Bekanntmachungen.
Decret auf die Klage des Christian Pl iesvon Reichen« berg, Klägers
gegen
Georg Heinrich Hilgc von Patersberg, dermalen in America, Beklagten
wegen Forderung von 120 fl. 18 fr. wegen Verwundung.
323] Dem Beklagten, dessen gegenwärtiger Aufenthalt unbekannt ist, wird aufgegeben, auf die Klage, deren Einsicht in hiesiger Amts- registratur offen steht, innerhalb neunzig Tagen vom Tage des ersten Erscheinen dieses Dekrets in öffentlichen Blättern an bei Vermeidung Ein- gestandniffeS des Klaggrunves und Verlustes der Einreden sich zu erklären. Die weiteren in dieser Sache ergehenden amtlichen Dccrcturen werden nur durch Anheften an das Gerichtsbrett bekannt gemacht.
St. Goarshausen, den 4. Februar 1852.
Herzogs. Näss. Justizamt.
Siegfried.
Ausschreiben.
328] Joeob Wilhelm Remy von Quirnbach beabsichtigt mit Familie nach America auszuwandern, was hiermit veröffentlicht wird. Hachenburg, den 7. Februar 1853.
Herzogs. Nasi. Kreisamt.
S t e u b.
Edictalladung.
Den ConciirSprozcß über kasVermögen des Fried, rich Klauer und dessen Ehefrau Katharina geb. Hübler von Sinter betr.
297] Nachdem über daS Vermögen dcrRubri- caten der Concursproccß rechtskräftig erkannt worden ist, werden Alle, welche dingliche und persönliche Forderungen an der vorhandenen Masse zu machen haben, aufgefordert, solche Donnerstag den 3. März l. Z.,
Morgens 8 Uhr, vor dem unterzeichneten Amte zu liquidiren, bei Vermeidung des von selbst cintrctendcn Recht-nachtheils des Ausschlusses von der vorhandenen Masse.
Limburg, den 4. Februar 1853.
Herzogs. Nass. Justizamt. Heye.
Regelmäßige wöchentliche Fahrgelegenheiten
-^g mit Post-Dampfschiffe» und Dreimaster» It Classe
nach den verschiedenen Häfen von
Ofc Nord- und Südamerica
über die Seehäfen von
Havre, Antwerpen, London, Bremen «Lr Mamburg nach
New Aork, Baltimore, Quebec, New Orleans, Zndianola-Teras-Galveston u. Australien.
Unter Zusicherung der bereits schon oft anerkannten reclen Behandlung erpedirt stets zu den billigsten Preisen die von Herzoglich Nassauischen Staatsministerium gehörig concessionirte
General-Agentur von
Biebrich u. Wiesbaden im Februar 1853. GcifVUdev* UlCSS»
Bekanntmachung.
326] Heinrich Diehl von Anaberg beabsichtigt mit seiner Familie nach America auszuwandern, was hiermit in Gemäßheit^ der Verordnung vom 24. März 1849 zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Idstein, den 8. Februar 1853.
Herzogs. Nass. Kreisamt. Spieß.
Angekommene Fremde.
Wiesbaden, den 11. Februar 1853.
Ädlek Hr. Wellmich, Kfm. aus Cöln. Hr. Ingnohl, Kfm. a. Neuwied. Hr. Winter, Kfm. a. Mainz. — VrÜner Wald. Hr. Störing , Kfm. aus Iserlohn. Hr Schweizerbarth. Rent. a. Stuttgart. Hr. Krämer, Kfm. a. Lahr. Hr. Unzicker, Oekonom v. Hof Blumenroth. — Hof von Holland. Hr. Schrey, Kfm. a. Aschaffenburg. Hr. Adler, Kfm. a. Frankfurt. — TaUNNS Hotel Ur. Dr. Tabor a, Frankfurt.
Cheater-Anzeige.
(5onnabcnb den 12. Febr. Zum Bencfice des Herrn Musikdirectors L. Schin- delmcisser. Faust Große Oper in 4 Acten von Louis Spohr. — Sonntag den 13. Febr. Hean, ovcr: Leidenschaft und Venie. Schauspiel in 5 Acten von Dr. A. E. Wollheim.
Wiesbadener tägliche Posten.
Abg-xg Son Wik-bad». Ankunft in Wiesbaden.
Mainz, Frankfurt (Eisenbahn.)
Morgen- 6, 10 Uhr. Morgens 8, 10 Uhr.
RachV. 2, L Uhr. 91. 12 U. 30®., 4, 7 U. 30 ®.
Limburg (Eilwagen).
Morgens 8 Uhr 30 Min. Nachm. 1 Uhr 15 Min.
Nachm. 3 Uhr Abend- 9 Uhr 15 Min.
Co bl enz (Eilwagen).
Morgen- 10 Uhr. Nachm. 3—4 Uhr.
Co blenz (Briespost).
Rächt- 11 Uhr. Morgen- 6 Uhr.
Rdeingau sEttwagen.)
Morgen- 7 Uhr 45 Min. Morgens 10 Uhr 30 Min.
Nachm. 3 Uhr 30 Min. Nachm. 5 Uhr 30 Mm.
Englische Post.
Abends II Uhr. Nachm. 3 — 4 Uhr, mit
Ausnahme Dienstag-, Fra nz »s ische Post.
Nachm. 5 Uhr. Morgens 9 Uhr.
Cours dec Staatspapiecc. Frankfurt, den 11. Februar 1853.
Abgang und Ankunft der Eisenbahnzüge.
Abgang von Wiesbaden. Morgens: Nachmittags: 6 U. 10 M. 2 U.
7 ,, 45 „ 5 35 M.
10 „ 35 „
Kn lunft in Wiesbaden
Morgen-:
8 U. 20 M.
9 „ 40 „
12 „ 40 „
Nachmittags:
2 U. 45 ®.
Oesterreich, 5% Met. lb. R.)
Papier
Geld 96
Darmstadt, 37,7, Obligat.
Papier
Geld 927,
Gold unv Silber.
Neue Louisd'or ....
fl.
11
fr.
3
„ 5°,L.-B.(b. R.)
91
90
ZZ 4“o zz
—
98%
Pistolen......
9
45
„ 5% Mctalliqiies
—
85
„ 50 ff. Loose. ..
96
95’4
Preuß. Friedrichöd'or . .
Holl. 10 fl. Stücke. . .
9
557,
„ 5% do 1851. A.
85
„ 25 fl. Loose ...
—
32%
9
51
„ 471 Mctalliquks
—
767,
Nassau, 57o Obl. b. Rothsch.
—
1037,
Randducaten.....
5
36
„ Bank-Actien...
—
1508
„ 4°/0 „ „ „
100
99%
20 Francöstücke ....
9
29
„ 250 fl. Loose. ..
128
— »
zz 3 7i % „ „ zz
—
927.
Engl. Souverains ...
11
52
v 500 fl. Loose...
1947, 941/,
—
„ 25 fl. Loose.....
28
27’4
Gold al Marco....
379
—
Preußen, 3’/, Slvsch.« 105 kr.
—
Frankfurt, 3y0 Obl.......
867,
867,
Preuß. Thaler ....
1
45
Bayern, 3'/, Obligationen .
—
937t
zz 37,% O. V. 1839
—
967,
5 Frankenthaler....
2
217,
Berbachcr Eisenbahn-Aktien
-—
103
„ 37,7, O. V. 1846
—
95%
Hochhaltig Silber . . .
24
34
Württemberg, 3'/,% Oblig.
917,
917,
Taunus-Eisendahn-Actien ..
316
113
Wien, 11. Febr. 5pCt. 3 vEt. 847.: Bankactien 1369
Retail. -
—: 47.
„ 47,% neue D.
102
101’4
Holland, 27,7o Integralen.
—-
647,
': 250 fl. Loose
Baven, 3%% Obl. v. 1842
92*,
92’/,
Spanien, 370 innere Schuld
427,
427,
1397.. 5pCt. Lombard-Venet. 1007.
Wechsel
„ L.-A. a 50 fl. b. G. u. <io.
——
687,
„ 1% Neue......
•—
23%
auf London 10 ff. 54 fr.
„ 3a-fl.-Loose v. 1.1845
40
39»/,
Sardinien, 36 Frs. L. b. B.
—
427,
Varis, 11. Febr. Franz. 4'/,vCt.
R. 105,
Kurheffen, Fr.-W.-N.°Actien
507,
50
Disconto..............
—
17,
45: 3pCt. Rente 79, 70. Neue 5pCt. Osterr
„ 40 Thlr. L. b. R.
357,
357,
Vereins fl. 10 Loose.....
97.
97,
--; Neue Span. 3pCt. —
-; 1pEt.--
Kreisblatt für das Kreisamt Wiesbaden.
Mr» 13 (Amtliches Blatt der Behörden.) 1853.
Bekanntmachung.
Ad Num. K. A. 475.
Die Polizei-Verordnung über den Gebrauch der
Landstraßen betr,
310] Die rubricirte Polizei-Berordnung vom 23. October 1825 wird hierdurch nachstehend in Erinnerung gebracht unv zur Verhütung von Unglücksfällen weiter verfügt, daß das die Chausseen des hiesigen Kreisamtes benutzende Fuhrwerk, namentlich die Frachtwagen, beladen oder unbeladen, bei eintretender Dunkelheit mit einer, sowohl von vorn als von hinten sichtbaren Laterne versehen sein müssen.
Uebertretung dieser Vorschrift wird zum erstenmale mit 30 fr., nach Befund der Umstände aber, sowie im Wiederholungsfälle auch höher bestraft.
Die Herren Bürgermeister haben diese Verordnung in ihren Gemeinden gehörig bekannt zu machen, und die Chauffeewärter, Landjäger und Polizeidiener werden beauftragt, auf genaue Befolgung zu achten, und Uebertrelungen zur Anzeige zu bringen.
Wiesbaden, den 8. Februar 1853. Herzogs. Nass. Krcisamt.
F e r g e r.
Polizei-Verordnung über den Gebrauch der Landstraßen.
§. 1. Das unbkladene Fuhrwerk soll, wenn es dazu Raum hat, den Weg ium Vorbeifab- ren ganz öffnen.
$. 2. Begegnen sich zwei beladene oder zwei unbeladene Fuhren, so muß jede über die Hälfte derFahrbahn rechts auSweichcn.
§. 3. An einem Berge muß der Herunterfahrende, sofern dazu Raum vorhanden ist, den Wea zum Borbeifahren ganz öffnen.
* Ein vorfahrendes Fuhrwerk muß dem hinter ihm folgenden und schneller fahrenden auf ein gegebenes Zeichen so viel Platz machen, als zum Vorbeifahren nöthig ist.
§. 5. An schmalen Brücken muß derjenige, der mit dem Fuhrwerk zuletzt ankommt, so lange warten, bis der Andere hinüber ist.
^ 6. Wo Sommerwege vorhanden sind, darf der gesperrte Theil der Straße nicht gebraucht werden.
§. 7. Wer, wenn nicht gesperrt ist, auf dem Sommerwege fährt, muß mit dem äußersten Rade zwn Fuß vom Graben entfernt bleiben.
8. Weder in einem schon eingefahrenen, noch in einem frisch zugezogenen Gleise darf gefahren, und
§. 9. auf den Fußwegen weder gefahren, noch, mit Ausnahme der zum Riten besonders bestimmten, geritten, noch Vieh darüber getrieben werden. Auch dürfen weder die Räber des Fuhrwerks, noch über die Straßen getriebene Viehheerden die Borrathshaufen berühren.
§. 10. Der Fuhrmann darf sich auf der Straße nicht über fünf Schritte von seinen Pferden entfernen, und eben so wenig auf dem Karren oder Wagen liegen, oder hinter demselben hergchen.
§. 11. Wenn er hinter dem Pferde auf dem Karrnbaum over Wagen sitzen will, so muß er ein doppeltes Leitseil in Händen haben; sind aber zwei oder mehrere Pferde hintereinander gespannt vor dem Wagen oder Karren, so darf er nicht auf dem Fuhrwerk fitzen.
H. 12. Hengste müssen an Riemen oder Ketten geleitet und sobald als stille gehalten wird, angebunden oder gehalten werden.
§. 13. Die Straße darf weder durch Fuhrwerk, noch sonst gesperrt; wenn ein Fuhrwerk Schaden bekommt ober die Ladung lose wird und umgeladen werden soll, so muß es sogleich an die Seite geschafft und die Straße geöffnet werden.
§. 14. Wer stille halten will, muß auf die Seite fahren, und »unruhige Pferde sind anzn- binven oder zu halten. . , „
H. 15. Auf der Straße darf nicht abgeladen, noch weniger das Abgeladene liegen gelassen werden.
H. 16. Die Räder dürfen nicht ohne Hemmschuh gehemmt werden, und endlich
§. 17. darf weder durch Bespannung, noch durch Menschen Holz über die Straße geschleift werd»»,
§. 18. Unkraut, Bauschutt, Kehricht und anderer Unrath dürfen weder auf die Straße noch in die Gräben gebracht werden.
§. 19. Es dürfen keine Wasserleitungen, keine Abflüsse in die Gräben geführt, noch Wasserstauen zum Wässern oder zu einem andern Zwecke in denselben angebracht werden.
§. 20. In den Gräben und auf den Böschungen derselben darf kein Vieh weiden, auch dasselbe nicht herrenlos auf der Straße betroffen werden.
Die Uebertretung einer jeden dieser Vorschriften wird zum erstenmale mit einem halben Gulden, in Wiederholungsfällen aber nach Ermessen auch höher bestraft, und dem Denuncianten wird die Hälfte der eingehenden Strafe zur Belohnung zugesichert. Außer dieser Strafe bleibt der Uebertreter der unter §. 9 gegebenen Vorschrift auch gehalten, in den nächstgelegenen zwei Nummerabtheilungen die Fußwege und Gräben herzustellen, auch wenn er dieselben auf keine so lange Strecke berührt hat. ,
Wiesbaden, den 23. October 1825.
Herzoglich Nassauische Landesregierung.
Ausschreiben.
829] Peter Hölter von Baumbach beabsichtigt mit Familie nach America auSjuwan- der«, wos hiermit bekannt gemacht wird.
Hachenburg, den 7. Februar 1853. Herzog!. Nasi. Kreisamt.
S1 e u b.
Agettteu- Gesuch, 284] Eine Generâgentur für Auswanderer, welche über alle Seehafen erpedirt, sucht im Herzogthum Nassau Agenten anzustellen. Offerten beliebe man unter A. M. poste restante Wiesbaden franco einzuschicken.
309] Gottfried Dietrich von Ballersbach beabsichtigt nach America auszuwanderu.
Herborn, den 8. Februar 1853.
Herzogs. Nass. Krcisamt. P hi lg u s.
Polizeitaxe und Fruchtpreise für die benachbarten Städte.
N a m e n der Städte.
Fl
Datum der Taxe.
eiferte
Ochsenfleisch.
rxe.
£
sO
)as
5
Ä
_^_
Pfun
s s <3
d
<E7
Datum der Preise.
Waizeu
per Malter.
Zruchtprei
Korn
per Malter.
se.
Gerste per Malter.
Hafer
per Malter.
s
<3
Q
lte|2te Sorte.
T
Gingen.....
Darmstadt ....
Diez......
Hachenburg .... Frankfurt .... Herborn ..... Zvsteiu..... Mainz ..... Wiesbaden ....
7. Febr.
18. Dec.
2. Dec.
16. Dec.
5, Febr.
12. Febr.
fr.
12
12 11
12
fr.
12
12
kr.
10
10
10
9
w
kr.
9
9
7
11
5
io
kr.
10 10
10
11
10
1
kr.
14
14
13
13
14
13
9. Febr.
29. Zan.
17. Dec.
23. Dec.
16. Dec.
5. Febr.
5. Febr.
11. Febr.
10. Febr.
ff.
196
200
310
450
320
175
200
1 170
fl.
10
9
15
9
16
9
10
9
fr.
5 50 25
43
30 10
27
35
ff.
182
180
290
450
310
160
180
160
fl.
8
13
19
7
14
6
8
7
kr.
30
6
30
42
10
45
16
ff.
146
160
260
384
260
140
160
144
fl.
4
8
6
9
4
5
4
fr. 42
45
2
10
50
35
50
S. 130 120 216 288 110 200 100 120
96
fl.
3
4
6
3
5
2
3
2
kr. 30
12
50
15
20
31
40
33
36
33
32
34
34
34
32
Druck und Expedition von Wilhtlm Friedrich iv Wiesbaden Langgasse 42.