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Nassauische Allgemeine Zeitung.

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Auillichcr Theil

lgortsetzunn»)

8. M (Brückenwaage^, Veschafsenhctl derselben.) Die ^unt Stempeln zuzulassenden Brückenwaagen, welche jebocb zu Micgungen unter 30 PfnUd nicht angewendet werben bfnfen, müssen folgende Beschassenheit haben: 1) der Nahmen muß auS gutem, trockenem Holze ge serligt und gehörig znsammengesügt scln; 2) der Tro gcr des WaagbalkenS »ins, ans dem Nahmen winkel- recht anfsltzen und mit demselben solid verbunden sein; 3) die Brücke must gut zusammeugefügt und mit risor- nen Schienen belegt sein; 1 > der Waagbalkeu und der Hebel müssen eine ihrer Länge entsprechende Stärke ha» beu; 5) die Schneiden und Pfannen müssen aus gut gehärtetem Stahl verfertigt und da, wo sie sich be» rühren, glatt gearbeitet sein. Die Schneiden des Waag ballens müssen in einer Ebene liegen, und ebenso auch die deS HebcsS. 0) Die Waage muß so conftrunt sein, daß die Gewichtstcinc sich zur Last verhalten wie 1 zu 10 oder zu 100 re. oder wie 10 Pfund oder 1 Pfund zu 100 Pfund; sie muß ferner die Eigenschaft besitzen, daß et gleichgültig ist, auf welcher Stelle der Brücke der abznwiegeude Gegenstand aufgelegt wird.

§. Oli. (Fehlergrenze derselben.) Die Grenze, innerhalb welcher die Brückenwaage» das Gewicht bei

der ganzen Belastung, für welche sie gebaut siud, rich­tig angcbeu müssen, ist aus nachstehender Libelle zu ersehen.

D e t W o a g c Tragkraft. Fehlergrenze. Psunv. roib. Eine Waaje bis zu .dl Pfund oder 5 Eent. - 10 ' 1000 10 I

1500 15 I IG

II II 2000 20 ei if II Ji 2500 25 2 Bou jede» 500 Pfund weiter .... 12

8 07. (Stempelung derselben.) Die Prüfung einer Brückenwaage geschieht aus folgende Welfe: 1) Nachdem man die Waage auf einem ebenen Boden wagerecht gkstestt und unter ihr olles entfernt hat, waä dem E »spielen desWaagbalkeuS hinderlich sein könnte, stelle man bot Gleichgewicht der Waagschale mit der nnbehisktcii Brücke her, waS dadurch geschieht, daß man so viel kleine Gewichte in daS Tarirschälchen legt, bis die beiden Zeiger miltinouder Übereiustimmen. 2) Ist die Waage auf diese Weise tarirt, so bringe man auf die Brücke ein der größten BelastungSsähigkest der Waage entsprechendes Gereicht, und genau den zehnten Theil dieses Gewichts lege man in die Waagschale. Die Waage wird nun entweder einspielen, was man durch Beobachtung der Zeiger erkennt, oder sie wird nicht einspielen. ^ni letzteren Falle kann sie dcsseuuu geachtet noch als richtig angenommen werden, sobald der Fehler innerhalb der im 8- 06 gestatteten Fehler­grenze gelegen ist. Zu diesem Ende füge man der Last auf der Brücke nach und nach so viel Gewicht zu, oder nehme so viel Gewicht von ihr weg, als die gestattete Fehlergrenze für diese Belastung betrogt. Flu­tet man MN, daß durch allmähliches Zufügen oder Weg- nehmen von Gewicht bis zu dem Betrage der entspre­chenden Fehlergrenze die Waage znni Einspielen ge bracht wird, so kann sie in Bezug aus den hier in Frage stehenden Punct bbr Prüfung alS richtig be trachtet werden. Ein Beispiel wird das vorbemerkte Verfahren deutlich machen. ES betrage die größ.e Be« lastungsfähigkeit der Waage 5 Eentner oder 5t>0 Pfund, so bringe man dieses Gewicht auf die Brücke, und den zehnten Theil desselben, d. i. 40 Pfund, auf die Waag­schale. Die gestattete Fehlergrenze beträgt nach §. 66 für die bemerkte Last von 500 Pfand 16 Loth. Die Waage kann also noch als richtig angenommen werden, sobald durch allmähliches Zulege» oder Weguehmenvo» 16 Loth auf der belasteten Brücke daS Gleichgewicht hergestellt, d. i. die Waage zum Einspielen gebracht werden kann. 3) Eine weitere, bei der Prüfung der Waage zu berücksichtigende Bedingung besteht darin, daß dit Nichtigkeit derselben bei jeder Lage stottsiudet, welche man der Last auf der Brücke geben mag. Man bringe deßhalb die Last auf verschiedene Pnnktc der Brücke und überzeuge sich, ob hierdurch in dem Stand bet WaagbalkenS keine Aenderung eintritt, und also auch dieser Bedingung so vollständig genügt wird, daß in keiner Lüge'der Last die obige Fehlergrenze überschrit­ten wird.

L. 68. (Stempelung derselben.) Der Stempel

besteht auS dem Buchstaben der Aichstelle, dem Zeichen If, N. und dem Herzoglich Nassanifchen Löwen. An einer sichtbaren Stellt bet oberen WaagbalkenS werden der Löwe und der Buchstabe der Aichstelle, und in das blechenc Tarirschälchen sowie in die Waagschale daS Zeichen II. N ausgeschlageu.

Mast» für Bergwerks - Miuevalteu , Holzkohle», (Zk-itiMOtW, Sttal k , Br aun kohle».

$, 69. (Maß für Eisenstein, Erze &) DaS Maß für Eisenstein, Braunstein, Erze, auch Schwerspath ent hält zwei Enbikiverkfnß und bildet einen viereckigen Ko sten von 20 Zoll Länge, 10 Zoll Breite und 10 Zoll Tiefe, gleich der Zehntel Kohienbülke.

8. 70. (Bejchofseuheit desselben.) DaS Maß, wo mit Eisenstein gemessen wird, darf gestempelt werden, wenn dasselbe aus gut ausgetrockuetem Holze gefertigt, gut zusaiumengefügt und mit Eisen beschlagen ist, und wenn alle Dimensionen derselben genau daS vvrgcschrie- benc Maß haben.

8. 71. (Stempelung desselben.) Der Stempel be­steht aus dem Zeichen II. N. und dem Buchstaben der Aichstelle. DaS Zeichen II. N. wird in der Mitte der einen Seitenfläche uiib bet Buchstabe der Aichstelle auf alle vier Seiten au dem oberen und unteren Rande, und dann auf die vier Ecken des oberen lltaudcS ein gebrannt.

8. 72. Das vorgeschriebene Maß für Eisenstein und Erze re. muß jede Griibengewerkschast für jeden einzelnen Bergwerödistriet in Bereitschaft halten, unter dieser Bedingung der dadurch stets gebotenen Eontrole dürfen auch anders coustrulrte Meßgefäße, Laufkarren, Kübel, Tragen in Gruben und aus Holde» uiib beim Magazinier», jedoch in denjenigen Dimensionen, wie solche an den Herzoglichen Bergmeistereien vorzuschreiben sind, verwendet werde». Diese Meßgefäße müssen aber ebenfalls fit mut zwei Eubikwerksliß Inhalt besihcn, ans gnt getrocknetem Holze gefertigt und mit Eisen beschla» gen sein. Die Abgleichung ersvigt vermittelst des in de» vorftebenben 88. 69 71 vorgeschricbenen Maße» und in gleicher Weise, wie bei diesem, geschieht die Stein peluttg.

8. 73. (Holzkohlen , Steinkohlen- uiib Kalkmaße.) Die Kohlenbütte, von 20 Cubikwerffuß Inhalt, bil bet einen viereckigen Kastell und erhält eine Länge und Breite von 40 Zoll und eine Tiefe von 12,5 Zoll. Die halbe Bülte, von 10 Eubikfuß Inhglt, wird 40 Zoll lang, 25 Zoll breit und 10 Zoll tief. Die Viertel Bütte, von 5 Eubikstiß, erholt 25 Zoll Lauge, 20 Zoll Breite und 10 Zoll Tiefe. Die Zehntel Bütte, von 2 Eubikfuß, wird 20 Zoll lang, 10 Zoll breit und 10 Zoll lief. Die Zwanzigstel Bütte, von 1 Eubikfuß, er hält 10 Zoll in sämmtlichen Dimensionen. Kleinere Ge­säße von einem halben Eubikfuß Inhalt werden 10 Zoll lang und breit und 5 Zoll tief. Außer den Holzkohlen und Steinkohlen wird auch Kalk vermittelst der Kohle»« butte und deren Unterabteilungen gemessen, im Falle derselbe nach dem Maße verkauft wird.

8. 74. (Beschaffenheit derselben.) Die Kvhlcnmaße dürfen gestempelt werden, wenn sie aus gut getrocknetem Holze gefertigt, gut znsammcngcsügt und mit Eise» be­schlage» sind und wenn alle Dimensionen das vorge- jchriebene Maß haben.

8. 75. (Stempelung derselben.) Der Stempel besteht auS d mi Zeichen H. N. und dem Buchstaben der Aichstelle. Das Zeichen 11. N. wird in der Mitte der einen Seitenfläche, und der Buchstabe der Aichstelle auf alle vier Seiten an dem obere» unb unteren Naude, und dann noch auf die vier Ecken dcâ oberen NandeS eingebrannt. Um die ganze Bütte und deren Unterab (bedungen gehörig von einander zu unterscheiden, muß dicht über das Zeichen II. N. der Inhalt in Eubikfuß eingebrannt werde». Die ganze Bütte wird demnach mit XX, die halbe Bütte mit X, die Biertcibütte mit ¥, die Zehntelbütte mit II, die Zwaiizigstelbütte mit I und das kleinste Gefäß von % Eubikfuß mit be­zeichnet.

8. 76. Aus Hütten -, Hammer- unb Walzwerken unb dazu gehörigen Lagerplätzen wird et behufs bet bequemeren Transports gestattet, neben der in den 88. 73 75 vorgeschriebenen ganzen Kohlenbütte, welche stets Vorbauten fein muß, den bisher üblichen Holzkoh- leneain, aber auf 20 Eubikwerkfuß genau abgeglichen, solide nach Vorschrift Herzoglicher Bergmeisterei eom ftruirt unb wie die Kohlenbütte geaicht, zu verwenden.

8. 77. (Brannkohltmnaß.) Zum Messen der Braun­kohlen wird der halbe Zain von 15 Eubikwerkfuß an«

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gewendet, derselbe erhalt 3 Werkfuß Lange, 2,5 Fuß Breite und 2 Fuß liefe.

§. 78. (Beschaffenheit derselben.) Der Brann- kohlenzain muß in allen Dimensionen genau das porge gebliebene Maß haben, aus gut getrocknetem Holze gefertigt und gut zusamurengefügt sein, so daß die bic Kopf- unb Bodèmahmen verbindenden Seitenscheiden in der Weise in diese Kahiuen eiiimpiallet werden, daß die Scheiden eine einzige gleiche Fläche mit beu Nah men nach alle» Nichtnnge» im Iuneru bet VejaM bilde». Eine an der Außenseite anzulniugende -galbi rungSplatle dient zur Bezeichnung des ViertelzainS.

79. (Stempelung desselben.) Der Stempel be­steht auS bem Zeichen H. N. und dem Buchstaben der Aichstelle. Das Zeiche» II. N. wird auf die Mitte der langen Seite des oberen unb untere» Rahmens, der Buchstabe der Aichstelle in die vier Erten derselben ein gebrannt, so wie auf bei Fuge der HalbirnugSplatte. iFotaeude stußrucüoueu für Oie V. Arkiabaumelster unb Mt

AtU'Melster.l

P i e n 0 II <i d) r t d) t c n

Der Neceptlir Access!st SchauS zu Bleidenstadt i|i zum "I - h i

zu Eberbach und der guieseirte Necevtur-Aeeessist S ch wa b zu Bleidenstadt zum Aeeesisten bei derNeceptur daselbst ernannt worden.

Dem znm Dom-Eapitular und Pfarrer zu (Wville erwählten Pfarrer Schlenger zu Hatteiiheinr ist die landesherrliche Bestätigung ertheilt worden.

llidjtamUidjer Theil "

lieber die Stell nun Vcsietreichn 311 Mon­tenegro und zur hohrn plorte bringt die ministerielle Oesterr. Eorresp. folgürden Arti­kel: Wie», 4. Februar. Die DörgTuae in Monte» negro habe», wie vorauSzufehe» war> die Zusâmmeuzik- bung einiger Truppe »körper zuuc Schutze des östercei, chijchcn Gebietes nothwendig gemaept. Ein Blick auf die ßanbfartc genügt, um sich z» Überzügen, daß ein in dem entlegenen Kreise Eattaro anjgcftelltc» und von ben übrigen Theilen der Monarchie durch den schmalen Landstrich von Dalmatien abgetremiter Truppenkörper auS strategischen Grüudeu zu seiner Sicherung eine eul« sprechende Aufstèlluiig an der croatisch-bvöistschen Gränze bedingt. DieS ist, wie wir auS der heutigen Wiener Zeitung cntnchuien, die Bedtulimg der stgtlllttdznben Truppenbewegungen. Oesterreich hat nameistlich in oeu letzte» Jahren zu überzeugende Proben von Mäßigung und Htiligbalinng des NechteS unb der Verträge abge legt, als daß bic zur Wahrung der Integrilal seines Gebietes ergriffenen Maßregeln bin Anlaß bieten könn­ten, seiner Negierung aggressive Absichten oder ehraeizigss Plane ruznmuthcu. Die öffentliche Meinung behebt sonst beinahe jeder Mgcht einen Gegenstand geheimer Wünsche znzuschreibcn. Frankreich soll angeblich auf die Nhcingränze , America auf Euba, England aufSieilie», Rußland auf ben BoSphoruS lüsterne Blicke werfen. Mur für Oesterreich haben selbst bic Eonjeetüralpvliuker ein Ziel übergreifenden Ehrgeizes nicht zu entdecken vor möcht. Oesterreich blickt auf nichts, als auf DaS, was fein ist. ES stellt auch der Pforte gegenüber keine an, bereit Ansprüche als bic Beobachtung der Traktate und die Bewahrung deS Status quo in territorialen Fragen. Daß Oesterreich diese» rechtmäßigen Staudpu»kt mit Festigkeit bewahrt, muß nicht nur jeden Oesterreicher, sondern insbesondere auch die Bewohner der übrigen deutschen Staate» mit Geuugthu»g erfüllen. Die ver­tragsmäßigen Simulationen haben vor Allem die Beför­derung und ben Schutz unserer Handelsbeziehungen zum Zwecke. Indem Oesterreich die Wichtigkeit dieser In­teressen richtig ersaßt, sein Ansehen und seine Würde wabrnimmt und die rechtswidrigen Hmdernssse, die bem Verkehre über die tückische Zollliuie entgegcugcstcllt wer ben, zu beseitigen bemüht ist, handelt eS int wohlver­standenen gemcinschastliche» Interesse deS gcfanuuten deutschen Bundes unb gibt dem übrigen Bundesstaaten einen praktischen Beleg zu der Wichtigkeit eines innigen commcrcitllen Verbandes mit Oesterreich und zu seinen aufrichtigen Bestrebungen, diese gemeinsamen Interessen vor jeder Verletzung zu behüten.

ES ist aller Voraussicht »ach a»zuirehme», daß bic elngeleiteten Verhandlungen schnell zu dem erwünschten Ziele sichre», Oesterreichs Geltung und AuWrr. im Oriente sichern und die der Regierung abgedruugeucu Vorsichtsuraßregeln in kurzer Zeit wieder als eutbei;rhd> erscheinen lassen werden.