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Nassauische Allgemeine Zeitung.

â M. Freitaq Örn 28. Januar 18»^.

DieNassauische Allgemeine Zeitung" mit den, belletristischen BeiblattDer Wanderer" erscheint, SonntagS ausgenommen, täglich und beträgt der PränumerationSpreiS für Wiesbaden und , nach dem neuen Postregulaiiu nunmehr au.» für den ganzen Umfang des Thurn. und TariS'scke» BerwaltungSbezirks mit Jnbigriff des Postausscklags 2 fl für die übrigen Länder des deutsch-österreichischen PostoereinS, wie für das Ausland 2 st. 21 kr. Zuse-rte werden die mcrfpa(;:g Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in der Buchhandlung von W. Friedrich, Langgasse 42, auswärts bei den nächstgelegenen Postämtern, zu machen.

Jur handklspsUtischeu Literatur'.

* Unser anonyme Verfasser derAnsprache gelangt, wie gesagt, zu dem Schluß, daß der deutsche Bund iu- competent sei, in der handelspolitischen Frage zu ent­scheiden. Eine solche Behauptung ist nur dadurch mög­lich und erklärlich, daß sich derselbe den Art. XIX. der Bundcsacte für seine Zwecke zurechtlegt und daß er be­hauptet, das ganze Zoll- und Handclswescn sei nur als Gewerbsthätigkeit zu betrachten und als solche der Au­tonomie eines jeden einzelnen Staates zu überlassen. Nach seiner Angabe lautet der erwähnte Artikel der Bundesacte dahindaß die Buudesglieder mit einander wegen Handel, Verkehr nnd Schifffahrt zwischen den verschiedenen Staatsangehörigen" also wegen deren Ge- werbs th ätigkei t in Berathung treten mögen." Wie allbekannt spricht der erwähnte Artikel von der wechsel­seitigen Verpflichtung der Buudesglieder eine Einheit im Handel und Verkehr 2t. anzubahnen und zu vereinbaren. Die Unrichtigkeit der weitern Ansicht, daß der Handel und Verkehr lediglich als Gewerbssache zu betrachten sei, braucht wohl nicht nachgewiesen zu werden. Auf solche schwankende Prämissen läßt sich kein richtiger Schluß bauen, es fallen daher auch alle gezogenen Fol­gerungen zusammen. Es ist richtig, daß nach dem letz­ten Absatz des Art. 7 der Bundesacte und dem Art. 15 der Schlußacte über jura singulorum niemals ein Be­schluß durch Stimmenmehrheit gefaßt werden dürfe, allein cs ist der Beweis nicht geführt, daß diese Artikel eine Anwendung auf die Bestimmungen über Handel und Verkehr leiden. Der Anonymus: nimmt daher auch seine Zuflucht zu dem gewöhnlichen Ausfluchtsmittel, alle jene, die nicht seiner Meinung sind, der Unkeuntniß zu beschuldigen. Er faßt das Alpha und Omega seiner Ueberzeugungsgründe in den dialektischen Ausspruch zu­sammen, daß hier weder vermöge eines Rechtes, noch vermöge einer politischen Gewalt die grammatisch zu­sammengesetzten Wortegebieten und verbieten" anwendbar sind, sondern daß in dieser Sache und unter bewaudten Umständen lediglich das einfache Stammwort gilt: bieten und handeln macht Kaufleute. Blühen­der Handel und blühende Fabrication seien nur dadurch in getrennten Ländern herzustellen, daß man jedem der beiden Gewerbe verstattet, sich periodisch die am be­sten lohnenden Wege und die geeignetesten Verbindun­gen selber zu suchen und daß man dann energische Beihilfe herzubringt. Wir möchten dem Anonymus auf- geben, auf die Stimmen der Handclsznnft, auf die Handelsmeister und Handelsgesellen zu horchen und sich zu überzeugen, daß diese ganz andere Wege einschlagen wollen, als er sie zu gehen heißt. Preußen hat schon einmal, vor nicht langer Zeit, einen Versuch gemacht, dem Bunde zu zeigen, daß cs sich die grammatlschen Zusammenstellungen des einfachen Stammwortes b i e- ten nicht gefallen lassen wolle; der Versuch ist ziemlich kläglich ausgefallen und die bessere Ueberzeugung mußte mit dem Leben desBronzeller Schimmels" erkauft werden.

Der Anonymus erkennt, obwohl er zu jenen un­richtigen Entschlüssen gelangt, dennoch als vollkommen begründet an, daß Preußen in seiner Stellung als Bundesglied unverzeihliche Fehler begangen habe Er sagt: Das Vorgehen in Frankfurt, Erfurt, Kassel, die Mobilmachung einerseits, und das unvermeidlich gewor­dene Zurückzichen hiervon andererseits der Krieg in Holstein und Schleswig otzne Schiffsmacht im Nord- westen einerseits, gegenüber Rußland, Schweden, Groß­britannien und Frankreich (ein Krieg, den schon das Ministerium Auerswald als bitterstes Erbe betrachtete) und das Parisciren zu Warschau im Osten, als­dann zu London andererseits das sind Mischungen, deren brausenerregende Wirkung noch lange nachdauern wird. Der Zorn über die gewagten preußischen Versuche in der deutschen Bundespolitik, fährt er fort, hat sich bis heute an vielen Stellen nicht im mindesten abge­kühlt. Er ist durch die preußische Hülfe in Sachsen und Baden, wenigstens für Dresdens, Münchens und Kurhesscns Nachgefühle, ganz und gar nicht ge­sühnt worden. Denn man nimmt mit Recht an, daß Preußen das eigene Interesse hatte, den offenen insur- rectionellen Brand im Königreich Sachsen nicht bis an die Provinz Sachsen, die Lausitz, Schlesien noch die badensche Insurrektion den Rhein hinunter schlagen zu lassen.

Hierneben hat nun Wien die autonomische Empfindlichkeit vieler deutschen Eabinette niemals in

gleich stark ausgesprochener Weise, wie Preußen, ver­letzt. Denn jenes hat keine formellen Verhandlungen über Herstellung des deutschen Kaiferthnms oder über eine gesonderte Union mit einzelner Hegemonie kinge­leitet. Vielmehr strebt Oesterreich, eben die specifisch österrreichische Macht als solche, wie cs der meisten großen Staaten Art ist, nach den zugänglichen Seiten (Deutschland, Italien und den nördliche» adriatischen Küsten) zu vermehren, und deutscherseits unter den For­men der alten Bundesverfassung möglichst einflußreich zu machen. Kein Wunder, daß bei der Wahl zwischen dem Vorwiegen Oesterreichs oder Preußens in Deutsch­land jene tonangebenden Coalitions - Eabinette sich für den Augenblick politisch dahin neigen, wo zuletzt min­destens die Form ihrir Selbstständigkeit ganz unange­tastet geblieben ist. Sie traten daher schon früher lie­ber der von Oesterreich vorgeschlagenen, interimistischen Bundestags-Fraction in Frankfurt, als den fortgesetzten Unionsbestrebungen und dem Berliner Verwaltungs- rathe bei.

Er erklärt auch daraus die von Hannover in der Zollfrage angenommene vermittelnde und ruhige Hal­tung. Die im Jahr 1806 vorgenommene preußische Occupation Hannovers, sagt der Anonymus, ist ihrer­seits so gründlich mißrathen und hat so üble Folgen für Preußen gehabt, daß sie wirklich noch mehr der Verzeihung durch die Geschichte der preußischen Diplo­matie selbst, als durch die hannoversche Geschichte be­darf! Brod für die Gewerbe, höhere Cultur der Technik, Geld für die Finanzen, diese großen Güter bedingen im Gegentheil zn ihrem Erwerbe die wechsel­seitige Nachgiebigkeit, das scheuende Verfahren aller zu einer großen Volks- und staatswirthschaftlichcn Gemein­schaft Verbundenen, aber nicht das politische Dominiren des Einen über den Anderen, welches immer mit ma­teriellen Nachtheilen für den Dominirten verbunden ist. (Welche Zugeständnisse!) Endlich sieht das hannoversche Cabiuet sehr wohl durch, daß cs Preußen vermöge sei­ner neuerlichen Vergangenheit (sowohl indem cs ab­wartete, als indem es sich entschließen wollte) auf lange Zeiten hin anöschreitcndcs Jmponiren nach außen auf lauge versagt, daß vielmehr in auswärtiger Beziehung große Zurückhaltung, äußerste Vorsicht und kälteste Ueberlegung, seit hergeftellter Ruhe in Europa, Preußens Loos gegenüber allen Mächten geworden sei, welche mit scharfem Auge und überwiegender Gewalt jeden et- wanigen preußischen Ehrgeiz überwachen und von allen Himmelsgegenden her umstellt haben.

Hannover und mit ihm der ganze Steuerverein ha­ben mit vollkommenster Wahrheit eingcschcn , daß das Feld der bürgerlichen Gewerbcthätigkeit, sowie der Vor­theil der Cassen, ganz verschieden von dem Gebiete po­litischer Oberherrlichkeit bleiben : solange nämlich die Verträge wegen der Zölle und Handelscommunicationen auf Zeit geschlossen werden, kündbar bleiben, und so­lange jede der contrahirenden Parteien während der Vertrags zeit an die Zustimmung der übrigen bei wich­tigen und wesentlichen Aenderungen der Grundprincipe des Vertrages auch in ihrem eigenen Lande gebun­den bleibt.

Dieses Axiom wurde von Preußen Oesterreich gegen­über bisher lebhaft bekämpft. Der Tarif wäre für den Anonymus auch kein Hinderniß, er stimmt den Frei­händlern bei, daß der jetzige österreichische Tarif sich durch seine Sätze nicht sonderlich yom Zöüvereinstarif unterscheide. Um Tarifsätze könne und solle man bieten und handeln. Der Knotenpunct der zwischen Oesterreich und, Preußengeschwebten" handelspolitischen Controverse liege in der Unmöglichkeit, daß einerseits Preußen sich als bloße Hansmacht für ganz heterogene LaNdestheile gerire, oder daß andererseits Oesterreich die Staatsor­ganisation cassire, welche dasselbe im dringendsten I». tcrcsse des kaiserlichen Hauses, rücksichtlich der untheil- baren Vcrwaltuugseinheit der unterworfenen Länderund ihrer verschieden gearteten Bewohner getroffen hat mit anderen Worten die Reichseinheit aufhebe. Die Zu­kunft Oesterreichs vermögt: seiner Reichseinheit sei eben nur Zukunft; ein Ausrichten der Zollbarrieren sei nn- thunlich, eine Zolleinigung mit Oesterreich daher un­möglich , weil der Zollverein nicht im Stande sei, die etwa 9 Millionen österreichischen Konsumenten in Böh­men, Mahren, Oestcrreichisch-Schlesteu, dem Erzherzog- thum und Triest aus dem österreichischen Reiche hcraus- zulesen und mit ihnen, die uns Deutschen im Zollver­eine allein und lediglich in den Gewohnheiten, im Kon« sumo, wie in allen übrigen Lebensverhältnissen ähnlich sind, eine gemeinschaftliche Handelspolitik, gemeinsame Fortschritte in den Zollverringerungen zu theilen ! Er

fordert: formet die Italiener, die Slaven, Ungarn u m und dann, wann nach Jahrhunderten das Ex­periment der Medea wiedererfunden sein wird, die den alten Aeson umgoß, redet von einer Zolleinignng und gemeinschaftlichen Handelspolitik des deutschen Zollver­eins mit dem österreichischen Gebiete mächtiger Herr­schaft des kaiserlichen Hauses. Durch eine solche jeder gesunden und verständigen Handelspolitik Hohn sprechende Ansicht hat der Anonymus sein Urtheil sich selbst ge­fällt. Die handelspolitische Verbindung der Coali- tion mit Frankreich erklärt er für eine Unmöglichkeit. Wir rufen ihm deßhalb und wohl mit mehr Recht die Worte zu, die er in Bezug auf die Zolleinigung ge­braucht: Wozu noch Phrasen, wenn die Sache unmöglich ist!

Deutschland.

x Von der Gelbbach, 23. Jan. In unsere»! landwirthschastlichen Wochenblatte ist in neuerer Zeit ein unter der früheren Redaction unbekanntes System anfgekommen^ das System des Versprechens dem­nächst folgen sollender Aufflitze, welche aber nicht folgen. Als Beispiele führen wir an: die Fortsetzung des nur zum kleinsten Theile erstatteten Berichtes des auf Staats­kosten nach London gesendeten Redacteurs über die Weltausstellung im Kristallpalaste (versprochen in Nr. 51 d.s Jahrgangs 1851 des landw. Wochenbl.), den Bericht des auf Vereinkosten nach Hannover gesendeten Redacteurs über die Versammlung deutscher Land- und Forstwirthe daselbst (versprochen für eine der nächsten Wochenblattsnummern in der Beilage 19 deS vorigen Jahrgangs), Mittheilungen über den Stand der Drai­nage in Norddcutschland (versprochen in der Beilage 20), Anleitung zur verbesserten Cultur und BeAflüng des Leims (versprochen tu derselben Beilage)- u. s. f. Da diese Aufsätze über so sehr wichtige 'Gegenstände viele Leser des landwirthschastlichen Wochenblattes im höchsten Grade interessiren müssen, glaubten wir deren Mittheilung in Erinnerung bringen zu dürfen.

Nach der vorstehenden Aufzählung von rückständigen Aufsätzen sind allerdings um uns eines mit anderen trivialen Späßen gepaarten Ausdruckes in dem ebenfalls neu eingeführten.Briefkasten jencs^Blattes zu bedienen noch viele Eier im Neste dcS landwirthschaftlichen Wochenblattes auszubrüten. Wir finden cs daher be­greiflich, daß es im Sinne dieser dort gebrauchten ele­ganten Wendung etwas an Raum zum Aüsbrntcn der Eier eines wohlmeinenden Correspondcntcn an der Gelb­bach fehlt; unbegreiflich aber, daß die in bester Absicht gemachten Andeutungen und Vorschläge in einer so we­nig würdevollen Art zurückgewicsen werden konnten.

Mainz, 23. Jan. (D. V. H.) Hier erscheint eben eine Schrift des Herrn Geheimen Staatsraths von Linde. Sie hat den Titel:Gleichberechtigung der augsburgischeu Konfession mit der katholischen Re­ligion in Deutschland, nach den Grundsätzen deS deut­schen Reichs, des Rheinbundes und des deutschen Bun­des. Nebst Beleuchtung der Schrift: Die katholische Neligioirsübung in Mecklenburg - Schwerin , geschichtlich und rechtlich." Diese Schrift entwickelt für die Parität in den ehemaligen Rheinbundsstaatcu und jetzt in allen deutschen Bundesstaaten die staatsgrundgcsetzlichen Be­stimmungen mit juristischer Schärfe und darf in dieser Beziehung als daS erste Werk betrachtet werden, das diese Frage sicher zum Abschluß gebracht hat.

Darmstadt, 26. Jan. Dem Drucker deS hier erscheinenden VolkSblattS für Rhein nnd Main Herrn L. Dietzsch, ist vom Kreisamt mit Entziehung der Concession zum Druckereibetrieb gedroht worden, wenn er fortführe, das genannte Blatt zu brmfen.

Die hauptsächlichsten materiellen Puncte der Ver­einbarung in Berlin, in Betreff der Zollfragen, möchten in Feststellung der Tarifsätze, in der Regulirung des an Hannover vorläufig zngcsagten PräcipuumS, sowie der ihm gegenüber nothwendig werdenden Nach­besteuerung und in der Feststellung der Zeitdauer bestehen, nach deren Ablauf die volle Zolleinigung mit Oesterreich einzutreten hat. In Betreff der Tarif- fragen sind bekanntlich alle deutschen, also auch die preußischen Interessen identisch, und cs handelt sich hier blos darum, den sreihâudlerischen Agitationen und dem ihnen verbündeten englischen Einflüsse ein Ziel zu setzen.

*) Auch der in der Nuff. allg. Zeitung s. Z. begonnene Bericht über die Londoner Ausstellung würde nicht zu Eure geführt; indessen ist doch lobend anzuerkcnnen, daß wenigstens ein Theil der schätzbaren Beobachtungen der Oeffentlichkeit über­geben wurde, da dieser Bericht der einzige blieb. Excmpla Silur odiosa^ ' tD. Red.)