren Laterne versehen sein müssen.

Uebertretung dieser Vorschrift wird zum erstenmale mit 30 fr., nach Befund der Umstände aber, sowie im Wiederholungsfälle auch höher bestraft.

Die Herren Bürgermeister haben diese Verordnung in ihren Gemeinden gehörig bekannt zu machen, und die Chauffeewärter, Landjäger und Polizeidiener werden beauftragt, auf genaue Befolgung zu achten, und Uebertrelungen zur Anzeige zu bringen.

Wiesbaden, den 8. Februar 1853. Herzogs. Nass. Krcisamt.

F e r g e r.

Polizei-Verordnung über den Gebrauch der Landstraßen.

§. 1. Das unbkladene Fuhrwerk soll, wenn es dazu Raum hat, den Weg ium Vorbeifab- ren ganz öffnen.

$. 2. Begegnen sich zwei beladene oder zwei unbeladene Fuhren, so muß jede über die Hälfte derFahrbahn rechts auSweichcn.

§. 3. An einem Berge muß der Herunterfahrende, sofern dazu Raum vorhanden ist, den Wea zum Borbeifahren ganz öffnen.

* Ein vorfahrendes Fuhrwerk muß dem hinter ihm folgenden und schneller fahrenden auf ein gegebenes Zeichen so viel Platz machen, als zum Vorbeifahren nöthig ist.

§. 5. An schmalen Brücken muß derjenige, der mit dem Fuhrwerk zuletzt ankommt, so lange warten, bis der Andere hinüber ist.

^ 6. Wo Sommerwege vorhanden sind, darf der gesperrte Theil der Straße nicht ge­braucht werden.

§. 7. Wer, wenn nicht gesperrt ist, auf dem Sommerwege fährt, muß mit dem äußersten Rade zwn Fuß vom Graben entfernt bleiben.

8. Weder in einem schon eingefahrenen, noch in einem frisch zugezogenen Gleise darf ge­fahren, und

§. 9. auf den Fußwegen weder gefahren, noch, mit Ausnahme der zum Riten besonders bestimmten, geritten, noch Vieh darüber getrieben werden. Auch dürfen weder die Räber des Fuhrwerks, noch über die Straßen getriebene Viehheerden die Borrathshaufen berühren.

§. 10. Der Fuhrmann darf sich auf der Straße nicht über fünf Schritte von seinen Pferden entfernen, und eben so wenig auf dem Karren oder Wagen liegen, oder hinter demselben hergchen.

§. 11. Wenn er hinter dem Pferde auf dem Karrnbaum over Wagen sitzen will, so muß er ein doppeltes Leitseil in Händen haben; sind aber zwei oder mehrere Pferde hintereinander gespannt vor dem Wagen oder Karren, so darf er nicht auf dem Fuhrwerk fitzen.

H. 12. Hengste müssen an Riemen oder Ketten geleitet und sobald als stille gehalten wird, angebunden oder gehalten werden.

§. 13. Die Straße darf weder durch Fuhrwerk, noch sonst gesperrt; wenn ein Fuhrwerk Schaden bekommt ober die Ladung lose wird und umgeladen werden soll, so muß es sogleich an die Seite geschafft und die Straße geöffnet werden.

§. 14. Wer stille halten will, muß auf die Seite fahren, und »unruhige Pferde sind anzn- binven oder zu halten. . ,

H. 15. Auf der Straße darf nicht abgeladen, noch weniger das Abgeladene liegen gelassen werden.

H. 16. Die Räder dürfen nicht ohne Hemmschuh gehemmt werden, und endlich

§. 17. darf weder durch Bespannung, noch durch Menschen Holz über die Straße geschleift werd»»,

§. 18. Unkraut, Bauschutt, Kehricht und anderer Unrath dürfen weder auf die Straße noch in die Gräben gebracht werden.

§. 19. Es dürfen keine Wasserleitungen, keine Abflüsse in die Gräben geführt, noch Wasser­stauen zum Wässern oder zu einem andern Zwecke in denselben angebracht werden.

§. 20. In den Gräben und auf den Böschungen derselben darf kein Vieh weiden, auch dasselbe nicht herrenlos auf der Straße betroffen werden.

Die Uebertretung einer jeden dieser Vorschriften wird zum erstenmale mit einem halben Gul­den, in Wiederholungsfällen aber nach Ermessen auch höher bestraft, und dem Denuncianten wird die Hälfte der eingehenden Strafe zur Belohnung zugesichert. Außer dieser Strafe bleibt der Uebertreter der unter §. 9 gegebenen Vorschrift auch gehalten, in den nächstgelegenen zwei Nummerabtheilungen die Fußwege und Gräben herzustellen, auch wenn er dieselben auf keine so lange Strecke berührt hat. ,

Wiesbaden, den 23. October 1825.

Herzoglich Nassauische Landesregierung.

Ausschreiben.

829] Peter Hölter von Baumbach beab­sichtigt mit Familie nach America auSjuwan- der«, wos hiermit bekannt gemacht wird.

Hachenburg, den 7. Februar 1853. Herzog!. Nasi. Kreisamt.

S1 e u b.

Agettteu- Gesuch, 284] Eine Generâgentur für Auswanderer, welche über alle Seehafen erpedirt, sucht im Herzogthum Nassau Agenten anzustellen. Offer­ten beliebe man unter A. M. poste restante Wiesbaden franco einzuschicken.

309] Gottfried Dietrich von Ballersbach beabsichtigt nach America auszuwanderu.

Herborn, den 8. Februar 1853.

Herzogs. Nass. Krcisamt. P hi lg u s.

Polizeitaxe und Fruchtpreise für die benachbarten Städte.

N a m e n der Städte.

Fl

Datum der Taxe.

eiferte

Ochsen­fleisch.

rxe.

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s s <3

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<E7

Datum der Preise.

Waizeu

per Malter.

Zruchtprei

Korn

per Malter.

se.

Gerste per Malter.

Hafer

per Malter.

s

<3

Q

lte|2te Sorte.

T

Gingen.....

Darmstadt ....

Diez......

Hachenburg .... Frankfurt .... Herborn ..... Zvsteiu..... Mainz ..... Wiesbaden ....

7. Febr.

18. Dec.

2. Dec.

16. Dec.

5, Febr.

12. Febr.

fr.

12

12 11

12

fr.

12

12

kr.

10

10

10

9

w

kr.

9

9

7

11

5

io

kr.

10 10

10

11

10

1

kr.

14

14

13

13

14

13

9. Febr.

29. Zan.

17. Dec.

23. Dec.

16. Dec.

5. Febr.

5. Febr.

11. Febr.

10. Febr.

ff.

196

200

310

450

320

175

200

1 170

fl.

10

9

15

9

16

9

10

9

fr.

5 50 25

43

30 10

27

35

ff.

182

180

290

450

310

160

180

160

fl.

8

13

19

7

14

6

8

7

kr.

30

6

30

42

10

45

16

ff.

146

160

260

384

260

140

160

144

fl.

4

8

6

9

4

5

4

fr. 42

45

2

10

50

35

50

S. 130 120 216 288 110 200 100 120

96

fl.

3

4

6

3

5

2

3

2

kr. 30

12

50

15

20

31

40

33

36

33

32

34

34

34

32

Druck und Expedition von Wilhtlm Friedrich iv Wiesbaden Langgasse 42.