Nassauische Allgemeine Zeitung.
IVr TS. Samstag den 29. Januar FKLS.
Die „Nassauische Allgemeine Zeitung" mit dem belletristischen Beiblatt „Der Wanderer" erscheint, Sonntags ausgenommen, täglich und beträgt der Pränumerationspreis für Wiesbaden und , nach dem neuen Postrcgulaii» nunmehr auch für den ganzen Umfang des Ddurn- und Tans'schen Verwaltungsbezirks mit Inbegriff des Postaufschlags 2 fl„ für die übrigen Länder des deutsch-österreichischen Postoereins, wie für das Ausland 2 ff. 21 kr. — Inserate werden die vierspaltig Petitzeilc oder deren Naum mit 3 kr. berechnet. — Bestellungen beliebe man i» der Buchhandlung von W. Friedrich, Langgaffe 42, auswärts bei den nächstgelegenen Postämtern, zu machen.
Amtlicher Theil.
Gesetz.
Wir Adolph, von Gottes Gnaden Herzog zu Nassau rc. rc. haben zur Bestreitung des Staatsaufwandes für das Jahr 1853 mit Zustimmung Unserer Ständeversammlung einstweilen die Erhebung zweier- Simpel directer Steuern eintreten zu lassen beschlossen, und verordnen demnach wie folgt:
§. 1. Ein Simplum Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer soll am 10. Februar und ein weiteres am 15. März l. I. erhoben werden.
§. 2. Die Recepttirbeamten haben die Erhebung nach der von Unserem Staatsministerium, Abtheilung der Finanzen, ergehenden Instruction den bestehenden Vorschriften gemäß zn besorgen.
§. 3. Gegenwärtiger Beschluß soll durch das Verordnungsblatt öffentlich bekannt gemacht werden.
Gegeben Wiesbaden, den 24. Januar 1853.
(L. 8.) Adolph.
Wittgenstein. Lex. Faber. Hadeln. Vollpracht.
Dem Handelsmann J. K. Lembach zu Biebrich ist die Erlaubniß zum gewerbmäßigen Betrieb der Vermittlung des Transports von Auswanderern als Hauptagent des Wilhelm Rieger zu Frankfurt a. M. unter den in der Verordnung vom 31. Januar 1849 enthaltenen Bestimmungen ertheilt worden.
Wiesbaden, den 24. Januar 1852.
Herzogliche Ministerialabtheilung des Innern. Faber.
vdt. Grimm.
Di e rr st n a ch r i ch t en.
Seine Hoheit der Herzog habenHöchstJhren Flügeladjutanten Oberlieutenant von Bose zum Hauptman im Generalstabe gnädigst ernannt.
Dem Domcapitnlar Pfarrer Schütz zu Eltville ist die nachgejuchte Entlassung von seinen kirchlichen Stellen ertheilt worden.
Johann Christian Roos von Camp, Jacob Stein von Hillscheid, Hermann Wiedemann von Hadamar, Wilhelm Gresser von Obertiefenbach, Wilhelm Orth von dem 'Hofe Bcsselich bei Obertiefenbach und Jacob Schmidt'von Niedererbach sind nach bestandener Prüfung unter die Candidaten der katholischen Theologie ausgenommen worden.
Seine Hoheit der Herzog haben dem bei dem Kreisamte zu Höchst beschäftigten Ministerial-Asses- sor von Breidbach-Bürresheim den Dienstcha- racter als Legationsrath zn ertheilen und den Regierungs-Assessor von Marschall zum Mitgliede der Ministerial-Abtheilung der Finanzen, unter Verleihung des Dienstcharacters als Domainenrath, zu ernennen, so wie dem Revisor Taubert den Dienstcharacter als Revisionörath zu ertheilen geruht.
Seine Hoheit der Herzog haben dem Hof- gerichts-Assessor Deul zu Dillenburg zum Hofgericbtö- rath daselbst zu ernennen und die Justizamtö-Accessisten Schenk von Rennerod nach Selters, d'Avis von Montabaur nach Hachenburg, Westerburg von Hochheim nach Montabaur, P a d c l i n e t t i von Eltville nach Hochheim, Schröder von Dillenburg au das Hofge« licht daselbst und Friedrich von Montabaur an das Justizamt zu Dillenburg, sowie den Kreisamts-Accesisten Vogler von Höchst an das Kreisamt Idstein zu versetzen geruht.
Seine Hoheit der Herzog haben den Oberförster Heimach zn Niedernhausen in den Ruhestand zu versetzen, den Oberförster Thielmann zu Ebersbach zum Oberförster zu Niedernhausen, den Obersorstamts- Accesisten M e tz von Hachenburg znm Oberförster in Oberems, den Oberförsterei-Accessisten Müller von Niedernhausen zum Oberförster in Ebersbach, den Oberförsterei-Accessisten Scheurer zu Eltville zum Ober- forstamts-Accessisteu zu Hachenburg, den Forstaccessisten Kaiser zum Oberforst - Aceessisten zu Marienberg und den Forst-Accessisten von Massenbach zu Wiesbaden zum Oberförsterei-Accessisten zu Eltville zu ernennen und die Oberförstcrei - Accessisten Friedrich Genth von Dillenburg nach Langenschwalbach und Stein von Haiger nach Cronberg zu versetzen geruht.
Der Receptur - Accessist Mohr zu Wallmerod ist nach Hadamar und der Receptur-Accessist Maßfeller von Hadamar nach Wallmerod versetzt worden.
Seine Hoheit der Herzog haben den Pfarrer Reitz zu Dornholzhausen auf sein Gesuch in den Ruhestand versetzt.
Höch st dieselben haben der erfolgten Präsentation des Pfarrers Bleutge zu Filsen, dermalen Pfarrverwalter zu Eltville, zur Pfarrei Hattenheim die landesherrliche Bestätigung zu ertheilen geruht.
SodcsfäUe.
Am 13. Januar ist der Pfarrer Hannappel zu Frauenstein mit Tod abgegangen.
Der Pfarrer Schmidt zu Münster ist am 15. Januar mit Tod abgeg rügen.
Nichtamtlicher Theil.
Jur handelspolitische» Literatur, in.
* Wir folgen nun dem Jdecngange, der den Verfasser der Ansprache zu dem Resultate: „Keine Zolleinigung mit Oesterreich"! führt. In dem Capitel über die handelspolitischen Nothwendigkeiten begegnen wir zuerst der Behauptung, daß der Staat für die Anfänge einer höheren technischen Cultur in jedem Zweige der volkswirthschastlichen Beschäftigung Sorge tragen müsse, daß jedoch von dem Augenblicke an, wo die technische Cultur für bestimmte Fächer in den Ländern bereits tüchtig geworden ist und feststeht, den Regierungen nur die Aufgabe bleibt, mit Gesetzgebung und Staatsverträgen dem Bedarfe des schwunghaften Verkehrs nachzugehen, sich von ihm leiten zu lassen und auf jedem Eingriff aus politischer Dianen ne, Ehrgeiz oder aus amtlichem Uebereiser zu verzichten. — Dadurch kommt nach unserer Ansicht die Regierung in die Verlegenheit, nicht zu wissen, wann sie mit ihrer Unterstützung beginnen, und wann sie mit ihrer Bevormundung aufhören soll, da jede Industrie einer Vervollkommnung fähig ist und dieselben Gründe, welche für die Einführung eines höheren Industriezweiges sprachen, auch für dessen Fortbildung sprechen. Der Verfasser, verlangt bei der mündig gewordenen Industrie die norywendige Staatsaufsicht und Verhütung gegen „ausgedehnten Betrug oder ge- meinschädliches Hantieren". Der Anonymus hat, wie wir sehen, nicht die beste Meinung von den Industriellen, auch steckt ihm, wie cs scheint, noch immer die Zunftmarotte, der Gewerbespleen im Kopfe. Der Staat hat für die Bedingungen der freien Entwicklung des Verkehrs, für den nöthigen Schutz der Industrie zu sorgen und wird am besten thun, erst dort mit seiner positiven Thätigkeit zu beginnen, wo er nach Ansicht der „Ansprache" diese enden soll. Der Staat soll sich der industriellen Experimente enthalten, und es vermeiden, die Kräfte des Landes in künstlich geschaffene Bahnen zu leiten, er möge Alles der selbstständigen Entwicklung überlassen, dem Verkehr keine Dämme anf- ricbteii und keine Gräben graben; wohin der natürliche Zug geht, dorthin nehmen die Kräfte ihre Richtung, und wenn ein Industriezweig sich aus den gegebenen natürlichen Bedingungen heraus frei und kräftig entwickelt hat, dann erzeugt der Staat mit jeder Unterstützung , die er diesem angedeihen läßt, eine doppelte Wohlthat, er befördert den Wohlstand, ohne daß gänzlich Unbeteiligte die Kosten der handelspolitischen und industriellen Versuche mittragen müssen, ohne daß aus einer Tasche genommen wird, was in die Andere fließt. Merkwürdigerweise hält die „Ansprache" zum Besten einer beginnenden Thätigkeit, sür die ein Land mit seinen Verkehrsbedingungen wirklich ganz geeignet ist, Schutzzölle, und sogar sehr hohe Schutzzölle für gerechtfertigt. Diese Schutzzölle müsse man jedoch gewissenhaft mit dem Fortschreiten der technischen Künste mindern, dieses Fortschrciten durch Ankündigung und unabweis- liche Ausführung der Zollvermindcrung erzwingen, so wie den eigentlichen Zollschutz für Fabricalioncu ausgeben, gegen deren Gedeihen sich die wichtigsten Ver kehrsverhältnisse entscheiden. Bei einer beginnenden Thätigkeit wird wohl nur schwer zu erlernten sein, ob sie den natürlichen Verhältnissen eines Landes so ganz und gar entspricht; eine Minderung des Schutzes wird nur dann möglich sein, wenn alle Verhältnisse sich günstiger gestalten; eine Entziehung des Schutzes aber gar nicht eintreten können, weil nur ganz geeignete Thätigkeiten geschützt werden sollen. 9lach der ganz richtigen Theorie des Verfassers ist jedoch ferner die Regierung bei solchen Umänderungen der Zollbestimmungen an die Zustimmung der durch Verträge verbündeten Mächte gebunden, der Vorschlag des Verfassers also meistens unausführbar.
Wir haben etwas länger bei diesen Sätz-n verweilt, weil sie eine Art wissenschaftlicher Haltung affecliren. Zur Begründung der ferneren Dednctionen des Verfassers dienen sie nicht. Er findet nämlich die Grundbedingung des Gedeihens des Handels und Verkehrs in der größten Freiheit und Selbstständigkeit des Geschäftsmanns in seiner Unabhängigkeit von territorialem Zollschutz und territorialen Vorschriften; nur diese wende ihm den Verkehr fremdcr Staatsangehörigen reichlich zu und setze ihn in Stand, auf auswärtige Absatzwege zu speculiren. Ob diese Freiheit und Thätigkeit eine gesetzliche oder eine ungesetzliche sei — das verschlage nichts, wenn sie nur thatsächlich vorhanden sei. Der Verfasser vertieft sich nun in eine Untersuchung, welches Land den reichsten Absatz, die günstigsten Aussichten für den Schmuggel bietet. Spanien ist ihm ein Eldorado. Oesterreich sei zwar auch ein recht gelobtes Land, mit Spanien aber nicht gleichzustellen ('pag. 41) Die Seegränzen seien unbedeutend, wenige Häfen brauchbar, die Landgränzen jz. B. für französische und englische Schmuggeltransporte im Großen zu schwer zu passiren. Deßhalb (so fährt der Anonymus unmitel- bar fort) sei der Speculant im Handel in Oesterreich durch den theilweise hohen Zolltarif und das Tabaksmonopol (?) wirklich ernstlich genirt, daher viel weniger frei, viel weniger den selbstthätigen Combinationen seines Unternehmungsgeistes in allen Zweigen des Verkehrs überlassen, als der Speculant im Zollverein. Deßhalb dränge auch der größere Verkehr nach dem Zollverein. Diesem müßten sich sdie Coalitionsstaateu anschließen und hingeben. Der Verfasser vergißt, daß diese Staaten sich in diesem Verbände schon befinden und daß es sich nicht um eine Sprengung des Zollvereines und eine Trennung von demselben, sondern darum handelt, dem Zollverein eine Erweiterung eines Verkehrs, einen neuen Markt durch Heranziehung des österreichischen Kaiserstaates zu verschaffen, und daß der Bestand des Zollvereines gesichert sei. Der Anonymus kämpft daher nur gegen Windmühlen und wir können getrost cs wagen, unsere Leser mit seinen Deduktionen zu verschonen, die ohnedieß nur in Wiederholungen bestehen. Zugestehcn müssen wir dagegen, daß der Verfasser mit vieler Genauigkeit die schweren Verluste dar- thut, welche Preußen bei einer allfälligen Jsolirung erleiden würde.
Preußen verliert die Zollbeträge gegen den Steuer- perein, die Durchgangszölle nach den Cvaiitionsstaaten, den Verlag der Waaren für die Konsumtion der letzteren, den freien Absatz der eigenen Waaren nach dem Süden; seine Eisenindustrie verliertg seine Rübenzucker- fabrication erhält an dem Steuerverein wegen des geringen Zolls auf Syrup keinen Ersatz, die Steinkohlengewinnung muß geringer werden, die projectirten Eisenbahnstrecken, die den leichteren Absatz der Kohlen vermitteln, kommen nicht zu Stande (dieß ist wohl nur dann der Fall, wenn alle Regierungen von denselben Grundsätzen, wie die preußische, geleitet werden), die preussischen Baumwollengarne werden einer drückenden Concurrenz der englischen Tarife unterworfen werden rc. das sind handelspolitische Thatsachen, die sich allerdings nicht wegläugne» lassen.
Um die handelspolitischen Möglichkeiten darzu- thun, beschäftigt der Verfasser sich zuerst mit den Unmöglichkeiten. Eine solche sei u. A. die Zolleini- gung mit Oesterreich. Oesterreich sei eine Hausmacht, Handels- und Zollverträgc zwischen Ländern gehen diese Länder nicht die Politik der Kronen an, außer einem Theile der Erblande biete es dem Zollverein nichts Paßliches dar, nur die 8% Millionen dieser Länder mit gleichem Consumo, gleichen Ansichten, Bedürfnissen seien der Aufmerksamkeit des Zollvereines würdig; die Italiener und Ungarn müßten erst umgegossen werden, ehe man eine gemeinsame Handelspolitik eingehen könne. Das Tabaksmonopol sei zwar unangenehm, dagegen gesteht er zu, eS schlage nur in die Kategorie der inneren, einzelnen reservirten Hcmm- nisse gegen den von Oesterreich legal anerkannten und im Allgemeinen burchgeführten Grundsatz des gegen Zollerlegung erlaubten'Verkehres aller Waaren, und werde durch die ungebührlichen Ue be rga n g S zö l le im Zollvereine reichlich ausgewogen; auch in die österreichischen Finanz - Verhältnisse könne sich der aus dem Zollverein dahin Verkehrende finden; in allen jenen Specialitäten liege kein absolutes Hinderniß gegen die Zolleinigung des Zollvereins mit Oesterreich, sondern nur ein relatives, noch weniger liege ein Hinderniß in dem Charakter des OesterreicherS. Und dennoch sei eine Zolleinigung des Zollvereins mit Oesterreich