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Nassauische Allgemeine Zeitung.

Wr SS. Donnerstag den 3. Februar 1853.

DieNassauische Allgemeine Zeitung" mit dem belletristischen BeiblattDer Wanderer" erscheint, Sonntags ausgenommen, täglich und bcttägt der PränumerationSpreis für Wiesbaden und , nach dem neuen Postregulaiiv nunmehr auch für den ganzen Umfang des Thurn- und Taris'schen Verwaltungsbezirks mit Inbegriff des Postaufschlags 2 fl., für die übrigen Länder des deutsch.österreichischen PostvereinS, wie für das Ausland 2 R. 24 kr. Inserate werden die vierspaliig Petitzeile oder deren Raum mit 3 kr. berechnet. Bestellungen beliebe man in der Buchhandlung von W. Friedrich, Langgaffe 42, auswärts bei den nâchstgelegencn Postämtern, ju machen. ' Ä /: - .

Amtlicher Theil.

(Fortsetzung.)

§. 21. (Vorgeschriebene Fallhöhe.) Bei allen Ver­gleichungen der Fruchtmaße ist die Fallhöhe zu 10 Zoll serstgcsetzt, d. b. der obere Rand der 'Fruchtmaße muß von der Ausflußöffnung um diese Höhe abstehen. Der Aichapparat hat die Einrichtung, daß für das Viertel die festgesetzte Fallhöhe beim Aufstellen in den Kasten unmittelbar, vorhanden ist; bei kleineren Gefäßen hinge­gen müssen Schemelstühlchen untergestellt werden, um die bestimmte Höhe zu erhalten.

§. 22. (Aichung der hölzernen Fruchtmaße.) Nach­dem man sich von der Nichtigkeit der Dimensionen des zu prüfenden Gefäßes überzeugt hat, wozu man sich des Dimensionsmaßes bedient, und wobei nur zu beobachten ist, daß dasselbe im Innern des Gefäßes dicht an der Zarge senkrecht aufgestellt, und daß die Breite des Ge­fäßes an mehreren Stellen des oberen Randes desfelbcn gemessen werden muß, geschieht die Aichung auf folgende Weise: 1) Man schütte eine hinreichende Quantität geschälten Hirsen in den Trichter und lasse ihn mehr­mals durchlaufen, damit er recht locker wird. 2) Hier­auf hänge man das zur Befestigung des Trichters die­nende Stängelchen in den an der Seitenfläche ange­brachten Haken ein und stelle das Normalgefäß auf den Kasten oder auf das dazu gehörige Schemelstühlchen, und zwar so, daß sich die Mitte desselben genau senk- recht unter der Ausflußöffnung des Trichters befindet, welches leicht mittelst des Senkbleies geschehen kann. Ferner untersuche man mit Hülfe der Blciwage, ob der obere Rand des Normalgefäßes eine wagerechte Lage habe, und bewirke diese nöthigen falls durch Unterlegen dünner Holzplättchen, 3) Nun schütte man die bereits durchgelaufene Quantität Samen von Neuem in den durch das Stängelchen befestigten Trichter, öffne den Schieber, lasse das Normalgefäß volllaufen, hänge dann das Stängelchen wieder aus, drehe den Trichter auf die Seite und streiche die Oberfläche des Samens mit der Streiche behutsam eben. 4) Nachdem das Nor­malgesäß mit dem darin befindlichen Samen, ohne et­was davon zu verlieren, weggenommen worden, setze man an dessnn Stelle das zu aichende Gefäß und wie­derhole die angegebenen Operationen, um es senkrecht unter die Ausflußöffnung des Trichters und wagrecht zu stellen. 5) Jetzt reinige man den Trichter gehörig, ver­schließe die Ausflußöffnung durch den Schieber, gieße allen im Normalgefäße befindlichen Samen in denselben, hänge das Stängelchen ein, öffne den Schieber und lasse den Samen in das zu aichende Gefäß anslaufen. Mit der größten Vorsicht und bei sorgfältiger Vermeidung jeder Erschütterrmg an dem Trichter wird nunmehr dje Oberfläche mit der Streiche geebnet. 6) Läßt die Streiche Raum übrig, so bezeichne man mit feinen Kreidestrichen, wie viel an dem Rande des zu großen Gefäßes abge­nommen muß, und schütte dann den Samen wieder in den Trichter. Hierauf wird auf der Abgleichbank der Rand bis an die Kreidestriche behutsam abgchobelt und nun die vorige Operation so oft wiederholt, bis eine Uebereinstimmung mit dem Normalmaße entsteht.

§. 23. (Hölzerne mit Eisen beschlagene Fruchtmaße.) Diejenigen Fruchtmaße, welche beschlagen werden sollen, erhalten gewöhnlich oben einen Steeg, und eine in der Mitte desselben hinabgehende und an den Boden befe­stigte Stange. Beide Stücke müssen vor dem - festen Anschlägen des Beschläges in das Gefäß gelegt werden, damit dieses bei dem Abgleichen um so viel größer wird, als jene Raum einnehmen. Ist das Gefäß auf diese Weise nach der im vorigen Paragraphen angegebenen Methode auf den richtigen Inhalt gebracht, dann wird das Beschlag durch den Schlosser festgemacht und nun die Prüfung nochmals mit aller Sorgfalt vorgcnommen. Hat sich der Raum noch der Befestigung des Beschläges doch um Etwas vermindert, so nimmt man an den in­neren Seitenwänden oder dem Boden so viel weg, als nöthig ist, um dasselbe auf den gehörigen Inhalt zu bringen.

§. 24. (Blechene Fruchtmaßc.) Die blechenen Frucht­maße, welche am besten von gutem gewalzten Eisenblech verfertigt werden, müssen folgende Beschaffenheit haben: Die Zarge muß eine gehörige Steifigkeit haben, durch einen doppelten Umschlag zusammengefalzt und an meh­reren Stellen vernietet sein, der Boden eine gehörige Stärke besitzen, damit er nicht ausbiegen kann, und der­gestalt an der Zarge befestigt sein, daß eine Verrückung desselben nicht möglich ist. Um das Gefäß bequem an- sassen zu können, muß cs unten einen hcrvorstchcnden

> Rand von wenigstens Einem Zoll Höhe haben. Soll­ten diese Gefäße bei dem Aichen, welches nach der im 8-22 angegebenen Methode geschieht, zu groß befunden werden, dann geschieht die Berichtigung desselben da­durch, daß man den oberen Rand des Gefäßes auf ei­ner ganz ebenen Sandsteinplatte nach Erfordern abdreht. Ist aber das Gefäß so construirt, daß auf dem oberen Rande der Zarge der Reif aufgesteckt ist, denn geschieht die Berichtigung dadurch, daß man den Reif, welcher deßhalb vor dem Aichen nicht fest angemacht sein darf, so lange verrückt, bis das Gefäß den richtigen Inhalt hat, wonach derselbe sodann an die Zarge durch Nieten befestigt wird.

§. 25. (Stempelung der Fruchtmaßc.) Der Stem­pel für die hölzernen Fruchtmaße besteht in dem Her­zoglich Nassauischen Löwen, dem Zeichen H. N. und dem Buchstaben der Aichstelle, ferner in dem Zeichen des Inhalts (XXV, X, V, I Lit.). Die Stempelung geschieht auf folgende Weise: Man theile den oberen und unteren Rand des Gefäßes mittelst Kreidestriche in drei gleiche Theile, und nehme zu den Anfangspunkten der Theilungen die Stelle, wo die Zarge mit ihrem einen Ende im Innern des Gefäßes zusammengenagelt ist, alsdann wird der Buchstabe der Aichstelle auf den oberen Rand genau auf die Theilstriche ausgesetzt und derselbe auf die äußere Fläche der Zarge aufgebrannt. Bei dem Aufbrennen des Stempels auf den Anfangs­punkt der oberen Theilung muß darauf Rücksicht ge­nommen werden, daß das innere Ende der Zarge mit­gegriffen wird, um zu verhüten, daß an demselben et­was unbemerkt abgenommen werden kann. Bei den un­teren Theilstrichen wird derselbe Stempel auf den Ring, auf welchem der Boden aufsitzt, und auf den Boden so aufgebrannt, daß letzterer gegen jede Veränderung ge sichert wird. Der Herzoglich Nassauische Löwe und das Stempelzcichen H. N. wird außen auf die Mitte der Zarge und darunter der Buchstabe der Aichstelle sowie das Zeichen des Inhalts (XXV, X, V, I) gebrannt, und dann das Stempelzcichen H. N. auch noch auf die innere Fläche des Bodens gesetzt. Diejenigen Frucht- Maße, welche beschlagen sind, werden ebenso gestempelt, nur ist an dem oberen Rande der Buchstabe der Aich­stelle dicht unter den eisernen Reif, der mit dem Rande in einer Fläche liegen muß, zu setzen. Das Stempeln blechener Fruchtmaße geschieht auf folgende Weise und zwar: 1) bei solchen, an welchen der Reif auf den obe­ren Rand des Gefäßes aufgesetzt ist. Von dem Fabri­canten muß im Innern des Gefäßes ein Tropfen Zinn halb auf den oberen Einfassungsreif und halb auf der Zarge, da wo beide mit einander vernietet sind, ange­bracht sein, um den Stempel für die schweren Plockge­wichte aufzuschlagen. Ist das Gefäß mit einem Steeg versehen, dann wird an der entsprechenden äußeren Stelle desselben, da wo nämlich Steeg, Zarge und Einfassungsreif mit einander vernietet sind, auf dieselbe Weise die Stempelung vorgenommen. 2) Bei Gefäßen, bei welchen der Einfassungsreif am oberen Rande auf­genietet ist, wird der Buchstabe der Aichstelle auf die messingenen Einsatzgewichte an mehreren Stellen des oberen Randes des'Gefäßes, und der Stempel für die schweren Plockgewichtc außen auf die Mitte der Zarge, da wo letztere zusammengefalzt ist, aufgesetzt.

8. 26. (Prüfung der im öffentlichen Verkehr ge­braucht werdenden gestempelten Fruchtmaße.) Bei den Prüfungen der im öffentlichen Verkehr gebraucht wer­denden gestempelten Fruchtmaße, welche von Zeit zu Zeit vorgcnommen werden, muß dasselbe Verfahren be­obachtet werden, welches in den vorhergehenden Para­graphen für das Abgleichen neuer Fruchtmaßc angege­ben ist. Fruchtmaße, deren Construction so schlecht ist, daß sie keiner Herstellung fähig sind, müssen, selbst auch dann, wenn sie ihrem Inhalte nach richtig sein sollten, als untauglich dem Eigenthümer znrückgegcben werden, nachdem zuvor die Stempelzcichen auf denselben ausge­löscht worden sind. Das Revistonszcichen, mit welchem die revidirten und berichtigten Fruchtmaße versehen wer­den, wird auf die Zarge, über das Zeichen H. N. ge­setzt. Sollten die Stempelzeichen nicht mehr sichtbar sein, so wird deren Stempelung abermals in der vvr- geschriebenen Weise vorgcnommen.

Hohlmaße für flüssige Sachen.

§. 27. (Metallene Flüssigkeitsmaße. Form und Dimensionen derselben.) Die metallenen Flüssigkeits- maße werden entweder aus Zinn, oder verzinntem Eisen­oder Kupferblech gefertigt, müssen cylinderförmig und doppelt so hoch als weit sein.

Hiernach erhalten sie folgende Dimensionen:

Des Bezeichnung.

Aichviertel von 4 Maß % Viertel 2 Maß 2 Liter . . % Maß = 1 Liter . Schoppen ^ % Liter 'A Schoppen . . . % Schoppen ... % Schoppen . . . '/,« Schoppen . . .

Maßes

Dimensionen.

Weite. Höhe.

Werkzoll. Wertzoll.

' 11 /i»oo 0 /igoo

a /1000

* /lOOO 5735/ u /1OhO

/ 1000 9 613/

/looo

2")

/1009

9613/

0 /lOOO

2»^/

* VI000

* /]000

£806

000

I 000 looo I ooff i 000 I 900

I 099

8. 28. (Fehlergrenze derselben.) Sie dürfen nicht gestempelt werden, wenn der Durchmesser die nachstehende Fehlergrenze übersteigt:

D e s M a ß e s

Bezeichnung. Fehlergrenze.

Linien.

Aichviertel von 4 Maß . . . . ... 3S/1O

7, Viertel von 2 Maß ....... 3

Maß............1V

7- Maß....... . 17,.

Schoppen . . .......1

% Schoppen.........t

7t Schoppen ..........1

% Schopven..... 'v , . .. . %

7,0 Schoppen . . . '. . . . . . . 7,

Ebenso dürfen die Maße nicht gestempelt werden, wenn sie entweder zu klein sind, oder den wahren Ge­halt um die nachstehende Fehlergrenze, welche entweder nach dem Inhalte oder nach der übrig bleibenden Luft­blase geschätzt wird, übersteigen:

'Des Maßes

Bezeichnung. Inhalt

Cubikcen- timeter.

Aichviertel v. 4 Maß 8000 7, Viertel v. 2 Maß 4000

Maß .... 2000 7, Maß . . . 1000 Schoppen . . . 500

7, Schoppen. . 250

% Schoppen. . 125

7» Schoppen . 62,5

7,e Schoppen . 31,25

Fehlergrenze nach der Größe

nach dem

ter Wasserblase

Inhalt.

Cubikcen-

im Durchmesser.

timeter.

Zoll.

Linien

60

4

5

30

3

2

15

2

2

15

2

2

8

1

5

8

1

5

8

1

5

6

8

6

8

8. 29. (Aichung derselben.) Die. Aichung der metallenen Flüssigkeitsmaße geschieht aus folgende Weise.

Das Normalmaß wird auf dem hierzu eingerichteten Stativ wagerecht gestellt, mit einem Glasdeckel bedeckt und mit Hülfe eines Trichters durch das runde Loch in der Mitte des Glasdeckels voll Wasser gefüllt, so daß durchaus keine Luftblase darin übrig bleibt. Tann schwenkt man das abzuglcichcnde Gesäß dergestalt mit Wasser aus, daß seine ganze innere Fläche benetzt wird, kehrt es nm, damit alles Wasser, welches von freien Stücken absiießen kann, heraus tröpfelt. Nun wird das Gefäß ebenfalls wagcrecht gestellt, und dann das Was­ser aus dem Normalgefäß mit der größten Vorsicht in jenes geschüttet, wobei ebenso wie bei der Füllung der Normalgefäße der GlaSdeckel und der Trichter zu Hülfe genommen werden. Geht alles Wasser in das Gefäß, ohne daß eine Luftblase unter dem GlaSdeckel sichtbar bleibt, deren Inhalt die obige Fehlergrenze übersteigt, so kann der Stempel darauf geschlagen werden.

§. 30. Der Stempel hat in der Mitte den Her­zoglich Nassauischen Löwen, zu dessen beiden Seiten sich die Buchstaben H. N. befinden, und zu dessen Füßen der Buchstabe der Aichstelle steht. Dieser Stempel wird an dem obersten Rande der Gefäße angebracht.

Bei Gefäßen von Eisenblech muß von dem Fabri­kanten am oberen Rande ein Tropfen Zinn, halb auf dem Emfassungsring und halb auf der Seitenfläche des Gefäßes, angebracht sein, um den Stempel darauf zu schlagen.

8. 31. (Bouteillen, Gläser, steinerne Krüge und Kannen. Aichzeichen derselben.) Die Bouteillen, Glä­ser bis zu ^ Schoppen einschließlich, steinernen Krüge und hölzernen Kannen, welche bei dem inländischen Verkäufe und dem AuSscheuken geistiger Getränke und sonstiger Flüssigkeiten gebraucht werden, und die selbst als Maße gelten sollen , müssen ebenfalls mit einem Aichzeichen, welches in einem horizontal liegenden Striche () besteht, versehen sein.

Bouteillen und Krüge dürfen genickt werden, wenn ihr Inhalt gerade %, 1, 1%, 2, 2'4, 3, 3% oder