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Nassauische Allgemeine Zeitung.

IVr TS. Samstag den 29. Januar FKLS.

DieNassauische Allgemeine Zeitung" mit dem belletristischen BeiblattDer Wanderer" erscheint, Sonntags ausgenommen, täglich und beträgt der Pränumerationspreis für Wiesbaden und , nach dem neuen Postrcgulaii» nunmehr auch für den ganzen Umfang des Ddurn- und Tans'schen Verwaltungsbezirks mit Inbegriff des Postaufschlags 2 fl für die übrigen Länder des deutsch-österreichischen Postoereins, wie für das Ausland 2 ff. 21 kr. Inserate werden die vierspaltig Petitzeilc oder deren Naum mit 3 kr. berechnet. Bestellungen beliebe man i» der Buchhandlung von W. Friedrich, Langgaffe 42, auswärts bei den nächstgelegenen Postämtern, zu machen.

Amtlicher Theil.

Gesetz.

Wir Adolph, von Gottes Gnaden Herzog zu Nassau rc. rc. haben zur Bestreitung des Staats­aufwandes für das Jahr 1853 mit Zustimmung Unserer Ständeversammlung einstweilen die Erhebung zweier- Simpel directer Steuern eintreten zu lassen beschlossen, und verordnen demnach wie folgt:

§. 1. Ein Simplum Grund-, Gebäude- und Ge­werbesteuer soll am 10. Februar und ein weiteres am 15. März l. I. erhoben werden.

§. 2. Die Recepttirbeamten haben die Erhebung nach der von Unserem Staatsministerium, Abtheilung der Finanzen, ergehenden Instruction den bestehenden Vorschriften gemäß zn besorgen.

§. 3. Gegenwärtiger Beschluß soll durch das Ver­ordnungsblatt öffentlich bekannt gemacht werden.

Gegeben Wiesbaden, den 24. Januar 1853.

(L. 8.) Adolph.

Wittgenstein. Lex. Faber. Hadeln. Vollpracht.

Dem Handelsmann J. K. Lembach zu Biebrich ist die Erlaubniß zum gewerbmäßigen Betrieb der Ver­mittlung des Transports von Auswanderern als Haupt­agent des Wilhelm Rieger zu Frankfurt a. M. unter den in der Verordnung vom 31. Januar 1849 enthaltenen Bestimmungen ertheilt worden.

Wiesbaden, den 24. Januar 1852.

Herzogliche Ministerialabtheilung des Innern. Faber.

vdt. Grimm.

Di e rr st n a ch r i ch t en.

Seine Hoheit der Herzog habenHöchstJhren Flügeladjutanten Oberlieutenant von Bose zum Haupt­man im Generalstabe gnädigst ernannt.

Dem Domcapitnlar Pfarrer Schütz zu Eltville ist die nachgejuchte Entlassung von seinen kirchlichen Stellen ertheilt worden.

Johann Christian Roos von Camp, Jacob Stein von Hillscheid, Hermann Wiedemann von Hadamar, Wilhelm Gresser von Obertiefenbach, Wilhelm Orth von dem 'Hofe Bcsselich bei Obertiefenbach und Jacob Schmidt'von Niedererbach sind nach bestandener Prü­fung unter die Candidaten der katholischen Theologie ausgenommen worden.

Seine Hoheit der Herzog haben dem bei dem Kreisamte zu Höchst beschäftigten Ministerial-Asses- sor von Breidbach-Bürresheim den Dienstcha- racter als Legationsrath zn ertheilen und den Regie­rungs-Assessor von Marschall zum Mitgliede der Ministerial-Abtheilung der Finanzen, unter Verleihung des Dienstcharacters als Domainenrath, zu ernennen, so wie dem Revisor Taubert den Dienstcharacter als Revisionörath zu ertheilen geruht.

Seine Hoheit der Herzog haben dem Hof- gerichts-Assessor Deul zu Dillenburg zum Hofgericbtö- rath daselbst zu ernennen und die Justizamtö-Accessisten Schenk von Rennerod nach Selters, d'Avis von Montabaur nach Hachenburg, Westerburg von Hoch­heim nach Montabaur, P a d c l i n e t t i von Eltville nach Hochheim, Schröder von Dillenburg au das Hofge« licht daselbst und Friedrich von Montabaur an das Justizamt zu Dillenburg, sowie den Kreisamts-Accesisten Vogler von Höchst an das Kreisamt Idstein zu ver­setzen geruht.

Seine Hoheit der Herzog haben den Ober­förster Heimach zn Niedernhausen in den Ruhestand zu versetzen, den Oberförster Thielmann zu Ebersbach zum Oberförster zu Niedernhausen, den Obersorstamts- Accesisten M e tz von Hachenburg znm Oberförster in Oberems, den Oberförsterei-Accessisten Müller von Nie­dernhausen zum Oberförster in Ebersbach, den Ober­försterei-Accessisten Scheurer zu Eltville zum Ober- forstamts-Accessisteu zu Hachenburg, den Forstaccessisten Kaiser zum Oberforst - Aceessisten zu Marienberg und den Forst-Accessisten von Massenbach zu Wiesbaden zum Oberförsterei-Accessisten zu Eltville zu ernennen und die Oberförstcrei - Accessisten Friedrich Genth von Dillenburg nach Langenschwalbach und Stein von Hai­ger nach Cronberg zu versetzen geruht.

Der Receptur - Accessist Mohr zu Wallmerod ist nach Hadamar und der Receptur-Accessist Maßfeller von Hadamar nach Wallmerod versetzt worden.

Seine Hoheit der Herzog haben den Pfarrer Reitz zu Dornholzhausen auf sein Gesuch in den Ruhe­stand versetzt.

Höch st dieselben haben der erfolgten Präsentation des Pfarrers Bleutge zu Filsen, dermalen Pfarrver­walter zu Eltville, zur Pfarrei Hattenheim die landes­herrliche Bestätigung zu ertheilen geruht.

SodcsfäUe.

Am 13. Januar ist der Pfarrer Hannappel zu Frauenstein mit Tod abgegangen.

Der Pfarrer Schmidt zu Münster ist am 15. Januar mit Tod abgeg rügen.

Nichtamtlicher Theil.

Jur handelspolitische» Literatur, in.

* Wir folgen nun dem Jdecngange, der den Ver­fasser der Ansprache zu dem Resultate:Keine Zoll­einigung mit Oesterreich"! führt. In dem Capitel über die handelspolitischen Nothwendigkeiten begegnen wir zuerst der Behauptung, daß der Staat für die Anfänge einer höheren technischen Cultur in jedem Zweige der volkswirthschastlichen Beschäftigung Sorge tragen müsse, daß jedoch von dem Augenblicke an, wo die technische Cultur für bestimmte Fächer in den Ländern bereits tüchtig geworden ist und feststeht, den Regierungen nur die Aufgabe bleibt, mit Gesetzgebung und Staatsverträ­gen dem Bedarfe des schwunghaften Verkehrs nachzu­gehen, sich von ihm leiten zu lassen und auf jedem Eingriff aus politischer Dianen ne, Ehrgeiz oder aus amt­lichem Uebereiser zu verzichten. Dadurch kommt nach unserer Ansicht die Regierung in die Verlegenheit, nicht zu wissen, wann sie mit ihrer Unterstützung beginnen, und wann sie mit ihrer Bevormundung aufhören soll, da jede Industrie einer Vervollkommnung fähig ist und dieselben Gründe, welche für die Einführung eines höhe­ren Industriezweiges sprachen, auch für dessen Fortbil­dung sprechen. Der Verfasser, verlangt bei der mündig gewordenen Industrie die norywendige Staatsaufsicht und Verhütung gegenausgedehnten Betrug oder ge- meinschädliches Hantieren". Der Anonymus hat, wie wir sehen, nicht die beste Meinung von den Industriel­len, auch steckt ihm, wie cs scheint, noch immer die Zunftmarotte, der Gewerbespleen im Kopfe. Der Staat hat für die Bedingungen der freien Entwicklung des Verkehrs, für den nöthigen Schutz der Industrie zu sorgen und wird am besten thun, erst dort mit sei­ner positiven Thätigkeit zu beginnen, wo er nach An­sicht derAnsprache" diese enden soll. Der Staat soll sich der industriellen Experimente enthalten, und es ver­meiden, die Kräfte des Landes in künstlich geschaffene Bahnen zu leiten, er möge Alles der selbstständigen Entwicklung überlassen, dem Verkehr keine Dämme anf- ricbteii und keine Gräben graben; wohin der natürliche Zug geht, dorthin nehmen die Kräfte ihre Richtung, und wenn ein Industriezweig sich aus den gegebenen natürlichen Bedingungen heraus frei und kräftig ent­wickelt hat, dann erzeugt der Staat mit jeder Unter­stützung , die er diesem angedeihen läßt, eine doppelte Wohlthat, er befördert den Wohlstand, ohne daß gänz­lich Unbeteiligte die Kosten der handelspolitischen und industriellen Versuche mittragen müssen, ohne daß aus einer Tasche genommen wird, was in die Andere fließt. Merkwürdigerweise hält dieAnsprache" zum Besten einer beginnenden Thätigkeit, sür die ein Land mit seinen Verkehrsbedingungen wirklich ganz geeignet ist, Schutzzölle, und sogar sehr hohe Schutzzölle für gerecht­fertigt. Diese Schutzzölle müsse man jedoch gewissenhaft mit dem Fortschreiten der technischen Künste mindern, dieses Fortschrciten durch Ankündigung und unabweis- liche Ausführung der Zollvermindcrung erzwingen, so wie den eigentlichen Zollschutz für Fabricalioncu aus­geben, gegen deren Gedeihen sich die wichtigsten Ver kehrsverhältnisse entscheiden. Bei einer beginnenden Thätigkeit wird wohl nur schwer zu erlernten sein, ob sie den natürlichen Verhältnissen eines Landes so ganz und gar entspricht; eine Minderung des Schutzes wird nur dann möglich sein, wenn alle Verhältnisse sich gün­stiger gestalten; eine Entziehung des Schutzes aber gar nicht eintreten können, weil nur ganz geeignete Thätig­keiten geschützt werden sollen. 9lach der ganz richtigen Theorie des Verfassers ist jedoch ferner die Regierung bei solchen Umänderungen der Zollbestimmungen an die Zustimmung der durch Verträge verbündeten Mächte gebunden, der Vorschlag des Verfassers also meistens unausführbar.

Wir haben etwas länger bei diesen Sätz-n verweilt, weil sie eine Art wissenschaftlicher Haltung affecliren. Zur Begründung der ferneren Dednctionen des Ver­fassers dienen sie nicht. Er findet nämlich die Grund­bedingung des Gedeihens des Handels und Verkehrs in der größten Freiheit und Selbstständigkeit des Ge­schäftsmanns in seiner Unabhängigkeit von territorialem Zollschutz und territorialen Vorschriften; nur diese wende ihm den Verkehr fremdcr Staatsangehörigen reichlich zu und setze ihn in Stand, auf auswärtige Absatzwege zu speculiren. Ob diese Freiheit und Thätigkeit eine gesetzliche oder eine ungesetzliche sei das verschlage nichts, wenn sie nur thatsächlich vorhanden sei. Der Verfasser vertieft sich nun in eine Untersuchung, welches Land den reichsten Absatz, die günstigsten Aussichten für den Schmuggel bietet. Spanien ist ihm ein El­dorado. Oesterreich sei zwar auch ein recht gelobtes Land, mit Spanien aber nicht gleichzustellen ('pag. 41) Die Seegränzen seien unbedeutend, wenige Häfen brauch­bar, die Landgränzen jz. B. für französische und eng­lische Schmuggeltransporte im Großen zu schwer zu passiren. Deßhalb (so fährt der Anonymus unmitel- bar fort) sei der Speculant im Handel in Oesterreich durch den theilweise hohen Zolltarif und das Tabaks­monopol (?) wirklich ernstlich genirt, daher viel weniger frei, viel weniger den selbstthätigen Combinationen sei­nes Unternehmungsgeistes in allen Zweigen des Ver­kehrs überlassen, als der Speculant im Zollverein. Deßhalb dränge auch der größere Verkehr nach dem Zollverein. Diesem müßten sich sdie Coalitionsstaateu anschließen und hingeben. Der Verfasser vergißt, daß diese Staaten sich in diesem Verbände schon befinden und daß es sich nicht um eine Sprengung des Zoll­vereines und eine Trennung von demselben, sondern darum handelt, dem Zollverein eine Erweiterung eines Verkehrs, einen neuen Markt durch Heranziehung des österreichischen Kaiserstaates zu verschaffen, und daß der Bestand des Zollvereines gesichert sei. Der Anonymus kämpft daher nur gegen Windmühlen und wir können getrost cs wagen, unsere Leser mit seinen Deduktionen zu verschonen, die ohnedieß nur in Wiederholungen be­stehen. Zugestehcn müssen wir dagegen, daß der Ver­fasser mit vieler Genauigkeit die schweren Verluste dar- thut, welche Preußen bei einer allfälligen Jsolirung er­leiden würde.

Preußen verliert die Zollbeträge gegen den Steuer- perein, die Durchgangszölle nach den Cvaiitionsstaaten, den Verlag der Waaren für die Konsumtion der letz­teren, den freien Absatz der eigenen Waaren nach dem Süden; seine Eisenindustrie verliertg seine Rübenzucker- fabrication erhält an dem Steuerverein wegen des ge­ringen Zolls auf Syrup keinen Ersatz, die Steinkohlen­gewinnung muß geringer werden, die projectirten Eisen­bahnstrecken, die den leichteren Absatz der Kohlen ver­mitteln, kommen nicht zu Stande (dieß ist wohl nur dann der Fall, wenn alle Regierungen von denselben Grundsätzen, wie die preußische, geleitet werden), die preussischen Baumwollengarne werden einer drückenden Concurrenz der englischen Tarife unterworfen werden rc. das sind handelspolitische Thatsachen, die sich allerdings nicht wegläugne» lassen.

Um die handelspolitischen Möglichkeiten darzu- thun, beschäftigt der Verfasser sich zuerst mit den Un­möglichkeiten. Eine solche sei u. A. die Zolleini- gung mit Oesterreich. Oesterreich sei eine Hausmacht, Handels- und Zollverträgc zwischen Ländern gehen diese Länder nicht die Politik der Kronen an, außer einem Theile der Erblande biete es dem Zollverein nichts Paßliches dar, nur die 8% Millionen dieser Länder mit gleichem Consumo, gleichen Ansichten, Be­dürfnissen seien der Aufmerksamkeit des Zollvereines würdig; die Italiener und Ungarn müßten erst umge­gossen werden, ehe man eine gemeinsame Handelspolitik eingehen könne. Das Tabaksmonopol sei zwar unan­genehm, dagegen gesteht er zu, eS schlage nur in die Kategorie der inneren, einzelnen reservirten Hcmm- nisse gegen den von Oesterreich legal anerkannten und im Allgemeinen burchgeführten Grundsatz des gegen Zollerlegung erlaubten'Verkehres aller Waaren, und werde durch die ungebührlichen Ue be rga n g S l le im Zollvereine reichlich ausgewogen; auch in die öster­reichischen Finanz - Verhältnisse könne sich der aus dem Zollverein dahin Verkehrende finden; in allen jenen Specialitäten liege kein absolutes Hinderniß gegen die Zolleinigung des Zollvereins mit Oesterreich, sondern nur ein relatives, noch weniger liege ein Hinderniß in dem Charakter des OesterreicherS. Und dennoch sei eine Zolleinigung des Zollvereins mit Oesterreich